(Paris) Ein abschreckendes Beispiel im Umgang mit dem Lebensrecht ungeborener Kinder im besonderen und mit Andersdenkenden im allgemeinen liefert gerade Frankreich. Das französische Parlament verabschiedete soeben ein Gesetz „gegen die Behinderung der Abtreibung“ und erklärte den Einsatz für das Lebensrecht ungeborener Kinder und das zivilgesellschaftliche Engagement gegen die Abtreibung im Internet zum Straftatbestand. Natürlich lautet die hehre Begründung wörtlich nicht so. Die Fakten sprechen aber für sich, und die zählen.
Zwei Jahre Gefängnis, 30.000 Euro Geldstrafe
Der in Frankreich seit 2012 regierende militante Sozialismus setzte eine Strafrechtsänderung durch, deren einziger Zweck es ist, nicht Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zu schaffen oder zu garantieren, sondern die Lebensrechtsbewegung zum Schweigen zu bringen.
Am 16. Februar beschloß die französische Nationalversammlung in letzter Lesung, den Einsatz für die Kultur des Lebens und gegen die Kultur des Todes mit zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro zu bestrafen.
Die Lebensrechtsbewegung versuchte gegen das Gesetz gegen den „délit d’entrave à l’IVG“ (Delikt der Behinderung der Abtreibung) zu mobilisieren. Mangels Unterstützung durch die „Leitmedien“ ein schweres Unterfangen. Le Figaro, das bürgerliche, angeblich nicht-linke Leitmedium Frankreichs, hetzte bereits am 25. Februar 2013 mit dem Artikel „La stratégie insidieuse des anti-IVG sur le Net“ (übersetzbar mit „Die hinterhältige Strategie der Abtreibungsgegner im Internet“) gegen die Lebensrechtsbewegung.
Die Öffentlichkeit wurde nicht wirklich über den schwerwiegenden Handstreich gegen die Meinungsfreiheit informiert. Der Straftatbestand Behinderung der Abtreibung war bereits 1993 in Frankreich eingeführt worden unter ähnlichen Bedingungen wie jetzt. Damals regierte mit François Mitterand ebenfalls ein sozialistischer Staatspräsident mit einer linken Parlamentsmehrheit. Die Änderung erfolgte noch kurz vor den Parlamentsneuwahlen, die im März stattfanden, bei denen die bürgerlichen Parteien RPR und UDF eine Zweidrittelmehrheit gewannen. Damals bezog sich der Straftatbestand jedoch auf die physische Behinderung einer Abtreibung.
Linksparteien geschlossen für die Einschränkung der Meinungsfreiheit
Gegen die neue Änderung wurden die Lebensschützer nur von einem Teil der parlamentarischen Rechten unterstützt. Linkes Denken und linker Lebensstil sind weit ins rechte politische Spektrum vorgedrungen. Das gilt nicht nur für Frankreich und wird zu gesellschaftspolitischen Fragen besonders deutlich.
Für die Unterdrückung der Lebensrechtsbewegung und die Einschränkung der Meinungsfreiheit stimmte die gesamte parlamentarische Linke, aber auch die Mehrheit der UDI-Abgeordneten (Union der Demokraten und Unabhängigen). Die UDI versteht sich selbst als Kraft der rechten Mitte und beruft sich auf einen „christlichen Humanismus“. Die beiden Vertreter im Europäischen Parlament sitzen jedoch in der liberalen Fraktion ALDE und entsprechend fiel das UDI-Abstimmungsverhalten im französischen Parlament aus.
Entschiedener und geschlossener Widerstand kam von den republikanischen Abgeordneten (vormals UMP). Les Republicains sprachen von „einer Bedrohung der Meinungs- und Redefreiheit“ sowie von einer Form der „Regierungszensur“. Sie halten die Maßnahme für verfassungswidrig und hoffen auf eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof.
„Christliche“ Senatoren verhindern linke Abstimmungsniederlage
Am 14. Februar hatte bereits der Senat in zweiter Lesung für die Änderung gestimmt. Dort fiel das Ergebnis mit 171 gegen 146 Stimmen knapper aus. Hätten nicht 14 Senatoren der UDI und zwei von Les Republicains mit der Linken gestimmt, wäre der Antrag mit 153 gegen 162 Stimmen gescheitert.
Die Strafrechtsänderung erklärt Lebensrechtsseiten im Internet zu „Desinformationsseiten“. Es wird der Straftatbestand eingeführt, Frauen „absichtlich irreführend zu informieren“. Als „Irreführung“ wird dabei definiert, Abtreibung als das zu bezeichnen, was es ist, nämlich Mord, die gezielte Tötung eines ungeborenen Kindes. Wer dies in Frankreich künftig öffentlich behauptet, soll bestraft werden.
Eine Antrag, die Änderung von der strafrechtlichen auf die zivilrechtliche Ebene zu verlagern, wodurch nur bei Anzeige durch eine potentiell geschädigte Partei ein Gericht aktiviert werden könnte, wurde von der linken Mehrheit abgelehnt. Laurence Rossignol, die Ministerin für Frauenrechte, bezeichnete eine „nur“ zivilrechtliche Verfolgung als „inakzeptabel“ und geiferte zugleich gegen „militante Lebensrechtsseiten“.
Antisprache der freiheitsfeindlichen Abtreibungsideologen
Die Abtreibungsideologen versuchen mit dem Strafrecht ihre Antisprache aufzuzwingen. Die Lebensschützer sind laut Gesetzesänderung „Gegner der Geburtenkontrolle“, die „getarnt vorgehen, sich hinter Plattformen verstecken, den falschen Eindruck von offiziellen, institutionellen Seiten vortäuschen und Grüne Nummern anbieten“. So steht es allen Ernstes im neuen Gesetz.
Lebensschützer verstecken sich aber nicht. Sie haben eine klare Position und vertreten diese öffentlich. Sie stehen uneingeschränkt an der Seite der ungeborenen Kinder und des Lebensrechts von der Zeugung bis zum natürlichen Tod. Lebensrechtsgruppen bieten mit eigenen Internetseiten schwangeren Frauen in einer Konfliktsituation Information und Hilfe für Mutter und Kind an.
„Skandal“ tönte eine offensichtlich tötungslüsterne Linke, wo käme man da hin, wenn am Ende eine abtreibungsentschlossene Frau sich doch für ihr Kind entscheiden würde. Ein solcher Versuch, Frauen von der Tötung ihres eigenen Kindes abzubringen, weil es auch andere, bessere Lösungen als die Abtreibung gibt, das ist für Frankreichs Sozialisten unerträglich. Die Tötung des Kindes wird von feministischen Kreisen als finaler emanzipatorischer Akt gegen die Männerherrschaft und Geschlechterzwänge zelebriert. Eine der zahlreichen ideologischen Lügen, zumal es meist die Männer sind, die schwangere Frau unter Druck setzen und zur Abtreibung drängen.
Die Antisprache der jüngsten französischen Strafrechtsänderung zeigt, daß die Abtreibungsbefürworter keine andere Meinung dulden, eine solche vielmehr mundtot machen, die Lebensschützer ins Gefängnis werfen und deren Internetseiten verbieten lassen wollen. Das ist die Welt der Kultur des Todes und läßt durchaus eine gewisse, allerdings zutiefst negative Logik erkennen.
Wer Kinder töten will, hat keine Probleme, Andersdenkende ins Gefängnis zu werfen
Es ist die Logik des Todes und der Lüge. Die erste und größte Lüge der Abtreibungsbefürworter ist es, zu behaupten, eine Abtreibung sei ein Routineeingriff, eine Kleinigkeit, die Beseitigung eines Nichts. Wer auf solche Weise die gezielte Tötung eines unschuldigen Menschen verharmlost, schönredet und weglügt, der hat offensichtlich auch keine Probleme und Scheu, Andersdenkende ins Gefängnis zu werfen.
Frankreichs Sozialisten und ihre Genossen haben einen besorgniserregenden Stein auf dem Weg in die staatlich verordnete Meinungsdiktatur gelegt. Wer nicht einmal das Lebensrecht eines anderen Menschen, eines Kindes achtet, von dem kann man sich auch nicht eine Achtung der Menschenrechte erwarten. Das ist mit ein Grund, weshalb von verschiedenen linken Gruppen ständig am Umbau der Menschenrechte gearbeitet wird. Parallel zur Erfindung fiktiver „Menschenrechte“, sollen offensichtlich die tatsächlichen Menschenrechte eingeschränkt oder abgeschafft werden.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons/Le Figaro/LCI (Screenshots)