
(Menzingen) 2018 wird ein wichtiges Jahr für die traditionalistische Piusbruderschaft. In diesem Jahr findet ein Generalkapitel mit der Neuwahl des Generaloberen statt. Eine Grundsatzentscheidung für die Gemeinschaft.

Die Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX), im deutschen Sprachraum kurz Piusbruderschaft genannt, wurde 1970 von Erzbischof Marcel Lefebvre als Reaktion auf die Liturgiereform von 1969 und Entwicklungen in der Kirche seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil gegründet. Die innerkirchlichen Ereignisse führten dazu, daß ihr 1975 die kanonische Anerkennung entzogen wurde. Seither hängt die Gemeinschaft kirchenrechtlich in der Luft.
Als Msgr. Lefebvre dennoch weiterhin Priester weihte, wurde er 1976 von Papst Paul VI. suspendiert. Als er 1988 von Papst Johannes Paul II. nicht erlaubte Bischofsweihen vornahm, wurde er wegen „Ungehorsam“ und einem „schismatischen Akt“ sogar exkommuniziert. Ebenso die von ihm gültig, aber unerlaubt geweihten Bischöfe. Die Piusbruderschaft berief sich auf einen „Kirchennotstand“ und erkannte die Exkommunikationen, wie zuvor bereits die Suspendierung, nicht an.
Turbulente Jahre
2009 nahm Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation für die damals geweihten Bischöfe zurück, darunter den amtierenden Generaloberen der Piusbruderschaft, Msgr. Bernard Fellay. Seither ist das Thema vom „Bruch mit der Kirche“ weitgehend vom Tisch, wenn auch nicht ganz. Nicht aufgehoben wurde die Exkommunikation für die 2009 bereits verstorbenen Weihespender, Erzbischof Lefebvre und Bischof Antonio de Castro Mayer.

Mit der Aufhebung des Exkommunikation setzten offizielle Gespräche zwischen dem Heiligen Stuhl und der Piusbruderschaft ein, mit dem Ziel der Wiederannäherung und der Wiederherstellung der vollen kirchlichen Einheit. Die Gespräche führten bisher aber zu keiner Einigung, obwohl es im Mai 2012 unter Benedikt XVI. und im Mai 2017 unter Papst Franziskus kurzzeitig danach aussah. Dennoch ist insgesamt eine zunehmende Entspannung im Verhältnis zur Piusbruderschaft festzustellen.
Von Rom wurde ihr den Status einer Personalprälatur angeboten. Diese erst in den 80er Jahren für das Opus Dei geschaffene Rechtsform würde die derzeit größtmögliche Eigenständigkeit innerhalb der Kirche garantieren. Konkret ist damit Unabhängigkeit von den Diözesanbischöfen gemeint und das Weiherecht, da eine Personalprälatur durch einen Prälaten mit dem Rang und der Jurisdiktion eines Bischofs geleitet wird.
Piusbruderschaft: Konflikte und Aderlaß
In den vergangenen Jahren kam es in der Frage, welche Position gegenüber Rom eingenommen werden sollte, wiederholt zu größeren und kleineren Konflikten in der Piusbruderschaft. 2012 führten sie, nach der ersten gescheiterten Fast-Einigung, zum Ausschluß von Msgr. Richard Williamson, einem der vier Bischöfe, die 1988 geweiht worden waren. Mit ihm wurden auch mehrere Priester ausgeschlossen oder haben die Gemeinschaft verlassen. Williamson war ein strikter Gegner einer Versöhnung mit dem Heiligen Stuhl. In der Zwischenzeit wurden von ihm drei neue Bischöfe und mehrere Priester geweiht.
Während sich Bischof Williamson nicht nur von Rom, sondern auch von der Piusbruderschaft entfernte, ging ein anderer Bischof den umgekehrten Weg. 1991 war Msgr. Licinio Rangel, als Nachfolger von Bischof Castro Mayer, von Bischof Bernard Tissier de Mallerais FSSPX zum Bischof geweiht und daraufhin ebenfalls von Rom exkommuniziert worden. Er näherte sich später Rom wieder an. 2001 wurde seine Exkommunikation vom Heiligen Stuhl aufgehoben und er mit bischöflicher Jurisdiktion offiziell als Apostolischer Administrator des weltweit einzigen Bistums der Tradition, der Apostolischen Personaladministration St. Johannes Maria Vianney, eingesetzt, das auf dem Gebiet des brasilianischen Bistums Campos existiert.
Einen Aderlaß gab es also im Laufe der Zeit nicht nur Richtung Williamson, sondern auch in die andere Richtung. Faktisch alle sogenannten Ecclesia-Dei-Gemeinschaften der katholischen Kirche gehen auf Gründungen von ehemaligen Piusbrüdern zurück, die zu unterschiedlichen Zeiten und unter jeweils eigenen Umständen in die volle Einheit mit Rom zurückgekehrt sind. Als Ecclesia-Dei-Gemeinschaften werden seit 1988 die traditionsverbundenen Priesterbruderschaften, Institute und Orden in der Kirche bezeichnet, die der damals errichteten Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei unterstehen und das Recht haben, ausschließlich in der überlieferten Form des Römischen Ritus zu zelebrieren.
Kontinuierliches Wachstum

Im großen und ganzen ist es Msgr. Fellay jedoch gelungen, die Piusbruderschaft in den vergangenen, teils turbulenten Jahren zusammenzuhalten. Trotz der Verluste in verschiedene Richtungen verzeichnet die Bruderschaft ein kontinuierliches Wachstum. Die jüngst veröffentlichten Zahlen sprechen für sich:
6 Priesterseminare, 14 Distrikte, 167 Priorate, 772 Meßorte, 2 universitäre Institute, mehr als 100 Schulen und sieben Seniorenheime. An Personen: 637 Priester, 204 Seminaristen, 195 Ordensschwestern, 123 Brüder, 79 Oblaten, 56 Vor-Seminaristen und 19 Missionsschwestern, 4 Karmelitenklöster.
Die Piusbruderschaft wirkt heute weltweit in 72 Staaten.
2015 wurden 16 Neupriester geweiht, 2016 waren es 23 und im Jahr 2017 sogar 28. Im Herbst 2017 gab es 47 Neueintritte in die Priesterseminare der Bruderschaft.
„Traditionalisten haben sich in der Kirche vervielfacht“
Dazu schreibt Francisco Fernandez de la Cigoña, einer der bekanntesten, katholischen Kolumnisten Spaniens:
„Mehr als 600 Priester und mehr als 200 Seminaristen, bei dem Gegenwind, sind eine mehr als beachtliche Zahl.“
Und grundsätzlich:
„Alle Welt weiß, daß ich kein Anhänger von Msgr. Lefebvre bin, den ich persönlich kannte und dem ich bei zahlreichen Gelegenheiten meinen Respekt ausgedrückt habe. Ich denke – die Wege Gottes sind geheimnisvoll –, daß er für die Kirche viel Gutes getan hat. Deshalb ist es mein Wunsch, daß die volle Gemeinschaft mit der Kirche bald wiederhergestellt sein wird. Die derzeitige Situation hindert mich aber nicht, an ihren Messen teilzunehmen und die Kommunion zu empfangen, wenn ich das bisher auch nur sehr selten getan habe. Nicht aufgrund von Bedenken, sondern weil sich die Gelegenheit nicht ergab.“
Eine Folge von Msgr. Lefebvres Gründung ist, so Fernandez de la Cigoña,
„daß sich die ‚Traditionalisten‘ in der Kirche vervielfacht haben. In Frankreich ist bereits fast die Hälfte aller Neupriester Traditionalisten. Die Progressiven werden kaum mehr ein Dutzend ausmachen. Und das scheint mir sehr gut zu sein.“
Annäherungen
Von beiden Seiten, von Rom und der Piusbruderschaft, wird grundsätzlich die Gemeinschaft angestrebt. Diese scheiterte, zuletzt im vergangenen Mai, an unterschiedlichen Positionen, wobei das Nein von Rom kam. Dort ziehen unterschiedliche Strömungen in verschiedene Richtungen. Die vom Papst beauftragten Gesprächspartner der Piusbruderschaft, scheinen einer Einigung sehr wohlwollend gegenüberzustehen und diese anzustreben. Durch den direkten Kontakt konnten zahlreiche Vorurteile und Vorbehalte abgebaut werden. Diese Erfahrung fehlt anderen Kirchenvertretern, die dann – wenn es soweit ist – in den Gremien ein entscheidendes Wort mitreden.

Nach dem Amtsverzicht von Benedikt XVI., dem ein Wohlwollen gegenüber der Tradition attestiert wird, setzte Papst Franziskus die Signale für eine Normalisierung fort, obwohl für ihn, laut eigenen Aussagen, die überlieferte Form des Römisches Ritus und die Tradition fern wie eine fremde Galaxie sind. So sind seit dem Jahr der Barmherzigkeit die Beichten bei Priestern der Piusbruderschaft offiziell gültig. Gleiches gilt unter gewissen Auflagen für Eheschließungen und seit Mai 2017 auch für Priesterweihen.
Damit erkannte Rom die faktische Gültigkeit der der Sakramentenspendung durch Bischöfe und Priester der Bruderschaft an, wenn auch der kirchenrechtliche Status derselben noch ungeklärt ist.
Neuwahl des Generaloberen: eine Grundsatzentscheidung
Am vergangenen Montag wurde vom Generaloberen, Msgr. Fellay, das Vierte Generalkapitel der Piusbruderschaft einberufen. Es tagt nur alle zwölf Jahre und bedeutet, daß Grundsätzliches besprochen und entschieden wird. Das Generalkapitel wird vom 11.–21. Juli 2018 im Priesterseminar von Econe im Kanton Wallis zusammentreten. Der vielleicht wichtigste Tagesordnungspunkt ist die Neuwahl des Generaloberen und seiner beiden Assistenten.
Msgr. Fellay steht der Bruderschaft seit dem Generalkapitel von 1994 vor. 2006 wurde er für eine zweite Amtszeit von zwölf Jahren bestätigt. Es deutet alles darauf hin, daß auf Stabilität und Kontinuität gesetzt werden dürfte, und der dann 60 Jahre alte Schweizer Fellay im Amt bestätigt wird.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Porte Latine/pius.info/MiL (Screenshots)
Die Piusbruderschaft möge gut beraten sein, jetzt klug und weise zu handeln und zu entscheiden und sich dabei einmütig vom Heiligen Geist führen zu lassen. Es sieht ganz danach aus, als hätten ihre Mitglieder angesichts der gegenwärtigen Lage innerhalb der Kirche und in der Welt zukünftig noch eine eminent wichtige Rolle zu spielen.
Grundsätzlich wünsche auch ich eine Annäherung von Rom und der Piusbruderschaft, wobei aber Rom lehr- und glaubensmäßig auf die Piusbruderschaft zugehen müßte, denn die Piusbruderschaft pflegt das echte Katholikentum.
Zur Führung der Piusbruderschaft wird auch Geradlinigkeit benötigt.
Die größtmögliche Eigenständigkeit innerhalb der Kirche könnte die Piusbruderschaft mit einem Personalordinariat wie für die Ex-Anglikaner erhalten, weswegen ein solches von der Piusbruderschaft angestrebt werden sollte.
Vieles ist bereits ad nauseam wiederholt worden. Der Präzision zuliebe sind dennoch einige Eckpfeiler erneut zu verdeutlichen.
Die Sache mit dem „Gehorsam“. Kanonisches Recht und katholische Theologie definieren zwei Kategorien von Tugenden: Kardinaltugend und ordinäre Tugend. Erstere ist eine „conditio sine qua non“ – also eine Tugend, die immer und überall und ohne Ausnahme gilt und gegolten hat. Ein Beispiel: Das Erste Gebot.
„Gehorsam“ hingegen ist lediglich eine ordinäre Tugend, denn schließlich darf niemand Gehorsam einer dummen, einer schlechten oder einer bösen Sache gegenüber einfordern. Beispiele: Verlangt ein Priester von mir, ich solle mein Auto gelb-blau kariert anmalen, dann darf ich den Gehorsam als dumm verweigern; Bezüge zur Heiligen Kirche bestünden da ohnehin keine. Befiehlt eine Alkoholikerin ihrem Kind, im Laden nebenan eine frische Flasche Schnaps zu klauen, dann darf das Kind den Gehorsam, weil böse und schlecht, wirksam und rechtswirksam verweigern. Verlangt nun ein Kleriker, wie gar der Papst, von mir, etwas zu glauben, was gegen den wahren, tradierten Glauben gerichtet ist, dann darf ich ihm den Gehorsam, weil böse, schlecht und häretisch, verweigern – und nicht nur das: Auch als Laie darf ich den Papst coram público zur Ordnung rufen. Stichworte: Correctio Fraterna, i.e. Correctio Filialis. Wie aktuell…
Sankt Thomas von Aquin hat darüber im übrigen sehr präzise referiert, und die FSSPX hatte dem Thema vor knapp fünf Jahren einen ausführlichen Artikel gewidmet, der heute leider nur noch im Netz-Archiv aufzufinden ist:
https://web.archive.org/web/20130420061221/http://pius.info/lehramt/7858-rechtmaessiger-ungehorsam-gegen-die-autoritaet
S.E. Erzbischof Lefebvres „Ungehorsam“ gegen das postkonziliare Rom hinsichtlich jener Bischofsweihen A.D. 1988 war also nicht nur erlaubt, sondern geboten, damit „der Glaube fortbestehe“. Q.e.d. – Es stellen sich daneben dennoch Fragen.
Worin sollte also jener „Bruch mit der Kirche“ gelegen sein? Diese Sentenz bedarf einer genaueren Erläuterung.
„Exkommunikationen“? Die waren allen Regeln der Logik zufolge ebenfalls von Anfang an „null und nichtig“ – exakt so, wie es S.E. Erzbischof Lefebvre auch immer formuliert hatte. Sollten die „Exkommunikationen“ jedoch lediglich „aufgehoben“ worden sein, würde dies ja zwingend bedeuten, daß sie vorher latae sententiae richtig und gültig ergangen wären. Was also soll man sich denn genau unter der „Wiederannäherung und der Wiederherstellung der vollen kirchlichen Einheit“, sowie der „zunehmenden Entspannung“ vorstellen?
Und: Wem sollte jene zu errichtende „Personalprälatur“ denn am Ende besagten Gehorsam leisten? Der Heiligen, Katholischen Tradition oder dem „Zweiten Vatikanum“ samt seinen Adepten und Epigonen? Beides zusammen geht ja wohl nicht. Wer etwas anderes behauptet, behauptet die Existenz eines echten Paradoxons.
Was schließlich von Papst Benedikts solchermaßen formuliertem, nebulösem „Wohlwollen“ zu halten ist – nun ja. Nicht vergessen: Er war es als Kardinal Ratzinger, der die FSSPX seinerzeit bis aufs Messer bekämpft hat, hat sie mit seinem immer wieder verschobenem Versprechen hinsichtlich eines eigenen Bischofs am ausgestreckten Arm verhungern lassen – er hat am Ende jene ungerechten „Exkommunikationen“ betrieben. Sollte Benedikt zwischenzeitlich geläutert sein und es jetzt nunmehr ehrlich und ernst meinen, dann hätte er coram público mit einem „mea culpa“ um Verzeihung bitten müssen. Er hätte sodann die „Exkommunikationen“ nicht nur mal „aufheben“ dürfen, sondern sie exakt als das erklären müssen, was sie gewesen waren: Ein Akt der Willkür und von Anfang an null und nichtig. Q.e.d. So aber…
Kurzer Exkurs zur Causa S.E. Bischof Williamson.
Bezüglich besagter Tugend des innerkirchlichen Gehorsams unterscheidet man kanonisch-theologisch wiederum zwei Kategorien: Den doktrinellen und den pragmatischen.
Doktrineller Gehorsam bedeutet, daß wir Katholiken von Herzen alles glauben, was die Kirche bis dato – i.e. bis A.D. 1958; bis einschließlich Papst Pius XII. – unverkürzt, unverändert und in sich geschlossen gelehrt hat. Es ist nicht erlaubt, etwas davon wegzunehmen oder etwas hinzuzufügen. S.E. Bischof Williamsons Apostolat müßte dahingehend penibel überprüft werden.
Pragmatischer Gehorsam bedeutet, daß eine hierarchisch strukturierte Körperschaft, wie die Heilige Kirche eine ist, schlichtweg und einfach funktionieren muß. Untergebene schulden Vorgesetzten innerhalb dieser Hierarchie Gehorsam. Wie verhält es sich jedoch bei rein weltlichen Themen außerhalb der Kirche? Darf dort rechtswirksam ebenfalls pragmatischer Gehorsam eingefordert werden? Darf ein Bischof einem anderen Bischof dort „Schweigen“ bis wann, wo und warum auch immer auferlegen? Und: Darf dieses Schweige-Gebot auch den doktrinellen Gehorsam – gesetzt, S.E. Williamson hätte sich eines doktrinellen Ungehorsams schuldig gemacht! – einbeziehen, so daß ihm die Ausübung seines Apostolats hätte verboten werden dürfen? Berühren die persönlichen Zerwürfnisse mit S.E. Bischof Fellay beide Kategorien des Gehorsams? Diese Fragen stellen sich zwingend und ohne dabei eine Wertung hinsichtlich der Äußerungen S.E. Bischof Williamsons im Jahre A.D. 2009 vorzunehmen. Nur so viel noch: Nicht einmal ein Schwerverbrecher, wie etwa ein Mörder, dürfte wegen seiner Tat latae sententiae quasi exkommuniziert werden; das Kirchenrecht gibt diese Tatstrafe nicht her.
In Cristo per Mariam +
Carlosmiguel
Anmerkung und Berichtigung: Bischof Williamson wurde wegen Ungehorsam gegenüber dem Generaloberen und wegen Ausplaudern von innernen Gesprächen und wegen wiederholten widersetzen gegenüber den Statuten, nicht aber wegen seiner dümmlichen Aussage bezüglich Holocaust, ausgeschlossen.
Zum Vorwurf, daß es Kardinal Ratzinger gewesen sein sollte, der die FSSPX (besser S. E. Marcel Levebrve) am langen Arm verhungert hat lassen, möchte ich einiges sagen, was die damalige Situation erhellt:
1) Der zweite Mann im Vatikan war damals kein anderer als S. Em. Kadinalstaatssekretär Agostino Casaroli, der ein enger Vertrauter von Papst Paul VI und zugleich Freimaurer, wenn auch von niederem Rang war. Seine Verwicklungen in die Geschäfte der Organisierten Kriminalität und der Geheimdienste, insbesondere der freimaurerischen CIA, ist hinlänglich bekennt. Casaroli war derjenige, der am eindrücklichsten vor den diplomatischen Verwicklungen der Anerkennung der FSSPX und S. E. Marcel Lefebrve gewarnt hat, insbesondere für die Folgen für die vatikanische Ostpolitik.
2) Papst Johannes Paul II. hat für seine Enzykliken jeweils Ghostwriter bestimmt, die ihm seine Politik mitbestimmten und per Geheimauftrag jüngere Theologen und Kirchenleute beauftragt, ein allgemeinverbindliches Dokument zu verfassen. Für die Enzyklika „Redemptor Hominis“ wurde von ihm ein damals unbekannter Autor ausgewählt, der Jorge Mario Bergoglio hieß und der ein radikaler Humanist war. Aus dessen Feder stammt der Satz: „Re quidem vera miratio maxima illa de pretio ac dignitate hominis nuncupatur Evangelium, id est Bonus Nuntius, Vocatur item Christianismus. Ex eadem ipsa admiratione proficiscitur Ecclesiae munus in hoc mundo, immo ac fortasse etiam magis «in mundo huius temporis»“ (Natürlich ist dieser Satz erst in Spanisch geschrieben worden und dann von irgend einem Übersetzer ins lateinische übersetzt worden. Ich übersetze: „Tatsächlich wird das Staunen über den Wert und die Würde des Menschen das Evangelium genannt, Christentum. Aus eben diesem Bewundern heraus wächst die Aufgabe der Kirche in dieser Welt, umsomehr vielleicht in der heutigen Zeit!“)
Dieses ist offene Blasphemie und als „Franziskus“ hat dieser Geistliche durch sein – man kann es nicht anders bezeichnen – Herumflözen vor dem Allerheiligsten Altarsakrament in Mailand seine völlige Unsensibilität vor dem Übernatürlichen demonstrativ zur Schau gestellt (Man verzeihe mir die „constructio ad sensum – n.d.c.) Falls jemand die offizielle Quelle sucht: AAS 1979 (LXXI) p. 275 Libreria editrice Vaticana Citta del Vaticano 1979.
3) Mit Innocenti und Gantin und insbesondere durch den Ultramodernisten Hamer hatte S. E. Marcel Lefebrve gleich drei Gegenspieler im Vvatikan (natürlich neben Casaroli).
Kurz: S. Em. Joseph Kardinal Ratzinger konnte viel versprechen mit den genannten vier Gegenspielern war nichts zu machen. Daher das Spiel mit der Schildkröte und der Karotte.
Zu den kanonistischen Ramifikationen sollte man den zweiten Vortrag von DDr. Gregorius Hesse „„Ecclesia Dei“ – neu betrachtet“ hören. Da sieht man die ganze Verlogenheit und Unwürdigkeit der Exkommunikationen und der Theologie, die diesen zugrunde liegt.
Siehe auch http://www.gregorius-hesse.at/
Zusätzlich zu den genannten Zahlen und noch mehr beeindrücend:
wenn man alle jemals eingeschriebene Seminaristen, die seit 1970 angeschlossene (häufig ältere und inzwischen verstorbene) Priester und die in der FSSPX geweihte Priester zusammenzählt, erreicht man die sehr hohe Zahl von über 1500.
Innerhalb oder außerhalb der Priesterbruderschaft St. Pius X: diese Zahl reflektiert auch die gewaltige Wirkung und den Einfluß der Tradition.
Dafür haben ihre Gegner Angst.
Im Übrigen ist es Unsinn von „Spaltung“, „Spaltergruppe“, „Schisma“ und „Schismatikern“ zu reden: es ist ganz einfach so, daß die modernistische Folgestrukturen der Kirche im Westen dabei sind, komplett zu verdünsten.
Mittelfristig wird da nichts übrig bleiben.
In Nordbelgien haben Danneels, DeKesel und ihre Helfer dafür den Terminus „Auslöschszenario“ handelt (wobei es genau gesagt ein „Selbstauslöschszenario“ betrifft – paßt übrigens sehr gut zu der dort massiv praktizierten und von dem dortigen Episkopat whlwollend tolerierten Euthanasie).
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich für Ihre Berichterstattung zu den Ecclesia-Dei-Gemeinschaften danken.
Zur vollständigen Richtigkeit Ihrer Information sei jedoch darauf hingewiesen, dass die zweitgrößte der Ecclesia-Dei-Gemeinschaften, nämlich das Institut Christus König und Hohepriester, nicht aus der Pius-Bruderschaft hervorging und immer in der vollen Einheit mit dem Heiligen Stuhl geblieben ist.
Die Gründer und der Generalvikar dieser Gemeinschaft sind jeweils von Papst Johannes Paul II und Papst Benedikt XVI zu Priestern geweiht worden. Seine Ursprünge hat das Institut Christus König in der Diözese Mouila in Gabun (Äquatorialafrika) und der Erzdiözese Florenz in Italien, wo es zunächst als diözesanen Rechts anerkannt wurde, um 2008 das päpstliche Recht als Gesellschaft apostolischen Lebens in kanonikaler Form zu erhalten und die endgültige Anerkennung der Konstitutionen als Säkularkanonikergemeinschaft durch den Heiligen Stuhl im Jahre 2016.
Das Institut Christus König arbeitet heute in über 70 Diözesen weltweit, umfasst über 100 Kanoniker, etwa 90 Seminaristen, ca. 15 Oblaten, mehr als 40 „Anbetungsschwestern des Königlichen Herzens Jesu“ in vier eigenen Kommunitäten und die Herz-Jesu-Gemeinschaft für Laien. Das Leben der Mitglieder wird vom gemeinschaftlichen Chorgebet und von einer besonderen Spiritualität geprägt, die sich aus dem Geist der Heiligen Benedikt von Nursia, Thomas von Aquin und Franz von Sales nährt.
Sehr verbunden wäre ich, wenn Sie diese Information an Ihre Leser weitergeben würden.
Im Gebet verbunden und mit besten Grüßen
Kanonikus Richard von Menshengen
Rektor, Kloster Maria Engelport