Verkürztes Ehenichtigkeitsverfahren nimmt Fahrt auf


(Rom) Papst Fran­zis­kus emp­fing am Sams­tag vor sei­ner Abrei­se nach Süd­asi­en die Teil­neh­mer eines Wei­ter­bil­dungs­kur­ses der Rota Roma­na in Audi­enz. Der Kurs befaß­te sich mit dem „neu­en Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren und der Pro­ze­dur super rato“. Papst Fran­zis­kus hat­te mit dem Motu pro­prio Mitis Iudex Domi­nus Iesus (für die unier­ten Ost­kir­chen mit dem Motu pro­prio Mitis et miser­i­cors Iesus) das Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren revolutioniert.

Anzei­ge

Das war im Herbst 2015. Mit dem Motu pro­prio führ­te er unter ande­rem neue Nich­tig­keits­grün­de ein. Das Ver­fah­ren fin­det seit­her vor einem Ein­zel­rich­ter statt und erfor­dert nicht mehr ein dop­pel­tes Urteil. Bei Nich­tig­keit des Ehe­ban­des ist also nicht mehr auto­ma­tisch, wie in den 250 Jah­ren davor, die Prü­fung durch eine zwei­te Instanz vor­ge­se­hen. Das dop­pel­te Urteil war wegen der so schwer­wie­gen­den Bedeu­tung der Nich­tig­keits­er­klä­rung eines Ehe­ban­des, also eines Sakra­men­tes, als Garan­tie gegen einen mög­li­chen Irr­tum der Rich­ter ein­ge­führt wor­den. Papst Fran­zis­kus zielt hin­ge­gen in eine ande­re Rich­tung: auf ein mög­lichst ein­fa­ches und schnel­les Ver­fah­ren. Der katho­li­sche Intel­lek­tu­el­le Rober­to de Mat­tei warf Fran­zis­kus des­halb vor, die Sache auf eine Wei­se aus­ge­tüf­telt zu haben, daß fak­tisch die „katho­li­sche Schei­dung“ begün­stigt werde.

„Synodalität“, die nicht mit der Chronologie zusammenpaßt

Papst Franziskus bei seiner Ansprache
Papst Fran­zis­kus bei sei­ner Ansprache

In sei­ner Anspra­che an die Kurs­teil­neh­mer lob­te der Papst die Initia­ti­ven zur Umset­zung sei­nes Motu pro­prio. Gleich drei­fach wie­der­hol­te das Kir­chen­ober­haupt, daß die „Maß­nah­men“ das Ergeb­nis der „Syn­oda­li­tät“ sei­en. Sie sei­en „aus einem syn­oda­len Kon­text her­vor­ge­gan­gen“, „sie sind Aus­druck der syn­oda­len Metho­de“ und „Lan­de­platz eines ernst­haf­ten syn­oda­len Weges“.

Aller­dings will die Chro­no­lo­gie der Ereig­nis­se mit die­ser Aus­sa­ge nicht so recht zusam­men­pas­sen. Das Motu pro­prio mit dem Fran­zis­kus das Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren radi­kal ver­än­der­te, erfolg­te im päpst­li­chen Allein­gang und eben nicht in einem Zusam­men­hang mit den Bischofs­syn­oden über die Familie.

Das Motu pro­prio löste viel­mehr gro­ßes Erstau­nen aus, als es am 8. Sep­tem­ber 2015 bekannt­ge­ge­ben wur­de. Unter­zeich­net hat­te es der Papst bereits am 15. August des­sel­ben Jah­res. Gleich­zei­tig wur­de mit­ge­teilt, daß die dar­in ent­hal­te­nen Bestim­mun­gen mit 8. Dezem­ber 2015 in Kraft treten.

Giuliano Ferrara: „Gerichtsweg, auf dem vom Recht wenig übrigbleibt“

Papst Fran­zis­kus nahm in sei­ner Rede am Sams­tag zwar mehr­fach und im Plu­ral auf die Syn­oden über die Fami­lie bezug, doch das Motu pro­prio ist gera­de kein Aus­fluß die­ser Syn­oden. Papst Fran­zis­kus erklär­te zwar im Sep­tem­ber 2015 auf dem Rück­flug aus den USA gegen­über Jour­na­li­sten, daß „die Mehr­heit“ der Syn­oden­vä­ter bei der ersten Syn­ode 2014 „eine Ver­schlan­kung“ des Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­rens gefor­dert hät­ten. Syn­oda­len bestä­tig­ten aber, daß damit nicht annä­hernd das gemeint gewe­sen sei, was Fran­zis­kus dann im Motu pro­prio mit neu erfun­de­nen Nich­tig­keits­grün­den vor­leg­te. Dazu gehört bei­spiels­wei­se die „sub­jek­ti­ve Gewis­sens­über­zeu­gung“ eines Betrof­fe­nen, daß sei­ne Ehe nicht sakra­men­tal gül­tig geschlos­sen sei.

Giu­lia­no Fer­ra­ra, der ehe­ma­li­ge Chef­re­dak­teur der Tages­zei­tung Il Foglio schrieb am 9. Sep­tem­ber 2015:

„Die Kir­che der Barm­her­zig­keit hat sich in Bewe­gung gesetzt. Sie bewegt sich nicht auf dem Ver­wal­tungs­weg, son­dern auf dem Gerichts­weg, auf dem vom Recht wenig übrigbleibt“.

Die zwei­te Syn­ode im Okto­ber 2015 konn­te erst recht in kei­nem Zusam­men­hang mit dem Motu pro­prio stehen, da sie erst einen Monat nach des­sen Ver­öf­fent­li­chung statt­fand. Gera­de die­se Abfol­ge muß­te erstau­nen. Der Papst gab damit der Syn­ode zu ver­ste­hen, daß er allein ent­schei­det. In dem er voll­ende­te Tat­sa­chen schuf, ent­zog er der Syn­ode einen nicht unwe­sent­li­chen Bereich einer Erörterung.

„Wiederzulassung zur Eucharistie“

Am ver­gan­ge­nen Sams­tag setz­te Papst Fran­zis­kus eine ein­sei­ti­ge Les­art im Sin­ne von Ehe­nich­tig­keits­er­klä­run­gen und Zulas­sung zu den Sakra­men­ten fort. Zu den Kurs­teil­neh­mern, die künf­tig als Ein­zel­rich­ter über die Gül­tig­keit einer Ehe zu ent­schei­den haben, sag­te er:

„In eurem Dienst seid ihr geru­fen, der Ein­sam­keit und dem Lei­den der Gläu­bi­gen nahe zu sein, die von der kirch­li­chen Justiz kom­pe­ten­te und fak­ti­sche Hil­fe erwar­ten, um den Frie­den ihrer Gewis­sen und den Wil­len Got­tes in der Wie­der­zu­las­sung zur Eucha­ri­stie wiederzufinden.“

Der „Wert“ des Kur­ses bestehe dar­in, „einen rich­ti­gen Ansatz“ im Zusam­men­hang mit dem „neu­en Ehe­pro­zeß“ zu finden:

„Er ist Aus­druck der Kir­che, die imstan­de ist, anzu­neh­men und zu pfle­gen, wer auf ver­schie­de­ne Wei­se vom Leben ver­wun­det ist, und zugleich Ermah­nung zu einem Ein­satz für die Ver­tei­di­gung der Sakra­li­tät des Ehebandes.“

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: CTV (Screen­shots)

 

 

 

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!

 




 

3 Kommentare

  1. Wozu eigent­lich über­haupt noch sol­che Pro­zes­se, wenn Ehe­bre­cher ohne­hin im Stand der Gna­de sind und nach sub­jek­ti­vem Emp­fin­den straf­los Got­tes­raub bege­hen können?

Kommentare sind deaktiviert.