Piusbruderschaft: Bitte kein Plädoyer mehr für Hürden!


Jesus sagte: Komm! Da stieg Petrus aus dem Boot und ging über das Wasser auf Jesus zu. Als er aber sah, wie heftig der Wind war, bekam er Angst und begann unterzugehen. Er schrie: "Herr, rette mich!" (Mt 14,22-33)
Jesus sagte: Komm! Da stieg Petrus aus dem Boot und ging über das Wasser auf Jesus zu. Als er aber sah, wie heftig der Wind war, bekam er Angst und begann unterzugehen. Er schrie: "Herr, rette mich!" (Mt 14,22-33).

Gast­kom­men­tar von Klaus Obenauer*

1. Anlass

Anzei­ge

Eini­ges Ver­ständ­nis habe ich für die Ein­wän­de von Herrn Dr. Büning, die er jüngst auf die­sem Forum erho­ben hat gegen die (end­gül­ti­ge) Aus­söh­nung der Kir­che mit der Pius­bru­der­schaft (FSSPX) ohne gewis­se Vor­be­din­gun­gen und Kautelen; Vor­be­din­gun­gen und Kautelen, die sich ein­schnei­dend aus­wir­ken könn­ten. Vor allem beträ­fe dies die prin­zi­pi­el­le Aner­ken­nung des Zwei­ten Vati­kanums und des nach­kon­zi­liä­ren Weges, weil ande­res mit der Kano­ni­sie­rung der Nach-/Kon­zil­s­päp­ste, die für zwei schon erfolgt ist, nicht zu ver­ein­ba­ren wäre.

Bei allem Ver­ständ­nis für den Ein­spruch von Herrn Dr. Büning – in der Quint­es­senz hal­te ich ihn ent­schie­den für nicht ange­bracht bezie­hungs­wei­se für nicht ziel­füh­rend. Im Gegen­zug tra­ge ich mein Anti­plä­doy­er vor „sine temer­a­ria as­ser­tione“, im Wis­sen, dass ich auch falsch lie­gen kann.

Ins­ge­samt, wie ich zuge­be, beschrän­ken sich mei­ne per­sön­li­chen Kon­tak­te in Rich­tung FSSPX auf ver­ein­zel­te Tuch­füh­lun­gen, wirk­li­chen Kon­takt „mit der Sze­ne“ habe ich nicht. Das birgt ein gewis­ses Risi­ko, wenn ich zum Bei­spiel an mein eige­nes Enga­ge­ment vor inzwi­schen ein paar Jah­ren auf die­sem Forum zu­rückdenke, nicht ganz ohne Selbst­kri­tik. Trotz­dem blei­be ich mit guten Grün­den auch heu­te noch bei mei­nem Votum von gestern.

2. Mein altes neues Votum

Und die­ses Votum geht in der Tat auf eine weit­ge­hend (!) bedin­gungs­lo­se Re­konziliation bzw. Regu­lie­rung der FSSPX. Bei allem Wis­sen und aller Ahnung von Eng­füh­run­gen, Gren­zen etc., wie sie auch Herr Dr. Büning andeu­tet: Alles in allem sehe ich per­sön­lich in einer ande­ren Vor­ge­hens­wei­se einen Ver­stoß ge­gen Wahr­heit und Gerech­tig­keit gleichermaßen.

„Weit­ge­hend bedin­gungs­los“, for­mu­lier­te ich. In der Ver­gan­gen­heit sprach ich da gern von einer „Unter­gren­ze“, die es von Sei­ten der FSSPX zu akzep­tie­ren gäl­te, eine Unter­gren­ze näm­lich für die kri­ti­sche Distan­zie­rung von der nun mal fak­tisch weit­hin vom Zwei­ten Vati­ka­num bestimm­ten Kir­che. Was ich damit mei­ne, möch­te ich für jetzt knapp in fol­gen­de Wor­te fassen:

Zu erwar­ten ist eine prin­zi­pi­el­le Treue dem Lehr­amt gegen­über, die Anerken­nung des­sel­ben als einer prin­zi­pi­ell vertrauens­würdigen (!) Grö­ße, eine Aner­kennung, die man nicht ab einem gewis­sen Fix­da­tum ein­fach sistie­ren kann. Der sprin­gen­de Punkt in der Sache wäre von daher: Wenn man dem Zwei­ten Vatika­num (und so­mit der mora­li­schen Gesamt­heit der leh­ren­den Kir­che mit dem Papst an der Spit­ze) und dem Lehr­amt in der Fol­ge die­ses Kon­zils unter­stellt, die Treue zum Depo­si­tum fidei eben sub­stan­ti­ell (!) auf­ge­ge­ben zu haben, auf dass es sich eben­so sub­stan­ti­ell (!) nicht mehr als blei­bende Prä­senz der Wahr­heit Chri­sti in der Kir­che (bzw. als Dienst die­ser Prä­senz) bewährt hat bzw. be­währt, dann ist man nicht mehr katho­lisch. Ent­spre­chend gilt es zu beach­ten, dass die defi­nier­te Un­fehl­barkeit des Pap­stes bei Ka­thedralentscheidungen im Kon­text jener Funk­ti­on der Sedes Apo­sto­li­ca Ro­ma­na zu sehen ist, näm­lich den katholi­schen Glau­ben unver­sehrt in der Kir­che prä­sent zu hal­ten (cf. DS 3066 nec­non 3070sq.). Damit ist für das Dies­seits von Kathedral­ent­scheidungen kei­neswegs jeder Fehl­gang ausgeschlos­sen, jedoch sehr wohl ein habi­tu­ell gewor­denes sub­stantielles Ver­sa­gen des Rö­mischen Bischofssitzes!

Mir ist wohl bewusst, dass mit Blick auf letz­te­res in jün­ge­rer Zeit erheb­li­che Anfech­tun­gen erstan­den sind, auf die ich jetzt aber nicht näher ein­ge­hen will; zumal – wie ich mei­ner­seits jeden­falls ger­ne zuge­ste­he – ein ziem­li­cher Spiel­raum bleibt in punc­to kon­kre­ter Aus­deu­tung die­ses Prin­zips: was also im Einzel­nen der unzu­läs­si­gen Behaup­tung eines „habi­tu­ell gewor­de­nen sub­stan­ti­el­len Ver­sa­gens des Römi­schen Bischofs­sit­zes“ gleich­kä­me und was nicht.

In nega­tiv-abgren­zen­der Instanz kann gleich­wohl gesagt wer­den: Ausgeschlos­sen muss blei­ben eine Apo­sta­sie-Rhe­to­rik in Rich­tung „offi­zi­el­ler Kir­che“, kon­kret: Rom; eine rai­son d’êt­re et d’a­gir, sich durch den Hei­li­gen Stuhl institutio­nell legi­ti­mie­ren zu las­sen, um dem­sel­ben zugleich sub­stan­ti­el­le Ener­viert­heit zu beschei­ni­gen („vom Glau­ben abge­fal­le­nes Rom“).

Im Gegen­zug ver­ste­he ich das von mir ins Feld geführ­te Kri­te­ri­um dahin­ge­hend, dass eine posi­ti­ve Ein­zel­af­fir­ma­ti­on der Aus­sa­gen des Kon­zils und des nachfol­genden Lehr­amts nicht ver­langt wer­den muss und nach Lage der Din­ge auch bes­ser nicht ver­langt wird, will man die Aus­söh­nung nicht fak­tisch unmög­lich machen.

Das alles wäre dann damit gewähr­lei­stet, dass man von der FSSPX – in Gesamt­heit oder auch ein­zeln – die übli­che „Pro­fes­sio fidei“ abver­langt und sich damit be­gnügt. Das muss sein, und mehr muss auch nicht sein.

Das mei­ne ich jeden­falls. Nun kann ich mir von der Natur der Sache her schwer­lich vor­stel­len, nach Maß­ga­be der aktu­el­len Hand­lungs­wei­se des Apo­sto­li­schen Stuhls mei­ner­seits die Mess­lat­te zu hoch gehängt zu haben. Trotz­dem füge ich hin­zu: Ein gewis­ser Instinkt sagt mir – und ich hof­fe, dar­in Geist-gelei­tet zu sein –, dass es da auf kei­nen Fall gilt, „päpst­li­cher als der Papst“ sein zu wol­len. (Der Leser wird ver­ste­hen, was ich meine!)

3. Zur Frage der Heiligsprechungen

Damit ist das Wesent­li­che gesagt; aber mit Blick auf die von Herrn Dr. Büning mit viel Enga­ge­ment und sicher­lich sach­lo­gi­schem Gewicht vor­ge­brach­ten Ein­sprüche gera­de mit Blick auf die Kano­ni­sa­tio­nen von Johan­nes XXIII und Jo­hannes Paul II möch­te ich noch ein paar Wor­te in punc­to „not­wen­di­ge Anerken­nung der Hei­lig­spre­chun­gen“ verlieren:

Mit Blick dar­auf, dass die Infal­libi­li­tät prä­zis in Bezug auf Hei­lig­spre­chun­gen nicht Dog­ma ist, kann man sich damit begnü­gen, dass in die­sen kir­chen­po­li­tisch strit­ti­gen Fäl­len 1.) die Rechts­ver­bind­lich­keit die­ser Hei­lig­spre­chun­gen nicht be­stritten wird (ohne dass man sich des­halb die Kano­ni­sa­ti­on in kon­kre­ter Pra­xis zu eigen machen muss); 2.) sie für den Fall, dass es da „de fide eccle­sia­sti­ca“ et­was unbe­dingt anzuer­kennen gibt (was aber noch nicht defi­ni­tiv geklärt ist), im­plizit aner­kannt wer­den. Und letz­te­res kann ich mit dem vor­letz­ten Pas­sus der „Pro­fes­sio fidei“ schlicht gewähr­lei­stet sehen: „Fest auch umfas­se ich und be­halte ich bei alles Ein­zel­ne, was für das Umfeld der Glau­bens- und Sit­ten­leh­re von der­sel­ben [sprich: der Kir­che] end­gül­tig vor­ge­legt wird.“ Soweit Heiligspre­chungen dazu zu zäh­len sind, sind sie damit, und zwar ein­zeln, mit­af­fir­miert, wenn auch nur implizit.

Fazit: Auch dies­be­züg­lich genügt die ehr­lich vor­ge­tra­ge­ne „Pro­fes­sio fidei“ samt einem respekt­vol­len Ver­hal­ten, das der Rechts­ver­bind­lich­keit die­ser Kano­nisationen Rech­nung trägt.

Letz­te­res ist aber, schon prin­zi­pi­ell, sicher nur die zweit­be­ste Lösung, mit der man sich – nach mei­nem beschei­de­nen Urteil – pro hic et nunc wird begnü­gen müs­sen, die aber nach einer soli­de­ren Abklä­rung ruft. Und hier stellt sich die Fra­ge: Was ist der har­te Kern der, jeden­falls mit ungleich bes­se­ren Grün­den an­zunehmenden, Unfehl­bar­keit bei Hei­lig­spre­chun­gen? Berühmt ein­schlä­gig ist hier der letz­te Arti­kel bzw. die letz­te Quä­sti­on des Neun­ten Quod­li­bet des heili­gen Thomas:

Ich habe jetzt lei­der nicht die Mög­lich­keit, die kri­ti­sche Leo­ni­na-Edi­ti­on direkt ein­zu­se­hen. Jedoch arg­wöh­ne ich mit Bestimmt­heit, gestützt auf eine Internet­recherche, dass das erste Sed-Con­tra, und zwar nach sei­ner ursprüng­li­chen Fas­sung (statt der ent­stellt über­lie­fer­ten), pri­ma facie nicht unbe­trächt­lich die Auf­fassung jener begün­stigt, wonach sich die Kir­che mit der Kano­ni­sa­ti­on auch für die objek­ti­ve Rich­tig­keit und Vor­bild­lich­keit von Leben und Leh­re in unbeding­ter Ver­läss­lich­keit ver­bürgt, weil andern­falls dem ver­derb­li­chen Irr­tum Vor­schub gelei­stet wäre – was auch immer für eine Kon­se­quenz in wel­che Rich­tung man dar­aus zie­hen mag. Allein: Was heißt, es wür­de jemand als Hei­li­ger ver­ehrt, der in Wahr­heit Sün­der war? Wo es doch in defi­ni­ti­ver Instanz auf die fi­nale (!) Hei­lig­keit ankommt. Heißt Hei­lig­spre­chung, dass der Kano­ni­sier­te ab dem Zeit­punkt sei­nes Lebens, da er für (ins­ge­samt) vor­bild­lich gilt, sagen wir: seit sei­ner Bekeh­rung, kei­ne schwe­re Sün­de mehr began­gen hat? Aber war­um? Wo steht das geschrie­ben? Gibt es doch Kon­tra­in­di­ka­tio­nen (die hei­li­ge Johan­na von Orleans hat­te bekannt­lich erst ein­mal den Mut ver­lo­ren, bevor sie zu ihrem grau­sa­men Schick­sal Ja sagen konn­te). Kurz­um: Man mag für Kano­ni­sa­tio­nen hier enge­re und wei­te­re rechts­ver­bind­li­che Kri­te­ri­en fest­le­gen, und dies mehr oder weni­ger klug und ver­ant­wort­lich – die Anschau­ung, die Kano­ni­sa­ti­on ver­bürge sich für die ein­zel­haf­te (!) objek­ti­ve Rich­tig­keit von Leben und Leh­re („in gra­vi­bus“, ver­steht sich) des Bekehr­ten o.ä., scheint mir doch anfecht­bar zu sein.

Und so scheint mir der ent­schei­den­de Satz der letz­te der aus­führ­li­chen Respon­sion im besag­ten Arti­kel des hei­li­gen Tho­mas zu sein:

„Da … die Ver­eh­rung, die wir den Hei­li­gen ent­ge­gen­brin­gen, da ist ein gewis­ses Bekennt­nis des Glau­bens, mit dem wir die Herr­lich­keit der Hei­li­gen glau­ben, ist fromm zu glau­ben, dass auch nicht dar­in das Urteil der Kir­che irren kann.“

Auf das end­gül­ti­ge Urteil der Kir­che gestütz­te Hei­li­gen­ver­eh­rung ist also (ge­rade auch!) kon­kret ange­wand­tes Bekennt­nis zum Ver­herr­licht-Sein der Heili­gen bei Gott, und des­halb ist jenes Urteil nicht nur recht­lich „end­gül­tig“, son­dern durch Got­tes Bei­stand auch in sei­nem Wahr­heits­an­spruch end­gül­tig und so unüber­hol­bar, sprich: unfehl­bar. (Aber, wie gesagt: Dass es sich so ver­hält, ist noch kein Dogma!)

Von daher: Die Kir­che ver­bürgt sich, gestützt auf den ver­hei­ße­nen Hei­li­gen Geist, in der Kano­ni­sa­ti­on defi­ni­tiv (!) für das seli­ge Sein-bei-Gott, für die Vor­bildlichkeit des Lebens hin­ge­gen nur oder gar höch­stens in gene­re.

Mit­hin kann es prin­zi­pi­ell auch unge­recht­fer­tig­te Hei­lig­spre­chun­gen, ja böse ge­ben, dahin­gehend, dass sie bes­ser unter­blie­ben wären – aber nicht sol­che, die uns einen fal­schen Hei­li­gen prä­sen­tier­ten, also jeman­den, der oder die in Wahr­heit nicht bei Gott ver­herr­licht wäre. Es ist eben die bloß in gene­re ver­bürg­te Lebensvorbild­lichkeit, die, wie sie die her­me­neu­ti­schen Anschluss­fra­gen auf­wirft, so auch Raum gibt für weni­ger zu ver­ant­wor­ten­de Heiligsprechungen.

Das alles ist dann auch nur als prin­zi­pi­el­le Erwä­gung vor­ge­tra­gen, um Pro­ble­me oder gar Apo­rien ent­schär­fen zu hel­fen. Was das jetzt für die kir­chen­po­li­tisch dis­ku­tier­ten Ein­zel­fäl­le bedeu­tet, dazu will ich hier – ganz ehr­li­chen Her­zens – kei­ne Andeu­tung gemacht haben, das las­se ich offen.

Dr. Büning hat­te Karl Rah­ner zitiert. Es sei mir nicht ver­stat­tet, auch mei­ner­seits mit einem etwas län­ge­ren Rah­ner­zi­tat zu schlie­ßen. Es geht um die Hei­li­ge The­rese von Lisieux; und die wohl zeit­geist­be­ding­ten „Schwie­rig­kei­ten“ mit die­ser Hei­li­gen, die sich in die­sem in den Sieb­zi­gern (?) ver­fass­ten Bei­trag ausspre­chen, muss man sich nicht unbe­dingt zu eigen machen. Aber ich fin­de die Aus­führungen für unse­re Belan­ge so beredt, dass ich sie in einem etwas län­ge­ren Zi­tat dem Leser nicht vor­ent­hal­ten möch­te. Zitiert wird aus: Sämt­li­che Wer­ke 25 (Frei­burg 2008), 482–484. Also, im Wortlaut:

„Es ist nicht sehr ori­gi­nell, ich weiß es, wenn ich sage, daß vie­les an der The­re­se von Lisieux und an ihren Schrif­ten mich nur gereizt macht oder mich ein­fach lang­weilt … [-] Aber ein­mal: da ist ein Mensch, der gestor­ben ist in der tödli­chen Anfech­tung des lee­ren, bis zum Grund gehen­den Unglau­bens und der dar­in geglaubt hat. Der glaub­te, als er an der Schwind­sucht erstick­te, und ihm all das from­me Getue der Mit­schwe­stern nur wie eine namen­lo­se und lee­re Pein vor­kommen muß­te. Da starb jemand, der das als ver­nich­ten­de Wirk­lich­keit an­nahm, was vor­her fromm bere­det wur­de, was vor­her sehr im Ver­dacht ste­hen muß­te, die Traum­welt zu sein, in die ein jun­ges Ding ent­floh, weil es Angst vor der Wirk­lich­keit und Wahr­heit hat­te, was vor­her so aus­sah, als gehö­re es in sei­ner Wei­se auch zu den Plüsch­mö­beln, mit denen die Eltern der ‚klei­nen Blu­me‘ (wie rüh­rend) ihren Lebens­raum voll­stopf­ten … [-] Also zunächst: Was ist am Tod der The­re­se, der mich eigent­lich allein inter­es­siert, Beson­de­res? Wenn man das from­me Gesum­se abzieht (gegen das ich nichts habe, das ich aber auch nicht so ernst neh­men kann), das ihre Umge­bung und selbst ihre eige­ne klein­bür­ger­­lich-christ­li­che Dres­siert­heit auch noch um die­sen Tod her­um pro­du­ziert? Auf die­se Fra­ge gebe ich eine Ant­wort, die ver­mut­lich den mei­sten, die nicht von vorn­her­ein kirch­lich deut­lich dome­sti­ziert sind, schockie­ren wird. Ich sage: weil ich bei die­sem Tod wirk­lich dar­um dar­auf ver­traue, daß er geglückt ist .…, was ich sonst nicht so sicher weiß, dar­auf ver­traue, weil die Kir­che die­se Geglückt­heit erfuhr und feststellte.“

*Dr. theol. Klaus Oben­au­er ist Pri­vat­do­zent für Dog­ma­ti­sche Theo­lo­gie an der katho­lisch-theo­lo­gi­schen Fakul­tät der Uni­ver­si­tät Bonn

Bild: Loren­zo Vene­zia­no, Petri Ret­tung aus den Flu­ten, um 1370, Ber­lin Gemäl­de­ga­le­rie (Wiki­com­mons)

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