Kardinal Burke schlägt einen Zeitplan für die Zurechtweisung von Papst Franziskus vor


Kardinal Burke spricht sich für einen Zeitplan für eine Correctio fraterna von Papst Franziskus wegen Amoris laetitia aus.
Kardinal Burke spricht sich für einen Zeitplan für eine Correctio fraterna von Papst Franziskus wegen Amoris laetitia aus.

(Rom) Kar­di­nal Ray­mond Bur­ke ließ in einem Gespräch mit Life­Si­teNews durch­blicken, daß es einen Zeit­rah­men für eine mög­li­che „for­ma­le Zurecht­wei­sung“ von Papst Fran­zis­kus geben soll­te, wenn der Papst sich auch wei­ter­hin wei­gern soll­te, auf die fünf Dubia (Zwei­fel) zu antworten.

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Die Dubia waren am 19. Sep­tem­ber von vier Kar­di­nä­len, dar­un­ter auch Kar­di­nal Bur­ke, ver­trau­lich bei der römi­schen Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on hin­ter­legt wor­den. Sie sind in Form von Fra­gen an Papst Fran­zis­kus gerich­tet, und von ihm erwar­ten sich die Unter­zeich­ner auch eine Ant­wort. Bis­her jedoch ver­ge­bens. Aus die­sem Grund wand­ten sie sich am 14. Novem­ber an die Öffent­lich­keit und mach­ten ihre Zwei­fel bekannt.

Seit­her ist Feu­er am Dach von San­ta Mar­ta. Die vier Kar­di­nä­le Wal­ter Brand­mül­ler, Car­lo Caf­farra und Joa­chim Meis­ner sowie Bur­ke müs­sen seit­her eine Lawi­ne von Anschul­di­gun­gen und Unter­stel­lun­gen über sich erge­hen las­sen. Die Ver­trau­ten des Pap­stes reden und attackie­ren die vier, doch Papst Fran­zis­kus wei­gert sich, auf deren Fra­gen zu ant­wor­ten. Vor weni­gen Tagen sag­te Kar­di­nal Rena­to Raf­fae­le Mar­ti­no, daß die Fra­gen völ­lig legi­tim sind und es „rich­tig“ wäre, daß der Papst auch dar­auf antwortet.

„Die Dubia müssen eine Antwort haben“ – Der Zeitplan

„Die Dubia müs­sen eine Ant­wort haben“, bekräf­tig­te Kar­di­nal Bur­ke gegen­über Life­Si­teNews das Anlie­gen, weil sie mit den „wirk­li­chen Fun­da­men­ten des mora­li­schen Lebens“ zu tun haben. Es gehe um die immer­wäh­ren­de Leh­re der Kir­che über Gut und Böse, die Ehe und die Eucharistie.

Kar­di­nal Bur­ke hofft wei­ter­hin auf eine päpst­li­che Ant­wort, scheint aber nicht mehr damit zu rech­nen. Viel­mehr deu­te­te er einen Zeit­plan für die mög­li­che Cor­rec­tio fra­ter­na (Zurecht­wei­sung) des Pap­stes an.

Wegen des bevor­ste­hen­den Hoch­fe­stes der Geburt Jesu Chri­sti, der Weih­nachts­ok­tav und den Fei­er­lich­kei­ten zum Jah­res­be­ginn sei sie vor­her unwahr­schein­lich, so der Kar­di­nal, der damit eine Akti­vie­rung der Cor­rec­tio für die Zeit nach Drei­kö­nig andeu­te­te. Die Form der Zurecht­wei­sung sei „sehr ein­fach“, so der Kardinal.

Das Apo­sto­li­sche Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia habe wegen sei­ner Unklar­heit zu wich­ti­gen mora­li­schen Fra­gen seit ihrer Ver­öf­fent­li­chung im ver­gan­ge­nen April für eine erheb­li­che Ver­wir­rung in der katho­li­schen Kir­che gesorgt. Der Papst sei von ver­schie­de­nen Sei­ten dar­auf auf­merk­sam gemacht und um Abhil­fe gebe­ten wor­den, so der Kar­di­nal. Allen die­sen Bit­ten ver­wei­ger­te sich Fran­zis­kus jedoch. Aus sei­nem Umfeld kamen zahl­rei­che, meist wenig qua­li­fi­zier­te Stel­lung­nah­me, doch der Papst selbst wei­gert sich seit mehr als acht Mona­ten auf kla­re Fra­gen zu ant­wor­ten. Damit kom­me er sei­nen Pflich­ten nicht nach und erfül­le nicht sei­ne Auf­ga­be, die „Brü­der im Glau­ben zu stärken“.

Kar­di­nal Bur­ke war Wort­füh­rer gegen die „neue Barm­her­zig­keit“ von Kar­di­nal Wal­ter Kas­per bei der ersten Bischofs­syn­ode über die Fami­lie im Okto­ber 2014. Dafür wur­de er von Papst Fran­zis­kus sei­nes Amtes als Prä­fekt des Ober­sten Gerichts­ho­fes an der Apo­sto­li­schen Signa­tur ent­ho­ben und aus der Römi­schen Kurie ent­fernt. Papst Fran­zis­kus woll­te offen­bar am bril­lan­ten Kano­ni­sten ein Exem­pel gegen­über jenen sta­tu­ie­ren, die durch ihre Ver­tei­di­gung des Ehe­sa­kra­ments und der kirch­li­chen Moral­leh­re sei­ne Plä­ne durch­kreuz­ten. Seit­her beklei­det Kar­di­nal Bur­ke das Ehren­amt eines Kar­di­nal­pa­trons des Sou­ve­rä­nen Mal­te­ser­or­dens. An der zwei­ten Bischofs­syn­ode über die Fami­lie konn­te er nicht mehr teilnehmen.

„Absoluter Respekt für das Petrusamt“

Kar­di­nal Bur­ke ver­wies im Gespräch mit Life­Si­teNews auch auf kon­kre­te nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen von Amo­ris lae­ti­tia und nann­te die pasto­ra­len Richt­li­ni­en der Kir­chen­pro­vinz Bue­nos Aires und von Bischof Robert McEl­roy von San Die­go in Kali­for­ni­en. Bei­de Doku­men­te ent­hal­ten, so der Kar­di­nal, Aus­sa­gen, die im Wider­spruch zur kirch­li­chen Leh­re stehen.

Bur­ke beton­te, daß eine for­ma­le Zurecht­wei­sung eines Pap­stes zwar eine Sel­ten­heit in der Kir­che sei, es aber Prä­ze­denz­fäl­le gibt und es sich um eine aner­kann­te kirch­li­che Pra­xis han­delt. Kon­kret nann­te der Kar­di­nal den Fall von Papst Johan­nes XXII. im 14. Jahr­hun­dert. Der Histo­ri­ker Rober­to de Mat­tei nann­te vor weni­gen Tagen auch jün­ge­re Bei­spie­le, eines sogar aus dem 20. Jahr­hun­dert (sie­he Die unver­zicht­ba­ren Pflich­ten der Kar­di­nä­le der Hei­li­gen Römi­schen Kir­che).

Kar­di­nal Bur­ke, ein ange­se­he­ner Kir­chen­recht­ler, beton­te, daß eine Zurecht­wei­sung „mit abso­lu­tem Respekt für das Amt des Nach­fol­gers des hei­li­gen Petrus durch­zu­füh­ren ist“, denn ihr Zweck ist es, der der Wahr­heit und dem Petrus­amt und sei­ner Auf­ga­be zu dienen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Life­Si­teNews (Screen­shot)

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