Kardinal Brandmüller deutet Notwendigkeit einer „Professio fidei“ durch Papst Franziskus an


"Der Cardinal in seinem Studierzimmer" (Paolo Bedini, 19. Jhdt.) paßt auch aufgrund der Ähnlichkeit auf Kardinal Brandmüller zu, der mit seinem jüngsten Aufsatz in "Die Neue Ordnung" einen Denkanstoß zur aktuellen Lage der Kirche von möglicherweise großer Bedeutung gibt.
"Der Cardinal in seinem Studierzimmer" (Paolo Bedini, 19. Jhdt.) paßt auch aufgrund der Ähnlichkeit auf Kardinal Brandmüller zu, der mit seinem jüngsten Aufsatz in "Die Neue Ordnung" einen Denkanstoß zur aktuellen Lage der Kirche von möglicherweise großer Bedeutung gibt.

(Berlin/​Rom) Kar­di­nal Wal­ter Brand­mül­ler, einer der vier Unter­zeich­ner der Dubia (Zwei­fel) zum umstrit­te­nen nach­syn­oda­len Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia, deu­tet die Not­wen­dig­keit an, daß Papst Fran­zis­kus ein Glau­bens­be­kennt­nis able­gen soll­te. Eine sol­che Not­wen­dig­keit läßt der ehe­ma­li­ge Chef­hi­sto­ri­ker des Vati­kans in einem Auf­satz der Neu­en Ord­nung erken­nen. In der August-Aus­ga­be ver­öf­fent­lich­te er den Auf­satz „Der Papst: Glau­ben­der – Leh­rer der Gläu­bi­gen“. Auf­merk­sam auf den brand­ak­tu­el­len Gedan­ken mach­te die ver­dien­te deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Publi­zi­stin Mai­ke Hickson.

"Die Neue Ordnung", August 2017
„Die Neue Ord­nung“, August 2017
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Der Histo­ri­ker Brand­mül­ler war von 1998 – 2009 Vor­sit­zen­der des Päpst­li­chen Komi­tees für Geschichts­wis­sen­schaft. 2010 erhob ihn Papst Bene­dikt XVI. in den Kar­di­nals­stand. In sei­nem nun in der Neu­en Ord­nung[1]Gelei­tet wird sie vom Domi­ni­ka­ner und bekann­ten Sozi­al­ethi­ker, Wolf­gang Ocken­fels. Ocken­fels war von 1985 – 2015 ordent­li­cher Pro­fes­sor für Christ­li­che Sozi­al­wis­sen­schaft an der Theo­lo­gi­schen … Con­ti­n­ue rea­ding vor­ge­leg­ten Auf­satz zeigt er auf, daß es durch vie­le Jahr­hun­der­te üblich war, durch ein öffent­li­ches Bekennt­nis die Glau­bens­dog­men zu bekräf­ti­gen. Das The­ma ist histo­ri­scher Natur, doch läßt der Kar­di­nal erken­nen, daß er einen direk­ten Bezug zur aktu­el­len Kir­chen­kri­se sieht.

„Schon seit dem Ende des 5. Jahr­hun­derts (ist) der Brauch bekannt, daß der neu­ge­wähl­te römi­sche Bischof sein Glau­bens­be­kennt­nis mitteilt.“

Auf­trag des Pap­stes ist es, der Fels in der Bran­dung zu sein, auf dem Chri­stus Sei­ne Kir­che baut. Die­sen Auf­trag erteil­te ihm Jesus Chri­stus nach dem Petrus-Bekennt­nis von Caesarea Phil­ip­pi: „Du bist der Mes­si­as, der Sohn des leben­di­gen Got­tes“. „Auf das Bekennt­nis des Glau­bens des Apo­stels ant­wor­tet Jesus mit der ein­zig­ar­ti­gen Beru­fung des Petrus“, so Brandmüller.

Der Papst, „obgleich (sicht­ba­res) Haupt der Kir­che“, ist doch auch „in orga­ni­scher Ver­bin­dung Glied an dem einen Leib“.

„Ver­hält es sich so, dann wird ver­ständ­lich, daß es im vita­len Inter­es­se der Kir­che liegt, daß sie sich des genui­nen, authen­ti­schen Glau­bens eben jenes Man­nes sicher sein kann, der Nach­fol­ger des Apo­stel­für­sten Petrus und Trä­ger sei­ner Voll­macht ist.“

Brand­mül­ler zeigt in sei­nem Auf­satz die bedeu­tend­sten histo­ri­schen Bei­spie­le auf, mit denen Päp­ste dem Petrus-Bekennt­nis gefolgt sind. Als „bekann­te­stes Bei­spiel hier­für“ nennt der Kar­di­nal „jene Syn­odi­ca (…], mit wel­cher Gre­gor der Gro­ße den Patri­ar­chen des Ostens sei­ne Wahl zum Nach­fol­ger Petri bekannt­gab, und mit der ein aus­führ­li­ches Glau­bens­be­kennt­nis ver­bun­den war.“

„Die­ser Brauch war Aus­druck des Wis­sens dar­um, daß die Gemein­schaft des Glau­bens, die Zustim­mung zum gemein­sa­men Glau­ben, die ent­schei­den­de Grund­la­ge und Vor­aus­set­zung kirch­li­cher Gemein­schaft ist: das con­sor­ti­um fidei apo­sto­li­cae, die Gemein­sam­keit des Apo­sto­li­schen Glaubens.“

Das Petrus-Bekennt­nis sei zumin­dest bis ins 5. Jahr­hun­dert beleg­bar. In der Form der Syn­odi­ca sei es bis ins 7. Jahr­hun­dert in Brauch gewe­sen, dann gefolgt von ande­ren For­men, so der pro­fes­sio fidei, die der neu­erwähl­te Papst vor und nach sei­ner Wei­he zum Bischof abzu­le­gen hat­te. Als älte­stes bekann­tes Bei­spiel dafür nennt der Kar­di­nal die Wei­he von Papst Bene­dikt II. am 26. Juni 684 und stellt sie in einen Zusam­men­hang mit den Nach­we­hen der chri­sto­lo­gi­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen, die zur Ver­ur­tei­lung von Papst Hono­ri­us I. geführt hatten.

Die „erklär­te Absicht“ der Bekennt­nis­se der Petrus-Nach­fol­ger „war, dem con­sor­ti­um fidei apo­sto­li­cae förm­li­chen Aus­druck zu ver­lei­hen – jener Gemein­schaft im apo­sto­li­schen Glau­ben, die Papst und Gläu­bi­ge der Kir­che verbindet.“

Der neue Papst ging damit eine Ver­pflich­tung ein:

„Es ist auf­fal­lend, wie nach­drück­lich das strik­te Bewah­ren des Vor­ge­fun­de­nen, Über­lie­fer­ten betont wird: Er ver­spricht, die hei­li­gen Cano­nes und Bestim­mun­gen unse­rer Päp­ste als gött­li­che und himm­li­sche Gebo­te zu bewahren.“

Trotz eini­ger Unter­bre­chun­gen blieb der Brauch bis ins 15. Jahr­hun­dert auf­recht. Die vom Papst abge­leg­te pro­fes­sio fidei hat­te jedes Jahr am Jah­res­tag sei­ner Wahl ver­le­sen zu wer­den, um ihn an die gemach­ten Ver­spre­chen zu erinnern.

Pro­fes­sio­nes fidei der Päp­ste, so Brand­mül­ler unter Ver­weis auf das Liber Diur­nus, die Kon­zi­li­en von Kon­stanz, Basel und Tri­ent und schließ­lich jene von Paul VI., „(waren) jeweils Reak­tio­nen auf ern­ste, bedroh­li­che Kri­sen des Glau­bens. Ant­wor­ten der Päp­ste auf Gefähr­dun­gen des genui­nen katho­li­schen Glau­bens in je gewan­del­tem histo­ri­schem Kontext.“

Kar­di­nal Brand­mül­ler sagt es nicht direkt, doch macht sein Auf­satz den Gedan­ken nahe­lie­gend, daß die Kir­che auch der­zeit eine „ern­ste, bedroh­li­che Kri­se des Glau­bens“ erlebt und daher eine pro­fes­sio fidei des amtie­ren­den Pap­stes ein geeig­ne­tes Instru­ment wäre, die Ein­heit der Kir­che im wah­ren Glau­ben zu stär­ken und zu bewah­ren. Denn im letz­ten Absatz schreibt der Kardinal:

„Wer immer die­sen histo­ri­schen Befund im Lich­te unse­rer Gegen­wart bedenkt, mag sich fra­gen, wel­che Fol­ge­run­gen sich dar­aus für die Kir­che unse­rer Tage erge­ben könnten.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Mater Ecclesia/​Die Neue Ord­nung (Screen­shot)

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1 Gelei­tet wird sie vom Domi­ni­ka­ner und bekann­ten Sozi­al­ethi­ker, Wolf­gang Ocken­fels. Ocken­fels war von 1985 – 2015 ordent­li­cher Pro­fes­sor für Christ­li­che Sozi­al­wis­sen­schaft an der Theo­lo­gi­schen Fakul­tät Trier. Die Schrift­lei­tung der Neu­en Ord­nung über­nahm er 1992 von P. Hein­rich Basi­li­us Streit­ho­fen. Die Zeit­schrift ist seit ihrer Grün­dung 1947 mit dem Domi­ni­ka­ner­or­den ver­bun­den und am Insti­tut für Gesell­schafts­wis­sen­schaf­ten Wal­ber­berg mit Sitz in Bonn angesiedelt.
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3 Kommentare

  1. Aus aktu­el­lem Anlass wird aus den päpst­li­chen Krö­nungs­eid hin­ge­wie­sen. Er ent­stammt dem Liber Diur­nus roman­o­rum pon­ti­fi­cum, einer alten Text- und Gebets­samm­lung im Fal­le einer Papst­wahl. Sie geht auf das 5. – 11. Jahr­hun­dert zurück. Papst Paul VI bzw. Johan­nes Paul I sol­len der letz­ten Nach­fol­ger Petri gewe­sen sein, die den Eid expres­sis Ver­bis abge­legt haben. Die Päp­ste ver­spra­chen in dem Bekennt­nis die­ser Eides­for­mel die Ein­hal­tung ihrer enu­me­ra­tiv genann­ten Pflich­ten und setz­ten so aber auch den Maß­stab für die Beur­tei­lung des Pon­ti­fi­ka­tes. Wesent­li­che Punk­te sind.:
    1. Die Aner­ken­nung an die Lehr­bin­dung an die Tra­di­ti­on der Vorgänger.
    2. Die Aner­ken­nung der cano­ni­schen Ord­nung und Ver­ord­nun­gen der Vor­gän­ger­päp­ste, die es gilt gleich­wie die gött­li­chen Auf­trä­ge des Him­mels zu hüten.
    3. Das Bekennt­nis zur Rechen­schaft im gött­li­chen Gericht.
    4. Die Unter­wer­fung unter den streng­sten Bann im Fal­le eines Wider­spru­ches zur evan­ge­li­sche Über­lie­fe­rung, zur Rein­heit des ortho­do­xen Glau­bens und der christ­li­chen Religion.
    Der Eid war eine lan­ge geüb­te Form der „pro­fes­sio Fidei“, die Kar­di­nal Brand­mül­ler auf­grund der heu­ti­gen Wir­run­gen fordert.
    Der Text: “Ich gelo­be, nichts an der Über­lie­fe­rung, nichts an dem, was ich von mei­nen gott­ge­fäl­li­gen Vor­gän­gern bewahrt vor­ge­fun­den habe, zu schmä­lern, zu ändern oder dar­in irgend­ei­ne Neue­rung zuzu­las­sen, viel­mehr mit glü­hen­der Hin­ga­be als ihr wahr­haft treu­er Schü­ler und Nach­fol­ger mit mei­ner gan­zen Kraft und Anstren­gung das über­lie­fer­te Gut ehr­furchts­voll zu bewah­ren; alles, was im Wider­spruch zu der cano­ni­schen Ord­nung auf­tau­chen mag, zu rei­ni­gen; die hei­li­gen Cano­nes und Ver­ord­nun­gen unse­rer Päp­ste gleich­wie gött­li­che Auf­trä­ge des Him­mels zu hüten, da ich mir bewusst bin, Dir, des­sen Platz ich durch gött­li­che Gna­de ein­neh­me, des­sen Stell­ver­tre­tung ich mit Dei­ner Unter­stüt­zung inne­ha­be, streng­ste Rechen­schaft über alles, was ich beken­ne, im gött­li­chen Gericht able­gen zu müssen.
    Wenn ich es unter­neh­men soll­te, in irgend­et­was nach ande­rem Sinn zu han­deln, oder zulas­sen soll­te, dass es unter­nom­men wird, so wirst Du mir an jenem furcht­ba­ren Tag des gött­li­chen Gerich­tes nicht gnä­dig sein.
    Daher unter­wer­fen Wir auch dem Aus­schluss des streng­sten Ban­nes: wer es wagen soll­te – sei­en es Wir selbst, sei es ein ande­rer – irgend Etwas Neu­es im Wider­sprich zu die­ser so beschaf­fe­nen evan­ge­li­schen Über­lie­fe­rung und der Rein­heit des ortho­do­xen Glau­bens und der christ­li­chen Reli­gi­on zu unter­neh­men, oder durch sei­ne wid­ri­gen Anstren­gun­gen danach trach­ten soll­te, irgend Etwas zu ändern, oder von der Rein­heit des Glau­bens zu unter­schla­gen, oder jenen zuzu­stim­men, die solch läster­li­ches Wag­nis unternehmen.“
    (LIBER DIURNUS ROMANORUM PONTIFICUM P.L. lo5, S. 54)

      • Weil sie auf­grund des Eides in den Punk­ten 1 +2 gebun­den gewe­sen wären und zwar in den Punkten:
        1. Die Aner­ken­nung an die Lehr­bin­dung an die Tra­di­ti­on der Vorgänger.
        2. Die Aner­ken­nung der cano­ni­schen Ord­nung und Ver­ord­nun­gen der Vor­gän­ger­päp­ste, die es gilt gleich­wie die gött­li­chen Auf­trä­ge des Him­mels zu hüten.
        Damit hät­ten sie die freie Inter­pre­ta­ti­on des Kon­zils und die Beru­fung auf den soge­nann­ten Geist des Kon­zils unterbinden
        und lehr­amt­lich kor­ri­gie­ren müs­sen. Ver­mut­lich wäre dadurch ein Schis­ma ent­stan­den und das woll­te kei­ner der Päp­ste verantworten.

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