UNO fordert von Polen Abtreibung „im Namen der Kinderrechte“


UNO fordert Abtreibung im Namen der Kinderrechte
UNO for­dert Abtrei­bung im Namen der Kinderrechte

(New York/​Warschau) Die UNO for­dert von Polen im Namen der Kin­der­rech­te die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der zu erlau­ben. Nach­dem es im ver­gan­ge­nen Jahr die Leh­re der katho­li­schen Kir­che fron­tal ange­grif­fen hat­te, ver­sucht das UNO-Komi­tee für die Rech­te des Kin­des nun das­sel­be gegen Polen. Das Komi­tee wur­de geschaf­fen, um über die Umset­zung und Ein­hal­tung der UNO-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on von 1989 zu wachen.

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Das UNO-Komi­tee für die Rech­te der Kin­der über­mit­tel­te der pol­ni­schen Regie­rung „Emp­feh­lun­gen“, die an jene erin­nern, die im Febru­ar 2014 an den Vati­kan gin­gen (UN-Kin­der­rechts­ko­mi­tee: Wie sich die Kir­che „ändern“ soll­te – Abtrei­bung, Homo-Ehe, Gen­der-Ideo­lo­gie). Die „Emp­feh­lun­gen“ for­dern dazu auf, die „Homo­pho­bie“ zu bekämp­fen, die „Geschlech­ter­kli­schees“ zu unter­bin­den, den Zugang zur Abtrei­bung zu „ver­bes­sern“.

„Perversion pur“: UNO-Gremium zum Schutz der Kinder fordert die Tötung von Kindern

Damit for­dert ein UNO-Gre­mi­um, das zum Schutz der Kin­der errich­tet wur­de, die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der. „Per­ver­si­on pur“, so Tem­pi. „Es scheint, als wären die Emp­feh­lun­gen genau nach den Wün­schen der poli­ti­schen Lin­ken geschrie­ben“. Die „Per­ver­si­on“ erin­nert an Amne­sty Inter­na­tio­nal, eine Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on, die 2007 Abtrei­bung zum „Men­schen­recht“ erklär­te und deren welt­wei­te Lega­li­sie­rung verlangt.

In Polen ist Abtrei­bung der­zeit bei schwe­rer Miß­bil­dung des unge­bo­re­nen Kin­des, bei Ver­ge­wal­ti­gung und bei Lebens­ge­fahr für die Mut­ter erlaubt. Wäh­rend Lebens­schüt­zer für die Ret­tung auch die­ser Kin­der kämp­fen, gehen dem UNO-Kin­der­rechts­ko­mi­tee die gel­ten­den Bestim­mun­gen zu wenig weit. Polen sol­le „die Bedin­gun­gen für eine weni­ger restrik­ti­ve Abtrei­bung schaf­fen“, heißt es im UNO-Dokument.

Damit kei­ne Zwei­fel bestehen, was dar­un­ter gemeint ist, for­dert das UNO-Komi­tee „kla­re Stan­dards für eine ein­heit­li­che und nicht restrik­ti­ve Inter­pre­ta­ti­on der Vor­aus­set­zun­gen und der Vor­gangs­wei­sen für eine lega­le Abtreibung“.

Babyklappen sind der UNO ein Ärgernis – Der Tod des ungewollten Kindes ist das Ziel

Ein Stein des Ansto­ßes für das UNO-Kin­der­rechts­ko­mi­tee sind die in Polen  zur Ein­däm­mung der ille­ga­len Abtrei­bung geför­der­ten Baby­klap­pen. Sie ermög­li­chen es Müt­tern, die aus irgend­ei­nem Grund ihr Kind nicht haben wol­len oder kön­nen, es anonym abzu­le­gen. Die Lösung ist nicht ide­al, ret­tet aber das Leben des Kin­des. Dem Lebens­recht wird Vor­rang ein­ge­räumt und auch das unge­bo­re­ne Kind als zu schüt­zen­de Per­son anerkannt.

Die UNO will im Zwei­fel aber kei­ne Lösung für die Mut­ter und das unge­bo­re­ne Kind, son­dern die Tötung des Kin­des und einen Vor­rang für die „Rech­te“ der Frau. Der Streit über die Kin­der­klap­pen zwi­schen Polen und der UNO dau­ert schon seit Jah­ren an. Das UNO-Kin­der­rechts­ko­mi­tee for­der­te die pol­ni­sche Regie­rung auf, die 57 lan­des­wei­ten Kin­der­klap­pen zuzu­sper­ren. Dabei han­delt es sich dabei um eine jahr­hun­der­te­al­te Ein­rich­tung, die an Klö­stern bestand.

Doch ganz anders sieht es die UNO, laut der die Baby­klap­pen das „Recht der Kin­der“ ver­let­ze, die eige­nen Eltern zu ken­nen. In der UNO-Logik ist es dem­nach bes­ser, ein Kind zu töten, wenn es viel­leicht kei­ne Aus­sicht hat, sei­ne Eltern ken­nen­ler­nen zu kön­nen. Wie man es auch dreht und wen­det, unterm Strich kommt immer die Tötung des unge­woll­ten unge­bo­re­nen Kin­des heraus.

„Gechlechterklischees“, „Homophobie“, „Vehütung“

In den „Emp­feh­lun­gen“ erhebt die UNO den Vor­wurf, daß in Polen „noch Geschlech­ter­kli­schees vor­herr­schen“. Zudem wer­den Geset­ze gegen die „Homo­pho­bie“ ein­ge­for­dert, mit denen die Mei­nungs­frei­heit ein­ge­schränkt wer­den soll. Und schließ­lich müß­ten, laut UNO, in Polen der Zugang zur „moder­nen Ver­hü­tung“ ver­bes­sert werden.

Sta­nis­law Szwed, der Arbeits- und Sozi­al­mi­ni­ster der neu­en kon­ser­va­ti­ven Regie­rung Polens, ließ die Pres­se bereits wis­sen, daß die Regie­rung kei­ne Absicht hege, das Abtrei­bungs­recht zu libe­ra­li­sie­ren. Die seit dem 25. Okto­ber 2015 mit abso­lu­ter Mehr­heit regie­ren­de natio­nal­kon­ser­va­ti­ve Par­tei Recht und Gerech­tig­keit (PiS) hat­te das Lebens­recht der unge­bo­re­nen Kin­der zum Wahl­kampf­the­ma gemacht.

Marek Mich­alak, der pol­ni­sche Kin­der­volks­an­walt, erin­ner­te dar­an, daß die Baby­klap­pen, die die UNO schlie­ßen möch­te, im ver­gan­ge­nen Jahr 77 neu­ge­bo­re­nen Kin­dern das Leben retteten.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Tempi

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