Die „schöne Welt“ der Menschenrechte – 15 Staaten, in denen Christen verfolgt werden, sitzen im UN-Menschenrechtsrat


UNO Menschenrechtsrat
UNO-Men­schen­rechts­rat

(Genf) Der UN-Men­schen­rechts­rat (UNHRC) ver­fügt über ein Komi­tee aus 18 unab­hän­gi­gen Exper­ten, die damit beauf­tragt sind, über die Ein­hal­tung der Men­schen­rech­te in der Welt zu wachen. Sie sind so aus­zu­wäh­len, daß „alle Kon­ti­nen­te, die ver­schie­de­nen Kul­tur­krei­se und wich­tig­sten Rechts­ord­nun­gen aus­ge­wo­gen“ ver­tre­ten sind. Die­se Exper­ten wer­den häu­fig wegen ihrer hohen mora­li­schen Hal­tung und ihrer gro­ßen Kom­pe­tenz als „Kron­ju­we­len“ des Men­schen­rechts­rats bezeich­net. Aus die­sem Grund sorg­te in den ver­gan­ge­nen Tagen die Nach­richt für einen Skan­dal, wer an die Spit­ze der Kom­mis­si­on gesetzt wur­de, die die­se „Kron­ju­we­len“ aus­zu­wäh­len hat.

Wahabitenstaat, der Menschenrechte per Gesetz mißachtet

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Die­se Kom­mis­si­on setzt sich aus fünf bei der UNO akkre­di­tier­ten Bot­schaf­tern zusam­men. Ihr Vor­sit­zen­der wur­de Faisal bin Hassan Trad, der Bot­schaf­ter von Sau­di-Ara­bi­en, einem Land des­sen Ver­let­zun­gen der Men­schen­rech­te gar nicht zähl­bar sind. Die Nicht-Beach­tung der Men­schen­rech­te ist dort aus­drück­lich durch Geset­ze vor­ge­schrie­ben und daher institutionalisiert.

Wer hin­ge­gen mit den Funk­ti­ons­me­cha­nis­men der UNO ein biß­chen ver­traut ist, wun­der­te sich über die­se Beset­zung nicht. Die UNO-Regel schreibt schließ­lich eine „aus­ge­wo­ge­ne“ Beset­zung ihrer Gre­mi­en vor. So hat auch die Zusam­men­set­zung des Men­schen­rechts­rats im rich­ti­gen Ver­hält­nis die ver­schie­de­nen Welt­ge­gen­den und Kul­tur­krei­se zu berück­sich­ti­gen. Daß die­ser for­ma­le Aspekt dem eigent­li­chen Inhalt und Auf­trag wider­spricht und die­sen letzt­lich an Bedeu­tung in den Schat­ten stellt, wird dabei bil­li­gend in Kauf genommen.

Formale „Ausgewogenheit“ wichtiger als Auftrag

Der Men­schen­rechts­rat ist ein bezeich­nen­des Bei­spiel für die gan­ze UNO. Er ent­stand 2006, um – mit einem stär­ke­ren Man­dat aus­ge­stat­tet – die frü­he­re Men­schen­rechts­kom­mis­si­on zu erset­zen. Der Rat setzt sich aus den Ver­tre­tern aus 47 Staa­ten zusam­men, die auf­grund der „aus­ge­wo­ge­nen“ geo­gra­phi­schen Ver­tei­lung aus­ge­wählt wer­den, wobei der Ein­tei­lung der geo­gra­phi­schen Räu­me die zwei­fel­haf­te Nach­kriegs­ord­nung des Zwei­ten Welt­krie­ges zugrun­de liegt: 13 Staa­ten ver­tre­ten Afri­ka, 13 Asi­en und den Pazi­fik, acht ver­tre­ten Latein­ame­ri­ka und die Kari­bik, sechs Ost­eu­ro­pa, sie­ben West­eu­ro­pa und die ande­ren west­li­chen Staa­ten (USA, Kana­da, Austra­li­en, Neuseeland).

Die Mit­glie­der gehö­ren dem Gre­mi­um drei Jah­re an und wer­den von der Gene­ral­ver­samm­lung in direk­ter und gehei­mer Wahl bestimmt. Bei der Wahl, so heißt es auf der UNO-Inter­net­sei­te, sei der Bei­trag und Ein­satz eines jeden Kan­di­da­ten für die För­de­rung und den Schutz der Men­schen­rech­te entscheidend.

Soweit jeden­falls der Anspruch. Doch die Theo­rie kann nicht ein­mal einer ein­fa­chen Über­prü­fung stand­hal­ten. In der Pra­xis sind es die jewei­li­gen Staa­ten, die ihren Ver­tre­ter bestim­men und der Gene­ral­ver­samm­lung vor­schla­gen. Sie sind daher in erster Linie Staats­ver­tre­ter und nicht Menschenrechtsvertreter.

„Alternative“ Menschenrechtserklärungen

Unter „Men­schen­rech­te“ sind jene gemeint, die in der All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rech­te ent­hal­ten sind, wie sie von der UNO-Gene­ral­ver­samm­lung vom 10. Dezem­ber 1948 beschlos­sen wurde.

Still­schwei­gend wird ange­nom­men, daß alle 47 Mit­glie­der des UNO-Men­schen­rechts­ra­tes unab­hän­gig von ihrer geo­gra­phi­schen und kul­tu­rel­len Her­kunft die­se Erklä­rung tei­len. Dem ist aber nicht so. Und das wis­sen auch alle.

In der Welt exi­stie­ren ver­schie­de­ne Kul­tur­krei­se, die auf unter­schied­li­chen Grund­sät­zen beru­hen, die zum Teil unver­ein­bar sind. Den Beweis dafür lie­fert die UNO selbst, deren Haupt­au­gen­merk zwar for­mal bestimm­ten Grund­sät­zen gilt, für die aber letzt­lich die Ver­tre­tung aller Kul­tur­krei­se und Welt­ge­gen­den wich­ti­ger ist. Das gilt auch für den Menschenrechtsrat.

Nicht ein­mal dort herrscht Über­ein­stim­mung zum Kern der Men­schen­rech­te, näm­lich der Tat­sa­che, daß jede Per­son unver­äu­ßer­li­che Rech­te besitzt, die­se also uni­ver­sal und damit weder an geo­gra­phi­sche, staat­li­che oder kul­tu­rel­le Aspek­te gekop­pelt sind.

Wo aber nicht ein­mal dar­über Einig­keit herrscht, sind die Rech­te vom sozia­len Sta­tus, und die­ser wie­der­um von zahl­rei­chen ande­ren Aspek­ten abhän­gig, die nichts mit der Men­schen­rechts­er­klä­rung zu tun haben, ein­schließ­lich der Willkür.

Tat­säch­lich wur­den nach 1948 meh­re­re alter­na­ti­ve Men­schen­rechts­er­klä­run­gen geschrie­ben, dar­un­ter eine der isla­mi­schen Staa­ten. 1990 beschloß die Isla­mi­sche Kon­fe­renz eine Isla­mi­sche Men­schen­rechts­char­ta, 1994 folg­te die Ara­bi­sche Liga mit einer Ara­bi­schen Menschenrechtscharta.

15 von 47 Mitgliedsstaaten verfolgen Christen

Und das zu einem Zeit­punkt, da im „west­li­chen Raum“ die­ser „regio­na­len“ Auf­tei­lung der Welt Rufe nach einer „alter­na­ti­ven“ Men­schen­rechts­char­ta laut wer­den, in der die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der, die „Rech­te“ Homo­se­xu­el­ler, die Pro­sti­tu­ti­on und ande­re irr­lich­tern­de For­de­run­gen schil­lern­der Gestal­ten in die Men­schen­rech­te rekla­miert werden.

Betrach­tet man die der­zei­ti­ge Gesamt­zu­sam­men­set­zung des UNO-Men­schen­rechts­ra­tes, bie­tet nicht nur der sau­di­sche Vor­sit­zen­de des Beru­fungs­ko­mi­tees Anlaß zur Besorg­nis. 15 der 47 Mit­glied­staa­ten des Men­schen­rechts­ra­tes fin­den sich unter den 50 Staa­ten, in denen die Chri­sten am mei­sten ver­folgt wer­den. Neben Sau­di-Ara­bi­en, das von Open Doors an 12. Stel­le der Chri­sten­ver­fol­ger­staa­ten gereiht ist, sind das unter ande­ren Paki­stan, Katar, Indi­en, die Volks­re­pu­blik Chi­na, Alge­ri­en, Kasach­stan, Ban­gla­desch, Indo­ne­si­en, die Ver­ei­nig­ten Ara­bi­schen Emirate.

Die­se 15 Mit­glieds­staa­ten des UNO-Men­schen­rechts­ra­tes, das ent­spricht einem Drit­tel sei­ner Mit­glie­der, sind mit­ver­ant­wort­lich für Ver­fol­gung von mehr als 200 Mil­lio­nen Chri­sten, die Opfer von Dis­kri­mi­nie­rung, Ver­fol­gung und Gewalt sind, die ihnen durch Ver­tre­ter tota­li­tä­rer Regime oder ande­rer Reli­gio­nen ange­tan wird. Jeden Monat wer­den mehr als 300 Chri­sten wegen ihres Glau­bens ermor­det, mehr als 200 Kir­chen und christ­li­che Ein­rich­tun­gen zer­stört und mehr als 700 ande­re anti­christ­li­che Gewalt­ta­ten registriert.

Kei­ne Aus­zeich­nung für den UNO-Men­schen­rechts­rat und die UNO. Vor allem kein Ver­trau­en schaf­fen­der Zustand.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: UN News Cen­ter (Screen­shot)

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1 Kommentar

  1. Man soll­te auch den Begriff der Men­schen­rech­te nicht über­be­wer­ten oder idea­li­sie­ren. Jeder „Erklä­rung der Men­schen­rech­te“ lag poli­tisch, kul­tu­rell oder phi­lo­so­phisch bedingt ein gewis­ses Men­schen­bild zugrun­de. Im Umkehr­schluss bedeu­te­te dies aber auch, dass Regie­ren­de sich das Recht her­aus­nah­men, Men­schen die nicht in ihr Men­schen­bild pass­ten ein­fach zu ermor­den. Nimmt man zum Bei­spiel die erste „Erklä­rung der Men­schen­rech­te“, die der fran­zö­si­schen Revo­lu­ti­on nach 1789. Die Revo­lu­tio­nä­re lie­ssen 16.000 Fran­zo­sen unter der Guil­lo­ti­ne ster­ben, ins­ge­samt brach­ten sie in den Revo­lu­ti­ons­jah­ren rund 100.000 Men­schen um, die ihre Ansich­ten nicht teil­ten. Der fran­zö­si­sche Revo­lu­tio­när St-Just präg­te die For­mel „kei­ne Frei­heit für die Fein­de der Frei­heit“. Ein heu­ti­ger fran­zö­si­scher Histo­ri­ker aus der Vendée, einer katho­li­schen Gegend süd­lich der Bre­ta­gne, Ray­nald Secher hat ver­schie­de­ne Bücher über sei­ne Hei­mat in den Revo­lu­ti­ons­jah­ren ver­fasst. Er hat Unter­la­gen aus­ge­gra­ben die bele­gen, dass der Kon­vent, die Revo­lu­ti­ons­re­gie­rung, nach der Nie­der­schla­gung des Kon­ter­re­vo­lu­tio­nä­ren Auf­stands in sei­ner Hei­mat 1793–1794 Befeh­le gege­ben hat­te zur Süh­ne die gesam­te katho­li­sche Zivil­be­völ­ke­rung, Män­ner Frau­en und Kin­der zu ermor­den. Dabei waren die fort­schritts­gläu­bi­gen Revo­lu­tio­nä­re durch­aus erfin­dungs­reich. Sie hat­ten zum Bei­spiel damals schon ver­sucht Men­schen in Höh­len zu trei­ben, am Höh­len­ein­gang Feu­er anzu­zün­den, den Rauch anschlie­ssend in die Höh­le zu lei­ten um die Opfer zu ersticken. Das Prin­zip der Gas­kam­mer wur­de somit nicht erst im 20.Jahrhundert erfun­den! Da aber mit den dama­li­gen tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten die Metho­de nicht so effek­tiv war, griff man eher auf „klas­si­sche“ Tötungs­ar­ten zurück. In Nan­tes wur­den z.B. Men­schen in Boo­te gepfercht, die anschlie­ssend im Fluss Loire ver­senkt wur­den usw.

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