Skandalurteil für Femen – Wenn Staat und Justiz protegieren


Femen: Justizposse in Paris
Femen: Justizposse in Paris

(Paris) Die kir­chen­feind­li­che Polit­söld­ner­trup­pe Femen konn­te einen wei­te­ren Punk­te­sieg vor Gericht erzie­len. Um genau zu sein, einen nach dem ande­ren. „Inzwi­schen wer­den sie sich unan­tast­bar füh­len, rund­um sicher, denn die Justiz steht auf ihrer Sei­te. Jeden­falls in Frank­reich!“, so Cor­ri­spon­den­za Roma­na. Am ver­gan­ge­nen Diens­tag wur­de Femen in Paris erneut freigesprochen.

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Die vom Ukrai­ner Wik­tor Swjat­ski gelenk­ten und anfangs aus dem Kie­wer Rot­licht­mi­lieu rekru­tier­ten Femen-Akti­vi­stin­nen las­sen für eine bestimm­te, zah­len­de Kli­en­tel „poli­tisch kor­rekt“ die Hül­len fal­len und insze­nie­ren halb­nackt Angrif­fe gegen poli­ti­sche Geg­ner und mit Vor­lie­be gegen katho­li­sche Kir­chen und katho­li­sche Kirchenvertreter.

2013 gewähr­te das sozia­li­stisch regier­te Frank­reich der bekann­te­sten Femen-Akti­vi­stin, der Ukrai­ne­rin Inna Schewtschen­ko, poli­ti­sches Asyl vor Straf­ver­fol­gung in der Ukrai­ne. Im sel­ben Jahr wur­de Schewtschen­ko von der fran­zö­si­schen Regie­rung zur lin­ken Polit-Iko­ne sti­li­siert. Sie wur­de zur neu­en „Mari­an­ne“, der Frau­en­al­le­go­rie des revo­lu­tio­nä­ren Frank­reichs erko­ren und ziert seit­her alle Brief­mar­ken des Landes.

Par­al­lel fan­den zahl­rei­che Femen-Aktio­nen in Frank­reich statt. Unter ande­rem wur­den die Kathe­dra­len von Straß­burg und Paris geschän­det, die Pari­ser Bischofs­kir­che gleich zweimal.

Provokationsmaximierung

Am 18. Novem­ber 2012 hat­ten halb­nack­te Femen-Furi­en, kostü­miert zur Pro­vo­ka­ti­ons­ma­xi­mie­rung mit einem Schlei­er katho­li­scher Ordens­frau­en auf dem Kopf, in Paris katho­li­sche Fami­li­en ange­grif­fen, die fried­lich gegen die Lega­li­sie­rung der „Homo-Ehe“ und für den Schutz von Ehe und Fami­lie demon­strier­ten. Sie stör­ten damit nicht nur eine behörd­lich geneh­mig­te Kund­ge­bung, son­dern grif­fen zum Mit­tel der phy­si­schen und ver­ba­len Gewalt.

Die Femen-Akti­vi­stin­nen setz­ten einen Spray ein und ver­sprüh­ten irgend­ein Gas gegen die Kund­ge­bungs­teil­neh­mer. Gleich­zei­tig schleu­der­ten sie den katho­li­schen Fami­li­en nie­der­träch­ti­ge und belei­di­gen­de Paro­len entgegen.

Auf ihren nack­ten Ober­kör­pern hat­ten sie Paro­len gepin­selt, dar­un­ter die blas­phe­mi­sche Par­odie­rung des Mot­tos der USA „In God we Trust“, das zum „In Gay we Trust“ per­ver­tiert wor­den war.

Doch den zustän­di­gen Rich­ter inter­es­sier­te das alles nichts. In sei­nem „auf­ge­klär­ten“ Den­ken stel­len die­se Über­grif­fe „weder Belei­di­gung noch Ver­ach­tung“ der katho­li­schen Gefüh­le dar. Glei­ches gilt für ande­re Paro­len und Flü­che, die an die­ser Stel­le aus Respekt nicht wie­der­ge­ge­ben wer­den sollen.

Der zustän­di­ge Rich­ter sieht dar­in eine legi­ti­me For­de­rung von „Homo-Rech­ten“. Zu die­sen gehört, nach Mei­nung die­ses Pari­ser Rich­ters, offen­sicht­lich auch das „Recht“ Chri­sten belei­di­gen und gegen das Ver­samm­lungs­recht ver­sto­ßen zu können.

Richter: Nur eine „Parodie“ – Wer anderes behaupte, sei „voreingenommen“

Um die­se Qua­dra­tur des Krei­ses ver­su­chen zu kön­nen, erklär­te der Rich­ter den gan­zen Femen-Auf­tritt für „humo­ri­stisch“, eine Par­odie und „Meta­pher“. Und der Spray? Der habe in die­sem „Mäd­chen­streich“ nur „sym­bo­li­schen“ Cha­rak­ter gehabt, um „die Flam­men der Into­le­ranz zu löschen“.

Was immer Femen auch insze­niert habe, die Gren­zen „des Zuläs­si­gen im Sin­ne der Mei­nungs­frei­heit“ sei­en nicht über­schrit­ten wor­den. Nach dem Mot­to: Wer den Scha­den hat, muß sich um den Spott nicht sor­gen, ging der Rich­ter sogar soweit und beschul­dig­te die kla­gen­den Katho­li­ken, daß sie „vor­ein­ge­nom­men“ sei­en, wenn sie Gegen­tei­li­ges behaup­ten wür­de. „Die Gerichts­ver­hand­lung war ein tra­gi­ko­mi­scher Epi­log eines trau­ri­gen Dra­mas“, so Cor­ri­spon­den­za Roma­na.

Von einer „Schan­de“, einer „Belei­di­gung der Justiz“ spricht AGRIF, die Alli­anz gegen Ras­sis­mus und für den Respekt der fran­zö­si­schen und christ­li­chen Iden­ti­tät. Die Alli­anz leg­te Beru­fung gegen das Urteil ein.

„In Frank­reich herrscht seit 2012 eine Kom­pli­zen­schaft zwi­schen Femen und Staat. Für bestimm­te Rich­ter, Medi­en, Leh­rer, Beam­te und die Regie­ren­den stellt Femen den offen­sicht­lich gewünsch­ten mili­tan­ten Arm dar. Dafür erhal­ten sie Pro­tek­ti­on und Straf­frei­heit. Eine ver­ach­tens­wer­te Form des Kol­la­bo­ra­tio­nis­mus“, so das Gen­der-Obser­va­to­ri­um.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: La Croix (Screen­shot)

 

 

 

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