Der Islam widerspricht der europäischen Wertekultur und Rechtsordnung


Ob dafür oder dagegen: Der Islam ist zu einem zentralen Thema der Innenpolitik geworden, was bereits seinen Einfluß verdeutlicht.
Ob dafür oder dagegen: Der Islam ist zu einem zentralen Thema der Innenpolitik geworden, was bereits seinen Einfluß verdeutlicht.

Der medi­en­ge­stürz­te ehe­ma­li­ge Bun­des­prä­si­dent Wulff und die medi­en­ge­stütz­te Kanz­le­rin Mer­kel haben die Pau­schal­be­haup­tung ver­brei­tet, dass der Islam zu Deutsch­land gehö­re. Der neue Innen­mi­ni­ster Horst See­ho­fer setzt dage­gen gleich zu Anfang sei­ner Amts­zeit eine Gegen­the­se: „Der Islam gehört nicht zu Deutsch­land!“ Damit gibt See­ho­fer die Mehr­heits­mei­nung im Lan­de wie­der. Die links-libe­ra­len Medi­en und Par­tei­en sind gegen die not­wen­di­ge Debatte.

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Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker.

Eine Leser­brief­schrei­be­rin stell­te zu der aktu­el­len Islam-Debat­te fol­gen­de Ver­gleichs­sät­ze dar: ‚Auf dem Mün­che­ner Okto­ber­fest gibt es fünf Pro­zent Cola-Trin­ker. Des­halb gehört Coca Cola zum Okto­ber­fest.’ Die erste Fest­stel­lung ist rich­tig, aber wenig rele­vant für das betref­fen­de Volks­fest. Der zwei­te Satz ent­hält eine fal­sche Fol­ge­rung, als wenn der gezucker­te ame­ri­ka­ni­sche Schwarz­trunk zum Cha­rak­ter des Mün­che­ner Volks­fe­stes gehö­ren wür­de. Ähn­lich ist die The­se von der Zuge­hö­rig­keit des Islam zu Deutsch­land zu beurteilen.

Der Islam ist unserer Lebensform feindlich gesinnt

Schäuble machte als Bundesinnenminister 2006 den Auftakt
Schäub­le mach­te als Bun­des­in­nen­mi­ni­ster 2006 den Auftakt

Die undif­fe­ren­zier­te Behaup­tung der Kanz­le­rin ist auch des­halb falsch, weil sie die gefähr­li­chen isla­mi­schen Sub­sy­ste­me nicht berück­sich­tigt: Soll etwa der poli­ti­sche und poli­ti­sie­ren­de Scha­ria-Islam zu Deutsch­land gehö­ren, fragt die FAZ am 17. März, also ein Islam, der nach tota­ler Staats- und Gesell­schafts­herr­schaft strebt? Auch der Islam der Tür­kisch-Isla­mi­schen Uni­on Ditib, der sich „als ver­län­ger­ter Arm Erdo­gans dar­stellt“, kann nicht als mus­li­mi­scher Reli­gi­ons­ver­band aner­kannt und akzep­tiert wer­den. Und der von Sau­di-Ara­bi­en indu­zier­te Sala­fis­mus dürf­te als Islam mit tota­li­tä­rem Anspruch eher „ein Fall für den Ver­fas­sungs­schutz“ sein.

Rüdi­ger Safran­ski ergänzt im Spie­gel-Inter­view 12/​2018:

„Der poli­ti­sche Islam ist unse­rer Lebens­form feind­lich gesinnt. … wir müs­sen uns gegen ihn weh­ren. Wer ihn nicht bekämpft, wird ihn mit Recht fürch­ten müs­sen. …Mer­kel hat dar­an (an der Kapi­tu­la­ti­on vor dem poli­ti­schen Islam) erheb­li­che Schuld.“

Wenn die Bun­des­kanz­le­rin wei­ter­hin all­ge­mein von dem zu Deutsch­land gehö­ri­gen Islam spricht, dann wer­den mit die­ser isla­mi­schen Gesamt­heit die oben genann­ten, nicht unbe­trächt­li­chen Islam-Grup­pen ver­harm­lost. Mer­kels For­mel wirkt dar­über hin­aus fatal als Pau­schal­legi­ti­ma­ti­on aller Islam-Strö­mun­gen ohne Ein­schrän­kung. Die ver­ste­hen sich des­halb als ein­ge­la­den, der deut­schen Gesell­schaft und Kul­tur eine isla­mi­sche Prä­gung auf­zu­drücken. Mer­kel begün­stigt damit die wei­te­re Isla­mi­sie­rung Deutschlands.

Aber nicht nur die genann­ten isla­mi­schen Sub­sy­ste­me sind für und in Deutsch­land inak­zep­ta­bel. Das gesam­te Islam­sy­stem mit sei­nen Basis­ele­men­ten in Schrift und Tra­di­ti­on ist der  west­li­chen Kul­tur ent­ge­gen­ste­hend und „feind­lich gesinnt“:

Der Islam ist mit unserer Rechts- und Wertekultur unvereinbar

  • Der Islam ist mit den drei Säu­len Koran, Hadi­the und Scha­ria umschrieben.
  • Das  System beinhal­tet die Ein­heit von Reli­gi­on, Poli­tik und Staat.
  • Die gewalt­sa­me Expan­si­on von „Allahs Herr­schaft“ (Dschi­had) ist dem Islam in Urtext und Ent­ste­hungs­ge­schich­te eingeschrieben.
  • Unab­hän­gi­ges Den­ken und Ver­nunft hat der Islam seit dem 12. Jahr­hun­dert aus sei­nem System verbannt.
  • Zur glei­chen Zeit wur­de die isla­mi­sche Rechts­tra­di­ti­on (Scha­ria)  auf den Koran des 7. Jahr­hun­dert als ein­zi­ge Rechts­quel­le reduziert.
  • Die west­li­che Her­lei­tung des säku­la­ren Rechts aus Natur­recht und Ver­nunft – und damit die Tren­nung von Reli­gi­on und Staat – ist dem Islam fremd.
  • Unver­letz­li­che Men­schen­wür­de und unver­äu­ßer­li­che Men­schen­rech­te sind nicht ver­ein­bar mit dem  Islamglauben.
  • Denn er kennt nicht die Got­tes­eben­bild­lich­keit aller Men­schen und damit deren Gleichheit.
  • Für Män­ner und Frau­en, Gläu­bi­ge und Ungläu­bi­ge hat die isla­mi­sche Dok­trin koran­ba­siert unter­schied­li­che Rechts­stu­fen etabliert.
Bundespräsident Wulff stimmte zu
Bun­des­prä­si­dent Wulff stimm­te zu

Es müss­te auch für Mer­kel evi­dent sein, dass die­ser Islam nicht zu Deutsch­land gehö­ren kann. Denn er steht im fun­da­men­ta­len Gegen­satz zu unse­rer deut­schen und euro­päi­schen Iden­ti­tät an Kul­tur, Wer­ten und Rechts­ord­nung, die von der christ­li­chen Tra­di­ti­on geprägt sind.

Die Kon­se­quenz die­ser Erkennt­nis soll­te sein, dass wir die Aus­bil­dung und Aus­brei­tung die­ses anti­west­li­chen Systems in unserm Land kon­trol­lie­ren und Gren­zen set­zen – und nicht öff­nen oder alles lau­fen las­sen.  Zu hof­fen ist, dass der neue Innen­mi­ni­ster sei­ne Ankün­di­gung kon­se­quent wei­ter­ver­folgt: Die Mus­li­me sol­len nicht „neben uns leben“ in Par­al­lel­ge­sell­schaf­ten, son­dern sich in unse­re Kul­tur der demo­kra­ti­schen Rechts- und Wer­te­ord­nung integrieren.

Die volle Religionsfreiheit wird von Muslimen nicht anerkannt

Anne­gret Kramp-Kar­ren­bau­er hat einen wich­ti­gen Aspekt zur Debat­te bei­gesteu­ert mit ihrem Dik­tum, dass „Reli­gi­ons­frei­heit auf dem Boden des Grund­ge­set­zes“ zu ver­ste­hen ist. Die neue CDU-Gene­ral­se­kre­tä­rin macht mit die­ser For­mu­lie­rung dar­auf auf­merk­sam, dass das  Grund­recht von Arti­kel 4 GG ein­ge­bet­tet ist in das gan­ze Grund­ge­setz: Man kann sich nicht die Reli­gi­ons­frei­heit her­aus­picken, um dann den grund­ge­setz­wid­ri­gen Scha­ria-Islam zu prak­ti­zie­ren. Damit geht an die Mus­li­me der unver­han­del­ba­re Anspruch, alle Grund­rech­te und die frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung anzuerkennen.

Die Mus­li­me in Deutsch­land bean­spru­chen – gele­gent­lich laut­stark – das Frei­heits­recht für ihre Reli­gi­ons­prak­ti­ken. Aber noch nie haben isla­mi­sche Ver­bän­de öffent­lich erklärt, dass sie die Reli­gi­ons­frei­heit ein­zel­ner Mus­li­me respek­tie­ren und ach­ten wol­len. Hin­ter­grund ist: Das isla­mi­sche Recht bedroht Mus­li­me, die einen ande­ren Glau­ben anneh­men, als Abtrün­ni­gen mit hohen Stra­fen, in eini­gen isla­mi­schen Staa­ten mit dem Scharfrichter.

Merkel stimmt zu
Bun­des­kanz­le­rin Mer­kel stimmt zu

Die­se  Regel ver­brei­ten die Ima­me auch in deut­schen Moscheen. Die ver­ant­wort­li­chen Gemein­de­lei­ter und Islam­ver­bän­de ver­fe­sti­gen mit ihrem Schwei­gen die­se grund­rechts­wid­ri­ge Scha­ria-Regel. Die Fol­ge ist: Mus­li­me, die zum Chri­sten­tum kon­ver­tie­ren, wer­den von der isla­mi­schen Com­mu­ni­ty bedrückt, drang­sa­liert und verfolgt.

Regie­rung und Medi­en soll­ten Aiman Mazy­ek, der als Spre­cher des Zen­tral­rats der Mus­li­me neben ande­ren für den Miss-Stand mit­ver­ant­wort­lich ist, zu die­sem Punkt an sei­ne Pflicht erin­nern. Das soll­te in jedem Inter­view gesche­hen, bis er öffent­lich und intern die Reli­gi­ons­frei­heit auch für kon­ver­tie­ren­de Mus­li­me anerkennt.

Auch ein öffent­li­ches Bekennt­nis zu allen ande­ren unver­letz­li­chen Grund­rech­ten ist von den Reprä­sen­tan­ten mus­li­mi­scher Ver­bän­de und Grup­pen noch nie abge­ge­ben wor­den. Die 2002 ver­ab­schie­de­te ‚Isla­mi­sche Char­ta’ des Zen­tral­rats der Mus­li­me in Deutsch­land wur­de als eine ent­spre­chen­de Grund­satz­er­klä­rung vor­ge­stellt. Aber die Ana­ly­se des Tex­tes zeigt nur die bekann­te mus­li­mi­sche ‚Taqui­ya’: die vom Islam erlaub­te Täu­schung der Ungläu­bi­gen nach dem Vor­bild Allahs als „bestem Listen­schmied“ (Sure 3,54). Mit vagen For­mu­lie­run­gen täuscht das Doku­ment vor, als wenn man die west­li­che Wer­te­ord­nung aner­ken­nen wür­de. Tat­säch­lich jedoch wird die Scha­ria-Ver­si­on der Rech­te untergeschoben.

Keine Akzeptanz der westlichen Menschenrechte durch die Muslime

Der Arti­kel 13 der Isla­mi­schen Char­ta lau­tet: „Zwi­schen den im Koran ver­an­ker­ten, von Gott gewähr­ten Indi­vi­du­al­rech­ten, und dem Kern­be­stand der west­li­chen Men­schen­rechts­er­klä­rung besteht kein Widerspruch.“

Der Arti­kel geht von der isla­mi­schen Scha­ria-Rechts­ord­nung aus – in die­sem Fall von den „im Koran ver­an­ker­ten Indi­vi­du­al­rech­ten“. Die­se stün­den nicht im Wider­spruch zu den west­li­chen Men­schen­rech­ten. Das soll wohl hei­ßen, sie sei­en ver­gleich­bar oder von glei­chem Cha­rak­ter wie die Men­schen­rech­te in der UN-Erklärung.

Aber gleich an zwei For­mu­lie­run­gen ver­ra­ten sich die Mus­li­me, dass sie die west­li­chen Grund- und Men­schen­rech­te in ihrer Wesens­art nicht erken­nen und aner­ken­nen, son­dern allein ihre eige­ne, koran­ba­sier­te Rech­te­samm­lung pro­pa­gie­ren wollen.

Menschenrechte sind von Natur aus gegeben und damit unveräußerlich…

Die euro­päi­schen Men­schen­rech­te sind im 17. Jahr­hun­dert auf der Basis der christ­lich inspi­rier­ten Natur­rechts­leh­re for­mu­liert wor­den. Das heißt, die Rech­te auf Leben und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit, auf Frei­heit und recht­li­che Gleich­be­hand­lung sowie Schutz des Eigen­tums gel­ten von Natur aus oder vom ersten Schöp­fungs­ta­ge an. Sie sind als ange­bo­ren anzu­se­hen und das heißt: von nie­man­dem gewährt. Sie kön­nen des­halb auch nicht ent­zo­gen wer­den. Das wird mit den Attri­bu­ten ‚unver­letz­lich, unver­än­der­lich, unver­äu­ßer­lich’ aus­ge­drückt. Da die Men­schen­rech­te von vor­staat­li­chem Sta­tus sind, steht der Staat in der Pflicht, sie zu gewähr­lei­sten, das heißt, sie selbst zu ach­ten und vor andern zu schüt­zen.

… islamische Scheinrechte werden von Allah gewährt – und entzogen

Bundesinnenminister Seehofer widerspricht
Bun­des­in­nen­mi­ni­ster See­ho­fer wider­spricht 2018

Die koran­ba­sier­ten „Indi­vi­du­al­rech­te“ dage­gen wer­den als „von Gott“ kom­mend behaup­tet. Sie sind aus­drück­lich als von Allah „gewähr­te Rech­te“ dar­ge­stellt, die logi­scher­wei­se auch wie­der ent­zo­gen wer­den kön­nen. Inso­fern sind sie über­haupt kei­ne ein­klag­ba­ren Rech­te, son­dern gnä­di­ge Gaben Allahs. Als sol­che wer­den die ver­meint­li­chen ‚(isla­mi­schen) Men­schen­rech­te der Kai­ro­er Erklä­rung von 1990’ for­mu­liert. Statt: „Jeder (Mensch) hat das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit“ (Art. 2,1 GG) heißt es dort: „Das Leben ist ein Geschenk Got­tes. Des­halb ist es ver­bo­ten, einen Men­schen zu töten, außer wenn es die Scha­ria ver­langt.“ Auch die ‚kör­per­li­che Unver­letz­lich­keit’ ist im Islam nicht als Men­schen­recht durch den Staat geach­tet und geschützt. Im Gegen­teil: Die Scha­ria sieht als staat­li­che Stra­fe bei Dieb­stahl die Hand­ab­tren­nung vor. Grund­sätz­lich wer­den alle soge­nann­ten isla­mi­schen Men­schen­rech­te unter den Scha­ria-Vor­be­halt gestellt. Die im Koran ver­an­ker­ten angeb­li­chen ‚Indi­vi­du­al­rech­te’, in Wirk­lich­keit Allahs gewähr­te Gaben, ste­hen also im ekla­tan­ten Wider­spruch zu den west­li­chen ein­klag­ba­ren Men­schen­rech­ten von Natur aus.

Aus den For­mu­lie­run­gen der Islam-Char­ta geht her­vor, dass die mus­li­mi­schen Ver­bän­de in Deutsch­land offen­sicht­lich voll zu den isla­mi­schen Pseu­do­rech­ten der Kai­ro­er Erklä­rung ste­hen. Das schließt eine vor­be­halt­lo­se Aner­ken­nung der Grund­rech­te unse­rer Ver­fas­sung aus. Daher ver­wei­gern sie auch eine kla­re Stel­lung­nah­me für die Men­schen­rech­te. Sie ver­su­chen dage­gen mit unkla­ren Aus­sa­gen eine Schein­an­pas­sung vor­zu­täu­schen. Aber mit den gebrauch­ten For­mu­lie­run­gen machen sie ihre Absicht deut­lich, unter der Hand das Scha­ria-Recht an die Stel­le der west­li­chen Rechts­kul­tur zu setzen.

Keine islamische Anerkennung der Rechtsgleichheit von Männern und Frauen

Auch mit dem zwei­ten Satz im Para­gra­phen 13 der Islam-Char­ta betrei­ben die Autoren ein hin­ter­li­sti­ges Ziel. Sie ver­su­chen zu bele­gen, dass der Islam eben­so die Rechts­gleich­heit ken­nen wür­de wie das Grund­ge­setz. Das erklärt im Arti­kel 3: „(1) Alle Men­schen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Män­ner und Frau­en sind gleich­be­rech­tigt.“ Die ver­meint­lich ähn­li­che Ver­si­on der Islam-Char­ta lau­tet:  „Das Isla­mi­sche Recht gebie­tet, Glei­ches gleich zu behan­deln und erlaubt, Unglei­ches ungleich zu behandelt.“

Frage zeigt, wie themenbeherrschend der Islam bereits ist
Fra­ge zeigt, wie the­men­be­herr­schend der Islam bereits ist

Auch in die­sem Fall beken­nen sich die Mus­li­me nicht posi­tiv zu dem Grund­recht, dass alle Men­schen durch Geset­ze und vor Gericht die glei­che Rechts­an­wen­dung erwar­ten dür­fen. Erst recht ver­mei­det die Islam-Char­ta die Kon­kre­ti­sie­rung der Rechts­gleich­heit zwi­schen Mann und Frau. Statt­des­sen führt sie wie­der eine Stel­le aus dem Scha­ria-Recht an, die ver­meint­lich Ähn­li­ches aussagt.

Hin­ter­grund die­ses erneu­ten Täu­schungs­ma­nö­vers ist die Tat­sa­che, dass der Koran unmiss­ver­ständ­lich eine Rechts­gleich­heit zwi­schen den Geschlech­tern aus­schließt. Denn die Män­ner sei­en nach Koran­aus­sa­gen recht­lich und wert­mä­ßig über die Frau­en gestellt auf­grund von Allahs angeb­li­chen ‚Vor­zugs­ga­ben’ an die Her­ren der Schöpfung.

Nach den Vor­schrif­ten des isla­mi­schen Scha­ria-Rechts gel­ten Frau­en grund­sätz­lich als unmün­dig, deren Wil­len und Wol­len irrele­vant wären. Schon bei der Ehe­schlie­ßung müs­sen sie sich den Ent­schei­dun­gen ihres Vor­mun­des (Vater, Bru­der oder Onkel) unter­wer­fen. In der Ehe sind sie ihrem Mann unter­tan und zum Gehor­sam ver­pflich­tet. Wenn eine Ehe­frau unge­hor­sam ist und damit Grund für männ­li­ches Erzür­nen gibt“, so hat der Mann das Recht, die Frau zu ver­wei­sen, sie ein­zu­sper­ren und mit Schlä­gen zu züch­ti­gen“ (Sure 4,34). Die­se koran­ba­sier­ten Männ­lich­keits­nor­men von recht­li­cher Unter­wer­tig­keit und akti­ver Unter­wer­fung ihrer Frau­en prak­ti­zie­ren die islam­gläu­bi­gen Mus­li­me auch in Deutsch­land. Den Mäd­chen wird in Fami­lie,  Koran­schu­le und isla­mi­schen Reli­gi­ons­un­ter­richt Min­der­recht­lich­keit und Unter­stel­lung unter männ­li­che Per­so­nen bei­gebracht, den Jun­gen ein Über­le­gen­heits- und Herr­schafts­an­spruch. Männ­li­che Mus­lim-Migran­ten brin­gen aus ihren Her­kunfts­län­dern die tra­dier­te Ein­stel­lung von Demü­ti­gung und Gewalt gegen Frau­en mit. Die tau­send­fa­chen Über­grif­fe von Mus­li­me bei öffent­li­chen Groß­ver­samm­lun­gen funk­tio­nie­ren ohne Abspra­che, wie die Köl­ner Poli­zei fest­stell­te.  Für die Mus­lim-Frau­en ist das Kopf­tuch das Zei­chen, dass sie sich den koran­ba­sier­ten Rege­lun­gen zum Ehe- und Fami­li­en­recht unterwerfen.

Zentrales Thema der innenpolitischen Auseinandersetzung
Zen­tra­les The­ma der innen­po­li­ti­schen Auseinandersetzung

Zwi­schen die­sen Scha­ria-Vor­schrif­ten und den west­li­chen Rechts­be­zie­hun­gen von Mann und Frau lie­gen Wel­ten. Das ver­schweigt die Islam-Char­ta. Zugleich täuscht der Zen­tral­rat der Mus­li­me vor, als wenn es da doch ein isla­mi­sches Gleich­heits­prin­zip für alle gäbe – näm­lich „Glei­ches gleich und Unglei­ches ungleich zu behan­deln“. Mit die­sem Satz wird sogar auf ein deut­sches Ver­fas­sungs­prin­zip zurück­ge­grif­fen, das aller­dings prä­zi­siert: „wesent­lich Glei­ches –wesent­lich Unglei­ches“. Die Poin­te bei der Zitie­rung von Mus­li­men besteht dar­in, dass sie die­se Rechts­re­gel auf das Ver­hält­nis zwi­schen Mann und Frau als vor­geb­lich Unglei­che anwen­den wollen.

Damit wird der Ver­fas­sungs­grund­satz von Gleich­be­rech­ti­gung auf den Kopf gestellt: Gleich­be­hand­lung soll es nach isla­mi­schen Vor­stel­lun­gen nur jeweils inner­halb der Grup­pe von Män­nern bezie­hungs­wei­se Frau­en geben. Für das Ver­hält­nis zwi­schen den Geschlech­tern wird der Satz von der Ungleich­heit in Anschlag gebracht: Da Frau­en gegen­über Män­nern ungleich an Wert und Vor­zü­gen wären, müss­ten die mus­li­mi­schen Frau­en (und noch mehr die ungläu­bi­gen) mit einem min­de­ren Recht und ungleich zu den Män­nern behan­delt wer­den. Die Scha­ria weist den Frau­en grund­sätz­lich einen nie­de­ren Rechts­sta­tus zu. Die­se isla­mi­sche Rechts­re­ge­lung strahlt auf alle gesell­schaft­li­chen Berei­che aus – auch bei den deut­schen Muslimen.

Integration in unsere westliche Rechts- und Werteordnung

Für die neu ins Land kom­men­den Immi­gran­ten ist von den Par­tei­en CDU und CSU  eine Pflicht­er­klä­rung zur Inte­gra­ti­on vor­ge­schla­gen wor­den. In einer CSU-Beschluss­vor­la­ge heißt es: Jeder Ein­wan­de­rer müs­se sich „indi­vi­du­ell im Rah­men einer Inte­gra­ti­ons­ver­ein­ba­rung zu den west­li­chen Wer­ten, unse­rer Rechts­ord­nung und den Regeln eines fried­li­chen Zusam­men­le­bens beken­nen“. Die­ser Ansatz von Anfang 2016 ist lei­der nicht wei­ter ver­folgt worden.

Viel­leicht soll­te der neue CSU-Innen­mi­ni­ster See­ho­fer die Idee wie­der auf­grei­fen, eine Bereit­schafts­pflicht zur Ein­glie­de­rung in unse­re Wer­te­ord­nung ein­zu­for­dern – auch als Gegen­lei­stung für pri­va­te und staat­li­che Sozi­al- und Integrationshilfen.

In einem näch­sten Schritt soll­ten die Mus­lim-Ver­bän­de auf­ge­for­dert wer­den, ihre Hal­tung zu den Grund- und Men­schen­rech­ten defi­ni­tiv und unmiss­ver­ständ­lich dar­zu­le­gen, ins­be­son­de­re zu den Arti­kel 3 und 4 des Grundgesetzes.

Text: Hubert Hecker
Bild: Jewei­li­ge Medien/​Twitter/​Michael Mann­hei­mer (Screen­shots)

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5 Kommentare

  1. Für isla­mi­sches Den­ken ist Demo­kra­tie kei­ne anzu­stre­ben­de Opti­on, viel mehr eine zu über­win­den­de Staats- und Gesell­schafts­form. Ist die­se Tat­sa­che so schwer zu begrei­fen? Kein ein­zi­ger isla­mi­scher Staat strebt Demo­kra­tie nach west­li­chen Mustern an. Schon die Begriff­lich­keit von „Men­schen­rech­ten“ hat kei­nes­wegs einen gemein­sa­men Kon­sens. Unter die­sem Begriff wird ein Spek­trum ver­han­delt, wo völ­lig gegen­sätz­li­che Rechts­auf­fas­sun­gen gegen­über­ste­hen, aber nach Aussen unter dem sel­ben Eti­kett ver­kauft wer­den, weil eben die Rechts­ord­nung einem inne­ren Wer­te­co­dex ent­springt, der über­haupt weder je selbst­ver­ständ­lich war, noch ist, noch je sein wird, und von daher auch nicht „alle Men­schen sub­stan­zi­ell eint“. Für die einen ist es eben ein Men­schen­recht, Frau­en zu besit­zen, und über sie zu herrschen. 

    Unse­re Zeit täte gut dar­an, ihre Illu­sio­nen als sol­che zu erken­nen, und die Gefahr wahr zu neh­men, die mit einem tota­li­tä­ren Anspruch eines völ­lig ande­ren Wer­te- und Rechts­ver­ständ­nis­ses auf Lan­ge sicht und für Gene­ra­tio­nen irrever­si­bel ver­bun­den sind. Umfra­ge­er­geb­nis­se und Wahl­er­geb­nis­se für Leu­te wie Erdo­gan sind unwie­der­leg­ba­re Erwei­se einer illu­sio­nä­ren Welt­an­schau­ung unse­rer Eli­ten, ein­schliess­lich in den Kirche(n).

  2. Naja, Kenn­zei­chen der angebl. „west­li­chen Rechts- und Wer­te­kul­tur“ der letz­ten zwei Jahr­hun­der­te ist es doch, daß die­se Ord­nung eine ganz und gar vola­ti­le ist. Das am Kon­ti­nent seit Napo­le­on prä­do­mi­nan­te Prin­zip des Rechts­po­si­ti­vis­mus lehrt doch, daß gesetz­ge­ben­de Orga­ne jedes belie­bi­ge Gesetz erlas­sen kön­nen, so sie dies wün­schen und die Rechts­er­zeu­gungs­re­geln, die wie­der­um ius posi­ti­vum sind, berück­sich­tig wer­den. Des­we­gen war auch Deutsch­land in der Zeit von 1933–45 gewiß kein „Unrechts­staat“ wenn man es vom Prin­zip des Rechts­po­si­ti­vis­mus betrach­tet. Und kein klas­si­scher Rechts­po­si­ti­vist wür­de dies bestrei­ten, sei­en es nun John Austin, Félix Som­ló oder Georg Jellinek.
    Die Kon­struk­tio­nen der Rechtsethik/​Rechtsphilosophie, die dann ent­wickelt wur­den um es dann doch als „Unrechts­s­staat“ benen­nen zu kön­nen über­zeu­gen über­haupt nicht. Denn im Rechts­po­si­ti­vis­mus gibt es eben kei­ne nor­ma­ti­ve Rück­bin­dung an das Natur­recht bzw. das natür­li­che Sittengesetz.
    Die von der Rechts­ethi­k/-phi­lo­so­phie der Nach­kriegs­zeit beschrie­be­nen „Wer­te“ sind auch immer vola­til, da sich nach deren eige­nen Leh­ren das „Rechts­emp­fin­den“ in einem stän­di­gen Wand­lungs­pro­zeß sich befin­det und Gesetz­ge­ber und Judi­ka­tur ange­hal­ten sind dies zu berück­sich­ti­gen. In einem der­ar­ti­gen Rela­ti­vis­mus kann alles zu einem „Wert“ wer­den, natür­lich auch die Partnerschaft/„Ehe“ zwei­er gleich­ge­schlecht­li­cher Per­so­nen oder auch die Poly­ga­mie von Mohammedanern.
    So wer­den die Moham­me­da­ner pro­blem­los über den Rechts­po­si­ti­vis­mus ihre Herr­schaft absi­chern kön­nen, wie es eben bereits der Natio­nal­so­zia­lis­mus. Es wird ihnen auf voll­kom­men lega­len Weg über ihre blo­ße natür­li­che Ver­meh­rung durch Repro­duk­ti­on und Zuwan­de­rung gelin­gen, die Par­la­men­te soweit mit moham­me­da­ni­schen Depu­tier­ten zu beschicken, daß sie end­lich die not­wen­di­ge Majo­ri­tät in den gesetz­ge­ben­den Orga­nen erhal­ten und mit qua­li­fi­zier­ter Mehr­heit eben ihre Rechts­sy­ste­me eta­blie­ren zu können.
    Mit gutem Grund haben die Päp­ste sich lan­ge gesträubt einen Codex des kano­ni­schen Rechts zu erstel­len. Als man Pius VII. in Anbe­tracht des napo­leo­ni­schen Code civil des Fran­çais die Schöp­fung eines kodi­fi­zier­ten Kir­chen­ge­setz­bu­ches anrie­ten haben er, die Kar­di­nä­le Con­sal­vi u. Capra­ra sowie vie­le aus­ge­wie­se­ne römi­sche Kanon­sten dies mit den Hin­weis auf die dem Rechts­po­si­ti­vis­mus inhä­ren­ten Gefah­ren klar ver­wor­fen. Sie haben recht behal­ten, über­haupt wenn man eine Viel­zahl der Maß­nah­men der nach­kon­zi­al­ren Päp­ste betrach­tet, die fak­tisch nach Belie­ben den CIC ändern und refor­mie­ren kön­nen. Daß die Päp­ste zw. Bene­dikt XV., der 1917 dann doch den ersten CIC pro­mul­gier­te, und Pius XII. zu kei­nen tadelns­wer­ten kir­chen­recht­li­chen Ent­wick­lun­gen kam war dar­in begrün­det, daß sie eben noch ganz in der Schu­le des klas­si­schen Kir­chen­rechts unter­rich­tet wur­den und natür­lich kei­ne Neue­rer waren. Aber, daß aktu­el­le Pon­ti­fi­kat ist nun, da die­se Rück­bin­dung über­haupt nicht mehr gege­ben ist, den sel­ben Gefah­ren aus­ge­setzt wie eben auch der Rechts­po­si­ti­vis­mus der kon­ti­nen­tal­eu­ro­päi­schen Staaten.

    • Sehr gut beschrie­ben, der Aspekt des Rechts­po­si­ti­vis­mus kommt immer zu kurz!

      In Deutsch­land ste­hen die Chri­sten auch schon gegen die „demo­kra­ti­sche“ Gesetz­ge­bung, z.B. beim sodo­mi­sti­schen Zusam­men­le­ben, der künst­li­chen Befruch­tung, der vor­ge­burt­li­chen Tötung jun­ger Men­schen, der Früh­sexua­li­sie­rung der Kin­der in Kin­der­gar­ten und Schu­len, bis auf Ein­zel­ne haben katho­li­sche Apo­the­ker offen­sicht­lich auch gar kein Pro­blem die poten­ti­ell töd­li­che „Pil­le danach“ zu ver­kau­fen (hier muss das Recht umge­setzt wer­den, eine Gewis­sens­frei­heit wie noch bei den Ärz­ten bei Abtrei­bun­gen gibt es nicht!) usw. – dies alles kann nicht akzep­tiert, auch nicht tole­riert, son­dern nur erlit­ten wer­den und muss so schnell wie mög­lich abge­schafft wer­den. Auf­fäl­lig ist, dass es sich fast immer um Sexua­li­tät han­delt. Satan hat den Sex erfun­den und die Lie­be verdrängt.

      War­um sind die Lin­ken und Grü­nen so sehr für die men­schen­zer­stö­ren­de Ideo­lo­gie des Moham­me­da­nis­mus? Uwe Lay hat es in sei­nem Blog sehr gut gesagt: Waren die Lin­ken frü­her gegen den Kapi­ta­lis­mus, sind sie jetzt gegen die heu­ti­ge west­li­che bür­ger­li­che Lebens­wei­se, die muss zer­stört wer­den und Instru­ment der Zer­stö­rung ist der Moham­me­da­nis­mus. Haben die Linken/​Grünen Homo­se­xu­el­len kei­ne Angst vor Bau­krä­nen? Ich leh­ne die heu­ti­ge west­li­che bür­ger­li­che Lebens­wei­se auch ab, sie muss drin­gend christ­lich wer­den. Wo sind die Bischö­fe, die dies anmah­nen? Ist der Papst so sehr ein Lin­ker, dass er des­we­gen den Moham­me­da­nis­mus in Euro­pa herr­schend will? Es ist schon zu lesen „der Papst hasst den Westen“. 

      Ich kann nicht ver­ste­hen, wie man einem selbst­er­nann­ten reli­giö­sen Füh­rer fol­gen will, der gelebt hat wie Moham­med oder auch wie Luther, die kann doch nie­mand nach­ah­men wollen???

  3. Wenn ihr die Augen nicht braucht , um zu sehen, wer­det ihr sie brau­chen, um zu weinen.
    Jean Paul (1763–1825)

  4. Hoch­in­ter­es­sant

    Doch braucht auch das Natur­recht bzw. das natür­li­che Sit­ten­ge­setz sei­ner­seits nor­ma­ti­ve Rück­bin­dung. Die­se nor­ma­ti­ve Rück­bin­dung ist das eigent­lich Ent­schei­den­de, wel­ches vom Welt- und Men­schen­bild abhän­gig ist. Es braucht eine ausser­ge­setz­li­che Erkennt­nis­quel­le, wäh­rend der Rechts­po­si­ti­vis­mus m.E. letz­lich nur dem Ermes­sen des Gesetz­ge­bers, und sei­ner Absich­ten anheim gestellt ist. Moder­ne Gesell­schafts­for­men brin­gen ausser­ge­setz­li­che Erkennt­nis­quel­len nicht mehr mit einem sich selbst offen­ba­ren­den Gott über dem Men­schen in Ver­bin­dung, son­dern sehen Natur­recht und natür­li­ches Sit­ten­ge­setz als Ver­fü­gungs­mas­se des Men­schen an. Nicht­ver­füg­bar­keit betrach­tet der „moder­ne Mensch“ grund­sätz­lich mit Arg­wohn und Skep­sis, als Ein­schrän­kung sei­nes Hand­lungs­spiel­rau­mes, und sei­ner „frei­en Entfaltung“.

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