Frankreich: Drei Monate Gefängnis wegen Weigerung „Homo-Ehe“ zu schließen?


Sabrina Hout soll. laut Staatsanwaltschaft, drei Monate ins Gefängnis, weil sie sich weigerte, eine "Homo-Ehe" zu schließen
Sabri­na Hout soll. laut Staats­an­walt­schaft, drei Mona­te ins Gefäng­nis, weil sie sich wei­ger­te, eine „Homo-Ehe“ zu schließen

(Paris) Frank­reich lehrt, wie sich die Welt dreht und ver­wirrt. Für eine Vize­bür­ger­mei­ste­rin, Sozia­li­stin und „prak­ti­zie­ren­de Moham­me­da­ne­rin“ for­dert die Staats­an­walt­schaft drei Mona­ten Gefäng­nis, weil sie sich gewei­gert hat­te, eine „Homo-Ehe“ zu schließen.

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Sabri­na Hout wur­de bei den Kom­mu­nal­wah­len 2014 für die regie­ren­de Sozia­li­sti­sche Par­tei von Staats­prä­si­dent Fran­coise Hol­lan­de in den Gemein­de­rat des VIII. Sec­teur von Mar­seil­le gewählt. Eigent­lich soll­te der Fall mit einer Abmah­nung erle­digt sein. Doch es kam anders. Die Mar­seil­ler Staats­an­wäl­tin Marie Blan­che Regnier for­dert drei Mona­te Gefäng­nis und eine Straf­geld von 1.500 Euro wegen „Dis­kri­mi­nie­rung auf­grund der sexu­el­len Ori­en­tie­rung“. Die jun­ge Bezirks-Vize­bür­ger­mei­ste­rin in der nach Paris zweit­größ­ten Stadt Frank­reichs bezeich­net sich selbst als „prak­ti­zie­ren­de Moham­me­da­ne­rin“ und ver­langt „Respekt für ihre reli­giö­sen Überzeugungen“.

„Homo-Ehen“-Gesetz sieht keine Gewissensverweigerung vor

Sabri­na Hout ist der erste Fall in Frank­reich, wo ein Staats­ver­tre­ter vor Gericht gestellt wird, seit 2013 die Sozia­li­sti­sche Par­tei, der Hout ange­hört, die „Homo-Ehe“ (Mar­ria­ge pour tous) lega­li­sier­te. Das von Staats­prä­si­dent Hol­lan­de gewoll­te Gesetz sieht kei­ne Klau­sel für die Gewis­sens­ver­wei­ge­rung vor.

Als sich am 16. August 2014 zwei Les­ben im Rat­haus des VIII. Sec­teur ein­fan­den, um eine „Homo-Ehe“ ein­zu­ge­hen, bat Hout, die für den Bereich Fami­lie zustän­dig ist, einen ande­ren Gemein­de­rat, sie zu ver­tre­ten. Das wäre aller­dings aus recht­li­chen Grün­den nicht mög­lich gewe­sen. Hout muß­te daher die ent­spre­chen­den Doku­men­te für das Paar unter­zeich­nen, ließ sich aber an der eigent­li­chen Zere­mo­nie mit dem for­ma­len Akt vertreten.

„Statt Katholiken und Faschisten hatten wir junge, moderne, linke Mohammerdanerin vor uns“

Die Vize­bür­ger­mei­ste­rin wur­de haus­in­tern denun­ziert. Die „Homo-Ehe“ der Les­ben wur­de zunächst annul­liert, dann nach­träg­lich bestä­tigt. Die Fol­ge war, daß sie gegen die Vize­bür­ger­mei­ste­rin Anzei­ge erstat­te­ten. Bezirks­bür­ger­mei­ste­rin Samia Gha­li, alge­ri­scher Abstam­mung, eben­falls Moham­me­da­ne­rin und Sozia­li­stin wie Hout, ent­zog ihrer Kol­le­gin alle Zustän­dig­kei­ten. Die Staats­an­walt­schaft lei­te­te ein Ver­fah­ren wegen Urkun­de­fäl­schung ein.

Am 29. Sep­tem­ber wird Hout erfah­ren, ob die Rich­ter der For­de­rung der Staats­an­walt­schaft fol­gen. Die Staats­an­wäl­tin bezeich­ne­te in ihrem Plä­doy­er den Kampf der bei­den Les­ben als „recht­mä­ßig und richtig“.

Der Rechts­an­walt der bei­den Klä­ge­rin­nen, Phili­pe Vou­land, drängt eben­falls auf eine Ver­ur­tei­lung, „um ein Zei­chen zu set­zen“. Wört­lich sag­te er: „Im Kampf für die Ehe für alle, haben sich die [Homo-]Vereinigungen erwar­tet, die Klin­ge mit den bra­ven Hete­ro­se­xu­el­len, den Katho­li­ken, Sexi­sten und Faschi­sten kreu­zen zu müs­sen. Statt des­sen sind wir auf eine jun­ge, lin­ke Frau, Sin­gle, modern und Moham­me­da­ne­rin gestoßen.“

Homo-Organisationen stempelten Hout zum „homophoben Monster“

Hout erklär­te vor Gericht, sie habe „nie jemand dis­kri­mi­nie­ren wol­len“, son­dern woll­te nur ihre reli­giö­se Über­zeu­gung gewahrt wis­sen. Unter­stüt­zung fin­det sie bei der Bür­ger­mei­ster-Ver­ei­ni­gung Mai­res pour l’enfance. Die­se kri­ti­sie­ret, daß das Tau­bi­ra-Gesetz zur Lega­li­sie­rung der „Homo-Ehe“ den Arti­kel 9 der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on ver­let­ze, die jeder Per­son Gedan­ken­frei­heit, Gewis­sens­frei­heit und Reli­gi­ons­frei­heit zusichert.

Prä­si­dent Hol­lan­de hat­te am 20. Novem­ber 2012 den fran­zö­si­schen Bür­ger­mei­stern ver­si­chert: „Das Gesetz wird für alle ange­wandt, doch im Respekt vor der Gewissensfreiheit“.

2015 ist davon nichts mehr zu hören. Die Homo-Orga­ni­sa­tio­nen haben Sabri­na Hout zum „homo­pho­ben Mon­ster“ gestem­pelt. „Sie haben mich belei­digt, indem sie mich als homo­phob beschimpf­ten, was über­haupt nicht stimmt. Ich habe die Höl­le durch­ge­macht. Mein Namen stand in allen Zei­tun­gen… In der Arbeit wur­de ich auf jede nur denk­ba­re Wei­se beschimpft, sogar als Ter­ro­ri­stin und Dschihadistin!“

Das Les­ben­paar Clau­de und Hele­ne hofft gegen Sabri­na Hout ein Urteil zu errei­chen, das „ein Exem­pel für die Umset­zung des Geset­zes ist“.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Tempi

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