Kritische Antwort auf Hecker – ein Beitrag zur Blasphemie-Debatte


Satire
Satire

von Cle­mens van Ryt

Anzei­ge

Kürz­lich nahm Hubert Hecker in einem Gast­bei­trag unter dem Titel „Darf Sati­re alles oder gehört ihr gele­gent­lich die Faust ins Gesicht?“ Stel­lung zur Fra­ge des Umgangs mit Blas­phe­mie. Kon­kre­ter Anlass war die Aus­ein­an­der­set­zung mit „Char­lie Heb­do“. Die berech­tig­te Kri­tik Heckers an die­ser „Sati­re-Dreck­schleu­der“ war wohl­tu­end, der Ver­gleich mit den Dem­ago­gen der Fran­zö­si­schen Revo­lu­ti­on war Auf­klä­rung im wah­ren Sin­ne des Wor­tes und der Hin­weis auf ähn­li­che Metho­den wäh­rend des Drit­ten Rei­ches eine not­wen­di­ge Mah­nung. Aller­dings gab es in dem Bei­trag auch den ein oder ande­ren Punkt, der mich stut­zig gemacht hat.

Kon­kret bezie­he ich mich auf die Aus­füh­run­gen des Autors, die den Umgang des Staa­tes mit Blas­phe­mie reflek­tie­ren. In die­sem Zusam­men­hang erwähnt Hecker den Phi­lo­so­phen Robert Spae­mann. Die­ser plä­die­re dafür, „dass die Gefüh­le der Gläu­bi­gen recht­lich geschützt wer­den soll­ten, nicht der Gegen­stand der Gefüh­le, also Gott und die Reli­gi­on. Denn dafür sei der säku­la­re Staat weder kom­pe­tent noch zustän­dig.“ Ist Hecker mit Spae­mann ein­ver­stan­den? Zumin­dest nicht voll­stän­dig, da er fort­fährt: „Eine sol­che Aus­rich­tung stößt aber auf die Schwie­rig­kei­ten, die oben bei dem The­ma sub­jek­ti­ves Belei­digt­sein erör­tert wur­den.“ Dort stellt der Autor jedoch lapi­dar fest: Das sub­jek­ti­ve Belei­digt­sein sei „nicht justi­fi­zier­bar.“ Eine grund­sätz­li­che Kri­tik an dem Gedan­ken­gang Spae­manns konn­te ich in dem Bei­trag von Hecker jeden­falls nicht fin­den. Viel­mehr gibt der Autor gegen eine „Ver­schär­fung des Blas­phe­mie­pa­ra­gra­phen“ zu beden­ken, dass „das Gesetz in isla­mi­schen Staa­ten viel­fach gegen Min­der­heits­re­li­gio­nen instru­men­ta­li­siert wird.“ Heckers Aus­füh­run­gen gip­feln im dem Satz: „Zu beden­ken ist auch, dass Jesus Chri­stus aus­drück­lich wegen ‚Got­tes­lä­ste­rung‘ ver­ur­teilt und hin­ge­rich­tet wurde.“

Was soll man nun davon hal­ten? Zwar lässt Hecker kei­nen Zwei­fel dar­an, dass sei­ner Ansicht nach „Künst­ler und Kari­ka­tu­ri­sten [, die] Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten mit Ver­leum­dun­gen, Belei­di­gun­gen und Ehr­ver­let­zun­gen über­zie­hen, (…) schär­fer als bis­her in die Schran­ken gewie­sen wer­den“ soll­ten. Ange­sichts der obi­gen Aus­füh­run­gen stellt sich mir den­noch die Fra­ge, wo der Autor Gott und Reli­gi­on meta­phy­sisch eigent­lich ver­or­tet. Hält er in sei­nem Fazit doch fest: „Der säku­la­re, reli­gi­ons­neu­tra­le Staat ist für das fried­li­che Zusam­men­le­ben von Bür­gern unter­schied­li­cher Welt­an­schau­un­gen und Reli­gio­nen zustän­dig. Der Schutz von Ehre und Namen Got­tes (2. Gebot) ist den Gläu­bi­gen und der Kir­che aufgegeben.“

Es ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass ich Hecker miss­ver­ste­he, doch kom­me ich bei die­sen Wor­ten nicht umhin fest­zu­stel­len, dass hier fun­da­men­ta­le Prin­zi­pi­en bzw. grund­sätz­li­che Fra­gen der Bezie­hung des Staa­tes zu Gott völ­lig außer Acht gelas­sen wer­den! – Auch der säku­la­re Staat ist Gott unter­ge­ord­net, ohne den auch er gar nicht exi­stie­ren wür­de, und auch der säku­la­re Staat hat Pflich­ten gegen­über Gott. Ob er sich die­ser Pflich­ten nun bewusst ist oder nicht, ob er die­se wahr­neh­men will oder nicht, er hat sie. Dass Geset­ze miss­braucht wer­den kön­nen, um Heckers Hin­weis auf die Ver­ur­tei­lung Chri­sti noch­mals auf­zu­grei­fen, ist dabei nichts Neu­es, doch der Grund­satz, dass der Miss­brauch den Nut­zen einer Sache nicht auf­hebt, soll­te dem Autor bekannt sein. Ganz davon abge­se­hen scheint Hecker ver­ges­sen zu haben, dass das Gesetz, das die Pha­ri­sä­er hier miss­bräuch­lich ange­wen­det haben, als sol­ches bibli­schen Ursprungs ist.

Da jedoch die Gefahr besteht, dass ich miss­ver­stan­den wer­de und auch weil ich mir bewusst bin, dass mei­ne Aus­füh­run­gen einer Erläu­te­rung bedür­fen, möch­te ich an die­ser Stel­le auf einen frü­he­ren Bei­trag ver­wei­sen, den ich bereits an ande­rer Stel­le ver­öf­fent­lich habe. Die­ser bezieht sich zwar auf Spae­manns Blas­phe­mie-Kri­tik. Da die Grund­fra­gen jedoch die glei­chen sind (zumal Hecker eben­falls auf Spae­mann Bezug genom­men hat), schien es mir sinn­voll, ihn zur Erläu­te­rung der vor­lie­gen­den Fra­ge (leicht bear­bei­tet) im Fol­gen­den erneut zu präsentieren:

Kritische Anmerkungen zu Spaemanns Blasphemie-Kritik

Schon vor eini­ger Zeit äußer­te sich Robert Spae­mann in der FAZ zu der Fra­ge, ob Blas­phe­mie bestraft wer­den sol­le. Neben eini­gem Guten muss man auf­grund sei­ner Aus­füh­run­gen und Begrün­dun­gen jedoch lei­der sagen, dass er sich bes­ser nicht zu dem The­ma geäu­ßert hät­te! Lei­der hat es dazu bis­her wenig und nur ver­hal­te­ne Kri­tik gege­ben, wes­we­gen es mir gebo­ten schien, das The­ma – trotz der inzwi­schen dar­über ver­gan­ge­nen Zeit – noch­mals aufzugreifen.

Spae­mann beant­wor­tet die Fra­ge, ob Blas­phe­mie bestraft wer­den sol­le, mit einem kla­ren „ja“. Er dürf­te auch rich­tig lie­gen, wenn er glaubt, dass in unse­rem Rechts­sy­stem Got­tes­lä­ste­rung eher mit Hin­weis auf den belei­dig­ten Chri­sten und des­sen ver­letz­ten Gefüh­len als mit dem Hin­weis auf die Belei­di­gung Got­tes ein­klag­bar seien.

Es gibt hier jedoch ein ähn­li­ches Pro­blem wie etwa bei der Fra­ge der Reli­gi­ons­frei­heit; im vor­lie­gen­den Fall besteht es dar­in, dass Spae­mann den letz­te­ren Punk­te nicht als argu­men­tum ad homi­nem oder als ein in Hin­blick auf das deut­sche Straf­recht rein rechts­im­ma­nen­tes Prin­zip betrach­tet, son­dern – wie es scheint – als ein an sich gel­ten­des! Schließ­lich begrün­det er sei­ne Ansicht mit der The­se: „Gott braucht nicht geschützt wer­den. Er ist es, der schützt.“

Dies ist aber ein phi­lo­so­phi­sches Argu­ment, denn über die Fra­ge, ob Gott selbst geschützt wer­den müs­se oder nicht, befin­det das deut­sche Gesetz nicht. Als phi­lo­so­phi­sches Argu­ment ist es jedoch deplat­ziert: Erstens muss zwar nicht Gott, wohl aber sei­ne Ehre bei den Men­schen geschützt wer­den, die sehr wohl und offen­kun­dig ver­letzt wer­den kann und auch lau­fend ver­letzt wird. Zwei­tens könn­te man mit dem­sel­ben Argu­ment auch auf­hö­ren, Gott über­haupt anzu­be­ten, denn Gott braucht auch kei­ne Anbe­tung. Als Phi­lo­soph soll­te Spae­mann aller­dings wis­sen, dass es so etwas wie eine For­de­rung der objek­ti­ven Gerech­tig­keit gibt, und Got­tes­lä­ste­rung ist eine schwer­wie­gen­de Ver­let­zung eben die­ser Gerech­tig­keit, des suum cui­que in Hin­blick auf Gott!

Pas­send zu sei­ner Gedan­ken­füh­rung behaup­tet Spae­mann, dass es sich bei Blas­phe­mie nicht um ein „Offi­zi­al­de­likt han­deln kann, bei dem es nicht dar­auf ankommt, ob irgend­je­mand sich wirk­lich belei­digt fühlt.“ Er mag auch hier Recht haben, wenn er von der fak­ti­schen Rechts­si­tua­ti­on spricht, doch auch nur dann. Denn wenn es Gott gibt, ist er objek­tiv! Wenn Er aber objek­tiv ist, gel­ten Ihm gegen­über die objek­ti­ven For­de­run­gen der Gerechtigkeit!

Gott ist jedoch nicht irgend­wer, son­dern der Schöp­fer von Him­mel und Erde! Damit ist Got­tes­lä­ste­rung aber eine Art Maje­stäts­be­lei­di­gung gegen­über dem Schöp­fer, mit allen Fol­gen, die – wenig­stens theo­re­tisch – für ein Rechts­sy­stem dar­aus erwach­sen. Die Argu­men­ta­ti­on Spae­manns, dass der Tat­be­stand der Blas­phe­mie in unse­rem Straf­recht kei­nen Platz habe, weil die Chri­sten prin­zi­pi­ell zwar bereit sein müss­ten, für das Bekennt­nis zu Gott ihr eige­nes Leben zu las­sen, nicht aber das Leben des ande­ren, hat mit der Fra­ge selbst eigent­lich nichts zu tun und ist unsinnig!

Recht hät­te Spae­mann, wenn es Gott gar nicht gäbe. In dem Fall müss­te man tat­säch­lich allein auf die Gefüh­le und Befind­lich­kei­ten der Gläu­bi­gen Rück­sicht neh­men, denn mit der Got­tes­lä­ste­rung wür­de dann gewis­ser­ma­ßen nur deren „Kul­tur­gut“ ver­un­glimpft. Doch schon dem Chri­sten selbst geht es um etwas ganz ande­res, was Spae­mann aller­dings nur andeutet.

Gin­ge es ihm näm­lich nur um eine per­sön­li­che Belei­di­gung könn­te man gar noch auf die Idee kom­men, ihn mit dem Hin­weis auf das Hin­hal­ten der rech­ten Wan­ge wie­der nach Hau­se zu schicken. In Wirk­lich­keit geht es ihm jedoch um Gott, des­sen Ehre – wenn es schon nicht anders geht – er dadurch zu ver­tei­di­gen sucht, dass er auf sei­ne eige­nen Rech­te auf­merk­sam macht. In die­sem Sin­ne macht er näm­lich sein Recht gel­tend, in sei­nen reli­giö­sen Gefüh­len nicht ver­letzt zu wer­den. Die­se Gefüh­le haben ihre Ursa­che jedoch eben im Eifer für die Ehre Gottes.

Wie weit die Bestra­fung von Blas­phe­mie als sol­cher in der Pra­xis, zumal in der plu­ra­li­sti­schen Welt von heu­te und über­haupt in einem lai­zi­sti­schen Staat, was wir zumin­dest fak­tisch nun ein­mal mehr oder weni­ger haben, tat­säch­lich ein­ge­for­dert wer­den kann oder in wel­chem Umfang es über­haupt sinn­voll ist, sie ein­zu­for­dern, ist eine ganz ande­re Fra­ge. Und nur in Hin­blick dar­auf, wie man die­se Fra­ge beant­wor­tet, wäre Spae­manns Ansicht, dass „sich die Reli­gi­ons­ge­setz­ge­bung aus guten Grün­den auf den Schutz der Gefüh­le der Gläu­bi­gen, nicht auf den Gegen­stand der Gefüh­le“ bezie­he, zu recht­fer­ti­gen, nicht aber als Prin­zip! Andern­falls wird Gott zu einer Fra­ge sub­jek­ti­ven Gefühls degra­diert (übri­gens auch eine Form von Gotteslästerung!).

Doch das ist dann letzt­lich nichts ande­res als ein imma­nen­ter Athe­is­mus, da man nicht bereit ist, die Kon­se­quen­zen aus der Exi­stenz und dem Wesen Got­tes zu zie­hen; ähn­lich wie wenn jemand zwar die Gott­heit Chri­sti aner­kennt, aber leug­net, dass Maria Got­tes­mut­ter ist: Auch ein sol­cher ist nicht bereit, die Kon­se­quen­zen, die sich aus der einen Leh­re erge­ben, anzu­er­ken­nen und auf die ande­re anzu­wen­den; damit leug­net er zwar nicht beken­nend, wohl aber impli­zit die Gott­heit Christi.

So ver­leug­net auch impli­zit, wer die Fra­ge der Straf­bar­keit von Blas­phe­mie prin­zi­pi­ell zu einer Fra­ge der Belei­di­gung von Gott­gläu­bi­gen her­ab­stuft, die Exi­stenz und das Wesen Got­tes überhaupt.

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11 Kommentare

  1. Uff! Ich hat­te Hecker so ver­stan­den, dass die Justi­zia­li­bi­li­tät des Tat­be­stan­des der „Got­tes­lä­ste­rung“ recht­lich kaum prä­zi­se zu fas­sen ist!
    Sein Hin­weis auf den Miss­brauch im Islam und im Juden­tum zur Zeit Jesu soll­te das „illu­strie­ren“.
    Denn: wo steht denn in der Hl. Schrift ein „Got­tes­lä­ste­rungs­pa­ra­graf“ (wie Sie behaupten)?
    In den 10 Gebo­ten wird aus­ge­sagt, dass der, der Gott als sei­nen Gott aner­kennt, Sei­nen Namen nicht miss­brau­chen wird (es sind Futur­aus­sa­gen im Hebräi­schen). Ein rie­sen­gro­ßes Über­set­zungs­pro­blem ist die ziem­lich leicht­fer­ti­ge Über­tra­gung hebräi­scher Futur­aus­sa­gen in „Soll“-Sätze! Es wird schwierig!

    Dass der, der Ihn liebt, Ihn mit allem lie­ben wird, was er ist und hat. Das sagt das Gesetz.
    Und das Gesetz gilt in Isra­el, einem theo­kra­ti­schen Gemeinwesen.
    Haben wir das hier und heu­te in einer weit­ge­hend athe­isti­schen Welt denn?
    Spae­mann geht von dem aus, was ist: dem säku­la­ren, im wesent­li­chen lai­zi­sti­schen Staat.
    Nicht von einer Fik­ti­on, die nun mal nicht ist.
    Wie soll­te man mit einem Got­tes­lä­ste­rungs­pa­ra­gra­fen Mus­li­men und Chri­sten gerecht wer­den bzw. deren Got­tes­bil­dern und das im Laizismus?
    Allei­ne das ist schon äußerst undurchführbar.

    Wei­ter erwei­tern auch Sie bereits in Ihrem Text das, was „Got­tes­lä­ste­rung“ sei mit einer erstaun­li­chen Leicht­fer­tig­keit und demon­strie­ren damit genau das, wovor Hecker warnt: ruck­zuck ist jeder, der nicht mei­ner Ansicht ist, zum Got­tes­lä­ste­rer verurteilt!
    Sie schrei­ben: „…Andern­falls wird Gott zu einer Fra­ge sub­jek­ti­ven Gefühls degra­diert (übri­gens auch eine Form von Gotteslästerung!)…“
    Bit­te – eine gera­de­zu per­fek­te Demon­stra­ti­on des Pro­blems: so ist man sehr schnell ein Got­tes­lä­ste­rer, nur eben immer der nicht, der schnel­ler ist mit der Beschuldigung!!!

    So haben es auch die Juden damals gemacht. So lan­de­te selbst Gott als „Got­tes­lä­ste­rer“ auf der Richtstätte.
    Wol­len wir das?

    Nicht mal in einer her­me­ti­schen Gesell­schaft könn­te das funk­tio­nie­ren ohne ver­bre­che­ri­sche Aus­ma­ße anzu­neh­men. Das Mit­tel­al­ter weist uns gera­de­zu schau­er­li­che und in höch­sten Maße unge­rech­te Pro­zes­se gegen angeb­li­che Got­tes­lä­ste­rer und Hexen. Und auch da kamen durch­aus Hei­li­ge unter die Räder…

    Lei­der haben Sie kei­ne prak­ti­schen Lösun­gen, lie­ber Autor. Und solan­ge die nicht ohne Bauch­schmer­zen zu errei­chen sind, ist es viel­leicht klü­ger, die Lösung Spae­manns anzunehmen.

    Was spricht dage­gen, dass unse­re Bischö­fe mal die Zäh­ne aus­ein­an­der­krie­gen und nicht der fei­gen kirch­li­chen Marot­te, die eige­nen Belan­ge von der Staats­ge­walt ein­ho­len zu las­sen und sich anschl. die Hän­de in Unschuld zu waschen, fröh­nen, als sei das Mit­tel­al­ter immer noch nicht vergangen?

    Hat Spae­mann nicht recht?
    Wie­so hört man nichts aus den Pur­pur­ge­wän­dern und Bischofssitzen?
    Wo sind die Hir­ten, die pro­te­stie­ren? Und dies laustark?
    Und konsequent?
    Die Seil­schaf­ten auf­kün­di­gen, wenn die Sache nicht unter­bleibt etc.?
    Nein?

    Ja, hier fin­ge es erst an, inter­es­sant zu werden!

    • „Wie soll­te man mit einem Got­tes­lä­ste­rungs­pa­ra­gra­fen Mus­li­men und Chri­sten gerecht wer­den bzw. deren Got­tes­bil­dern und das im Laizismus?“
      Lie­be Zeit­schnur, Sie ver­ges­sen, daß wir einen Got­tes­lä­ste­rungs­pa­ra­gra­phen haben (und in Deutsch­land kei­nen Lai­zis­mus). Das Pro­blem ist nur, daß die­ser aus­schließ­lich Mos­lems schützt, da er auf die Stö­rung des öffent­li­chen Frie­dens abstellt.
      Ich stim­me Spae­mann auch zu, daß in unse­rem Staat nur die Belei­di­gung der Gläu­bi­gen ver­bo­ten sein kann. Das sind halt Tat­sa­chen, ob sie mir pas­sen oder nicht. Aber das reicht doch auch schon. Wür­de man die gläu­bi­gen Chri­sten vor Belei­di­gun­gen schüt­zen, so wie Juden und Mos­lems, wür­de das die Läste­rung Got­tes auto­ma­tisch beinhalten.

      Übri­gens: Hexen­pro­zes­se sind kein Pro­dukt des Mit­tel­al­ters, son­dern der Renais­sance und Neu­zeit. Das Ver­bot der Magie kam aus dem Römi­schen Recht und hat­te mit „Got­tes­lä­ste­rung“ nichts zu tun.

    • Lie­be Zeit­schnur, daß weis ich alles. Der Hexen­wahn stammt aus dem ger­ma­ni­schen Bereich (wobei Jor­da­nes Bemer­kung bzgl. der Hari­unna inter­es­sant ist), aber Hexen­pro­zes­se sind eben nicht typisch für das Mit­tel­al­ter. Nicht nur Karl der Gro­ße hat im Capi­tu­la­ri­um de Patri­bus Saxo­ni­bus den Hexen­wahn ver­bo­ten. Auch die Inqui­si­ti­on bekämpf­te ihn bis ins Spät­mit­tel­al­ter hinein.

      Ein lai­zi­sti­scher Staat wären wir ohne Kir­chen­steu­er. Die Kir­chen sind bei uns Kör­per­schaf­ten des öffent­li­chen Rechts. Anson­sten wären sie nur ein­ge­tra­ge­ne Vereine.
      Aber wir soll­ten uns nicht über Neben­säch­lich­kei­ten strei­ten, da wir doch größ­ten­teils einer Mei­nung sind.
      Mich stört nur der ewig nega­ti­ve Bezug zum Mit­tel­al­ter da, wo er nicht ange­bracht ist. Im Mit­tel­al­ter haben die Bischö­fe ja nun wirk­lich den Mund auf­ge­macht. Mehr, als gut war.

      • Okay!
        Ich woll­te aller­dings nicht gene­ra­li­sie­rend das Mit­tel­al­ter nega­tiv zeichnen.
        In die­ser Hin­sicht aber war es nega­tiv. Das war ja kei­ne Zeit, die bereits seli­ge Anschau­ung gebo­ten hät­te, son­dern Welt­zeit, ein bestimm­ter Abschnitt der Heils­ge­schich­te mit Wahn und Licht gleichermaßen.

        Kommt drauf an, wen Sie mei­nen – aber es gab auch da fei­ge, fal­sche, intri­gan­te und huren­haf­te Kle­ri­ker neben Hei­li­gen. War­um sonst der Kampf gegen Simo­nie und Nikolaitismus…

        Mir geht es wirk­lich nicht drum, Zei­ten gegen­ein­an­der aus­zu­spie­len. Es ist alles Heils­zeit, weil wir uns bekeh­ren dür­fen und böse Zeit, die aus­ge­kauft wer­den soll (Ephe­ser­brief).

        Ich fürch­te, ohne Beken­ner, also sol­che, die laut und uner­schrocken für den wah­ren Gott zeu­gen, kann man auch alles ande­re nicht mehr begreif­lich machen. Und es ist falsch, selbst­mit­lei­dig im Ses­sel zu sit­zen und die böse Welt zu verklagen.

        Wir haben ein­fach zu lan­ge die Zeit ver­tan mit Äußer­li­chem und Neben­säch­li­chem – Sie haben recht – und nun ist es zu spät: die Welt hat kei­ne Ahnung, wovon wir reden, was wir wol­len oder gar wer Gott, der wah­re Gott, ist!

  2. Bez. den Pflich­ten auch eines säku­la­ren Staa­tes gegen­über Gott; Hw Robert Mäder in sei­nem Werk „Es lebe Jesus der König“ aus dem Jah­re 1926:
    -
    „Man kann den offi­zi­el­len Ver­kehr von Kir­che und Staat aufheben, 
    aber man kann niemals 
    den Bür­ger und den Staatsmanntrennen 
    von sei­nem Herrgott, 
    von sei­nem Gewis­sen, von sei­nen zehn Geboten, 
    von sei­nen reli­giö­sen Überzeugungen, 
    also von sei­ner Kirche. 
    Immer wer­den es Grund­sät­ze sein, 
    nach wel­chen er sei­ne Anord­nun­gen trifft und sind die­se Grundsätze 
    nicht katholisch, 
    so sind sie pro­te­stan­tisch, frei­den­ke­risch, mate­ria­li­stisch oder sozialistisch, 
    also die Grund­sät­ze einer bestimm­ten Reli­gi­on oder Weltanschauung, 
    aber nie neutral.

    Wie sein Gott, so sei­ne Politik! 
    Wie sein Gott, so sei­ne Gesetzbücher!
    Wie sein Gott, so sei­ne Schule! 
    Wie sein Gott, so sei­ne Gerichte!
    Mag es Tren­nung geben zwi­schen Kir­che und Staat, Schei­dung kann es kei­ne geben. 
    Der Geist der Kir­che muß des Staa­tes See­le bleiben. 
    Was Gott ver­bun­den, kann der Mensch nicht scheiden. 
    Got­tes Wahr­hei­ten und Gesetze 
    vom öffent­li­chen Leben scheiden, 
    ist sozia­ler Gottesmord. 
    Und sozia­ler Got­tes­mord ist sozia­ler Selbstmord.“
    -

    Zur ang. „Neu­tra­li­täts­pflicht“ des Staa­tes in Sachen Reli­gi­on ein Aus­zug aus dem 
    „St. Atha­na­si­us-Boten“ (Nr. 9, Novem­ber 2011)
    -
    „Der Behaup­tung der Frei­gei­ster inner­halb und ausser­halb der Kirche, 
    der Staat müs­se neu­tral sein, er sei inkom­pe­tent in Sachen Religion, 
    stel­len wir die zwei Aus­sa­gen der hl. Pau­lus gegenüber:
    „Omnia in ipso con­stant“ ( Kol. 1,17)
    alles, auch Regie­run­gen und die öffent­li­che Ord­nung, hat in Ihm Bestand.
    Und die andere:
    „Opor­tet illum regna­re“ ( 1 Kor. 15,25 :Er soll herrschen !
    Weil die Regie­run­gen sich nicht mehr der Herr­schaft Chri­sti beugen, 
    fal­len sie; 
    weil eine gott­lo­se Hor­de schreit: 
    „Wir wol­len nicht , dass Die­ser über uns herr­sche“ ( Lk 19,14), 
    weil nicht mehr aner­kannt wird, 
    dass in kei­nem ande­ren Namen Heil ist ( Apg 4,12), 
    des­halb schlit­tern wir von Kri­se zu Kri­se in Politik. 
    Wirt­schaft. Erzie­hungs­we­sen, im Sozi­al­be­reich, auf mora­lis­scher Ebene, 
    im künst­le­ri­schen Schaf­fen, in der Ach­tung der Autorität.
    JESUS CHRISTUS herrscht nicht mehr.
    Er hat allen­falls ein „Mit­da­seins­recht“
    neben Bud­dha, Moham­med und irgend­wel­chen Sektenführern; 
    aber Er ist nicht mehr der König des Den­kens und der König der Herzen.“
    -

    • Das ist zwar alles ver­bal unglaub­lich „stark“ und gewal­tig – aber der Berg kreist und gebiert im besten Fall eine Maus, wenn nicht eine Giftspinne.

      Was soll dabei her­aus­kom­men? Prak­tisch – mei­ne ich?

      Und theo­lo­gisch höchst bedenk­lich ist das alles auch noch.

      War­um?

      1. Jesus ist an die­ser Welt zugrun­de gegan­gen. Er hat uns gesagt, dass es Sei­nen Die­nern nicht anders gehen darf wie Ihm selbst. Wenn die Welt uns liebt, dann sind wir nicht Sei­ne Kinder.
      2. Dar­aus folgt, dass es in die­sem Äon kei­ne Welt gibt, in der Er der irdi­sche „Fürst der Welt“ sein wollte.
      3. Die Zei­ten, in denen Staa­ten „christ­lich“ waren, hat­ten zwar einen christ­li­chen Fir­niss. Ob sie aber nicht genau­so vol­ler Unrecht waren, und ob Chri­stus nicht trotz Chri­sten­tum genau­so wenig „geherrscht“ hat, das wäre erst noch zu prü­fen. Es ist näm­lich auch Blas­phe­mie, wenn der Mensch das Eben­bild Got­tes – näm­lich den Men­schen – quält, fol­tert, unter Grau­sam­kei­ten hin­rich­tet: und das alles ist auch „christ­li­che“ Pra­xis gewesen…
      4. Sind wir nicht von Jesus selbst gewarnt vor denen, die „in Sei­nem Namen“ ach so irdi­sche Din­ge tun?
      5. Uns ist hier kei­ne seli­ge Anschau­ung – auch und vor allem poli­tisch – ver­spro­chen, son­dern erst in der zukünf­ti­gen Welt.
      6. Die gesam­te Hl. Schrift und Leh­re bezeugt uns, dass die Herr­schaft Chri­sti erst am Ende der Zei­ten durch Sei­ne Wie­der­kunft zwei­fels­frei und direkt sicht­bar wer­den wird.
      7. Rich­tig schlimm ist aber die­ser Satz aus dem Zitat oben: „JESUS CHRISTUS herrscht nicht mehr.“

      O doch! Jesus Chri­stus herrscht, Er ist König – aber er herrscht nicht, wie die Welt herrscht, und das begrei­fen vie­le nicht!
      Er herrscht, aber Sei­ne Herr­schaft ist im Kreuz sicht­bar geworden.
      Solan­ge Katho­li­ken das nicht begrei­fen und sogar ableh­nen, indem sie sich mit dem Satan um die irdi­sche Macht strei­ten wol­len, wer­den wir kaum Frucht bringen.

      Wis­sen wir denn nicht, dass all das so kom­men muss?
      Wol­len wir den Feh­ler Petri machen und das Schwert ziehen?
      Oder ist Sein Reich etwa doch von die­ser Welt?

  3. Für das gere­gel­te Zusam­men­le­ben in säku­la­ren Staa­ten wür­de ja schon die Beach­tung der Per­sön­lich­keits­rech­te, wie sie in den mei­sten Ver­fas­sun­gen ver­an­kert sind, reichen.
    Alles ande­re kann, wie man in man­chen ara­bi­schen Staa­ten sieht, miß­braucht werden.
    Wie kann ich auch einem Athe­isten Got­tes­furcht staat­lich ver­ord­nen, das geht eigent­lich gar nicht.
    Also sind wir selbst gefragt, ICH muß entscheiden,ob und wie ich Gott die Ehre gebe, nichts anderes.
    Und wenn ich das beher­zi­ge, dann ach­te ich auch ande­re Men­schen und trach­te nicht, sie zu töten, aus wel­chen Moti­ven auch immer.
    Ist doch eigent­lich ganz einfach.
    Wir müs­sen selbst auf die Tret­mi­nen ach­ten, die der Böse legt, da hilft kein Staat und in neue­rer Zeit auch kei­ne Kir­che mehr.

    • „Für das gere­gel­te Zusam­men­le­ben in säku­la­ren Staa­ten wür­de ja schon die Beach­tung der Per­sön­lich­keits­rech­te, wie sie in den mei­sten Ver­fas­sun­gen ver­an­kert sind, reichen.“

      Wür­de. Reicht aber nicht. Athe­isten mei­nen, Chri­sten belie­big und unge­straft belei­di­gen zu kön­nen. Und dage­gen muß es Geset­ze geben bzw. müs­sen vor­han­de­ne Geset­ze ange­wen­det wer­den. Sonst sind wir Frei­wild und müs­sen uns von die­sem Staat abwen­den, sofern wir das nicht schon gemacht haben.
      Daß die Reli­gi­on für einen gläu­bi­gen Men­schen sein Inner­stes betrifft, begrei­fen die Athe­isten ja nicht. Also müs­sen wir den Schutz des Staa­tes gegen Her­ab­wür­di­gun­gen unse­rer Reli­gi­on einfordern.

      • Natür­lich ist mir schon klar,das die­ses ver­fas­sungs­ge­mä­ße „Men­schen­recht“ Schall und Rauch ist, sie­he die öffent­li­chen Schlamm­schlach­ten, die man mit miß­lie­bi­gen Per­so­nen abzieht.
        Aber ein Blas­phe­mie-Para­graph wür­de genau­so­we­nig Beach­tung fin­den und im schlimm­sten Fall für das Gegen­teil genutzt werden.
        Denn man müss­te ja dann heut­zu­ta­ge nach dem unge­schrie­be­nen „Tole­ranz­ge­setz“ ALLE Reli­gio­nen schüt­zen, mit andern Wor­ten auch Satanisten.
        Die­se Bestre­bun­gen gibt es schon, man soll­te das nicht unterschätzen.
        Dar­um ist es mir per­sön­lich tat­säch­lich lie­ber, der Staat hält sich da ganz raus.

      • Wenn sich die Sata­ni­sten an die Geset­ze hal­ten, sol­len sie glau­ben, was sie wol­len. Und dann müs­sen auch ihre reli­giö­sen Gefüh­le geschützt werden.
        Wie­so eigent­lich Kon­junk­tiv? Wir haben ja schon einen Blas­phe­mie­pa­ra­gra­phen. Er ist halt nur fehlerhaft.

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