Bundesverfassungsgericht erlaubt muslimisches Kopftuch im Dienst und „Heidenspaß“ am Karfreitag


Karlheinz Weißmann über Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes, mit denen das muslimische Kopftuch im Dienst (28.11.2016) und der "Heidenspaß" am Karfreitag (30.11.2016) erlaubt wurden.
Karlheinz Weißmann über Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes, mit denen das muslimische Kopftuch im Dienst (28.11.2016) und der "Heidenspaß" am Karfreitag (30.11.2016) erlaubt wurden.

„Die Ent­schei­dun­gen des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, daß eine mus­li­mi­sche Erzie­he­rin das Recht hat, im Dienst ein Kopf­tuch zu tra­gen, und die ande­re, daß die Stö­rung der Fei­er­tags­ru­he am Kar­frei­tag in Zukunft ein ‚Hei­den­spaß‘ erlaubt sei, zeigt, wohin man mit dem gan­zen Gere­de über die ‚Wert­frei­heit‘ kommt, die es angeb­lich braucht, um die ‚Wer­te‘ des Grund­ge­set­zes zu verteidigen.“

Karl­heinz Weiß­mann, Histo­ri­ker und evan­ge­li­scher Theo­lo­ge, in der Wochen­zei­tung Jun­ge Frei­heit vom 16. Dezem­ber 2016.

Bild: Wiki­com­mons

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