
(Rom) „Katholische Kirche quo vadis?“ lautete das Thema einer internationalen Tagung, die am vergangenen Samstag, 7. April, in Rom stattfand.
Referenten waren unter anderem die beiden Unterzeichner der Dubia (Zweifel) zum umstrittenen nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia, Kardinal Walter Brandmüller und Kardinal Raymond Burke sowie der international bekannte Bischof Athanasius Schneider.
Ziel der Tagung war eine Bestandsaufnahme der aktuellen Lage der Kirche und die Frage, wie es in der strittigen Angelegenheit weitergehen soll. Dazu veröffentlichten die Tagungsteilnehmer folgende Resolution.
Angesicht einander widersprechenden Auslegungen des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ breitet sich unter den Gläubigen weltweit wachsende Ratlosigkeit und Verwirrung aus.
Die dringende Bitte von nahezu einer Million von Gläubigen, von mehr als 250 Gelehrten, ja von Kardinälen um eine klärende Antwort des Heiligen Vaters auf diese Fragen ist bis heute nicht erhört worden.
In dieser so entstandenen ernsten Gefahr für den Glauben und die Einheit der Kirche wissen wir, getaufte und gefirmte Glieder des Volkes Gottes, uns zum Bekenntnis unseres katholischen Glaubens aufgerufen.
Dazu ermächtigt und ermutigt uns das II. Vatikanische Konzil, das in „Lumen gentium“ Nr. 33 fest: „So ist jeder Laie kraft der ihm geschenkte Gaben zugleich Zeuge und lebendiges Werkzeug der Sendung der Kirche selbst nach dem Maße der Gabe Christi (Eph 4,7).“
Es ermutigt uns dazu auch der selige John Henry Newman, der in seiner prophetisch zu nennenden Schrift „On Consulting the Faithful in Matter of Doctrine“ schon im Jahre 1859 auf die Bedeutung des Glaubenszeugnisses der Laien hingewiesen hat.
So also bezeugen und bekennen wir im Einklang mit der authentischen Lehre der Kirche:
- Die zwischen zwei getauften Partnern gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann nur durch den Tod gelöst werden.
- Darum begehen in gültiger Ehe verbundene Christen, die dennoch zu Lebzeiten ihres Gatten sich mit einer anderen Person verbinden, die schwere Sünde des Ehebruchs.
- Wir sind davon überzeugt, daß es absolute sittliche Gebote gibt, die immer und ohne Ausnahme verpflichten.
- Wir sind überzeugt, daß das Urteil, ob die sakramentale Lossprechung erteilt werden kann, oder nicht, keineswegs von der Schuldhaftigkeit der begangenen Sünde abhängt, sondern von der Bereitschaft inskünftig gemäß dem Gebot Gottes zu leben.
- Wir sind überzeugt, daß wiederverheiratete Geschiedene, die nicht bereit sind künftig wie Bruder und Schwester zu leben, sich in objektivem Widerspruch zu Gottes Gebot befinden und darum nicht zur hl. Eucharistie zugelassen werden können.
Unser Herr Jesus Christus sagt: „Wenn ihr in meinem Wort bleibt, seid ihr wahrhaft meine Jünger. Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch befreien“ (Joh 8,32).
In dieser Zuversicht bekennen wir unseren Glauben vor dem Obersten Hirten und Lehrer der Kirche samt den Bischöfen und bitten sie, uns im Glauben zu stärken.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoVaticana