Chiles Verfassungsrichter entscheiden am 18. August über Verfassungsklage gegen Abtreibung


Chiles Verfassungsrichter entscheiden am 18. August über die Verfassungsklage der Opposition gegen die Abtreibungslegalisierung, die von der Koalition aus Linksparteien und Christdemokraten beschlossen wurde.
Chiles Verfassungsrichter entscheiden am 18. August über die Verfassungsklage der Opposition gegen die Abtreibungslegalisierung, die von der Koalition aus Linksparteien und Christdemokraten beschlossen wurde.

(Sant­ia­go de Chi­le) Weni­ge Tage nach­dem das chi­le­ni­sche Par­la­ment einer ersten Abtrei­bungs­le­ga­li­sie­rung zuge­stimmt hat, beginnt heu­te das Ver­fas­sungs­ge­richt mit der Prü­fung der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des neu­en Geset­zes. Chi­le ist bis­her eines der weni­gen Län­der, das bewußt das Lebens­recht der unge­bo­re­nen Kin­der gegen die Kul­tur des Todes verteidigte.

Abtreibungslobbyistin Michelle Bachelet und das Versagen der Christdemokraten

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Staats- und Regie­rungs­chefin von Chi­le ist seit 2014 die Sozia­li­stin und Abtrei­bungs­lob­by­istin Michel­le Bache­let. Nach ihrer ersten Amts­zeit 2005 – 2010, eine unmit­tel­ba­re Wie­der­wahl wird von der Ver­fas­sung aus­ge­schlos­sen, wur­de sie erste Che­fin der neu­en UNO-Agen­tur UN Women und setz­te sich als sol­che für die welt­wei­te Lega­li­sie­rung der Abtrei­bung ein.

Chiles Abgeordnetenhaus (August 2017): Abtreibungsabstimmung
Chi­les Abge­ord­ne­ten­haus (August 2017): Abtreibungsabstimmung

Im Par­la­ment stützt sich ihre Regie­rung auf eine Koali­ti­on der Links­par­tei­en mit den Christ­de­mo­kra­ten, die stärk­ste Kraft der Regie­rungs­mehr­heit sind. Das Abge­ord­ne­ten­haus zählt 120 Mit­glie­der. Die Regie­rungs­ko­ali­ti­on ver­fügt über 67 Sit­ze, von denen 20 von Christ­de­mo­kra­ten besetzt sind. Im Senat zäh­len 21 von 38 Sena­to­ren zur Regie­rungs­mehr­heit. Sie­ben Sena­to­ren davon sind Christdemokraten.

Die Lega­li­sie­rung der Abtrei­bung in drei Fäl­len konn­te nur durch Zustim­mung der christ­de­mo­kra­ti­schen Par­la­men­ta­ri­er erfol­gen. Es besteht kein Zwei­fel, daß das neue Gesetz für die Abtrei­bungs­lob­by nur eine Etap­pe auf dem Weg zu einer umfas­sen­de­ren Frei­ga­be ist. UNO-Ein­rich­tun­gen begrüß­ten den Par­la­ments­be­schluß zugun­sten der Abtreibung.

Verfassungsklage der Opposition

Der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof (Tri­bu­nal Costi­tu­cio­nal) muß nun die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des Abtrei­bungs­ge­set­zes prü­fen, da von der bür­ger­li­chen Oppo­si­ti­on (47 Abge­ord­ne­te und 14 Sena­to­ren) eine Ver­fas­sungs­kla­ge gegen das neue Gesetz ein­ge­bracht wurde.

Verfassungsrechtlerin Angela Vivanco
Ver­fas­sungs­recht­le­rin Ange­la Vivanco

Auf 151 Sei­ten legt die Oppo­si­ti­on dar, war­um sie das neue Gesetz für ver­fas­sungs­wid­rig hält. Haupt­au­gen­merk liegt dabei auf den Per­sön­lich­keits­rech­ten des unge­bo­re­nen Kin­des. Die Men­schen­wür­de des Kin­des sei gleich zu ach­ten wie das der Mut­ter oder eines ande­ren Men­schen. Dem unge­bo­re­nen Kind kom­me der­sel­be Schutz durch die Ver­fas­sung zu.

Rechts­an­wäl­tin Ange­la Vivan­co ver­tritt die Kla­ge der Par­la­men­ta­ri­er vor dem Ver­fas­sungs­ge­richts­hof. Sie erklär­te gegen­über der Presse:

„Wir ver­tei­di­gen kei­nen Zell­hau­fen, son­dern eine Per­son. Die Unver­sehrt­heit der Per­son wird von unse­rer Ver­fas­sung garantiert.“

Zur Fra­ge der Selbst­be­stim­mung und Ent­schei­dungs­frei­heit der Frau sag­te die Rechts­an­wäl­tin, daß die­se selbst­ver­ständ­lich gewahrt sein müs­se. Die Fra­ge sei aber: „Wie weit reicht die­ses Recht? Du hast das Recht, Dei­ne Mut­ter­schaft zu pla­nen, für Dei­ne Gesund­heit zu sor­gen, Dein Leben zu ver­tei­di­gen usw. Der Punkt ist: Ist es aber mein Recht als Mut­ter, über das Leben des Kin­des zu verfügen?“

Die Abtrei­bungs­be­für­wor­ter, so Vivan­co, könn­ten sich nicht auf inter­na­tio­na­les Recht stüt­zen oder des­sen Umset­zung einfordern:

„Ein sol­che „Recht auf Abtrei­bung gibt es nicht. Es gibt kei­ne Bestim­mung in den Abkom­men, die Chi­le unter­zeich­net hat, die zur Lega­li­sie­rung der Abtrei­bung ver­pflich­ten. Es gibt nur Emp­feh­lun­gen von Komi­tees, die für den Staat nicht bin­dend sind.“

Verfassungsgericht entscheidet am 18. August

Heu­te und mor­gen fin­den vor dem Ver­fas­sungs­ge­richt Exper­ten­an­hö­run­gen statt. Am 18. August wer­den die Rich­ter ihr Urteil fäl­len, das sie inner­halb von zehn Tagen schrift­lich vor­le­gen müssen.

Die Frau­en­or­ga­ni­sa­ti­on Movi­mi­en­to Muje­res Reiv­in­di­ca führt unter dem Mot­to „Die Stim­me des Her­zens“ heu­te und mor­gen in der Haupt­stadt Sant­ia­go Kund­ge­bun­gen gegen die Abtrei­bung durch. Rosa­rio Vidal, die Vor­sit­zen­de von Muje­res Reiv­in­di­ca, sag­te gegen­über ACI Pren­sa, daß es „um die Ver­tei­di­gung der Mut­ter­schaft geht“. Es sei häu­fig ein­sei­tig die Rede von „der Frau“. Es gehe aber auch um „die Mut­ter“. Es gehe nicht nur um die Rech­te der Frau, son­dern um die Rech­te der Mut­ter. Die Aus­blen­dung der Mut­ter und der Mut­ter­schaft, wenn über die Frau gespro­chen wer­de, sei kein Zufall, son­dern Absicht.

„Die Lega­li­sie­rung der Abtrei­bung ist das genaue Gegen­teil von Frei­heit der Frau. Die Abtrei­bung ist Unter­drückung der Mut­ter und ihrer Kin­der. Abtrei­bung ist kei­ne Befrei­ung, für nie­mand, son­dern die Tötung des Kindes.“

Mujeres de blanco – Frauen die abgetrieben haben, warnen vor Abtreibungsfreigabe

Am 17. August wer­den sich auch die Muje­res de blan­co (Frau­en in Weiß) und Proyec­to Espe­ran­za (Pro­jekt Hoff­nung) ver­sam­meln, um für das Lebens­recht der unge­bo­re­nen Kin­der zu demonstrieren.

Mujeres en blanco protestieren gegen Abtreibungsfreigabe
Muje­res de blan­co pro­te­stie­ren gegen Abtreibungsfreigabe

Die Muje­res de blan­co demon­strier­ten am 5. Juni 2015 auch auf dem Peters­platz, wäh­rend Papst Fran­zis­kus Chi­les Staats- und Regie­rungs­chefin Bache­let emp­fing. Mit der Kund­ge­bung pro­te­stier­ten die Frau­en gegen den nun beschlos­se­nen Gesetz­ent­wurf, der im Janu­ar 2015 von der christ­de­mo­kra­tisch unter­stütz­ten Links­re­gie­rung vor­ge­leg­ten wor­den war.

„Laut Prä­si­den­tin Bache­let erlei­de jede drit­te Frau in irgend­ei­ner Form sexu­el­le und psy­cho­lo­gi­sche Gewalt“, sag­te damals Maria Paz Vial, die Vor­sit­zen­de der Muje­res de blan­co. „In Wirk­lich­keit gibt es kei­ne schlim­me­re Gewalt, als jene, die eine schwan­ge­re Frau durch die Tötung ihres Kin­des in ihrem Kör­per erlei­det. Wir wis­sen wel­che Schmer­zen dadurch ver­ur­sacht wer­den: Wir haben in unse­rem Schoß den Tod unse­rer Kin­der gespürt.“ Eini­ge der Frau­en in Weiß haben abge­trie­ben. Sie wis­sen, wovon sie spre­chen. Sie wis­sen, um wel­ches Leid und wel­che Schmer­zen es geht. Des­halb kamen sie am 5. Juni nach Rom und for­dern ein Ende der Abtrei­bung, welt­weit. Des­halb leg­ten sie sich auf dem Peters­platz nie­der und bete­ten für die getö­te­ten Kin­der und gegen die Abtrei­bung. Sie kom­men aus allen Bevöl­ke­rungs­schich­ten. „Von wegen ‚Reak­tio­nä­re‘…“, so Cor­ri­spon­den­za Roma­na.

Carolina Aguileras Protest gegen die Abtreibungspläne Bachelets
Caro­li­na Agui­le­r­as Pro­test gegen die Abtrei­bungs­plä­ne Bachelets

Nach der Audi­enz bei Papst Fran­zis­kus sag­te die Sozia­li­stin Bache­let, es sei „wun­der­bar“ gewe­sen. Ihre Abtrei­bungs­plä­ne setz­te sie unbe­ein­druckt fort, obwohl die  jun­ge Ärz­tin Caro­li­na Agui­lera eine Rede der Staats­prä­si­den­tin unter­bro­chen hat­te und sie dar­an erin­ner­te, daß Ärz­te einen Eid lei­sten, das Leben zu schüt­zen und nicht zu töten.

Im Herbst 2016 kam es zu Groß­kund­ge­bun­gen für das Lebens­recht der Unge­bo­re­nen und gegen die Abtrei­bung der Kul­tur des Todes.

Ein Haupt­ar­gu­ment der Abtrei­bungs­lob­by­isten ist die Müt­ter­sterb­lich­keit, die durch ille­ga­le und daher „unsi­che­re“ Abtrei­bun­gen ver­ur­sacht wer­de. Tat­sa­che ist jedoch, daß Chi­le trotz Abtrei­bungs­ver­bots eine weit gerin­ge­re Müt­ter­sterb­lich­keit hat als die USA oder die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land (sie­he Je libe­ra­ler das Abtrei­bungs­ge­setz, desto mehr Frau­en ster­ben).

Die Christ­de­mo­kra­ten haben in der Lebens­rechts­fra­ge ver­sagt, indem sie im Par­la­ment dem Abtrei­bungs­ge­setz ihre Zustim­mung gaben, weil ihnen die Fort­set­zung der Koali­ti­on mit den Links­par­tei­en wich­ti­ger ist als das Leben der unge­bo­re­nen Kin­der.  Nun ist der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof am Zug.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Tri­bu­nal Costitucional/​Wikicommons (ergänz­te Graphik)/Mujeres de blanco/​Chile es vida (Screen­shots)

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