Verwaltungsgericht: Islamische Bigamie, Erschleichung der Staatsbürgerschaft „nur Kavaliersdelikte“


Polygamie in Deutschland
Polygamie in Deutschland

„Poly­ga­mie gehört nicht zu Deutsch­land“, titel­te die Ber­li­ner Zei­tung Mit­te Juni. Der Ver­wal­tungs­ge­richts­hof Baden-Würt­tem­berg sieht das aber anders.

Was ist ein Politikerversprechen wert? Was das Grundgesetz?

Anzei­ge

„Auf Homo-Ehe folgt Ver­wand­ten­ehe und Poly­ga­mie“ schrie­ben meh­re­re Medi­en als der Deut­sche Bun­des­tag am ver­gan­ge­nen 30. Mai die Lega­li­sie­rung der „Homo-Ehe“ im Hand­streich beschlos­sen hat­te. Die Sache woll­te Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel noch schnell vor den Bun­des­tags­wah­len im kom­men­den Sep­tem­ber unter Dach und Fach brin­gen. Dabei kamen Wider­stand und Gegen­stim­men nur aus ihren Uni­ons­par­tei­en. Ein Para­dox? Dar­über rät­selt Deutsch­land. Die Kanz­le­rin schafft wäh­rend­des­sen Tatsachen.

Was ist also von Ver­si­che­run­gen zu hal­ten, wie jenen von Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten, daß auf die Ein­füh­rung der „Homo-Ehe“ heu­te, mor­gen nicht auch die Ein­füh­rung der „Ver­wand­ten­ehe“ und am Ende die Lega­li­sie­rung der Poly­ga­mie fol­gen wird?

Wie­viel sind sol­che Poli­ti­ker­aus­sa­gen wert? Das fra­gen sich der­zeit nicht nur besorg­te Fami­li­en­ver­bän­de. Es geht schließ­lich um die „Grund­zel­le“ der Gesell­schaft, also die Fun­da­men­te, auf denen der gan­ze Staat ruht. Darf man dar­an unge­straft her­um­wer­keln, ohne das gan­ze Gebäu­de zu gefährden?

Vor allem: Wie­viel zählt das Grund­ge­setz und die dar­in „klar defi­nier­te“ Ehe? Die Fra­ge ist durch die Ein­füh­rung der „Homo-Ehe“ brand­ak­tu­ell, und die Poli­ti­ker die gleich­zei­tig das Grund­ge­setz hoch­hal­ten und die Ehe zwi­schen gleich­ge­schlecht­li­chen Part­nern beschlie­ßen, schei­nen den Wider­spruch gar nicht zu bemer­ken. Wenn schon heu­te nicht, wer­den sie ihn dann mor­gen erken­nen? Biga­mie oder Poly­ga­mie ver­sto­ßen gegen die Men­schen­wür­de, sagt das Grund­ge­setz (Art. 1). Das Bür­ger­li­che Gesetz­buch spricht daher im Art. 1306 ein kla­res Ver­bot aus.

„Hei­ra­tet, was euch an Frau­en gut scheint, zwei, drei oder vier“ sagt näm­lich der Koran.

Importprodukt Polygamie

„Poly­ga­mie in Deutsch­land – theo­re­tisch ver­bo­ten, prak­tisch oft tole­riert“, titel­te im Juni die Süd­deut­sche Zei­tung, die sowohl als isla­mo­phil als auch Will­kom­mes­kul­tur-affin ist.

„Dop­pel­ehen sind in Deutsch­land straf­bar. Trotz­dem kön­nen im Aus­land geschlos­se­ne Ver­bin­dun­gen in Deutschland …“,

so und ähn­lich geht die Geschich­te im „kon­kre­ten Leben“ inzwi­schen wei­ter. Die Poly­ga­mie ist, obwohl „straf­bar“ und obwohl „ver­bo­ten“, längst in den deut­schen Sprach­raum impor­tiert wor­den. Sie wan­der­te mit den mus­li­mi­schen Ein­wan­de­rern ins Land ein.

Die Aus­län­der­be­hör­den geben sich ahnungs­los, obwohl sie die „Groß­fa­mi­li­en“ nament­lich auf ihren Listen ste­hen haben und oft genug sogar leib­haf­tig zu Gesicht bekom­men, woll­ten sie im ver­gan­ge­nen Herbst auf Anfra­ge nichts davon wis­sen. Ein Mann mit drei Frau­en und 14 Kin­dern habe sicher einen Grund und der sei bestimmt „grund­ge­setz­kon­form“.

Die Rea­li­tät sieht anders aus. Kri­ti­ker war­nen seit Jahr­zehn­ten, daß auf die tole­rier­te Viel­ehe durch insti­tu­tio­na­li­sier­ten Rechts­bruch, weil die zustän­di­gen Behör­den bei­de Augen zudrücken und sich unwis­send geben, die indi­rek­te Lega­li­sie­rung folgt, indem in bila­te­ra­len Ver­trä­gen mit mus­li­mi­schen Staa­ten die jewei­li­gen Ehe­schlie­ßun­gen gegen­sei­tig aner­kannt wer­den, was auto­ma­tisch – und offen­bar beab­sich­tigt – die Aner­ken­nung der isla­mi­schen Poly­ga­mie in EU-Staa­ten mit sich bringt. Der näch­ste Schritt ist dann ein Prä­ze­denz­ur­teil eines „auf­ge­schlos­se­nen“ deut­schen Rich­ters, der den Gesetz­ge­ber zum Han­deln auf­for­dert. Die gei­stig schon weich­ge­klopf­ten Abge­ord­ne­ten win­ken unter Ver­weis auf einen rich­ter­li­chen „Zwang“ nach gerin­gem Wider­stand schließ­lich die Sache durch. Das Ver­bot ist weg, damit die Straf­bar­keit und die „Lebens­wirk­lich­keit“ eines bun­ten Deutsch­lands (oder Öster­reichs, oder Bel­gi­ens, oder …) hat sich ein wei­te­res Stück eta­bliert und die euro­päi­sche Rechts- und Gesell­schafts­ord­nung ausgehöhlt.

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Baden-Würt­tem­berg hat den rich­ter­li­chen Part in die­sem Pro­ze­de­re über­nom­men. Es leg­te fest, daß ein syri­scher Mus­lim von 36 Jah­ren, der sich der Straf­tat der Biga­mie schul­dig gemacht hat­te, weil er mit zwei Frau­en „ver­hei­ra­tet“ ist, den­noch sei­nen deut­schen Paß zurückbekommt.

Doppelehe, deutsche Staatsbürgerschaft und alle leben in Deutschland

2008 hat­te der Syrer, 1999 nach Deutsch­land ein­ge­reist, in Karls­ru­he eine Bun­des­deut­sche gehei­ra­tet. Nur sie­ben Wochen spä­ter hei­ra­te­te der­sel­be Mann in Syri­en sei­ne Cou­si­ne. War die Ehe mit einer Deut­schen nur eine Schein­ehe zur Erlan­gung (Erschlei­chung) der deut­schen Staats­bür­ger­schaft? Und war die Ehe mit der syri­schen Mus­li­min die in der isla­mi­schen Welt übli­che, kom­bi­nier­te Ehe, also die eigentliche?

Jeden­falls erhielt er zwei Jah­re spä­ter wegen sei­ner „deut­schen Ehe“ die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit ver­lie­hen. Das Paar hat drei Kinder.

Dann erkann­te der Mann auch ein in Damas­kus gebo­re­nes Kind an, aller­dings von einer ande­ren Frau, die – wie sich her­aus­stell­te – inzwi­schen auch in Deutsch­land lebt. Jeden­falls flog die Biga­mie des Man­nes auf und die zustän­di­gen Behör­den schrit­ten ein. Es erfolg­te die Aberken­nung der deut­schen Staats­bür­ger­schaft, weil er sein straf­ba­res Ver­hal­ten ver­schwie­gen hat­te. Sei­nen deut­schen Rei­se­paß war der Mann erst ein­mal los.

Erschleichung der Staatsbürgerschaft, Bigamie, fortwährende Straftat nur „Kavalliersdelikte“

Dage­gen klag­te der Mann vor deut­schen Gerich­ten, die­se bestä­tig­ten das Vor­ge­hen der Behör­den und die Aberken­nung. Anders die Letzt­in­stanz: das Ver­wal­tungs­ge­richt in Mann­heim. Der Ver­wal­tungs­ge­richts­hof Baden-Würt­tem­berg hob das vor­her­ge­hen­de Urteil auf und ent­schied, der mus­li­mi­sche Syrer habe Anrecht auf die deut­sche Staats­bür­ger­schaft. Die Aberken­nung sei zu Unrecht erfolgt. Wer sich nicht an die Geset­ze des Lan­des hal­te und kei­ne wahr­heits­ge­mä­ßen Anga­ben mache, wer sich selbst die Staats­bür­ger­schaft erschleicht, der müs­se des­halb doch noch kein „Ver­fas­sungs­feind“ sein, so die „sin­ni­ge Logik“ des urtei­len­den Senats am Gerichtshof.

Die bei­den „Ehe­frau­en“ des Man­nes leben nicht etwa in Deutsch­land und in Syri­en, son­dern bei­de im „Länd­le“, prak­ti­scher­wei­se sogar in der­sel­ben Stadt Karls­ru­he, aller­dings in ver­schie­de­nen Wohnungen.

In den Mus­lim­ver­bän­den des In- und Aus­lan­des wird die Ent­schei­dung mit  gro­ßer Auf­merk­sam­keit zur Kennt­nis genom­men wer­den. Der Rich­ter­se­nat schick­te eine deut­li­che Bot­schaft aus.

Text: Andre­as Becker
Bild: Il Timone

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!

 




 

1 Kommentar

Kommentare sind deaktiviert.