Seit 9. Juni 2016 ist im US-Bundesstaat Kalifornien ein Euthanasiegesetz in Kraft. In der vergangenen Woche veröffentlichte der Staat seinen ersten Bericht über das Gesetz, das es Ärzten legal erlaubt, unheilbar erkrankte Menschen zu töten, die ihrer Meinung nach maximal sechs Monate Lebenserwartung haben.
Die Daten betreffen die ersten sechs Monate seit Anwendung des Gesetzes, also den Zeitraum Juni bis Dezember 2016. 173 Ärzte stellten insgesamt 191 tödliche Rezepte aus, die von 111 Menschen verwendet wurden, um mit ärztlicher Beihilfe Selbstmord zu begehen.
Zwar gibt es noch keine offiziellen Zahlen des „California Department of Public Health“ für das Jahr 2017, „Compassion & Choices“, die Euthanasie-Organisation, die auf die tödliche Gesetzgebung drängte, gab jedoch an, daß sie bereits von insgesamt 504 Selbstmorden seit Juni 2016 Kenntnis habe.
Kalifornien war der fünfte US-Bundesstaat, der ärztliche Sterbehilfe für Menschen, die unheilbar erkrankt sind, legalisierte. Der erste Staat, der Euthanasie einführte, war Oregon in den 1990er Jahren. Die neuen Daten zeigen, daß Kalifornien 15mal mehr Todesurteile in den ersten sechs Monaten fällte als Oregon im ersten Jahr. Die meisten der in Kalifornien assistierten Selbstmordfälle betrafen weiße Krebspatienten.
Folgt Kalifornien dem Trend in Oregon, ist von einem Anstieg der Selbstmorde auszugehen.
Alexandra Snyder von der Life Legal Defense Foundation, kritisierte, daß es keine Möglichkeit gibt, festzustellen, ob ein Patient, beispielsweise durch erbende Angehörige nicht zum Selbstmord gezwungen wird.
So wurde beispielsweise aus Holland der Fall einer 80-jährigen demenzkranken Frau bekannt, die früher einmal zugestimmt hatte, sich euthanasieren lassen zu wollen, „wenn die richtige Zeit da wäre“. Obwohl sie später ihre Meinung änderte und deutlich kundtat, weiter leben zu wollen, wurde ihr Tod beschlossen. Weil sie sich mit Händen und Füßen gegen die tödliche Injektion wehrte, holte die Ärztin die Angehörigen zu Hilfe, die die Frau festhielten, während sie sie tötete.
Bild: Pixabay
„Weil sie sich mit Händen und Füßen gegen die tödliche Injektion wehrte, holte die Ärztin die Angehörigen zu Hilfe, die die Frau festhielten, während sie sie tötete.“
Got sei Dank, dass sie sich wehrte! So war es wenigstens kein Selbstmord!
Und Menschen, die im medizinische Bereich tätig sind, sind heute tatsächlich bereit, sich dafür (wieder?) herzugeben..?
SChlimm. Aber jedenfalls der Reue zugänglich.
Soweit kommt man, wenn man mit Platitüden und Worthülsen das Evangelium zukleistert. Und plötzlich wird derartiges ein „Menschenrecht“, weil man ja „einig sei, dass jedes Bemühen auf den Menschen hingeordnet ist. Heute sehen wir die Orientierungslosigkeit die derartigen Vorstellungen nachfolgen.
Niemand kann mehr genau und unzweideutig Auskunft darüber geben, was denn nun schützenswert ist. Das Leben, oder das Recht auf Tötung? (wobei man die Patienten vorher schön weich kocht, indem man ihnen nicht selten Grundbedürfnisse verweigert)