(New York) Bischof James Vann Johnston von Springfield-Cape Girardeau in Missouri hat einem Verbund katholischer Kliniken, der sich über sieben Staaten in den USA erstreckt, fehlendes Rückgrat vorgeworfen.
Der Verbund hatte beschlossen, Zusatzleistungen nicht nur für Ehegatten seiner rund 40.000 Angestellten zu bezahlen, sondern auch für von staatlicher Seite als Eheleute bezeichnete Partner gleichen Geschlechts. Man habe lediglich in Übereinstimmung mit neuen Richtlinien der Regierung gehandelt, hieß es von Seiten des Klinikverbunds: „Als katholischer Gesundheitsdienst ist [der Verbund] in der Vergangenheit der Position der Kirche bezüglich dieses Themas gefolgt. Übereinstimmend mit den jüngsten Änderungen in staatlichen Verordnungen werden wir jedoch, beginnend im Frühjahr, Zusatzleistungen auf alle gesetzlich verheirateten Partner ausdehnen.“
Der Bischof sagte daraufhin: „Gottes Plan für die Ehe ist nicht die ‚Position der Kirche‘, sondern vielmehr die Position von Gottes eigenem Wort.“ Kein gläubiger Christ, „der dieses Namens würdig ist, sollte das Gesetz Gottes verletzen aufgrund von ‚Verordnungen‘. Unsere Vorfahren lehnten es ab, den Glauben aufzugeben, sogar als sie der Grausamkeit und Folter des römischen Reiches unterworfen waren. Doch in unserer Zeit sind nicht näher angegebene ‚Verordnungen‘, Geldmittel der Regierung und die Furcht vor öffentlichem Spott ausreichend, die Mitwirkung einiger zu sichern.“ Bischof Johnston sei vom Klinikverbund nicht konsultiert worden, bevor die Entscheidung getroffen wurde.
„LifeSite“ fragte Dr. John Haas, Präsident des „National Catholic Bioethics Center“, was die Bischöfe gegen katholische Krankenhäuser und andere Einrichtungen unternehmen könnten, welche der Lehre der Kirche den Rücken kehrten. „Nicht viel“, antwortete Haas, da die entsprechenden Institutionen oft nicht im Besitz der Diözese seien. Oft gehörten sie Gemeinschaften von Ordensschwestern – mit Vorständen, die unabhängig von den Bischöfen agierten.
Allerdings könne der Heilige Stuhl dafür sorgen, dass sich derartige Institutionen nicht länger katholisch nennen dürfen. Und wenn der Ortsbischof sie nicht länger offiziell als „Mitglied“ aufführe, so verliere sie ihren Status als steuerbefreite Institution, erklärte Haas. Auf der anderen Seite können sich beispielsweise Krankenhäuser unabhängig dafür bewerben, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren, was viele bereits getan hätten.
Text: Katholisches.info/b360s
Bild: Dioscg