Toleranz ist ein Bäh-Wort– Lehrplanmängel (8)


Die klas­sisch-libe­ra­le Tole­ranz-Maxi­me: „Jeder soll nach sei­ner Fas­son leben kön­nen“ soll in Hes­sen durch eine Bür­ger-Pflicht zu wert­schät­zen­der Akzep­tanz bestimm­ter Posi­tio­nen ersetzt wer­den. Der neue pater­na­li­sti­sche Staat will Leh­rern, Kin­dern und indi­rekt den Eltern vor­schrei­ben, was sie in Sexu­al­fra­gen für gut und rich­tig zu hal­ten hätten.

Anzei­ge

Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.

Abschaffung der Toleranz in Lehrplan und Schulgesetz

Der hes­si­sche Kul­tus­mi­ni­ster Prof. R. Alex­an­der Lorz will Tole­ranz als Grund­satz für staat­li­ches und gesell­schaft­li­ches Han­deln abschaf­fen. Im alten Sexu­al­erzie­hungs­lehr­plan von 2007 war als Lern­ziel ange­ge­ben: „Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler sol­len unter­schied­li­che sexu­el­le Lebens­sti­le respek­tie­ren und tole­rie­ren kön­nen.“ Die­se Pas­sa­ge ist im neu­en Lehr­plan ersatz­los gestri­chen. Die Wor­te Tole­ranz oder Tole­rie­ren tau­chen dort nicht mehr auf. Die CDU-Frak­ti­on im hes­si­schen Land­tag will den Tole­ranz-Begriff sogar aus dem Schul­ge­setz tilgen.

Gegen die­se Eli­mi­nie­rung einer zen­tra­len Maxi­me unse­rer Gesell­schaft haben die katho­li­schen Bischö­fe Hes­sens sowie Eltern­gre­mi­en pro­te­stiert. Der Lan­des­el­tern­bei­rat lehn­te vor allem aus die­sem Grun­de zwei­mal den Lehr­plan­ent­wurf ab. In der „gemein­sa­men Stel­lung­nah­me der hes­si­schen Kreis- und Stadt­el­tern­bei­rä­ten“ vom Okto­ber 2016 wird  Tole­ranz als unver­zicht­ba­res Basis­ver­hal­ten für unse­re Gesell­schaft eingeschätzt.

Toleranz als verfassungsrechtliche und schulgesetzliche Vorgabe für den Staat

Die Eltern­ver­tre­ter kön­nen sich bei die­ser Ein­schät­zung auf schul­ge­setz­li­che und ver­fas­sungs­recht­li­che Vor­ga­ben beru­fen. Im hes­si­schen Schul­ge­setz (Arti­kel 7) ist für die Sexu­al­erzie­hung fest­ge­legt, dass Lehr­plan und Leh­rer „Offen­heit und Tole­ranz gegen­über ver­schie­de­nen Wert­vor­stel­lun­gen zu beach­ten“ haben.

Auch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ver­pflich­tet in sei­nem Urteil von 1977 die staat­li­chen Schu­len, bei den gege­be­nen unter­schied­li­chen Wert­vor­stel­lun­gen zu Sexua­li­tät neu­tral zu sein und so das tole­ran­te Mit­ein­an­der ver­schie­de­ner, auch gegen­sätz­li­cher Über­zeu­gung zu fördern.

Noch 2008 bestä­tig­te das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt, dass das der Schu­le auf­er­leg­te „Zurück­hal­tungs- und Tole­ranz­ge­bot“ für unter­schied­li­che sexu­al­ethi­sche Wer­tun­gen „wesent­lich“ sei, um damit diver­gie­ren­den Über­zeu­gun­gen der Eltern bei der Aus­übung ihres Grund­rechts auf Erzie­hung ihrer Kin­der gerecht zu werden.

Toleranz als zentrale Leitformel bei sensiblen Werte-Themen für Staat und Gesellschaft

Die zurück­hal­ten­de Tole­ranz des Staa­tes in Wer­te­fra­gen ergibt sich not­wen­dig aus den Grund- und Frei­heits­rech­ten unse­rer Ver­fas­sung, die zu einer Plu­ra­li­tät an Mei­nun­gen und Welt­an­schau­un­gen füh­ren. Die hat der Staat zu ach­ten und zu schüt­zen. Ent­spre­chend beton­te der dama­li­ge Bun­des­kanz­ler Wil­ly Brandt in sei­ner Regie­rungs­er­klä­rung von 1969, dass der Staat die unter­schied­li­chen Wert­vor­stel­lun­gen und Lebens­wei­sen der Men­schen respek­tie­ren und damit die Hal­tung der Tole­ranz ein­neh­men müs­se. Die­se Direk­ti­ve für den libe­ra­len Staat gilt auch für den staat­li­chen Schul­un­ter­richt, ins­be­son­de­re bei wer­te­sen­si­blen Berei­chen wie der Sexualerziehung.

Schulische Indoktrination ist staatliche Intoleranz gegenüber elterlichen Wertvorstellungen
Schu­li­sche Indok­tri­na­ti­on ist staat­li­che Into­le­ranz gegen­über elter­li­chen Wertvorstellungen

In die­sem Sin­ne haben Lehr­plan und Leh­rer die unter­schied­li­chen Wert­vor­stel­lun­gen und Lebens­wei­sen zur Sexua­li­tät zur Kennt­nis zu neh­men und zu ach­ten. Sobald die Leh­rer in den akti­ven Ver­mitt­lungs­mo­dus tre­ten,  hat sich das Tole­ranz­ge­bot als Neu­tra­li­täts­auf­ga­be dar­zu­stel­len. Ins­be­son­de­re bei gegen­sätz­li­chen Sexua­li­täts­auf­fas­sun­gen in der Gesell­schaft – und somit auch bei den Eltern – müs­sen Schu­le und Leh­rer die­se The­men neu­tral anspre­chen, also weder Ableh­nung noch Wert­schät­zung ver­mit­teln oder gar verlangen.

Das staat­li­che Tole­ranz­ge­bot wird im neu­en Sexu­al­erzie­hungs­lehr­plan miss­ach­tet. Dort ste­hen in ein­sei­ti­ger Fokus­sie­rung nur die umstrit­te­nen Theo­rien der gen­der­ori­en­tier­ten Geschlech­ter­viel­falt und der Viel­zahl von sexu­el­len Ori­en­tie­run­gen auf dem Programm.

Lehrpläne müssen gegebenenfalls gesellschaftliche Kontroversen abbilden

Im Poli­tik­un­ter­richt gilt seit Jahr­zehn­ten die Pra­xis-Regel: Die Lehr­kräf­te müs­sen ein The­ma dann kon­tro­vers dar­stel­len, wenn dazu in Gesell­schaft oder Poli­tik mit gegen­sätz­li­chen Vor­stel­lun­gen gestrit­ten wird. Aus dem Gebot der Kon­tro­ver­si­tät folgt: Lehr­plan und Leh­ren­de dür­fen bei Kon­tro­vers-The­men von den Schü­lern nicht die Bil­li­gung einer spe­zi­fi­schen Mei­nungs­rich­tung oder die Zustim­mung zu einer bestimm­ten Wert­vor­stel­lung verlangen.

Ana­lo­ges gilt für die schu­li­sche Sexu­al­erzie­hung. Da hier­zu­lan­de Grup­pen und Par­tei­en über die Gen­der- und Geschlech­ter­fra­ge hef­tig strei­ten, muss die gesell­schaft­li­che Kon­tro­ver­se auch im Lehr­plan abge­bil­det wer­den. In die­sem Fal­le müss­te der Lehr­plan vor­se­hen, dass die Leh­rer gegen­sätz­li­che Auf­fas­sun­gen zur Spra­che bringen.

Das betrifft zwei strit­ti­ge The­men­kom­ple­xe. In der Geschlech­ter­fra­ge steht auf der einen Seite

  • die klas­si­sche Dua­li­tät von männ­lich und weib­lich. Das jewei­li­ge Geburts­ge­schlecht bestimmt die phy­si­schen Geschlechts­merk­ma­le sowie die geschlechts­ty­pi­schen psy­chi­schen und sozia­len Prä­fe­ren­zen ein Leben lang.
  • Dage­gen steht die Gen­der­theo­rie mit ihrer The­se von der Viel­falt der Geschlech­ter. Danach wird das Geschlecht als sozia­les Kon­strukt ange­se­hen, das sowohl von der Gesell­schaft wie vom Ein­zel­nen form­bar, wan­del­bar und wähl­bar sei.

Ein zwei­tes Streit­the­ma bezieht sich auf die sexu­el­le Aus­rich­tung und Pra­xis.

  • Nach der klas­si­schen Sexua­li­täts­leh­re ent­wickelt sich in der Pha­se der Geschlechts­rei­fe die der Geschlech­ter­dua­li­tät ent­spre­chen­de hete­ro­se­xu­el­le Ori­en­tie­rung. Sie mün­det in der Regel in bipo­la­rer Ehe, Eltern­schaft und Familie.
  • Im Gegen­satz dazu behaup­tet die Que­er-Theo­rie, mit der Puber­tät ent­fal­te sich eine Viel­zahl von sexu­el­len Ori­en­tie­run­gen. Neben den Les­ben und Schwu­len gehör­ten dazu Feti­schi­sten, Sado­ma­so­chi­sten, Inter­se­xu­el­le, Pädo­phi­le, Zoo­se­xu­el­le und Asexuelle.

Selbst­ver­ständ­lich sind die­se Kon­tro­vers­the­men erst in der Alters­stu­fe zu behan­deln, wenn die Schüler/​innen in ihrer Auf­fas­sungs- und Urteil­kom­pe­tenz gefe­stigt sind – etwa ab der neun­ten oder zehn­ten Klasse.

Wird ein Rechtsgutachten den Kultusminister zur Lehrplan-Revision bewegen?

Im hes­si­schen Lehr­plan ist kei­ne Neu­tra­li­tät und Kon­tro­ver­si­tät bei Streit­the­men vor­ge­se­hen. Im Gegen­teil. Die Leh­rer sind sogar auf­ge­for­dert, den Schü­lern wert­schät­zen­de Akzep­tanz zu umstrit­te­nen Posi­tio­nen auf­zu­nö­ti­gen. Damit bewegt sich die hes­si­sche Richt­li­nie zur Sexu­al­erzie­hung auf ein gesetz- und ver­fas­sungs­wid­ri­gen Ter­rain zu.

Intolerante Gegendemonstranten am 30.10.2016 in Wiesbaden
Into­le­ran­te Gegen­de­mon­stran­ten am 30.10.2016 in Wiesbaden

Ein sol­ches Urteil legt ein neue­res Rechts­gut­ach­ten nahe. Der Ver­ein Ech­te Tole­ranz e.V. hat­te ein Gut­ach­ten bei dem Ver­fas­sungs­recht­ler Prof. Chri­sti­an Win­ter­hoff [1]Am 6. Mai spricht Prof. Dr. Chri­sti­an Win­ter­hoff über den „Recht­li­chen Rah­men der Sexu­al­päd­ago­gik der Viel­falt“. Der Vor­trag ist Teil des Sym­po­si­ons zur „Sexu­al­päd­ago­gik der Viel­falt“ im … Con­ti­n­ue rea­ding in Auf­trag gege­ben. Es ging dabei um die Prü­fung von Unter­richts­ma­te­ria­li­en für die Grund­schu­le in Schles­wig-Hol­stein. Das dor­ti­ge Sozi­al­mi­ni­ste­ri­um hat­te den Les­ben- und Schwu­len-Ver­band mit der Erar­bei­tung des „Metho­den­schat­zes“ beauf­tragt. Die für 20.000 Euro erstell­ten Mate­ria­li­en erwie­sen sich als didak­tisch und ent­wick­lungs­psy­cho­lo­gisch unbrauchbar.

Wich­ti­ger aber ist der ver­fas­sungs­recht­li­che Durch­fall des Mate­ri­als: Unter Aus­klam­me­rung des Tole­ranz-Ansat­zes war das Pro­jekt als Pro­pa­gan­da für „Akzep­tanz und Viel­falt“ erstellt wor­den. Das ist das glei­che Beein­flus­sungs­sche­ma wie im hes­si­schen Sexu­al­erzie­hungs­lehr­plan: Der Staat will den Leh­rern, Kin­dern und indi­rekt den Eltern vor­schrei­ben, was sie für gut und rich­tig zu hal­ten und wel­che Wer­te­po­si­tio­nen sie zu leh­ren und zu ler­nen hät­ten. Dage­gen hat das Ver­fas­sungs­ge­richt schon 1977 eine Hal­te­li­nie fest­ge­legt, die da lau­tet: Zurück­hal­tung und Tole­ranz, Neu­tra­li­täts­ge­bot und Indok­tri­na­ti­ons­ver­bot bei der Sexualitätslehre.

Den gelern­ten Juri­sten Prof. Lorz soll­te das Rechts­gut­ach­ten zu einer bal­di­gen Revi­si­on des Lehr­plans bewegen.

Toleranz als Basis der demokratischen Diskurs-Kultur

Von die­ser Tole­ranz-Auf­la­ge für den Staat ist die Tole­ranz der Bür­ger unter­ein­an­der zu unter­schei­den. In der plu­ra­li­sti­schen Demo­kra­tie ist  die Tole­ranz-Maxi­me das unver­han­del­ba­re Grund­mu­ster der gesell­schaft­li­chen Bezie­hun­gen: Alle Grup­pen haben das Recht auf eige­ne Lebens­wei­se, Wert­vor­stel­lun­gen und Mei­nungs­äu­ße­run­gen, jeder soll nach sei­ner Fas­son leben und reden kön­nen. Aus dem Gleich­heits­an­satz folgt, dass die­ses Grund­recht gegen­sei­tig anzu­er­ken­nen ist. Die wech­sel­sei­ti­ge Respek­tie­rung des for­ma­len Rechts auf Mei­nungs­dis­sens bil­det die Grund­la­ge für den demo­kra­ti­schen Streit über Inhal­te. Der aber ist ein not­wen­di­ges Ele­ment der demo­kra­ti­schen Diskurs-Kultur.

Im Sin­ne der bür­ger­schaft­li­chen Tole­ranz-Maxi­me sprach der bis­he­ri­ge Lehr­plan von Respekt und Tole­ranz gegen­über unter­schied­li­chen sexu­el­len Lebens­sti­len. Damit setz­te die Richt­li­nie eine Direk­ti­ve des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts von 2008 um, in der es heißt: „Die Anlei­tung zur Tole­ranz gegen­über unter­schied­li­chen sexu­el­len Ori­en­tie­run­gen ist ein legi­ti­mes staat­li­ches Erziehungsziel.“

Homosexuellen-Gruppen bekämpfen Toleranz

Das tole­ran­te Gel­ten­las­sen ande­rer Mei­nun­gen schließt deren Kri­tik ein. Mei­nung und Gegen­mei­nung, Demon­stra­ti­on und Gegen­de­mon­stra­ti­on bewe­gen sich im Rah­men der Tole­ranz, nicht aber Demon­stra­ti­ons­blocka­den. Sol­che Into­le­ranz­ak­tio­nen orga­ni­sie­ren Tei­le der homo­se­xu­el­len Akti­ons­bünd­nis­se regel­mä­ßig gegen ihre Kri­ti­ker – z. B. am 30. 10. 2016 in Wiesbaden.

Homo­se­xu­el­le Inter­es­sen­grup­pen leh­nen die zivil­ge­sell­schaft­li­che Hal­tung der Tole­ranz ab. „Tole­ranz ist zynisch“ ließ die Homo-Grup­pe SCHLAU Hes­sen ver­lau­ten. Und noch dra­sti­scher das The­ma einer Podi­ums­dis­kus­si­on auf dem Que­er-Festi­val 2015 in Hei­del­berg: „Tole­ranz ist Sch.…!“

In die­sem unflä­ti­gen Stil äußer­te sich auch der Staats­se­kre­tär im hes­si­schen Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um, Dr. Manu­el Lösel. Auf einer CDU-Ver­an­stal­tung in Frank­furt ließ er sich dazu hin­rei­ßen, Tole­ranz abschät­zig als „ein biss­chen Bäh“ zu bezeichnen.

Auf der Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung in Ful­da am 2. 12. 2016 ließ Prof. Lorz durch­blicken, dass er sich bei sei­ner Ableh­nung der Tole­ranz-Kate­go­rie eben­falls auf die Ansich­ten von sexu­el­len Min­der­hei­ten-Grup­pen stützt.

Ablehnung und Verächtlichmachung von Toleranz führt zu Intoleranz

Die Inter­net­zei­tung que​er​.de nennt sich selbst das „Zen­tral­or­gan der Homo-Lob­by“. Die Lob­by-Arbeit der que­er-Grup­pe zielt dar­auf, von der hete­ro­se­xu­el­len Mehr­heits­ge­sell­schaft bedin­gungs­lo­se Akzep­tanz der homo­se­xu­el­len Mei­nun­gen und Lebens­wei­sen zu ver­lan­gen. Die Akzep­tanz-For­de­rung rich­tet sich damit gegen die Hal­tung der kri­ti­schen Tole­ranz als wech­sel­sei­ti­ges Recht. Die Homo-Lob­by bean­sprucht für sich ein asym­me­tri­sches Recht: Sie teilt nach allen Sei­ten Kri­tik aus, an ihren eige­nen Posi­tio­nen will sie dage­gen kei­ne Kri­tik zulas­sen. Dazu dient die Akzep­tanz-For­de­rung nach bedin­gungs­lo­ser Wert­schät­zung aller Homo­se­xua­li­täts­po­si­tio­nen. Auf die­se Wei­se sol­len nur posi­ti­ve Mei­nungs­bei­trä­ge von Mehr­heit und Medi­en zu Homo­se­xua­li­täts­the­men als akzep­ta­bel bewer­tet wer­den. Die Selbst­be­lo­bi­gungs­for­mel der Homo­se­xu­el­len: „Das ist gut so!“ soll zum allei­ni­gen Maß­stab öffent­li­cher Äuße­run­gen gemacht wer­den. Das geschieht über die sanf­te Mei­nungs­dik­ta­tur der poli­ti­schen Korrektheit.

Hin­ter der Akzep­tanz-For­mel steht damit eine Abschot­tungs­stra­te­gie, um die Homo­se­xu­el­len­be­we­gung gegen jeg­li­che Kri­tik zu immu­ni­sie­ren. Kom­ple­men­tär zu die­sem Ver­such der pas­si­ven Abschir­mung von Kri­tik steht eine zwei­te aggres­si­ve Hand­lungs­stra­te­gie der Homo­lob­by: Kri­ti­ker von Homo­se­xua­li­täts­po­si­tio­nen wer­den mies gemacht bis hin zu Diffamierungen.

Mit Verleumdungen von „Hasspredigt“ und „Homophobie“ gegen kritische Vorbehalte

Der Theo­lo­ge Josef Ratz­in­ger wur­de als Kar­di­nal und spä­ter als Papst vom Les­ben- und Schwu­len­ver­band Deutsch­lands als „Hass­pre­di­ger“ beschimpft. Mit die­sem Eti­kett brand­mark­te ihn der LSVD jah­re­lang auf sei­ner Start­sei­te. War­um? Kar­di­nal Ratz­in­ger hat­te 2003 eine vati­ka­ni­sche Erklä­rung unter­zeich­net, in der er die natur­recht­li­che Leh­re der katho­li­schen Kir­che zu Homo­se­xua­li­tät ent­fal­te­te. Die ethi­sche Ableh­nung von homo­se­xu­el­ler Pra­xis ver­band er mit der Direk­ti­ve für per­so­na­len Respekt gegen­über Homo­se­xu­el­len. Mit der argu­men­ta­ti­ven Schrift selbst führt der Homo­se­xu­el­len­ver­band bis heu­te kei­ner­lei kri­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung. Es liegt in der Logik von Ver­leum­dun­gen, dass über einen dif­fa­mier­ten Autor und Text nicht zu dis­ku­tie­ren ist. Mit der Eti­ket­tie­rung als Hass­pre­di­ger soll­te also  ein argu­men­ta­ti­ver Dis­kurs mit kri­ti­schen Posi­tio­nen ver­hin­dert werden.

Aggressive Intoleranz der Antifa: Unten auf dem Banner „...Demo für alle blockieren!“, also Blockade des grundgesetzlichen Demonstrationsrechts
Aggres­si­ve Into­le­ranz der Anti­fa: Unten auf dem Ban­ner „…Demo für alle blockie­ren!“, also Blocka­de des grund­ge­setz­li­chen Demonstrationsrechts

Ein ande­res Mit­tel, um Akzep­tanz für Homo­se­xu­el­le zu erzwin­gen und kri­ti­sche Äuße­run­gen tot­zu­schla­gen, ist das Schimpf­wort „Homo­pho­bie“. Der psych­ia­tri­sche Fach­be­griff einer krank­haf­ten „Angst­stö­rung“ wird von der Homo-Lob­by als All­zweck­waf­fe ein­ge­setzt, um Kri­tik gegen­über Homo­se­xu­el­len als poli­tisch unkor­rekt nie­der­zu­schla­gen. „Homo­pho­bie“ wird als neue Ausch­witz­keu­le benutzt. Jenen Begriff hat­te der  Poli­tik­wis­sen­schaft­ler Micha­el Wolff­sohn 1988 erfun­den und in die Debat­te gewor­fen mit der Bedeu­tung: „Nutzt Argu­men­te, nicht Wort­hül­sen“ (FNP 3. 1. 2017). Heu­te wird der Begriff Homo­pho­bie als Keu­le gegen Kri­ti­ker und Argu­men­te benutzt. Der Grü­ne Boris Pal­mer, selbst von que​er​.de als homo­phob ver­schrien, nennt die­se Brand­mar­kungs­stra­te­gie „tota­li­tär“.

Der Staat als Büttel der Homolobby?

Im Gegen­satz zu der staat­li­chen Tole­ranz­auf­la­ge, sich zurück­hal­tend und neu­tral gegen­über der  plu­ra­li­sti­schen Mei­nungs­viel­falt zu ver­hal­ten, posi­tio­niert sich der Staat der­zeit ein­sei­tig für die homo­se­xu­el­len Inter­es­sen­grup­pen. Die Bun­des­re­gie­rung hat sogar die exzes­si­ve Tot­schlag-Stra­te­gie der Homo-Lob­by gegen­über Kri­ti­kern über­nom­men. In näch­ster Zeit soll im Bun­des­tag ein „Natio­na­ler Akti­ons­plan gegen Homo- und Trans­pho­bie“ ver­ab­schie­det wer­den. Die kürz­lich publi­zier­te Befra­gungs­stu­die der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le des Bun­des macht dafür Stim­mung. Dar­in sind die Fra­ge­stel­lun­gen so hin­ge­dreht, dass der kom­men­de Akti­ons­plan not­wen­dig erscheint. Bei der Inter­pre­ta­ti­on der Ergeb­nis­se ver­stärkt die Stu­die die Dif­fa­mie­rungs­stra­te­gie der Homo-Lobby.

Ist halb Deutschland mit homophoben Angststörungen behaftet?

Die Regie­rungs­be­auf­trag­ten-Befra­gungs­stu­die patho­lo­gi­siert einen Groß­teil der deut­schen Bevöl­ke­rung, indem die krank­haf­te Angst­stö­rung der „Homo­pho­bie“ unter­stellt wird. Für die­se Fehl­dia­gno­se muss fol­gen­des Befra­gungs­er­geb­nis her­hal­ten. 44 Pro­zent hat­te dem kri­ti­schen Vor­halt zuge­stimmt: „Homo­se­xu­el­le sol­len auf­hö­ren, so einen Wir­bel um ihre Sexua­li­tät zu machen“. Für ein sol­ches Urteil gibt es gute Grün­de, wenn man allein an die CSD-Para­den und Pri­de-Wochen in 23 deut­schen Groß­städ­ten denkt, bei denen alle Ver­sio­nen und Vari­an­ten von Homo­se­xua­li­tät in die Öffent­lich­keit ver­wir­belt werden.

Doch sol­chen Urteils­grün­den für Ansich­ten klebt man gleich das Eti­kett „moder­ne Homo­pho­bie“ auf. Die ent­spre­chen­den Bür­ger­mei­nun­gen wer­den als irra­tio­na­le Angst­syn­dro­me dra­ma­ti­siert. Auf sol­che Wei­se wird die­ses Mei­nungs­seg­ment aus dem Bereich des poli­tisch Kor­rek­ten und damit dem öffent­li­chen Dis­kurs aus­ge­schlos­sen. Der staat­li­che Kampf „gegen Homo­pho­bie“ erweist sich als pater­na­li­sti­sches Steue­rungs­mit­tel, um Anders­den­ken­de oder von der Homo-Lob­by abwei­chen­de Mei­nun­gen zur (Staats-) Räson zu nötigen.

Unterstellungen, um gewünschte Antworten zur Schulsexualkunde zu präsentieren

In einem wei­te­ren Block der Befra­gung geht es um den „Umgang mit sexu­el­ler Viel­falt in der Schu­le“. Bei ihren Fra­ge­stel­lun­gen wür­den die „Argu­men­te der Geg­ner“ von Bil­dungs­plä­nen zur sexu­el­len Viel­falt berück­sich­tigt. Doch die­se Behaup­tung der Stu­die trifft nicht zu. Die erste Fra­ge z. B. ist so for­mu­liert, als wenn jeg­li­ches „Anspre­chen von sexu­el­ler Viel­falt in der Schul­zeit die Kin­der in der Ent­wick­lung ihrer Sexua­li­tät ver­wir­ren“ wür­de. Das haben die Lehr­plan­geg­ner nie gesagt.

In Hes­sen z. B. stö­ren sich aber Eltern und Leh­rer dar­an, dass die Kin­der schon in der Früh­pu­ber­tät mit den „sexu­el­len Ori­en­tie­run­gen und geschlecht­li­chen Iden­ti­tä­ten von Homo- und Trans­se­xua­li­tät“ kon­fron­tiert wer­den. Die besorg­ten Eltern und Eltern­ver­tre­tun­gen wer­den bei die­ser Kri­tik von der Pro­fes­so­rin für Sexu­al­päd­ago­gik, Kar­la Etschen­berg, unter­stützt. Die sag­te im FAZ-Inter­view vom 24. 9. 2016: „Das The­ma Trans­se­xua­li­tät in der 5. oder 6. Klas­se hal­te ich sogar für gefähr­lich, da es Kin­der zu Beginn der Puber­tät stark ver­un­si­chern kann.“

Wenn sich die Fra­ge­stel­lung an der rea­len Sor­ge der Eltern ori­en­tiert und auf die Ver­wir­rung durch Früh­sexua­li­sie­rung fokus­siert hät­te, dann wäre jeden­falls eine weit­aus grö­ße­re Zustim­mung als 29 Pro­zent her­aus­ge­kom­men, wahr­schein­lich sogar eine Mehr­heit. Aber das woll­ten die Befragungsmacher/​innen nicht hören. Des­halb mani­pu­lier­ten sie die Fra­ge­for­mu­lie­rung so, dass sie eine Mehr­heit für die umstrit­te­nen Sexua­li­sie­rungs­plä­ne hin­deich­seln können.

Gefälligkeitsstudie für den Vorrang schulischer Homosexualitätsthemen

Noch deut­li­cher wird der Gefäl­lig­keits­cha­rak­ter der Stu­die bei der näch­sten Fra­ge­stel­lung zum The­ma Lie­be und Part­ner­schaft: „Soll­ten in der Schu­le nur hete­ro­se­xu­el­le Paa­re aus Mann und Frau vor­kom­men“? Mit 73 Pro­zent Ableh­nung hat man sich auf bil­li­ge und mani­pu­la­ti­ve Wei­se eine Mehr­heit für die Sexu­al­päd­ago­gik der Viel­falt herbeigezaubert.

Auch eine sol­che For­de­rung haben die Lehr­plan­kri­ti­ker nie gestellt. Im Gegen­teil. Sie kämp­fen in Hes­sen dafür, dass hete­ro­se­xu­el­le Paa­re sowie Ehe und Fami­lie, also die Part­ner­schafts­form der Mehr­heits­ge­sell­schaft, über­haupt im Unter­richt behan­delt wird. Denn die­se The­men sind in allen vier Schul-Alters­stu­fen nicht vor­ge­se­hen. Statt­des­sen neh­men die Sexua­li­täts­va­ria­tio­nen von Min­der­hei­ten einen über­pro­por­tio­na­len Platz ein. Bezo­gen auf den hes­si­schen Lehr­plan hät­te die Fra­ge lau­ten müs­sen: Sol­len im Sexu­al­kun­de­un­ter­richt nur gleich­ge­schlecht­li­che Part­ner­schaf­ten vor­kom­men? Die wahr­schein­li­che Mehr­heits­ant­wort wür­de eine Klat­sche für den ver­ant­wort­li­chen Kul­tus­mi­ni­ster bedeuten.

Oder wie wäre es mit einer Fra­ge­stel­lung nach dem Grund­satz, dass im Sexu­al­kun­de­un­ter­richt die Rea­li­tä­ten der Gesell­schaft abge­bil­det wer­den soll­ten? Das ist dem Kul­tus­mi­ni­ster angeb­lich wich­tig. Dann müss­te der Vor­halt lau­ten: ‚In der Schu­le sol­len Hete­ro­se­xua­li­tät, Ehe und Fami­lie sowie Sexua­li­tä­ten der Min­der­hei­ten in den Pro­por­tio­nen behan­delt wer­den, in denen sie in der Gesell­schaft vor­kom­men.’ Die­sem rea­li­sti­schen Fra­ge­an­satz wür­de die über­wäl­ti­gen­de Mehr­heit der Befrag­ten zustim­men und damit die ver­nünf­ti­ge Posi­ti­on der Lehr­plan­geg­ner stüt­zen. Doch sol­che Ergeb­nis­se woll­te die Stu­die eben nicht haben.

Vom liberalen Toleranzstaat zum paternalistischen Bevormundungsstaat

Wenn der libe­ra­le Staat die gebo­te­ne Neu­tra­li­tät und Tole­ranz in Wert­fra­gen auf­gibt und sich ein­sei­tig für die För­de­rung von par­ti­ku­la­ren Inter­es­sen und Wert­vor­stel­lun­gen ein­span­nen lässt, dann wird er zum pater­na­li­sti­schen Bevor­mun­dungs­staat, der mit Gesin­nungs­lehr­plä­nen schon die Kin­der und Jugend­li­chen len­ken will – gegen den Mehr­heits­wil­len der Eltern.

Text: Hubert Hecker
Bild: Autor

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1 Am 6. Mai spricht Prof. Dr. Chri­sti­an Win­ter­hoff über den „Recht­li­chen Rah­men der Sexu­al­päd­ago­gik der Viel­falt“. Der Vor­trag ist Teil des Sym­po­si­ons zur „Sexu­al­päd­ago­gik der Viel­falt“ im Kur­haus Wies­ba­den. Anmel­dung erforderlich
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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

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6 Kommentare

  1. Wir soll­ten lie­ber an die jüdisch-christ­li­che Sexu­al­kun­de­leh­re der katho­li­sche Kir­che fest­hal­ten und nicht an die ame­ri­ka­ni­sche und euro­päi­sche Sexu­al­kun­de, die zur Kata­stro­phe führt z. B. AIDS, Krieg, Streit in der Fami­lie, Miss­brauch von Män­ner, Frau­en und Kin­der usw…Die soge­nann­te freie, libe­ra­le und demo­kra­ti­sche Sexu­al­kun­de Leh­re stammt von Teu­fel ab und nicht von Gott.

  2. Es ist eine schier unglaub­li­che Zumu­tung, dazu eine Respekt­lo­sig­keit und fre­che Nicht­ach­tung des frei­en Wil­lens, in sol­chen Din­gen Akzep­tant und damit wil­lent­li­che Zustim­mung und Gut­hei­ssung zu for­dern. Wenn die Gedan­ken schon frei sind, dann der Wil­le umso mehr. Lei­der stim­men vie­le aus Angst vor Her­ab­wür­di­gung nach aussen zu.

    Im Übri­gen gilt auch hier: Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein.

  3. Ich hal­te es schon für mehr als pro­ble­ma­tisch, für den erz­ma­so­ni­sti­schen (=kryp­to­kom­mu­ni­sti­schen) Tole­ranz­be­griff eine lan­ze zu bre­chen, nicht zuletz­tauch des­halb, weil ich mich wei­ge­re, gewis­sen „For­men des Zusam­men­le­bens“ „Tole­ranz“ (im Sin­ne von „als gleich­wer­tig anzu­se­hen“) und ins­be­son­de­re Respekt ent­ge­gen­zu­brin­gen. Dass die Gegen­sei­te nun­mehr ihr wah­res Gesicht zeigt: um so bes­ser, weil wir dann auch frü­her auf­wa­chen. Über kurz oder lang wird der Katho­li­zis­mus ohne­dies als den Wer­ten der Frei­heit, Gleich­heit und Brü­der­lich­keit wider­spre­chen­de Ideo­lo­gie von staats­we­gen ver­bo­ten. Mit Insi­stie­ren auf so obsku­ren Wer­ten wie „Tole­ranz“ (=repres­si­ve Tole­ranz oder „Gleich­heits­grund­satz“, aus denen uns ohne­dies nur ein Strick gedreht wor­den ist, und die nun­mehr ange­sichts neu­er, ein­fa­che­rer wir­kungs­vol­le­rer Instru­men­te fal­len gelas­sen wer­den, ist für uns ganz sicher nix zu gewinnen.

    • Franz Lech­ner hat mit sei­nem Bei­trag auf pro­ble­ma­ti­schen Gebrauch des Tole­ranz-Begriffs hin­ge­wie­sen. Doch statt den Begriff pau­schal als „erz­ma­so­ni­stisch = kryp­to­kom­mu­ni­sti­schen“ abzu­leh­nen, plä­die­re ich für eine Defi­ni­ti­on von Tole­ranz, die Reich­wei­te und Gren­zen des Begriffs ein­be­zieht sowie den Kon­text der jewei­li­gen For­der­grup­pe berücksichtigt. 

      Die Gren­ze der Tole­ranz, „null Tole­ranz“, besteht bei Geset­zes­ver­stö­ßen – bei Pädo­phi­lie und ande­ren Geset­zes­über­tre­tun­gen. Wei­ter­hin ist kei­ne Tole­ranz zu üben, wenn die ande­re Sei­te oder Grup­pe Into­le­ranz prak­ti­ziert oder im Pro­gramm hat wie etwa der Islam bei Über­nah­me der Macht- und Mehr­heit, wor­auf Bro­der nicht müde wird hinzuweisen. 

      (Neo-) Mar­xi­sten wie Mar­cuse bekämp­fen die Tole­ranz-Maxi­me als „repres­siv“. Sie wol­len Tole­ranz nur für pro­gres­siv-uto­pi­sche Bestre­ben gel­ten las­sen und „reak­tio­nä­re Ten­den­zen“ into­le­rant unter­bin­den. Die­se For­de­rung nach selek­ti­ver Tole­ranz ist nicht akzeptabel. 

      Im Kon­text Sexu­al­erzie­hung an Schu­le plä­die­re ich dafür, dass der Staat den ver­schie­de­nen Wert­vor­stel­lun­gen der Eltern in Sexu­al­fra­gen Tole­ranz ent­ge­gen­bringt und damit einen „zurück­hal­ten­den Unter­richt“ in Abspra­che mit den Eltern ansetzt. Zivil­ge­sell­schaft­lich soll­te unter den Bür­ger in Sexu­al­fra­gen eben­falls Tole­ranz herr­schen im Sin­ne des Rechts auf pri­va­te Lebens­for­men und Wert­vor­stel­lun­gen. Die­se Tole­ranz­form schließt mög­li­che Kri­tik – etwa an Homo­se­xua­li­tät – ein, for­dert aber mensch­li­chen Respekt zu den jewei­li­gen Personen. 

  4. Tole­ranz kann die not­wen­di­ge Ori­en­tie­rung an Recht und Moral nicht ersetzen.
    Solan­ge aller­dings auch Katho­li­ken, ob poli­tisch links oder rechts, und Kon­ser­va­ti­ve an einer zwin­gend auf nied­rig­stem Niveau ver­ein­heit­li­chen­den staat­li­chen Bil­dungs­plan­wirt­schaf­te­rei fest­hal­ten, kann es nicht bes­ser werden.
    Eltern­wil­le und vor allem das Kin­des­wohl kön­nen nur dort wirk­lich Maß­stab sein, wo die Eltern, durch den Glau­ben und die Hil­fe­stel­lung der Kir­che gelei­tet, eine freie Wahl des Bil­dungs­we­ges für ihre Kin­der haben.
    Es ist ohne­hin ein abso­lu­tes Unding, daß es all­ge­gen­wär­tig immer ver­lau­tet, daß die Bür­ger den Staat bil­den, es tat­säch­lich jedoch genau anders­her­um ist: Der Staat bil­det die Bür­ger. Im Grun­de sind damit poli­ti­sche Wah­len hin­fäl­lig. Denn die Trä­ger des in einer Demo­kra­tie maß­ge­ben­den Volks­wil­lens sind ja bereits durch den Staat geprägt: Die Kon­sti­tu­ti­on des Staa­tes geschieht also selbst­re­fe­ren­ti­ell in staat­li­cher Selbst­be­die­nung nach Staats­rä­son. Ein Para­dies für den eta­ti­sti­schen Sozia­lis­mus, mit genau den Fol­gen, die auch hier zu bekla­gen sind.

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