Für Errichtung von Instituten des geweihten Lebens diözesanen Rechts künftig Zustimmung Roms notwendig


Ordensgemeinschaften: neue Zentralisierung
Ordensgemeinschaften: neue Zentralisierung

(Rom) Für die Errich­tung von Insti­tu­ten des geweih­ten Lebens diö­ze­sa­nen Rechts braucht es künf­tig die Zustim­mung Roms.

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Insti­tu­te des geweih­ten Lebens wer­den offi­zi­ell die katho­li­schen Ordens­ge­mein­schaf­ten genannt, deren Mit­glie­der öffent­li­che, ewi­ge oder zeit­li­che Gelüb­de able­gen, mit denen sie ver­spre­chen, ein Leben nach den evan­ge­li­schen Räten Keusch­heit, Armut und Gehor­sam zu füh­ren und in der Regel in Gemein­schaft leben. Das Kirch­li­che Ordens­le­ben geht bis auf das 4. nach­christ­li­che Jahr­hun­dert zurück.

Institute diözesanen und päpstlichen Rechts

Die Kir­che unter­schei­det zwi­schen Insti­tu­ten diö­ze­sa­nen Rechts und sol­chen päpst­li­chen Rechts. Wäh­rend letz­te­re vom Hei­li­gen Stuhl errich­tet wer­den und „unmit­tel­bar und aus­schließ­lich der Gewalt des Apo­sto­li­schen Stuhls“ unter­ste­hen, wer­den erste­re durch einen Diö­ze­san­bi­schof in sei­ner Diö­ze­se errich­tet und unter­ste­hen auch sei­ner Auf­sicht und Zustän­dig­keit. Der Bischof ent­schied jedoch kraft sei­ner Jurisdiktionsvollmacht.

In der Regel bil­det sich eine klei­ne Gemein­schaft von Gläu­bi­gen, die nach einem bestimm­ten Cha­ris­ma gemein­schaft­lich zusam­men­le­ben will. Sie ersucht den Diö­ze­san­bi­schof, in des­sen Diö­ze­se sie lebt, um die kir­chen­recht­li­che Aner­ken­nung. Die­ser prüft die Ordens­re­geln und die Gemein­schaft auf ihre Über­ein­stim­mung mit der katho­li­schen Glau­bens­leh­re und der kirch­li­chen Ord­nung. Er prüft vor allem auch die Bestän­dig­keit der Gemein­schaft. Ein Vor­gang, der meh­re­re Jah­re dau­ert, bis eine Aner­ken­nung als Insti­tut diö­ze­sa­nen Rechts erfolgt. Die Aner­ken­nung erfolgt zunächst pro­vi­so­risch auf eini­ge Jah­re befri­stet. Bei Bewäh­rung erfolgt sie dann unbefristet.

Nach wei­te­ren Jah­ren einer posi­ti­ven Ent­wick­lung und Aus­brei­tung ersu­chen die Orden meist um Aner­ken­nung als Insti­tut päpst­li­chen Rechts. Was eine erneu­te Prü­fungs­zeit bedeu­tet und wie­der­um zunächst pro­vi­so­risch und bei Bewäh­rung unbe­fri­stet gewährt wird.

Papst beschneidet Rechte der Bischöfe: Errichtungsdekret ohne Zustimmung Roma null und nichtig

Veröffentlichung des Reskripts im heutigen Osservatore Romano
Ver­öf­fent­li­chung des Reskripts im heu­ti­gen Osser­va­to­re Romano

Mit einer neu­en Zen­tra­li­sie­rungs­be­stim­mung von Papst Fran­zis­kus ist künf­tig für die Errich­tung eines Insti­tuts diö­ze­sa­nen Rechts die Zustim­mung Roms notwendig.

Papst Fran­zis­kus ent­schied mit einem Reskript ex audi­en­tia eine Beschnei­dung der Voll­mach­ten der Diö­ze­san­bi­schö­fe. Ein Diö­ze­san­bi­schof, der ein Insti­tut diö­ze­sa­nen Rechts errich­ten will, muß die Zustim­mung des Hei­li­gen Stuhls ein­ho­len. Das Reskript legt eine Zustim­mung Roms ad vali­ditatem fest. Vor allem aber erklärt es das Dekret für ein Insti­tut diö­ze­sa­nen Rechts, das ohne Zustim­mung Roms errich­tet wur­de, für null und nichtig.

Das Reskript trägt das Datum vom 11. Mai, wur­de aber erst in der heu­ti­gen Aus­ga­be des Osser­va­to­re Roma­no von Kar­di­nal­staats­se­kre­tär Pie­tro Paro­lin ver­öf­fent­licht. Wört­lich heißt es darin:

„Der Hei­li­ge Vater Fran­zis­kus hat in der Audi­enz, die dem unter­zeich­ne­ten Staats­se­kre­tär am 4. April 2016 gewährt wur­de, fest­ge­legt, daß die vor­he­ri­ge Kon­sul­tie­rung des Hei­li­gen Stuhls als ad vali­di­da­tem für die Errich­tung eines diö­ze­sa­nen Insti­tuts des geweih­ten Lebens not­wen­dig zu ver­ste­hen ist, bei Stra­fe der Nich­tig­keit des Errich­tungs­de­krets des Insti­tuts selbst.“

Das Reskript tritt mit 1. Juni 2016 in Kraft.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: com​bo​ni​.it/​O​s​s​e​r​v​a​t​ore Roma­no (Screen­shot)

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

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4 Kommentare

  1. Die Über­ga­ge von weit­rei­chen­den Kon­se­quen­zen an die Bischofs­kon­fe­ren­zen und Orts­bi­schö­fe, sie­he Amo­ris lae­ti­tia Nr. 3 und die­ser star­ker Zen­tra­lis­mus sind nur ein schein­ba­rer Wider­spruch. Es geht um die Zer­stö­rung der Kir­che und da ist jedes Mit­tel recht. Dies ist lei­der die ein­zig strin­gen­te und logi­sche Erklärung.

    Damit sich kei­ne neu­en, katho­li­schen oder gar tra­di­tio­nel­len Orden bil­den kön­nen, wird den Bischö­fen dafür die Ver­ant­wor­tung ent­zo­gen. Und wel­che Orden wer­den wohl geneh­migt werden?
    ‑gno­stisch
    ‑öku­me­nisch
    – interreligiös
    – islamfreundlich
    – homofreundlich

    Denn es kann ja den Fall geben, dass sich unter einem tat­säch­lich katho­li­schen Bischof ein tat­säch­lich katho­li­scher Orden bil­det und die­se „Seu­che“ aus der Sicht von Papst Fran­zis­kus, dann auf ande­re Diö­ze­sen oder gar Län­der über­springt. Oder es ist eine Reak­ti­on ex post, dass sich schon auf der Diö­ze­sa­ne­be­ne etwas gebil­det hat und man spürt, mit dem umge­kehr­ten sen­sus fidei aus­ge­stat­tet, dass es hei­lig ist und des­we­gen will man admi­ni­stra­tiv dage­gen vorgehen.

    Und unse­re Kar­di­nä­le und Bischö­fe tun nichts. Was, falls über­haupt etwas, bringt das Fass zum überlaufen?

    • Lie­ber Tra­di­ti­on und Glau­ben, es kann gut sein, dass Sie das rich­tig beur­tei­len. Sie haben dabei gewiss das Vor­ge­hen gegen die Fran­zis­ka­ner der Imma­ku­la­ta und die Amts­ent­he­bung von Bischof Livi­e­res in Para­gu­ay im Auge. Aber sehe Sie es mal so: im Fal­le eines kon­ser­va­ti­ven Nach­fol­gers von Papst Fran­zis­kus kann sich die­se Ent­schei­dung im Nach­hin­ein durch­aus aus posi­tiv erwei­sen. Das Ver­rück­te ist aller­dings, dass wir sol­che Gedan­ken über­haupt anstel­len müs­sen, denn noch bis zum Ende des Pon­ti­fi­ka­tes von Papst Bene­dikt waren sie nicht vorstellbar.

      • Ihr Wort in Got­tes Ohr wer­ter @ Aventin!
        Hof­fen wir, dass mit der Tia­ra, die der ortho­do­xe, maze­do­ni­sche Par­la­ments­prä­si­dent jüngst P.F. über­reicht hat, bald ein wür­di­ger Nach­fol­ger im Petrus­amt gekrönt wer­den wird: Ich sehe da nur einen fähi­gen Mann im Kir­chen­staa­te – Papst Bene­dikt XVI., bzw. XVII.! -
        Wer, wenn nicht er, könn­te all‘ die berg­o­gli­o­ni­schen Irrun­gen und Wir­run­gen in die rei­ne katho­li­sche Leh­re zurück­füh­ren und so die Hei­lig­keit der Kir­che wiederherstellen?

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