Wie soll der Staat mit Beschimpfungen von Religionen und Religionsvertretern umgehen?


Der Staat und die Beschimpfung von Religionen
Der Staat und die Beschimpfung von Religionen

Vor eini­gen Wochen hat­te ich in mei­nem Arti­kel zu Char­lie Heb­do auch Erör­te­run­gen zum Blas­phe­mie­ge­setz auf­ge­führt. Die­se Über­le­gun­gen sind in Tei­len von Lesern kri­ti­siert wor­den. Hier nun eine Über­ar­bei­tung mei­nes Beitrags.

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Von Hubert Hecker

Das Ver­bot von Got­tes­lä­ste­rung (Blas­phe­mie-Ver­bot) beruht für unse­ren Kul­tur­kreis auf dem 2. Gebot des Deka­logs: Du sollst den Namen Got­tes nicht miss­brau­chen, ver­un­eh­ren, schän­den. Die­ses Ver­bot war und ist an jeden ein­zel­nen Gläu­bi­gen gerich­tet. In der ersten Vater­un­ser-Bit­te ist ent­spre­chend posi­ti­ve Gebot aus­ge­spro­chen: „Gehei­ligt wer­de Dein Name.“

Unter Mose und spä­ter im König­reich Isra­el war der Deka­log das ‚Grund­ge­setz’ einer theo­kra­ti­schen Herr­schaft. In die­sem Kon­text wur­de das Blas­phe­mie-Ver­bot auch mit den Rechts- und Gewalt­mit­teln der Got­tes­herr­schaft durchgesetzt.

Gesetzliches Verbot von Gotteslästerung bei Staatsreligionen

Als am Ende des 4. Jahr­hun­derts die west­rö­mi­schen Kai­ser das Chri­sten­tum zur Staats­re­li­gi­on erklär­ten, nahm man das reli­giö­se Ver­bot der Got­tes­lä­ste­rung in den staat­li­chen Geset­zes­ka­non auf. Ähn­li­ches gilt für Ost­rom im 6. Jahr­hun­dert. Nach­dem die Karo­lin­ger das Man­dat zu Schutz­her­ren der Kir­che zuge­spro­chen beka­men – das war Ende des 8. Jahr­hun­derts -, gehör­te die Blas­phe­mie-Ver­fol­gung zu ihren Pflich­ten. Die nach­fol­gen­den Köni­ge und Für­sten im christ­li­chen Euro­pa folg­ten die­ser Regelung.

Auch die pro­te­stan­ti­schen Für­sten der Neu­zeit sahen es als ihre gott­ver­lie­he­nen Pflich­ten an, jeg­li­che Blas­phe­mie staats­ge­setz­lich zu ahn­den. Fort­an wur­de die Ver­let­zung der gött­li­chen Ehre in ana­lo­ger Wei­se bestraft wie eine irdi­sche Maje­stäts­be­lei­di­gung. Noch das deut­sche Blas­phe­mie­ge­setz von 1871, also zu Beginn des zwei­ten deut­schen Kai­ser­reichs unter der Herr­schaft der cal­vi­ni­sti­schen Hohen­zol­lern ver­ab­schie­det, stand unter die­ser Interpretation.

Das Selbst­ver­ständ­nis der pro­te­stan­ti­schen Obrig­kei­ten, in Got­tes Auf­trag und Gna­den­tum über die Unter­ta­nen zu herr­schen, lei­te­te sich von Luthers Zwei-Rei­che-Leh­re ab. Die wie­der­um beruh­te auf der fal­schen Aus­le­gung von Römer 13, wonach jede obrig­keit­li­che Gewalt unmit­tel­bar von Gott ver­lie­hen wür­de. Nach katho­li­scher Leh­re jedoch ist der Staat und damit auch die staat­li­che Geset­zes- und Voll­zugs­ge­walt an das Natur­recht gebun­den (und inso­fern mit­tel­bar von Gott).

Aber auch für die katho­li­schen Staa­ten Euro­pas setz­te sich in der Neu­zeit die Auf­fas­sung durch, dass die Obrig­keit die Geset­ze Got­tes in Gestalt der kirch­li­chen Leh­ren durch­set­zen müs­se. Min­der­hei­ten von Kon­fes­sio­nen und Reli­gio­nen waren allen­falls aus prak­ti­schen Erwä­gun­gen gedul­det, jeden­falls ohne einen Rechts­an­spruch auf eige­ne Religionsausübung.

Der säkulare, religionsneutrale Staat schützt die Religionsfreiheit …

Mit der Grün­dung der USA hat­te sich zum ersten Mal ein kon­fes­si­ons­neu­tra­ler Staat kon­sti­tu­iert. Damit war ein von Reli­gi­on getrenn­ter Staat ein­ge­rich­tet wor­den, mit kei­ner bestimm­ten Glau­bens­ge­mein­schaft ver­bun­den, zugleich aber allen Kon­fes­sio­nen und Reli­gio­nen Ent­fal­tungs­frei­heit gewähr­lei­stend – im Rah­men der Geset­ze natür­lich. Die­ser säku­la­re Staat ist zu unter­schei­den von der Ideo­lo­gie des reli­gi­ons­feind­li­chen Lai­zis­mus, der Reli­gi­on aus Staat und Öffent­lich­keit ver­ban­nen will.

Die bei­den epo­cha­len Ten­den­zen: Tren­nung von Staat und Reli­gi­on sowie Gewähr­lei­stung von Reli­gi­ons­frei­heit setz­ten sich im 19. und 20 Jahr­hun­dert in unter­schied­li­chen Gra­den in den mei­sten Staa­ten der west­li­chen Welt durch. Auch das 2. Vati­ka­ni­sche Kon­zil bestä­tig­te die­se Prin­zi­pi­en poli­tisch-staat­li­cher Gestal­tung. Papst Bene­dikt XVI. erläu­ter­te in sei­ner Weih­nachts­an­spra­che 2005 an die­sem Bei­spiel die „Kon­zils-Her­me­neu­tik der Reform“: Die Tren­nung von Staat und Kir­che etwa kann sich auf die Leh­re der Kir­chen­vä­ter und das Jesus­wort beru­fen: „Gebt dem Kai­ser, was des Kai­sers ist, und Gott, was Got­tes ist.“

… und die religiösen Bekenntnisse vor Beschimpfungen

Das Kon­zept des reli­gi­ons­neu­tra­len Staats hat Kon­se­quen­zen für die Aus­ge­stal­tung des Blas­phe­mie­ge­set­zes. In Deutsch­land etwa ist nicht mehr die Got­tes­lä­ste­rung selbst straf­bar, son­dern die ‚Beschimp­fung von reli­giö­sen Bekennt­nis­sen’. Eben­so wird nach Para­graph 166 bestraft, wer die ‚bestehen­den Kir­chen, ande­re Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten oder Welt­an­schau­ungs­ver­ei­ni­gun­gen, ihre Ein­rich­tun­gen und Gebräu­che beschimpft’. Es ent­spricht rechts­staat­li­cher Logik, aber auch der prak­ti­schen Ver­nunft, dass ein Staat in einer plu­ra­li­sti­schen Welt­an­schau­ungs­ge­sell­schaft nicht auf die unter­schied­li­chen Got­tes­vor­stel­lun­gen ein­ge­hen und sich zum Rich­ter über die jeweils behaup­te­ten Got­tes­lä­ste­run­gen machen sollte.

In die­sem Sin­ne ist auch den The­sen von Robert Spae­mann zuzu­stim­men. Der Phi­lo­soph stellt in einem FAZ-Arti­kel von 2012 fest, dass der säku­la­re Staat für den Schutz der Ehre Got­tes weder kom­pe­tent noch zustän­dig sei. In einer plu­ra­li­sti­schen Gesell­schaft mit ver­schie­de­nen Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten kön­ne der Staat gar nicht als Anwalt der jewei­li­gen Got­tes­eh­re fungieren.

Der Schutz religiöser Gefühle ist nicht justiziabel

Als Resü­mee plä­diert Spae­mann dafür, dass die Gefüh­le der Gläu­bi­gen recht­lich geschützt wer­den soll­ten, nicht der Gegen­stand der Gefüh­le, also Gott und die Religion.

Eine Redu­zie­rung des Blas­phe­mie-Ver­bo­tes auf den Schutz der reli­giö­sen Gefüh­le der Gläu­bi­gen stößt aber auf die Schwie­rig­keit, dass sub­jek­ti­ve Gefüh­le, Emp­fin­dun­gen und Betrof­fen­heit kaum objek­tiv und damit justi­zia­bel zu machen sind. „Reli­giö­se Gefüh­le sind kei­ne ver­all­ge­mei­ne­rungs­fä­hi­ge Grö­ße“, meint der katho­li­sche Staats­recht­ler Wolf­gang Isen­see von der Uni­ver­si­tät Bonn.

Man könn­te nun die Hilfs­be­haup­tung her­an­zie­hen: Ver­let­zung der Gefüh­le der Gläu­bi­gen durch Belei­di­gung sei­ner Reli­gi­on. Es gibt nach deut­schem Straf­recht im Para­graph 185 den Tat­be­stand der Belei­di­gung. Aber auch der ist nicht auf sub­jek­ti­ve Gefüh­le der Betrof­fe­nen gestützt, son­dern auf über­prüf­ba­re Defi­ni­tio­nen wie „ehr­ver­let­zen­de Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen“ oder „belei­di­gen­des Wert­ur­teil“ über Betrof­fe­ne beschränkt.

So oder so führt die Beschrän­kung des Para­gra­phen 166 auf die „Gefüh­le der Gläu­bi­gen“ nicht wei­ter, da sie zu eng gefasst und auch wenig prak­ti­ka­bel ist. Der Straf­tat­be­stand der Beschimp­fung und Belei­di­gung von Reli­gio­nen und Bekennt­nis­sen soll­te bei­be­hal­ten werden.

Einen neu­en Ansatz stellt Pro­fes­sor Chri­sti­an Hill­gru­ber in der FAZ vom 26. 1. 2015 vor. Er macht Vor­schlä­ge, wie die aktu­el­le Form und Hand­ha­bung des Para­gra­phen 166 refor­miert wer­den könnte:

1) Besserer Schutz der Persönlichkeitsrechte von Religionsvertretern

Hill­gru­ber beginnt mit der Klar­stel­lung, dass weder das reli­giö­se Emp­fin­den noch Belei­digt­sein oder Betrof­fen­heit in Reli­gi­ons­din­gen grund­recht­lich geschütz­te Rechts­gü­ter sei­en. „Arti­kel 4 des Grund­ge­set­zes garan­tiert den Schutz der Reli­gi­ons­frei­heit, nicht den Schutz der Reli­gi­on.“ In die­sem Zusam­men­hang habe der Staat den Men­schen einer Reli­gi­ons­ge­mein­schaft den Schutz ihrer Per­so­nen-Wür­de und Ehre zu gewähr­lei­sten. Das Titel­blatt der ‚Tita­nic’, das Papst Bene­dikt XVI. als inkon­ti­nent und mit Fäka­li­en beschmiert dar­stell­te, sei offen­sicht­lich eine ent­wür­di­gen­de Ver­let­zung sei­ner Persönlichkeitsrechte.

Dass sol­che Belei­di­gun­gen von Reli­gi­ons­ver­tre­tern von Gerichts­sei­te nicht geahn­det wer­den, führt Hill­gru­ber auf die gegen­wär­ti­ge Hand­ha­bung des Para­gra­phen 166 zurück, die den Straf­tat­be­stand zu prak­ti­scher Bedeu­tungs­lo­sig­keit degra­die­re. Grund dafür sei­en „über­zo­ge­ne Anfor­de­run­gen an die tat­be­stand­li­che Beschimp­fung, bei denen selbst übel­ste Ver­un­glimp­fun­gen unter­schied­lich­ster Bekennt­nis­se mit fal­scher Rück­sicht auf die Mei­nungs­frei­heit tole­riert“ würden.

2) Streichung des Zusatzes, nach dem Religionsbeschimpfung nur bei akuter Gefährdung des öffentlichen Friedens strafbar ist

Seit 1969 ist das oben zitier­te Blas­phe­mie­ver­bot mit einem Zusatz ergänzt und damit schwer­wie­gend ver­än­dert wor­den. Beschimp­fung von Reli­gio­nen ist nach die­ser Fas­sung nur dann straf­bar, wenn sie geeig­net ist, den öffent­li­chen Frie­den zu stö­ren. Dem­nach ist allein der öffent­li­che Frie­den das rechts­staat­lich schüt­zens­wer­te Gut. In die­ser Geset­zes­form ist der Para­graph nur ein Schutz für den Islam. Denn Chri­sten pro­te­stie­ren gewöhn­lich nicht gewalt­tä­tig gegen Beschimp­fun­gen ihres Glau­bens. Wenn Mus­li­me dage­gen mit Gewalt dro­hen, wird der öffent­li­che Frie­den eher als gefähr­det ange­se­hen. In die­sem Fall kann ein Blas­phe­mie-Delin­quent ver­ur­teilt wer­den. In der jet­zi­gen Form des Para­gra­phen 166 wird der Schutz vor Reli­gi­ons­dif­fa­mie­rung von der Aggres­si­ons­be­reit­schaft der Betrof­fe­nen abhän­gig gemacht.

Die Kir­che dage­gen muss sich gefal­len las­sen, als „Kin­der­ficker­sek­te“ beschimpft zu wer­den – so ein Ber­li­ner Amts­ge­richts­ur­teil aus dem Jah­re 2012. Auch die Schmä­hung der Kir­che als „Ver­bre­cher­or­ga­ni­sa­ti­on“ ist schon gericht­lich durch­ge­gan­gen. Und schließ­lich die viel­fach wie­der­hol­te Paro­le Links­ra­di­ka­ler: „Maria, hätt’st du abge­trie­ben, wär’ uns dies (Lebens­schutz­de­mon­stra­ti­on, Papst, kath. Kir­che etc.) erspart geblie­ben.“ Die­ser Hass-Spruch in Stür­mer-Manier ist zutiefst reli­gi­ons­ver­let­zend und belei­di­gend, inso­fern mit der gefor­der­ten Abtrei­bung des Reli­gi­ons­stif­ters Jesus Chri­stus die Exi­stenz der Kir­che in den Abort gewünscht wird. Um die Dimen­si­on der Belei­di­gung zu ver­ste­hen, stel­le man sich vor, die lin­ken Schrei­häl­se wür­den die­sen Spruch auf Moham­med bezie­hen, so dass uns „der Islam erspart geblie­ben wäre“ oder auf Mose und das Judentum.…

Aus die­sen Über­le­gun­gen her­aus for­dert Hill­gru­ber, dass der Zusatz gestri­chen wer­de, Reli­gi­ons­be­schimp­fung nur bei aku­ter Gefähr­dung des öffent­li­chen Frie­dens zu bestra­fen. Er nimmt damit eine alte For­de­rung der CDU auf, die Wolf­gang Bos­bach, Vor­sit­zen­der des Bun­des­tags­in­nen­aus­schus­ses, schon mehr­fach in die Öffent­lich­keit gebracht hat. Wenn die Frie­dens­schutz­klau­sel gestri­chen wür­de, wären auch Beschimp­fun­gen straf­bar, die nicht geeig­net sind, den öffent­li­chen Frie­den akut zu stören.

3) Staatliche Gewährleistung des religiösen Friedens

An die­se Erör­te­rung knüpft Hill­gru­ber wei­te­re Über­le­gun­gen an. Er bezieht sich bei sei­ner Argu­men­ta­ti­on auf die zen­tra­le Auf­ga­be des Staa­tes, den öffent­li­chen und – als Teil des­sel­ben – den reli­giö­sen Frie­den frei­heit­lich zu gewähr­lei­sten. Unter dem zwin­gen­den Postu­lat eines fried­li­chen Zusam­men­le­bens dür­fe der Staat ein Min­dest­maß an wech­sel­sei­ti­gem Respekt bei welt­an­schau­li­cher Plu­ra­li­tät erwar­ten. „Wer das ver­ächt­lich macht und bös­wil­lig her­ab­wür­digt, was ande­ren hei­lig ist, was für ande­re den Kern ihrer tief­sten Glau­bens­über­zeu­gung dar­stellt, der stört den reli­giö­sen Frie­den und damit den öffent­li­chen Frie­den der staat­li­chen Gemeinschaft.“

In die­sem Sin­ne sei bereits jede schwer­wie­gen­de Beschimp­fung einer Reli­gi­on als eine Stö­rung des reli­giö­sen Frie­dens auf­zu­fas­sen. Schon wenn eine staat­li­che „Gemein­schaft es zulässt, dass Glau­bens­über­zeu­gun­gen öffent­lich ver­ächt­lich gemacht wer­den und die Ange­hö­ri­gen befürch­ten müs­sen, ihres ver­ach­te­ten Glau­bens wegen auch selbst miss­ach­tet zu wer­den“, sei der reli­giö­se Frie­den gestört. Das wäre z. B. der Fall, wenn eine Reli­gi­on als ein „Hau­fen Sch…“ dar­ge­stellt wird, wie das die Redak­teu­re der fran­zö­si­schen Sati­re-Zeit­schrift Char­lie Heb­do getan haben.

Hill­gru­ber skiz­ziert dann mög­li­che For­men der Reli­gi­ons­be­lei­di­gung – etwa „eine durch Form und Inhalt beson­ders ver­let­zen­de Äuße­rung der Miss­ach­tung“. Zu den­ken wäre auch an die „Ver­wen­dung übler Schimpf­wor­te, aber auch an die sexua­li­sier­te Dar­stel­lung reli­giö­ser Gehal­te und kul­ti­scher Hand­lun­gen.“ Sie sei die „anstö­ßig­ste Form der Pro­fa­ni­sie­rung des für einen Gläu­bi­gen Hei­li­gen und daher regel­mä­ßig Beschimp­fung“. Die Sati­re­zeit­schrift Char­lie Heb­do hat­te vor eini­gen Jah­ren die Hei­li­ge Drei­fal­tig­keit in schwu­ler Ver­ei­ni­gung gezeichnet.

Conclusio:

  • Das 2. Gebot zum Schutz von Ehre und Namen Got­tes ist an die Gläu­bi­gen gerich­tet und der Kir­che aufgegeben.
  • Wenn Künst­ler und Kari­ka­tu­ri­sten Reli­gi­ons­ver­tre­ter ad per­so­nam mit üblen Ver­un­glimp­fun­gen über­zie­hen, soll­ten sie mit bestehen­den Straf­ge­set­zen zu Ver­leum­dun­gen, Belei­di­gun­gen und Ehr­ver­let­zun­gen schär­fer als bis­her in die Schran­ken gewie­sen werden.
  • Der säku­la­re, reli­gi­ons­neu­tra­le Staat ist für das fried­li­che Zusam­men­le­ben von Bür­gern unter­schied­li­cher Welt­an­schau­un­gen und Reli­gio­nen zustän­dig. In die­sem Rah­men hat der Staat auch den reli­giö­sen Frie­den zu gewährleisten.
  • Schwer­wie­gen­de Beschimp­fung und Ver­ächt­lich­ma­chung einer Reli­gi­on sind als aku­te Stö­rung des reli­giö­sen Frie­dens auf­zu­fas­sen und ent­spre­chend zu bestrafen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Char­lie Heb­do (Screen­shot)

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15 Kommentare

  1. Passt zum The­ma: An einem EU-Gesetz, das sich mit dem The­ma „Tole­ranz“ in der EU befaßt, wird offen­sicht­lich eif­rig gear­bei­tet (haar­sträu­ben­des 20-Minu­ten-Video). Ziel die­ser Geset­zes­vor­la­ge soll es sein, das inter­re­li­giö­se und inter­eth­ni­sche Zusam­men­le­ben in Euro­pa zu verbessern.

    http://​uncut​-news​.ch/​v​i​d​e​o​-​n​e​w​s​/​d​a​s​-​e​r​s​t​e​-​n​w​o​-​g​e​s​e​t​z​-​k​o​m​m​t​-​v​o​n​-​y​o​u​t​u​b​e​-​g​e​l​o​e​s​c​ht/

  2. Das ist ein sehr guter Arti­kel – ver­nünf­tig, rea­li­stisch und aus­ge­wo­gen – vie­len Dank!

    Es wür­de also für Deutsch­land genü­gen, die­sen Zusatz aus den 60ern wie­der zu strei­chen, und wir hät­ten recht­lich alles bei­sam­men, um den öffent­li­chen Frie­den auch bei mul­ti­re­li­giö­sem Zusam­men­le­ben in einem Gemein­we­sen zu wahren.

    Dass jeder Katho­lik, die Kir­che intern, sich tie­fe­re Gedan­ken machen soll­te dar­über, dass Gott hei­lig ist und wir selbst es vor allem sind, die wir IHN doch ken­nen und auf IHN getauft sind, also in gewis­ser Wei­se nach unse­rer Über­zeu­gung „mehr“ von IHM wis­sen, die Sei­nen Hei­li­gen Namen so oft belei­di­gen, soll­ten wir m.E. vor allem bedenken. 

    Mir wird es jeden­falls manch­mal bewusst, wie sehr auch die läss­li­chen Sün­den IHN ver­feh­len, Sei­ne Lie­be brüs­kie­ren, mich aus Sei­ner Nähe schleu­dern aus eige­ner Schuld.

    Und dass die­se Auf­for­de­rung, den eige­nen Schul­di­gern dar­um zu ver­ge­ben, wirk­lich tief­ernst ist.

    Auch um die­ser Vater­un­ser­bit­te wil­len erscheint es mir rich­tig, dem Läste­rer, der oft nicht weiß, was er tut, zumin­dest den Anteil sei­ner Schuld, die mich belei­digt , eben­so bereit­wil­lig zu ver­ge­ben, wie Gott dem täg­li­chen Einer­lei mei­ner Sün­den mit herz­li­cher Ver­ge­bungs­be­reit­schaft entgegenkommt.

    Auch beim vori­gen Arti­kel sag­te ich es: wir sol­len Zeu­gen sein, um den Men­schen von den Taten des Hei­li­gen Got­tes einen Begriff zu geben.
    Seg­net, die euch flu­chen, tut Gutes denen, die euch has­sen, liebt eure Fein­de – das ist jeden­falls der „Kurs“ Jesu in der Sache.

    Rigi­de Blas­phe­mie­ge­set­ze, die sug­ge­rie­ren, man lebe in einem Got­tes­taat, obwohl dies nicht der Fall ist, erre­gen dage­gen in den Men­schen nur die Selbstgerechtigkeit. 

    Let­ze­re Pro­ble­ma­tik kenn­zeich­net ja auch weit­ge­hend sol­che isla­mi­schen Gemein­schaf­ten: einer stellt sich über den ande­ren und hält ihn in Schach, als hät­te auch nur einer von uns dem ande­ren als Sün­der vor Gott etwas voraus…

  3. „Papst Bene­dikt XVI. erläu­ter­te in sei­ner Weih­nachts­an­spra­che 2005 an die­sem Bei­spiel die „Kon­zils-Her­me­neu­tik der Reform“: Die Tren­nung von Staat und Kir­che etwa kann sich auf die Leh­re der Kir­chen­vä­ter und das Jesus­wort beru­fen: „Gebt dem Kai­ser, was des Kai­sers ist, und Gott, was Got­tes ist.“
    Sehr schön die­se Her­me­neu­tik. Aber was machen wir dann wenn der Kai­ser nicht für Chri­stus ist son­der auto­ma­tisch gegen ihn. Gehen wir gleich frei­wil­lig in die Arena.
    â–ª Schwer­wie­gen­de Beschimp­fung und Ver­ächt­lich­ma­chung einer Reli­gi­on sind als aku­te Stö­rung des reli­giö­sen Frie­dens auf­zu­fas­sen und ent­spre­chend zu bestrafen.“
    Hof­fent­lich sagt uns mal einer Bescheid wenn sie es raus­be­kom­men haben was eine schwer­wie­gen­de Beschimp­fung und Ver­ächt­lich­ma­chung ist. Die Damen von Pus­sy Riot wer­den heu­te noch als gro­ße Hel­den des auf­rech­ten Gan­ges gefeiert.
    â–ª Der säku­la­re, reli­gi­ons­neu­tra­le Staat ist für das fried­li­che Zusam­men­le­ben von Bür­gern unter­schied­li­cher Welt­an­schau­un­gen und Reli­gio­nen zustän­dig. In die­sem Rah­men hat der Staat auch den reli­giö­sen Frie­den zu gewährleisten.“
    Wenn die Kräf­te der Fin­ster­nis und des Lich­tes auf die­ser Welt zusam­men­kra­chen wird der säku­la­re, reli­gi­ons­neu­tra­le Staat der erste sein der flucht­ar­tig das Wei­te sucht.
    Per Mari­am ad Christum.

  4. Ein klu­ger Kom­men­tar von Herrn Hecker und doch befürch­te ich, daß hier ein Eigen­tor unbe­ab­sich­tigt geschos­sen wird! Denn wem wür­de in der jet­zi­gen Situa­ti­on ein ver­schärf­tes Vor­ge­hen des Staa­tes und der Gerich­te gegen Beschimp­fun­gen von Reli­gio­nen und Ver­tre­tern der Reli­gi­on zu gute kom­men? Bre­men zeigt es uns, als das Stadt­par­la­ment auf Initia­ti­ve der Par­tei der Lin­ken die islam­kri­ti­sche Pre­digt eines evan­ge­li­ka­len Pro­te­stan­ten aufs schärf­ste ver­ur­teil­te! Die der Katho­li­schen Kir­che not­wen­dig auf­ge­ge­be­ne Auf­ga­be der Unter­schei­dung von wah­rer und fal­scher Reli­gi­on wür­de so-ganz gegen die Inten­ti­on des Kom­men­ta­tors- zur Stö­rung des Frie­dens avan­cie­ren! In der kon­stan­ti­ni­schen Epo­che stand die Kir­che unter dem Schutz des Staa­tes, und dies setz­te ein dem Chri­sten­tum posi­tiv ein­ge­stell­ten Staat vor­aus. Heu­er ist das nicht mehr so, ja wir dür­fen und müs­sen gar in den Zei­ten der poli­ti­schen Kor­rekt­heits­ideo­lo­gie davon aus­ge­hen, daß Geset­ze zum Schutz der Reli­gi­on dem Islam zugu­te und der christ­li­chen Reli­gi­on zum Nach­teil gerei­chen wer­den! Kon­kre­ter: es ist zu befürch­ten, daß jeder Ver­weis auf den Islam als Quel­le isla­mi­sti­schen Ter­rors als den öffent­li­chen Frie­den gefähr­dend ver­ur­teilt und jede Kri­tik an einer Pole­mik gegen die christ­li­che Reli­gi­on als „ras­si­stisch“ und „frem­den­feind­lich“ moti­viert ver­teu­felt wird! Das wäre ein Eigen­tor erster Klas­se, das Gute wol­lend das Schlech­te bewir­kend. Wir Chri­sten müs­sen uns wohl oder übel damit abfin­den, daß die staat­lich gewähr­te Reli­gi­ons-und Mei­nungs­frei­heit den Fein­den der Kir­che den Kampf und die Pole­mik wider die Kir­che erlaubt-wol­len wir das nicht, dann gefähr­den wir auch unse­re Frei­heit, die Wahr­heit zu verkünden!
    Uwe C. Lay /​Pro Theol Blogspot

    • Die Alter­na­ti­ve wäre aber dann nur die, die Reli­gio­nen dem unge­brem­sten Spott preiszugeben.

      Ich habe Herrn Hecker jedoch so ver­stan­den, dass „Belei­di­gung der per­sön­li­chen Ehre“ auch an kon­kre­ten Tat­be­stän­den fest­ge­macht wer­den müss­te udn nicht schon allei­ne durch eine kri­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung mit der Reli­gi­on erfüllt wird.

      Wenn ich sei­ne Gedan­ken­rich­tung rich­tig ver­ste­he, soll ja das all­ge­mei­ne „Religion/​bzw. Gott belei­di­gen“ damit ohne­hin nicht als Tat­be­stand ange­se­hen wer­den, son­dern nur die Belei­di­gung einer Person.

      Wich­tig ist aber Ihr Hin­weis dar­auf, dass in unse­rem Staat inzwi­schen bestimm­te kri­tisch-sach­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen der­ma­ßen tabui­siert wer­den, dass es eigent­lich ein Ver­stoß gegen die Frei­heit der Wis­sen­schaft und Rede ist.

      • Lei­der hal­ten sich vie­le Chri­sten nicht an einen respekt­vol­len Min­dest­stan­dard im Umgang miteinander.
        Ich habe das sel­ber inzwi­schen leid­vollst erfahren.
        Es genügt, dass man mit kla­ren Wor­ten nicht ihrer Mei­nung ist, um sich alles zusam­men­hei­ßen las­sen zu müs­sen. Sie wer­den sofort per­sön­lich bzw. ver­mi­schen per­sön­li­che Anma­che mit sach­l­ci­hen Argumenten.

        Ich muss lei­der bezeu­gen, dass ich auch in pri­va­ten Zuschrif­ten übelst beschimpft wer­de mit Fäkal­wör­tern und ernied­ri­gen­den Flü­chen, Patho­lo­gi­sie­rung und Frau­en­dis­kri­mi­nie­rung – weit­ge­hend aus dem empör­ten Mund selbst­ge­rech­ter Frommer.
        Argu­men­te haben die nie, kapiert, was ich eigent­lich gesagt habe, haben sie auch nie – dazu reicht es nicht – sie sind also ähn­lich struk­tu­riert wie ent­spre­chen­de isla­mi­sche Mobs, die dann Bibeln ver­bren­nen oder sogar Men­schen ermor­den. Bis­lang tun dies so auf­ge­heiz­te „Chri­sten“ nur verbal.
        Die Tat­sa­che, dass man anders als sie denkt, ist für sie bereits schon eine „per­sön­li­che Beleidigung“.

        Man müss­te daher wis­sen, was der von Ihnen Erwähn­te eigent­lich genau gesagt hat, bevor man annimmt, dass er zu unrecht ver­ur­teilt wur­de. Es ist nicht sinn­voll, Mus­li­me als Mus­li­me zu belei­di­gen. Dass ein über­zeug­ter Mus­lim sein Herz für die Reli­gi­on gibt, soll­ten wir als Fak­tum im Blick haben und ihn nicht dar­in ver­spot­ten oder rei­zen. Argu­men­te soll­ten klar, aber sach­lich sein.
        Haben Sie einen Link über die­se Predigt?

      • @zeitschnur
        Bin der glei­chen Mei­nung, dass auch Gren­zen gesetzt wer­den müs­sen. Pole­mik gegen Reli­gi­on darf nicht staat­lich unter­stützt wer­den. Es erin­nert mich auch an die Ver­spot­tung Jesu am Kreuz.
        Das was Sie über das Mob­bing aus den Rei­hen der sogen. From­men sagen, ist ja rich­tig übel. Ich bin auch nicht in allem Ihrer Mei­nung. Wenn mir aber was net so gefällt, dann sage ich es auf humor­voll-iro­ni­sche Wei­se. All­ge­mein muss es aber so sein, dass man auch unter­schied­li­che Sicht­wei­sen im Raum ste­hen las­sen kön­nen muss. Eigent­lich war doch Schei­ter­hau­fen-Inqui­si­ti­on vor-vor­ge­stern, oder ?

      • @ Jean­ne d’Arc

        Ja, aber solan­ge Reak­tio­nä­re (Selbst­be­zeich­nung!) wie ein Prä­lat Robert Mäder, der hier stän­dig zitiert wird, genau den Schei­ter­hau­fen und Gefäng­nis für Anders­den­ken­de wie­der gefor­dert haben, und dies im 20 Jh, muss man sich nicht wun­dern, wenn zumin­dest die Pius­kli­en­tel (denn dort wird des­sen Andenken so hoch­ge­hal­ten) und teil­wei­se deren Sym­pa­tis­an­ten unter Kon­zils­kir­chen­tra­dis dann sol­che Hau­de­gen in ihren Rei­hen heranzieht.

        Ich habe kei­ne Pro­ble­me mit Leu­ten, die nicht so wie ich den­ken, solan­ge wir hart in der Sache debattieren.
        Wer das nicht aus­hält ist ohne­hin nicht beziehungsfähig.
        Ich wäre schon längst geschie­den oder hät­te mei­ne Mut­ter­pflich­ten an den Nagel gehängt, wenn ich dazu nicht bereit wäre.
        Sicher mache ich dabei nicht alles rich­tig – aber zumin­dest scheue ich kei­ne Debat­te und benö­ti­ge weder Cla­queu­re noch „Mit­strei­ter“.

        Ob Sie’s glau­ben oder nicht – aber mich inter­es­sie­ren die theo­lo­gi­schen Fra­gen am aller­mei­sten, weil letzt­end­lich an ihnen die gan­ze Mise­re hängt.
        An ihnen hängt aber auch ein ange­mes­se­nes ver­ständ­nis des­sen, was uns tat­säch­lich über­lie­fert wurde.
        Und nicht zuletzt geht es dar­um, dass wir zu Jesus pas­sen, wenn Er wiederkommt.

        Offen­bar fehlt den mei­sten Men­schen – ob das Mus­li­me sind oder Tra­dis oder sonst wer, ist gleich – die sprich­wört­li­che „Streit­kul­tur“…

  5. Nicht zuletzt die vom Vati­ca­num II. erklär­te „Reli­gi­ons­frei­heit“ und somit die „zeit­ge­mä­sse“ Ent­thro­nung der Ewi­gen Wahr­heit Jesus Chri­stus hat der Blas­phe­mie gegen­über dem Ein­zig Wah­ren Drei­ei­nen Gott Tür und Tor geöff­net. Ein Aus­zug aus dem „St. Atha­na­si­us-Boten“ (Nr. 9 Novem­ber 2011) über die ang. „Neu­tra­li­täts­pflicht“ des Staa­tes in Sachen Religion.
    -
    „Der Behaup­tung der Frei­gei­ster inner­halb und ausser­halb der Kirche,
    der Staat müs­se neu­tral sein, er sei inkom­pe­tent in Sachen Religion,
    stel­len wir die zwei Aus­sa­gen der
    hl. Pau­lus gegenüber:
    „Omnia in ipso con­stant“ ( Kol. 1,17)
    alles, auch Regie­run­gen und die öffent­li­che Ordnung,
    hat in Ihm Bestand.
    Und die andere:
    „Opor­tet illum regna­re“ ( 1 Kor. 15,25 :
    Er soll herrschen !

    Weil die Regie­run­gen sich nicht mehr der Herr­schaft Chri­sti beugen,
    fal­len sie;
    weil eine gott­lo­se Hor­de schreit:
    „Wir wol­len nicht , dass Die­ser über uns herr­sche“ ( Lk 19,14), weil nicht mehr aner­kannt wird, dass in kei­nem ande­ren Namen Heil ist ( Apg 4,12), des­halb schlit­tern wir von Kri­se zu Kri­se in Poli­tik, Wirt­schaft, Erzie­hungs­we­sen, im Sozi­al­be­reich, auf mora­li­scher Ebe­ne, im künst­le­ri­schen Schaf­fen, in der Ach­tung der Autorität.

    JESUS CHRISTUS herrscht nicht mehr.
    Er hat allen­falls ein „Mit­da­seins­recht“
    neben Bud­dha, Moham­med und irgend­wel­chen Sektenführern;
    aber
    Er ist nicht mehr
    der König des Den­kens und der König der Herzen.“
    -

    • lei­der wahr und rich­tig-auch wenn der all­ge­mei­ne Main­stream dage­gen steht-für uns muss Chri­stus herr­schen und regieren.ganz in unse­rem inner­sten Leben.Das Lebens­prin­zip ist uns en to Chri­sto ein­ai-in Chri­stus sein-da ist uns jede Schmä­hung des Herrn wider­wär­tig und unakzeptabel.Für mich ist das Gebet für die­se fehl­ge­lei­te­ten Men­schen das Wich­tig­ste-dass sie auf­hö­ren zu lästern und den Herrn zu belei­di­gen-dass wir unse­rers­ei­se ger­ne alle Belei­di­gun­gen und Ver­un­glimp­fun­gen auf uns zu neh­men nach dem Bei­spiel Jesu. Den­ken wir oft und viel an Sein hei­li­ges Wort:„Vater ver­gib ihnen, denn sie wis­sen nicht was sie tun“ und an das sehr beher­zi­gen­de Wort der Apo­stel vor dem Hohen Rat, die sich freu­ten um Chri­sti wil­len Schmach zu erleiden.Glauben wir ja nie wir könn­ten aus eige­ner Kraft und eige­nem Wil­len den Wil­len eines Got­tes­lä­ste­rers durch Argu­men­te zu len­ken-das kann kein Mensch kein Engel, kein Dämon-ausser Gott woll­te es-denn nur Er ist all­mäch­tig und all­hei­lig. Sei­nen wir also nicht zu weh­lei­dig und buch­hal­te­risch nach­tra­gend-Kro­ko­dils­trä­nen sind hier ganz fehl am Platz. ich habe einen hei­li­gen Mönch gekannt, auf die Fra­ge „wie geht es Ihnen“ ant­wor­te­te er stets „bes­ser als ich verdiene„Gott allein weiss was wir verdienen.Wie gross ist des Her­ren Erbar­men, wenn ein sol­cher Läste­rer von sei­nem bösen Weg abkehrt und-wäre es auch in der aller­letz­ten Stun­de-wenn der Todes­en­gel kommt die güti­ge Stim­me des Him­mels hört“ Heu­te noch wirst du im Para­di­se sein“ nicht weil du gelä­stert hast son­dern weil du umge­kehrt bist von dei­nem bösen Weg.Gott gebe uns allen die­se gro­sse unsag­ba­re Gnade.

  6. Den Anfang ver­ste­he ich. Das Chri­sten­tum ist doch kein „Kul­tur­kreis“ ? Was soll denn das bedeuten ?

  7. Die Straf­rechts­norm des § 166 (StGB) drückt aus, was der Staat zu geben ver­mag, um den Rechts­frie­den, um die­sen geht es näm­lich eigent­lich, zu schüt­zen. Dass die­se Norm in der Pra­xis wenig Anwen­dung fin­det, ist dem Gehor­sam zum „Zeit­geist“ zu entnehmen.

  8. Die Ein­fü­gung bezüg­lich der Stö­rung der öffent­li­chen Ord­nung stammt von der sozi­al-libe­ra­len Koali­ti­on, die sich sicher war, daß die Katho­li­ken kei­nen Auf­stand machen. So gelang es, die Ver­wahr­lo­sung zu fördern.

  9. Man kann den Kon­flikt nicht lösen.
    Und aktu­ell stellt sich die Fra­ge, ob Chri­sten über­haupt sich an den anti-christ­li­chen Staat, die Justiz oder Par­la­men­te, wen­den soll­ten im Fal­le eines Fal­les. Das käme immer dar­auf an. Letzt­lich wird aber der dezi­diert nicht-christ­li­che Staat die Hal­tung des Pon­ti­us Pila­tus ein­neh­men: trotz man­ches „Ver­ständ­nis­ses“ wirds kei­ne Hil­fe geben. Wel­che soll­te es auch geben? Das muß man sich als Christ, als Christ!, doch ernst­haft fra­gen. Und des­we­gen braucht man die Justiz auch nicht um Hil­fe anzu­ge­hen. Man wür­de dort als Christ auch sowie­so in die Man­gel genom­men wer­den. Der Christ braucht kei­ne staat­li­chen Rich­ter (und Anwäl­te): der Herr Jesus als Anwalt und Rich­ter genügt.
    Des­halb wür­de ich sagen: nie irgend­was anzei­gen- kei­ne Kir­chen­schän­dung, kei­ne üblen Nach­re­den und Ver­leum­dun­gen usw. Durch Anzei­gen stärkt man nur die anti-christ­li­che Justiz: es wären Eigentore.

    Anders ver­hält es sich in unse­rem Staat bekannt­lich in Bezug auf den Islam. Mos­lems, also wirk­li­che Aus­län­der noch dazu eigent­lich, kön­nen und dür­fen immer! auf die Hil­fe des anti-christ­li­chen Staa­tes zäh­len. Weil ja der Islam auch anti-christ­lich (durch und durch) ist.

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