Ein Gastkommentar von Hubert Hecker.
Kardinal Marx hat kürzlich in einem Schreiben an den ZdK-Präsidenten Sternberg dem Beratungsverband Donum Vitae einen moralischen Blankoscheck ausgestellt, der die ethischen Gründe und moraltheologischen Begründungen für den Ausschluss des umstrittenen Vereins aus der Kirche vergessen machen soll.
Die folgenden Ausführungen machen publik, was der Kardinal verschwiegen haben will
Der Staat hatte mit der Neufassung der Paragraphen 218 / 219 von 1995 zwar Abtreibung als grundsätzlich rechtswidrig erklärt, da mit der vorgeburtlichen Kindstötung das Grundrecht auf Leben (Art. 2,2 GG) missachtet wird. Gleichzeitig aber stellte der Gesetzgeber die Entscheidung über das Leben des Ungeborenen innerhalb einer Frist von drei Monaten der freien Wahl der Schwangeren anheim. Bei einer Entscheidung für die Tötung ihres Kindes wurde der betroffenen Frau Straffreiheit zugesichert. Die Widersprüchlichkeit der (Un-) Rechtskonstruktion von rechtswidrig und straffrei sollte damit kaschiert werden, dass der Fristentötung von ungeborenen Kindern eine ergebnisoffene Pflichtberatung vorgeschaltet wurde.
Doch mit dieser Einrichtung war nur bestätigt worden, was Papst Johannes Paul II. im September 1995 an die deutschen Bischöfe zu dem staatlichen Regelungssystem schrieb: „Das subjektive Bewusstsein der Frau wird dem unabdingbaren Lebensrecht des Kindes übergeordnet.“ Eine Einbindung kirchlicher Stellen in diesen Regelungsprozess einschließlich der staatlichen Finanzierung würde das christliche Zeugnis zum unbedingten Lebensschutz verdunkeln. Denn mit einer entsprechenden Kooperation würde die Kirche der staatlich erzeugten Verwirrung um das menschliche Lebensrecht (rechtswidrig/straffrei) eine ethische Verunsicherung der Gläubigen hinzufügen.
Nach Inkrafttreten der Abtreibungsgesetze 1995 hatte sich auf Betreiben des damaligen DBK-Vorsitzenden, Bischof Karl Lehmann, eine Mehrheit von deutschen Bischöfen für eine Mitwirkung am staatlichen Regelungssystem ausgesprochen. Dieser Ansatz wurde mit zwei Argumentationssträngen gerechtfertigt:
Zum Einen würden die katholischen Dienststellen nicht neutral-ergebnisoffen beraten, sondern sich engagiert für die Annahme des ungeborenen Kindes einsetzen sowie Hilfen für Mutter, Eltern und Kind anbieten.
Zum Zweiten würden durch die kirchliche Beratung Tausende von ungeborenen Kindern jährlich gerettet werden. Wegen dieses angezielten positiven Effekts müsste man den negativen und nichtgewollten Gebrauch der unterschriebenen Beratungsscheine zu Abtreibungen in Kauf nehmen. Auch die „Erosion des Wertebewusstseins“ in Gesellschaft und Kirche durch die kirchliche Kooperation mit dem staatlichen Abtreibungssystem wären abwägend hinzunehmen.
Moraltheologische Zurückweisung fadenscheiniger Begründungen
In vier Papstbriefen zwischen 1995 und 1999 sowie zahlreichen Gesprächen mit deutschen Bischöfen wies Rom diese Rechtfertigungen zurück als moraltheologisch unhaltbar und unvereinbar mit der katholischen Lehre:
▪ Die guten Absichten der einzelnen Beraterinnen und die Ziele der katholischen Beratungsstellen könnten nicht allein gesinnungsethisch und isoliert von der Systemeinbettung in die staatliche Abtreibungsregelung bewertet und gutgeheißen werden. Da das Abtreibungsgesetz das mögliche Ja zum Lebensschutz durch Beratung untrennbar mit dem Nein zum Leben verknüpfe, also mit dem Beratungsschein als Lizenz zur Tötung unschuldiger Menschen, könnten Kirche und Gläubige am Vollzug dieses Gesetzes nicht mitwirken.
▪ Die Argumentation mit den gewollten positiven und ungewollten negativen Effekten einer Handlung läuft auf die moraltheologische Figur der Güterabwägung hinaus. In diesem Fall wurde den abgetriebenen Kindern aufgrund der Ausstellung des staatlichen Beratungsscheins die vermutete Zahl der geretteten Kinder durch kirchliche Konfliktberatung gegenübergestellt. „Eine solche Güterabwägung kann aber da nicht statthaben, wo es um Leben und Sterben eines Menschen geht“, heißt es im vierten Papstbrief an die deutschen Bischöfe vom September 1999. Mit dem Zusatz: „Wir sind nicht Herren über Leben und Tod!“ war auch eine deutliche Kritik an dem deutschen Abtreibungsgesetz ausgesprochen, das der Schwangeren das unmögliche Entscheidungsrecht zum Überleben oder Töten ihres Kindes gibt.
Dieser kirchliche Lehr-Grundsatz, dass auch bei gutem Bemühen und positiven Effekten nicht an einem tödlichen System oder Prozess mitgearbeitet werden darf, zeigt seine volle Überzeugungskraft in der angewendeten Übertragung auf das Lebensende: bei einem staatlichen Euthanasiegesetz, nach dem Ärzten dann Straffreiheit für Suizidbeihilfe zugesichert bekämen, wenn Lebensmüde vorher zu einer ergebnisoffenen Beratung verpflichtet wären. Die Kirche würde und könnte sich nicht an solchen Beratungen beteiligen, weil sie Kooperation zur Euthanasie wären.
Der organisierte Laienkatholizismus stellt sich quer
Der päpstlichen Argumentation in der Lehrtradition der Kirche konnten sich die deutschen Bischöfe – außer Bischof Kamphaus – zum Ende des Jahres 1999 nicht mehr verschließen. Sie fassten den Beschluss, bei dem staatlichen Abtreibungssystem nicht mehr zu kollaborieren. Als das absehbar wurde, gründeten führende Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken den Verein Donum Vitae, durch den Schwangerschaftskonfliktberatung mit Staatsfördergeldern um den Preis der Ausstellung des Abtreibungsscheins weitergeführt werden sollte. Da dieser Verein des organisierten Laien-Katholizismus gegen die lehramtliche päpstliche Weisungen für alle Gläubigen gegründet war, manövrierte er sich ins außerkirchliche Abseits. Die DBK untersagte kirchlichen Angestellten die Mitarbeit in der gegenkirchlichen Vereinigung und stellte zugleich fest, dass Donum-vitae-Mitglieder nicht kirchliche Mandatsträger sein könnten.
In der Regierungszeit von Papst Benedikt XVI. wagten es kirchliche Stellen nicht, diese Beschlusslage zu unterlaufen. Doch zehn Monate nach dem Papstrücktritt trat ein deutscher kirchlicher Mandatsträger erstmals offen für die Unterstützung von Donum Vitae ein: Der Fuldaer Priester und Professor für Pastoraltheologie und Homiletik, Dr. Richard Hartmann, überreichte im Januar 2014 der Regionalgruppe jenes Verbandes einen Scheck von 3.000 Euro. Er tat das in seiner Eigenschaft als damaliger Präsident des Rotary Clubs Rhön.
Heute – vier Jahre später – soll mit dem schon erwähnten Brief des DBK-Vorsitzenden an den ZdK-Präsidenten Donum Vitae weitgehend rehabilitiert sowie der Abgrenzungsbeschluss aufgehoben werden. Kardinal Marx schreibt darin: „Es besteht kein Zweifel, dass das Ziel von Donum Vitae ebenso wie das der bischöflich verantworteten Schwangerenberatung der Schutz des ungeborenen Menschen ist. Ich stelle fest, dass es über die Jahre hinweg auch vielen Beraterinnen von Donum Vitae gelungen ist, zahlreiche Frauen bzw. Eltern Mut zu machen für ein Leben mit dem Kind, und dafür bestmögliche Hilfestellungen zu bieten. Dafür dürfen wir gemeinsam dankbar sein.“ Darüber hinaus sollen ehemalige Angestellte von Donum Vitae von nun an in bischöflich anerkannten Schwangerenberatungsstellen beschäftigt werden können. Sternberg bedankte sich postwendend für die Anerkennung jener, „die sich in der Schwangerschaftskonfliktberatung engagieren in ihrem entschiedenen Einsatz für das Leben“.
Die Analyse des Textes enthüllt die unschönen Seiten der Scheinargumentation:
▪ Die Aussage Marxens, sowohl der Verband wie auch viele Beraterinnen von Donum Vitae würden sich zweifelsfrei von dem Ziel leiten lassen, Frauen bzw. Eltern für ein Austragen des Ungeborenen zu ermutigen, hat niemand bezweifelt oder gar bestritten. Entscheidend dagegen ist, dass der Münchener Kardinal die Einbettung des Beratungsbemühens in das staatliche Abtreibungssystem ausblendet: Donum Vitae bekommt dafür vom Staat Geld, dass seine Mitarbeiterinnen Beratungsscheine unterschreiben, mit denen die Beratenen ihre ungeborenen Kinder abtreiben können und das auch tun.
▪ Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz weiß um die ethische Problematik dieser unlösbaren Verknüpfung von positivem Bemühen und negativer Mitwirkung an dem Fristentötungsgesetz. Marx hatte seit seiner Bischofsweihe 1996 die moraltheologische Auseinandersetzung zwischen Rom und der DBK detailliert mitbekommen. Wenn er diese negativen Implikationen der staatlich regulierten Schwangerschaftsberatung trotzdem verschweigt, muss er sich dem Vorwurf stellen, Katholiken und katholische Öffentlichkeit täuschen zu wollen.
▪ Kardinal Marx vermittelt in der veröffentlichten Erklärung den Eindruck, als wenn der staatlich alimentierte Beratungsverband Donum Vitae allein dem „Schutz des ungeborenen Menschen“ diente. Da aber nach vergleichbaren Untersuchungen des Caritasverbandes etwa drei Viertel der Beratenen den Schein als Lizenz zur Abtreibung ausgestellt haben will, wird damit ein „Donum mortis“ (Bischof Dyba) – also ein tödliches Geschenk – gegeben und der Lebensschutz vergiftet. Solange Donum Vitae Staatsgelder annimmt für die Ausstellung von Abtreibungsermächtigungsscheinen, gehört der Verband nicht zur Lebensschutzbewegung – und eben auch nicht zur katholischen Kirche.
▪ Ebenso täuschend ist die Erzeugung des weiteren Eindrucks, dass die Tätigkeiten von Donum Vitae gleich zu bewerten wären wie die der kirchlichen Beratungsstellen, die unabhängig von staatlichen Geldern und Auflagen nur dem Lebensschutz verpflichtet sind. Damit verwischt Marx den fundamentalen Unterschied zwischen kirchlichem Bekenntnis und praktischem Eintreten für das unbedingte Lebensrecht einerseits (wie etwa von Kardinal Meisner vorbildlich gehandhabt) und andererseits der Verdunkelung des Lebensschutz-Zeugnisses durch Donum Vitae und die ZdK-Unterstützer. Der Münchener Oberhirte trägt zur Lehr- und Moralverwirrung der Katholiken bei.
▪ Der ZdK-Präsident wie auch einzelne Katholikenverbände haben schon mehrmals darum gebettelt, dass die DBK den hässlichen Makel der außer- und antikirchlichen Ausrichtung von Donum Vitae wegnehmen möchte. War der Brief von Kardinal Marx die erwartete Gefälligkeitsgeste an die Zentrale des Laienkatholizismus? Welche Gegenleistungen wurden dafür im Hintergrund ausgekungelt? Letztlich zeigt aber die vorliegende Textanalyse, dass mit Marxens einseitiger Fokussierung auf das subjektive Bemühen der Donum-Vitae-Leute die zugrundeliegenden Widersprüche des Vereins nicht aufgehoben, allenfalls übertüncht werden. Donum Vitae kann seine Hände nicht in der Unschuld der positiven Ziele reinwaschen. Der Makel bleibt.
▪ Erzbischof Reinhard Marx ist neben den Mitgliedschaften in zahlreichen Kommissionen, Bruderschaften und Verbindungen auch Mitglied im Rotary Club Paderborn – ebenso wie dort Erzbischof Hans-Josef Becker und der ehemalige Generalvikar Kresing eingeschrieben sind. Auch die weiteren aus dem Bistum Paderborn stammenden Bischöfe Algermissen / Fulda und Wiesemann / Speyer sind Mitglieder westfälischer Rotary Clubs. Die sogenannten Service Clubs gelten nicht nur wegen ihrer elitären Exklusivität und des Geheimhaltungsgetues als weitläufig verwandt mit den Freimaurern.
Wenn man Rotary und Donum Vitae in eine Suchmaschine eintippt, ergeben sich mehr als zwei Dutzend rotarische Unterstützungsaktionen für den Beratungsverband in den letzten Jahren. Es scheint in der Ausrichtung der beiden Organisationen eine gewisse Überschneidung zu geben: Man stellt gerne heraus, dass man Gutes tut und humanitäre Hilfen gibt, verschweigt aber Hintergrund und Nebenwirkungen der Aktionen. Hat Kardinal Marx aus dieser rotarischen Haltung heraus Donum Vitae einen moralischen Blankoscheck ausgestellt, dem viele weitere Geldschecks folgen sollen?
Text: Hubert Hecker
Bild: Tagesschau.de/BR.de/Vatican News (Screenshots)
Rotary Club wird kritisiert,
weil er Abtreibungsgruppen unterstützt
und die Kontrolle der Bevölkerung fördert
„Scott weist auf den Widerspruch der Clubs hin:
„Mit einer Hand helfen Rotary Clubs,
Kindern das Leben zu retten,
indem sie sie gegen Kinderlähmung geimpft werden. Andererseits arbeiten Rotary Clubs
mit Bevölkerungskontrollbehörden zusammen,
um die Kultur des Todes voranzutreiben . “
„Dies ist nicht anders als ein Krankenhaus,
das Abtreibungen auf einer Etage durchführt und eine pränatale Einheit auf einer anderen Etage hat.
Es ist ein weiteres Beispiel
für die Schizophrenie der Gesellschaft,
wenn es darum geht,
wie wir vorgeburtliches menschliches Leben behandeln“, sagte Scott.“
https://www.catholicnewsagency.com/news/rotary_club_criticized_for_supporting_proabortion_groups_and_promoting_population_control
„Wir sind nicht überrascht,
dass ein Rotary Club an Planned Parenthood beteiligt ist“, sagte er.
„Aber wir sind immer noch entsetzt
über die immer engere Beziehung
zwischen den beiden pro-population-control Gruppen.“
Im Jahr 2007 veröffentlichte Life Decisions International einen Bericht, der zeigt,
dass Rotary International
die Pro-Abtreibungsgruppe UNICEF finanziert,
ihren Kapiteln Planned Parenthood ermöglicht
und eng mit der UNFPA zusammenarbeitet,
die Abtreibung unterstützt und
Hand in Hand mit der „chinesischen Familie“ arbeitet
Planung von Beamten,
die auf Zwangsabtreibungen angewiesen sind,
um die Ein-Kind-Politik des Landes durchzusetzen.
Die Pro-Life-Gruppe sagt,
dass Rotary
eine
„Faszination und Förderung der Bevölkerungskontrolle aus seiner eigenen Organisation durch das Rotarian Fellowship für Bevölkerung und Entwicklung“ hat.
Der Bericht schließt mit den folgenden Worten:
„Es ist unmöglich für jemanden
mit einem intakten Gewissen,
vor Rotarys gottlosen Vereinigungen und Bevölkerungskontrollarbeiten
die Augen zu verschließen.
Man kann jede Entschuldigung oder Rechtfertigung anbieten, die er oder sie wünscht,
aber es gibt keine Möglichkeit,
dass jemand,
der sich wirklich um menschliches Leben kümmert,
geboren und vorgeburt,
mit Rotary International
in Verbindung gebracht werden könnte.
Auf keinen Fall. “
http://www.lifenews.com/2010/11/18/state-5677/
Kardinal Marx weiter:
D: Segnung homosexueller Paare in Einzelfällen möglich
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Kardinal Reinhard Marx, sieht in Einzelfällen Spielraum bei der Segnung homosexueller Paare.
Neue Lebensumstände und neue Erkenntnisse stellten die Kirche vor Herausforderungen, sagte der Erzbischof von München und Freising am Samstag im „Interview der Woche“ des Bayerischen Rundfunks (BR).
http://religion.orf.at/stories/2893565/
Auch sonst läuft alles planmäßig:
Religionsverordnungen in China erhöhen Repression:
Nach dem Inkrafttreten
neuer Religionsverordnungen in China
zum 1. Februar
klagen Katholiken
über neue Einschränkungen kirchlicher Aktivitäten.
Wie die „Gesellschaft für bedrohte Völker“ (GfbV)
am Sonntag in Göttingen berichtete,
wurden katholische Gemeinden
in der Inneren Mongolei
und in der Provinz Shanxi
in den letzten Tagen
von der Religionsbehörde angewiesen,
keine Freizeitlager für Jugendliche mehr anzubieten.
Katholiken in China klagen
über neue Einschränkungen kirchlicher Aktivitäten
Absolute Kontrolle aller Religionsgemeinschaften
Die Gemeinden seien von den Behörden darauf aufmerksam gemacht worden, dass kirchliche Freizeitaktivitäten zukünftig unter staatlicher Kontrolle stünden und nur an offiziell registrierten Freizeitstätten stattfinden dürften.
Chinas Regierung dringe
auf absolute Kontrolle aller Religionsgemeinschaften.
„Chinas Katholiken bekommen keinen Sonderweg eingeräumt. Daher sollte sich der Vatikan genau überlegen,
ob er mit neuen Zugeständnissen
gegenüber Chinas Führung
den Eindruck erwecken will,
es gebe Religionsfreiheit in der Volksrepublik“,
erklärte Direktor Ulrich Delius.
Einstufung als „illegale religiöse Aktivitäten“
Katholische Gemeinden seien auch vom
United Front Work Department der Kommunistischen Partei
vor Freizeiten in Zeltlagern,
preiswerten Hostels oder Herbergen
gewarnt worden,
so die Menschenrechtsorganisation.
Solche Freizeiten würden ab sofort als „illegale religiöse Aktivitäten“ angesehen und mit Geld- und Haftstrafen geahndet.
Das United Front Work Department
ist für den Umgang mit ethnischen Nationalitäten, religiösen Gruppen sowie anderen nicht-kommunistischen Organisationen zuständig.
Nach den neuen Verordnungen des Religionsgesetzes riskieren Christen auch strafrechtliche Verfolgung,
wenn sie ohne staatliche Betreuung
Kontakt zu Christen im Ausland aufnehmen.
http://religion.orf.at/stories/2893644/
Noch ein Beispiel dieser Kriegserklärung:
UNO:
Kirche mitschuldig an HIV-Ausbreitung:
Der neue UNO-Beauftragte
für den Kampf gegen die Ausbreitung von Aids
auf den Philippinen, Louie Ocampo,
hat der katholischen Kirche
eine Mitschuld an der HIV-Ausbreitung im Inselstaat vorgeworfen.
Die römisch-katholische Kirche und
konservative Politiker
förderten durch ihren Widerstand
gegen den Gebrauch von Kondomen
die steigenden Infektionszahlen,
sagte der nationale Direktor des UNO-Programms gegen HIV/Aids (UNAIDS) am Freitag.
http://religion.orf.at/stories/2893265/
Eine dreiste Lüge!
Wahr ist vielmehr:
Die röm. kath. Kirche verbietet,
gestützt auf die Hl. Schrift,
den außerehelichen Sex
(ehelich im Sinne des röm. kath. Sakraments
der monogamen Ehe bis der Tod sie scheidet)
und in weiterer Folge die Verwendung von Verhütungsmitteln und Unzucht innerhalb der Ehe.
Wer außerehelichen Sex hat,
hält sich nicht an die Gebote
und ist daher nicht mehr Ansprechpartner,
weil die bereits vorher gesetzte Unrechtshandlung
so schwerwiegend ist,
dass die Folgehandlung (gebrauch von Kondomen)
nicht mehr zur Diskussion steht,
es sei denn,
man zielt auf die Ansteckungsvorbeugung gegenüber (durch Fälle belegte)
vergewaltigende Aids-infizierte UNO-Soldaten ab.
Weil Ansteckungsgefahr
bei monogamer röm. kath. Ehe ohne Ehebruch vernachlässigbar ist,
wenn nicht siehe oben z. Bsp. UNO-Soldaten.
Wer angreift, muss mit Gegenangriff rechnen.
Die unterdrückten Katholiken in China verdienen selbstverständlich unsere Unterstützung. Doch ich wünsche mir, man würde nicht immer nur auf die Anderen zeigen. Wir haben in Deutschland mit zwangsweiser Beschulung und der Ausdehnung staatlich kontrollierter Freizeitaktivitäten durch die inzwischen obligatorische Ganztagsbetreuung genug an Mißständen im eigenen Lande.