a.) Wer sich der Freimaurerei anschließt, verfällt ohne weiteres der Exkomunikation, die simpliciter dem Apostolischen Stuhle reserviert ist.
Der Anschluß an die Freimaurerei besteht darin, daß man sich als ihr Mitglied eintragen läßt. Ein besonderer Ritus für die Aufnahme wird zur Inkurrierung der Exkommunikation nicht verlangt. Es ist auch nicht nötig, daß jemand an den Zusammenkünften der Freimaurer teilnimmt.
Ein Freimaurer, der sich mit der Kirche wieder aussöhnen will, kann die Lossprechung nur dann erhalten, wenn er sich tatsächlich gänzlich von der Freimaurerei trennt und sich aus dem Mitgliederverzeichnis streichen läßt. Er muß auch versprechen, niemals mehr einen Beitrag zu entrichten, noch an Zusammenünften der Logenbrüder teilzunehmen. Soweit als möglich muß ein solcher Freimaurer auch alle Abzeichen, Bücher und Dokumente dem kirchlichen Obern oder seinem Delegierten aushändigen. Ferner muß er auch das gegebene Ärgernis so gut wie möglich wiedergutmachen.
…
b.) Derselben Strafe wie die Freimaurer verfallen jene, die sich einer ähnlichen Vereinigung anschließen, die gegen die Kirche oder die rechtmäßige staatliche Gewalt schürt bzw. agitiert.
Weil es sich um eine der Freimaurerei ähnliche Vereinigung handeln muß, deshalb muß wohl die Organisation (nicht aber die Mitglieder) geheim sein, wie auch die Mitglieder Stillschweigen beobachten müssen über den Aufbau, Zweck und Mittel des Vereins. Es wird aber nicht verlangt, daß es sich durch einen Eid dazu verpflichten müssen.
Eine Gesellschaft schürt bzw. agiert gegen die Kirche, wenn sie (vielleicht neben anderen, guten Zwecken) den Zweck hat die Kirche, ihre Autorität, ihre Gewalten, Rechte, Privilegien usw. oder ihre Behörden (nicht bestimmte Personen aus persönlichen Beweggründen) zu bekämpfen.
Eine Vereinigung schürt gegen die staatlichen Gewalten, wenn sie – zum Beispiel wie die Nihilisten und Anarchisten -– jede staatliche Autorität beseitigen oder auch durch Revolution die bestehende Staatsform beseitigen wollen. Es gehören hierher aber nicht die Parteien die auf gesetzlichen Wege die politischen Macht erringen und dann die Staatsform ändern wollen. – Dabei bleibt es gleich ob die genannten Vereinigung öffentlich oder geheim gegen Kirche oder Staat schüren oder agiteren.
Canon 2335 CIC, zitiert aus P. Heribert Jone O.M.Cap.: Gesetbuch des kanonischen Rechtes. Erklärung der Kanones, III. Bnd. Prozeß- und Strafrecht. 1940, Paderborn.
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Nach der Lektüre fallen mir spontan sieben (vielleicht naive) Fragen ein: 1. Was kümmert es heutzutage einen Menschen, wenn ihn die Kirche exkommuniziert? Welche Bedeutung hat die Exkommunikation heute noch? 2. Woher will die Kirche erfahren, dass sich einer den Freimaurern angeschlossen hat? 3. Muss ein Exkommunizierter trotzdem Kirchensteuer bezahlen ? 4. Welche Gesellschaften gelten als freimaurerisch und welche nicht ? Woher weiss ein Kandidat das ? 5. Es gibt Kirchenobere, die sind Freimaurer(Vatikan) und nicht exkommuniziert. 6. Ist die modernistische Kirche heute nicht auch weitgehend schon freimaurerisch ? 7. Wird man also auch exkommuniziert, wenn man der modernistischen Kirche angehört ?
Die Exkommunikation dient als eine Art Warnung dem Seelenheil, das die katholische Kirche nur denen zusichern kann, die sich an alle Gebote halten.
All diese Gebote haben vielleicht augenscheinlich kaum Bedeutung in dieser Welt, aber da die katholische Kirche der Erlösung einer jeden Seele, also dem Heil der Seele dient (das ist ihr alleiniger Daseinszweck), gibt es diese Exkommunikationen.
Die Betroffenen sollen dadurch wissen, was sie nach dem Tod zu erwarten haben und welche Diskrepanz zwischen ihnen selbst und Gott besteht.
Hier fehlt ein wenig die Einsicht aus dem Glauben, wenn jemand diese Exkommunikationen für nichtig hält. Ist jemand formal (auf Erden) nicht exkommuniziert, so ist er es aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Freimaurerei (oder auch wegen Abtreibung, Euthanasie, Mord usw), zwar nicht auf Erden formal exkommuniziert, dafür aber in der Ewigkeit im Himmel.
Eigentlich dankbar, wenn die Kirche Exkommunikationen ausspricht, eben als Warnung für all jene, die sich trotzdem Organisationen wie der Freimaurerei anschließen.
Ergänzung zu Punkt 7/Renato Schumacher Kommentar:
Sind nicht auch so manche Kleriker (Bischöfe/Kardinäle) Freimaurer und bekennen sich (beinahe)„öffentlich“ dazu bzw. sind in ebensolchen, weltanschaulich durchaus nicht katholisch-kompatiblen Vorfeldorganisationen „Rotarier“, „Kiwanis“ etc. ?
Ja, und noch etwas. Exkommuniziert wird auch, wer gegen den Staat ist. Gilt das auch in einem Unrechtsstaat der auch im sog. Rechtsstaat, der nur das Recht gnadenlos durchsetzt aber nicht Gerechtigkeit übt? Der ungnädige Rechtsstaat will nichts von Moral und Ethik wissen. Daher die Trennung von Kirche und Staat. Werde ich also exkommuniziert, wenn ich im Namen der Gerechtigkeit gegen diese Art von Rechtsstaat bin? Denken wir bitte auch an den Vorwurf, den der Kirche gemacht wird, die im Nationalsozialismus geschwiegen hat. Aus Angst vor Exkommunikation?
@dhmg
Exkommunikation im Himmel? Was soll denn das sein. Wer im Himmel ist ist heilig!
Dem Exkommunizierten ist der Zugang zu den Gnadenmitteln der Kirche verwehrt. Es handelt sich um eine Kirchenstrafe, die nach dem Tode nicht wirksam ist und ihre Kraft verliert. Die Frage bleibt, wie der ewige Richter die Tat, welche die Exkommunikation nach sich zieht, beurteilt. Da auf der Peccorelli Liste mit den Freimauren in hohen und höchsten kirchlichen und kurialen Ämtern 117 Kleriker in höchsten Ämtern stehen, die alle latae sententiae exkoomunizeirt sind, kann man den Schluss ziehen, dass diese Kirchenstrafe auf diese Klientel wider Erwarten wenig Eindruck erweckt. Auch der jetzige Papst soll Rotarier sein, obgleich dieses dem Klerus verboten ist und diese Mitgliedschaft Ausdruck einer Mißachtung des Kirchenrechtes ist.
Der Himmel ist Herrschaftssitz Gottes und dort ist das Buch des Lebens, woraus jene gestrichen werden, die exkommuniziert sind aufgrund schwerer Sünden, wie eben der Zugehörigkeit zur Freimaurerei.
Im neuen CIC (1983, can. 1364 und can. 1374) wird die Freimaurerei nicht mehr explizit erwähnt, was den damaligen Präfekten der Glaubenskongregation Kardinal Ratzinger zu einer Interpretation dieser Bestimmungen veranlasste. Demnach habe sich an der Einschätzung der Freimaurerei durch die Katholische Kirche nichts geändert (http://www.kathpedia.com/index.php?title=Erkl%C3%A4rung_vom_26._November_1983).