Eiskalte FDP lädt zwei Abtreibungsärzte nach Berlin ein


Werbeverbot für Abtreibung kippen
Werbeverbot für Abtreibung kippen: Die Linksfront aus SPD, Grünen und Linksfraktion hofft auf die Unterstützung der FDP. Der große Abwesende ist einmal mehr das unschuldige, ungeborene Kind. Es ist das größte Tabu der Bundesrepublik Deutschland, denn nur so läßt sich ungeniert seine straffreie Tötung zelebrieren.

(Ber­lin) Die Signa­le sind deut­lich. Es gibt Kräf­te in Deutsch­land, die den Para­gra­phen 219a des Straf­ge­setz­bu­ches, das Wer­be­ver­bot für Abtrei­bung, abschaf­fen wol­len. Die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der im Mut­ter­leib stellt seit Jahr­zehn­ten eine offe­ne Wun­de dar, die von vie­len aber ver­drängt und nicht erkannt wird. Das gilt beson­ders für die Ver­ant­wor­tungs­trä­ger in Par­la­ment und Regie­rung. In Ber­lin ent­schei­det sich die Fra­ge an der FDP. Die Libe­ra­len, in Sachen Lebens­schutz kei­ne zuver­läs­si­ge Adres­se, spie­len das Züng­lein an der Waa­ge und haben zur Ent­schei­dungs­fin­dung heu­te zu einer Anhö­rung geladen.

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Deutsches Paradox: Abtreibung rechtswidrig, aber straffrei

Im Gegen­satz zu ande­ren Län­dern ist der Wider­spruch in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land beson­ders evi­dent. Seit der Lega­li­sie­rung der Abtrei­bung in den 70er Jah­ren wur­den Mil­lio­nen unschul­di­ger Kin­der getö­tet. Der Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­hof erklär­te 1993 die soge­nann­te sozia­le Indi­ka­ti­on, seit der deut­schen Wie­der­ver­ei­ni­gung eine Fri­sten­lö­sung mit Bera­tungs­pflicht ist, also die dama­li­ge Fas­sung von Para­graph 218a für ver­fas­sungs­wid­rig. Er bekräf­tig­te, daß die gel­ten­de Fri­sten­lö­sung rechts­wid­rig ist, akzep­tier­te aber – das ist der gro­ße Wider­spruch –, daß die Tötung eines Kin­des gemäß Fri­sten­lö­sung straf­frei bleibt. Obwohl es sich um ein geziel­tes Tötungs­de­likt han­delt, das auf­grund der Vor­sätz­lich­keit den Tat­be­stand des Tot­schla­ges wenn nicht sogar des Mor­des erfüllt, schaut der Rechts­staat weg.

Folgt man den amt­li­chen Zah­len, wer­den deut­lich mehr als 95 Pro­zent aller betrof­fe­nen Kin­der rechts­wid­rig getö­tet. Abtrei­bun­gen gemäß medi­zi­ni­scher oder kri­mi­no­lo­gi­scher Indi­ka­ti­on gel­ten nicht als rechts­wid­rig, mach­ten aber 2016 nur 3,8 Pro­zent aller Abtrei­bun­gen aus. Folgt man ernst­zu­neh­men­den Schät­zun­gen ent­spricht die amt­li­che Zahl zudem nicht ansatz­wei­se der Wirk­lich­keit. Der Sozi­al­wis­sen­schaft­ler Man­fred Spie­ker, der sich ein­ge­hend mit der Zah­len­fra­ge befaß­te, geht min­de­stens vom Dop­pel­ten aus. Sei­ne Anga­ben wer­den von füh­ren­den Abtrei­bungs­ärz­ten gestützt. So erklär­te der bekann­te­ste öster­rei­chi­sche Abtrei­ber, Chri­sti­an Fia­la, Anfang 2017 gegen­über dem Wochen­ma­ga­zin Focus, die Zahl der getö­te­ten Kin­der „muß in Deutsch­land pro Jahr auf bis zu 300.000 kor­ri­giert werden“.

Erst ab dem Ein­set­zen der Wehen bil­ligt der Gesetz­ge­ber dem Kind einen Anspruch auf stär­ke­ren straf­recht­li­chen Schutz zu.

Werbeverbot für Abtreibung soll gekippt werden

Da der Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­hof die Rechts­wid­rig­keit der Tötung eines unschul­di­gen, unge­bo­re­nen Kin­des bekräf­tig­te, erscheint es nur recht und bil­lig, daß in Deutsch­land nicht für Abtrei­bung gewor­ben wer­den darf.

Werbeverbot für Abtreibung
Abtrei­ber Stapf (Mün­chen)

Im Jahr 2018 schei­nen man­che auch die­ses Mini­mum an Scham­ge­fühl nicht mehr ein­zu­se­hen und stel­len das Wer­be­ver­bot in Frage.

Ins Rol­len kam die Sache, weil die Abtrei­be­rin Kri­sti­na Hänel am 24. Novem­ber 2017 in Gie­ßen vor Gericht stand. Sie wur­de wegen Ver­sto­ßes gegen das Wer­be­ver­bot zu einer Geld­stra­fe von 6.000 Euro ver­ur­teilt. Theo­re­tisch wäre eine Ver­ur­tei­lung bis zu zwei Jah­ren Frei­heits­stra­fe mög­lich gewe­sen. Die Ver­ur­tei­lung wur­de von der Lebens­rechts­be­we­gung als wich­ti­ges Signal für das Rechts­be­wußt­sein gewer­tet worden.

Die Abtrei­bungs­lob­by heul­te auf und bläst seit­her zum Sturm. Von jedem Unrechts­be­wußt­sein unbe­leckt, mobi­li­sier­ten Abtrei­bungs­kol­le­gen bereits im Vor­feld eine Soli­da­ri­täts­ak­ti­on. Am 18. Novem­ber 2017 ver­öf­fent­lich­te die lin­ke taz die Akti­on „Ärz­tIn­nen zei­gen Gesicht“, um öffent­li­chen Druck auf das Gericht in Gie­ßen aus­zu­üben. Die Akti­on hät­te frei­lich tref­fen­der „Abtrei­be­rIn­nen zei­gen Gesicht“ gehei­ßen, doch die „Tötungs­spe­zia­li­sten“ (Mecht­hild Löhr, Christ­de­mo­kra­ten für das Leben über den Münch­ner Abtrei­ber Fried­rich Andre­as Stapf) ver­schan­zen sich ger­ne hin­ter ihrem, mit ethi­schem Anspruch ver­bun­de­nen, wei­ßen Kit­tel. Der Rea­li­tät der radi­ka­len Lin­ken ent­spre­chend war die Begrün­dung der Akti­on: „Den Dro­hun­gen der Lebensschützer*innen zum Trotz“. Lebens­recht­ler „dro­hen“ nie­man­dem. Es ist die radi­ka­le Lin­ke, zu der auch radi­kal­li­be­ra­le Posi­tio­nen gehö­ren, die eine ande­re Mei­nung a prio­ri als „Dro­hung“ emp­fin­den, sie denun­zie­ren und ihr damit eine Exi­stenz­be­rech­ti­gung abspre­chen. Das nennt sich Meinungsdiktatur.

Da es trotz Soli­da­ri­täts­ak­ti­on zu einer , wenn auch ver­hält­nis­mä­ßig mil­den, Ver­ur­tei­lung kam, will die Lob­by das Wer­be­ver­bot kippen.

Geistige Verwirrung – Legalisierter Mord zersetzt das Unrechtsbewußtsein

Zu wel­cher Ver­wir­rung der Gei­ster das fort­dau­ern­de Para­dox des lega­li­sier­ten Mor­des führt, stell­te zum Jah­res­be­ginn 2018 Chris­mon, das Monats­ma­ga­zin der Evan­ge­li­schen Kir­che Deutsch­lands, unter Beweis. Chef­re­dak­teu­rin Ursu­la Ott, eine ehe­ma­li­ge Mit­ar­bei­te­rin des abtrei­bungs­be­für­wor­ten­den Femi­ni­sten-Blat­tes Emma, sprach sich für unge­hin­der­te Abtrei­bungs­wer­bung aus. Kon­se­quen­zen für Ott wur­den bis­her nicht bekannt.

Da alles an der FDP hängt, fin­det heu­te auf deren Initia­ti­ve hin eine Anhö­rung im Bun­des­tag statt. Vier Exper­ten wer­den zur Fra­ge ange­hört, da „da der Schutz des ‚wer­den­den Lebens‘ ein sitt­lich und ethisch sehr ern­stes The­ma sei, dem eine ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Dis­kus­si­on vor­aus­ge­hen müs­se“, wie Idea aus dem Ein­la­dungs­schrie­ben zitiert.

Die FDP ließ damit bereits vor Beginn der „ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten Dis­kus­si­on“ kei­nen Zwei­fel, daß an der lega­le Tötung unge­bo­re­ner Kin­der nicht gerüt­telt wird. Das unge­bo­re­ne Kind ist nicht ein „wer­den­des Leben“, son­dern ist ein Mensch. Doch die Abtrei­bungs­rhe­to­rik hat Deutsch­lands Poli­tik fest im Griff. Wenn die FDP so tickt, ist links von ihr schon gar nichts zu erwar­ten. Tra­gi­scher­wei­se also nichts Neu­es unter der Sonne.

Aus­sa­ge­kraft über die Absich­ten der „ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten“ FDP hat die Aus­wahl der vier gela­de­nen Exper­ten. Gleich zwei davon sind prak­ti­zie­ren­de Abtrei­bungs­ärz­te. Der Begriff ist ein Euphe­mis­mus, da Ärz­te hei­len und nicht töten sol­len. Eine geschön­te Spra­che gehört zur Abtreibungsrealität.

Eiskalte FDP lädt zwei Abtreibungsärzte

Fried­rich Andre­as Stapf (Mün­chen) und Chri­stia­ne Ten­nhardt (Ber­lin) töten unge­bo­re­ne Kin­der und fin­den das auch noch gut. Immer­hin läßt sich mit Abtrei­bung ein Mords­ge­schäft machen.

Christiane Tennhardt, Berliner Abtreiberin, unterzeichnete im November 2017 die Abtreiber-Solidaritätsaktion für Kristina Hänel.
Chri­stia­ne Ten­nhardt, Ber­li­ner Abtrei­be­rin, unter­zeich­ne­te im Novem­ber 2017 die Abtrei­ber-Soli­da­ri­täts­ak­ti­on für Kri­sti­na Hänel.

Die Tötung eines unge­bo­re­nen Kin­des kostet den Abtrei­ber knap­pe 15 Minu­ten und bringt ihm rund 450 Euro. Stapf, Betrei­ber von „Deutsch­lands größ­ter Abtrei­bungs­kli­nik“, führt laut eige­nen Anga­ben im Schnitt 20 Abtrei­bun­gen am Tag durch. Laut einem Bericht des Spie­gels von 2015 hat­te er bis dahin rund 100.000 Kin­der getö­tet. In der per­ver­tier­ten Spra­che des Spie­gels heißt das: „Ins­ge­samt hat er wäh­rend sei­ner 35-jäh­ri­gen Berufs­lauf­bahn rund 100 000 Schwan­ger­schaf­ten been­det. Fried­rich Stapf gilt als der erfah­ren­ste Abtrei­bungs­arzt Deutsch­lands.“ Was der Spie­gel unter­schlägt: Jede „been­de­te Schwan­ger­schaft“ bedeu­tet den qual­vol­len Tod eines unschul­di­gen Men­schen. Dafür wird Stapf als „erfah­ren­ster Abtrei­bungs­arzt Deutsch­lands“ im Super­la­tiv gerühmt.

Inzwi­schen sind es mehr als 110.000, wahr­schein­lich sogar 150.000 Kin­der, die er auf dem Gewis­sen hat. Damit ist er sich eines Spit­zen­platz unter den Mas­sen­mör­dern der Mensch­heits­ge­schich­te sicher.

Zur Erin­ne­rung: Kri­sti­na Hänel wur­de zu einer Geld­stra­fe von 6.000 Euro ver­ur­teilt. Das ent­spricht in etwa dem „Gegen­wert“ von drei­zehn getö­te­ten Kin­dern. Stapf setzt jeden Tag fast das Dop­pel­te um.

Stapf und Ten­nhardt wur­den als Exper­ten gela­den. Das sind sie in der Tat: näm­lich Tötungs­exper­ten. Ten­nhardt gehör­te im Novem­ber des Vor­jah­res zu den Unter­zeich­nern der Hänel-Soli­da­ri­täts­ak­ti­on in der taz. Die Abtrei­bungs­lob­by traut Stapf in der Sache aber nicht ganz. Er hat­te die Soli­da­ri­täts­ak­ti­on nicht unter­zeich­net. Der 1946 gebo­re­ne Betrei­ber der Medi­ca­re Frei­ham in Mün­chen könn­te alters­be­dingt und etwas zer­mürbt, von Wiki­Man­nia wird er als „Men­schen­feind mit Appro­ba­ti­on“ bezeich­net, einer „Kom­pro­miß­lö­sung“ zustim­men. So die Befürch­tung sei­ner Kol­le­gen. Dage­gen macht die Abtrei­bungs­lob­by mobil.

Linksfront abtreibungslüstern

Die Links­front aus SPD, Grü­nen und Links­frak­ti­on läßt kei­ne Zwei­fel: Das Wer­be­ver­bot muß weg. Bei der klein­sten Kri­tik am Abtrei­bungs­recht sieht man dort schwarz. Die drei Links­par­tei­en ver­fü­gen im Bun­des­tag aber über kei­ne Mehr­heit. Uni­on und AfD haben sich bereits für die Bei­be­hal­tung des Wer­be­ver­bots aus­ge­spro­chen. Alles hängt also von der FDP ab, auf die der Druck erhöht wird. „Alle schau­en auf die FDP“, mahn­te die lin­ke taz am 12. Februar.

Mit der Exper­ten­aus­wahl sind die Frei­en Demo­kra­ten wenig ver­trau­ens­er­weckend an die Sache herangegangen.

Neben den „bru­ta­len Tötungs­spe­zia­li­sten“ Mecht­hild Löhr (Christ­de­mo­kra­ten für das Leben) wur­de noch Eli­sa Hoven, eine Juni­or­pro­fes­so­rin des Straf­rechts an der Uni­ver­si­tät Köln gela­den. Sie plä­diert für einen „Kom­pro­miß“, wie ihn die Poli­tik so sehr liebt. „Man soll­te das Wer­be­ver­bot für Schwan­ger­schafts­ab­brü­che auf einen akzep­ta­blen Kern zurück­füh­ren“, so Hoven. „Ein aggres­si­ves Anprei­sen kann man unter­sa­gen, aber wenn schon der blo­ße Hin­weis auf einen an sich nicht straf­ba­ren Schwan­ger­schafts­ab­bruch unter Stra­fe gestellt wird, ist das widersprüchlich.“

Hoven ist Mit­glied des soge­nann­ten „Kri­mi­nal­po­li­ti­schen Krei­ses“, einem Zusam­men­schluß von 35 deut­schen Straf­rechts­pro­fes­so­ren. 23 Mit­glie­der des Krei­ses, dar­un­ter Hoven, spra­chen sich für eine „mode­ra­te Reform“ von Para­graph 219a aus. Die gewähl­te Spra­che soll einen best­mög­li­chen Ansatz signalisieren.

Davon kann bei Hoven kei­ne Rede sein, wie eine ande­re Aus­sa­ge zeigt: „Mit den Geg­nern von Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen ist man schon sehr groß­zü­gig und gewährt ihnen eine weit­ge­hen­de Meinungsfreiheit.“

Wer sich in Deutsch­land für das Lebens­recht ein­setzt, sol­le froh sein, eine „weit­ge­hen­de Mei­nungs­frei­heit“ zu genie­ßen. Damit sei man (wer?) ja „schon sehr groß­zü­gig“. Was will Hoven damit sagen? „Man“ könn­te ja auch anders?

Die FDP nahm mit ihrer Ein­la­dung eine kla­re Wei­chen­stel­lung vor.

Die vier­te Exper­tin, Katha­ri­na Jestaed, Stell­ver­tre­te­rin des Lei­ters des Kom­mis­sa­ri­ats der deut­schen Bischö­fe in Ber­lin, kommt da nur mehr die Rol­le eines Ali­bis zu. Die Poli­ti­ker ver­ste­hen eben ihr Geschäft.

Gleichgültige Neutralität

Den­noch erschreckt die eis­kal­te „Neu­tra­li­tät“, mit er die FDP ihre Ein­la­dungs­po­li­tik recht­fer­tigt. Idea zitier­te dazu am 10. Febru­ar den FDP-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten und hes­si­schen Lan­des­vor­sit­zen­den Ste­fan Rup­pert: „Wir haben ganz bewusst sehr unter­schied­li­che Exper­ten ein­ge­la­den, die die Band­brei­te der Dis­kus­si­on abbil­den. […] Um eine Gewis­sens­ent­schei­dung zu tref­fen, muss ich mir vor­her das gesam­te Mei­nungs­spek­trum anhö­ren und mich auch anders­den­ken­den Auf­fas­sun­gen aussetzen.“

Erlaubt eine Fra­ge von Leben und Tod eine so gleich­gül­ti­ge „Neu­tra­li­tät“? Die Fra­ge ist zudem, wer hier „anders­den­ken­de Auf­fas­sun­gen“ ver­tritt, und wel­che tat­säch­li­che Bereit­schaft in der FDP besteht, abtrei­bungs­kri­ti­sche Stim­men zu hören. Da seid Jahr­zehn­ten jeder Auf­schrei gegen den Mas­sen­mord an deut­schen Kin­dern unter­bleibt, wirkt der Anspruch einer „Gewis­sens­ent­schei­dung“, den Rup­pert für die FDP erhebt, wie blan­ker Hohn. Links von ihr sieht es frei­lich noch grau­sa­mer aus, obwohl sich die Lin­ke gern, das Gewand eines heu­cheln­den Moral­apo­stels überstülpt.

Kurz­um, die Kul­tur des Todes soll einen wei­te­ren Punk­te­sieg fei­ern. Ob die­ser nun „mode­rat“ oder weni­ger mode­rat aus­fällt, ist nicht die Fra­ge. Zen­tral scheint, daß die Grund­rich­tung „stimmt“, und die geht kon­se­quent zu Lasten der unge­bo­re­nen Kin­der. Sie spie­len auch in der heu­ti­gen Anhö­rung in Ber­lin kei­ne Rol­le. Schließ­lich gehe es ja nur um Werbung.

Um Wer­bung für den Tod.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: taz/​idea (Screen­shots)

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4 Kommentare

  1. In Öster­reich gleich gelagert,
    aber der­zeit in der Minderheit,
    weil ÖVP-FPÖ-Mehrheit:

    sie­he: http://​orf​.at/​s​t​o​r​i​e​s​/​2​2​0​8​3​6​1​/​2​2​0​8​3​57/

    „Strei­chung aus Straf­ge­setz­buch gefordert:
    Das The­ma Schwangerschaftsabbruch
    ist wei­ter­hin stark umstritten.
    Mit­glie­der meh­re­rer Par­tei­en for­der­ten am Freitag
    die völ­li­ge Strei­chung des Schwangerschaftsabbruchs
    aus dem Strafgesetzbuch.
    Eine dem­entspre­chen­de Petition
    einer Wie­ner Abtreibungsklinik(Anmerkung DR.Fiala Gynmed)
    wur­de unter anderen
    von der grü­nen Abge­ord­ne­ten Danie­la Musiol,
    NEOS-Man­da­tar Niko Alm (Anmer­kung: Pasta­fa­ri) und
    der Vor­sit­zen­den der SPÖ-Frau­en Salz­burg, Ingrid Riez­ler, unterzeichnet.
    Anlass ist das Zustandekommen
    der Fri­sten­lö­sung vor 40 Jahren.
    Füh­ren­de Kraft für die 1973 vom Par­la­ment beschlos­se­ne Straf­be­frei­ung (Anmer­kung: Straffreistellung)
    waren die SPÖ-Frau­en um Johan­na Dohnal.

    • Die Gier,
      nicht nur nach human­em­bryo­na­len Frischzellenkuren,
      son­dern auch nach kern­ge­sun­den (erb­ge­sun­den)
      mög­lichst aus­ge­reif­ten Orga­nen (vor allem Leber)
      wird immer stär­ker werden.

  2. Alle gro­ßen Par­tei­en der Bun­des­re­pu­blik ver­tre­ten mehr oder weni­ger Frei­mau­rer-Ideo­lo­gie. Hier­bei hat die FDP ein beson­de­res Nah­ver­hält­nis zu den Logen. Die Lind­ner-Trup­pe ist es auch, die in Ein­klang mit den SED-Lin­ken mehr „Tren­nung von Staat und Reli­gi­on“ for­dert. Mit „Reli­gi­on“ ist natür­lich das Chri­sten­tum gemeint, denn mehr Islam und Juden­tum wer­den dort beju­belt. Der Libe­ra­lis­mus ist die Ideo­lo­gie der „Frei­heit“ von Gott und Sei­nen Vor­schrif­ten. Ein tat­säch­li­cher Katho­lik kann nie­mals Libe­ra­list (bzw. Libe­ra­ler) sein.

  3. Die FDP ist eine Par­tei der Eli­ten und Lob­bys, kei­ne natio­nal­kon­ser­va­ti­ve oder tra­di­tio­nell ori­en­tier­te Par­tei. Sie tritt unge­niert für Digi­ta­li­sie­rung ein, könn­te schein­bar nie genug davon bekom­men. Wen küm­mert es in der FDP, wenn durch Digi­ta­li­sie­rung Arbeits­plät­ze ver­lo­ren gehen? Nie­mand natür­lich. Oder wenn es weni­ger Deut­sche gibt auf­grund von Abtrei­bung? Soweit den­ken die schein­bar nicht. Haupt­sa­che Geld­gier, Kapi­ta­lis­mus und den Rei­chen ein Hand­lan­ger sein. Mora­lisch ist die­se Par­tei das Allerletzte.

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