Aus der Handreichung Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bischofssynode über die Familie vom 4. bis 25. Oktober 2015 im Vatikan.
43. Frage: Bedeutet die „Freiheit der Kinder Gottes“ nicht, dass wir, wie es ein Bischof sagte, „die Entscheidungen, die die Menschen nach ihrem eigenen Gewissen treffen, repsektieren sollen“?
Antwort: Persönliche Entscheidungen sind legitim, wenn sie der Wahrheit und der Gerechtigkeit entsprechen. Dazu reicht es nicht aus, dass sie mit „Aufrichtigkeit“ getroffen wurden. Das persönliche Gewissen ist nicht unfehlbarund ebenso wenig ist der Wille frei von Sünde, wie es eine liberale und freiheitliche Ideologie vorgeben will.
„In ihrem ganzen Verhalten seien sich die christlichen Gatten bewusst, dass sie nicht nach eigener Willkür vorgehen können; sie müssen sich vielmehr leiten lassen von einem Gewissen, das sich auszurichten hat am göttlichen Gesetz“ (Gaudium et spes, Nr. 50)
44. Frage: Viele denken, dass wir das Primat des Gewissens betonen sollten. Wäre es nicht allgemein besser, die Lösung der moralischen Probleme dem Gewissen der Menschen zu überlassen?
Antwort: Ehe- und Familienanliegen haben in ganz wesentlichem Ausmaß sozialen und öffentlichen Charakter, und die Ehe ist in ganz besonderer Weise heilig und daher für die Kirche von Bedeutung. Vor allem aber kann das Gewissen dann ein gerechtes Urteil treffen, wenn es gut gebildet und informiert ist.
Das Gewissen allein ist in vielen Fällen nicht ausreichend, um gerechte Lösungen für moralische Probleme zu finden – aus vielen Gründen, die von Unvermögen bis zur völligen Verwirrung reichen können. Vor allem ist niemand ein unfehlbarer und unparteiischer Richter seiner selbst. Warum sonst würden wir die Gerichtshöfe, wie zum Beispiel den Kirchlichen Gerichtshof, überhaupt benötigen?
„Nur wenn der Mensch sich an die von Gott in seine Natur eingeschriebenen und darum weise und liebevoll zu achtenden Gesetze hält, kann er zum wahren, sehnlichst erstrebten Glück gelangen“ (sel. Paul VI., Humanae Vitae, Nr. 31).
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Angaben zur Handreichung:
Aldo di Cillo Pagotto/Robert F. Vasa/Athanasius Schneider: Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der Synode. Vorwort von Jorge A. Kardinal Medina, Edizioni Supplica Filiale, Roma 2015, www. supplicafiliale.org
Die gedruckte Ausgabe in deutscher Sprache kann angefordert werden bei:
Deutsche Gesellschaft zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum (TFP)
Gladiolenstrasse 11
60437 Frankfurt am Main
segreteria.supplicafiliale [a] outlook.com
www.tfp-deutschland.org
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoVaticana
@Hr. Nardi
danke dass Sie am 31. einige Beiträge über den neuen Regierungs„stil“ des neuen Papstes in Erinnerung gerufen haben; ich meine, Kritik ist erlaubt. Was aber aufhören muss, ist das Gehässige, Vernichtende, Beleidigende in vielen Kommentaren. Es fehlt nur noch die Behauptung, dieser P. sei der Antichrist. Mit besten Grüssen
E.
Luther war der große Lügenmeister der die “ Freiheit des Christenmenschen “ auf die Fahne der
Protestanten geschrieben hat. Die Freiheit des Gewissen und seiner freien Entscheidung, wurde
durch die Königsteiner Erklärung unter Kardinal Lehmann manifestiert. Anlehnend an den Protes-
tantismus, glaubte man einer Strömung im Katholizismus Rechnung tragen zu müssen, mit den
bekannten negativen Folgen. Es war zudem die Zeit des : weg von Rom, zur Ortskirche ! Die Bi-
schofskonferenzen hatten sich inzwischen zu eigenständigen Institutionen entwickelt, mit viel
Macht und Geld. Hinzu kam, dass es überhaupt keine Gewissensbildung im eigentlichen Sinne
gab. Das Glaubensvolk wurde so sich selber überlassen und konnte so nur aus dem Bauch he-
raus entscheiden.