Trumps Einsatz für die Religionsfreiheit: „Ich werde das Johnson-Amendement vernichten“


Donald Trump beim National Prayer Breakfast 2017
Donald Trump in der episkopalen National Cathedral von Washington

(Washing­ton) Am 4. Mai unter­zeich­ne­te Donald Trump die Durch­füh­rungs­be­stim­mung Pro­mo­ting Free Speech and Reli­gious Liber­ty. Damit setzt der seit Ende Janu­ar amtie­ren­de US-Prä­si­dent ein wei­te­res Wahl­ver­spre­chen um: den Schutz der Religionsfreiheit.

Anzei­ge

Die Reli­gi­ons­frei­heit stand unter sei­nem Vor­gän­ger Barack Oba­ma acht Jah­re lang unter Beschuß. Der erste Ver­fas­sungs­zu­satz der USA schreibt das unver­äu­ßer­li­che Recht eines jeden US-Bür­gers fest, öffent­lich sei­nen reli­giö­sen Glau­ben beken­nen zu kön­nen. Damit grün­den alle ande­ren Bür­ger­rech­te und Frei­hei­ten direkt auf der Religionsfreiheit.

Das Wahl­ver­spre­chen, sicher­te Trump, auch in den schwie­rig­sten Momen­ten sei­nes Ren­nens um das Wei­ße Haus, die wich­ti­ge Unter­stüt­zung eines maß­geb­li­chen Teils der prak­ti­zie­ren­den Chri­sten von den Evan­ge­li­ka­len bis zu den Katho­li­ken, der in den USA als „reli­giö­se Rech­te“ bekannt ist. Das Ver­spre­chen hat­te er am 2. Febru­ar weni­ge Tage nach sei­ner Ange­lo­bung beim Natio­nal Pray­er Break­fast kon­kre­ti­siert. Damals sag­te Trump:

„Mei­ne Regie­rung wird alles in ihrer Macht ste­hen­de tun, um die Reli­gi­ons­frei­heit in unse­rem Land zu ver­tei­di­gen und zu schüt­zen. Ich brin­ge die Din­ge wie­der in Ordnung.“

Dabei wur­de er sehr konkret:

„Aus die­sem wer­de ich das John­son Amend­ment ver­nich­ten und es jenen, die uns im Glau­ben ver­tre­ten, ermög­li­chen, sich frei zu äußern, ohne Ver­gel­tung fürch­ten zu müs­sen. Das wer­de ich tun. Denkt daran.“

Am Tag zuvor hat­ten die Repu­bli­ka­ner in bei­den Häu­sern des Par­la­ments den Ent­wurf für einen Free Speech Fair­ness Act ein­ge­bracht und damit den Weg geebnet.

Trump korrigiert Obamas Eingriffe gegen Meinungs- und Gewissensfreiheit

Trump kor­ri­gier­te nun mit der Unter­zeich­nung der Durch­füh­rungs­be­stim­mung Pro­mo­ting Free Speech and Reli­gious Liber­ty zwei Ein­grif­fe der Vor­gän­ger­re­gie­rung zur Ein­schrän­kung der Mei­nungs­frei­heit reli­giö­ser Grup­pen und der Gewis­sens­frei­heit aus reli­giö­sen Motiven.

Trump hob die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen auf, mit denen Oba­ma die Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten droh­te, ihnen den Gemein­nüt­zig­keits­sta­tus abzu­er­ken­nen, der die Steu­er­be­frei­ung sichert, wenn sie bei Wah­len bestimm­te Par­tei­en und Kan­di­da­ten unter­stüt­zen. Wenn jede Grup­pe in den USA ihre Wahl­emp­feh­lun­gen abge­ben kön­ne, müs­se dies auch für die Kir­chen und Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten gel­ten, so Trump. Das John­son Amend­ment bezieht sich auf den ultra­li­be­ra­len Lyn­don B. John­son, der unter John F. Ken­ne­dy Vize­prä­si­dent war und nach des­sen Ermor­dung in das Prä­si­den­ten­amt nach­rück­te. Als demo­kra­ti­scher Oppo­si­ti­ons­füh­rer im Senat hat­te er 1954 eine Ände­rung des Steu­er­rechts durch­ge­setzt, das es ermög­licht, nicht gewinn­ori­en­tier­ten Orga­ni­sa­tio­nen die Gemein­nüt­zig­keit abzu­er­ken­nen, wenn sie im Wahl­kampf aktiv wer­den. Getrof­fen hat die Maß­nah­me vor allem die Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten, an denen sich John­son dafür rächen woll­te, daß sie ihm zu gro­ße Nach­gie­big­keit gegen­über dem Kom­mu­nis­mus vor­ge­wor­fen hat­ten. Seit­her lastet die Abän­de­rung über der US-Innen­po­li­tik und wird von den reli­giö­sen Gemein­schaf­ten als Damo­kles­schwert gese­hen, mit dem ihre Mei­nungs­frei­heit je nach amtie­ren­dem Prä­si­den­ten gekne­belt wer­den kann. Oba­ma nütz­te die Bestim­mung, um zum Teil radi­kal gegen die reli­giö­sen Gemein­schaf­ten vor­zu­ge­hen. Unter ande­rem strich er christ­li­chen Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen Bun­des­mit­tel, wenn sie kei­ne Abtrei­bung in der Drit­ten Welt unterstützten.

Die zwei­te Maß­nah­me betrifft eine Modi­fi­zie­rung der Oba­mac­a­re, der umstrit­te­nen Gesund­heits­re­form von Oba­ma. Trump wies die Bun­des­be­hör­den an, die bis­he­ri­ge Gesund­heits­po­li­tik zu ändern, die Arbeit­ge­ber zwingt, den Ange­stell­ten eine Kran­ken­ver­sor­gung zu garan­tie­ren, die Gra­tis­ver­hü­tungs­mit­tel und Abtrei­bung mit ein­schließt. Wäh­rend Oba­ma mit Hil­fe des John­son Amend­ment die Mei­nungs­frei­heit beschnitt, schränk­te er mit der Oba­mac­a­re die Gewis­sens­frei­heit ein.

Verweigerung aus Gewissensgründen soll Homo-Diktatur beenden

Wie die trumpf­eind­li­che Wochen­zei­tung The Nati­on berich­te­te, liegt bereits der Ent­wurf für eine wei­te­re Maß­nah­me vor, mit der die schwer­wie­gen­de Ein­schrän­kung der Gewis­sens­frei­heit am Arbeits­platz rück­gän­gig gemacht wer­den soll. Wenn Trump auch die­ses Dekret unter­zeich­net, wer­den die ame­ri­ka­ni­schen Arbeit­neh­mer, aber auch Hand­wer­ker, Frei­be­ruf­ler und Gastro­no­men sich wei­gern kön­nen, „Homo-Ehen“ zu schlie­ßen, oder Auf­trä­ge von Homo­se­xu­el­len anneh­men zu müs­sen, ohne Gefahr zu lau­fen, daß ihnen gekün­digt wird, sie hohe Geld­bu­ßen zah­len müs­sen oder sogar ein­ge­sperrt wer­den. Im Staat Neu Mexi­ko wur­de 2013 einem christ­li­chen Pho­to­gra­phen gericht­lich ver­bo­ten, den Auf­trag von Homo­se­xu­el­len abzu­leh­nen, bei ihrer „Homo-Ehe“ zu pho­to­gra­phie­ren. Nicht bes­ser erging es dem Ehe­paar Klein im Staat Ore­gon. Die Kon­di­to­ren hat­ten sich gewei­gert, die Hoch­zeits­tor­te für eine „Homo-Ehe“ zu lie­fern. Auf­grund ihrer reli­giö­sen Über­zeu­gung nah­men sowohl der Pho­to­graph als auch die Kon­di­to­ren den Ein­nah­me­ver­lust in Kauf, um nicht an etwas mit­wir­ken zu müs­sen, was sie in inner­lich ableh­nen. Das es weder im einen noch im ande­ren Staat an Pho­to­gra­phen und Kon­di­to­ren man­gelt, bedeu­te­ten die Gerichts­ur­tei­le eine schwer­wie­gen­de Ein­schrän­kung der Gewis­sens­frei­heit durch Aus­übung von Zwang. Die­ser Zwang spiel­te im Wahl­kampf unter dem Stich­wort „Homo-Dik­ta­tur“ eine nicht unwe­sent­li­che Rolle.

Kritik von konservativer Seite – Feindbild Ivanka

Die­se drit­te Maß­nah­me wird von kon­ser­va­ti­ven Krei­sen erhofft, ist aber noch nicht unter­zeich­net. Die bei­den unter­zeich­ne­ten Maß­nah­men wer­den von der schril­len Homo-Welt und lin­ken Kolum­ni­sten scharf ange­grif­fen. Auch ver­schie­de­ne Kon­ser­va­ti­ve wer­fen ihnen einen Schön­heits­feh­ler vor, der sie nicht begei­stert. Genau genom­men sei­en sie kaum mehr als Wil­lens­be­kun­dun­gen des Prä­si­den­ten. Man wis­se nun, was er will. Das sei gut. Die Durch­füh­rungs­be­stim­mung ent­hält aber kei­ne Sank­tio­nen bei Nicht­ein­hal­tung. Damit lau­fe sie Gefahr, nichts zu ändern.

Der Phi­lo­soph Robert P. Geor­ge, einer der füh­ren­den kon­ser­va­ti­ven Intel­lek­tu­el­len in den USA, nann­te die Bestim­mung in einem Tweet „banal“ und „fahl“. Die Schuld dafür gab er der Prä­si­den­ten­toch­ter Ivan­ka, der Frau von Jared Kush­ner. Bei­de gehö­ren zu den vier wich­tig­sten Prä­si­den­ten­be­ra­tern. Ivan­ka wird immer mehr zum Feind­bild jener US-Krei­se, die am inten­siv­sten gegen alle Wider­stän­de und Wid­rig­kei­ten die Kan­di­da­tur Trumps unter­stützt und zum Erfolg geführt haben. Sie gilt als das eigent­li­che Hin­der­nis gegen eine kon­se­quen­te Anti-Gen­der-Poli­tik des US-Prä­si­den­ten. Die kri­ti­schen Stim­men häu­fen sich, und auch die Ent­täu­schung wächst. Die Gesell­schafts­po­li­tik stellt für Trumps Anhän­ger einen zen­tra­len Punkt dar, der für vie­le wich­ti­ger als die Außen­po­li­tik ist.

Erster oder letzter Schritt?

Tat­sa­che ist aber auch, daß der US-Prä­si­dent von sich aus nicht mehr tun kann. Um das John­son Amend­ment wirk­lich auf­he­ben zu kön­nen, bedarf es der Zustim­mung des Par­la­ments. Die Fra­ge ist daher: Stellt die Exe­cu­ti­ve Order Pro­mo­ting Free Speech and Reli­gious Liber­ty den ersten oder den letz­ten Schritt dar. Trumps Anhän­ger schei­nen sich dar­über nicht im Kla­ren zu sein, was ein Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pro­blem erken­nen läßt.

Eini­ges spricht dafür, daß es Trump durch­aus ernst meint. Dafür spricht die Ein­brin­gung des Free Speech Fair­ness Act in bei­den Häu­sern des Par­la­ments. Das Reprä­sen­tan­ten­haus stimm­te zudem am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag, am sel­ben Tag als Trump die Durch­füh­rungs­be­stim­mung unter­zeich­ne­te, in erster Lesung für die Auf­he­bung der Oba­mac­a­re. Der Weg durch die Legis­la­ti­ve braucht jedoch sei­ne Zeit, die auch Trump nicht ver­kür­zen kann.

Die Kon­ser­va­ti­ven haben Recht, wenn sie arg­wöh­nisch beob­ach­ten, was in Washing­ton geschieht. Ande­rer­seits muß Trump die nöti­ge Zeit gelas­sen wer­den, die von der Geschäfts­ord­nung des Par­la­ments vor­ge­se­hen ist. Einst­wei­len hat er Zei­chen gesetzt, daß er sei­ne Wahl­ver­spre­chen ein­hal­ten will. Es kön­nen sich jene gestärkt füh­len, die durch Oba­ma benach­tei­ligt waren. Ein erster Schritt zu einer Ver­än­de­rung ist damit gesetzt. Der zwei­te Schritt wird, so die Hoff­nung, bald folgen.

Trump  am 24. Mai bei Papst Franziskus

Am 24. Mai wird Trump übri­gens erst­mals mit Papst Fran­zis­kus zusam­men­tref­fen. Die Begeg­nung wird mit Span­nung erwar­tet. Man wird sehen, in wes­sen Beglei­tung der US-Prä­si­dent den Vati­kan auf­su­chen wird. In sei­nem Umfeld heißt es, daß sich Trump um gute Bezie­hun­gen bemü­hen will. Der erste Schritt dafür sei eine gute Gesprächs­ba­sis, wie Trump im Wahl­kampf grund­sätz­lich zum The­ma diplo­ma­ti­sche und zwi­schen­mensch­li­che Bezie­hun­gen erklär­te. Es wird auch zu sehen sein, wie Papst Fran­zis­kus auf den Mann reagiert, den er – wie das Estab­lish­ment – jeden­falls nicht im Wei­ßen Haus sehen woll­te. Alles scheint möglich.

An Gesprächs­stoff fehlt es jeden­falls nicht. Allein die Reli­gi­ons­frei­heit in den USA mit Aus­wir­kun­gen auf ande­re Staa­ten soll­te im Vati­kan ein zen­tra­les Anlie­gen sein.

Text: Andre­as Becker
Bild: Alle­an­za Cat­to­li­ca (Screen­shot)

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!