Kein Weigerungsrecht für Hebammen in Schweden bei Abtreibungen


In Schwe­den kön­nen Kran­ken­häu­ser die Bewer­bun­gen von Heb­am­men ableh­nen, die sich unter Beru­fung auf ihre christ­li­che Über­zeu­gung wei­gern, an vor­ge­burt­li­chen Kinds­tö­tun­gen mit­zu­wir­ken. Das ent­schied am Don­ners­tag ein schwe­di­sches Arbeits­ge­richt, wie das Online-Por­tal des „Deut­schen Ärz­te­blatts“ berich­te­te. Geklagt hat­te eine Heb­am­me, die sich dis­kri­mi­niert sah, weil das Kran­ken­haus eine ent­spre­chen­de Bewer­bung abge­lehnt hat­te. Laut den Rich­tern habe der Arbeit­ge­ber „das Recht, zu ver­lan­gen, dass alle Heb­am­men alle ihre Pflich­ten erfül­len kön­nen, ein­schließ­lich Abtrei­bun­gen“. Nach Anga­ben eines schwe­di­schen Radio­sen­ders erwägt die Frau nun, sich an den Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te zu wenden.

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1 Kommentar

  1. Im Zusam­men­hang mit der Abtrei­bung möch­te ich einen wich­ti­gen Sach­ver­halt auf­grei­fen, der so kaum jeman­dem bewusst ist und mir auch vor der Lek­tü­re des klei­nen Büch­leins „Die Pil­le – das Unheil des 20. Jahr­hun­derts“ von Dr​.med. Alfred Häuss­ler (1998, S. 56–57) unbe­kannt war: „Und es ist erwie­sen, dass die Devi­se ‚lie­ber ver­hü­ten als abtrei­ben‘ eine Lüge und Täu­schung ist, denn nach­ge­wie­ser­ner­ma­ssen trat erst mit der Ein­füh­rung der Pil­le die For­de­rung nach Frei­ga­be der Abtrei­bung in allen Staa­ten der nörd­li­chen Hemi­späh­re der Erde auf und konn­te erst danach in der Gesetz­ge­bung durch­ge­setzt wer­den. In der Vor-Pil­len-Ära wag­te nie­mand, die Abtrei­bungs­ge­setz­ge­bung zu ändern. Dafür gab es kei­ne par­la­men­ta­ri­schen Mehr­hei­ten.“ Ein klei­nes, dün­nes Büch­lein (knapp 80 Sei­ten), das zwar inzwi­schen etwas in die Jah­re gekom­men ist, doch nichts an Aktua­li­tät und Wahr­heit ein­ge­büsst hat, im Gegenteil.

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