Mater semper certa? In Belgien nicht mehr


Vater, Mutter, Kinder: Die Familie hat viele Feinde.
Vater, Mut­ter, Kin­der: Die Fami­lie hat vie­le Feinde.

(Brüs­sel) Mater sem­per cer­ta est, pater num­quam, hieß es im alten Rom. Die Mut­ter ist immer sicher, der Vater nie. Sie irr­ten sich. Mit 1. Janu­ar 2015 tritt in Bel­gi­en ein neu­es Gesetz in Kraft, das auto­ma­tisch die les­bi­sche Freun­din der Mut­ter zur „zwei­ten Mut­ter“ eines Kin­des macht.

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Bel­gi­en wird welt­weit das erste Land sein, das eine „ver­mu­te­te Mut­ter­schaft“ ein­führt. Die Abstam­mung eines Kin­des von einer Mut­ter im recht­li­chen Sinn ist durch die Geburt immer sicher fest­stell­bar, das woll­te der römi­sche Rechts­spruch aus­sa­gen, nicht aber die des Vaters. Theo­re­tisch war immer die Mög­lich­keit eines Kuckucks­kin­des gege­ben. Aus die­sem Grund sprach man von einer „ver­mu­te­ten Vater­schaft“, die man recht­lich zu klä­ren versuchte.

Das neue bel­gi­sche Gesetz soll Les­ben „das Leben erleich­tern“, die Kin­der haben wol­len, was auf­grund ihrer sexu­el­len Nei­gung ein Wider­spruch ist. Doch im Zeit­al­ter „öko-grü­ner“ Sen­si­bi­li­tät darf die Natur kei­ne Gren­zen auferlegen.

Derzeitige Rechtslage

In Bel­gi­en wur­de die „Homo-Ehe“ 2003 lega­li­siert. Eben­so legal ist künst­li­che Befruch­tung für les­bi­sche oder allein­ste­hen­de Frau­en. Wenn eine les­bi­sche Frau ein im Labor künst­lich gezeug­tes Kind zur Welt bringt, hat die les­bi­sche „Ehe­part­ne­rin“ kei­ne recht­li­che Bezie­hung zum Kind. Um eine sol­che zu erlan­gen, muß ein Adop­ti­ons­an­trag gestellt und die damit ver­bun­de­ne Pro­ze­dur ein­ge­hal­ten wer­den. Dazu gehört die Eig­nungs­prü­fung durch Fra­gen­ka­ta­log und Psychologengespräch.

Das will man Les­ben aber nicht antun. Wer weiß, was dabei her­aus­kom­men könn­te. Aus die­sem Grund erfand das bel­gi­sche Par­la­ment mit der Behaup­tung, eine „Gleich­stel­lung“ mit hete­ro­se­xu­el­len Paa­ren her­zu­stel­len und damit impli­zit eine „Dis­kri­mi­nie­rung“ abzu­stel­len, eine „Mut­ter­schafts­ver­mu­tung“. Mit die­sem gro­tes­ken Trick, der eine Ana­lo­gie zur Vater­schafts­ver­mu­tung dar­stellt und wie­der­um „Gleich­heit“ sug­ge­rie­ren soll, gilt die les­bi­sche Gefähr­tin der Mut­ter auto­ma­tisch als „Vater“, nein als „zwei­te Mut­ter“ des Kin­des, was die Sache voll­ends ad absur­dum führt. Soll­ten die bei­den Les­ben nicht ver­hei­ra­tet sein, genügt die blo­ße Aner­ken­nung des Kin­des vor zustän­di­gen Beamten.

„Die Ehe ist vor­han­den, das Haus, dann ein Kind, wie bei allen Paa­ren, die sich lie­ben und die eine Fami­lie grün­den wol­len, und dann wenn das Kind gebo­ren wird, bist du nie­mand für das Kind“, erklär­te die Les­be Anne Sophie Bap­tist der bel­gi­schen Tages­zei­tung Rtbf. „Mein Name erscheint nicht ein­mal auf der Geburts­ur­kun­de. Das ist demü­ti­gend, denn die­ses Kind habe ich mir genau­so gewünscht wie mei­ne Lebens­ge­fähr­tin. Statt des­sen bist du nie­mand“, empört sich die Frau, obwohl sie kei­nen Anteil an der Kin­des­zeu­gung hat.

Wen interessiert der Schutz des Kindes?

Trotz anders­lau­ten­der Erklä­run­gen des bel­gi­schen Par­la­ments ist die „Mut­ter­schafts­ver­mu­tung“ etwas ganz ande­res als die Vater­schafts­ver­mu­tung. Letz­te­re dient dem Schutz des Kin­des sowie dem Schutz der Fami­lie und deren Sta­bi­li­tät. Sie geht davon aus, daß im Fal­le eines ver­hei­ra­te­ten Ehe­paars der Ehe­mann der Frau auch der Kin­des­va­ter ist.

Die „Mut­ter­schafts­ver­mu­tung“ wirft künst­lich eine Fra­ge auf, die sich gar nicht stellt, da die Mut­ter­schaft durch die Gebä­ren­de geklärt ist. Künst­li­che Befruch­tungs­for­men machen heu­te bereits die Ver­wen­dung von Eiern zwei­er Frau­en mög­lich, wobei zunächst unge­klärt bleibt, wel­ches befruch­te­te Ei letzt­lich zur Ent­ste­hung eines Kin­des führt. Oder aber die Gebä­ren­de läßt sich die künst­lich befruch­te­te Eizel­le ihrer les­bi­schen Gelieb­ten ein­set­zen. Die Tech­nik ver­nich­tet die Natur. Grund­sätz­lich gilt jedoch als anzu­neh­men, daß die Lebens­ge­fähr­tin einer Les­be kei­nen bio­lo­gi­schen Anteil am Kind hat.

Abge­se­hen davon, daß die „Mut­ter­schafts­ver­mu­tung“ damit fast sicher falsch ist, blei­ben die Rech­te des Kin­des in die­ser wider­na­tür­li­chen Selbst­ver­wirk­li­chung Erwach­se­ner völ­lig unbe­rück­sich­tigt. Die­sem wird näm­lich das Recht auf einen Vater eben­so ver­wei­gert, wie das Wis­sen, wer über­haupt der Vater ist.

Diskriminierte Schwule?

Die Rech­te und Inter­es­sen der Kin­der schei­nen in Bel­gi­en jedoch nie­mand zu inter­es­sie­ren. Nicht das Par­la­ment und schon gar nicht die Homo­se­xu­el­len. Ganz im Gegen­teil. Die ein­zi­ge öffent­lich ver­nehm­ba­re Kri­tik gegen das neue Gesetz kam von Schwu­len, die sich „dis­kri­mi­niert“ sehen, weil sie nicht berück­sich­tigt wur­den. „Die Abge­ord­ne­ten haben berück­sich­tigt, daß für Män­ner die Anmie­tung eines Ute­rus not­wen­dig wäre“, erklär­te die Juri­stin Emi­lie Van den Broeck vom Bun­des­zen­trum für Chan­cen­gleich­heit die Par­la­ments­ent­schei­dung. Die Anmie­tung eines Ute­rus, geschönt Leih­mut­ter­schaft genannt, ist in Bel­gi­en aber nicht erlaubt. „Die­se Fra­ge hät­te einer wei­te­ren Debat­te bedurft“, so Van den Broeck.

Ganz anders sieht das die auf Fami­li­en­recht spe­zia­li­sier­te Juri­stin Natha­lie Uyt­ten­dae­le: „Die Män­ner könn­ten sich dis­kri­mi­niert füh­len. Es ist klar, daß es Unter­schie­de zwi­schen Män­nern und Frau­en gibt. Vater­schaft und Mut­ter­schaft sind natür­lich nicht das­sel­be. Eine dis­kri­mi­nie­ren­de Behand­lung könn­te jedoch auf­ge­wor­fen wer­den und vor dem Ver­fas­sungs­ge­richt eine Ant­wort erhal­ten“. Eine Aus­sa­ge, die wie eine Dro­hung klingt.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Tempi

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6 Kommentare

  1. Nur noch pein­lich. Das ist also das Ergeb­nis derer, die sich einst auf die Natur bezo­gen und ihrer Freunde.

  2. Die Moral in Bel­gi­en ist inzwi­schen tief unter Null gesackt- fak­tisch wird dort eine teuf­li­sche Anti­mo­ral gehegt.
    Quos deus per­de­re vult, pri­us dementat.

    • Ja, schon sehr, sehr lan­ge. Jedoch, oder des­halb, gibt es immer wie­der, klei­ne und gro­sse Wun­der, wun­der­ba­re Men­schen. Auch Freu­de, z.B.das Pon­ti­fi­kal­amt S.E.Jean Pierre Del­ville, Bischof von Lüt­tich … Habe mir auch zum Andenken gekauft bei Una Voce​.de, ein Video im Rah­men der Köl­ner Lit­ur­gi­scher Tagung. Anbei ist auch das Pon­ti­fi­kal­amt S.E.Athanasius Schnei­der und ein Levi­tier­tes Requi­em, Prof. Andre­as Woll­bold. Gelobt sei Jesus Christus.

  3. Wer Ver­lan­gen danach ver­spürt, sei­ne Beschränkt­heit zu mes­sen, der zäh­le die Anzahl der Din­ge, die ihm ein­leuch­tend erscheinen.

  4. Da stellt man sich doch glatt die Fra­ge, war­um die les­bi­sche Freun­din der Mut­ter nicht zum Vater erklärt wird. Ich gehe aller­dings davon aus, dass das dem­nächst kommt. Denn wel­che der neu­en Leh­ren sprä­che denn über­haupt dagegen?

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