Von Roberto de Mattei*
Der ehemalige Großmeister des Malteserordens, Fra Matthew Festing, dem Kurienerzbischof Giovanni Angelo Becciu „in Absprache mit dem Papst“ am vergangenen 15. April die Teilnahme an der Wahl seines Nachfolgers verboten hatte, ist trotz päpstlichen Vetos in Rom gelandet. Dem Vatikan blieb nichts anderes übrig, als das zur Kenntnis zu nehmen. Dies auch deshalb, weil das Staatssekretariat, laut dem Vatikanisten Edward Pentin, aufmerksam gemacht wurde, daß die Wahl durch die Abwesenheit Festing ungültig sein könnte, da dieser ein unveräußerliches Recht besitzt, daran teilzunehmen, als Wähler, aber auch als einer, der wiedergewählt werden könnte.
Tatsache bleibt, daß der Brief, mit dem Fra Festing angeordnet wurde, in diesen Tagen nicht einmal in Rom sein zu sollen, eine neue, unglaubliche Verletzung der Souveränität des Malteserordens darstellt. Der Staatsrat, der sich am 29. April in der Villa Magistrale, dem exterritorialen Sitz des Malteserordens in Rom, zum Konklave versammelt, wird aus 56 Wählern bestehen. Papst Bergoglio wollte vor seiner Abreise nach Kairo eine Gruppe von ihnen treffen und damit weiteren, ungebührliche Druck ausüben, um das Wahlergebnis zu beeinflussen. Dieses Eindringen in Terrain, das nicht unter die Zuständigkeit des Heiligen Stuhls fällt, riskiert das Gegenteil der gewünschten Wirkung zu provozieren. Allein schon die Anwesenheit Festings in Rom ist ein Aufbäumen des britischen Adeligen, nach seinem übereilten, vom Papst Ende Januar geforderten Rücktritt.
Auf dem Rückweg von seinem Ägypten-Besuch wird Papst Franziskus den Namen des neuen Großmeisters erfahren, oder – was wahrscheinlicher ist – des Statthalters ad interim, der für ein Jahr im Amt bleiben wird, während dem er die Ausarbeitung neuer Satzungen zu koordinieren haben wird. Die Namen, die herumgereicht werden sind die des Großkomturs, Fra Ludwig Hoffmann von Rumerstein, und des Großpriors von Rom, Fra Giacomo Dalla Torre Del Tempio di Sanguinetto.
Der Gewählte wird im Rahmen einer in Santa Maria all’Aventino zelebrierten Messe seinen Eid leisten, in Anwesenheit des päpstlichen Sondergesandten, Erzbischof Angelo Becciu, einer Art von „Kommissar“, der faktisch Kardinal Raymond Leo Burke, der offiziell noch Patron des Ordens ist, verdrängt hat.
In den vergangenen Monaten bezeichnete der Großmeister die Einmischung des vatikanischen Staatssekretariat, in einen „internen Verwaltungsakt in der Leitung des Souveränen Malteserordens“, der „ausschließlich in seine Zuständigkeit fällt“, als „inakzeptabel“. Dabei bekräftigte er die Entscheidung, „die eigene Souveränitätssphäre zu schützen gegen Initiativen, die in einer Form auftreten, die objektiv (und daher unabhängig von den Absichten, die rechtlich irrelevant sind) darauf abzielen, diese Sphäre in Frage zu stellen oder zumindest einzuschränken“.
So war es nicht, aber der scheinbare Sieg des Vatikans könnte sich als Bumerang erweisen. Der Malteserorden und der Heilige Stuhl stehen sich, mit vielen Parallelen, als Völkerrechtssubjekte gegenüber. Der Malteserorden besitzt eine doppelte Rechtspersönlichkeit, die ihn auf der Ebene des Kirchenrechts dem Heiligen Stuhl unterordnet, ihm aber auf der Ebene des Völkerrechts Unabhängigkeit von diesem garantiert. Auch der Heilige Stuhl hat aber eine ganz eigene internationale Persönlichkeit, die in der Befähigung zum Ausdruck kommt, Abkommen und Konkordate abzuschließen und in der Rolle eines ständigen Beobachters bei internationalen Institutionen wie dem Europarat und den Vereinten Nationen.
Die Verletzung der Souveränität des Malteserordens ist in gefährlicher Präzedenzfall, weil es – wie bekannt ist – Regierungen und Menschenrechtsorganisationen gibt, die auf dieselbe Weise, wie sie der Vatikan gegenüber dem Malteserorden anwendet, den Heiligen Stuhl seinen Rechtsstatus, den er in der internationalen Staatengemeinschaft besitzt, entziehen möchten.
Wer durch Schädigung der Souveränität verletzt, riskiert durch Schädigung der Souveränität umzukommen.
*Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt erschienen: Vicario di Cristo. Il primato di Pietro tra normalità ed eccezione (Stellvertreter Christi. Der Primat des Petrus zwischen Normalität und Ausnahme), Verona 2013; in deutscher Übersetzung zuletzt: Das Zweite Vatikanische Konzil – eine bislang ungeschriebene Geschichte, Ruppichteroth 2011.
Bild: Corrispondenza Romana
Ich möchte dem von mir hochverehrten Roberto de Mattei keinesfalls widersprechen – allenfalls ein kleines Memorandum einfügen. Zu Jesu Christi Zeiten auf Erden gab es das heutige „Völkerrecht“ noch nicht, ebensowenig irgendwelche Konkordate. Für glaubens- und traditionstreue Katholiken besteht deswegen schlichtweg nicht die geringste Veranlassung, in derlei modernistischen und oftmals auch freimaurerischen Kategorien zu denken. Einzig das Wort Unseres Herrgott Jesus Christus gilt.
Ich kann in den vom „Papst Bergoglio“ gedemütigten und abgesetzten Fra Matthew Festing vom Malteser-Orden natürlich nicht hineinschauen, aber womöglich hat er sich über all die Ereignisse seine ganz eigenen Gedanken gemacht und plant, der päpstlichen Impertinenz sich jetzt nunmehr zu widersetzen – ihm also ungehorsam zu werden. Völkerrecht spielte dabei, wie gesagt, keinerlei Rolle, alles biblische Recht der Welt hätte er dabei freilich auf seiner Seite – und nur auf dieses käme es ja auch an.
Sankt Thomas von Aquin lehrt uns ausführlich in seiner „Summa Theológica“, daß, „wenn Gefahr für den Glauben besteht“, wir das Recht auf Ungehorsam kirchlichen Autoritäten gegenüber haben, sowie an ihnen „Correctio Fraterna“ – brüderliche Zurechtweisung – zu üben, auch coram público vorgetragen; alles natürlich auch immer als última ratio, wenn kein anderes Mittel mehr hilft. Vor dem identischen Problem und Phänomen stehen momentan im übrigen ja auch jene Dubia-Kardinäle.
Sankt Petrus setzt sich in der Apostelgeschichte den ihn anklagen wollenden Juden entgegen: „Wir müssen Gott mehr gehorchen als den Menschen!“ – zugegeben, es mag ungemein schwerfallen, wenn der Mensch, dem gegenüber man ungehorsam werden muß, kein geringerer als der Papst selbst ist. In falsch verstandener Furcht und Ehrfurcht schrecken nicht wenige dann zurück. Menschlich gesehen ist das absolut verständlich, aber auch unnötig. Freilich würde ich niemanden verurteilen, der dann aus Furcht zurückschreckt! Ich bin ja kein besserer Mensch als irgendwer anderes!
Frau Matthew Festing hat jedenfalls alles biblische Recht auf seiner Seite, wenn er Alfred von Boeselagers Förderung der Kinder-Abtreibung kompromißlos bekämpft. Den Anfang hat er ja bereits dadurch gemacht, indem er sich gegen den päpstlichen Ukas hinwegsetzt und nach Rom kommt, um an das Wahl seines Nachfolgers teilzunehmen. Ich jedenfalls wünsche ihm auch für alles weitere Furchtlosigkeit und Festigkeit im Glauben dem Papst gegenüber; womöglich wird er ja dann sogar noch von seinen Ordensbrüdern im Amt bestätigt. Der Heiligen Katholischen Kirche insgesamt und der Welt wäre das so sehr zu wünschen: Es muß irgendwo einmal der erste Vir Probatus aufstehen und dem „Bergoglio-Papst“ sein entschlossenes „Nein, so wahr mir Gott helfe!“ entgegen setzen.
In Cristo per Mariam +
Carlosmiguel
Das Völkerrecht hat eine naturrechtliche Grundlage. Bevor man sich äußert, soll man sich informieren oder sich nicht äußern, wenn man von etwas keine Ahnung und das auch nicht ändern möchte oder kann.
Zitat: Das Völkerrecht hat eine naturrechtliche Grundlage.
Richtig. Einerseits. Ich präzisiere. Erstens: Naturrecht per se und eo ipso ist nicht und nirgends kodifiziert und auch nicht kodifizierbar, weil universell und generell, und kein Mensch hätte jemals das Recht, es jemals zu kodifizieren. Das Naturrecht ist das Recht, das ich habe, welches ich als Mensch habe, weil ich als Mensch zur Welt gekommen bin. Es ist das Recht auf Leben, Freiheit, auf Souveränität – wechselseitig, gegenseitig, untereinander, unanfechtbar und uneinklagbar – alle Menschen haben es allen anderen Menschen gegenüber. Dies bedeutet zum Beispiel, daß das Naturrecht nicht erst großzügigerweise einem Menschen, zuerkannt werden müßte – oder jemals eben aberkannt werden könnte, wie z.B. das Recht auf Leben. Der Mensch hat es ganz einfach. Einfach so.
Zweitens: Die Welt-Freimaurerei hat seit ihrer Gründung selbstverständlich und seit jeher danach getrachtet, die Menschen unter ihre gottlose Knute zu kriegen. Heutzutage insinuiert sie, das Naturrecht eben doch kodifiziert zu haben – das Unding nennt sich „Charta der Vereinten Nationen“. Der postkonziliare Vatikan, ganz besonders der jetzige unter dem „Papst Bergoglio“ (© + ® Roberto de Mattei) hat das Ding bis dato zwar noch nicht ratifiziert, richtet sich jedoch danach. Dort werden dann eben Dinge, wie Kinder-Abtreibung und andere Dinge geregelt… Beides wie gesagt: Einerseits.
Andererseits: Damit aus dieser Chose mit dem Naturrecht keine Freimaurer-Chose wird, steht das Naturrecht unter unbedingter Prämisse und unbedingtem Vorbehalt Unseres Schöpfers und Herrgott. Und erst dann, und auch nur dann, wird die Geschichte rund und kriegt ihr einzig richtiges Fundament. Er ist es, der vermittels Seiner Gnade und Seinem Segen alles gegeben hat und weiterhin gibt – auch das Recht. Sein Göttliches Recht. Und nur das göttliche Recht zählt. Nichts kommt von nichts, alles kommt von Ihm. Nichts gibt sich selber etwas, auch das Recht gibt sich nicht selbst das Recht. Wer etwas anderes postuliert, ist ein Freimaurer oder ein Narr oder beides. Mindestens.
Zitat: Bevor man sich äußert, soll man sich informieren oder sich nicht äußern, wenn man von etwas keine Ahnung und das auch nicht ändern möchte oder kann.
Nun, informiert bin ich ja offenkundig. Ansonsten ein herzliches Vergelt’s Gott für Ihre freundlichen Worte. Si tácuisset, philósophus mansisset.
In Cristo per Mariam +
Carlosmiguel
Sehr geehrter @Carlosmiguel,
Ich stimme Ihnen im Wesentlichen zu, möchte Ihnen aber in einem Punkt widersprechen: das Völkerrecht ist eine Tatsache. Es gehört zu der Welt, in der wir leben. Genau wie die Straßenverkehrsordnung. Wir müssen uns diesen Realitäten stellen, wir können sie nicht ignorieren, nur weil sie zur Zeit Jesu noch nicht existiert haben. Wir können auch nicht bei Rot über die Ampel fahren oder gehen – mit dem Hinweis auf die Nichtexistenz von Ampeln und entsprechenden Regelungen zur Zeit Jesu.
Die Einhaltung weltlicher Gesetze und Regeln ist im Übrigen durch Jesus selbst gefordert und legitimiert: auf die Frage, ob es erlaubt sei, dem Kaiser Steuern zu zahlen antwortete er, wir sollen dem Kaiser geben, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist.
Werter Herr aus Kanada! 🙂
Zitat: Das Völkerrecht ist eine Tatsache.
Wessen Tatsache denn? Und warum?
Zitat: Es gehört zu der Welt, in der wir leben.
Und wem gehört die Welt, in der wir leben? Gehört die Welt sich selber? Gehört sie uns? Welcher Generation von uns gehört sie denn? Wer hat sie geschaffen? Haben wir sie womöglich, horrÃbile dictu, selbst erschaffen?
Zitat: Genau wie die Straßenverkehrsordnung.
Ja, ja… genau die. Die ist ja dann wohl direkt gottgegeben, damit der frischgewaschene Autolack nicht bekleckert wird… Rechts vor links – bittrechtschön.
Zitat: Wir müssen uns diesen Realitäten stellen, wir können sie nicht ignorieren, nur weil sie zur Zeit Jesu noch nicht existiert haben.
Welche „Realitäten“ denn? Wessen „Realitäten“? Ich glaube kaum, daß Unser Herrgott Jesus Christus die „Straßenverkehrsordnung“ erst von Seinem Himmlischen Vater hätte übermittelt bekommen müssen…
Zitat: Wir können auch nicht bei Rot über die Ampel fahren oder gehen – mit dem Hinweis auf die Nichtexistenz von Ampeln und entsprechenden Regelungen zur Zeit Jesu.
Richtig: Auch wenn wir das zu Zeiten Unseres Herrgott Jesus Christus noch sehr gewollt hätten – allein, es wäre nicht möglich gewesen. Der Strom für Ampeln kommt ja schließlich aus Steckdosen, und die gab es damals noch nicht. Also die Steckdosen. Und auch die Ampeln. Natürlich. Wie schade… Nachts ist’s schließlich kälter als draußen, wohingegen es tagsüber deutlich wärmer ist als im Hause…
Zitat: Die Einhaltung weltlicher Gesetze und Regeln ist im Übrigen durch Jesus selbst gefordert und legitimiert: auf die Frage, ob es erlaubt sei, dem Kaiser Steuern zu zahlen antwortete er, wir sollen dem Kaiser geben, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist.
Exakt und ausschließlich darauf, sowie in völliger Ignoranz Unseres Herrgott Jesus Christus, hatte Martin Luther ja auch seine „Zwei-Reiche-Lehre“ aufgebaut gehabt – na, ich danke sehr. Denkt man sich diese Luther’schen – nun ja – Geistesblitze konsequent zu Ende, dann müßten ja all die vielen katholischen Märtyrer, die es über die vielen Jahrhunderte hinweg Unserem Herrgott Jesus Christus am Kreuz gleichgetan und für ihr Glaubensbekenntnis ihr Leben gegeben haben, völlig umsonst ermordet worden sein, wie momentan ja so viele im Nahen und Mittleren Osten – wo’s halt die weltliche Obrigkeit so verlangt hat. Tja, selber schuld, dieser Märtyrer, wenn ihm sein Rosenkranz wichtiger ist, als der Kotau vor dem King samt dessen Straßenverkehrsordnung und Abtreibungskliniken. Klar: Der Märtyrer hätte es wohl besser wie Martin Luther selbst halten sollen…
In Cristo per Mariam +
Carlosmiguel
Vielleicht ist das Wort „ein Ritter „des Malteseordens,noch nicht seines Sinnes beraubt worden und das Pflegen der alten Tradition,zeigt seine Kraft.Es würde ein glaubensverteidigender Ritter,gegenüber diesem Papst stehen.Ein echter Ritter,ein treuer Christ,ein Wert und Stärke,welche dieser Papst und die Seinen„,etwas„unterschätzten.