Geschlechtervielfalt als Wunsch-Konstrukt – Lehrplanmängel (2)


"Vielfalt" im Sinne der Gender-Ideologie: Ein Menschenrechts-fake: Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
"Vielfalt" im Sinne der Gender-Ideologie: ein Menschenrechts-fake: Recht auf sexuelle Selbstbestimmung

Das kom­plet­te Wer­te­sy­stem von bipo­la­rer Ehe, Eltern­schaft und Fami­lie soll durch das gen­der­ori­en­tier­te Kon­zept von Sexua­li­tät der Viel­falt ersetzt wer­den. Die Ansät­ze für die­sen Para­dig­men­wech­sel sind im neu­en hes­si­schen Sexu­al­erzie­hungs­er­lass zu erkennen.

Anzei­ge

Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.

Der hes­si­sche Kul­tus­mi­ni­ster R. Alex­an­der Lorz beteu­ert in sei­nem Schrei­ben an die Kri­ti­ker vom 26. 10. 2016: „Es ist mir (…) wich­tig zu beto­nen, dass der neue Lehr­plan zur Sexu­al­erzie­hung an kei­ner ein­zi­gen Stel­le einer wie auch immer gear­te­ten ‚Gen­der-Ideo­lo­gie‘ das Wort redet.“

Tat­säch­lich kommt das Wort Gen­der nicht vor, aber des­sen Inhalt. In der Lehr­plan-For­mel zu der „Viel­falt von Geschlechts­iden­ti­tä­ten“ ist die Gen­der-Ideo­lo­gie enthalten.

Die Haupt­ver­tre­te­rin der Gen­der­theo­rie, Judith But­ler, pro­pa­giert die The­se, dass Indi­vi­du­en ihre geschlecht­li­che Zuord­nung frei wäh­len und wan­deln kön­nen soll­ten. Von Natur aus gebe es kei­ne Fest­le­gung oder Prä­gung für die Geschlech­ter als männ­lich oder weib­lich. Die wür­den allein durch sprach­lich-kul­tu­rel­le Gewohn­hei­ten erzeugt. Die bio­lo­gisch vor­ge­ge­be­ne Zwei­ge­schlecht­lich­keit nennt sie eine gesell­schaft­li­che Zwangs­vor­stel­lung. Es bestün­den dage­gen eine ‚Viel­zahl’ von Geschlech­tern oder geschlecht­li­chen Iden­ti­tä­ten im Zwi­schen­raum von männ­lich und weib­lich. Die Geschlech­ter sei­en flui­de, also ver­än­der­li­che und wan­del­ba­re Zuschrei­bun­gen an Per­so­nen. Ein Mensch kön­ne in sei­nem Leben ver­schie­de­ne Geschlech­ter­iden­ti­tä­ten übernehmen.

In ihrem neu­sten  Buch: „Gegen den Hass“ schreibt die Autorin Caro­lin Emcke: „Aus der Argu­men­ta­ti­on der sozia­len Kon­stru­iert­heit des Geschlechts erge­ben sich wün­schens­wer­te poli­ti­sche und nor­ma­ti­ve Frei­räu­me“ – ins­be­son­de­re für trans- und  inter­se­xu­el­le Men­schen. Dar­aus wird deut­lich: Der Wunsch nach Frei­räu­men ist der Vater der Gen­der-The­se – nicht der Rea­lis­mus der Tat­sa­chen. Daher darf man mit Recht von einer Ideo­lo­gie spre­chen oder einer Anthro­po­lo­gie ohne Fak­ten­ba­sis. Papst Bene­dikt nann­te die Gen­der-Ideo­lo­gie eine Phi­lo­so­phie von tie­fer Unwahr­heit, weil sie eine Rebel­li­on gegen die Natur des Men­schen sei.

Auch der Lehrplan gaukelt eine Vielfalt von Geschlechtern vor

Die Gen­der-Ideo­lo­gie kommt durch vie­le Ein­falls­to­re in Gesell­schaft, Staat und öffent­li­che Mei­nung. Dem gen­der main­strea­ming etwa geht es vor­der­grün­dig nur um die recht­li­che Gleich­stel­lung von Män­nern und Frau­en. Inzwi­schen ver­fol­gen die Sozi­al­po­li­ti­ker eine wei­ter­ge­hen­de „effek­ti­ve sozia­le Gleich­stel­lungs­po­li­tik“ – sprich: Gleich­ma­chung der Geschlech­ter. Für Femi­ni­stin­nen ist die Gen­der-Theo­rie ein Instru­ment, um Frau­en­rech­te in den Vor­der­grund zu rücken. Homo­se­xu­el­len­grup­pen benut­zen die Gen­der-Begrif­fe, um ihre sexu­el­le Ori­en­tie­rung in eine angeb­li­che Viel­falt des Sexu­el­len ein­zu­bin­den und dafür gesell­schaft­li­che Akzep­tanz zu for­dern. Auf die­ser Schie­ne ist die Gen­der-Ideo­lo­gie auch in den Lehr­plan eingeflossen.

Demonstration am 30. 10. vor Wiesbadens Bonifatiuskirche
Demon­stra­ti­on am 30. 10. vor Wies­ba­dens Bonifatiuskirche

Zu Ziel und Gegen­stand der schu­li­schen Sexu­al­erzie­hung gehört es laut Ein­lei­tungs­ka­pi­tel, die „Vielfalt der geschlecht­li­chen Iden­ti­tä­ten zu ver­mit­teln“. Acht Mal kommt die­se Begriff­lich­keit im Lehr­plan vor, teil­wei­se in der Varia­ti­on „Viel­falt der Geschlechts­iden­ti­tä­ten“. Offen­bar ist damit eine Schwer­punkt­set­zung gesetzt.

Mit die­ser Wort­ver­bin­dung  wird schon sprach­lich Leh­rern und Kin­dern sug­ge­riert, dass es neben der geschlecht­li­chen Dua­li­tät von männlich/​weiblich eine Viel­zahl von wei­te­ren Geschlech­tern gäbe. Das ist offen­sicht­lich aus der Gen­der-Theo­rie übernommen.

Doch die­se The­se von der Geschlech­ter-Plu­ra­li­tät wird jeder Bio­lo­gie-Leh­rer als evi­den­te Falsch­aus­sa­ge bezeich­nen müs­sen. Denn die Natur­wis­sen­schaf­ten wie Bio­lo­gie, Gene­tik und Neu­ro­lo­gie wider­le­gen die Gen­der-Theo­rie. Die unter­schied­li­che Chro­mo­so­men-Anla­ge von Män­nern und Frau­en ist ein Fakt, die geschlecht­li­che Dif­fe­ren­zie­rung ein Plus der Evo­lu­ti­on. Der Kas­se­ler Bio­lo­ge Ulrich Kut­sche­ra kri­ti­siert in sei­nem neu­en Buch: Das Geschlech­ter-Para­dox aus wis­sen­schaft­lich-bio­lo­gi­scher Sicht die Gen­der-The­se vom flui­den Cha­rak­ter der Geschlechtskategorie.

Aber war­um steht ein sol­cher Wider­sinn von Geschlech­ter­viel­falt im Lehr­plan? War­um haben die Prü­fer des Lehr­plan­ent­wurfs die­se absur­de Ein­fü­gung durchgewunken?

Geschlechts-Identitäten als nicht-identitäre Geschlechtsabweichungen?

Der Unsinn von den viel­fäl­ti­gen Geschlech­tern wird gestei­gert durch die Begriffs­ver­wir­rung in Form von „geschlecht­li­chen Iden­ti­tä­ten“.

Der Begriff Iden­ti­tät bezeich­net als per­so­na­le Kate­go­rie das nor­ma­le ‚Eins­sein’ einer Per­son mit sich selbst. Mit der neu­en Wort­ver­bin­dung „geschlecht­li­che Iden­ti­tät“ will die Gen­der-Ideo­lo­gie das bio­lo­gisch basier­te Eins­sein von Per­son und Geschlecht grund­sätz­lich als fra­gil oder ver­än­der­bar hin­stel­len. Die an sich selbst­ver­ständ­li­che Geschlechts­iden­ti­tät als Mann oder Frau soll dabei als Ergeb­nis sub­jek­ti­ver Mach­bar­keit sowie als Wahl­mög­lich­keit unter vie­len Geschlech­tern phan­ta­siert werden.

Genderideologie stoppen
Gen­der­ideo­lo­gie stoppen

Als Muster für eine angeb­li­che pre­kä­re Geschlechts­iden­ti­tät dient das mar­gi­na­le Vor­kom­men von Trans­se­xua­li­tät und Inter­se­xua­li­tät im Pro­mil­le­be­reich. Unter der Bezeich­nung Inter­se­xu­el­le wer­den Men­schen ver­stan­den, die bio­lo­gisch bei der Geburt nicht ein­deu­tig einem der bei­den Geschlech­ter zuge­ord­net wer­den kön­nen. Trans­se­xu­el­le dage­gen sind phy­sisch ein­deu­tig als männ­lich oder weib­lich gebo­ren, vom spä­te­ren Gefühl her sind sie aber auf das jeweils ande­re Geschlecht ori­en­tiert. Von die­sen nicht-iden­ti­tä­ren Geschlechts­va­ri­an­ten wird der Begriff ‚geschlecht­li­che Iden­ti­tät’ abge­lei­tet – eine ziem­lich schi­zo­phre­ne Begriffs­bil­dung. Bei Trans­se­xua­li­tät han­delt es sich nach WHO-Defi­ni­ti­on aus­drück­lich um eine „Stö­run­gen der Geschlechtsidentität“.

Gleich­wohl wer­den die sel­te­nen Anoma­lien von der natür­li­chen Zwei­ge­schlecht­lich­keit als das zen­tra­le Grund­mu­ster der Geschlecht­lich­keit instru­men­ta­li­siert. Die Gen­der-Ideo­lo­gie will die­se Aus­nah­me ver­all­ge­mei­nern, indem sie die geschlecht­li­che Unein­deu­tig­keit bei Trans- und Inter­se­xu­el­len zur Regel für alle erklärt. Damit soll die natür­li­che Zwei­ge­schlecht­lich­keit in einem Lebens­strom von inter­se­xu­el­len Geschlechts­for­men auf­ge­löst werden.

Regenbogenfarbene Übertünchung der Gender-Widersprüche

Die angeb­li­che „Viel­falt von Geschlechts­iden­ti­tä­ten“ ist leicht als fake zu erken­nen. Neben der sach­li­chen Falsch­heit und logi­schen Wider­sprüch­lich­keit der Begriffs­bil­dung ist auch der quan­ti­ta­ti­ve Aspekt des Aus­drucks wider­sin­nig. Das zeigt der fol­gen­de Bei­spiels-Ver­gleich: Ein Wald besteht aus 996 Fich­ten- und Tan­nen­bäu­men sowie je zwei Kie­fern und Lär­chen. Eine Behaup­tung, die­se Wald ent­hal­te eine ‚Viel­zahl von Baum­ar­ten’, wäre eine extre­me Wirk­lich­keits­ver­zer­rung. Noch ver­rück­ter wäre die For­de­rung, die The­se ver­meint­li­cher Bio-Diver­si­fi­zie­rung für die­sen Wald müs­se jeder Bür­ger ‚akzep­tie­ren’.

Die Regenbogenfahne – hier am 30.10. 2015 am Wiesbadener Staatstheater – bildet die Kulissenillusion für vermeintliche Geschlechtervielfalt
Die Regen­bo­gen­fah­ne – hier am 30.10. 2015 am Wies­ba­de­ner Staats­thea­ter – bil­det die Kulis­se­n­il­lu­si­on für ver­meint­li­che Geschlechtervielfalt

Die Gen­der­ideo­lo­gen ver­such­ten, alle Unsin­nig­kei­ten der behaup­te­ten Geschlech­ter­viel­falt mit einem regen­bo­gen­far­be­nen Anstrich zu über­tün­chen. Doch die­se auf­ge­bla­se­ne Hal­lu­zi­na­ti­on zer­platzt bei dem ersten Rea­li­täts­check wie eine bun­ti­ge Sei­fen­bla­se. Die Regen­bo­gen­fah­ne ist daher eine Kulis­sen­ab­schir­mung im gen­der­ideo­lo­gi­schen Illusionstheater.

Laut hes­si­schem Lehr­plan soll das The­ma von den viel­fäl­ti­gen Geschlechts­iden­ti­tä­ten in jeder Alters­stu­fe ab dem fünf­ten Schul­jahr brei­ten Raum ein­neh­men. Dazu brau­chen die Leh­rer noch mehr Raum bei der Vor­be­rei­tung, um aus der  fal­schen Vor­stel­lun­gen von ‚Viel­falt’ und den feh­ler­haf­ten Begriff­lich­keit von ‚Iden­ti­tä­ten’ ein sach­lo­gi­sches Unter­richts­kon­zept zu ent­wickeln. Auch aus die­sem schul­prak­ti­schen Grund ist das gen­der­ideo­lo­gisch for­mu­lier­te The­ma eine Zumu­tung für Lehrende.

Zweigeschlechtlichkeit als Regel mit seltenen Ausnahmen

Sach­lich-sexu­al­kund­lich kön­nen den Schüler/​innen die­se Tat­be­stän­de leicht erklärt wer­den: Die Men­schen wer­den zu über 99 Pro­zent als männ­lich oder weib­lich gebo­ren, Jun­ge oder Mäd­chen. In einem Bereich von jeweils zwei Pro­mil­le ist das Geburts-Geschlecht nicht ein­deu­tig bio­lo­gisch oder psy­cho­lo­gisch fest­ge­legt. Die­se trans- oder inter­se­xu­el­len Men­schen lei­den als Jugend­li­che und Erwach­se­ne unter ihrer geschlecht­li­chen Iden­ti­täts­stö­rung. Sie brau­chen zwi­schen­mensch­li­chen Respekt sowie pro­fes­sio­nel­le Beglei­tung und Hilfe.

Das The­ma nor­ma­le Zwei­ge­schlecht­lich­keit und deren Anoma­lien könn­te auf die­se Wei­se – also nicht gen­der­ori­en­tiert – in einer Stun­de sach­lich und klar ab der 9. oder 10. Klas­se behan­delt wer­den. In der Ober­stu­fe mag dann auf die Iden­ti­täts­schwie­rig­kei­ten von Trans- und Inter­se­xu­el­len genau­er ein­ge­gan­gen werden.

Als Resü­mee die­ser Über­le­gun­gen ergibt sich: Der Lehr­plan-Begriff „Viel­falt der geschlecht­li­chen Iden­ti­tä­ten“ bzw. „Geschlechts­iden­ti­tä­ten“ ist falsch und ver­wir­rend. Als ideo­lo­gi­sches Kon­strukt ist die­se Wort­ver­bin­dung ein Aus­druck der Gen­der-Ver­wir­rung. Dabei hät­ten die Lehr­plan-Macher und ‑Mache­rin­nen wis­sen kön­nen und müs­sen, dass die­se Kampf­be­grif­fe von der Gen­der-Lob­by ein­ge­führt und gebraucht werden.

Von Sei­ten der Gen­der-Bewe­gung hat die Ver­wir­rung mit ideo­lo­gi­schen Pro­pa­gan­da-Wor­ten das Ziel, die Erkennt­nis­se der Wis­sen­schaft und des gesun­den Men­schen­ver­stan­des zu unter­drücken, die da lau­tet: Die Zwei­ge­schlecht­lich­keit der Men­schen von Geburt aus ist die Regel der Natur, sel­te­ne Aus­nah­men von trans- und inter­se­xu­el­len Varia­tio­nen eingeschlossen.

Die Gender-Ideologie bekämpft die heterosexuelle Ehe, Elternschaft und Familie

Genau das wol­len die Anhän­ger der Gen­der-Ideo­lo­gie nicht wahr­ha­ben. Sie bekämp­fen die hete­ro­se­xu­el­le Ehe, Eltern­schaft und Fami­lie als „gesell­schaft­li­che Zwangs­norm“. Die müs­se  über­wun­den wer­den. Der deut­sche Prot­ago­nist für die Gen­der-Viel­falt, Prof. Uwe Sie­lert, hat­te schon 2001 gefor­dert, Hete­ro­se­xua­li­tät sowie die Kern­fa­mi­lie von Mut­ter, Vater, Kind/​er zu „ent­na­tu­ra­li­sie­ren“. Damit soll die von Natur aus bestehen­de und begrün­de­te Fami­lie zum Spiel­ball von gesell­schafts­po­li­ti­schen Ideo­lo­gien gemacht wer­den. In dem Gen­der-Lehr­buch „Sexu­al­päd­ago­gik der Viel­falt“ von Eli­sa­beth Tui­der u. a. heißt das Lern­ziel für die hete­ro­se­xu­el­len Schüler/​innen der 7. Klas­se: „Hete­ro­se­xua­li­tät als Norm in Fra­ge stellen“.

Motto der "Demo für alle" in Wiesbaden
Mot­to der „Demo für alle“ in Wiesbaden

Indem die Gen­der-Ideo­lo­gen den Begriff „Viel­falt der Geschlechts­iden­ti­tä­ten“ in Oppo­si­ti­on zur pola­ren Zwei­ge­schlecht­lich­keit posi­tio­nie­ren,  zäh­len sie die männ­li­che und weib­li­che Geschlechts­iden­ti­tät nicht zu der regen­bo­gen­far­be­nen Viel­falt. Dazu sol­len nur Men­schen mit soge­nann­ten LSBTI-Iden­ti­tä­ten gehö­ren, also Homo­se­xu­el­le sowie Trans- und Inter­se­xu­el­le. Ent­spre­chend gel­ten Recht und Anspruch auf wert­schät­zen­de Akzep­tanz auch nicht für die Ehe und Fami­lie, son­dern aus­schließ­lich für die nicht-hete­ro­se­xu­el­len Ori­en­tie­run­gen und Iden­ti­tä­ten. Schließ­lich sol­len Ehe und Fami­lie gänz­lich auf­ge­ho­ben wer­den in einem flui­den Spek­trum von Geschlechtlichkeit.

Die­se Logik ist auch im Lehr­plan ange­legt. Unter der Kapi­tel­über­schrift „Auf­ga­ben und Zie­le schu­li­scher Sexu­al­erzie­hung“ heißt es: „Akzep­tanz von Les­ben, Schwu­len, Bise­xu­el­len, trans- und inter­se­xu­el­len Men­schen“. Hete­ro­se­xu­el­le, ihre Ehe­part­ner­schaf­ten sowie die ehe­ba­sier­te Fami­lie gel­ten als graue Ein­falt. Des­halb haben sie in der bun­ten Viel­falt der son­sti­gen Geschlechts­iden­ti­tä­ten kei­nen Platz, von Akzep­tanz ganz zu schwei­gen. An die Stel­le der frü­he­ren The­men um Ehe und Fami­lie ist im Inhalts­ka­ta­log des neu­en Lehr­plans die Aus­ma­lung der regen­bo­gen­far­be­nen Com­mu­ni­ty mit vie­len selbst­er­klär­ten Sexua­li­täts- und Geschlechts­va­ri­an­ten getreten.

Vielfalt der sexuellen Orientierungen?

Unter die Kate­go­rie Diver­si­tät wird neben den ver­meint­li­chen Geschlechts­iden­ti­tä­ten auch eine angeb­li­che „Viel­falt der sexu­el­len Ori­en­tie­run­gen“ gefasst. Auch zu die­sem Punkt schreibt der Lehr­plan eine ver­zerr­te Sicht auf die Wirk­lich­keit vor. Im Fokus steht dabei die Homo­se­xua­li­tät. Nach einer reprä­sen­ta­ti­ven Emnid-Befra­gung im Jah­re 2000 gaben 1,9 Pro­zent der deut­schen Erwach­se­nen an, homo­se­xu­ell zu emp­fin­den. Eine gele­gent­li­che bise­xu­el­le Aus­rich­tung gehört nicht zu den unter­scheid­ba­ren sexu­el­len Ori­en­tie­run­gen. Dem­nach ist die über­wäl­ti­gen­de Mehr­heit der Erwach­se­nen hete­ro­se­xu­ell aus­ge­rich­tet. Ein Grö­ßen­ver­hält­nis von 98 zu 2 aber als „Viel­falt“ aus­zu­ge­ben ist unsin­nig. Eben­so falsch ist es, von Viel­fäl­tig­keit bei zwei Vari­an­ten zu spre­chen, in die­sem Fall von hete­ro- und homo­se­xu­el­ler Ori­en­tie­rung. Oder steckt eine ideo­lo­gi­sche Absicht dahinter?

„Gender? Wir ÄRZTE sagen NEIN!“ – in Wiesbaden am 30.10.2016
„Gen­der? Wir ÄRZTE sagen NEIN!“ – in Wies­ba­den am 30.10.2016

Von einer „Viel­falt“ der sexu­el­len Ori­en­tie­run­gen zu spre­chen könn­te man erst, wenn die pädo­se­xu­el­le Aus­rich­tung sowie gegen­stands­ori­en­tier­te Sexua­li­tät (Feti­schis­mus) hin­zu­ge­rech­net wird. Doch von die­ser Nach­bar­schaft der sexu­el­len Anoma­lien möch­ten weder die homo­se­xu­ell Ori­en­tier­ten etwas wis­sen noch ist die­se anrü­chi­ge Viel­falt in den Lehr­plan auf­ge­nom­men. Stu­di­en­mä­ßig kön­nen die­se sexu­el­len Rich­tun­gen jedoch Auf­schluss geben über die Ent­ste­hung von Sexu­al­ori­en­tie­run­gen. Die Ber­li­ner For­schungs­stel­le der Cha­ri­té fand her­aus, dass früh­pu­ber­tä­re Lust­erfah­run­gen etwa als Mastur­ba­ti­on mit kind-ori­en­tier­ten Phan­ta­sien zu pädo­se­xu­el­len Fixie­run­gen führen.

Die­ser Hin­weis ist sexu­al­erzie­he­risch rele­vant. Die Puber­tät ist für Kin­der eine Zeit der Festi­gung der Iden­ti­fi­zie­rung mit dem ange­bo­re­nen Geschlecht. In die­ser Pha­se wäre der Hin­weis von Lehr­per­so­nen, es gebe neben der hete­ro­se­xu­el­len eine Viel­zahl von wei­te­ren sexu­el­len Ori­en­tie­run­gen, extrem ver­un­si­chernd. Die­se Viel­falt soll aber laut Lehr­plan schon ab dem 10. Lebens­jahr ver­mit­telt wer­den – eine aus­drück­li­che Neue­rung der vor­lie­gen­den Richt­li­nie. Eine sol­che Vor­ga­be ist jeden­falls nicht alters­ge­mäß. Auf die bei­läu­fi­gen Gefah­ren und „Stö­run­gen für der psy­cho­sexu­el­len Ent­wick­lung“ der Kin­der weist die Deut­sche Gesell­schaft für Sozi­al­wis­sen­schaft­li­che Sexu­al­for­schung hin. Danach erzeugt das The­ma: Viel­falt der sexu­el­len Ori­en­tie­run­gen in der Puber­tät  eher „Ver­un­si­che­rung statt Selbst­ak­zep­tanz“ (vgl. Stel­lung­nah­me der Deut­schen Gesell­schaft für Sozi­al­wis­sen­schaft­li­che Sexu­al­for­schung vom 19. 8. 2016).

Vielfalt an Partnerschaftsformen?

Auch bei den Part­ner­schafts­for­men behaup­tet der Lehr­plan eine regen­bo­gen­far­be­ne Viel­falt. Es geht dabei vor allem um die neu­en „Rea­li­tä­ten“ von homo­se­xu­el­len Part­ner­schaf­ten. Beson­ders erschreckend ist in die­sem Fall, dass die Ehe als Part­ner­schafts­form der Mehr­heits­ge­sell­schaft nicht in den ver­bind­li­chen Inhalts­plan auf­ge­nom­men ist. Dabei leben in Deutsch­land knapp 18 Mil­lio­nen Paa­re in der ehe­li­chen Lebens­form. Dazu ste­hen die 43.000 ein­ge­tra­ge­nen gleich­ge­schlecht­li­chen Part­ner­schaf­ten im Pro­mil­le­be­reich von 0,2 Pro­zent. Die Ver­mitt­lung die­ser sta­ti­sti­schen Ver­hält­nis­se als „Viel­falt der Part­ner­schafts­for­men“ ist eine absurd ver­zerr­te Abbil­dung der Rea­li­tät. Damit bzw. mit „gleich­ge­schlecht­li­chen Part­ner­schaf­ten“ sol­len die Kin­der schon ab der Grund­schu­le kon­fron­tiert werden.

Gender trouble um Mädchen auf dem Jungenklo

Die Gen­der-The­se, dass das bio­lo­gi­sche Geschlecht ziem­lich belie­big geformt, gestal­tet und gewech­selt wer­den könn­te, wirkt auf Puber­tie­ren­de und Ado­les­zen­ten eher ver­un­si­chernd bei der Festi­gung ihrer Geschlechts­zu­ge­hö­rig­keit. Sie kann aber auch zu Gen­der-Fan­ta­sien instru­men­ta­li­siert werden.

In den USA erklär­te ein 15jähriges Mäd­chen, dass sie sich als Jun­ge füh­len wür­de. Mit die­ser Behaup­tung einer trans­se­xu­el­len Geschlecht­lich­keit for­der­te sie die Akzep­tanz ihrer „eigent­lich männ­li­chen Geschlechts­iden­ti­tät“. Das selbst­er­klär­te Trans-Mäd­chen ver­lang­te mit Beru­fung auf das „Recht auf sexu­el­le Selbst­be­stim­mung, von Leh­rern und Schul­lei­tung, als Jun­ge behan­delt zu wer­den. Unter ande­rem for­der­te sie das Recht ein, an der Schu­le die Jun­gen­toi­let­te zu benut­zen. Dage­gen pro­te­stier­ten die Jun­gen und die Eltern. Die Schul­lei­tung bot dar­auf­hin an, für das phy­si­sche Mäd­chen, aber Gefühls-Jun­gen,  eine eige­ne Toi­let­te ein­zu­rich­ten. Die­ses Ange­bot lehn­te das Trans-Mäd­chen bzw. ihr Anwalt ab als Ver­let­zung ihrer Men­schen­wür­de. Der Fall ging dann durch die Gazet­ten und Gerich­te, bis Prä­si­dent Oba­ma das sexu­el­le Selbst­be­stim­mungs­recht auf freie Klo-Wahl erklärte.

Wie oben dar­ge­legt, lei­den trans­se­xu­el­le Men­schen unter ihrer geschlecht­li­chen Iden­ti­täts­stö­rung. Aber die­se Pro­ble­me kön­nen nicht ein­fach schul­or­ga­ni­sa­to­risch gelöst wer­den. Es ist nicht ein­mal wis­sen­schaft­lich geklärt, ob die­se Ent­wick­lungs­stö­run­gen durch Erzie­hungs- und Sozia­li­sa­ti­ons­feh­ler bewirkt wer­den – und des­halb psy­cho­lo­gisch beho­ben wer­den kön­nen. Wis­sen­schaft­ler war­nen jeden­falls vor medi­zi­ni­schen Ein­grif­fen, erst recht bei Jugendlichen.

An deut­schen Schu­len sind sol­che Vor­komm­nis­se noch nicht bekannt gewor­den. Aber der gen­der­ori­en­tier­te Lehr­plan könn­te ein Ein­falls­tor für sol­che Gen­der­tur­bu­len­zen wer­den. Auf der Demo für den Lehr­plan am 30. 10. in Wies­ba­den zeig­ten sich eini­ge Regen­bo­gen-Akti­vi­sten bereit, den ‚gen­der trou­ble’ an die Schu­len zu tra­gen. Nach dem Lehr­plan sol­len sich die Schu­len für sol­che Lob­by-Grup­pen öff­nen können.

Meh­re­re Demon­stran­ten in Wies­ba­den tru­gen die­ses Schild (Bild). Der Spruch bezieht sich auf das Buch von Judith But­ler mit dem Titel: ‚Gen­der Trou­ble’.

Ein Menschenrechts-fake: Recht auf sexuelle Selbstbestimmung

Zwei­mal wird im Lehr­plan vom „Recht auf“ bzw. „Respekt der sexu­el­len Selbst­be­stim­mung“ gespro­chen, die in die Nähe der „uni­ver­sa­len Men­schen­rech­te“ gerückt wer­den. Es gibt aber kei­ne ent­spre­chen­den For­mu­lie­run­gen in ver­bind­li­chen UN-Kon­ven­tio­nen, nicht ein­mal bei Emp­feh­lun­gen von UN-Kon­fe­ren­zen. Das angeb­li­che Recht auf sexu­el­le Selbst­be­stim­mung ist ein Men­schen­rechts-fake. Den hat die Inter­na­tio­nal Plan­ned Paren­thood Fede­ra­ti­on – das ist der Mut­ter­kon­zern von pro fami­lia – mit der „Char­ta der sexu­el­len und repro­duk­ti­ven Rech­te“ 1995 erfun­den. Die Orga­ni­sa­tio­nen ver­ste­hen dar­un­ter auch ein angeb­li­ches „Recht“ auf Abtrei­bung. In die­ser Inter­pre­ta­ti­on steht „sexu­el­le Selbst­be­stim­mung“ im fron­ta­len Gegen­satz zum grund­ge­setz­li­chen Recht auf Leben von Anfang an (Art. 2,2), wes­halb Abtrei­bung nach deut­schem Recht als „Ver­bre­chen gegen das Leben“ grund­sätz­lich straf­bar ist (§ 218).

Es ist eine unver­ant­wort­li­che Zumu­tung von Sei­ten des Kul­tus­mi­ni­sters, den Schu­len einen sol­chen unkla­ren und wider­sprüch­li­chen Rech­te-Begriff als ver­bind­li­ches Lehr­the­ma vor­zu­set­zen. Die Leh­rer soll­ten gegen die­se kul­tus­bü­ro­kra­ti­sche Vor­ga­be Pro­test ein­le­gen – mit der Begrün­dung, dass sie ähn­lich ver­wir­ren­de Aus­sa­gen in den Auf­sät­zen ihrer Schü­ler rot anstrei­chen würden.

Revision des hessischen Sexualkundelehrplans

Neben sol­chen unkla­ren The­men müss­te aus dem Lehr­plan das ver­wir­ren­de gen­der­ideo­lo­gi­sche Lern­ziel: Akzep­tanz der Viel­falt von geschlecht­li­chen Iden­ti­tä­ten gestri­chen wer­den. Die Begrün­dun­gen dafür sind oben ent­wickelt. Eine Revi­si­on der Sexu­al­erzie­hungs­richt­li­nie ist in die­sen Punk­ten drin­gend geboten.

Text: Hubert Hecker
Bil­der: privat

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2 Kommentare

  1. Die beab­sich­tig­te und bis­her gut ver­bor­ge­ne gesell­schafts­zer­stö­ren­de Wir­kung von Gen­der Main­strea­ming wird sicher nicht gleich von allen bemerkt wer­den. Aber bald deut­lich wer­den soll­te, dass Gen­der Main­strea­ming auch ein wenig unge­sund für Frau­en, Müt­ter und Kin­der ist.
    Zum Bei­spiel das durch die Gleich­ma­che­rei begün­stig­te Negie­ren bedeut­sa­mer und dem Mann über­le­ge­ner weib­li­cher Eigen­schaf­ten mit der Fol­ge, dass häu­fig der Body nur noch wich­tig und die an sich höhe­re weib­li­che Depres­si­ons­nei­gung noch gestei­gert wer­den. Ver­ges­sen der ‑bei der gleich nach der Geburt gefor­der­ten beruf­li­chen Selbst­ver­wirk­li­chung – für Sprach- und Kogni­tiv­ent­wick­lung wich­ti­gen früh­kind­li­chen Mut­ter­bin­dung (infol­ge des frü­hen flüs­sig­keits­ge­kop­pel­ten Hörens des Foe­ten nur der Mut­ter­stim­me im Mut­ter­leib) mit der Fol­ge von Sprach‑, Lese- und Recht­schreib­stö­run­gen durch Fremdbetreuung.
    Pro­ble­me durch Cor­tisol­aus­schüt­tung (gefähr­li­ches Stress­hor­mon) und Schlaf­man­gel mit ent­spre­chen­dem Wachs­tums­hor­mon­man­gel von Krip­pen­kin­dern mit Hip­po­cam­pus­min­de­rung (Lern­ma­schi­ne des Gehirns).
    Erschrecken­de Zunah­me von Depres­sio­nen auch bei Kin­dern und Jugendlichen.
    [sie­he „Kin­der – Die Gefähr­dung ihrer nor­ma­len (Gehirn-) Ent­wick­lung durch Gen­der Main­strea­ming“ in: „Ver­ge­wal­ti­gung der mensch­li­chen Iden­ti­tät. Über die Irr­tü­mer der Gen­der-Ideo­lo­gie, 6. Auf­la­ge, Ver­lag Logos Edi­ti­ons, Ans­bach, 2015: ISBN 978–3‑9814303–9‑4 und „Es trifft Frau­en und Kin­der zuerst – Wie der Gen­de­ris­mus krank machen kann“, Ver­lag Logos Edi­ti­ons, Ans­bach, 2015: ISBN 978–3‑945818–01‑5

  2. Wenn die Fixie­rung auf „2 Geschlech­ter“ besei­tigt wer­den soll, wie­so besteht das System dann so auf den „Leh­re­rIn­nen“ oder „Lehrer*innen“, oder wie auch immer. Wür­den nicht die „Leh­rer“ viel eher zulas­sen, dass man sich auch 60 oder wie viel auch immer Geschlech­ter vor­stel­len kann. Man kann schon mal dar­auf hin­wei­sen, dass die Die­ner des Bösen in ihrem ver­bis­se­nen Fana­tis­mus auch noch abgrund­tief dumm sind!

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