Kann man über Amtshandlungen des Papstes diskutieren?


Papst Franziskus
Papst Franziskus

von Rober­to de Mattei*

Anzei­ge

San­dro Magi­ster hat mit einem fun­dier­ten Arti­kel die Wun­de doku­men­tiert, die Papst Fran­zis­kus der christ­li­chen Ehe mit sei­nen bei­den Motu pro­prio zuge­fügt hat, der sich den Anmer­kun­gen von Anto­nio Soc­ci in der Tages­zei­tung Libe­ro, von Pao­lo Pas­qu­aluc­ci auf Chie­sa e post­con­ci­lio und mei­ner Stel­lung­nah­me auf Cor­ri­spon­den­za Roma­na anschließt. Das Kli­ma ern­ster Besorg­nis im Vati­kan wur­de auch durch eine Mel­dung der Wochen­zei­tung Die Zeit vom 10. Sep­tem­ber bestä­tigt, im Vati­kan sei ein Dos­sier gegen die Ände­run­gen der Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren durch Papst Fran­zis­kus in Umlauf.

Damit stellt sich vie­len Gewis­sen ein heik­les Pro­blem. Wel­ches Urteil wir auch immer zum Motu pro­prio haben, es han­delt sich um eine per­sön­li­che und direk­te Regie­rungs­ent­schei­dung des Pap­stes. Kann aber ein Papst bei der öffent­li­chen Bekannt­ma­chung von kirch­li­chen Geset­zen irren? Und ist es im Fal­le der Miß­bil­li­gung nicht den­noch gebo­ten eine Hal­tung des Schwei­gens ihm gegen­über ein­zu­neh­men? Die Ant­wort gibt uns die Leh­re und die Geschich­te der Kir­che. Vie­le Male ist es näm­lich gesche­hen, daß Päp­ste in ihren poli­ti­schen, pasto­ra­len und sogar lehr­amt­li­chen Hand­lun­gen geirrt haben, ohne daß dadurch auf irgend­ei­ne Wei­se das Dog­ma der Unfehl­bar­keit und der römi­sche Pri­mat beein­träch­tig wor­den wären. Der Wider­stand der Gläu­bi­gen gegen die­se irri­gen, und in eini­gen Fäl­len sogar unrecht­mä­ßi­gen Hand­lun­gen der Päp­ste hat sich immer wohl­tu­end für das Leben der Kir­che ausgewirkt.

Ohne zu weit in der Zeit zurück­zu­ge­hen, möch­te ich ein Ereig­nis betrach­ten, das zwei Jahr­hun­der­te zurück­liegt. Das Pon­ti­fi­kat von Pius VII. (Gre­go­rio Chia­ra­mon­ti 1800–1823) wie das sei­nes Vor­gän­gers Pius VI. erleb­te Momen­te schmerz­li­cher Span­nun­gen und har­ter Kämp­fe zwi­schen dem Hei­li­gen Stuhl und Napo­le­on Bona­par­te, dem Kai­ser der Franzosen.

Pius VII. unter­zeich­ne­te am 15. Juli 1801 ein Kon­kor­dat mit Napo­le­on in der Hoff­nung, damit die Epo­che der Fran­zö­si­schen Revo­lu­ti­on zu been­den, doch Bona­par­te zeig­te bald, daß sei­ne wirk­li­che Absicht hin­ge­gen die Bil­dung einer sei­ner Macht dienst­bar gemach­ten Natio­nal­kir­che war. Am 2. Dezem­ber 1804 krön­te sich Napo­le­on mit sei­nen eige­nen Hän­den zum Kai­ser und weni­ge Jah­re spä­ter fiel er erneut in Rom ein und annek­tier­te die Kir­chen­staa­ten an Frank­reich. Der Papst wur­de gefan­gen­ge­nom­men und nach Gre­no­ble, dann nach Savo­na ver­schleppt (1809–1812). Der Gegen­satz spitz­te sich anläß­lich der zwei­ten Ehe des Kai­sers zu. Napo­le­on hat­te vor sei­ner Selbst­krö­nung die Wit­we José­phi­ne de Beau­har­nais (gebo­re­ne Marie Jose­phe de Tascher) gehei­ra­tet. Die ange­hen­de Kai­se­rin warf sich vor Pius VII. auf die Knie und bekann­te, daß sie mit Napo­le­on nur in stan­des­amt­li­cher Ehe ver­bun­den war. Der Papst ließ Bona­par­te dar­auf­hin wis­sen, daß die Krö­nung erst nach einer kirch­li­chen Trau­ung statt­fin­den kön­ne. In aller Eile wur­de noch in der Nacht die Hoch­zeit von Kar­di­nal Fesch, dem Onkel Napo­le­ons geschlos­sen. Jose­phi­ne schenk­te Napo­le­on jedoch kei­ne Erben und ihre Her­kunft war zu beschei­den für jeman­den, der ganz Euro­pa beherr­schen und sich mit den Herr­scher­fa­mi­li­en ver­wandt­schaft­lich ver­bin­den woll­te. Der Kai­ser beschloß daher, die Ehe mit Jose­phi­ne zu annul­lie­ren, um die Erz­her­zo­gin und Toch­ter des bedeu­tend­sten euro­päi­schen Mon­ar­chen, des letz­ten römisch-deut­schen und ersten öster­rei­chi­schen Kai­sers Franz II. (Franz I.), Marie Loui­se von Öster­reich, hei­ra­ten zu können.

1810 löste ein Sena­tus Con­sul­tum die stan­des­amt­li­che Ehe von Napo­le­on mit Jose­phi­ne auf und gleich danach erklär­te das Diö­ze­san­ge­richt des Erz­bis­tums Paris die Nich­tig­keit der kirch­li­chen Ehe. Der Hei­li­ge Stuhl ver­wei­ger­te die Aner­ken­nung der Ehe­nich­tig­keits­er­klä­rung, da die Pari­ser Prä­la­ten ein Gefäl­lig­keits­ur­teil gefaßt hat­ten. Als der Kai­ser am 2. April 1810 die Kapel­le des Lou­vre betrat, um die Zweit­ehe mit Marie Loui­se ein­zu­ge­hen, waren die Plät­ze von 13 Kar­di­nä­len, die ein­ge­la­den wor­den waren, leer. Der neue Kai­ser behan­del­te sie wie Rebel­len und Staats­fein­de, weil sie durch ihre Geste ihre Über­zeu­gung zum Aus­druck brach­ten, daß sein Ehe­band nur durch den Papst gelöst wer­den konn­te. Die Nich­tig­keits­er­klä­rung sei­ner Ehe konn­te nur durch den Papst rati­fi­ziert wer­den. Die drei­zehn Kar­di­nä­le wur­den dazu ver­ur­teilt, sofort ihre Insi­gni­en und Gewän­der abzu­le­gen und durf­ten sich nur mehr als ein­fa­che Prie­ster klei­den. Daher rührt die Bezeich­nung der „schwar­zen Kar­di­nä­le“ oder „Eife­rer“ im Gegen­satz zu den „roten“, die Napo­le­on unter­tä­nig waren und sei­ner neu­en Ehe zustimmten.

Pius VII. schwank­te zwi­schen den bei­den Rich­tun­gen. Doch am 25. Janu­ar 1813 unter­zeich­ne­te er, erschöpft von den Kämp­fen, ein Abkom­men zwi­schen dem Hei­li­gen Stuhl und dem Kai­ser, mit dem er die Unter­schrift unter eini­ge Bedin­gun­gen setz­te, die mit der katho­li­schen Leh­re unver­ein­bar sind. Das Doku­ment, bekannt als „Kon­kor­dat von Fon­taine­bleau“ (Enchi­ri­d­ion dei Con­corda­ti. Due seco­li dei rap­por­ti Chie­sa-Sta­to, EDB, Bolo­gna 2003, Nr. 44–55), akzep­tier­te den Grund­satz der Unter­ord­nung des Hei­li­gen Stuhls unter die Auto­ri­tät des fran­zö­si­schen Staa­tes und leg­te damit fak­tisch die Kir­che in die Hän­de des Kai­sers. Die­ser Akt, in dem der Papst öffent­lich als katho­li­sches Kir­chen­ober­haupt han­del­te, wur­de sofort von den zeit­ge­nös­si­schen Katho­li­ken als Kata­stro­phe betrach­tet und als sol­che wird er auch von den Kir­chen­hi­sto­ri­kern gese­hen. Pater Ila­rio Rinie­ri, der den Bezie­hun­gen zwi­schen Pius VII. und Napo­le­on eine drei­bän­di­ge Stu­die wid­me­te, schreibt, daß das Kon­kor­dat von Fon­taine­bleau „ver­hee­rend sowohl für die Sou­ve­rä­ni­tät des römi­schen Pap­stes als auch für den Apo­sto­li­schen Stuhl“ war (Ila­rio Rinie­ri: Napo­leo­ne e Pio VII – 1804–1813. Rela­zio­ni sto­ri­che su docu­men­ti inedi­ti dell’archivio vati­ca­no, Unio­ne Tipo­gra­fi­co-Editri­ce, Tori­no 1906, Bd. III, S. 323) mit dem Zusatz: „Wie es dazu kom­men konn­te, daß sich der Hei­li­ge Vater Pius VII. bewe­gen ließ, ein Abkom­men zu unter­zeich­nen, das so ver­hee­ren­de Bedin­gun­gen ent­hielt, ist eines jener Phä­no­me­ne, deren Erklä­rung den Anspruch der Geschich­te über­steigt“ (ibd. S. 325).

„Man kann nicht den unglück­li­chen Ein­druck und den nega­ti­ven Effekt beschrei­ben, den die Ver­öf­fent­li­chung die­ses Kon­kor­dats nach sich zog“, erin­ner­te sich Kar­di­nal Bar­to­lo­meo Pac­ca (1756–1844) in sei­nen Histo­ri­schen Erin­ne­run­gen (Memo­rie sto­ri­che, Ghi­ring­hel­lo e Vac­ca­ri­no, Roma 1836, Bd. 1, S. 190). Es fehl­ten nicht jene, die das Kon­kor­dat mit Begei­ste­rung auf­nah­men und auch nicht jene, die es zwar hin­ter vor­ge­hal­te­ner Hand kri­ti­sier­ten, aber nicht wag­ten, es öffent­lich zu tun, aus Unter­wür­fig­keit oder weil sie eine schlech­te theo­lo­gi­sche Leh­re ver­tra­ten. Kar­di­nal Pac­ca, Pro-Staats­se­kre­tär von Pius VII. gehör­te hin­ge­gen zu jener Grup­pe von Kar­di­nä­len, die, nach­dem sie ver­geb­lich ver­sucht hat­ten den Papst davon abzu­hal­ten, das Doku­ment zu unter­schrei­ben, erklär­ten, daß „es kei­nen ande­ren Weg gebe, um das Ärger­nis und die schwer­wie­gen­den Übel, die eine Umset­zung die­ses Kon­kor­dats der Katho­li­zi­tät und der Kir­che zufü­gen wür­de, als einen sofor­ti­gen Wider­ruf und eine gene­rel­le Annul­lie­rung des Gan­zen durch den Papst und füg­ten das bekann­te Bei­spiel in der Kir­chen­ge­schich­te von Pascha­lis II. hin­zu (Memo­rie sto­ri­che, Bd. 2, S. 88).

Der Wider­ruf erfolg­te. Ange­sichts der Hart­näckig­keit der „eif­ri­gen“ Kar­di­nä­le, wur­de sich Pius VII. mit gro­ßer Demut sei­nes Irr­tums bewußt. Am 24. März unter­zeich­ne­te er ein Schrei­ben an Napo­le­on, in dem fol­gen­de Wor­te zu lesen sind: „Von die­sem Blatt, obwohl von uns unter­schrie­ben, sagen wir Eurer Maje­stät das­sel­be, was unser Vor­gän­ger Pascha­lis II. in einem ver­gleich­ba­ren Fall von einem von ihm unter­zeich­ne­ten Schrei­ben sag­te, das ein Zuge­ständ­nis zugun­sten von Hein­rich V. ent­hielt, das sein Gewis­sen aus gutem Grund bereu­te, näm­lich: ‚so wie wir jenes Schrei­ben als schlecht erken­nen, so beken­nen wir unser schlech­tes Han­deln, und mit der Hil­fe des Herrn wün­schen wir, daß es umge­hend berich­tigt wird, damit der Kir­che kein Scha­den ent­steht und auch nicht unse­rer See­le“ (Enchi­ri­d­ion dei Con­corda­ti. Due seco­li dei rap­por­ti Chie­sa-Sta­to, EDB, Bolo­gna 2003, Nr. 45, S. 16–21).

In Ita­li­en wur­de der Wider­ruf des Pap­stes nicht sofort bekannt, son­dern nur die Unter­zeich­nung des Kon­kor­dats. Des­halb ver­faß­te der ehr­wür­di­ge Die­ner Got­tes Pio Bru­no­ne Lan­te­ri (1759–1830), der die Bewe­gung der Katho­li­schen Freund­schaf­ten (Amici­zie Cat­to­li­che) lei­te­te, umge­hend ein Doku­ment ent­schie­de­ner Kri­tik an der päpst­li­chen Hand­lung. Unter ande­rem schrieb er: „Man wird mir sagen, daß der Hei­li­ge Vater alles kann, ’quod­cum­que sol­veris, quod­cum­que liga­ve­ris etc.’, doch er kann nichts gegen die gött­li­che Kon­sti­tu­ti­on der Kir­che. Er ist der Stell­ver­tre­ter Got­tes, aber er ist weder Gott noch kann er das Werk Got­tes zer­stö­ren“ (Scrit­ti e docu­men­ti d’Archi­vio, Bd. II: Pole­mici-Apo­lo­ge­ti­ci, Edi­zio­ne Lan­te­ri, Roma-Fer­mo 2002, S. 1019–1037, hier S. 1024). Der ehr­wür­di­ge Die­ner Got­tes, ein ent­schie­de­ner Ver­tei­di­ger der Rech­te des Papst­tums, gestand die Mög­lich­keit zu, dem Papst im Fal­le eines Irr­tums zu wider­ste­hen, weil er wuß­te, daß der Papst zwar die höch­ste Macht hat, aber kei­ne unbe­grenz­te und will­kür­li­che Macht. Der Papst, wie jeder Gläu­bi­ge, muß das natür­li­che und das gött­li­che Gesetz respek­tie­ren, des­sen Bewah­rer er durch gött­li­chen Auf­trag ist. Er kann weder die Regeln des Glau­bens noch die gött­li­che Ver­fas­sung der Kir­che (zum Bei­spiel die Sie­ben Sakra­men­te) ver­än­dern, eben­so­we­nig wie ein welt­li­cher Sou­ve­rän nicht die Grund­ge­set­ze sei­nes Reichs ändern kann, weil man, wie der fran­zö­si­sche Bischof und Geschichts­phi­lo­soph Jac­ques-Benig­ne Bous­set (1627–1704) erin­nert, durch deren Ver­let­zung „alle Grund­fe­sten der Erde wan­ken.“ (Psalm 82,5) (Jac­ques-Benig­ne Bos­suet, Poli­tique tirée des pro­pres paro­les de l’Ecriture Sain­te, Droz, Genf 1967, Erst­ver­öf­fent­li­chung 1709, S. 28).

Nie­mand könn­te Kar­di­nal Pac­ca eine über­zo­ge­ne Spra­che vor­wer­fen oder Pio Bru­no­ne Lan­te­ri man­geln­de Anhäng­lich­keit dem Papst­tum gegen­über. Die Kon­kor­da­te, wie die Motu­pro­prien, die apo­sto­li­schen Kon­sti­tu­tio­nen, die Enzy­kli­ken, die Bul­len, die Bre­ven sind legis­la­ti­ve Akte, die den päpst­li­chen Wil­len zum Aus­druck brin­gen, aber nicht unfehl­bar sind, außer der Papst beab­sich­tigt mit ihrer Ver­kün­di­gung Punk­te des Glau­bens oder der Moral auf eine für alle Katho­li­ken ver­bind­li­che Wei­se zu defi­nie­ren (vgl. Raoul Naz, Lois ecclé­sia­stique, in Dic­tion­n­aire de Théo­lo­gie catho­li­que, Bd. VI, Sp. 635–677).

Das Motu pro­prio von Papst Fran­zis­kus über die Ehe­nich­tig­keits­er­klä­run­gen ist ein Regie­rungs­akt, über den dis­ku­tiert wer­den und der durch einen spä­te­ren Regie­rungs­akt wie­der auf­ge­ho­ben wer­den kann. Das Motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum von Bene­dikt XVI. vom 7. Juli 2007 über die über­lie­fer­te Lit­ur­gie wur­de dis­ku­tiert und hart kri­ti­siert (s. z.B. das Streit­ge­spräch Andrea Gril­lo-Pie­tro De Mar­co: Eccle­sia uni­ver­sa o intro­ver­sa. Dibat­ti­to sul motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum, Edi­zio­ni San Pao­lo, Cini­sel­lo Bal­sa­mo 2013).

Das Motu pro­prio von Papst Fran­zis­kus, das bis­her sei­ne revo­lu­tio­när­ste Amts­hand­lung war, ist bis zum 8. Dezem­ber 2015 noch nicht in Kraft. Ist es ille­gi­tim zu for­dern, daß die Syn­ode über die­se Ehe­r­e­form dis­ku­tiert und daß eine Grup­pe „eif­ri­ger“ Kar­di­nä­le sei­ne Auf­he­bung fordert?

*Rober­to de Mat­tei, Histo­ri­ker, Vater von fünf Kin­dern, Pro­fes­sor für Neue­re Geschich­te und Geschich­te des Chri­sten­tums an der Euro­päi­schen Uni­ver­si­tät Rom, Vor­sit­zen­der der Stif­tung Lepan­to, Schrift­lei­ter der Monats­zeit­schrift Radi­ci Cri­stia­ne und der Online-Nach­rich­ten­agen­tur Cor­ri­spon­den­za Roma­na, Autor zahl­rei­cher Bücher, zuletzt erschie­nen: Vica­rio di Cri­sto. Il pri­ma­to di Pie­tro tra nor­ma­li­tà  ed ecce­zio­ne (Stell­ver­tre­ter Chri­sti. Der Pri­mat des Petrus zwi­schen Nor­ma­li­tät und Aus­nah­me), Vero­na 2013; in deut­scher Über­set­zung zuletzt: Das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil – eine bis­lang unge­schrie­be­ne Geschich­te, Rup­picht­eroth 2011.

Über­set­zung: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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31 Kommentare

  1. Kön­nen kann man schon, aber die Fra­ge ist ob man es der Leh­re der Kir­che, wie sie nach 1870 aus­ge­feilt wur­de, darf.

    Denn die Fra­ge der Fra­gen ist: Was hät­te man wohl getan, wenn Pius VII. sei­nen Feh­ler nicht wider­ru­fen hätte?

    Das ist unse­re Frage.
    Bei Pius VII. hing aller­dings viel mehr noch schief und immer­hin – das erwähnt der Arti­kel nicht – brach wegen ihm ein nicht gerin­ger Teil der katho­li­schen Kir­che Frank­reichs von Rom weg.

  2. Zur Grund­satz­fra­ge besagt der Arti­kel lei­der nichts. Dass man dis­ku­tie­ren kann, ist klar. Dür­fen oder soll­ten Katho­li­ken über den Papst dis­ku­tie­ren ? Dazu hät­te ich ger­ne etwas gele­sen. Den Freun­den, die ihre Bei­trä­ge gern mit Bibel­zi­ta­ten (unnö­ti­ger­wei­se mei­stens) fül­len, sei gesagf, dass sie in der Bibel dazu nichts fin­den werden.

    • @Reinhold
      Da irren Sie aber gewaltig:
      Mir ist dazu sofort das Gleich­nis vom klu­gen Ver­wal­ter in den Sinn gekom­men, nach­zu­le­sen unter Lk 16, 1–15, dem sich unmit­tel­bar das Gesetz von der Ehe­schei­dung in Lk 16, 16–18 anschließt!

      Lk 16, 8 : Und der Herr lob­te die Klug­heit des unehr­li­chen Ver­wal­ters und sag­te: „Die Kin­der die­ser Welt sind im Umgang mit IHRESGLEICHEN klü­ger als die Kin­der des Lichts!“

      und wei­ter:
      Lk 16, 15: Da sag­te er zu ihnen: „Ihr redet den Leu­ten ein, dass ihr gerecht seid; aber Gott kennt euer Herz. Denn was die Men­schen für groß­ar­tig hal­ten, ist in den Augen Got­tes ein Gräuel!“

      Es kommt also immer auf die Per­spek­ti­ve Got­tes an und in den rei­nen Augen Got­tes wird auch die klein­ste Amts­hand­lung eines Pap­stes gemes­sen, gewo­gen und beurteilt.

      Wel­ches Urteil wird der EWIGE wohl über die­ses Motu pro­prio fällen?

      GEMESSEN – GEWOGEN und zu LEICHT gefun­den ! (vgl. Buch Daniel)

      Das Ende war schrecklich!

      • Dan 5,25 ff : Das Geschrie­be­ne aber lautet:

        MENE MENE TEKEL U – PARSIN

        MENE: Gezählt hat Gott die Tage dei­ner Herr­schaft und macht ihr eine Ende.

        TEKEL: Gewo­gen wur­dest du auf der Waa­ge und zu leicht befunden.

        PERES: Geteilt wird dein Reich .….…

  3. zeit­schnur @ Was Sie nicht alles wis­sen ? ! Das ist aber nicht die Fra­ge die sich uns heu­te stellt.
    Vor weni­gen Jah­ren hät­te die Fra­ge ob man den Papst kri­ti­sie­ren und über sein Pon­ti­fi­kat disku-
    tie­ren kann und darf, Schweiß­aus­brü­che ver­ur­sacht. Die Kir­che hat nichts aus­ge­feilt und schon
    gar nicht nach 1870 wie unsin­ni­ger Wei­se eini­ge weni­ge behaup­ten wol­len. Die Kir­che lehrt, dass
    das Lehr­amt und der Papst vom Hl.Geist gelei­tet wird. Aber wenn ein Papst von der Leh­re der
    Kir­che und dem Lehr­amt grob abweicht, stellt sich die Fra­ge nach dem Hl. Geist nicht mehr. Der
    Geist weht wo er will und kann bei bestimm­ten Situa­tio­nen auch anders wehen, als wir uns das
    vor­stel­len kön­nen und es uns gemäß wäre. Wenn so eine Situa­ti­on ein­tritt, muss der Christ nicht
    nur kri­ti­sie­ren, son­dern es ist dann ein Muss !

    • Ja – Sie wol­len sagen, was Sie nicht wis­sen, ist nicht real?

      Der von @GW anders­wo zitier­te Anti­mo­der­nist, obwohl er sich selbst uin Widersrpü­che ver­strickt, zitiert ja aus­führ­lich den Dog­ma­ti­ker Hein­rich (spä­tes 19. Jh), der genau dies formuliert:

      „Es ver­steht sich von selbst, daß die Unfehl­bar­keit nur jener Lehr­ent­schei­dun­gen durch die assi­sten­tia spi­ri­tus sanc­ti (den Bei­stand des hl. Gei­stes) gesi­chert sind, wel­che von der höch­sten Lehr­au­tori­tät in for­mell gül­ti­ger Wei­se als ver­pflich­ten­de Glau­bens­ent­schei­dun­gen erlas­sen sind. Ob sol­ches der Fall sei, kann defi­ni­tiv und unfehl­bar selbst­ver­ständ­lich nur die Kir­che selbst ent­schei­den, und ist der Ein­zel­ne in die­ser Bezie­hung an die Ent­schei­dun­gen der Kir­che gebun­den: denn wäre die­ses nicht der Fall, so wäre wie­der das Pri­vat­ur­teil der höch­ste Rich­ter in Glau­bens­sa­chen, und jeder Häre­ti­ker könn­te sich der Auto­ri­tät der Kir­che dadurch ent­zie­hen, daß er die ihn betref­fen­den Ent­schei­dun­gen als for­mell ungül­tig erklär­te…“ (S. 697 f).

      Fer­ner: „In Glau­bens­sa­chen kann die Kir­che ihre Kom­pe­tenz nicht über­schrei­ten; sie ist dage­gen durch ihre Unfehl­bar­keit gesi­chert. Woll­te der Ein­zel­ne sich anma­ßen, über die Lehr­ent­schei­dun­gen der Kir­che zu urtei­len, ob die Kir­che nicht die Gren­zen des depo­si­tum fidei über­schrit­ten (habe), so hät­te er bereits auf­ge­hört, Katho­lik zu sein, indem er sein Pri­vat­ur­teil über das Urteil der Kir­che setz­te. Da das depo­si­tum in der hl. Schrift und der Tra­di­ti­on ent­hal­ten ist, so ist die Kir­che ver­pflich­tet, ihre Ent­schei­dun­gen aus die­sen bei­den Quel­len des Glau­bens, der hl. Schrift und Über­lie­fe­rung, zu schöp­fen. Daß sie die­ses wirk­lich tut, und nie­mals eine Glau­bens­ent­schei­dung erläßt, die nicht in den Quel­len des Glau­bens und der Über­lie­fe­rung begrün­det wäre, dafür bürgt gleich­falls ihre Unfehl­bar­keit und kann die auto­ri­ta­ti­ve Ent­schei­dung dar­über, ob eine Leh­re in der Schrift und Tra­di­ti­on begrün­det sei, nur der Kir­che selbst zuste­hen. Die­se Ent­schei­dung dem Ein­zel­nen anheim­stel­len, heißt das katho­li­sche Auto­ri­täts­prin­zip zer­stö­ren. Ob die Hei­li­ge Schrift oder die Tra­di­ti­on und ihre Quel­len dem Pri­vat­ur­teil unter­wor­fen wer­den, ist eines und das­sel­be. Es wäre daher ein die Kir­che und den Glau­ben umstür­zen­des Prin­zip, wenn man die letz­te Ent­schei­dung dar­über, ob die Lehr­ent­schei­dun­gen der Kir­che gül­tig, weil der Über­lie­fe­rung gemäß sei­en, der Wis­sen­schaft zuspre­chen woll­te…“ (S. 692) http://​www​.anti​mo​der​nist​.org/​a​m​/​2​0​1​4​/​0​9​/​1​8​/​u​n​f​e​h​l​b​a​r​/2/

      Die Argu­men­ta­ti­on des „Anti­mo­der­ni­sten“ ist zwar total ver­ständ­lich und auch weit­hin schlüs­sig – bloß hat sie einen Schön­heits­feh­ler: dass näm­lich auch ihm kein Pri­vat­ur­teil dar­über zusteht, ob der Papst der Past ist.

      Gera­de hat er es doch selbst zitiert: das alles kann wie­der nur das Lehr­amt selbst beurteilen…
      Der Pri­vat­us hat kei­ner­lei Befug­nis­se, hier etwas zu beur­tei­len – woll­te man die­ser Mei­nung folgen.
      Die­se Mei­nung hat sich aber nach 1870 in der Kir­che so breit gemacht, wie es nicht brei­ter geht.

  4. Natuer­lich kann man dar­ueber dis­ku­tie­ren, aber wel­chen Sinn hat es ?
    Die­sem Papst darf man nur zuju­beln, genau wie man sei­nen Vor­gaen­ger beschimp­fen durf­te ( ein Herr Zol­lit­sch kroen­te das mit der Aus­sa­ge das die Kir­che unter Franz „end­lich“ wie­der „Katho­lisch“ waere)
    Also jeder wie er will, Kon­se­quen­zen hat es eh keine !

  5. Der Papst ist kein Zau­be­rer, er hat kei­ne Unfehl­bar­keit, auch nicht von Amts wegen wie man an obi­gen Bei­spie­len sieht. Sehr vie­le Chri­sten wis­sen über den katho­li­schen Glau­ben sehr genau Bescheid, sofern sie fest dar­in ste­hen. Was Papst Fran­zis­kus tut geschieht offen­sicht­lich, jeder kann es sehen und dar­über urtei­len. Er kann nicht die katho­li­sche Glau­bens­leh­re ändern, denn die Hei­li­ge Schrift steht weit höher als er auf­grund sei­nes Amtes.
    Er muss den Glau­ben, den er emp­fan­gen hat wei­ter­ge­ben, dazu ist er bestimmt. Sofern er einen fal­schen Glau­ben emp­fan­gen hät­te, wäre es die Auf­ga­be sei­ner Vor­ge­setz­ten gewe­sen, das zu erken­nen und ihn ent­we­der zu ermah­nen oder sei­nen Ein­fluss nach­hal­tig zu beschrän­ken. So aber erkennt jeder gläu­bi­ge Christ, dass er sich unklar äußert, lin­ke, ver­bor­ge­ne Wege geht und die katho­li­sche Leh­re Schritt für Schritt zer­setzt. Das sieht man im Moment ganz klar dar­an, dass er nur sol­che Bischö­fe zur Syn­ode ein­ge­la­den hat, die pro­gres­siv ein­ge­stuft wer­den und damit das Ergeb­nis der Syn­ode im Vor­hin­ein bestimmt hat. Er hält die Tra­di­ti­on zum Nar­ren und nutzt unver­schämt die Lie­be und das Grund­ver­trau­en aus, das der Papst(egal wel­cher) von den Gläu­bi­gen von Amts wegen erhält. Sehr viel an einer gerech­ten Beur­tei­lung die­ses Pap­stes wird von der christ­li­chen Näch­sten­lie­be und dem bei Kri­tik schlech­ten Gewis­sen der Chri­sten abge­hal­ten. Mal sehen, wie es nach der Okto­ber-Syn­ode aus­se­hen wird, wenn durch die Blu­me gespro­chen und dumm­schwät­ze­risch ver­kün­det die Tod­sün­de Erlaub­nis findet.

    • Doch, der Papst ist nach der Leh­re der Kir­che dann, wenn er kraft der Auto­ri­tät sei­nes Amtes öffent­lich han­delt, unfehlbar.

      Davon abge­se­hen kann ein Papst aber nicht unter­halb die­ser Schwel­le (der aus­drück­li­chen Inan­spruch­nah­me sei­ner Auto­ri­tät) eine wei­che Häre­sie nach der ande­re ver­kün­den oder fak­tisch häre­tisch handeln.

      Ich fürch­te, die Debat­te um den Papst ist theo­lo­gisch noch lan­ge nicht erschöpft, und eines Tages wird man das Vat. I noch ein­mal auf­grei­fen müs­sen (es wur­de eh abge­bro­chen und nicht zu End geführt und harrt sei­ner Fortsetzung).

      Die 150 Jah­re seit dem Vat. I sind so kata­stro­phal ver­lau­fen, und zwar am Sitz Petri, dass hier vie­le Fra­gen wie ein gäh­nen­der Abgrund auf­ge­ris­sen wurden.

      Ich habe aller­dings kei­ner­lei Ima­gi­na­ti­on, wie man das mensch­lich gese­hen noch ein­mal lösen kön­nen soll.

      • Da haben Sie wohl recht. Aber wie pas­sen dann 150 Jah­re mit Ihrer gro­ßen Wert­schät­zung für Leo XIII. dann zusam­men? Hät­ten Sie hun­dert Jah­re gesagt ich hät­te Ihnen vor­be­halts­los zugestimmt.

      • @Zeitschnur:

        Auf­grund ihres Wider­spruchs neh­me ich sie beim Wort.
        Der Papst kann ihren Wor­ten gemäß auf­grund sei­nes Amtes nicht feh­len, er ist ihren Wor­ten gemäß auf­grund der katho­li­schen Leh­re unfehlbar.

        Also auch wenn er schwer­wie­gend gegen die Hei­li­ge Schrift handelt!
        Auch wenn er nach der Bischofs­syn­ode Ehe­bre­chern in Tod­sün­de den Zugang zur Kom­mu­ni­on erlaubt!
        Auch wenn er Homo­se­xu­el­len sämt­li­che Schran­ken in der katho­li­schen Kir­che abbaut(entgegen der Hl.Schrift, denn die­se sind eben­falls in der Todsünde)!

        Daher wie­der­ho­le ich, was ich im Kom­men­tar oben geschrie­ben habe. Jeder mit katho­li­schem Grund­wis­sen kann öffent­lich sehen, wie F. Anstal­ten macht, die Tod­sün­de abzuschaffen.
        Aber wenn er unfehl­bar ist, dann ist das doch gar nicht mög­lich, oder?!?

        Und vor allem, wenn er gemäß der Leh­re der katho­li­schen Kir­che unfehl­bar sein soll, dann ist das doch dank ihm eh in Kür­ze ein alter Hut, da er ja besag­te Leh­re selbst ver­än­dern möchte!
        Also ver­än­dert sich mit sei­ner Per­son auch die Leh­re von der Unfehl­bar­keit, ganz einfach…

      • Das ist eine fal­sche Dar­stel­lung der Unfehl­bar­keit nach der Defi­ni­ti­on des I. Vati­ka­nums. Die Gren­zen sind sehr eng gesteckt. Der Papst ist nicht bei jeder öffent­li­chen Amts­hand­lung unfehl­bar. Wenn Sie den Text der Unfehl­bar­keits­de­fi­ni­ti­on stu­die­ren, wer­den Sie sehen, dass der Papst nur das Cha­ris­ma der Unfehl­bar­keit genießt, wenn er in einer Glau­bens- oder Sit­ten­fra­ge eine defi­ni­ti­ve Ent­schei­dung trifft und dies in fei­er­li­cher Form „ex cathe­dra“ verkündet.
        Was hier berührt wird, ist nicht das Unfehl­bar­keits­dog­ma, da der Papst über­haupt kei­ne neue Leh­re ver­kün­det, son­dern der Juris­dik­ti­ons­pri­mat, der kei­ne höhe­re Gerichts­bar­keit über dem Petrus­amt definiert.

      • @ dhmg

        Nicht „mei­nen Wor­ten gemäß“!
        Das wäre ja unmög­lich – ich bin doch ein Nie­mand… was sind mei­ne Wor­te ange­sichts Gottes…
        Nein: gemäß der Leh­re der Kirche.
        Das ist das Problem!

        Und das, was einmla unfehl­bar gelehrt wur­de (näm­lich die Unfehl­a­brkeit des Pap­stes), kann nicht noch mal ver­än­dert werden.

        Wir sind in einer grau­sa­men Lage, die jeden, JEDEN, fer­tig­macht, egal, wo er steht…

      • @ J.G. Ratkaij

        Leo XIII. war noch gut.. aber unter ihm krach­te es gewal­tig im Gebälk, auch weit­ge­hend sein Vor­gän­ger war noch gut, aber dann begann es offen zu kri­seln, mehr und mehr. 

        Ich bezog mei­ne Jah­res­an­zahl mehr auf die Zeit seit dem Vati­ca­num I als auf ein­zel­ne Pon­ti­fi­ka­te. Man kann das ja nie pau­schal sagen, son­dern glo­bal – aber seit dem Vati­ca­num I stimmt etwas gar nicht mehr, aber es ist kom­plex und muss auch so auf­ge­ar­bei­tet werden.

      • @Peter:

        So wie ich das ver­ste­he, ist die­ses Unfehl­bar­keits-Dog­ma nur ein­ge­rich­tet wor­den, um sämt­li­che Ein­sprü­che gegen päpst­li­che Amts­hand­lun­gen zu unter­bin­den und um ihn als allei­ni­gen Ent­schei­dungs­trä­ger festzulegen.
        Wenn er aber die Tod­sün­de erlaubt, dann irrt er auf jeden Fall gewal­tig, er begeht einen schwer­wie­gen­den Feh­ler, im prak­ti­schen Sin­ne ist er also nicht unfehl­bar, höch­stens noch auf­grund die­ses fest­ge­schrie­be­nen Kirchengesetzes.

      • @ Peter

        Von „Fei­er­lich­keit“ ist in der Defi­ni­ti­on aber kei­ne Rede!
        Glau­ben Sie mir, ich habe das x‑mal gele­sen – „ex cahe­dra“ heißt, dass die Defi­ni­ti­on des Pap­stes als eine in sei­ner Auto­ri­tät als Stell­ver­tre­ter Chri­sti getrof­fe­ne aus­ge­wie­sen wird. „Vom Lehr­stuhl her­ab“ zu deutsch, d.h. er lehrt in sei­ner Auto­ri­tät, egal in wel­cher ästhe­ti­schen Form. In aller Regel fin­den sich dann Wor­te, die mit „in auc­to­ri­ta­te apo­sto­li­ca supre­ma ..definimus/​“ beginnen
        Ob das fei­er­lich oder nicht geschieht, ist egal.

        Sie haben aber recht, dass sowohl die Unfehl­bar­keit des Pap­stes als auch der Juris­dik­ti­ons­pri­mat gemein­sam dem Gläu­bi­gen jeden Weg abschnei­den, um sich zum Papst kri­tisch zu ver­hal­ten – und zwar egal, was der treibt!

        Man hat behaup­tet, der Hl. Geist wür­de ihn davon abhal­ten, einen gra­vie­ren­den Irr­tum zu begehen.

        Man kann das aber mit der Rea­li­tät nicht mehr in eins bringen.

      • Geehr­te @ zeitschnur,

        „Ich habe kei­ne Ima­gi­na­ti­on wie man das lösen soll…“:
        Sie schei­nen mir unzu­läs­sig pessimistisch.

        Das ist näm­lich zual­ler­erst die Sache Unse­res Herrn, dr die Hl. Kir­che auf­ge­rich­tet hat und ver­spro­chen hat daß die Pfor­ten der Unter­welt ihr nichts anha­ben werden.
        Das ist alles-das ist genug.
        Die drei gött­li­che Tugen­den sind Glau­ben, Hoff­nung und Lie­be- inso­weit sind kla­gen­de und beson­ders jam­mern­de Kom­men­ta­ren nicht sehr nützlich.

        Für Sie als gro­ße Bewun­de­rin von P. Leo XIII den schö­nen Kom­men­tar v. Msgr. DeWaal über die­sem Papst:
        „Er hat sei­ne Pflicht als Papst getan, die Gläu­bi­gen soll­ten auch ihre Pflich­ten ken­nen und erfüllen“.
        Hier­auf para­phra­sie­rend soll­te heut­zu­ta­ge jeder­mann stolz sein, sagen zu können:
        „Der Gläu­bi­ge hat sei­ne Pflicht als Gläu­bi­ge getan, der Papst soll­te auch sei­ne Pflich­ten ken­nen und erfüllen“.

      • @ Adri­en Antoine

        Ich habe Ihnen auch in einem ande­ren Thread gera­de auf Ihren „Pes­si­mis­mus-Vor­wurf“ eini­ges geschrieben.

        Ja – Leo XIII. strahl­te noch die­sen Geist aus. Aber sein Nach­fol­ger hat das abgebrochen.
        Und die Ten­denz der ultrare­ak­tio­nä­ren Kräf­te war auch im Pon­ti­fi­kat Leos XIII. wirk­sam… habe ich aber alles dort geschrieben.

        Man kann viel­leicht sagen, dass die Reak­tio­nä­re die rea­le Not, die durch das Ein­drin­gen „moder­ni­sti­scher“ Leh­ren in die Kir­che tat­säch­lich ent­stand, scham­los für ihre eben­so fal­schen, aber lar­vier­te­ren Zwecke aus­ge­nutzt haben.

  6. Es darf spe­ku­liert wer­den, was unse­rem Papa Moto­pr­op­po noch so alles an Amts­hand­lun­gen ein­fällt. Lang­wei­lig wird es uns bestimmt nicht, da sein Ideen­reich­tum ja bekannt­lich uner­schöpf­lich ist.
    Ich schät­ze mal

    Motu pro­prio 2 /​ 2016 : Abschaf­fung des Pflichtzölibats
    Motu pro­prio 3 /​ 2017 : Öku­me­ne ohne Grenzen
    Motu pro­prio 4 /​ 2018 : Auf­lö­sung der Ämterstruktur
    Motu pro­prio 5 /​ 2020 : Einheitsglauben

    Man darf gespannt sein!

    • Er wird auch das Paps­t­um abschaffen,vielleicht wird es,aufgrund des man­geln­den Glau­bens auch Rück­wir­kend ungültig..(wie die Ehen..)..dabei schafft er sich selbst ab,..wie „das Kind mit dem Bad ausschütten“…jedoch,es wird nicht mehr bis 2020 dauern,die Zer­stö­rung nimmt durch den Verrat,an Geschwin­dig­keit zu…Gott erbar­me Dich…

      • Ich schätz‘ mal, dass wir dem­nächst noch ganz ande­re Sor­gen haben wer­den: Infla­ti­on, Wäh­rungs­ver­fall, Hun­gers­nö­te, Bür­ger­krie­ge, Revol­ten, Inva­si­on aus dem Osten.… Dann wird Reli­gi­on zweit­ran­gig wie auch schon ein Bert­hold Brecht wuss­te: „Erst kommt das Fres­sen, dann die Moral!“
        Hof­fen wir, dass der Him­mel vor­her eingreift.

  7. Was Papst Berg­o­glio da ver­bro­chen hat, wird hof­fent­lich kei­nen Bestand haben, weil man fol­ge­rich­tig gar nicht mehr kirch­lich zu hei­ra­ten braucht.
    Mit Hin­ter­list und Tücke ver­sucht der Feind die Sakra­men­te aus­zu­he­beln durch den Ver­such, sie ihres Sin­nes und Inhal­tes zu berau­ben bei unver­än­der­tem Wort­laut wenn mög­lich. Anstän­di­ger Wider­stand ist also gebo­ten- durch Wort und Gebet.

    Gut, daß von und bei katho​li​sches​.info die Mau­ern des Schwei­gens durch­bro­chen wer­den. Das hilft mir Klei­nem im Aus­har­ren gegen die all­täg­li­che Berg­o­glio-Pro­pa­gan­da, gegen die­sen fei­nen aber bestän­dig rie­seln­den Mehl­staub, der alles zudecken und ersticken will.

  8. Der Ver­gleich mit dem sog. Kon­kor­dat von Fon­taine­bleau ist völ­lig fehl am Plat­ze, sowohl inhalt­lich als auch formal.

    Was im Arti­kel von Herrn Prof. Mat­tei vor allem erstaunt ‑er ist schließ­lich Histo­ri­ker- ist die Ver­zeich­nung der geschicht­li­chen Bege­ben­hei­ten. Was ist in Fon­taine­bleau wirk­lich geschehen?

    Dort wur­de ledig­lich der Ent­wurf eines Kon­kor­da­tes zu Papier gebracht, der zudem geheim­ge­hal­ten wer­den soll­te (vgl. z.B. Georg May, „Das Recht des Got­tes­dien­stes in der Diö­ze­se Mainz zur Zeit von Bischof Col­mar“, S. 432 – das jetzt nur noch schwer zugäng­li­che Buch ist übri­gens online ein­seh­bar). Der Ent­wurf wur­de durch Indis­kre­ti­on bekannt und der Papst zog ihn zurück – auch auf Initia­ti­ve eini­ger Kardinäle.

    Es han­del­te sich also in gar kei­ner Wei­se um ein pro­mul­gier­tes Gesetz! Pius VII. hat in die­ser Ange­le­gen­heit genau das nicht voll­zo­gen, was im Arti­kel behaup­tet wird und was die Grund­la­ge für den Ver­gleich abge­ben soll: Es liegt weder Gesetz­ge­bung, noch über­haupt ein ‑im juri­sti­schen Sin­ne- öffent­li­cher Akt Papst Pius VII vor!

    Die bei­den Motu­pro­prien, die jetzt ver­öf­fent­licht wur­den, sind kei­ne gehei­men Ent­wür­fe, die zufäl­lig bekannt gewor­den sind, son­dern pro­mul­gier­te, d.h. in der ent­spre­chen­den Form ver­öf­fent­lich­te Geset­ze (die ab dem 8. Dezem­ber in Kraft tre­ten sol­len) – das bedeu­tet, der ange­zo­ge­ne Ver­gleich ist schon rein for­mal falsch. Inhalt­lich han­delt es sich nicht um die kon­kor­da­t­ä­re Rege­lung des Ver­hält­nis­ses der Kir­che zu einem bestimm­ten Staat, son­dern um uni­ver­sal­kirch­li­che Rechts­set­zung – die sowohl theo­lo­gisch als auch kano­ni­stisch betrach­tet eine gänz­lich von einem Kon­kor­dat zu unter­schei­den­de Qua­li­tät hat. (Nota­be­ne: In Fon­taine­bleau kam über­haupt kein Kon­kor­dat zustande!)

    Die Oppor­tu­ni­tät der bei­den Motu­pro­prien wird mitt­ler­wei­le teils bezwei­felt, teils (hef­tig) bestrit­ten. Sie könn­ten vor dem Datum, an dem sie in Kraft tre­ten sol­len, noch modi­fi­ziert wer­den – reich­lich hypo­the­tisch betrachtet. 

    Wie eini­gen Lesern bekannt sein dürf­te, geht es „fides vin­cit“ über­haupt nicht um eine Ver­tei­di­gung des „Stils“ des gegen­wär­ti­gen Pon­ti­fi­ka­tes nach Art des Papa­lis­mus bzw. der „Papo­la­trie“, wie sie z.B. von kath​.net prak­ti­ziert wird („Füh­rer befiehl, wir fol­gen dir“). Des­halb sei die Anmer­kung gestat­tet: Mit Stel­lung­nah­men wie der­je­ni­gen von Herrn Prof. Mat­tei im obi­gen Arti­kel wird der guten Sache nicht nur kein Dienst erwie­sen, son­dern die Ver­wir­rung gestei­gert und dem katho­li­schen Lager eine Blö­ße gegeben.

  9. Noch etwas zum The­ma Geschichtsklitterung: 

    Gleich im ersten Kom­men­tar wird behaup­tet, wegen Pius VII. sei „ein nicht gerin­ger Teil der fran­zö­si­schen Kir­che weg­ge­bro­chen“. – Tat­säch­lich ent­stand eine mar­gi­na­le Sek­te, die anschei­nend heu­te noch in win­zi­gen Rest­be­stän­den exi­stiert („Peti­te Egli­se“). Selbst mit der kühn­sten Phan­ta­sie könn­te man die­sen Vor­gang nicht als Weg­bre­chen eines „erheb­li­chen Teils der fran­zö­si­schen Kir­che“ bezeich­nen – im Gegen­satz zu allem, was Jan­se­nis­mus, Gal­li­ka­nis­mus und deren Fol­gen, näm­lich die revo­lu­tio­nä­ren Umtrie­be nicht nur des Jah­res 1789, bewirkt haben. Wer dafür Papst Pius VII. die Schuld geben woll­te, wäre nicht ganz bei Trost.

    Aber, natür­lich, es kann ja gar nicht anders sein: Angeb­lich hing auch schon bei Pius VII. ganz grund­sätz­lich „so man­ches schief“ – wie prak­tisch bei allen Leben­den und Ver­stor­be­nen der Ver­gan­gen­heit, der Gegen­wart und wohl auch der Zukunft – wie die unsäg­li­che Z. eben zu urtei­len pflegt. – Wer sich nicht in der Per­spek­ti­ve anma­ßen­der Über­heb­lich­keit, die die mensch­lich gespro­chen bei­na­he ver­zwei­fel­te Lage Pius VII. ein­fach aus­blen­det, son­dern objek­tiv infor­mie­ren will, der grei­fe zur „Papst­ge­schich­te“ von Schmid­lin oder zu den „Erin­ne­run­gen“ des Zeit­zeu­gen Kar­di­nal Pac­ca. Auch die umfang­rei­che neue­ste Stu­die von Georg May („Das Ver­söh­nungs­werk des Kar­di­nals Capra­ra“) gibt erschüt­tern­de Auf­schlüs­se. – Dies zu einer „Ehren­ret­tung“ Pius‘ VII.

    • Ein Paar­hun­dert­tau­send See­len SIND ein nicht uner­heb­li­cher Teil der fran­zöi­schen Kirche!

      Für Sie mag das eine „mar­gi­na­le Sek­te“ sein…
      Auch habe ich nicht Papst Pius VII. die Schuld für die Fol­gen des Gal­li­ka­nis­mus, Jan­se­nis­mus etc. gege­ben. Blei­ben Sie bit­te beim Thema.

      Geschichts­klit­te­rung – ja, das wer­fen ger­ne sol­che ande­ren vor, die die Geschich­te so deu­ten, wie es ihnen nicht passt.
      Argu­men­te feh­len – wie üblich.

      Zuerst haben Sie behaup­tet, das Kon­kor­dat von 1813 sei ja gar nicht wirk­lich zustan­de gekom­men und öffent­lich gewor­den und zie­hen de Mat­tei an der Stel­le schon der „Geschichts­klit­te­rung“.
      Die Fak­ten­la­ge ist aber nicht auf ihrer Sei­te. ich habe Ihnen das nach­ge­wie­sen und soo­frt sprin­gen Sie auf die näch­ste Ebe­ne und schie­ßen von dort aus.
      Und die Fak­ten sind nun mal recht gut in Quel­len belegt.

      Stei­gen Sie also von Ihrem hohen Ross – es hat mit Pius VII. ein gewal­ti­ges Pro­blem gegeben.

      Wenn man das nüch­tern dekla­riert, hat man sich dar­über ja nicht erho­ben. damit sage ich nicht, dass sei­ne Lage nicht schwie­rig war.
      Auch hier sind Sie nicht in der Lage, klar zu denken.
      Aber man darf fra­gen, war­um ande­re Päp­ste, vor dem Auf­stieg der Kir­che zur welt­li­chen Macht, in gro­ßer Zahl zu Mär­ty­rern wur­den, weil ein ech­ter Hir­te der Her­de tap­fer vor­an­geht, moder­ne Päp­ste aber offen­bar lie­ber ande­re ster­ben las­sen, als selbst den Kopf hin­zu­hal­ten, und dann ste­hen am Rand Cla­queu­re, die nicht ein­mal mehr ver­kraf­ten, wenn man das Phä­no­men ausspricht. 

      Wie tief der Riss durch die Aktio­nen durch Pius VII. waren, kann man able­sen an der Grab­re­de Pater Ven­turas, die eine ein­deu­ti­ge Apo­lo­gie die­ses irri­tie­ren­den Ver­hal­tens war:

      „Pius hei­lig­te nicht die Usur­pa­ti­on, son­dern er stell­te die Sou­ve­rä­ni­tät wie­der her; er setz­te kei­ne neue Mon­ar­chie ein, son­dern erneu­er­te die alte, damit sie als Stüt­ze und Grund­la­ge für alle ande­ren die­ne; er krön­te nicht den Sohn der Revo­lu­ti­on, son­dern das Instru­ment und den Stell­ver­tre­ter der Legi­ti­mi­tät“ (in: Vol­ker Sel­lin, Legi­ti­mi­tät und Mon­ar­chie, S. 89 https://books.google.de/books?id=VmvxFV59WikC&pg=PA90&lpg=PA90&dq=volker+sellin+pius+VII.&source=bl&ots=X7jyHijMEn&sig=HueeSAKFn6VwX4QzTyV-VYkG4L0&hl=de&sa=X&ved=0CCAQ6AEwAGoVChMIgqbhivCIyAIVhI1yCh0uDggM#v=onepage&q=volker%20sellin%20pius%20VII.&f=false)

      So etwas muss man nicht als Nach­ruf vor­tra­gen, wenn nicht genau die­se Vor­wür­fe mas­siv im raum stün­den – den­ken Sie dar­über mit küh­lem Kopf nach!

      Man kann sich wirk­lich fra­gen, wer hier die Geschich­te klit­tert – das begann sicht­lich schon unmit­tel­bar nach dem Pon­ti­fi­kat sei­tens Roms.

      Sie kön­nen Ihre Mei­nung ja behal­ten, aber begrün­den müss­ten Sie sie schon – das ist bis­lang nicht erfolgt!

  10. Hier strei­ten sich Men­schen um Unfehl­bar­keits­dog­men. Dazu fällt mir fol­gen­de Geschich­te ein:

    Da war an einem Sab­bat eine Zie­ge in eine Gru­be gefal­len. Nun kamen die Schrift­ge­lehr­ten und diku­tier­ten über den Fall der Zie­ge, wun­der­ten sich über ihr dum­mes Beneh­men. Jede Zie­ge weiß doch, daß am Sab­bat das strik­te Arbeits­ver­bot gilt. Man einigt sich, am fol­gen­den Tag eine e‑mail zum Hohen Rat zu schicken, ihm den Fall vor­zu­le­gen. Der Hohe Rat muß­te die Sache ver­ta­gen. Nach end­lich 5 lan­gen Tagen kam dann der Bescheid: man könn­te der Zie­ge ja Was­ser rei­chen und sie fra­gen, ob sie damit ein­ver­stan­den wäre, aus der Gru­be gezo­gen zu werden.
    Lei­der aber war dei Zie­ge inzwi­schen ver­en­det. Nun schick­te man noch­mals eine mail zum Hohen Rat wie mit dem Kada­ver zu ver­fah­ren sei. Dort wur­de lan­ge über­legt und man kam über­ein, daß die Zie­ge wegen ihres tap­fe­ren Lei­dens doch eine kosche­re Bestat­tung ver­dient habe.
    Dann kam der gro­ße Tag: die Zie­ge wur­de mit allen Wür­den zu Gra­be getra­gen. Vie­le Schrift­ge­lehr­ten und Pha­ri­sä­er lie­ßen es sich nicht neh­men, Torastel­len zu rezi­tie­ren. Psal­men wur­den vor­ge­tra­gen. Vol­le 3 Tage wur­de getrauert. 

    So weit die Geschich­te. Viel Spaß den Paragraphenhubern.
    „Berg­o­glio liebt mich, Berg­o­glio liebt mich nicht, Berg­o­glio liebt mich…“

    • Man­che schei­nen der Mei­nung zu sein, baju­wa­ri­sche Rülp­ser sei­en unver­zicht­ba­rer Bestand­teil jeder Konversation…

  11. Zur Ergän­zung mei­nes Kom­men­tars v. 21.09., 14:03 Uhr füh­re ich noch (in eige­ner Über­set­zung) einen Abschnitt aus dem „Hand­boek der Kerkge­schie­de­nis“ (3. Aufl. Utrecht /​ Ant­wer­pen 1937, S.38 f.) von J. De Jong, Erz­bi­schof von Utrecht an. Dort wird das Gesche­hen um das sog. Kon­kor­dat von Fon­taine­bleau kurz und bün­dig geschildert:

    Napo­le­on „ging per­sön­lich nach Fon­taine­bleau, wo sich (Papst) Pius (VII.) ohne Rat­ge­ber auf­hielt. Durch stun­den­lan­ges Ein­re­den auf ihn erschöpf­te ihn der Kai­ser; zuwei­len droh­te er, dann schmei­chel­te er ihm; es wur­den auch kai­ser­lich gesinn­te Kar­di­nä­le gesandt, so daß der Papst, phy­sisch und mora­lisch erschöpft und von der Angst gequält, daß sei­ne Wei­ge­rung die Kir­che in ein Schis­ma stür­zen wür­de, teil­wei­se nach­gab. Er unter­zeich­ne­te die vor­läu­fi­gen Bestim­mun­gen eines neu­en Kon­kor­da­tes, in wel­chem u.a. daß Dekret des Natio­nal­kon­zils bestä­tigt und indi­rekt auf den Kir­chen­staat ver­zich­tet wur­de; es soll­te jedoch erst nach einer even­tu­el­len Zustim­mung der ver­sam­mel­ten Kar­di­nä­le rechts­kräf­tig wer­den (25. Janu­ar 1813). Napo­le­on, der einen Wider­ruf fürch­te­te, war so unauf­rich­tig, die­se vor­läu­fi­gen Bestim­mun­gen als ein bereits abge­schlos­se­nes Kon­kor­dat zu ver­öf­fent­li­chen (13. Febru­ar). Der Papst war voll Unru­he, ob er nicht zu weit gegan­gen wäre. Als die schwar­zen Kar­di­nä­le zu ihm gelas­sen wur­den und ihn in die­ser Auf­fas­sung bestärk­ten, erklär­te er unter Beru­fung auf den Prä­ze­denz­fall Papst Pascha­lis II. in sei­ner Aus­ein­an­der­set­zung mit Kai­ser Hein­rich V. (1111) in einem Brief an Napo­le­on und in einer Allo­ku­ti­on an die Kar­di­nä­le, falsch gehan­delt zu haben und wider­rief alles (24. März). “

    Es han­del­te sich also bei dem sog. Kon­kor­dat von Fontainebleau

    1. um kein Kon­kor­dat, son­dern um den Ent­wurf eines Konkordates;

    2. um kei­ne öffent­li­che Hand­lung eines Papstes; 

    3. um kein pro­mul­gier­tes kirch­li­ches Gesetz; 

    4. erst recht um kein Gesetz, das, wenn es rechts­kräf­tig gewor­den wäre, uni­ver­sal­kirch­li­che Gel­tung gehabt hätte.

    Das heißt aber: Der von Prof. Mat­tei ange­stell­te Ver­gleich hinkt nicht nur, son­dern ist in den ent­schei­den­den Punk­ten (2.–4.) falsch. 

    Die Fra­ge, die im Arti­kel geklärt wer­den soll, lau­tet: „Kann man Amts­hand­lun­gen eines Pap­stes diskutieren?“ 

    Natür­lich kann „man“ – mit den not­wen­di­gen Unter­schei­dun­gen. Amts­hand­lun­gen von Päp­sten wur­den unter kun­di­gen (!) Katho­li­ken (!) inner­halb der ekkle­sio­lo­gi­schen Vor­ga­ben (!) öfter dis­ku­tiert. So war z.B. Kar­di­nal Bra­schi (der spä­te­re Pius VI.) mit etli­chen Amts­hand­lun­gen Cle­mens XIV. nicht ein­ver­stan­den und tat dies auch ande­ren kund. Die Tat­sa­che aller­dings, daß sogar ein hoch­qua­li­fi­zier­ter Gelehr­ter wie Mat­tei die Dis­kus­si­on über die bewuß­ten Motu­pro­prien (und über päpst­li­che Amts­hand­lun­gen im all­ge­mei­nen) durch einen Ver­gleich „von Äpfeln mit Bir­nen“ legi­ti­mie­ren will, zeigt, wie sel­ten ziel­füh­ren­de Dis­kus­sio­nen auf die­sem Gebiet heut­zu­ta­ge sind.

    • Das ist Ihre Inter­pre­ta­ti­on, @ fides vin­cit! De Mat­tei greift ja im übri­gen sei­ner­seits auf fun­dier­te Stu­di­en der Cau­sa zurück, redet also nicht ins Blaue. Er stützt sich auf die Vor­ar­bei­ten ande­rer Historiker.
      Dass Pius VII. erschöpft war von den vie­len Aus­ein­an­der­set­zun­gen, berich­tet auch er.
      Ich schrieb ja bereits, dass die­se Kata­stro­phe bereits sofort nach dem Able­ben Pius VII. schön­ge­re­det wur­de von­sei­ten der Hier­ar­chie. Man kann sagen: man betrieb das, was man heu­te „Spin-Doc­to­ring“ nennt.
      Im Prin­zip ist die Sache struk­tu­rell den Wir­ren um F. gar nicht unähn­lich. Man sagt außer­halb des gewohn­ten Rah­mens dies oder jenes, Pius VII. hat nicht nur gequas­selt, son­dern unter­zeich­net (!), was aber in bei­den Fäl­len skan­da­lös ist, und natür­lich haben damals wie heu­te die Gläu­bi­gen dies als schwe­ren Ver­rat empfunden!
      Im übri­gen zeigt der Fall, dass der Papst wirk­lich ange­wie­sen ist auf Bera­tung und nicht in supre­mer und abso­lu­ti­sti­scher Herr­lich­keit als ein­zi­ger weit über dem Rest der Hier­ar­chie und Gläu­bi­gen steht.

      Es ist im übri­gen irrele­vant, ob die­ses Kon­kor­dat nun – Ihrer Behaup­tung infol­ge des Zitats – „vor­läu­fig“ war (wie kann man ein „vor­läu­fi­ges Kon­kor­dat“ unter­zeich­nen???!!!) oder endgültig.
      Napoléon hat es als sol­ches unbe­dingt haben wol­len und erhal­ten. Unter­schrift ist Unter­schrift. Recht­lich gilt so etwas und galt auch immer. Es sei denn, es wur­de unter Gewalt­an­dro­hung erpresst. Das war aber ein­deu­tig nicht der Fall. Pius VII. wur­de ja phy­sisch nicht gequält und war ein gesun­der, gei­stig hand­lungs­fä­hi­ger Mann… Und selbst wenn man die­se Unter­schrift spä­ter als ungül­tig anse­hen will, weil sie unter Druck erhal­ten wur­de, so ist sie doch für die Zeit­ge­nos­sen, die das ertra­gen muss­ten, eine ech­te Kata­stro­phe gewe­sen. Und nicht nur das – schon das Kon­kor­dat 1801 war unmög­lich, eben­so die Kai­ser­krö­nung Napoléons. Es war also eini­ges vor­aus­ge­gan­gen, und auch das Volk war erschöpft und voll­kom­men ver­wirrt durch das kirch­li­che Handeln. 

      An die­sen Fak­ten kom­men Sie doch nicht vorbei!
      Um es noch mal zu beto­nen: Ich stel­le mich nicht über Pius VII. und behaup­te auch nicht, tap­fe­rer zu sein als er. Dar­um geht es nicht.

      Aber ein Hir­te, der flieht und die Her­de nicht mehr ver­tei­digt, ent­spricht ein­fach nicht dem Bild vom Papst, der vom Hl. Geist geschützt und geführt auf jeden Fall nie­mals so weit gehen wür­de, das Irri­ge zu unter­zeich­nen (egal in wel­chem for­mel­len Rah­men), um damit irgend­wie dem welt­li­chen Geist der Diplo­ma­tie, des Schacherns, des Tak­tie­rens zu gehor­chen und nicht dem Geist der Wahrheit.

      Es geht dar­um, dass das Bild vom Papst – gemes­sen an den rea­len Päp­sten – ein­fach nicht wahr sein kann. Wenn dann ein Pius X. 100 Jah­re spä­ter voll­mun­dig schreibt, mit dem Unfehl­bar­keits­dog­ma sei „ein für alle­mal“ dem Irr­tum ein Rie­gel vor­ge­scho­ben wor­den, dann muss man sich fra­gen, wie einer ange­sichts der jüng­sten histo­ri­schen Ereig­nis­se so reden kann, um von denen ande­rer Pha­sen ein­mal nicht zu reden!

    • Was aller­dings Ihre Kri­tik an de Matt­eis inzwi­schen wie­der­hol­ten Ver­su­chen betrifft, die Legi­ti­mi­tät bzw. bes­ser „Nor­ma­li­tät“ päpst­li­cher Ent­glei­sun­gen damit zu recht­fer­ti­gen, dass das auch schon frü­her vor­kam, stim­me ich Ihnen zu.

      Aber auch Ihr Fall­bei­spiel vom berech­tig­ten Kri­ti­sie­ren der Amts­hand­lun­gen eines Pap­stes durch den spä­te­ren Pius VI. spiel­te sich lan­ge vor dem Vati­ca­num I und der voll­zo­ge­nen Nei­gung ab, das Papst­amt abso­lu­ti­stisch zu ver­ste­hen. Ich wies bereits öfters dar­auf hin, dass die Kir­che die Rol­le des Pap­stes nicht der­art über­zeich­net hat­te, wie es gegen Ende des 19. Jh dann durch mehr­heit­li­che Über­span­nung des Vat. I zemen­tiert wurde.

      De Mat­tei will eigent­lich nur Durch­hal­te­pa­ro­len in die Welt set­zen: Leu­te, es gab auch frü­her häre­ti­sche Päp­ste, alles kein Pro­blem, das wächst sich wie­der aus.

      Es war aber ein Pro­blem, sobald Päp­ste ver­sag­ten! Die Kir­che zer­brach dar­an mehr­fach fast!

      Pius VII. ver­trat außer­dem selbst kei­ne häre­ti­sche Leh­re. Ich glau­be nicht, dass er glaub­te, die Kir­che müs­se dem Staat unter­tan sein. Sei­ne Unter­schrift war tak­tisch. Das ist zwar auch ver­hee­rend, aber man kann rela­tiv sicher anneh­men, dass er nicht über­zeugt war von dem, was er unter­schrieb. Er wider­rief es ja außerdem.

      Nun haben wir aber seit Jahr­zehn­ten eine ganz ande­re Pro­blem­la­ge, näm­lich die, dass Päp­ste fort­ge­setzt und beharr­lich Din­ge ver­tre­ten, die ein­mal als häre­tisch gal­ten. In die­ser Fol­ge und v.a. Zeit­dau­er mit ver­hee­ren­den Fol­gen für die gan­ze Kir­che hat­ten wir das noch nie.

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