War Altbischof Franz Kamphaus besonders papsttreu? – Sonderwege im Bistum Limburg (1)


Limburg an der Lahn von Lewis Pinhorn Wood (ca. 1892)

Das Bis­tum Lim­burg soll Ende 2016 einen neu­en Bischof bekom­men. In die­ser Situa­ti­on wer­den von inter­es­sier­ter Sei­te Legen­den über die bei­den letz­ten Bischö­fe Kamph­aus und Tebartz-van Elst gestrickt.

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Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.

An den bei­den Weih­nachts­ta­gen 2015 strahl­te der Hes­si­sche Rund­funk ein Inter­view mit Erz­bi­schof Georg Gäns­wein aus. Dabei wies der deut­sche Kuri­en-Prä­lat erneut dar­auf hin, dass es bei den Angrif­fen auf den dama­li­gen Bischof Tebartz-van Elst auch um einen Rich­tungs­streit gegan­gen sei. Bekannt­lich war der ehe­ma­li­ge Lim­bur­ger Bischof kon­ser­va­tiv, glau­bens- und papst­treu. Genau des­halb attackier­ten ihn schon kurz nach Beginn sei­ner Bischofs­zeit moder­ni­sti­sche Kräf­te in und außer­halb des Lim­bur­ger Ordi­na­ri­ats. Durch syste­ma­ti­sche Indis­kre­tio­nen und mit­hil­fe der Medi­en wur­den Ver­däch­ti­gun­gen, Falsch­in­for­ma­tio­nen und Miss­trau­en aus­ge­streut – auch von Sei­ten eini­ger Dom­ka­pi­tu­la­re. Die dar­aus fol­gen­de Iso­la­ti­on des Bischofs führ­te zu der fata­len Geheim­stra­te­gie bei der Dom­berg­be­bau­ung, bei der er sich in eine Rei­he von Feh­lern ver­strick­te. Auf die­sem Hin­ter­grund muss­te er sein Rück­tritts­ge­such ein­rei­chen, wäh­rend die mit­ver­ant­wort­li­chen Prä­la­ten sich selbst einen Per­sil­schein aus­stell­ten. Die Geg­ner des Bischofs konn­ten zunächst tri­um­phie­ren. Bis heu­te schwelt daher der Rich­tungs­streit wei­ter, den Erz­bi­schof Gäns­wein auf die Fra­ge zuspitzte:

Bleibt das Bistum Limburg ein Teil der (römisch-katholischen Welt-) Kirche oder verfolgt man einen sogenannten Limburger Sonderweg?

Gegen die­se Ein­schät­zung stell­te sich in einem Leser­brief an die Frank­fur­ter Neue Pres­se der Pfar­rer von Ober­ur­sel, Rein­hold Kal­tei­er. Der war in der Amts­zeit Bischof Tebartz-van Elsts Spre­cher des Prie­ster­rats. Als sol­cher stand er in den ersten Jah­ren der Amts­zeit des Bischofs  an sei­ner Sei­te und ver­tei­dig­te ihn – etwa gegen die häss­li­che Brand­brief-Kam­pa­gne des SPIEGELS. Spä­ter wand­te er sich ab. Heu­te ver­sucht er über den Bischof und sei­ne Amts­zeit Legen­den zu verbreiten.

In sei­nem Leser­brief behaup­tet er, Bischof Tebartz-van Elst sei nicht wegen sei­ner kon­ser­va­ti­ven Grund­hal­tung ange­grif­fen wor­den. Die bestand vor allem in des­sen Loya­li­tät zum dama­li­gen Papst Bene­dikt und sei­ner Treue zur über­lie­fer­ten Leh­re der Kir­che. Kal­tei­er behaup­tet nun: Die­se Hal­tung der Papst­treue wäre doch schon immer die Lim­bur­ger Tra­di­ti­on gewe­sen.  Die Bischö­fe Kempf und Kamph­aus wären dem Papst in Treue zuge­tan gewe­sen. Es hät­te kei­nen Lim­bur­ger Son­der­weg gege­ben. Man reibt sich die Augen: Bischof Kamph­aus als ein beson­ders treu­er Anhän­ger von Papst Johan­nes Paul II.?

Altbischof Kamphaus – dem Papst in Treue zugetan?

Kal­tei­er stellt die Fak­ten auf den Kopf. Die Pres­se jeden­falls fei­er­te Kamph­aus in den Jah­ren nach 2000 als Rebell gegen Rom. Auch wenn Bischof Kamph­aus eine sol­che pla­ka­ti­ve Ein­ord­nung nicht moch­te – er gab die­sem Ein­druck durch­aus Nah­rung durch sein Han­deln. Denn nach dem Aus­stieg der deut­schen Bischö­fe aus dem töd­li­chen Pro­gramm der staat­li­chen Abtrei­bungs­schein­be­ra­tung  stell­te sich Kamph­aus in Trotz gegen das römi­sche Lehr­amt, um in sei­nem Bis­tum wei­ter­hin an die­ser Schein­be­ra­tungs­pra­xis festzuhalten.

Den Papst stell­te er damals die Alter­na­ti­ve, ent­we­der sei­ne Ent­schei­dung zu akzep­tie­ren oder ihn als Bischof abzu­set­zen. Rom wies die­se tak­ti­sche Erpres­sung als unwür­di­ges Schwar­ze-Peter-Spiel zurück.

In Ver­hand­lun­gen mit Kar­di­nal Ratz­in­ger und dem Lei­ter der Bischofs­kon­gre­ga­ti­on wur­de Kamph­aus im Janu­ar 2001 eine Über­gangs­frist von einem Jahr zuge­stan­den. In die­ser Zeit soll­te der Lim­bur­ger Bischof sei­ne Ent­schei­dung über­den­ken, indem er sich mit den moral­theo­lo­gi­schen Argu­men­ten des päpst­li­chen Lehr­am­tes aus­ein­an­der­setz­te und zu einer eines Bischofs wür­di­gen Ent­schei­dung käme. Er tat es nicht, son­dern blieb bei sei­ner Hal­tung, an der Teil­nah­me der staat­li­chen Schein­be­ra­tungs­pra­xis festzuhalten.

Der Papst hat­te durch sei­nen Kar­di­nal­staats­se­kre­tär Sod­a­no erklä­ren las­sen: Durch die kirch­li­che Mit­wir­kung an dem staat­li­chen Ver­fah­ren zur (rechts­wid­ri­gen) Abtrei­bung wer­de die  Leh­re der Kir­che zum Lebens­schutz ver­dun­kelt. Denn durch die Aus­stel­lung des Bera­tungs­scheins sei ein Legi­ti­ma­ti­ons­ver­fah­ren erstellt, das allein der Tötung von Unge­bo­re­nen die­ne. Des­halb dür­fe eine kirch­li­che Stel­le dar­an nicht mit­wir­ken.  In die­ser Fra­ge von Leben und Tod kön­ne nicht der Vor­halt einer moral­theo­lo­gi­schen Güter­ab­wä­gung gesetzt wer­den, nach dem die abge­trie­be­nen Unge­bo­re­nen mit der Zahl der ver­mut­lich geret­te­ten Kin­der auf­zu­rech­nen wären.  Es gehe auch nicht um einen Ein­griff in die pasto­ra­le Kom­pe­tenz eines Bischofs, son­dern um eine zwin­gen­de moral­theo­lo­gi­sche Norm, bei der die Wei­sung des Pap­stes lehr­mä­ßi­ger Natur sei.

Eine öffent­li­che Stel­lung­nah­me zu die­ser lehr­amt­li­chen Argu­men­ta­ti­on hat Bischof Kamph­aus nie abge­ge­ben. Statt­des­sen berief er sich bei sei­ner Ent­schei­dung zur Fort­füh­rung der Abtrei­bungs­schein­be­ra­tung ein­fach auf sei­ne per­sön­li­che Gewis­sens­ent­schei­dung – ohne wei­te­re moral­theo­lo­gi­sche Begründung.

Nach Ablauf der Frist im Janu­ar 2002 bekam Kamph­aus nach einem Gespräch in Rom noch ein­mal sechs Wochen Bedenk­zeit, die der Lim­bur­ger Bischof ver­strei­chen ließ. Im März 2002 kam dann die end­gül­ti­ge lehr­amt­li­che Wei­sung von Rom, dass auch im Bis­tum Lim­burg nach der welt­kirch­li­che Norm gehan­delt wer­den müs­se. Nach die­sem Lehr­amts­ent­scheid stell­te sich Bischof Kamph­aus als Gewis­sens-Mar­ty­rer dar. Damit hat­te er eine wei­te­re Legen­de eta­bliert, die die Medi­en ger­ne kol­por­tier­ten. Auch Kal­tei­er ver­brei­tet die­se heroi­sche Ver­si­on, dass Kamph­aus ent­ge­gen sei­nem Gewis­sen auf Geheiß von Rom aus der Schwan­ge­ren­kon­flikt­be­ra­tung aus­ge­stie­gen sei. Mit die­ser For­mu­lie­rung wer­den meh­re­re Feh­ler verbreitet.

Legenden um den Ausstieg und ein letzter Affront gegen den Papst

  • Zum Ersten ging es nicht um die Been­di­gung der Schwan­ge­ren­kon­flikt­be­ra­tung, son­dern um den kirch­li­chen Aus­stieg aus einem staat­li­chen Pro­gramm, bei dem straf­freie, aber rechts­wid­ri­ge Tötun­gen von Unge­bo­re­nen durch die Bera­tungs­schein­ver­ga­be legi­ti­miert wer­den. Die Wahr­heit ist, dass die Schwan­ge­ren­be­ra­tung mit vier­zig haupt- und ehren­amt­li­che Hel­fe­rin­nen im Bis­tum nach 2002 fort­ge­führt wurde.
  • Des Wei­te­ren war es nicht ein iso­lier­tes auto­ri­tä­res Geheiß von Rom, als zum Ende des Jah­res 2000 die deut­schen Bischö­fe beschlos­sen hat­ten, aus dem staat­li­chen Schein­be­ra­tungs­pro­gramm aus­zu­stei­gen. Papst und Kurie hat­ten vor­her in einem drei­jäh­ri­gen, gedul­di­gen Bera­tungs­pro­zess durch Schrei­ben, gemein­sa­me Kon­fe­ren­zen und Ein­zel­ge­sprä­che um die kirch­lich-moral­theo­lo­gi­sche Fra­ge gerun­gen, wie die Kir­che glaub­wür­dig das Evan­ge­li­um des Lebens gegen die gras­sie­ren­de Kul­tur des Todes bezeu­gen kön­ne. Alle deut­schen Bischö­fe – außer der von Lim­burg – hat­ten sich schließ­lich der moral­theo­lo­gi­schen Argu­men­ta­ti­on des päpst­li­chen Lehr­amts angeschlossen.
  • Wenn Kamph­aus die­se Fra­ge auf eine indi­vi­du­el­le Gewis­sens­ent­schei­dung zwi­schen ihm und dem Papst redu­zier­te, so unter­schlug er sowohl den kirch­li­chen Bera­tungs­pro­zess mit den deut­schen Bischö­fen, die welt­kirch­lich-theo­lo­gi­sche Rele­vanz des Pro­blems wie auch den lehr­amt­li­chen Cha­rak­ter der päpst­li­chen Ent­schei­dung. Die Fra­ge nach der moral­theo­lo­gi­schen Bewer­tung der Abtrei­bungs­schein­be­ra­tung konn­te genau­so wenig im Allein­gang durch das indi­vi­du­el­le Gewis­sens eines Bischofs ent­schie­den wer­den wie laut Ver­fas­sungs­ge­richt recht­lich  eine Unge­bo­re­nen-Tötung der frei­en Gewis­sens­ent­schei­dung einer schwan­ge­ren Mut­ter anheim­ge­ge­ben wer­den kann.
  • Schließ­lich unter­spül­te Kamph­aus mit sei­nem trot­zi­gen Rück­zug auf sein Gewis­sen das Lehr- und Hir­ten­amt des Pap­stes in moral­theo­lo­gi­schen Fra­gen sowie die Ein­heit der Bischö­fe unter­ein­an­der und mit dem Papst. Der Kon­flikt war inzwi­schen zu einem Dis­zi­pli­nar­fall gewor­den. Im Kle­rus des Bis­tum Lim­burg war damals zu hören, ein Prie­ster hät­te schon längst mit Sank­tio­nen zu rech­nen gehabt, ver­hiel­te er sich dau­er­haft so unge­hor­sam gegen­über sei­nem Bischof, wie es der Lim­bur­ger Orts­bi­schof damals gegen­über dem Papst tat.
  • Kamph­aus selbst hat­te eini­ge Jah­re vor­her Frank­fur­ter Kle­ri­kern mit Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren gedroht, wenn sie ent­ge­gen sei­ner Wei­sung an einem pro­te­stan­ti­schen Fei­er­abend­mahl mit Mazzen und Trau­ben teil­näh­men. In sei­nem eige­nen Fall prak­ti­zier­te er selbst Unge­hor­sam – sogar  gegen­über der lehr­amt­li­chen Wei­sung des Papstes.
  • Der Lim­bur­ger Bischof beton­te spä­ter, dass er sich von Papst und Kurie stets fair behan­delt gefühlt habe. Der Vati­kan hat­te dar­auf gesetzt, durch vie­le und gedul­di­ge Gesprä­che die deut­schen Bischö­fe von der welt­kirch­lich-lehr­amt­li­chen Not­wen­dig­keit des Rück­zugs aus dem staat­li­chen Abtrei­bungs­pro­gramm zu über­zeu­gen. Auch gegen­über  Kamph­aus hat­te die Kurie nicht mit Dis­zi­pli­nar­maß­nah­men gedroht, son­dern auf Gesprä­che und Ein­sicht gesetzt. Bischof Kamph­aus ging dar­auf nicht ein, son­dern ließ die Kurie auf­lau­fen. War das fair gegen­über dem Papst?
  • Und war das eines Bischofs wür­di­ges Ver­hal­ten, als der Lim­bur­ger Bischof die lehr­amt­li­che Wei­sung des Pap­stes und sei­ne eige­ne Wei­ge­rung als Posi­tio­nen von zwei gegen­sätz­li­chen Gewis­sens­ent­schei­dun­gen hin­stell­te? Oder war es ein sub­ti­ler Kunst­griff, mit dem der Papst ins Unrecht gesetzt und ihm auto­ri­tä­res Geha­be unter­stellt wur­de? Denn bei ech­ten Gewis­sens­fra­gen darf nie­mals ein ande­rer – und sei es der Papst – sein Gewis­sen als höher­ste­hend  und damit fol­ge­lei­stend hinstellen.
  • Daher kann es auch nicht als Beweis für Kamphaus­ens angeb­li­che Papst­treue aus­ge­legt wer­den, dass der Lim­bur­ger Bischof sogar ent­ge­gen sei­nem Gewis­sen gehan­delt habe, wie Kal­tei­er meint. Im Gegen­teil. Kamph­aus hat­te mit sei­nem Kon­strukt der zwei kon­trä­ren Gewis­sens­ent­schei­dun­gen die Basis dafür gelegt, dass ihn moder­ni­sti­sche Kir­chen­krei­se fälsch­lich als ‚Mär­ty­rer des Gewis­sens’ hoch­sti­li­sier­ten und ihn die Medi­en als ‚Rebell gegen Rom’ für anti­rö­mi­sche Res­sen­ti­ments instrumentalisierten.
  • Schließ­lich unter­spül­te Kamph­aus mit sei­nem Rück­zug auf sein Gewis­sen das Lehr- und Hir­ten­amt des Pap­stes in moral­theo­lo­gi­schen Fra­gen sowie die Ein­heit der Bischö­fe unter­ein­an­der und mit dem Papst.

Affront gegen die Papstkirche

Mit die­sem letz­ten Affront gegen den Papst hat­te Kamph­aus all jene Kräf­te im Bis­tum ermu­tigt, die schon immer gegen Rom Stim­mung gemacht hat­ten. Noch im glei­chen Jahr 2002 nutz­te der Prä­si­dent der Diö­ze­san­ver­samm­lung die Gele­gen­heit beim 175jährigen Bis­tums­ju­bi­lä­um, in einer umstrit­te­nen Rede gegen die auto­ri­tä­re, abso­lu­ti­sti­sche oder gar tota­li­tä­re Papst­kir­che zu pol­tern. Auch nach Kri­tik von vie­len Sei­ten nahm Dr. Röther nichts von sei­ner Rede zurück. Im Gegen­teil: Auf einer Fach­ta­gung im Früh­jahr 2003 mit Prof. Medard Kehl SJ und Bischof Kamph­aus wur­den sei­ne The­sen sogar noch theo­lo­gisch gestützt. Weih­bi­schof Ger­hard Pie­schl kam damals zu dem Urteil, dass Lim­burg die kla­ren Lini­en der Kon­zil­kir­che ver­las­sen und erneut einen Son­der­weg zu dem Modell einer ande­ren Kir­che gehen wolle.
Mit den Wor­ten: Ich gehe die­sen Weg nicht mehr mit! trat der Bischofs­vi­kar für die syn­oda­len Gre­mi­en von sei­nem Amt zurück.

Ein wei­te­res Bei­spiel für Kamph­aus’ Hin­ter­trei­bung von päpst­lich-welt­kirch­li­cher Vor­ga­ben: In den Jah­ren vor 2005 war der Bischof dafür ver­ant­wort­lich, dass die bischöf­li­che Jugend­ab­tei­lung das noch von Papst Johan­nes Paul II. vor­ge­ge­be­ne Mot­to des Welt­ju­gend­ta­ges in Köln: Wir sind gekom­men, um anzu­be­ten kom­plett boy­kot­tier­te. Anbe­tung pass­te wohl nicht in das Kon­zept einer pro­gres­si­ven Jugendarbeit.

Bischof Tebartz-van Elst beendet die Sonderrolle des Bistums Limburg (FNP 2008)

Bischof Tebartz-van Elst
Bischof Tebartz-van Elst

Bischof Kamph­aus hat­te bis zu sei­nem alters­be­ding­ten Rück­tritt in Ordi­na­ri­at, Prie­ster­schaft und unter Lai­en die libe­ral-anti­rö­mi­schen Affek­te gedul­det und geför­dert. Als bald nach dem Antritt Tebartz-van Elsts die Prot­ago­ni­sten der Kamph­aus­kir­che (!) merk­ten – so der SPIEGEL –, dass der neue Bischof den Kurs sei­nes Vor­gän­gers vor­sich­tig kor­ri­gier­te, lan­cier­ten sie eine erste Medi­en­at­tacke gegen den neu­en Bischof: Am 6. Sep­tem­ber 2008 titel­te die Frank­fur­ter Neue Pres­se: Der Statt­hal­ter Roms. Der neue Bischof been­det die Son­der­rol­le des Bis­tums Lim­burg. Im wei­te­ren Text hieß es: Bischof Tebartz-van Elst sei ein getreu­er Jün­ger Papst Bene­dikt XVI., der die Amts­kir­che restau­riert. Kamph­aus war Bischof von Lim­burg, Tebartz-van Elst ist ein Beam­ter Roms. Spä­ter setz­te Dani­el Deckers (FAZ) noch eins drauf: Der Lim­bur­ger Bischof sei eine reak­tio­nä­re Krea­tur, der sich an Rom-Unter­wür­fig­keit von nie­man­dem über­tref­fen lasse.

Modernisten und Medien bekämpften von Anfang an den Kurs des neuen Bischofs

Laut FNP-Arti­kel befürch­te­ten eini­ge Kir­chen­ver­ant­wort­li­che damals, dass es unter dem neu­en Bischof bald vor­bei sein könn­te mit den bis­tüm­li­chen Son­der­rech­ten, die Kamph­aus gedul­det hat­te. Sie mein­ten damit die ein­ge­fah­re­nen Abwei­chun­gen von dem vor­ge­ge­be­nen Weg der Amts­kir­che – wie z. B. Ein­la­dung von evan­ge­li­schen Chri­sten zur Kom­mu­ni­on oder die Ver­ga­be der Kom­mu­ni­on an Wie­der­ver­hei­ra­te­te und ande­re libe­ra­le Prak­ti­ken im Lim­bur­ger Kle­rus.  

Die öffent­lich bekann­ten Fak­ten erwei­sen Kal­tei­ers Erzäh­lun­gen, es habe nie einen Lim­bur­ger Son­der­weg gege­ben, und: Der Bischof sei nicht wegen sei­ner kon­ser­va­ti­ven Grund­hal­tung bekämpft wor­den,  als Legen­den­stricke­rei. Bischof Tebartz-van Elst zog sich die erbit­ter­te Feind­schaft von Moder­ni­sten und Medi­en zu, weil er in sei­ner kon­ser­va­ti­ven, papst- und glau­bens­treu­en Grund­hal­tung Lim­bur­ger Son­der­we­ge beendete.

Spä­ter wur­de von sei­nen Geg­nern das Kon­strukt eines auto­ri­tä­ren Füh­rungs­stils sowie  Miss­ach­tung der Syn­odal­ord­nung nach­ge­scho­ben. Mit­te 2009, also ein­ein­halb Jah­re nach Beginn sei­ner Amts­zeit, beschei­nig­te dage­gen Bea­trix Schlausch, die dama­li­ge Prä­si­den­tin der Lim­bur­ger Diö­ze­san-Ver­samm­lung, dem Bischof: In vie­len Gesprä­chen spü­re ich, wie viel ihm an einer guten Zusam­men­ar­beit mit den Syn­oda­len liegt. Unse­rem Bischof ist bewusst: Die Mit­ar­beit von Ehren­amt­li­chen wird in Zukunft noch wich­ti­ger. Und deren Nach­fol­ge­rin, Frau Schil­lai, bestä­tig­te noch im März 2013, also ein hal­bes Jahr vor Tebartz-van Elsts Rück­tritts­ge­such: Ja, er nimmt Kri­tik an. Man kann mit ihm reden.

Nach des Bischofs Rück­tritt und dem Tri­umph sei­ner Geg­ner schwelt der Rich­tungs­streit  wei­ter, wie Erz­bi­schof Gäns­wein fra­gend anmerkt.

Dabei soll­te man aber beden­ken, dass die der­zei­ti­ge Bis­tums­lei­tung, Weih­bi­schof Man­fred Gro­the und sein Stell­ver­tre­ter Wolf­gang Rösch, seit Beginn ihrer Amts­zeit  ver­sucht hat, die auf­ge­ris­se­nen Grä­ben zu über­win­den – so die Wor­te des noch von Tebartz-van Elst als Gene­ral­vi­kar ein­ge­setz­ten Rösch’. Unter­halb der Lei­tungs­ebe­ne sind aber immer noch  Kräf­te am Werk, die Son­der­we­ge im Bis­tum Lim­burg – so die zutref­fen­de For­mu­lie­rung – als Agen­da betreiben.

Text: Hubert Hecker
Bild: Wikicommons/​Frankfurter Neue Presse

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