Unausgereifte Missbrauchsprävention – Lehrplanmängel (6)


Sexualisierung von Grundschülern fördert Missbrauch
Sexualisierung von Grundschülern fördert Missbrauch

Der hes­si­sche Kul­tus­mi­ni­ster R. Alex­an­der Lorz sag­te auf der Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung am 2. 12. 2016 in Ful­da, die Ein­fü­gung von Prä­ven­ti­ons­the­men in allen vier Schü­ler-Alters­stu­fen sei ein wich­ti­ges Anlie­gen sei­nes Mini­ste­ri­ums. Aber die Aus­füh­run­gen dazu sind unaus­ge­reift. Sie zei­gen päd­ago­gi­sche und sach­li­che Mängel.

Anzei­ge

Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.

Die erste Prä­ven­ti­on vor Miss­brauch geschieht gewöhn­lich von Sei­ten der Eltern mit den tra­di­tio­nel­len Regeln:
Lass dich nicht von Frem­den anspre­chen. Kein/​e Fremde/​r darf dich anfas­sen, egal wo. Zu einer wich­ti­gen Schutz­hal­tung führt die Scham-Erzie­hung: Nicht ent­blö­ßen, zei­gen oder spie­len an Pipi, Schei­de und Po. Die­se klas­si­schen Eltern­re­geln müs­sen heu­te ergänzt wer­den durch fol­gen­den Hin­weis: Auch wenn Leh­rer, Trai­ner oder gute Bekann­te von uns dich (am Scham­be­reich) anfas­sen (wol­len), dann erzäh­le uns das sofort.

Mängel und Grenzen von subjektiver Missbrauchsprävention

Schu­li­sche Prä­ven­ti­on setzt heu­te in erster Linie dar­auf, Kin­der gegen­über Ver­füh­rern und Ver­füh­rungs­si­tua­tio­nen wehr­haft und wider­stän­dig zu machen. „Ich sage NEIN“ heißt es im hes­si­schen Sexu­al­erzie­hungs­lehr­plan für Grund­schu­len. Die­sem Ansatz folgt auch die hes­si­sche „Hand­rei­chung zum Umgang mit sexu­el­len Über­grif­fen im schu­li­schen Kon­text“ von 2010, die im Janu­ar 2017 leicht über­ar­bei­tet herauskam.

Frühsexualisierung fördert Missbrauch
Früh­sexua­li­sie­rung för­dert Missbrauch

Doch sol­che ein­fach gestrick­ten Prä­ven­ti­ons­me­tho­den sind unzu­rei­chend. Sie berück­sich­ti­gen nicht, dass die mei­sten Miss­bräu­che im Rah­men von Ver­trau­ens­an­bah­nung, Bekannt­heit und Nähe sowie Abhän­gig­keit gesche­hen – durch Fami­li­en­be­kann­te, Betreu­er, Trai­ner etc. Auch die Intui­ti­ons­re­gel: „Ver­traue dei­nem Selbst­ge­fühl, was dir ange­nehm und unan­ge­nehm ist“, kann von miss­brau­chen­den Erwach­se­nen leicht unter­lau­fen oder gar genutzt wer­den. Auch in der neu auf­ge­leg­ten Hand­rei­chung zum Umgang mit sexu­el­len Über­grif­fen ist ein ent­spre­chen­des Lern­ziel auf­ge­stellt. Den Kin­dern soll ver­mit­telt wer­den: „Recht auf eige­ne Bewer­tun­gen von: – guten und schlech­ten Gefüh­len; – guten und schlech­ten Berührungen“.

Unwirksamkeit und Ambivalenz

Sol­che Regeln kön­nen sogar kon­tra­pro­duk­tiv sein, indem sie für die Anbah­nung einer Miss­brauchs­hand­lung genutzt wer­den.  Des­halb ist das Unbe­ha­gen von Eltern durch­aus berech­tigt, wenn Grund­schü­ler auf Kör­per­zeich­nun­gen sol­che ange­neh­men und unan­ge­neh­men Stel­len anzeich­nen sol­len. Dage­gen ist die alte Eltern­re­gel kla­rer und effek­ti­ver: „Kei­ner­lei Berüh­run­gen von Frem­den und Bekann­ten!“ Auch die oben genann­te klas­si­sche Scham-Erzie­hung ist eine bes­se­re Schutz­bar­rie­re gegen Miss­brauch als die „guten und schlech­ten Berührungen“.

Schon in einer Stu­die aus dem Jahr 2000 wur­de die Kri­tik laut, dass bei die­ser sub­jek­ti­ven Miss­brauchs­prä­ven­ti­on die Ver­ant­wor­tung für poten­ti­el­len Miss­brauch auf die Kin­der abge­scho­ben wird. Die Kin­der aber sind dar­in völ­lig über­for­dert. So belegt eine ame­ri­ka­ni­sche Stu­die das Unver­mö­gen von Kin­dern, sich vor­zu­stel­len, von Erwach­se­nen, die sie gut ken­nen, miss­braucht zu wer­den. Dazu kom­men die Viel­falt und Raf­fi­nes­se der Täter­stra­te­gien, gegen­über denen die Kin­der immer unter­le­gen sind. Nach Ein­schät­zung des erfah­re­nen hol­län­di­schen Täter­the­ra­peu­ten Ruud Bul­lens ist es „für ein Kind prak­tisch unmög­lich, sich gegen den sexu­el­len Miss­brauch von Erwach­se­nen zu weh­ren“. Das sind Ergeb­nis­se von Erfah­run­gen und struk­tu­rel­len Über­le­gun­gen. Dar­über hin­aus gibt es kei­ne empi­ri­sche Stu­die oder Bele­ge dafür, dass Pro­gram­me sub­jek­ti­ver Miss­brauchs­prä­ven­ti­on bei Kin­dern wirk­sam sind. Zita­te und The­sen in die­sem Abschnitt sind der Über­sichts­stu­die von Ani­ta Hei­li­ger aus dem Jahr 2000 ent­nom­men: „Chan­cen und Gren­zen von Opfer- und Täterprävention“.

Erfahrungen aus der Nikotin- und Drogenprävention

Neben der spe­zi­fi­schen, also geziel­ten Miss­brauchs­prä­ven­ti­on steht eine zwei­te unspe­zi­fi­sche Prä­ven­ti­ons­phi­lo­so­phie. Die han­delt nach der For­mel: „Kin­der stark machen“. Sol­che Erzie­hungs­zie­le wie „Ich-Stär­ke, Selbst­be­wusst­sein, Selbst­be­stimmt­heit“ wür­den das Selbst­wert­ge­fühl der Kin­der heben und damit „wesent­lich zur Ver­mei­dung sexu­el­ler Über­grif­fe bei­tra­gen“, heißt es in der neu­en bay­ri­schen Richt­li­nie zur Fami­li­en- und Sexu­al­erzie­hung. Ähn­lich for­mu­liert es die hes­si­sche Hand­rei­chung: „Die Kin­der sind gegen mög­li­ches Unrecht zu wapp­nen, indem ihnen eige­ne Bedürf­nis­se, Wer­te und Recht bewusst gemacht wer­den und dadurch ihr Selbst­be­wusst­sein und ihre Selbst­si­cher­heit gestärkt werden…“

Schützt unsere Kinder vor der exzessiven Sexualpädagogik der Vielfalt
Schützt unse­re Kin­der vor der exzes­si­ven Sexu­al­päd­ago­gik der Vielfalt

Ein sol­ches all­ge­mein-päd­ago­gi­sches Pro­gramm zur Stär­kung der Kin­der ist selbst­ver­ständ­lich sinn­voll. Aber dass eine unspe­zi­fi­sche Basis-Päd­ago­gik zur Ver­mei­dung sexu­el­ler Über­grif­fe „wesent­lich“ bei­tra­gen wür­de, ist eine Illu­si­on und eben­falls nie durch eine Stu­die belegt wor­den. Dabei ist das Kon­zept der Indi­vi­du­al- und Lebens­kom­pe­tenz schon seit 40 Jah­ren bekannt. In den 90er Jah­ren setz­te man dar­auf bei der Niko­tin- und Dro­gen­prä­ven­ti­on. Aber es bewähr­te sich nicht: Gera­de selbst­be­wuss­te Jugend­li­che fühl­ten sich stark genug, in den Genuss von Tabak- und Can­na­bis-Rau­chen oder begrenz­ten Dro­gen­kon­sum ein­zu­stei­gen. Die Ambi­va­lenz die­ser Stra­te­gie ist auch für die Miss­brauchs­prä­ven­ti­on anzunehmen.

Frühsexualisierung als Missbrauchsprävention? Verstörung statt Stärkung der Kinder

Mit dem Ansatz zu grö­ße­rer Selbst­kom­pe­tenz ist viel­fach eine drit­te Prä­ven­ti­ons­stra­te­gie ver­bun­den: die umstrit­te­ne Früh­auf­klä­rung der Kin­der ab der Kita bis zur Latenz­zeit in der Grund­schu­le. Die Gene­ral­for­mel die­ser Sexu­al­erzie­hungs­phi­lo­so­phie lau­tet: Nur Kin­der mit Kennt­nis­sen und Spra­che über sexu­el­le Vor­gän­ge könn­ten sich ange­mes­sen weh­ren oder gege­be­nen­falls Miss­bräu­che mit­tei­len. Auch im hes­si­schen Grund­schul­lehr­plan ist Miss­brauchs­prä­ven­ti­on mit dem Früh­sexua­li­sie­rungs­the­ma „kind­li­ches Sexu­al­ver­hal­ten“ ver­bun­den. Aus der For­mu­lie­rung, dass Kin­der sich „weh­ren“ sol­len, zeigt sich der Bezug zur oben erör­ter­ten Überforderungs-Prävention.

Bei die­ser Prä­ven­ti­ons­phi­lo­so­phie durch Früh­sexua­li­sie­rung kom­men zu den bis­he­ri­gen Kri­tik­punk­ten neue hinzu:

  • vor­pu­ber­tä­re Kin­der kön­nen von sich aus „sexu­el­le Vor­gän­ge“ gar nicht verstehen.
  • Die Sexu­al-Fokus­sie­rung ist ambi­va­lent-ver­füh­re­risch: Wenn Päd­ago­gen bei vor­pu­ber­tä­ren Kin­dern aus­führ­lich das Inter­es­se auf Geschlechts­tei­le sowie sexu­el­le The­men und Prak­ti­ken len­ken, kann das durch­aus för­der­lich sein für pädo­phi­le Anbahnungen.
  • Die Früh­sexua­li­sie­rung nach den Leh­ren der Kent­ler-Sie­lert-Tui­der-Schu­le ist mit ihren Grenz­über­schrei­tun­gen selbst dem Vor­wurf des Kin­des­miss­brauchs aus­ge­setzt. (Aus­führ­lich wird auf das ange­spro­che­ne The­ma im 12. Teil die­ser Serie eingegangen.)

Aktu­ell pro­te­stie­ren zahl­rei­che Eltern in Öster­reich gegen die dort an Schu­len prak­ti­zier­te Metho­de: Miss­brauchs­prä­ven­ti­on durch Früh­sexua­li­sie­rung. Die seit 2015 ange­lau­fe­ne (Früh-) „Sexua­li­tät der Viel­falt“ führt zu mas­si­ven Ver­stö­run­gen der Kinder.

Übergriffe auch von Kindern und Jugendlichen

Die mei­sten Prä­ven­ti­ons­pro­gram­me berück­sich­ti­gen nicht – so auch der hes­si­sche Lehr­plan und die Hand­rei­chun­gen – die sexu­el­len Grenz­ver­let­zun­gen und Über­grif­fe zwi­schen Kin­dern und/​oder Jugend­li­chen. Auf die­sen Kom­plex mach­te kürz­lich die Ber­li­ner Cha­ri­té auf­merk­sam. Dort wer­den Miss­brauchs­tä­tern zwi­schen 12 und 18 Jah­ren The­ra­pien ange­bo­ten. „Das Durch­schnitts­al­ter liegt bei 15 Jah­ren“ (FAZ 22.2.2017).

Da sich bei sexu­el­lem Miss­brauch durch Kin­der oder Jugend­li­che die Gren­zen von kör­per­li­cher, ver­ba­ler und sexu­el­ler Gewalt ver­wi­schen und ver­mi­schen, müss­ten die ent­spre­chen­den Vor­beu­gungs­maß­nah­men ein­ge­bet­tet wer­den in ein brei­ter ange­leg­tes Pro­gramm von Gewaltprävention.

Gegen­de­mo 30. 10.: Auf­for­de­rung zum Missbrauch

Alle die­se Über­le­gun­gen zei­gen die sub­stan­ti­el­len Män­gel sub­jek­ti­ver Prä­ven­ti­on auf, nach der die Kin­der die Haupt­ak­teu­re bei der Ver­hin­de­rung von Miss­brauch sein sol­len. Kürz­lich deck­te ein Bericht des SPIEGELS (Nr. 2/​2017) schlag­ar­tig das Unzu­rei­chen­de die­ses Ansat­zes auf: „Der neun­jäh­ri­ge Tim hat mehr­fach zu sei­nem Fuß­ball­trai­ner ‚Stopp!’ gesagt“. Tim konn­te den fort­ge­setz­ten Miss­brauch nicht auf­hal­ten. Erst als er sei­ner Mut­ter sag­te: „Ich habe kei­ne Lust mehr auf Fuß­ball, weil der Trai­ner mich immer anfasst“, konn­ten Eltern, Poli­zei und Staats­an­walt dem Miss­brauchs­trai­ner das Hand­werk legen.

Auf sol­chen Erfah­run­gen beruht die Kri­tik an der bis­he­ri­gen Prä­ven­ti­on, die von Sei­ten des Unab­hän­gi­gen Beauf­trag­ten für Fra­gen des sexu­el­len Kin­des­miss­brauchs, Johan­nes-Wil­helm Röh­rig, geübt wird. Der hat­te Mit­te Sep­tem­ber 2016 eine Infor­ma­ti­ons­bro­schü­re für alle Schu­len vor­ge­stellt. Röh­rig geht davon aus, dass in Deutsch­land mit jähr­lich 100.000 Miss­brauchs­fäl­len gerech­net wer­den müss­te. Das heißt, in jeder Schul­klas­se sei­en „ein oder zwei Mäd­chen und Jun­gen von sexu­el­ler Gewalt betroffen“.

Erwachsene und Lehrpersonen sind hauptverantwortlich für die Prävention

Eine Ver­tre­te­rin aus dem Betrof­fe­nen­rat beton­te laut FAZ-Mel­dung vom 14. 9.: Die Erwach­se­nen – in der Schu­le die Lehr­per­so­nen – müss­ten sich klar machen, „dass allein in ihren Hän­den die Ver­ant­wor­tung für die Ver­hin­de­rung, Unter­bre­chung oder Hil­fe bei sexu­el­ler Gewalt lie­ge.“ Den Schul­ver­ant­wort­li­chen wie Kul­tus­mi­ni­ste­ri­en, Schul­trä­ger und Schu­len wird ein abge­stuf­tes Pro­gramm für die­se Auf­ga­be emp­foh­len – ange­fan­gen vom Leit­bild der Schu­le, Inter­ven­ti­ons­re­geln und vor allem Fort­bil­dung der Lehr­kräf­te für das Erken­nen und den Umgang mit Fäl­len sexu­el­ler Gewalt.

Korrekturempfehlungen auch für den hessischen Lehrplan

Kürz­lich hat sich Hes­sen die­ser Initia­ti­ve „Schu­le gegen sexu­el­le Gewalt“ ange­schlos­sen. Aber schon aus der Pres­se­mit­tei­lung konn­te man erse­hen, dass dem Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um die Män­gel der bis­he­ri­gen Prä­ven­ti­ons­kon­zep­te nach Lehr­plan und Hand­rei­chung gar nicht bewusst sind:

Von den Exper­ten der Bun­des­stel­le gegen Kin­des­miss­brauch ist ein Per­spek­ti­ven­wech­sel ange­mahnt. Die bis­he­ri­ge Kon­zen­tra­ti­on der Miss­brauchs­prä­ven­ti­on auf Abwehr­stra­te­gien der Kin­der (sub­jek­ti­ve Prä­ven­ti­on) muss grund­le­gend über­ar­bei­tet wer­den. Der Schwer­punkt des Schutz- und Hil­fe­kon­zep­tes soll­te in der Ver­ant­wor­tung der Lehr­kräf­te lie­gen, wie oben aufgezeigt.

Die­se Kor­rek­tur­emp­feh­lung betrifft auch den hes­si­schen Lehr­plan für Sexu­al­erzie­hung. Der ist bei einer Revi­si­on ent­spre­chend umzu­ar­bei­ten. Zum einen müss­ten im Kapi­tel 2 die Lehr­kräf­te dar­auf ori­en­tiert wer­den, dass sie „Ver­ant­wor­tung für die Ver­hin­de­rung, Unter­bre­chung oder Hil­fe“ bei sexu­el­lem Miss­brauch wahr­neh­men. Zum andern soll­te die Inhalts­li­ste (Kapi­tel 3) über­ar­bei­tet wer­den im Sin­ne einer alters­ge­mä­ßen Anwen­dung der klas­si­schen Prä­ven­ti­ons­re­geln. Ins­be­son­de­re im Grund­schul­be­reich müss­te die rei­ne Abwehr­stra­te­gie über­ar­bei­tet und die Ver­bin­dung mit der Früh­sexua­li­sie­rung gekappt werden.

Text: Hubert Hecker
Bild: Privat

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