Kaspers Vorschlag hätte „unvorstellbar schwerwiegende Folgen“ – Kardinal De Paolis zerlegt „neue Barmherzigkeit“


Papst Franziskus: Wie klar ist seine Haltung?
Papst Fran­zis­kus: Wie klar ist sei­ne Haltung?

(Vati­kan) Das Gene­ral­se­kre­ta­ri­at der Bischofs­syn­ode stell­te im Ein­klang mit Papst Fran­zis­kus den neu­en Fra­gen­ka­ta­log zur Bischofs­syn­ode 2015 vor (sie­he eige­nen Bericht Neu­er Fra­ge­bo­gen zur Bischofs­syn­ode – Fort­set­zung der umstrit­te­nen Hand­ha­be). Aber auch die Kri­ti­ker der umstrit­te­nen „neu­en Barm­her­zig­keit“ blie­ben nicht untä­tig. Kar­di­nal Vel­asio De Pao­lis warn­te erneut vor Kas­pers The­se. Soll­te die Kom­mu­ni­on für wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­ne appro­biert wer­den „wären die Fol­gen unvor­stell­bar schwer­wie­gend“, so der Kar­di­nal. Papst Fran­zis­kus hüllt sich offi­zi­ell wei­ter in Schwei­gen, läßt aber durch inof­fi­zi­el­le Gesten und Ent­schei­dun­gen eine ein­sei­ti­ge Posi­ti­on zugun­sten der Kas­per The­se erken­nen und bleibt dadurch ins­ge­samt ambi­va­lent und rätselhaft.

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Die Linea­men­ta für die ordent­li­che Bischofs­syn­ode über die Fami­lie im Okto­ber 2015 wur­den am 9. Dezem­ber ver­öf­fent­licht. Aus­gangs­punkt für den zwei­ten Teil der Syn­ode ist der Schluß­be­richt der außer­or­dent­li­chen Syn­ode, der jedoch in ver­schie­de­nen Punk­ten neu­for­mu­liert wur­de. Noch liegt der Text nur in ita­lie­ni­scher und eng­li­scher Spra­che vor. In weni­gen Tagen wer­den jedoch die offi­zi­el­len Über­set­zun­gen fol­gen. Erst dann wer­den die Din­ge deut­lich zu sehen sein. Die Bischö­fe sind auf­ge­ru­fen, sie nach ihrem Ermes­sen, aller­dings von Rom gewünscht, einem mög­lichst brei­ten Spek­trum zur Beant­wor­tung vor­zu­le­gen. Laut Syn­oden­se­kre­tär Kar­di­nal Loren­zo Bal­dis­se­ri sei die Absicht der Umfra­ge vor allem die umstrit­te­nen The­men der Syn­ode zu „ver­tie­fen“.

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Damit bestä­tig­te der Kar­di­nal, was Rom offi­zi­ell nicht ger­ne zugibt, daß es bei der Syn­ode im ver­gan­ge­nen Okto­ber zu eini­gen The­men har­te Aus­ein­an­der­set­zun­gen gab. So hart, daß drei Kapi­tel des Schluß­be­richts kei­ne Mehr­heit erhiel­ten, was schon für sich genom­men im kirch­li­chen Bereich einer Sen­sa­ti­on gleich­kommt. Bei den The­men han­delt es sich um die wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen und die Homosexuellen.

Papst Fran­zis­kus setz­te sich über die Ent­schei­dung der Syn­oda­len hin­weg und ließ auch die abge­lehn­ten Tei­le ver­öf­fent­li­chen. Ohne als abge­lehnt gekenn­zeich­net zu sein, wer­den sie nun auch im Zusam­men­hang mit dem neu­en Fra­gen­ka­ta­log als Teil des Schluß­do­ku­ments wei­ter­ge­reicht, obwohl sie genau das nicht sind. Im poli­ti­schen Bereich wür­de man von Will­kür und Mani­pu­la­ti­on spre­chen. Im kirch­li­chen Bereich, wo sich Kri­tik am Papst ver­bie­tet, herrscht betre­te­nes Schwei­gen und eini­ges Zäh­ne­knir­schen. Doch die Sze­ne­rie beherrscht der Papst und er dik­tiert auch ziem­lich rück­sichts­los die Spielregeln.

Die Syn­ode wur­de eigent­lich für die Fami­lie und deren Stär­kung ein­be­ru­fen. Zumin­dest so die Absichts­er­klä­rung. Wenn es unter­des­sen in Rom auch nicht an Stim­men fehlt, die ver­mu­ten, daß die Ein­be­ru­fung nur zur Durch­set­zung des Para­dig­men­wech­sels der „neu­en Barm­her­zig­keit“ erfolgt sei.

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Unter­des­sen fin­det sich die Fami­lie viel­fa­chen Angrif­fen aus­ge­setzt. Die Unter­mi­nie­rung durch die staat­li­che Gesetz­ge­bung und das in der Öffent­lich­keit ver­mit­tel­te Bild von Ehe und Fami­lie führt nach eini­gen Jahr­zehn­ten zum dra­ma­ti­schen Rück­gang von Ehe­schlie­ßun­gen. Der Drang zur Bin­dungs­lo­sig­keit des über­höh­ten Indi­vi­du­ums läßt bei vie­len eine Ehe­schlie­ßung erst gar nicht mehr in Betracht zie­hen. Am Ende las­se man sich ohne­hin nur schei­den und das koste dann auch noch und sei somit ein dop­pel­ter Nach­teil. Wes­halb sich so etwas antun, hört man den Ego­isten vom Dienst dozie­ren. Pfar­rei­en, in denen es im Lau­fe eines Kir­chen­jah­res etli­che Tau­fen gibt und eben­so vie­le oder noch mehr Todes­fäl­le, aber kei­ne Hoch­zei­ten sind im deut­schen Sprach­raum kei­ne Sel­ten­heit mehr.

In Ita­li­en sind sakra­men­ta­le Ehe­schlie­ßun­gen zwi­schen 1963 und 2013 fast auf ein Vier­tel zusam­men­ge­schrumpft. Wur­den 1963 noch 414.652 kirch­li­che Ehen geschlos­sen, waren es 2013 nur mehr 111.545. Ein Teil des Rück­gangs geht auf Kosten des feh­len­den Nach­wuch­ses. Das ist aber nur ein, wenn auch nicht zu ver­nach­läs­si­gen­der Aspekt. Der Kin­der­man­gel ist übri­gens ein weit bren­nen­de­res The­ma im Zusam­men­hang mit der Fami­lie als frei­wil­lig kin­der­lo­se Homo­se­xu­el­le und wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­ne. Doch die „neue Barm­her­zig­keit“ zeigt wenig Inter­es­se dafür. Wer im Advent auf Christ­kindl­märk­te geht, kann allent­hal­ben fest­stel­len, daß man bei Attrak­tio­nen für Kin­der kaum Geduld haben muß, son­dern sofort an die Rei­he kommt. Kein Schlan­ge­ste­hen, kein War­ten mehr. Die Kin­der sind rar geworden.

Was Über­be­völ­ke­rungs­ideo­lo­gen erfreu­en mag, aber nicht die Kir­che Chri­sti, fin­det den­noch kaum Auf­merk­sam­keit, weil Kar­di­nal Kas­per das Augen­merk auf einen Neben­schau­platz gelenkt hat. Der Angriff, der von dort aus auf zwei tra­gen­de Säu­len des Chri­sten­tums: das Ehe­sa­kra­ment und das Altar­sa­kra­ment aus­ge­führt wird, ist aller­dings alles ande­re als nebensächlich.

Kirchenrechtler Kardinal De Paolis versetzt Kardinal Kasper neue Breitseite

Aus die­sem Grund erhob der 79 Jah­re alte Mis­sio­nar Vel­asio Kar­di­nal De Pao­lis, ein renom­mier­ter Kir­chen­recht­ler und ehe­ma­li­ger Dik­aste­ri­en­lei­ter an der Römi­schen Kurie, erneut sei­ne Stim­me, um sich gegen Kas­pers Posi­ti­on zu stel­len. Das erste Mal tat er es bereits am ver­gan­ge­nen 27. März in Peru­gia nur einen Monat nach dem Kar­di­nals­kon­si­sto­ri­um. Bei der Eröff­nung des Kir­chen­ge­richts­jah­res in Umbri­en repli­zier­te der Jurist auf Kas­per (sie­he Anti-Kas­per-Front: Nach Brand­mül­ler und Caf­farra fol­gen De Pao­lis und Bas­set­ti).

Er tat es erneut im ver­gan­ge­nen Som­mer zusam­men mit vier wei­te­ren Kar­di­nä­len in einem Sam­mel­band „In der Wahr­heit Chri­sti blei­ben: Ehe und Kom­mu­ni­on in der katho­li­schen Kir­che“ (die deut­sche Aus­ga­be erschien Ende Sep­tem­ber im Ech­ter Ver­lag), der vom inzwi­schen abge­scho­be­nen Kar­di­nal Ray­mond Bur­ke initi­iert wur­de. Dar­in wur­de sei­ne Rede vom März auf­ge­nom­men, nach­dem sie bereits zuvor in Spa­ni­en, in der Zeit­schrift Ius Com­mu­nio­nis (2/​2014) und in Ita­li­en ver­öf­fent­licht wor­den war.

Nun griff Kar­di­nal De Pao­lis erneut das The­ma auf. Die­ses Mal um kon­kret den Absatz 52 der Rela­tio syn­odi, des Schluß­be­richts der Syn­ode vom ver­gan­ge­nen Okto­ber ins Visier zu neh­men. Absatz 52, der sich mit den wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen befaßt, wur­de von der Syn­ode nicht angenommen.

In der Über­set­zung der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz lau­tet Absatz 52 der Rela­tio syn­odi wie folgt:

52. Es wur­de über die Mög­lich­keit nach­ge­dacht, wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne zum Sakra­ment der Buße und der Eucha­ri­stie zuzu­las­sen. Meh­re­re Syn­oden­vä­ter haben auf der der­zei­ti­gen Rege­lung bestan­den, und zwar auf­grund der kon­sti­tu­ti­ven Bezie­hung zwi­schen der Teil­nah­me an der Eucha­ri­stie und an der Gemein­schaft mit der Kir­che einer­seits und der Leh­re der Kir­che über die Unauf­lös­lich­keit der Ehe ande­rer­seits. Ande­re haben sich für eine nicht zu ver­all­ge­mei­nern­de Auf­nah­me an den Tisch der Eucha­ri­stie aus­ge­spro­chen – und zwar in eini­gen beson­de­ren Situa­tio­nen und unter genau fest­ge­leg­ten Vor­aus­set­zun­gen, vor allem wenn es sich um unum­kehr­ba­re Fäl­le han­delt, mit mora­li­schen Ver­pflich­tun­gen gegen­über den Kin­dern, die unge­rech­ter­wei­se lei­den müss­ten. Einem mög­li­chen Zugang zu den Sakra­men­ten müss­te dann ein Weg der Buße unter der Ver­ant­wor­tung des Diö­ze­san­bi­schofs vor­aus­ge­hen. Die­se Fra­ge gilt es aber noch zu ver­tie­fen, wobei die Unter­schei­dung zwi­schen einem objek­ti­ven Zustand der Sün­de und mil­dern­den Umstän­den genau zu beden­ken ist, da „die Anre­chen­bar­keit einer Tat und die Ver­ant­wor­tung für sie (…) durch (…) psy­chi­sche oder gesell­schaft­li­che Fak­to­ren ver­min­dert, ja sogar auf­ge­ho­ben sein“ kön­nen (Kate­chis­mus der katho­li­schen Kir­che, 1735).

Absatz „widersprüchlich“ und hätte „unvorstellbar schwerwiegende“ Folgen

Laut Kar­di­nal De Pao­lis ist der Absatz in sich wider­sprüch­lich. Zudem: „Die Neu­ig­kei­ten, die damit ein­ge­führt wür­den, wären – falls appro­biert in ihren Fol­gen unvor­stell­bar schwer­wie­gend“, weil sie sogar die Fun­da­men­te des Glau­bens­dog­mas und der katho­li­schen Moral­leh­re unter­gra­ben würden.

Sei­ne Kri­tik arti­ku­lier­te der Kar­di­nal am ver­gan­ge­nen 26. Novem­ber auf einer Tagung an der Fakul­tät für Kir­chen­recht der Uni­ver­si­tät San Dáma­so von Madrid. Sei­ne Aus­füh­run­gen stell­te Kar­di­nal De Vel­asio unter den rich­tungs­wei­sen­den Titel: „Geeig­ne­te Wege für Seel­sor­ge der wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen“.

Die Schluß­fol­ge­run­gen, die der Kar­di­nal am Bei­spiel der wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen auf­zeigt, gel­ten für ihn auch für alle ande­ren irre­gu­lä­ren For­men des Zusam­men­le­bens, wie er im ersten Teil sei­nes Refe­rats betont.

Kar­di­nal De Pao­lis betont, daß die­ser Absatz von der Syn­ode nicht ange­nom­men wur­de, daß aber das Abstim­mungs­er­geb­nis schwer zu inter­pre­tie­ren sei, da der Text aus unter­schied­li­chen, nicht homo­ge­nen Tei­len besteht, die sich zum Teil sogar wider­spre­chen, unan­ge­mes­sen, nicht völ­lig geeig­net oder unvoll­stän­dig sind, um sich mit dem kirch­li­chen Lehr­amt ver­bin­den zu können.

Kaspers Vorschlag durch „kein gültiges Argument gestützt“  – bereits von Kirche abgelehnt

Der Hin­weis auf eine „beson­de­re Auf­merk­sam­keit“ für die wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen wür­de „unschwer erkenn­bar eini­ge ent­schei­den­de Ele­men­te des Vor­schlags von Kar­di­nal Kas­per“ ent­hal­ten. Wie bereits von Kar­di­nal De Pao­lis bei frü­he­ren Gele­gen­hei­ten auf­ge­zeigt, wer­de der Vor­schlag Kas­pers jedoch „von kei­nem trif­ti­gen und gül­ti­gen Argu­ment gestützt“. Abge­se­hen davon, sei der Kas­per Vor­schlag bereits zu einem frü­he­ren Zeit­punkt „von der zustän­di­gen Auto­ri­tät geprüft und abge­lehnt wor­den“, weil dar­in kei­ne Ele­men­te gefun­den wer­den konn­ten, ihn „gemäß den dok­tri­nel­len Grund­sät­zen der kirch­li­chen Doku­men­te“ anzuerkennen.

Es gehe dabei um eine schwe­re Ver­let­zung der Ehe­mo­ral und der kirch­li­chen Ord­nung, die eine Zulas­sung zur Eucha­ri­stie nicht erlaubt. Aus die­sem Grund hät­ten die kirch­li­chen Doku­men­te nie einen Unter­schied zwi­schen ver­schie­de­nen Kate­go­rien von Per­so­nen gemacht, die in irre­gu­lä­ren Ver­bin­dun­gen leben, so der Kar­di­nal. Mehr noch. „In man­chen Fäl­len“, könn­te die Zulas­sung einer irre­gu­lä­ren Situa­ti­on zur Eucha­ri­stie, die Situa­ti­on noch „ver­schlim­mern: sie könn­te als Beloh­nung und als Ein­la­dung erschei­nen, neue Ver­bin­dun­gen einzugehen.“

Wor­in aber soll dann die „Ver­tie­fung“ der Fra­ge bestehen, die im Absatz ein­ge­for­dert wird, fragt sich Kar­di­nal De Pao­lis. Ein ver­tief­tes Stu­di­um der kirch­li­chen Leh­re kön­ne damit nicht gemeint sein, denn das sei bereits erfolgt und die Sache klar. Also kön­ne nur eine „mög­li­che Aus­nah­me­re­ge­lung“ gemeint sein, was nicht in gerin­gem Maße irri­tie­re. Der Absatz selbst ent­hal­te bereits in sich eine Aus­nah­me zu den bei­den grund­le­gen­den und unab­ding­ba­ren Vor­aus­set­zun­gen für den Zugang zur Eucharistie.

„Kirche kann den Willen Gottes nicht in Frage stellen“

Bei den wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen, wie bei ande­ren irre­gu­lä­ren Ver­bin­dun­gen, sind bei­de Vor­aus­set­zun­gen für den Zugang zur Eucha­ri­stie nicht erfüllt, wes­halb die kirch­li­che Auto­ri­tät gar nicht anders han­deln kann, als den Zugang zu ver­wei­gern, da sie weder über das Natu­recht noch das Got­tes­ge­setz ver­fü­gen kann.

Es kann Situa­tio­nen geben, die eine Tren­nung der bei­den in einer irre­gu­lä­ren Ver­bin­dung zusam­men­le­ben­den Per­so­nen nicht erlaubt. Das bedeu­tet aber nicht not­wen­di­ger­wei­se, daß die bei­den in more uxorio und damit in einem fort­wäh­ren­den Zustand der Sün­de zusam­men­le­ben müssen.

Kar­di­nal De Pao­lis wie­der­legt in sei­nen wei­te­ren Aus­füh­run­gen, daß es sich ledig­lich um eine Fra­ge der kirch­li­chen Ord­nung hand­le. Viel­mehr gehe es um die Fun­da­men­te des christ­li­chen Lebens, da zumin­dest drei von sie­ben Sakra­men­ten direkt berührt wer­den: das Ehe­sa­kra­ment, das Altar­sa­kra­ment und das Buß­sa­kra­ment. Die Ehe ist daher nicht eine Fra­ge des kirch­li­chen Rechts, son­dern des gött­li­chen Rechts. Die Kir­che habe kei­ne Mög­lich­keit dar­an etwas zu ändern und kön­ne gar nicht anders han­deln, als den Vor­schlag zurück­zu­wei­sen, denn damit wür­de sie den Wil­len Got­tes in Fra­ge stellen.

Des­halb läßt der Kar­di­nal und Kir­chen­recht­ler auch kei­nen Zwei­fel, daß die Zulas­sung der wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen zur Kom­mu­ni­on nicht nur eine Ände­rung der Pra­xis, son­dern eine Ände­rung der Glau­bens­leh­re wäre. Und das, obwohl deren Ver­fech­ter das genaue Gegen­teil behaup­ten. Die Glau­bens­leh­re aber kön­ne allein schon wegen der ihr eige­nen Natur nicht geän­dert wer­den, wenn sie Teil des authen­ti­schen Lehr­am­tes der Kir­che ist. Bevor also über­haupt über eine Ände­rung gespro­chen wer­den kann, sei die Natur des dis­ku­tier­ten Gegen­stan­des zu prüfen.

Gefährlicher Präzedenzfall mit unvorstellbar schwerwiegenden Folgen

Zudem sei zu fra­gen, ob eine Bischofs­syn­ode über eine Zustän­dig­keit besitzt, eine sol­che Fra­ge zu behan­deln. „Wer ver­fügt über­haupt über die Zustän­dig­keit das Lehr­amt zu ändern?“ Ein ein­sei­ti­ger Ein­griff wäre „ein gefähr­li­cher Präzedenzfall“.

Die Fol­gen des Kas­per Vor­schlags wären zudem „unvor­stell­bar schwerwiegend“:

  • weil die Zulas­sung einer Per­son im Stand der Tod­sün­de mit kirch­li­cher Zustim­mung zur Kom­mu­ni­on die Gefahr des Sakri­legs und der Schän­dung der Eucha­ri­stie in sich birgt;
  • weil damit gene­rell der Grund­satz in Fra­ge gestellt wür­de, daß als Zugang zur Eucha­ri­stie der Stand der hei­lig­ma­chen­den Gna­de Vor­aus­set­zung ist, beson­ders jetzt, wo in der Kir­che eine all­ge­mei­ne Pra­xis des Kom­mu­nion­emp­fangs ohne vor­he­ri­ge sakra­men­ta­le Beich­te ein­ge­führt wur­de oder ein­ge­führt wird, mit allen nega­ti­ven Fol­gen, die die­se Pra­xis mit sich bringt;
  • weil die Zulas­sung eines Gläu­bi­gen, der more uxorio lebt, auch die Infra­ge­stel­lung der auf dem Sech­sten Gebot grün­den­den Sexu­al­mo­ral bedeu­ten würde;
  • und schließ­lich weil auf die­se Wei­se dem außer­ehe­li­chen Zusam­men­le­ben Bedeu­tung bei­gemes­sen wür­de und fak­tisch der Grund­satz der Unauf­lös­lich­keit der Ehe geschwächt würde.

In einem wei­te­ren Teil führt Kar­di­nal De Pao­lis die Grün­de zur Ver­tei­di­gung der kirch­li­chen Ehe- und Sakra­men­ten­leh­re an.

Und was sagt Papst Franziskus zu allem?

Papst Fran­zis­kus äußer­te sich bis­her nicht offi­zi­ell zur Fra­ge. Eine Rei­he von inof­fi­zi­el­len Gesten und Ent­schei­dun­gen wei­sen jedoch dar­auf hin, daß das Kir­chen­ober­haupt die Posi­ti­on von Kar­di­nal Kas­per teilt, den er zum Sprach­rohr die­ser Rich­tung mach­te. Allein die Selbst­si­cher­heit, mit der der deut­sche Kar­di­nal auf­tritt, bestä­tigt die­se Annahme.

Zuletzt spiel­te der Papst in sei­nem Inter­view mit der argen­ti­ni­schen Tages­zei­tung La Naci­on vom 7. Dezem­ber auf das The­ma an. Das Inter­view führ­te die Papst-Bio­gra­phin Eli­sa­bet­ta Piqué.

„Im Fall der wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen: Was machen wir mit ihnen, wel­che Tür kann man öff­nen? Es gibt eine pasto­ra­le Unru­he: Also geben wir ihnen die Kom­mu­ni­on? Es ist kei­ne Lösung, ihnen die Kom­mu­ni­on zu geben. Das allein ist nicht die Lösung. Die Lösung ist die Inte­gra­ti­on. Sie sind nicht exkom­mu­ni­ziert, sicher. Aber sie dür­fen nicht Tauf­pa­ten sein, sie dür­fen in der Mes­se die Lesun­gen nicht lesen, sie dür­fen die Kom­mu­ni­on nicht aus­tei­len, sie dür­fen den Kate­chis­mus nicht leh­ren, sie dür­fen sie­ben Din­ge nicht tun. Ich habe die Liste hier. Schluß! Wenn ich das erzäh­le, wür­den sie wirk­lich wie Exkom­mu­ni­zier­te wir­ken! Also, die Türen etwas wei­ter öffnen.“

Und in Zusam­men­hang weiter:

„Einer hat mir ein­mal gesagt: ‘Ja, sicher, die Unter­schei­dung geht schon gut, aber wir brau­chen kla­re­re Din­ge‘. Ich habe ihm gesagt: ‚Sehen Sie, ich habe eine Enzy­kli­ka und ein Apo­sto­li­sches Schrie­ben geschrie­ben, stän­dig mache ich Erklä­run­gen und hal­te Pre­dig­ten, und das ist das Lehr­amt. Was dort ist, ist das, was ich den­ke, nicht das, was die Medi­en behaup­ten, daß ich den­ke. Gehen Sie hin und suchen Sie und es ist klar.“

Damit blei­ben aber wei­ter­hin erheb­li­che Zwei­fel, wel­che Hal­tung der Papst nun wirk­lich ein­nimmt. Was das Kir­chen­ober­haupt für „klar“ hält, ist bei nähe­rem Hin­se­hen eben kei­nes­wegs so klar. Auch aus der Ant­wort im Inter­view läßt sich letzt­lich alles hin­ein­in­ter­pre­tie­ren, was man hin­ein­in­ter­pre­tie­ren möchte.

Das voll­stän­di­ge Inter­view wur­de in der Aus­ga­be des Osser­va­to­re Roma­no vom 10. Dezem­ber in ita­lie­ni­scher Über­set­zung abgedruckt.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Set­ti­mo Cielo

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