Papst Franziskus erklärt Absolution durch Piusbrüder für legitim und gültig


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Hei­li­ges Jahr der Barm­her­zig­keit: Beicht­sa­kra­ment durch Pius­brü­der gül­tig und rechtmäßig

(Rom) Beich­te bei einem Prie­ster der  Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. und Los­spre­chung durch einen sol­chen besitzt vol­le Gül­tig­keit und Recht­mä­ßig­keit. Dies gab Papst Fran­zis­kus heu­te bekannt.

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Wie das Pres­se­amt des Hei­li­gen Stuhls erklär­te, hat Papst Fran­zis­kus für das Hei­li­ge Jahr der Barm­her­zig­keit fest­ge­legt, daß die Ver­wal­tung des Beicht­sa­kra­men­tes durch Pius­brü­der recht­mä­ßig ist und die Los­spre­chung vol­le Gül­tig­keit besitzt.

Ver­schie­de­ne Bischö­fe haben dem Papst über die Gläu­bi­gen berich­tet, die Meß­or­te der Pius­bru­der­schaft besu­chen, über deren guten Glau­ben und Sakra­men­ten­pra­xis, aber auch ihrem Unbe­ha­gen in einer „pasto­ral schwie­ri­gen Situa­ti­on zu leben“, so Papst Franziskus.

„Ich hof­fe, daß in naher Zukunft Lösun­gen gefun­den wer­den kön­nen, um die vol­le Gemein­schaft mit den Prie­stern und den Obe­ren der Bru­der­schaft wie­der­her­zu­stel­len. In der Zwi­schen­zeit, ange­trie­ben vom Bedürf­nis dem Wohl die­ser Gläu­bi­gen zu ent­spre­chen, lege ich durch mei­ne Anord­nung fest, daß jene, die im Hei­li­gen Jahr der Barm­her­zig­keit das Buß­sa­kra­ment bei Prie­stern der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. nüt­zen, eine gül­ti­ge und recht­mä­ßi­ge Abso­lu­ti­on von ihren Sün­den erhal­ten“, so Papst Fran­zis­kus in der ver­öf­fent­lich­ten Erklärung.

„Im Ver­trau­en auf die Für­spra­che der Mut­ter der Barm­her­zig­keit ver­traue ich ihrem Schutz die Vor­be­rei­tung auf das außer­or­dent­li­che Hei­li­ge Jahr an.“

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: InfoVaticana

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31 Kommentare

  1. Dazu hät­te es kei­ner Bestä­ti­gung durch Papst Fran­zis­kus bedurft!
    Im Gegen­teil: bei den Prie­stern der Pius-Bru­der­schaft bin ich mir abso­lut sicher, dass die gespen­de­ten Sakra­men­te gül­tig sind, bei die­sem Papst und dem Kon­zils­kir­chen-Kle­rus dage­gen über­haupt nicht.

    • Die Abso­lu­ti­on ist gül­tig. Auch die Prie­ster­wei­he der Pius­brü­der ist gül­tig. War­um also soll­te man den­noch als röm.Katholik nicht die Mes­se der Pius­brü­der besu­chen? Die Pius­brü­der haben sich seit Pius den X, gegen den Nach­fol­ger Petrus gestellt. Hier­zu hat­ten sie kein recht! Erz­bi­schof Lefeb­v­re hat Alle Wei­hen ohne Zustim­mung des Pap­stes voll­zo­gen, also im Unge­hor­sam, und dies ist der Kernpunkt!!

      Dies ist gleich­zu­stel­len, wenn ich unge­hor­sam gegen­über Gott bin. Bereits P. Pio hat­te Lefeb­v­re auf dies Fehl­ver­hal­ten auf­merk­sam gemacht und ihn gewarnt! Man soll somit, wenn man eine Hl Mes­se besu­chen will und die­se im triden­ti­ni­schen Ritus wünscht was sehr lobens­wert ist, die­se bei den Petrus­brü­dern besu­chen. Man wird dies in Zukunft immer mehr und bes­ser erken­nen, wie wich­tig der Gehor­sam „Gott“ gegen­über ist. Wenn ein Papst eigen­mäch­tig und gegen Got­tes Gebo­te sowie der Glau­bens­wahr­hei­ten han­delt und spricht, wem bin ich dann wohl mehr verpflichtet?!

  2. Ich dach­te, daß schon bis­her (bereits wie­der­holt fest­ge­stellt?) die Prie­ster der Bru­der­schaft St. Pius X. die Sakra­men­te gül­tig spen­den, auch wenn sie sus­pen­diert sind!?
    M.M.n. kann ein Papst nur über die Gül­tig­keit der Prie­ster­wei­he aber nicht über die der gespen­de­ten Sakra­men­te bestimmen?
    3. Fra­ge: Endet dann die­se „barm­her­zi­ge Geneh­mi­gung“ mit dem Ende des Barm­her­zig­keits­jah­res wieder?

    • 1) Für eine gül­ti­ge Ehe­schlie­ßung und Beicht-Abso­lu­ti­on braucht es nicht nur die gül­ti­ge Prie­ster­wei­he, son­dern auch eine Erlaub­nis durch den Diö­ze­san­bi­schof. Gegen­wär­tig hat kein FSSPX-Prie­ster die­se Voll­macht und daher kön­nen die­se – außer in arti­cu­lo mor­tis – eigent­lich kei­ne Sün­den ver­ge­ben. Die FSSPX führt aber das „Eccle­sia supplet“-Argument an, das besagt, dass man bei vie­len Bischö­fen und Prie­stern nicht (mehr) beich­ten gehen könne/​dürfe, weil die­se a) viel­leicht gar nicht gül­tig geweiht sind, b) man­ches nicht mehr als Sün­den bezeich­nen (Inten­ti­ons­feh­ler), c) eine zweifelhafte/​ungültige Abso­lu­ti­ons­for­mel ver­wen­den. Das stellt einen Not­stand dar und für sol­che Situa­tio­nen ergänzt (supp­le­re) die Kir­che die Juris­dik­ti­on, auch wenn man die­sen Not­stand nur irr­tüm­lich annimmt (Rechts­grund­la­ge: cann. 144, 966, 1111 § 1 CIC/​1983). Dies betrifft aber nur die Sakra­men­te der Ehe und Beich­te, denn für alle übri­gen fünf braucht es für die gül­ti­ge Spen­dung kei­ne Erlaub­nis des Bischofs.

      2) Ant­wort ergibt sich aus 1).

      3) Sieht so aus, wobei die­se Rege­lung aber in ihrer Per­spek­ti­ve aus­drück­lich über das Hei­li­ge Jahr hin­aus­geht (Radio Vati­kan). Aber wenn man ein Ver­tre­ter von ‚Eccle­sia sup­p­let‘ ist (so wie ich), dann ist das eigent­lich sowie­so unin­ter­es­sant, wobei es aber ein ein­drucks­vol­les Zei­chen ist.

    • Erstaun­lich, wie Papst Fran­zis­kus der Pius­bru­der­schaft so neben­bei das gewährt, was Papst Bene­dikt XVI. ihr nicht aus­drück­lich gewähr­te, son­dern nur dul­de­te. Die gan­zen Jah­re hin­durch seit der Exkom­mu­ni­ka­ti­on Msgr. Lefeb­v­res und dem Motu­pro­prio Eccle­sia Dei Aff­lic­ta galt, dass die Gläu­bi­gen gemäß Kir­chen­recht nicht berech­tigt waren, bei Prie­stern der Pius­bru­der­schaft zu beich­ten (von den Aus­nah­men Todes­ge­fahr u.dgl. brau­chen wir jetzt nicht zu reden), und ich weiß von einer Rei­he gewis­sen­haf­ter Katho­li­ken, die sich wegen die­ser irre­gu­lä­ren Situa­ti­on davon abhal­ten lie­ßen, bei der FSSPX die Sakra­men­te zu emp­fan­gen, obwohl sie dem alten Ritus zuneigten.

  3. @siri
    Wer so wie Sie der­art her­ab­las­send über Papst und Kir­che spricht ist kein Katholik.

  4. Na dann – dann ist ja alles bestens und die „Tra­di­ti­on“ kann unbe­sorgt „zurück in Kir­che“ kommen!

    Das Beict­sa­kra­ment war aller­dings nach dem alten CIC in jedem Not­fall gül­tig, auch bei sus­pen­dier­ten oder exkom­mu­ni­zier­ten Priestern.
    das Gesetz ist für Men­schen da und nicht die men­schen für das Gesetz.

    Dass aber die Revi­si­on 1983 die­sen Not­fall auf eine töd­li­che Bedro­hungs­si­tua­ti­on ein­eng­te kann einen schon wun­dern – aber ganz so wild scheint es F. damit ja auch nicht zu haben…

  5. Um Beich­te hören zu dür­fen, bedarf jeder Prie­ster der Voll­macht des Orts­bi­schofs sei­ner Diö­ze­se, weil die­ser die Juris­dik­ti­ons­ge­walt besitzt. Weil die Pius­bru­der­schaft aber kei­ne eige­ne Juris­dik­ti­on besitzt (was sie selbst auch nicht behautptet) und bis­her auch kei­nen gere­gel­ten kir­chen­recht­li­chen Sta­tus hat, haben ihre Prie­ster de iure nicht die Erlaub­nis, Beich­te zu hören. Die FSSPX sel­ber beruft sich auf eine gegen­wär­ti­ge Not­stands­si­tua­ti­on in der Kir­che, um zu legi­ti­mie­ren, dass ihre Prie­ster über­all die Beich­te abneh­men, womit sie aber kei­ne Juris­dik­ti­ons­ge­walt bean­sprucht. Rom sieht das natür­lich anders. Da aber der Hei­li­ge Vater die höch­ste Juris­dik­ti­ons­ge­walt besitzt, kann er durch­aus die Erlaub­nis zuspre­chen, wie er es jetzt eben getan hat. Die­sen Zuspruch beschränkt er expres­sis ver­bis auf das kom­men­de Jahr der Barm­her­zig­keit, wobei er ja erklär­ter­ma­ßen hofft, dass es in die­ser Zeit zu einer Rekon­zi­lia­ti­on kom­men wird. Beten wir, dass das geschieht und die FSSPX so mit Got­tes hil­fe noch frucht­ba­rer für die Kir­che wir­ken kann!

  6. Es kommt beim Buß­sa­kra­ment (und der Ehe­as­si­stenz) nicht nur auf gül­ti­ge Prie­ster­wei­he an, son­dern auch dar­auf, die Beicht­voll­macht zu besit­zen. Das weiß auch die Pius­bru­der­schaft und hat des­halb auch immer so argu­men­tiert, man hät­te nur eine außer­or­dent­li­che Juris­dik­ti­on, das Buß­sa­kra­ment zu spen­den (und Ehen ein­zu­seg­nen). Wäh­rend des Hl. Jah­res hat sie jetzt eine ordent­li­che Beicht­ju­ris­dik­ti­on direkt durch Papst Fran­zis­kus. Außer­dem hat Papst anschei­nend für die­ses Hl. Jahr auch die nach­kon­zi­lia­re Bestim­munh auf­ge­ho­ben, dass man täg­lich nur ein­mal einen voll­kom­me­nen Ablass gewin­nen kann. Denn ein Häft­ling tritt ja mehr­mals täg­lich durch die Tür sei­ner Zel­le ein und aus und kann dabei jedes­mal an Gott den Vater den­ken, und man kann auch mehr­mals am Tag meh­re­re geist­li­che und leib­li­che Wer­ke der Barm­her­zig­keit vollbringen.

  7. Abso­lu­tio temporaria?
    Die­se Ent­schei­dung ist hei­kel und ver­stö­rend. Man fragt sich unwill­kür­lich, und was ist nach dem Jahr der Barm­her­zig­keit? Und was waren die frü­he­ren Los­spre­chun­gen, waren die nicht gültig?.
    Gut gemeint ist nicht immer gut.

  8. Die Ent­schei­dung dient aus­schließ­lich dazu noch mehr Ver­wir­rung zu stiften.

    1. Denn sie stellt eine Art neu­er Exemp­ti­on dar und zwar für eine Gemein­schaft, die außer­halb der kano­ni­schen Struk­tu­ren der Kir­che steht, ein Novum.

    Denn nur die Orts­bi­schö­fe kön­nen die Juri­stik­ti­on (pote­stas) ertei­len, wel­che von der Wei­he (ordo) zu unter­schei­den ist.

    2. Alle ande­ren Sakra­men­te der FSSPX, außer der Ehe, sind gül­tig aber iile­gi­tim bzw. nicht wür­dig (illi­ci­te). Papst Fran­zis­kus erklärt aber, dass die Beich­te ab 1.09.2015
    sowohl güt­lig als auch recht­mä­ßig ist.

    Wie soll das gehen? Bei einer kano­ni­schen Unre­gel­mä­ßig­keit und bei sus­pen­dier­ten Prie­stern, die sus­pen­diert bleiben.

    Viel­leicht kann mir das ein Kir­chen­recht­ler erklären?

    Cha­os, Cha­os, Chaos

    • Die­ses Papst­schrei­ben zur Eröff­nung des Barm­her­zig­keits­jahrs sieht wie­der nach einem genia­len Streich aus, mit dem Papst Fran­zis­kus schwupp­di­wupp eine Men­ge Flie­gen auf ein­mal klatscht. Unter dem Anschein der Beschei­den­heit spielt er sei­ne Supre­ma­tie aus wie lan­ge kein Papst vor ihm. In die­sem Schrei­ben ist es sei­ne geist­li­che Voll­macht über die Kir­che, ohne Rück­sicht auf Fein­hei­ten des Kir­chen­rechts. Bei Papst Fran­zis­kus kann ich mir vor­stel­len, dass er „Unam Sanc­tam“ aus der Tru­he des Depo­si­tum fidei her­vor­zieht und auch das zeit­li­che Schwert der Päp­ste wie­der zückt. Anzei­chen gibt es dafür. Wie er sich für die UNO und ande­re inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­tio­nen stark macht, das ist rei­ne Poli­tik und hat mit dem See­len­heil nur abträg­lich zu tun. Noch in die­sem Monat tritt er vor der UNO auf und als erster Papst auch vor dem US-Kongress.

  9. @Josephus: Im Prin­zip ist die Beicht­voll­macht immer zeit­lich begrenzt und muss dann eben wie­der erneut erteilt wer­den. Oft wird sie aber auch usque ad revo­ca­tio­nem erteilt. Sie kann auch anders als zeit­lich begrenzt sein. Frü­her durf­ten zB Neu­prie­ster eine gewis­se Zeit lang nur Beich­ten von männ­li­chen Per­so­nen hören.

  10. @Tradition und Glau­be. Nur für Ehe­as­si­stenz und Beich­te ist die Juris­dik­ti­on zur Gül­tig­keit mit­er­for­der­lich. Für alle ande­ren nicht. Selbst­ver­ständ­lich kann der Papst auch unmit­tel­bar die Beicht­voll­macht ertei­len. Ich den­ke er tut dies, weil er beab­sich­tigt, in abseh­ba­rer Zeit die irre­gu­lä­re, kano­ni­sche Situa­ti­on der Pius­bru­der­schaft zu über­win­den. Ver­mut­lich auch auf über­ra­schend unkon­ven­tio­nel­le Wei­se. Denn als Inkar­di­na­ti­ons­ver­band hat er sie de fac­to hier­mit schon aner­kannt. Denn wer soll­ten sonst denn „die Prie­ster und Obe­ren“ der „Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X.“ sein, auf die sich die erteil­te Voll­macht bezieht?

  11. Libe­ra­le und Katho­li­ken haben unter­schied­li­che Religionen.
    Wenn nun ein Libe­ra­ler einem Katho­li­ken erlaubt, sei­ne Reli­gi­on aus­zu­üben, ver­wirrt dies.
    Triden­ti­nus, haben Sie eine Erklärung?

  12. Bei die­sem dop­pel­zün­gi­gen Vor­ge­hen von Fran­zis­kus soll­ten doch alle Alarm­glocken läu­ten! Er streicht den Tra­dis den Honig um den Mund, damit die­se ihn nicht zu weit auf­ma­chen wegen der Beicht­frei­ga­be zugun­sten der Kinds­mör­der und zieht ihnen noch den Speck durch die Nase damit sie den Schwe­fel­ge­ruch im neu­en römi­schen Heim für der­ser­tier­te Kin­der nicht all­zu­sehr in der Nase beisst.

    • Jetzt sei­en Sie doch nicht mal so pes­si­mi­stisch! Papst Fran­zis­kus ist ein Papst der Über­ra­schun­gen und wer weiß, viel­leicht auch der Papst des 3. Geheim­nis­ses, der noch den Mär­ty­rer­tod erlei­den muss.……Geben Sie ihm eine Chan­ce und gewähren
      Sie ihm wenig­stens etwas Vertrauensvorschuss!

  13. Schon die Über­schrift zum Arti­kel gibt nicht den kor­rek­ten Sach­ver­halt wieder:
    Der Hei­li­ge Vater äußert nicht eine Mei­nung über die Gül­tig­keit der SSPX-Beich­ten, son­dern er setzt Recht und erklärt, Recht set­zen zu wol­len. Kraft sei­nes Amtes ist er es, der die­sen Beich­ten Gül­tig­keit für die Dau­er des Hei­li­gen Jah­res verleiht.
    Möge es in die­ser Gna­den­zeit zu einer dau­er­haf­ten Eini­gung kommen!

  14. Es geht auch viel um Ver­trau­ens­schutz, wenn ich gut­gläu­big beich­te. Anders wäre es etwa, wenn ich in einer Art Trotz­re­ak­ti­on „grad extra“ zu den Pius­brü­dern gehe und gar der rom­treu­en Kir­che eben die­se Fähig­keit zur gül­ti­gen Los­spre­chung abspreche …

  15. @Franz: Dass alle Prie­ster und nicht nur die Diö­ze­san­prie­ster und bestimm­te bevoll­mäch­tig­te Prie­ster von der Abtrei­bung los­spre­chen kön­nen, ist doch gut. Meist sind die betrof­fe­nen Per­so­nen eher fern­ste­hend. Wenn die­se dann noch beson­de­re Bar­rie­ren über­win­den müs­sen, um mit Gott und der Kir­che ver­söhnt zu wer­den, ist das ein rein juri­stisch anmu­ten­des Hin­der­nis, das Gut­wil­li­ge absto­ßen kann. Dass die­se Fakult­ält im Hei­li­gen Jahr allen Prie­stern, die die Beicht­voll­macht haben, gege­ben wird, ist eben ech­ter See­len­ei­fer, eben­so wie die Geste gen­über der FSSPX, die aus Sicht des Pap­stes nur sicher­stellt, dass die Beich­ten auch unzwei­fel­haft gül­tig sind. Und tat­säch­lich hat die Bru­der­schaft jetzt ordent­li­che Beicht­voll­macht, wo sie vor­her nur außer­or­dent­li­che besaß und auch selbst bean­sprucht hat.

    Und auch aus Sicht des Gene­ral­hau­ses kön­nen jetzt auch alle ande­ren Katho­li­ken ohne Scheu und Beden­ken bei Pius­pa­tres beichten. 

    Übri­gens den­ke ich nicht, dass die­se Beicht­voll­macht auf das Hl. Jahr beschränkt bleibt. Eher wird Fran­zis­kus zwi­schen­zeit­lich eine eben­so unkon­ven­tio­nell-uner­war­te­te Gesamt­lö­sung fin­den. Er liebt irgend­wie Para­do­xien, und das fin­de ich durch­aus nicht schlecht. Vie­le Tra­dis kön­nen dar­auf kaum reagie­ren, so irri­tiert sind sie in einer Art man­geln­der gei­sti­ger Reg­sam­keit und Flexibilität.

  16. Die Fra­ge die sich mir stellt ist:
    Hat Fran­zis­kus über­haupt Jurisdiktionsvollmacht,
    1) nach­dem Paul VI die drei­fa­che Kro­ne öffent­lich abge­legt hat­te und die Tia­ra nun auch in den Papst­wap­pen ver­schwun­den ist, und
    2) wenn Fran­zis­kus sich selbst als „Bischof von Rom“ bezeich­net – mit Bene­dikt XVI in Klausur.

    Den­noch ist anzu­er­ken­nen, dass sein Ruf nach Schuld­be­kennt­nis und Buße rich­tig und not­wen­dig ist – solan­ge uns noch Gele­gen­heit dazu gege­ben ist.

  17. Wer und wo wohl „die­se Gläu­bi­gen“ [der Prie­ster­bru­der­schaft] sind, die dem Bischof der betref­fen­den Diö­ze­se von ihrem Unbe­ha­gen, in einer „pasto­ral schwie­ri­gen Situa­ti­on zu leben“, berich­tet haben? Man könn­te mei­nen: in rau­en Men­gen, dass sie es – in sehr eigen­ar­tig anmu­ten­dem Zusam­men­hang – in einen päpst­li­chen Brief mit uni­ver­sa­ler Bedeu­tung geschafft haben. 

    Dabei erfah­ren sie doch gera­de von die­sen Diö­ze­san­bi­schö­fen rings­um Abwei­sung wenn es dar­um geht, für ihre Hoch­zeit oder das Toten­amt eines Ange­hö­ri­gen die Kir­che des betref­fen­den Hei­mat­or­tes zu beanspruchen! 

    Auch wenn der ehe­ma­li­ge Erz­bi­schof von Bue­nos Aires auf eine uner­klär­li­che, jeden­falls nur ihm mög­li­che Art den „Nar­ren“ an der SSPX gefres­sen hat, fin­de ich die Begrün­dung wenig glaub­wür­dig, eher soll und etwas zuge­deckt werden. 

    1. Haben sich sol­cher­art gestimm­te Gläu­bi­ge spä­te­stens 1988 von der Prie­ster­bru­der­schaft abge­wandt – oder aber die­se Gene­ra­ti­on ist zwi­schen­zeit­lich verstorben. 

    2. In mei­ner Beob­ach­tung sehen die Gläu­bi­gen ganz selbst­ver­ständ­lich den Gene­ral­obe­ren in der Auto­ri­tät, die – wären sie in die Bis­tums­struk­tur ein­ge­bun­den – dem Diö­ze­san­bi­schof zukommt. Erst recht, da der amtie­ren­de Gene­ral­obe­re sel­ber die Bischofs­wei­he emp­fan­gen hat. 

    Wenn ich rich­tig rech­ne, fin­det 2016 ein ordent­li­ches Gene­ral­ka­pi­tel mit Gene­ral­rats­wah­len statt. Eine Amts­pe­ri­ode dau­ert 12 Jah­re. Mgr. Fel­lay wird dann­zu­mal 24 Jah­re Gene­ral­obe­rer sein.

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