„Es bleibt jedem überlassen, ob man den Wein nehmen möchte“


Kommunionempfang (Papst Benedikt XVI., kniende Mundkommunion)
Kommunionempfang (Papst Benedikt XVI., kniende Mundkommunion)

Im Jour­nal der Katho­li­schen Pfarr­ge­mein­de St. Maxi­mi­li­an Kol­be, Han­no­ver, fin­det sich in der Aus­ga­be Heft 1/​2017 in der Rubrik „Kurz notiert“ fol­gen­der Abschnitt mit der Über­schrift „Brot und Wein – Kom­mu­ni­on unter bei­der­lei Gestalten“:

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„Bei der Kom­mu­ni­on nicht nur die Hostie, son­dern auch den Kelch mit Wein gereicht zu bekom­men, das wird seit Dezem­ber 2016 regel­mä­ßig in den Gemein­den der Pfarr­ge­mein­de prak­ti­ziert. Immer am ersten Sonn­tag eines Monats wird in allen Mes­sen zusätz­lich zur Hostie auch der Kelch mit Wein ange­bo­ten. … Es bleibt jedem über­las­sen, ob man den Wein neh­men möch­te, oder nicht – wer nicht möch­te, geht ein­fach vor­bei. Auch ob man die Hostie in den Wein ein­taucht und dann in den Mund steckt oder aus dem Kelch trinkt, kann jeder selbst ent­schei­den – der Rand des Kel­ches wird vor­her von dem Kom­mu­ni­on­hel­fer mit einem Tuch abgewischt.“

In der Instruk­ti­on Redemp­tio­nis sacra­men­tum über eini­ge Din­ge bezüg­lich der hei­lig­sten Eucha­ri­stie, die ein­zu­hal­ten und zu ver­mei­den sind, heißt es hingegen:

„Wenn die­se Form [Kom­mu­ni­on unter bei­der­lei Gestal­ten] zur Anwen­dung kommt, darf der Kom­mu­ni­kant das Sakra­ment vom Prie­ster nur mit dem Mund emp­fan­gen. Es ist dem Kom­mu­ni­kan­ten nicht erlaubt, selbst die Hostie in den Kelch ein­zu­tau­chen oder die ein­ge­tauch­te Hostie mit der Hand zu empfangen.“

Bild: Vati​can​.va (Screen­shot)

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