„Keine Ausnahmen bei der Zulassung von Wiederverheirateten zur Kommunion“


Kardinal Müller: „Es kommt nur darauf an, was Jesus Christus gesagt hat, nicht was die Kardinäle oder der Papst sagen“.
Kardinal Müller: „Es kommt nur darauf an, was Jesus Christus gesagt hat, nicht was die Kardinäle oder der Papst sagen“.

(Rom) „Nein, es gibt kei­ne Ände­rung und kei­ne Demo­lie­rung der Dubia. Der Zweck mei­nes Bei­tra­ges ist nur die Fest­stel­lung, daß der ein­zi­ge Weg, um Amo­ris lae­ti­tia zu inter­pre­tie­ren, der in der Kon­ti­nui­tät mit dem Wort Got­tes in der Bibel, dem vor­her­ge­hen­den Lehr­amt und der Tra­di­ti­on der gro­ßen Kon­zi­le von Flo­renz, Tri­ent und dem Zwei­ten Vati­ca­num ist.“ Mit die­sen Wor­ten wider­sprach Kar­di­nal Ger­hard Mül­ler, der ehe­ma­li­ge Prä­fekt der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, Berich­ten, auch er habe einer Zulas­sung von wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen zur Kom­mu­ni­on zugestimmt.

Rocco Buttiglione
Roc­co Buttiglione
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Die Fra­ge tauch­te auf, als der päpst­li­che Haus­va­ti­ka­nist Andrea Tor­ni­el­li am 30. Okto­ber auf Vati­can Insi­der vor­ab Aus­zü­ge aus der Ein­lei­tung von Kar­di­nal Mül­ler zum neu­en Buch des Phi­lo­so­phen und Poli­ti­kers Roc­co But­tig­li­o­ne ver­öf­fent­lich­te. Der Text schien offen­sicht­lich Tor­ni­el­lis Pro­pa­gan­da zu nüt­zen. Ent­spre­chend kon­tro­vers wur­de er gele­sen und sorg­te für Unru­he und Erstau­nen. Das war wohl auch Tor­ni­el­lis Absicht. Unab­hän­gig davon geht es aber dar­um, was der Kar­di­nal wirk­lich meinte.

Seit­her steht näm­lich die Fra­ge im Raum, ob Kar­di­nal Mül­ler, der bis­her zwar nicht den Weg der Dubia-Kar­di­nä­le ging, aber mit die­sen erkenn­bar sym­pa­thi­sier­te, die Sei­ten gewech­selt habe. But­tig­li­o­ne ist als Ver­tei­di­ger von Amo­ris lae­ti­tia bekannt und lie­fert sich seit dem Som­mer 2016 zur Sache ein Duell mit dem öster­rei­chi­schen Phi­lo­so­phen Josef Sei­fert. Im Buch „Freund­schaft­li­che Ant­wor­ten an die Kri­ti­ker von Amo­ris lae­ti­tia“ sind sei­ne Auf­sät­ze zusam­men­ge­faßt worden.

„Dubia sind eindeutig legitim“

Gestern kam das Buch in den Buch­han­del und Kar­di­nal Mül­ler leg­te bereits am Vor­tag in einem Inter­view mit Rober­to Cascio­li, Chef­re­dak­teur der Nuo­va Bus­so­la Quo­ti­dia­na (NBQ), Wert auf die Fest­stel­lung, daß es kei­ne Ände­rung sei­ner Posi­ti­on gebe:

„Kei­nes­wegs. Die Dubia sind maß­geb­lich und ein­deu­tig legitim.“

Und wei­ter:

„Eine kor­rek­te Inter­pre­ta­ti­on besagt, daß Amo­ris lae­ti­tia recht­gläu­big in Ein­heit mit der katho­li­schen Tra­di­ti­on gele­sen wer­den kann und muß.“

„Entscheidend, was Jesus Christus gesagt hat, nicht der Papst oder die Kardinäle“

Der Kar­di­nal führ­te gegen­über Cascio­li sei­nen Gedan­ken näher aus:

„Lei­der haben eini­ge immer eine ‚par­tei­ische‘ Sicht­wei­se, für oder gegen den Papst, als wäre die Kir­che eine poli­ti­sche Par­tei. Der Sinn mei­ner Stel­lung­nah­me war es nicht, die Pole­mi­ken fort­zu­set­zen, son­dern sie zu über­win­den und theo­lo­gisch über die­se The­men zu spre­chen. Es geht nicht dar­um, um jeden Preis recht zu haben, son­dern der geof­fen­bar­ten Wahr­heit die Ehre zu erwei­sen. Ich möch­te, daß mei­ne Über­le­gun­gen aus die­ser ver­kürz­ten Sicht­wei­se her­aus­füh­ren: Das The­ma ist die Wahr­heit, das, was Jesus Chri­stus gesagt hat, nicht der Papst oder die Kar­di­nä­le. Und was den Papst betrifft, ist genau zu unter­schei­den, zwi­schen dem, was in lehr­amt­li­chen Doku­men­ten geschrie­ben ist, in denen er Lehr­mei­ster des Glau­bens ist, und dem, was Mei­nun­gen, Kom­men­ta­re oder sogar Absich­ten sein kön­nen, die als pri­va­te Aus­sa­gen kei­ne Bedeu­tung für den gött­li­chen und katho­li­schen Glau­ben haben. Jeden­falls ist das ein­zi­ge Urteils­kri­te­ri­um das, was Jesus Chri­stus gesagt hat. Wir spre­chen nicht von wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen, son­dern von der vor Gott gül­ti­gen oder nicht gül­ti­gen recht­mä­ßi­gen, sakra­men­ta­len Ehe. Und in jedem Fall: Wie kann die­sen Paa­ren, die more uxorio zusam­men­le­ben, ohne gül­tig vor Gott ver­hei­ra­tet zu sein, gehol­fen werden?“

„Ausnahmen sind ein falsches Konzept“

Der Kar­di­nal wies auch die Behaup­tung zurück, er habe sich für „Aus­nah­men“ ausgesprochen.

„Kei­ne Aus­nah­men, das ist ein fal­sches Kon­zept. Ich habe eine kla­re, theo­lo­gi­sche Erklä­rung gege­ben, ohne Mög­lich­keit miß­ver­stan­den zu wer­den. Ich möch­te die Situa­ti­on befrie­den und nicht Pole­mi­ken zwi­schen gegen­sätz­li­chen Grup­pen näh­ren. Es muß also klar sein: Wenn es sich um eine legi­ti­me, sakra­men­ta­le Ehe han­delt, kann es kei­ne Aus­nah­men geben. Die Sakra­men­te sind wirk­sam ex ope­re ope­ra­to. Genau­so wenig kann es Aus­nah­men in der Gül­tig­keit der Tau­fe oder der Trans­sub­stan­tia­ti­on des Bro­tes in den Leib Chri­sti geben.“

In sei­ner Ein­lei­tung habe er „sehr klar“ betont, so Kar­di­nal Mül­ler, daß es der Ver­söh­nung bedür­fe, und daß die­se „Reue und den besten Vor­satz vor­aus­setzt, nicht mehr zu sün­di­gen“. Bestimm­te Per­so­nen wür­den nicht ver­ste­hen, daß der Gang in den Beicht­stuhl noch nicht auto­ma­tisch zur Los­spre­chung füh­re. Es gebe wesent­li­che Ele­men­te, ohne die eine Ver­söh­nung nicht zustan­de komme.

But­tig­li­o­ne, so der Kar­di­nal, bezie­he sich auch auf Fäl­le, wo es um Per­so­nen gehe, die zwar getauft, aber nicht gläu­big sind und doch ohne rech­tes Bewußt­sein in der Kir­che gehei­ra­tet haben. Jah­re spä­ter wer­den sie viel­leicht gläu­big und begin­nen ihre Ehe in Fra­ge zu stel­len. „Es gibt vie­le sol­cher Fäl­le, und auch Bene­dikt XVI. hat sich mit dem Pro­blem befaßt.“ Was sei in einem sol­chen Fall zu tun?

„In die­sem Sinn kann man mit dem Papst sagen, daß es der Unter­schei­dung bedarf, was aber nicht bedeu­tet, daß man sie ohne die vor­her genann­ten Bedin­gun­gen zu den Sakra­men­ten zulas­sen kann. Die­ses The­ma betrifft nicht die Unauf­lös­lich­keit der sakra­men­ta­len Ehe, son­dern die Gül­tig­keit vie­ler Ehen, die nicht wirk­lich gül­tig sind.“

„Es gibt spezielle Situationen, wo alles vom Forum internum abhängt“

Cascio­li frag­te den Kar­di­nal, was es dann mit den in der Ein­lei­tung zum Buch erwähn­ten Fäl­len auf sich habe, wo Per­so­nen erst zum Glau­ben fin­den, wenn sie bereits eine zwei­te Ehe ein­ge­gan­gen sind, obwohl der recht­mä­ßig ange­trau­te Ehe­gat­te noch lebt.

In die­sem Punkt, so Kar­di­nal Mül­ler, sei die Sache in Euro­pa eini­ger­ma­ßen klar, „zumin­dest der Theo­rie nach“. In „vie­len Län­dern“ gebe es aber „vie­le schwie­ri­ge Situa­tio­nen“, in Latein­ame­ri­ka zum Bei­spiel „vie­le nicht kano­nisch geschlos­se­nen Ehen“, wo Paa­re zusam­men­le­ben, aber nicht ein­mal klar sei, ob über­haupt ein Ehe­kon­sens gege­ben ist.

„Ich war jüngst auf Hai­ti. Dort ist die Situa­ti­on kata­stro­phal. Alle nen­nen sich Ehe­leu­te, leben zusam­men, sind aber for­mal weder kirch­lich noch stan­des­amt­lich ver­hei­ra­tet. Wenn eini­ge her­an­rei­fen, begin­nen sie in die Kir­che zu gehen, dann ist zu klä­ren, wer wirk­lich Ehe­gat­te ist. Da ist es wich­tig, daß die Per­son ehr­lich ist und sagt, wem gegen­über sie einen wirk­li­chen Kon­sens aus­ge­spro­chen hat, denn der Kon­sens macht die Ehe nicht nur die kano­ni­sche Form. Was die Zulas­sung zu den Sakra­men­ten angeht, muß jeden­falls der Pfar­rer oder der Bischof die Situa­ti­on in Zusam­men­ar­beit mit der Frei­heit der Gläu­bi­gen klären.
Es gibt aber auch umge­kehr­te Situationen.
Es gibt spe­zi­el­le Situa­tio­nen zum Bei­spiel in Regi­men, die die Kir­che ver­fol­gen wie in Nord­ko­rea, wo es nicht mög­lich ist, kano­nisch zu hei­ra­ten. Die weni­gen Katho­li­ken dort haben aber auch das Recht, zu hei­ra­ten. Die Ehe ist hier nur durch den Kon­sens mög­lich. Wenn im Lau­fe der Zeit etwas pas­siert, und die bei­den sich tren­nen und wie­der hei­ra­ten wol­len, dann hängt alles vom Forum inter­num ab, von ihrer Ehr­lich­keit anzu­er­ken­nen, ob ein Kon­sens gege­ben war oder nicht.“

Hier kom­me das Gewis­sen ins Spiel, sei aber rich­tig zu ver­ste­hen, „und nicht wie es man­che Jour­na­li­sten erklä­ren, die die Wahr­heit ver­wäs­sern“. Die Rede sei von einem auf­rech­ten Gewissen,

„das nicht sagen kann, ‚ich muß das Gesetz Got­tes nicht beach­ten‘. Das Gewis­sen befreit nicht vom Gesetz Got­tes, son­dern gibt uns Ori­en­tie­rung, um es zu erfüllen.“

„Papst sagt, Amoris laetitia ist thomistisch, dann ist es recht und billig es im Licht des heiligen Thomas zu lesen“

Cascio­li sieht in dem ein­lei­ten­den Auf­satz zu But­tig­li­o­nes Buch den Ver­such des Kar­di­nals, jede Kasu­istik zurück­zu­wei­sen und eini­ge kla­re Kri­te­ri­en für das Ver­ständ­nis von Amo­ris lae­ti­tia zu bie­ten, um „häre­ti­sche Inter­pre­ta­tio­nen“ zu ver­mei­den, wie Kar­di­nal Mül­ler selbst schreibt.

Der Kar­di­nal dazu:

„Genau. Es gibt lei­der ein­zel­ne Bischö­fe und gan­ze Bischofs­kon­fe­ren­zen, die Inter­pre­ta­tio­nen bie­ten, die dem bis­he­ri­gen Lehr­amt wider­spre­chen, indem sie Per­so­nen zu den Sakra­men­ten zulas­sen, die in Situa­tio­nen ver­har­ren, die objek­tiv schwer sünd­haft sind. Das ist aber nicht das Kri­te­ri­um, um Amo­ris lae­ti­tia anzu­wen­den. Papst Fran­zis­kus selbst sprach von einem tho­mi­sti­schen Apo­sto­li­schen Schrei­ben. Also ist es nur recht und bil­lig, daß es im Licht des hei­li­gen Tho­mas gele­sen wird. Und zur Zulas­sung zur Eucha­ri­stie ist der hei­li­gen Tho­mas dog­ma­tisch ein­deu­tig und auch mit einer pasto­ra­len Sen­si­bi­li­tät für die ein­zel­nen Personen.“

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: NBQ/​MiL

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