„Regierungszensur“ gegen Lebensrechtsbewegung in Frankreich – Angriff auf die Meinungsfreiheit


Frankreichs Nationalversammlung erklärt Lebensrechtsseiten zu "Desinformationsseiten" und belegt Lebensschützer mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren und 30.000 Euro Strafgeld, wenn sie Abtreibung als Mord oder Tötung eines ungeborenen Kindes bezeichnen.
Frankreichs Nationalversammlung erklärt Lebensrechtsseiten zu "Desinformationsseiten" und belegt Lebensschützer mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren und 30.000 Euro Strafgeld, wenn sie Abtreibung als Mord oder Tötung eines ungeborenen Kindes bezeichnen.

(Paris) Ein abschrecken­des Bei­spiel im Umgang mit dem Lebens­recht unge­bo­re­ner Kin­der im beson­de­ren und mit Anders­den­ken­den im all­ge­mei­nen lie­fert gera­de Frank­reich. Das fran­zö­si­sche Par­la­ment ver­ab­schie­de­te soeben ein Gesetz „gegen die Behin­de­rung der Abtrei­bung“ und erklär­te den Ein­satz für das Lebens­recht unge­bo­re­ner Kin­der und das zivil­ge­sell­schaft­li­che Enga­ge­ment gegen die Abtrei­bung im Inter­net zum Straf­tat­be­stand. Natür­lich lau­tet die heh­re Begrün­dung wört­lich nicht so. Die Fak­ten spre­chen aber für sich, und die zählen.

Zwei Jahre Gefängnis, 30.000 Euro Geldstrafe

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Der in Frank­reich seit 2012 regie­ren­de mili­tan­te Sozia­lis­mus setz­te eine Straf­rechts­än­de­rung durch, deren ein­zi­ger Zweck es ist, nicht Gerech­tig­keit und Rechts­si­cher­heit zu schaf­fen oder zu garan­tie­ren, son­dern die Lebens­rechts­be­we­gung zum Schwei­gen zu bringen.

Internetseiten der Lebensrechtsbewegung, die schwangeren Frauen Information und Hilfe für Mutter und Kind bieten, sollen verboten werden.
Inter­net­sei­ten der Lebens­rechts­be­we­gung, die schwan­ge­ren Frau­en Infor­ma­ti­on und Hil­fe für Mut­ter und Kind bie­ten, sol­len ver­bo­ten werden.

Am 16. Febru­ar beschloß die fran­zö­si­sche Natio­nal­ver­samm­lung in letz­ter Lesung, den Ein­satz für die Kul­tur des Lebens und gegen die Kul­tur des Todes mit zwei Jah­ren Gefäng­nis und einer Geld­stra­fe von bis zu 30.000 Euro zu bestrafen.

Die Lebens­rechts­be­we­gung ver­such­te gegen das Gesetz gegen den „délit d’en­tra­ve à  l’IVG“ (Delikt der Behin­de­rung der Abtrei­bung) zu mobi­li­sie­ren. Man­gels Unter­stüt­zung durch die „Leit­me­di­en“ ein schwe­res Unter­fan­gen. Le Figa­ro, das bür­ger­li­che, angeb­lich nicht-lin­ke Leit­me­di­um Frank­reichs, hetz­te bereits am 25. Febru­ar 2013 mit dem Arti­kel „La stra­té­gie insi­dieu­se des anti-IVG sur le Net“ (über­setz­bar mit „Die hin­ter­häl­ti­ge Stra­te­gie der Abtrei­bungs­geg­ner im Inter­net“) gegen die Lebensrechtsbewegung.

Die Öffent­lich­keit wur­de nicht wirk­lich über den schwer­wie­gen­den Hand­streich gegen die Mei­nungs­frei­heit infor­miert. Der Straf­tat­be­stand Behin­de­rung der Abtrei­bung war bereits 1993 in Frank­reich ein­ge­führt wor­den unter ähn­li­chen Bedin­gun­gen wie jetzt. Damals regier­te mit Fran­çois Mit­te­rand eben­falls ein sozia­li­sti­scher Staats­prä­si­dent mit einer lin­ken Par­la­ments­mehr­heit. Die Ände­rung erfolg­te noch kurz vor den Par­la­ments­neu­wah­len, die im März statt­fan­den, bei denen die bür­ger­li­chen Par­tei­en RPR und UDF eine Zwei­drit­tel­mehr­heit gewan­nen. Damals bezog sich der Straf­tat­be­stand jedoch auf die phy­si­sche Behin­de­rung einer Abtreibung.

Linksparteien geschlossen für die Einschränkung der Meinungsfreiheit

Gegen die neue Ände­rung wur­den die Lebens­schüt­zer nur von einem Teil der par­la­men­ta­ri­schen Rech­ten unter­stützt. Lin­kes Den­ken und lin­ker Lebens­stil sind weit ins rech­te poli­ti­sche Spek­trum vor­ge­drun­gen. Das gilt nicht nur für Frank­reich und wird zu gesell­schafts­po­li­ti­schen Fra­gen beson­ders deutlich.

Für die Unter­drückung der Lebens­rechts­be­we­gung und die Ein­schrän­kung der Mei­nungs­frei­heit stimm­te die gesam­te par­la­men­ta­ri­sche Lin­ke, aber auch die Mehr­heit der UDI-Abge­ord­ne­ten (Uni­on der Demo­kra­ten und Unab­hän­gi­gen). Die UDI ver­steht sich selbst als Kraft der rech­ten Mit­te und beruft sich auf einen „christ­li­chen Huma­nis­mus“. Die bei­den Ver­tre­ter im Euro­päi­schen Par­la­ment sit­zen jedoch in der libe­ra­len Frak­ti­on ALDE und ent­spre­chend fiel das UDI-Abstim­mungs­ver­hal­ten im fran­zö­si­schen Par­la­ment aus.

Ent­schie­de­ner und geschlos­se­ner Wider­stand kam von den repu­bli­ka­ni­schen Abge­ord­ne­ten (vor­mals UMP). Les Repu­bli­cains spra­chen von „einer Bedro­hung der Mei­nungs- und Rede­frei­heit“ sowie von einer Form der „Regie­rungs­zen­sur“. Sie hal­ten die Maß­nah­me für ver­fas­sungs­wid­rig und hof­fen auf eine Auf­he­bung durch den Verfassungsgerichtshof.

„Christliche“ Senatoren verhindern linke Abstimmungsniederlage

Frauenrechtsministerin Rossignol (PS) verlangt strafrechtliche Verfolgung von Lebensschützern
Frau­en­rechts­mi­ni­ste­rin Ros­si­gnol (PS) ver­langt straf­recht­li­che Ver­fol­gung von Lebensschützern

Am 14. Febru­ar hat­te bereits der Senat in zwei­ter Lesung für die Ände­rung gestimmt. Dort fiel das Ergeb­nis mit 171 gegen 146 Stim­men knap­per aus. Hät­ten nicht 14 Sena­to­ren der UDI und zwei von Les Repu­bli­cains mit der Lin­ken gestimmt, wäre der Antrag mit 153 gegen 162 Stim­men gescheitert.

Die Straf­rechts­än­de­rung erklärt Lebens­rechts­sei­ten im Inter­net zu „Des­in­for­ma­ti­ons­sei­ten“. Es wird der Straf­tat­be­stand ein­ge­führt, Frau­en „absicht­lich irre­füh­rend zu infor­mie­ren“. Als „Irre­füh­rung“ wird dabei defi­niert, Abtrei­bung als das zu bezeich­nen, was es ist, näm­lich Mord, die geziel­te Tötung eines unge­bo­re­nen Kin­des. Wer dies in Frank­reich künf­tig öffent­lich behaup­tet, soll bestraft werden.

Eine Antrag, die Ände­rung von der straf­recht­li­chen auf die zivil­recht­li­che Ebe­ne zu ver­la­gern, wodurch nur bei Anzei­ge durch eine poten­ti­ell geschä­dig­te Par­tei ein Gericht akti­viert wer­den könn­te, wur­de von der lin­ken Mehr­heit abge­lehnt. Lau­rence Ros­si­gnol, die Mini­ste­rin für Frau­en­rech­te, bezeich­ne­te eine „nur“ zivil­recht­li­che Ver­fol­gung als „inak­zep­ta­bel“ und gei­fer­te zugleich gegen „mili­tan­te Lebensrechtsseiten“.

Antisprache der freiheitsfeindlichen Abtreibungsideologen

Die Abtrei­bungs­ideo­lo­gen ver­su­chen mit dem Straf­recht ihre Anti­spra­che auf­zu­zwin­gen. Die Lebens­schüt­zer sind laut Geset­zes­än­de­rung „Geg­ner der Gebur­ten­kon­trol­le“, die „getarnt vor­ge­hen, sich hin­ter Platt­for­men ver­stecken, den fal­schen Ein­druck von offi­zi­el­len, insti­tu­tio­nel­len Sei­ten vor­täu­schen und Grü­ne Num­mern anbie­ten“. So steht es allen Ern­stes im neu­en Gesetz.

Lebens­schüt­zer ver­stecken sich aber nicht. Sie haben eine kla­re Posi­ti­on und ver­tre­ten die­se öffent­lich. Sie ste­hen unein­ge­schränkt an der Sei­te der unge­bo­re­nen Kin­der und des Lebens­rechts von der Zeu­gung bis zum natür­li­chen Tod. Lebens­rechts­grup­pen bie­ten mit eige­nen Inter­net­sei­ten schwan­ge­ren Frau­en in einer Kon­flikt­si­tua­ti­on Infor­ma­ti­on und Hil­fe für Mut­ter und Kind an.

„Skan­dal“ tön­te eine offen­sicht­lich tötungs­lü­ster­ne Lin­ke, wo käme man da hin, wenn am Ende eine abtrei­bungs­ent­schlos­se­ne Frau sich doch für ihr Kind ent­schei­den wür­de. Ein sol­cher Ver­such, Frau­en von der Tötung ihres eige­nen Kin­des abzu­brin­gen, weil es auch ande­re, bes­se­re Lösun­gen als die Abtrei­bung gibt, das ist für Frank­reichs Sozia­li­sten uner­träg­lich. Die Tötung des Kin­des wird von femi­ni­sti­schen Krei­sen als fina­ler eman­zi­pa­to­ri­scher Akt gegen die Män­ner­herr­schaft und Geschlech­ter­zwän­ge zele­briert. Eine der zahl­rei­chen ideo­lo­gi­schen Lügen, zumal es meist die Män­ner sind, die schwan­ge­re Frau unter Druck set­zen und zur Abtrei­bung drängen.

Die Anti­spra­che der jüng­sten fran­zö­si­schen Straf­rechts­än­de­rung zeigt, daß die Abtrei­bungs­be­für­wor­ter kei­ne ande­re Mei­nung dul­den, eine sol­che viel­mehr mund­tot machen, die Lebens­schüt­zer ins Gefäng­nis wer­fen und deren Inter­net­sei­ten ver­bie­ten las­sen wol­len. Das ist die Welt der Kul­tur des Todes und läßt durch­aus eine gewis­se, aller­dings zutiefst nega­ti­ve Logik erkennen.

Wer Kinder töten will, hat keine Probleme, Andersdenkende ins Gefängnis zu werfen

Es ist die Logik des Todes und der Lüge. Die erste und größ­te Lüge der Abtrei­bungs­be­für­wor­ter ist es, zu behaup­ten, eine Abtrei­bung sei ein Rou­ti­ne­ein­griff, eine Klei­nig­keit, die Besei­ti­gung eines Nichts. Wer auf sol­che Wei­se die geziel­te Tötung eines unschul­di­gen Men­schen ver­harm­lost, schön­re­det und weg­lügt, der hat offen­sicht­lich auch kei­ne Pro­ble­me und Scheu, Anders­den­ken­de ins Gefäng­nis zu werfen.

Frank­reichs Sozia­li­sten und ihre Genos­sen haben einen besorg­nis­er­re­gen­den Stein auf dem Weg in die staat­lich ver­ord­ne­te Mei­nungs­dik­ta­tur gelegt. Wer nicht ein­mal das Lebens­recht eines ande­ren Men­schen, eines Kin­des ach­tet, von dem kann man sich auch nicht eine Ach­tung der Men­schen­rech­te erwar­ten. Das ist mit ein Grund, wes­halb von ver­schie­de­nen lin­ken Grup­pen stän­dig am Umbau der Men­schen­rech­te gear­bei­tet wird. Par­al­lel zur Erfin­dung fik­ti­ver „Men­schen­rech­te“, sol­len offen­sicht­lich die tat­säch­li­chen Men­schen­rech­te ein­ge­schränkt oder abge­schafft werden.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Wikicommons/​Le Figaro/​LCI (Screen­shots)

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6 Kommentare

  1. So erstaun­lich es klin­gen mag, die Gegen­stän­de der Arti­kel über das skan­da­lö­se Anti­ab­trei­bungs­geg­ner­ge­setz in Frank­reich, das ver­meint­li­che Anti-Fake News-Gesetz in Ita­li­en sowie die „Soli­da­ri­täts­ak­ti­on“ mit Papst Fran­zis­kus zei­gen alle­samt auch eine posi­ti­ve Ent­wick­lung. Sie besteht dar­in, dass das Lager, wel­ches bis vor weni­gen Jah­ren sowohl inner­kirch­lich als auch außer­kirch­lich glaubte,den öffent­li­chen Dis­kurs nach sei­nem Belie­ben for­men und bestim­men zu kön­nen, wird zuneh­mend ner­vös und beginnt aus die­ser Ner­vo­si­tät her­aus, sich selbst die Mas­ke her­ab­zu­rei­ßen. Dahin­ter kommt vor allem Into­le­ranz gegen­über der Mei­nung anders­den­ken­der zum Vorschein.

  2. Vom 18. Febru­ar 2017 an wer­den die Katho­li­ken in Frank­reich auf­ge­ru­fen, täg­lich – wenn mög­lich- mehr­mals das Gebet zum hl. Erz­engel Micha­el zu beten. Schlie­ßen wir uns ihnen an.„Allein den Betern kann es noch gelin­gen, das Schwert ob unse­ren Häup­tern auf­zu­hal­ten.“ ‑Das Schwert, das vom Islam gegen die Chri­sten­heit geführt wird.… cf. „Les clo­ches son­ne­r­ont-elles enco­re demain“, Phil­ip­pe de Vil­liers, 2016. Eine abso­lu­te Pflichtlektüre!
    Véronique

  3. Auf einen wesent­li­chen Wider­spruch sind die Befür­wor­ter des Geset­zes nicht gekom­men; im Gegen­satz zu einer „phy­si­schen“ Behin­de­rung einer Abtrei­bung (Demon­stran­ten vor einer Abtrei­bungs­kli­nik bei­spiels­wei­se) besteht der Straf­tat­be­stand der „Behin­de­rung“ im Inter­net ledig­lich in der Bereit­stel­lung von Infor­ma­tio­nen oder Erfah­rungs­be­rich­te von trau­ma­ti­sier­ten Frau­en. Nur die Ent­schei­dung die­se Inter­net Sei­ten anzu­klicken, oder auch nicht, liegt bei den Frau­en. Das Gesetz geht also davon aus erwach­se­ne Frau­en wären nicht in der Lage eigen­ver­ant­wort­li­che Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Die regie­ren­de fran­zö­si­sche Sozia­li­sten haben also ein voreman­zi­pa­to­ri­sches Frau­en­bild, wie auch isla­mi­sche Fun­da­men­ta­li­sten. Das Pro­blem ist hier nicht nur ein fal­sches Ver­tänd­nis von Mei­nungs­frei­heit, son­dern ein fal­sches Men­schen­bild. Ganz zu schwei­gen von den Kon­se­quen­zen. Auf die Spit­ze getrie­ben könn­te eine Frau, die im Inter­net über ihre trau­ma­ti­schen Abtrei­bungs­er­fah­run­gen berich­tet zu einer Gefäng­nis­stra­fe ver­ur­teilt wer­den Die katho­li­sche Über­lie­fe­rung ging von der Abtrei­bung als Tod­sün­de aus. Die fran­zö­si­sche Regie­rung kri­mi­na­li­siert die Ableh­nung der Abtreibung!

    • „Das Gesetz geht also davon aus erwach­se­ne Frau­en wären nicht in der Lage eigen­ver­ant­wort­li­che Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Die regie­ren­de fran­zö­si­sche Sozia­li­sten haben also ein voreman­zi­pa­to­ri­sches Frau­en­bild, wie auch isla­mi­sche Fundamentalisten.“

      Es ist sogar ein extre­mer Wider­spruch; denn wenn Frau­en so wenig selbst­be­stimmt sind, dass es ihnen nicht gelingt das Inter­net zur Infor­ma­ti­ons­ge­win­nung zu nut­zen ohne unge­wollt von irgend­wem beein­flusst zu werden, 

      dann gäbe es über­haupt kei­nen Grund anzu­neh­men, war­um genug Selbst­be­stim­mung vor­han­den sein soll­te, um über eine Abtrei­bung zu entscheiden.

      Die Grund­idee hin­ter den gan­zen Abtrei­bungs­li­be­ra­li­sie­run­gen ist, dass Frau­en am besten selbst ent­schei­den kön­nen und sich dafür auch hin­rei­chend infor­mie­ren kön­nen, ob eine Abtrei­bung nun „rich­tig“ ist oder nicht.

      Da die fran­zö­si­sche Regie­rung den Frau­en die­se Fähig­keit abspricht, wäre die logisch zwin­gen­de Kon­se­quenz wenig­stens eine Zwangs­be­ra­tung vor Abtrei­bung wie in D, um eben sicher zu stel­len, dass die zum sel­ber Infor­ma­tio­nen sam­meln und wer­ten nicht fähi­gen Frau­en, alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen bekom­men (wel­che das auch immer sein mögen).

  4. Ob Gott – unser himm­li­scher Vater und Schöp­fer allen Lebens – jetzt auch in Frank­reich noch ins Gefäng­nis muß? Mit straf­mil­dern­den Umstän­den wird der drei­fal­ti­ge Gott jeden­falls nicht rech­nen dürfen!
    Des­halb wird er wohl um die Zah­lung von 30.000 Euro nicht her­um­kom­men, da er bekannt­lich der Anfüh­rer aller Lebens­schüt­zer ist.…

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