
(Oslo) Über die katholische Diözese Oslo in Norwegen wurde ein Bußgeld verhängt, weil sie eine überhöhte Zahl an Gläubigen angegeben habe, um mehr öffentliche Gelder zu erhalten.
Die Geldstrafe beläuft sich auf eine Million Kronen (rund 110.000 Euro). Der mehrheitlich lutherische Staat Norwegen läßt auch anerkannten religiösen Minderheiten ein staatliche finanzielle Unterstützung zukommen. Die Höhe der Summe hängt von der Anzahl der Gläubigen ab. Zur Überprüfung müssen die religiösen Minderheiten genaue Mitgliederregister vorlegen.
Die Diözese Oslo, so der Vorwurf, habe die Register durch das Eintragen von Namen von Einwanderern aus katholischen Ländern aufgebläht, um mehr staatliche Fördermittel zu beziehen.
Der Fälschung wurde ein Mitarbeiter der diözesanen Finanzstelle, der Vietnamese Thuan Cong Pham, angeklagt. Er hat sich wegen Betrugs strafrechtlich zu verantworten.
Die Diözese kann gegen das auf dem Verwaltungsweg verhängte Bußgeld Einspruch einlegen. Damit würde der Fall eine Sache der Gerichte.
Die Diözese bestreitet jede Betrugsabsicht. Man habe die Register aktualisiert. Seit 2005 seien zahlreiche katholische Einwanderer hinzugekommen. Es handle sich um praktizierende Katholiken, vor allem Polen, die jedoch eine Registrierung verweigern, weil die eine solche in ihren Heimatländern entweder nicht kennen oder aufgrund von Verfolgungserfahrung einer solchen ablehnend gegenüberstehen.
Unabhängig vom verhängten Bußgeld fordert der Staat Norwegen, so AFP, wegen Erschleichung von öffentlichen Zuwendungen, mehr als 40 Millionen Kronen (4,5 Millionen Euro) zurück.
Laut dem staatlichen Statistikamt zählte die katholische Kirche Anfang 2016 in Norwegen 145.000 Gläubige.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL (Screenshot)
In Deutschland ist das doch auch gang und gäbe. Jede Diözese kassiert für mehr Leute, als tatsächlich katholisch sind – und das ganz ohne Bussgeld (Achtung, Sarkasmus!)
Die Kirche sollte sich von jeder staatlichen Bezuschußung frei machen, weil solche anfällig für Manipulationen und Bevormundung durch den Staat bzw. Anbiederung an den Staat machen – siehe Deutschland und die Kirchensteuer. Der Staat sollte wenn schon nur für die Erhaltung von historischen Kirchengebäuden Zuschüße geben, zum Zwecke des Denkmalschutzes.