Kardinal Müllers „Abschiedsbrief“ an die Piusbruderschaft


Kardinal Müllers "Abschiedsbrief" an die Piusbruderschaft
Kardinal Müllers "Abschiedsbrief" an die Piusbruderschaft

(Rom) Hat Kar­di­nal Ger­hard Mül­ler kurz vor sei­ner Ent­las­sung als Glau­bens­prä­fekt der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. (FSSPX) noch einen Brief geschrie­ben, mit dem die Bedin­gun­gen für eine kano­ni­sche Aner­ken­nung durch Rom wie­der in die Höhe geschraubt wur­den? Bereits am 1. Juli hat­te die fran­zö­si­sche Pres­se­agen­tur Medi​as​-Catho​li​que​.info dies berich­tet und Aus­zü­ge aus dem Brief des dama­li­gen Noch-Glau­bens­prä­fek­ten ver­öf­fent­licht. Zwei­fel schie­nen aber ange­bracht. Zu sehr ähnel­ten Inhalt und Abfol­ge dem Dreh­buch von 2012. Soll­te jemand nur aus Ver­se­hen den fal­schen Film ein­ge­legt haben? Nun bestä­tig­te die Pius­bru­der­schaft aber die Exi­stenz die­ses Brie­fes. Ein Deja-vu und warum?

Eine Rückblende

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Bereits im Früh­jahr 2012, damals regier­te in Rom noch Papst Bene­dikt XVI., stan­den zwi­schen der von Erz­bi­schof Mar­cel Lefeb­v­re gegrün­de­ten Pius­bru­der­schaft und dem Hei­li­gen Stuhl alle Signa­le für eine unmit­tel­bar bevor­ste­hen­de Eini­gung auf grün. Ver­sucht man eine vor­sich­ti­ge Rekon­struk­ti­on der Ereig­nis­se, so rei­ste der Gene­ral­obe­re der Bru­der­schaft, Bischof Ber­nard Fel­lay, im Juni vor fünf Jah­ren in der festen Über­zeu­gung in den Vati­kan, einer kirch­li­chen Aner­ken­nung der Prie­ster­bru­der­schaft stün­de nichts mehr im Wege. Dann kam die Über­ra­schung. Mit­te Mai hat­te die Voll­ver­samm­lung der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on getagt und die ven­ti­lier­te Ver­stän­di­gung ver­wor­fen. Unter Beru­fung auf die­se Voll­ver­samm­lung wur­de wie­der die ursprüng­li­che Dok­tri­nel­le Prä­am­bel als unab­ding­ba­re Bedin­gung gefor­dert. Die Eini­gung platz­te und es folg­te ein Still­stand, der mit dem Rück­tritt von Bene­dikt XVI. sei­ne eige­ne Dyna­mik erhielt. Soweit der Rekon­struk­ti­ons­ver­such, der von kei­ner Sei­te offi­zi­ell bestä­tigt wurde.

Unter Papst Fran­zis­kus wur­den die Gesprä­che uner­war­tet wie­der­auf­ge­nom­men. Bald hieß es, die unter Bene­dikt XVI. ver­lang­te Dok­tri­nel­le Prä­am­bel sei über­holt. Die Rede war nun von einer Dok­tri­nel­len Erklä­rung. Fran­zis­kus wol­le eine Eini­gung und habe daher nicht die Absicht, unüber­wind­ba­re Hür­den zu errich­ten. Nur Wunsch­den­ken? In den ver­gan­ge­nen Mona­ten began­nen sich die Gerüch­te wie­der zu häu­fen, daß die Aner­ken­nung bevor­ste­he. Die Stim­mung, die ent­stand, war die­sel­be wie 2012. Auf bei­den Sei­ten gab es Beden­ken­trä­ger und sol­che, die die Per­spek­ti­ve einer Eini­gung begrüß­ten. Seit län­ge­rem steht fest, daß die Bru­der­schaft, im Fal­le einer Aner­ken­nung, zur Per­so­nal­prä­la­tur erho­ben wür­de, eine Rechts­form, die in der Bru­der­schaft durch­aus gefal­len fin­det. Zumin­dest dar­in besteht weit­ge­hen­de Einigkeit.

Wer hat 2017 wieder den Film von 2012 eingelegt?

Doch im Früh­som­mer 2017 scheint sich nach einem festen Dreh­buch zu wie­der­ho­len, was sich 2012 zuge­tra­gen hat. Die Eini­gung schien, dem Ver­neh­men nach, zum Grei­fen nahe. Im Mai 2017 tag­te, wie jedes Jahr, die Voll­ver­samm­lung der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on und mit einem Mal wur­de das in den Gesprä­chen Erreich­te ver­wor­fen und für unzu­rei­chend erklärt. Wie 2012 wur­de der Pius­bru­der­schaft nun wie­der die ursprüng­li­che Dok­tri­nel­le Prä­am­bel vor­ge­legt. Die­se müs­se unter­schrie­ben wer­den. Das sei Vor­aus­set­zung für jeden wei­te­ren Schritt.

Beob­ach­ter könn­ten sich die Fra­ge, wozu eigent­lich jah­re­lan­ge Ver­hand­lun­gen geführt wer­den, wenn dann eine Ver­hand­lungs­sei­te in regel­mä­ßi­gen Abstän­den alles annul­liert und auf den Aus­gangs­punkt zurück­kehrt. Dage­gen wür­de Ein­spruch erho­ben. Die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on könn­te gel­tend machen, immer an der Dok­tri­nel­len Prä­am­bel fest­ge­hal­ten zu haben, die zur Bedin­gung erklärt wur­de. In der Sache steckt zuviel Konjunktiv.

DICI, der fran­zö­si­sche Pres­se­dienst der Pius­bru­der­schaft, bestä­tig­te gestern, daß Bischof Fel­lay am 26. Juni ein Schrei­ben von Kar­di­nal Mül­ler erhielt. Das war vier Tage vor der Mini-Audi­enz, die Papst Fran­zis­kus sei­nem Glau­bens­prä­fek­ten gewähr­te, um ihm in weni­ger als 60 Sekun­den die Ent­las­sung mit­zu­tei­len. Für eine Begrün­dung die­ser Ent­las­sung blieb bei einem so eng bemes­se­nen Zeit­rah­men sprich­wört­lich kei­ne Zeit.

Von der Voll­ver­samm­lung der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on habe sich Kar­di­nal Mül­ler, im Auf­trag des Pap­stes, die Bestä­ti­gung für drei Bedin­gun­gen geholt, die er im Schrei­ben an Fel­lay als con­di­tio sine qua non für eine kano­ni­sche Aner­ken­nung der Bru­der­schaft auf­li­stet, egal für wel­che Rechts­form. Die Kar­di­nä­le und Bischö­fe sei­en ihm ein­stim­mig gefolgt, so Mül­ler an den FSSPX-Generaloberen.

Die drei Bedingungen

Die drei Bedin­gun­gen lauten:

  1. Von den Mit­glie­dern der FSSPX ist die Pro­fes­sio fidei von 1988 zu ver­lan­gen. Die Pro­fes­sio fidei von 1962 ist nicht ausreichend.
  2. Der neue Text der Dok­tri­nel­len Erklä­rung muß einen Para­gra­phen ent­hal­ten, mit dem die Unter­zeich­ner aus­drück­lich erklä­ren, die Leh­ren des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils und der Nach­kon­zils­zeit anzu­er­ken­nen, indem sie die­sen dok­tri­nel­len Leh­ren den ihnen geschul­de­ten Grad der Aner­ken­nung zukom­men lassen.
  3. Die Mit­glie­der der FSSPX haben nicht nur die Gül­tig­keit, son­dern auch die Recht­mä­ßig­keit des Ritus der Hei­li­gen Mes­se und der Sakra­men­te nach dem Novus Ordo anzu­er­ken­nen. Wört­lich heißt es: „in Über­ein­stim­mung mit den nach dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil pro­mul­gier­ten lit­ur­gi­schen Büchern“.

Am 30. Juni schick­te Bischof Fel­lay die­ses Schrei­ben an alle Prie­ster der Bru­der­schaft mit einer Anmer­kung, wie sie bereits dar­ge­legt wur­de. Auch Fel­lay spricht davon, daß sich die Bru­der­schaft plötz­lich wie­der der­sel­ben Situa­ti­on wie 2012 gegen­über­sieht. Wie schon 2012 war aus dem Mund des zustän­di­gen vati­ka­ni­schen Ver­hand­lungs­füh­rers, Kuri­en­erz­bi­schof Gui­do Poz­zo, Sekre­tär der Päpst­li­chen Kom­mis­si­on Eccle­sia Dei, auch 2017 weit Wohl­wol­len­de­res zu hören, als nun dem Mül­ler-Brief zu ent­neh­men ist. Weiß die Rech­te im Vati­kan nicht was die Lin­ke tut? Soll mit der Pius­bru­der­schaft Katz und Maus gespielt wer­den? Wahr­schein­li­cher ist, daß im Vati­kan ein Rin­gen zwi­schen unter­schied­li­chen Posi­tio­nen im Gan­ge ist. Zwi­schen Krei­sen, die der Pius­bru­der­schaft wohl­wol­len­der geson­nen sind, und sol­chen, die sich nicht genug distan­zie­ren kön­nen. Tat­sa­che ist, daß bereits Bene­dikt XVI. Kuri­en­ver­tre­ter mit den Kon­tak­ten zur Bru­der­schaft betraut hat­te, die einer Eini­gung geneig­ter sind. Deren Wort allein zählt aber nicht, da ande­re, gewich­ti­ge­re Stim­men sich dann vor­drän­geln, um ihr Njet zu deponieren.

Die Voll­ver­samm­lung der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on ist kein Gre­mi­um, das ver­bind­li­che Nor­men fest­le­gen oder Ent­schei­dun­gen tref­fen kann. Ihr gehö­ren Kir­chen­ver­tre­ter aus aller Welt an. Sie dann daher als Aus­druck eines in der Welt­kir­che herr­schen­den Kli­mas gel­ten. Sie berät in die­ser Sache den Papst nur.

Bischof Fel­lay rief gestern die Schluß­er­klä­rung der Obe­ren­kon­fe­renz der Bru­der­schaft in der Schweiz in Erin­ne­rung, wie sie am 29. Juni 2016 ver­öf­fent­licht wur­de. Der Pres­se­dienst der Bru­der­schaft spricht davon, daß es sich beim Brief von Kar­di­nal Mül­ler „um kei­ne Über­ra­schung“ handle.

Römische Widersprüchlichkeiten

Bereits am 8. Okto­ber 2016 hat­te Bischof Fel­lay in Port-Mar­ly in Frank­reich auf Wider­sprü­che in den Aus­sa­gen von Kar­di­nal Mül­ler und Kuri­en­erz­bi­schof Poz­zo hin­ge­wie­sen. Die­se Wider­sprüch­lich­kei­ten wur­den nun von DICI zitiert, gegen­über­ge­stellt und kommentiert:

„Was für eine Ver­wir­rung! Wem sol­len wir glauben?“

Der Brief und die Ent­las­sung von Kar­di­nal Mül­ler, der auch Vor­sit­zen­der von Eccle­sia Dei war, schafft einen neu­en Still­stand. In Reak­tio­nen war bereits zu lesen, daß die For­de­run­gen, die der Kar­di­nal dik­tier­te, das Papier nicht wert sei­en, auf dem sie geschrie­ben wur­den, weil er als Glau­bens­prä­fekt bereits Ver­gan­gen­heit ist. Bis zu einem bestimm­ten Grad ist natür­lich etwas dran, wenn bei Ver­hand­lun­gen auf einer Sei­te eine zen­tra­le Figur aus­ge­tauscht wird. Vor­erst gilt es, abzu­war­ten. Das kön­nen in der Kir­che frei­lich bei­de Sei­ten sehr gut. Unge­dul­dig scheint nur Papst Fran­zis­kus zu sein. Er sand­te meh­re­re wohl­wol­len­de Gesten in Rich­tung Bru­der­schaft aus. Waren sie nur Köder, um die FSSPX zu bewe­gen, jenen For­de­rungs­ka­ta­log zu unter­schrei­ben, der ein­mal Dok­tri­nel­le Prä­am­bel, ein­mal Dok­tri­nel­le Erklä­rung heißt, aber offen­bar immer das­sel­be meint?

Die Art und Wei­se, wie der Vati­kan die Ver­hand­lun­gen mit der Pius­bru­der­schaft führt, wirft jeden­falls Fra­gen auf. Fest steht vor allem, daß es in der Kir­che star­ke Wider­stän­de gegen eine kano­ni­sche Aner­ken­nung der Bru­der­schaft gibt. Wider­stän­de, die von Papst Fran­zis­kus offen­sicht­lich geteilt wer­den. Zumin­dest scheint er ihnen nach­zu­ge­ben. Oder ist doch alles ganz anders – nun, da Kar­di­nal Mül­ler aus dem Amt ist? Bei Fran­zis­kus weiß das kei­ner so genau, auf kei­ner der bei­den Seiten.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: DICI (Screen­shot)

 

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