Donum Vitae – Mitwirkung am rechtswidrigen Abtreibungssystem


Donum vitae:: Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz lobte Donum vitae.
Donum vitae:: Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz lobte Donum vitae.

Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker.

Anzei­ge

Kar­di­nal Marx hat kürz­lich in einem Schrei­ben an den ZdK-Prä­si­den­ten Stern­berg dem Bera­tungs­ver­band Donum Vitae einen mora­li­schen Blan­ko­scheck aus­ge­stellt, der die ethi­schen Grün­de und moral­theo­lo­gi­schen Begrün­dun­gen für den Aus­schluss des umstrit­te­nen Ver­eins aus der Kir­che ver­ges­sen machen soll.

Die folgenden Ausführungen machen publik, was der Kardinal verschwiegen haben will

Der Staat hat­te mit der Neu­fas­sung der Para­gra­phen 218 /​ 219 von 1995 zwar Abtrei­bung als grund­sätz­lich rechts­wid­rig erklärt, da mit der vor­ge­burt­li­chen Kinds­tö­tung das Grund­recht auf Leben (Art. 2,2 GG) miss­ach­tet wird. Gleich­zei­tig aber stell­te der Gesetz­ge­ber die Ent­schei­dung über das Leben des Unge­bo­re­nen inner­halb einer Frist von drei Mona­ten der frei­en Wahl der Schwan­ge­ren anheim. Bei einer Ent­schei­dung für die Tötung ihres Kin­des wur­de der betrof­fe­nen Frau Straf­frei­heit zuge­si­chert. Die Wider­sprüch­lich­keit der (Un-) Rechts­kon­struk­ti­on von rechts­wid­rig und straf­frei soll­te damit kaschiert wer­den, dass der Fri­sten­tö­tung von unge­bo­re­nen Kin­dern eine ergeb­nis­of­fe­ne Pflicht­be­ra­tung vor­ge­schal­tet wurde.

Bayerischer Rundfunk Doch mit die­ser Ein­rich­tung war nur bestä­tigt wor­den, was Papst Johan­nes Paul II. im Sep­tem­ber 1995 an die deut­schen Bischö­fe zu dem staat­li­chen Rege­lungs­sy­stem schrieb: „Das sub­jek­ti­ve Bewusst­sein der Frau wird dem unab­ding­ba­ren Lebens­recht des Kin­des über­ge­ord­net.“ Eine Ein­bin­dung kirch­li­cher Stel­len in die­sen Rege­lungs­pro­zess ein­schließ­lich der staat­li­chen Finan­zie­rung wür­de das christ­li­che Zeug­nis zum unbe­ding­ten Lebens­schutz ver­dun­keln. Denn mit einer ent­spre­chen­den Koope­ra­ti­on wür­de die Kir­che der staat­lich erzeug­ten Ver­wir­rung um das mensch­li­che Lebens­recht (rechtswidrig/​straffrei) eine ethi­sche Ver­un­si­che­rung der Gläu­bi­gen hinzufügen.

Nach Inkraft­tre­ten der Abtrei­bungs­ge­set­ze 1995 hat­te sich auf Betrei­ben des dama­li­gen DBK-Vor­sit­zen­den, Bischof Karl Leh­mann, eine Mehr­heit von deut­schen Bischö­fen für eine Mit­wir­kung am staat­li­chen Rege­lungs­sy­stem aus­ge­spro­chen. Die­ser Ansatz wur­de mit zwei Argu­men­ta­ti­ons­strän­gen gerechtfertigt:
Zum Einen wür­den die katho­li­schen Dienst­stel­len nicht neu­tral-ergeb­nis­of­fen bera­ten, son­dern sich enga­giert für die Annah­me des unge­bo­re­nen Kin­des ein­set­zen sowie Hil­fen für Mut­ter, Eltern und Kind anbieten.
Zum Zwei­ten wür­den durch die kirch­li­che Bera­tung Tau­sen­de von unge­bo­re­nen Kin­dern jähr­lich geret­tet wer­den. Wegen die­ses ange­ziel­ten posi­ti­ven Effekts müss­te man den nega­ti­ven und nicht­ge­woll­ten Gebrauch der unter­schrie­be­nen Bera­tungs­schei­ne zu Abtrei­bun­gen in Kauf neh­men. Auch die „Ero­si­on des Wer­te­be­wusst­seins“ in Gesell­schaft und Kir­che durch die kirch­li­che Koope­ra­ti­on mit dem staat­li­chen Abtrei­bungs­sy­stem wären abwä­gend hinzunehmen.

Moraltheologische Zurückweisung fadenscheiniger Begründungen

In vier Papst­brie­fen zwi­schen 1995 und 1999 sowie zahl­rei­chen Gesprä­chen mit deut­schen Bischö­fen wies Rom die­se Recht­fer­ti­gun­gen zurück als moral­theo­lo­gisch unhalt­bar und unver­ein­bar mit der katho­li­schen Lehre:

Vatikan News berichtet Würdigung unkritisch
Auch Vati­kan News berich­tet unkritisch

▪ Die guten Absich­ten der ein­zel­nen Bera­te­rin­nen und die Zie­le der katho­li­schen Bera­tungs­stel­len könn­ten nicht allein gesin­nungs­ethisch und iso­liert von der System­ein­bet­tung in die staat­li­che Abtrei­bungs­re­ge­lung bewer­tet und gut­ge­hei­ßen wer­den. Da das Abtrei­bungs­ge­setz das mög­li­che Ja zum Lebens­schutz durch Bera­tung untrenn­bar mit dem Nein zum Leben ver­knüp­fe, also mit dem Bera­tungs­schein als Lizenz zur Tötung unschul­di­ger Men­schen, könn­ten Kir­che und Gläu­bi­ge am Voll­zug die­ses Geset­zes nicht mitwirken.

▪ Die Argu­men­ta­ti­on mit den gewoll­ten posi­ti­ven und unge­woll­ten nega­ti­ven Effek­ten einer Hand­lung läuft auf die moral­theo­lo­gi­sche Figur der Güter­ab­wä­gung hin­aus. In die­sem Fall wur­de den abge­trie­be­nen Kin­dern auf­grund der Aus­stel­lung des staat­li­chen Bera­tungs­scheins die ver­mu­te­te Zahl der geret­te­ten Kin­der durch kirch­li­che Kon­flikt­be­ra­tung gegen­über­ge­stellt. „Eine sol­che Güter­ab­wä­gung kann aber da nicht statt­ha­ben, wo es um Leben und Ster­ben eines Men­schen geht“, heißt es im vier­ten Papst­brief an die deut­schen Bischö­fe vom Sep­tem­ber 1999. Mit dem Zusatz: „Wir sind nicht Her­ren über Leben und Tod!“ war auch eine deut­li­che Kri­tik an dem deut­schen Abtrei­bungs­ge­setz aus­ge­spro­chen, das der Schwan­ge­ren das unmög­li­che Ent­schei­dungs­recht zum Über­le­ben oder Töten ihres Kin­des gibt.

Die­ser kirch­li­che Lehr-Grund­satz, dass auch bei gutem Bemü­hen und posi­ti­ven Effek­ten nicht an einem töd­li­chen System oder Pro­zess mit­ge­ar­bei­tet wer­den darf, zeigt sei­ne vol­le Über­zeu­gungs­kraft in der ange­wen­de­ten Über­tra­gung auf das Lebens­en­de: bei einem staat­li­chen Eutha­na­sie­ge­setz, nach dem Ärz­ten dann Straf­frei­heit für Sui­zid­bei­hil­fe zuge­si­chert bekä­men, wenn Lebens­mü­de vor­her zu einer ergeb­nis­of­fe­nen Bera­tung ver­pflich­tet wären. Die Kir­che wür­de und könn­te sich nicht an sol­chen Bera­tun­gen betei­li­gen, weil sie Koope­ra­ti­on zur Eutha­na­sie wären.

Der organisierte Laienkatholizismus stellt sich quer

Der päpst­li­chen Argu­men­ta­ti­on in der Lehr­tra­di­ti­on der Kir­che konn­ten sich die deut­schen Bischö­fe – außer Bischof Kamph­aus – zum Ende des Jah­res 1999 nicht mehr ver­schlie­ßen. Sie fass­ten den Beschluss, bei dem staat­li­chen Abtrei­bungs­sy­stem nicht mehr zu kol­la­bo­rie­ren. Als das abseh­bar wur­de, grün­de­ten füh­ren­de Mit­glie­der des Zen­tral­ko­mi­tees der deut­schen Katho­li­ken den Ver­ein Donum Vitae, durch den Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tung mit Staats­för­der­gel­dern um den Preis der Aus­stel­lung des Abtrei­bungs­scheins wei­ter­ge­führt wer­den soll­te. Da die­ser Ver­ein des orga­ni­sier­ten Lai­en-Katho­li­zis­mus gegen die lehr­amt­li­che päpst­li­che Wei­sun­gen für alle Gläu­bi­gen gegrün­det war, manö­vrier­te er sich ins außer­kirch­li­che Abseits. Die DBK unter­sag­te kirch­li­chen Ange­stell­ten die Mit­ar­beit in der gegen­kirch­li­chen Ver­ei­ni­gung und stell­te zugleich fest, dass Donum-vitae-Mit­glie­der nicht kirch­li­che Man­dats­trä­ger sein könnten.

 

Gegenposition von Kardinal Woelki
Gegen­po­si­ti­on von Kar­di­nal Woelki

In der Regie­rungs­zeit von Papst Bene­dikt XVI. wag­ten es kirch­li­che Stel­len nicht, die­se Beschluss­la­ge zu unter­lau­fen. Doch zehn Mona­te nach dem Papst­rück­tritt trat ein deut­scher kirch­li­cher Man­dats­trä­ger erst­mals offen für die Unter­stüt­zung von Donum Vitae ein: Der Ful­da­er Prie­ster und Pro­fes­sor für Pasto­ral­theo­lo­gie und Homi­le­tik, Dr. Richard Hart­mann, über­reich­te im Janu­ar 2014 der Regio­nal­grup­pe jenes Ver­ban­des einen Scheck von 3.000 Euro. Er tat das in sei­ner Eigen­schaft als dama­li­ger Prä­si­dent des Rota­ry Clubs Rhön.

Heu­te – vier Jah­re spä­ter – soll mit dem schon erwähn­ten Brief des DBK-Vor­sit­zen­den an den ZdK-Prä­si­den­ten Donum Vitae weit­ge­hend reha­bi­li­tiert sowie der Abgren­zungs­be­schluss auf­ge­ho­ben wer­den. Kar­di­nal Marx schreibt dar­in: „Es besteht kein Zwei­fel, dass das Ziel von Donum Vitae eben­so wie das der bischöf­lich ver­ant­wor­te­ten Schwan­ge­ren­be­ra­tung der Schutz des unge­bo­re­nen Men­schen ist. Ich stel­le fest, dass es über die Jah­re hin­weg auch vie­len Bera­te­rin­nen von Donum Vitae gelun­gen ist, zahl­rei­che Frau­en bzw. Eltern Mut zu machen für ein Leben mit dem Kind, und dafür best­mög­li­che Hil­fe­stel­lun­gen zu bie­ten. Dafür dür­fen wir gemein­sam dank­bar sein.“ Dar­über hin­aus sol­len ehe­ma­li­ge Ange­stell­te von Donum Vitae von nun an in bischöf­lich aner­kann­ten Schwan­ge­ren­be­ra­tungs­stel­len beschäf­tigt wer­den kön­nen. Stern­berg bedank­te sich post­wen­dend für die Aner­ken­nung jener, „die sich in der Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tung enga­gie­ren in ihrem ent­schie­de­nen Ein­satz für das Leben“.

Die Analyse des Textes enthüllt die unschönen Seiten der Scheinargumentation:

▪ Die Aus­sa­ge Mar­xens, sowohl der Ver­band wie auch vie­le Bera­te­rin­nen von Donum Vitae wür­den sich zwei­fels­frei von dem Ziel lei­ten las­sen, Frau­en bzw. Eltern für ein Aus­tra­gen des Unge­bo­re­nen zu ermu­ti­gen, hat nie­mand bezwei­felt oder gar bestrit­ten. Ent­schei­dend dage­gen ist, dass der Mün­che­ner Kar­di­nal die Ein­bet­tung des Bera­tungs­be­mü­hens in das staat­li­che Abtrei­bungs­sy­stem aus­blen­det: Donum Vitae bekommt dafür vom Staat Geld, dass sei­ne Mit­ar­bei­te­rin­nen Bera­tungs­schei­ne unter­schrei­ben, mit denen die Bera­te­nen ihre unge­bo­re­nen Kin­der abtrei­ben kön­nen und das auch tun.

▪ Der Vor­sit­zen­de der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz weiß um die ethi­sche Pro­ble­ma­tik die­ser unlös­ba­ren Ver­knüp­fung von posi­ti­vem Bemü­hen und nega­ti­ver Mit­wir­kung an dem Fri­sten­tö­tungs­ge­setz. Marx hat­te seit sei­ner Bischofs­wei­he 1996 die moral­theo­lo­gi­sche Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen Rom und der DBK detail­liert mit­be­kom­men. Wenn er die­se nega­ti­ven Impli­ka­tio­nen der staat­lich regu­lier­ten Schwan­ger­schafts­be­ra­tung trotz­dem ver­schweigt, muss er sich dem Vor­wurf stel­len, Katho­li­ken und katho­li­sche Öffent­lich­keit täu­schen zu wollen.

▪ Kar­di­nal Marx ver­mit­telt in der ver­öf­fent­lich­ten Erklä­rung den Ein­druck, als wenn der staat­lich ali­men­tier­te Bera­tungs­ver­band Donum Vitae allein dem „Schutz des unge­bo­re­nen Men­schen“ dien­te. Da aber nach ver­gleich­ba­ren Unter­su­chun­gen des Cari­tas­ver­ban­des etwa drei Vier­tel der Bera­te­nen den Schein als Lizenz zur Abtrei­bung aus­ge­stellt haben will, wird damit ein „Donum mor­tis“ (Bischof Dyba) – also ein töd­li­ches Geschenk – gege­ben und der Lebens­schutz ver­gif­tet. Solan­ge Donum Vitae Staats­gel­der annimmt für die Aus­stel­lung von Abtrei­bungs­er­mäch­ti­gungs­schei­nen, gehört der Ver­band nicht zur Lebens­schutz­be­we­gung – und eben auch nicht zur katho­li­schen Kirche.

▪ Eben­so täu­schend ist die Erzeu­gung des wei­te­ren Ein­drucks, dass die Tätig­kei­ten von Donum Vitae gleich zu bewer­ten wären wie die der kirch­li­chen Bera­tungs­stel­len, die unab­hän­gig von staat­li­chen Gel­dern und Auf­la­gen nur dem Lebens­schutz ver­pflich­tet sind. Damit ver­wischt Marx den fun­da­men­ta­len Unter­schied zwi­schen kirch­li­chem Bekennt­nis und prak­ti­schem Ein­tre­ten für das unbe­ding­te Lebens­recht einer­seits (wie etwa von Kar­di­nal Meis­ner vor­bild­lich gehand­habt) und ande­rer­seits der Ver­dun­ke­lung des Lebens­schutz-Zeug­nis­ses durch Donum Vitae und die ZdK-Unter­stüt­zer. Der Mün­che­ner Ober­hir­te trägt zur Lehr- und Moral­ver­wir­rung der Katho­li­ken bei.

▪ Der ZdK-Prä­si­dent wie auch ein­zel­ne Katho­li­ken­ver­bän­de haben schon mehr­mals dar­um gebet­telt, dass die DBK den häss­li­chen Makel der außer- und anti­kirch­li­chen Aus­rich­tung von Donum Vitae weg­neh­men möch­te. War der Brief von Kar­di­nal Marx die erwar­te­te Gefäl­lig­keits­ge­ste an die Zen­tra­le des Lai­en­ka­tho­li­zis­mus? Wel­che Gegen­lei­stun­gen wur­den dafür im Hin­ter­grund aus­ge­kun­gelt? Letzt­lich zeigt aber die vor­lie­gen­de Text­ana­ly­se, dass mit Mar­xens ein­sei­ti­ger Fokus­sie­rung auf das sub­jek­ti­ve Bemü­hen der Donum-Vitae-Leu­te die zugrun­de­lie­gen­den Wider­sprü­che des Ver­eins nicht auf­ge­ho­ben, allen­falls über­tüncht wer­den. Donum Vitae kann sei­ne Hän­de nicht in der Unschuld der posi­ti­ven Zie­le rein­wa­schen. Der Makel bleibt.

▪ Erz­bi­schof Rein­hard Marx ist neben den Mit­glied­schaf­ten in zahl­rei­chen Kom­mis­sio­nen, Bru­der­schaf­ten und Ver­bin­dun­gen auch Mit­glied im Rota­ry Club Pader­born – eben­so wie dort Erz­bi­schof Hans-Josef Becker und der ehe­ma­li­ge Gene­ral­vi­kar Kres­ing ein­ge­schrie­ben sind. Auch die wei­te­ren aus dem Bis­tum Pader­born stam­men­den Bischö­fe Alger­mis­sen /​ Ful­da und Wie­se­mann /​ Spey­er sind Mit­glie­der west­fä­li­scher Rota­ry Clubs. Die soge­nann­ten Ser­vice Clubs gel­ten nicht nur wegen ihrer eli­tä­ren Exklu­si­vi­tät und des Geheim­hal­tungs­ge­tu­es als weit­läu­fig ver­wandt mit den Freimaurern.

Wenn man Rota­ry und Donum Vitae in eine Such­ma­schi­ne ein­tippt, erge­ben sich mehr als zwei Dut­zend rota­ri­sche Unter­stüt­zungs­ak­tio­nen für den Bera­tungs­ver­band in den letz­ten Jah­ren. Es scheint in der Aus­rich­tung der bei­den Orga­ni­sa­tio­nen eine gewis­se Über­schnei­dung zu geben: Man stellt ger­ne her­aus, dass man Gutes tut und huma­ni­tä­re Hil­fen gibt, ver­schweigt aber Hin­ter­grund und Neben­wir­kun­gen der Aktio­nen. Hat Kar­di­nal Marx aus die­ser rota­ri­schen Hal­tung her­aus Donum Vitae einen mora­li­schen Blan­ko­scheck aus­ge­stellt, dem vie­le wei­te­re Geld­schecks fol­gen sollen?

Text: Hubert Hecker
Bild: Tages​schau​.de/​B​R​.​d​e​/​V​a​t​i​can News (Screen­shots)

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5 Kommentare

  1. Rota­ry Club wird kritisiert,
    weil er Abtrei­bungs­grup­pen unterstützt
    und die Kon­trol­le der Bevöl­ke­rung fördert

    „Scott weist auf den Wider­spruch der Clubs hin:
    „Mit einer Hand hel­fen Rota­ry Clubs,
    Kin­dern das Leben zu retten,
    indem sie sie gegen Kin­der­läh­mung geimpft wer­den. Ande­rer­seits arbei­ten Rota­ry Clubs
    mit Bevöl­ke­rungs­kon­troll­be­hör­den zusammen,
    um die Kul­tur des Todes voranzutreiben . “
    „Dies ist nicht anders als ein Krankenhaus,
    das Abtrei­bun­gen auf einer Eta­ge durch­führt und eine prä­na­ta­le Ein­heit auf einer ande­ren Eta­ge hat.
    Es ist ein wei­te­res Beispiel
    für die Schi­zo­phre­nie der Gesellschaft,
    wenn es dar­um geht,
    wie wir vor­ge­burt­li­ches mensch­li­ches Leben behan­deln“, sag­te Scott.“ 

    https://​www​.catho​lic​news​a​gen​cy​.com/​n​e​w​s​/​r​o​t​a​r​y​_​c​l​u​b​_​c​r​i​t​i​c​i​z​e​d​_​f​o​r​_​s​u​p​p​o​r​t​i​n​g​_​p​r​o​a​b​o​r​t​i​o​n​_​g​r​o​u​p​s​_​a​n​d​_​p​r​o​m​o​t​i​n​g​_​p​o​p​u​l​a​t​i​o​n​_​c​o​n​t​rol

    „Wir sind nicht überrascht,
    dass ein Rota­ry Club an Plan­ned Paren­thood betei­ligt ist“, sag­te er.
    „Aber wir sind immer noch entsetzt
    über die immer enge­re Beziehung
    zwi­schen den bei­den pro-popu­la­ti­on-con­trol Gruppen.“
    Im Jahr 2007 ver­öf­fent­lich­te Life Decis­i­ons Inter­na­tio­nal einen Bericht, der zeigt,
    dass Rota­ry International
    die Pro-Abtrei­bungs­grup­pe UNICEF finanziert,
    ihren Kapi­teln Plan­ned Paren­thood ermöglicht
    und eng mit der UNFPA zusammenarbeitet,
    die Abtrei­bung unter­stützt und
    Hand in Hand mit der „chi­ne­si­schen Fami­lie“ arbeitet
    Pla­nung von Beamten,
    die auf Zwangs­ab­trei­bun­gen ange­wie­sen sind,
    um die Ein-Kind-Poli­tik des Lan­des durchzusetzen.
    Die Pro-Life-Grup­pe sagt,
    dass Rotary
    eine
    „Fas­zi­na­ti­on und För­de­rung der Bevöl­ke­rungs­kon­trol­le aus sei­ner eige­nen Orga­ni­sa­ti­on durch das Rota­ri­an Fel­low­ship für Bevöl­ke­rung und Ent­wick­lung“ hat.
    Der Bericht schließt mit den fol­gen­den Worten:
    „Es ist unmög­lich für jemanden
    mit einem intak­ten Gewissen,
    vor Rota­rys gott­lo­sen Ver­ei­ni­gun­gen und Bevölkerungskontrollarbeiten
    die Augen zu verschließen.
    Man kann jede Ent­schul­di­gung oder Recht­fer­ti­gung anbie­ten, die er oder sie wünscht,
    aber es gibt kei­ne Möglichkeit,
    dass jemand,
    der sich wirk­lich um mensch­li­ches Leben kümmert,
    gebo­ren und vorgeburt,
    mit Rota­ry International
    in Ver­bin­dung gebracht wer­den könnte.
    Auf kei­nen Fall. “
    http://​www​.lifen​ews​.com/​2​0​1​0​/​1​1​/​1​8​/​s​t​a​t​e​-​5​6​77/

    • Kar­di­nal Marx weiter:
      D: Seg­nung homo­se­xu­el­ler Paa­re in Ein­zel­fäl­len möglich

      Der Vor­sit­zen­de der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz (DBK), Kar­di­nal Rein­hard Marx, sieht in Ein­zel­fäl­len Spiel­raum bei der Seg­nung homo­se­xu­el­ler Paare.
      Neue Lebens­um­stän­de und neue Erkennt­nis­se stell­ten die Kir­che vor Her­aus­for­de­run­gen, sag­te der Erz­bi­schof von Mün­chen und Frei­sing am Sams­tag im „Inter­view der Woche“ des Baye­ri­schen Rund­funks (BR).

      http://​reli​gi​on​.orf​.at/​s​t​o​r​i​e​s​/​2​8​9​3​5​65/

      • Auch sonst läuft alles planmäßig:

        Reli­gi­ons­ver­ord­nun­gen in Chi­na erhö­hen Repression:

        Nach dem Inkrafttreten
        neu­er Reli­gi­ons­ver­ord­nun­gen in China
        zum 1. Februar
        kla­gen Katholiken
        über neue Ein­schrän­kun­gen kirch­li­cher Aktivitäten.

        Wie die „Gesell­schaft für bedroh­te Völ­ker“ (GfbV)
        am Sonn­tag in Göt­tin­gen berichtete,
        wur­den katho­li­sche Gemeinden
        in der Inne­ren Mongolei
        und in der Pro­vinz Shanxi
        in den letz­ten Tagen
        von der Reli­gi­ons­be­hör­de angewiesen,
        kei­ne Frei­zeit­la­ger für Jugend­li­che mehr anzubieten.
        Katho­li­ken in Chi­na klagen
        über neue Ein­schrän­kun­gen kirch­li­cher Aktivitäten
        Abso­lu­te Kon­trol­le aller Religionsgemeinschaften
        Die Gemein­den sei­en von den Behör­den dar­auf auf­merk­sam gemacht wor­den, dass kirch­li­che Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten zukünf­tig unter staat­li­cher Kon­trol­le stün­den und nur an offi­zi­ell regi­strier­ten Frei­zeit­stät­ten statt­fin­den dürften.
        Chi­nas Regie­rung dringe
        auf abso­lu­te Kon­trol­le aller Religionsgemeinschaften.

        „Chi­nas Katho­li­ken bekom­men kei­nen Son­der­weg ein­ge­räumt. Daher soll­te sich der Vati­kan genau überlegen,
        ob er mit neu­en Zugeständnissen
        gegen­über Chi­nas Führung
        den Ein­druck erwecken will,
        es gebe Reli­gi­ons­frei­heit in der Volksrepublik“,
        erklär­te Direk­tor Ulrich Delius.
        Ein­stu­fung als „ille­ga­le reli­giö­se Aktivitäten“
        Katho­li­sche Gemein­den sei­en auch vom
        United Front Work Depart­ment der Kom­mu­ni­sti­schen Partei
        vor Frei­zei­ten in Zeltlagern,
        preis­wer­ten Hostels oder Herbergen
        gewarnt worden,
        so die Menschenrechtsorganisation.
        Sol­che Frei­zei­ten wür­den ab sofort als „ille­ga­le reli­giö­se Akti­vi­tä­ten“ ange­se­hen und mit Geld- und Haft­stra­fen geahndet.
        Das United Front Work Department
        ist für den Umgang mit eth­ni­schen Natio­na­li­tä­ten, reli­giö­sen Grup­pen sowie ande­ren nicht-kom­mu­ni­sti­schen Orga­ni­sa­tio­nen zuständig.
        Nach den neu­en Ver­ord­nun­gen des Reli­gi­ons­ge­set­zes ris­kie­ren Chri­sten auch straf­recht­li­che Verfolgung,
        wenn sie ohne staat­li­che Betreuung
        Kon­takt zu Chri­sten im Aus­land aufnehmen.

        http://​reli​gi​on​.orf​.at/​s​t​o​r​i​e​s​/​2​8​9​3​6​44/

        • Noch ein Bei­spiel die­ser Kriegserklärung:
          UNO:
          Kir­che mit­schul­dig an HIV-Ausbreitung:
          Der neue UNO-Beauftragte
          für den Kampf gegen die Aus­brei­tung von Aids
          auf den Phil­ip­pi­nen, Lou­ie Ocampo,
          hat der katho­li­schen Kirche
          eine Mit­schuld an der HIV-Aus­brei­tung im Insel­staat vorgeworfen.
          Die römisch-katho­li­sche Kir­che und
          kon­ser­va­ti­ve Politiker
          för­der­ten durch ihren Widerstand
          gegen den Gebrauch von Kondomen
          die stei­gen­den Infektionszahlen,
          sag­te der natio­na­le Direk­tor des UNO-Pro­gramms gegen HIV/​Aids (UNAIDS) am Freitag.

          http://​reli​gi​on​.orf​.at/​s​t​o​r​i​e​s​/​2​8​9​3​2​65/

          Eine drei­ste Lüge!
          Wahr ist vielmehr:
          Die röm. kath. Kir­che verbietet,
          gestützt auf die Hl. Schrift,
          den außer­ehe­li­chen Sex
          (ehe­lich im Sin­ne des röm. kath. Sakraments
          der mono­ga­men Ehe bis der Tod sie scheidet)
          und in wei­te­rer Fol­ge die Ver­wen­dung von Ver­hü­tungs­mit­teln und Unzucht inner­halb der Ehe.
          Wer außer­ehe­li­chen Sex hat,
          hält sich nicht an die Gebote
          und ist daher nicht mehr Ansprechpartner,
          weil die bereits vor­her gesetz­te Unrechtshandlung
          so schwer­wie­gend ist,
          dass die Fol­ge­hand­lung (gebrauch von Kondomen)
          nicht mehr zur Dis­kus­si­on steht,
          es sei denn,
          man zielt auf die Ansteckungs­vor­beu­gung gegen­über (durch Fäl­le belegte)
          ver­ge­wal­ti­gen­de Aids-infi­zier­te UNO-Sol­da­ten ab.
          Weil Ansteckungsgefahr
          bei mono­ga­mer röm. kath. Ehe ohne Ehe­bruch ver­nach­läs­sig­bar ist,
          wenn nicht sie­he oben z. Bsp. UNO-Soldaten.
          Wer angreift, muss mit Gegen­an­griff rechnen.

        • Die unter­drück­ten Katho­li­ken in Chi­na ver­die­nen selbst­ver­ständ­lich unse­re Unter­stüt­zung. Doch ich wün­sche mir, man wür­de nicht immer nur auf die Ande­ren zei­gen. Wir haben in Deutsch­land mit zwangs­wei­ser Beschu­lung und der Aus­deh­nung staat­lich kon­trol­lier­ter Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten durch die inzwi­schen obli­ga­to­ri­sche Ganz­tags­be­treu­ung genug an Miß­stän­den im eige­nen Lande.

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