(Rom) Beichte bei einem Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. und Lossprechung durch einen solchen besitzt volle Gültigkeit und Rechtmäßigkeit. Dies gab Papst Franziskus heute bekannt.
Wie das Presseamt des Heiligen Stuhls erklärte, hat Papst Franziskus für das Heilige Jahr der Barmherzigkeit festgelegt, daß die Verwaltung des Beichtsakramentes durch Piusbrüder rechtmäßig ist und die Lossprechung volle Gültigkeit besitzt.
Verschiedene Bischöfe haben dem Papst über die Gläubigen berichtet, die Meßorte der Piusbruderschaft besuchen, über deren guten Glauben und Sakramentenpraxis, aber auch ihrem Unbehagen in einer „pastoral schwierigen Situation zu leben“, so Papst Franziskus.
„Ich hoffe, daß in naher Zukunft Lösungen gefunden werden können, um die volle Gemeinschaft mit den Priestern und den Oberen der Bruderschaft wiederherzustellen. In der Zwischenzeit, angetrieben vom Bedürfnis dem Wohl dieser Gläubigen zu entsprechen, lege ich durch meine Anordnung fest, daß jene, die im Heiligen Jahr der Barmherzigkeit das Bußsakrament bei Priestern der Priesterbruderschaft St. Pius X. nützen, eine gültige und rechtmäßige Absolution von ihren Sünden erhalten“, so Papst Franziskus in der veröffentlichten Erklärung.
„Im Vertrauen auf die Fürsprache der Mutter der Barmherzigkeit vertraue ich ihrem Schutz die Vorbereitung auf das außerordentliche Heilige Jahr an.“
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoVaticana