Bischof Pieronek: „Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene wird es nie geben“


Bischof Pieronek, emeritierter Weihbischof von Sosnowiec, Kirchenrechtler und Freund von Johannes Paul II.
Bischof Pie­ro­nek, eme­ri­tier­ter Weih­bi­schof von Sosno­wiec, Kir­chen­recht­ler und Freund von Johan­nes Paul II.

(War­schau) „Die Kom­mu­ni­on für die wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen war vor­her nicht mög­lich, ist heu­te nicht mög­lich, und wird mor­gen nicht mög­lich sein“. Die­se Wor­te ohne jedes Zögern stam­men von Msgr. Tade­u­sz Pie­ro­nek, dem eme­ri­tier­ten Weih­bi­schof von Sosno­viec und ehe­ma­li­gen Gene­ral­se­kre­tär der Pol­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz. Der Pro­fes­sor für Theo­lo­gie an der Jagiel­lo­nen-Uni­ver­si­tät in Kra­kau gilt als Exper­te des Kir­chen­rechts und war vor allem ein gro­ßer Freund von Papst Johan­nes Paul II. Msgr. Pie­ro­nek ist Titu­lar­bi­schof von Cuf­ru­ta in der ehe­ma­li­gen römi­schen Pro­vinz Bycan­ci­um im heu­ti­gen Tune­si­en, die seit 698 unter isla­mi­scher Herr­schaft steht.

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Bru­no Vol­pe führ­te für La Fede quo­ti­dia­na ein Inter­view mit Erz­bi­schof Pieronek.

Msgr. Pie­ro­nek, ist es nach der Syn­ode mög­lich, den Geschie­de­nen, die stan­des­amt­lich wie­der­ver­hei­ra­tet sind, die Kom­mu­ni­on zu spenden?

Erz­bi­schof Pie­ro­nek: Nein. Das war vor­her nicht mög­lich, das ist heu­te nicht mög­lich, und das wird mor­gen nicht mög­lich sein. Der Grund dafür ist ein­fach. Die Leh­re der Kir­che zu die­sem Punkt ist ein­deu­tig und nicht ver­än­der­bar. Sie ist unver­än­der­lich. Sie zu ändern, bedeu­tet, das Evan­ge­li­um zu ver­än­dern, und wir wis­sen, daß das undenk­bar ist. Wer es ver­sucht, fällt in die Häre­sie oder Apo­sta­sie. Sie zu ändern, ist ein Ver­rat an der Tra­di­ti­on der Kir­che, die eifer­süch­tig zu ach­ten und zu bewah­ren ist. Nie­mand, weder eine Syn­ode noch ein Papst, sind befugt, so etwas zu tun. Wir kön­nen uns nicht erfin­den. Alles steht geschrie­ben. Die Syn­ode ist zudem ein bera­ten­des Organ ohne jede Ent­schei­dungs­be­fug­nis. Was die Kom­mu­ni­on für die wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen anbe­langt, so ist zu sagen, daß die Schei­dung ein Bruch mit dem Sakra­ment ist. Wie kann man aber den Bruch eines Sakra­ments mit der Kom­mu­ni­on in Ein­klang brin­gen? Wer sich schei­den läßt und stan­des­amt­lich wie­der hei­ra­tet, weiß was er tut und befin­det sich daher in der Sün­de, er rebel­liert gegen Gott. Wer sich nicht im Stand der Gna­de befin­det, dem kann die Kom­mu­ni­on nicht gewährt werden.

Was sagen Sie zu Rech­ten für homo­se­xu­el­le Paare?

Erz­bi­schof Pie­ro­nek: Die Leh­re und die Tra­di­ti­on sind in die­ser Sache ein­deu­tig, eben­so der Kate­chis­mus, der viel mehr stu­diert wer­den soll­te. Wer in einer homo­se­xu­el­len Bezie­hung lebt oder wer in einer außer­ehe­li­chen hete­ro­se­xu­el­len Bezie­hung lebt, befin­det sich im Stand der Sün­de und kann daher nicht die Kom­mu­ni­on empfangen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: La Fede quotidiana

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