
Aus der Handreichung Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bischofssynode über die Familie vom 4. bis 25. Oktober 2015 im Vatikan.
41. Frage: Hat die Kirche überhaupt das Recht, sich in das Privatleben der Menschen einzumischen?
Antwort: Die Kirche ist keine Kulturlobby, die eine Ideologie verkündet, sondern eine Gesellschaft göttlichen Ursprungs, die von Jesus Christus den Auftrag bekommen hat, die Seelen zur Wahrheit, zur Heiligkeit und zum ewigen Heil zu führen. Da dieses Heil vor allem von der moralischen Rechtschaffenheit des privaten Lebens eines jeden Einzelnen abhängt, hat die Kirche die Pflicht und daher auch das Recht, die Menschen zu leiten und zu belehren, um sie zum Heil und nicht zur Verdammnis zu führen.
42. Frage: Die Sittenlehre der Kirche enthält nur allgemeine Regeln, die auch nicht absolut sind; wäre da nicht Raum für zahlreiche Ausnahmen im Einzelfall?
Antwort: Eventuelle Ausnahmen können die Regel nicht außer Kraft setzen, sondern bestätigen sie eher, wie es sprichwörtlich heißt. Im Einzelfall berücksichtigt die Kasuistik natürlich belastende, mildernde oder verhindernde Umstände, doch diese ändern den absoluten Charakter der Prinzipien und die Richtigkeit des Urteils nicht.
„Nun bezeugt die Vernunft, dass es Objekte menschlicher Handlungen gibt, die sich »nicht auf Gott hinordnen« lassen, weil sie in radikalem Widerspruch zum Gut der nach seinem Bild geschaffenen Person stehen. Es sind dies die Handlungen, die in der moralischen Überlieferung der Kirche ‚in sich schlecht‘ (intrinsece malum), genannt wurden: Sie sind immer und an und für sich schon schlecht, d.h. allein schon aufgrund ihres Objekts, unabhängig von den weiteren Absichten des Handelnden und den Umständen.“ (hl. Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis Splendor, Nr. 80).
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Angaben zur Handreichung:
Aldo di Cillo Pagotto/Robert F. Vasa/Athanasius Schneider: Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der Synode. Vorwort von Jorge A. Kardinal Medina, Edizioni Supplica Filiale, Roma 2015, www. supplicafiliale.org
Die gedruckte Ausgabe in deutscher Sprache kann angefordert werden bei:
Deutsche Gesellschaft zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum (TFP)
Gladiolenstrasse 11
60437 Frankfurt am Main
segreteria.supplicafiliale [a] outlook.com
www.tfp-deutschland.org
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoVaticana
„42. Frage: Die Sittenlehre der Kirche enthält nur allgemeine Regeln, die auch nicht absolut sind; wäre da nicht Raum für zahlreiche Ausnahmen im Einzelfall?“
Diese Frage könnte auch direkt von Luzifer kommen. Es ist doch alles nur allgemein und nicht verbindlich, macht doch was euch Spaß macht denn die Kirche läßt in ihrer großen Barmherzigkeit doch so viele Ausnahmen zu so das ich euch keine Sorgen machen braucht. Nehmt ihre Sittenlehre nicht so eng denn ihr habt doch nur ein Leben und dieses Leben ist so kurz. Greift zu, das pralle Leben ist euer gerechter Lohn und steht euch zu. Auf dieser Schiene kann ich mir Luzifer leibhaftig vorstellen.
Per Mariam ad Christum.
Shuca @ Leider, in Bezug auf Glauben und Sittenlehre bestehen Ausnahmeregelungen, die auch
reichlich genutzt werden. Aus dem Einzelfall wird dann die Regel, wie jetzt die Themen und Vor-
gaben der Herbst-Synode belegen werden. Siehe Handkommunion, Kommunionhelfer, Friedens-
gruß und andere Unarten, die von der Kirche als Ausnahmen gedacht waren.