
(Brüssel) Mater semper certa est, pater numquam, hieß es im alten Rom. Die Mutter ist immer sicher, der Vater nie. Sie irrten sich. Mit 1. Januar 2015 tritt in Belgien ein neues Gesetz in Kraft, das automatisch die lesbische Freundin der Mutter zur „zweiten Mutter“ eines Kindes macht.
Belgien wird weltweit das erste Land sein, das eine „vermutete Mutterschaft“ einführt. Die Abstammung eines Kindes von einer Mutter im rechtlichen Sinn ist durch die Geburt immer sicher feststellbar, das wollte der römische Rechtsspruch aussagen, nicht aber die des Vaters. Theoretisch war immer die Möglichkeit eines Kuckuckskindes gegeben. Aus diesem Grund sprach man von einer „vermuteten Vaterschaft“, die man rechtlich zu klären versuchte.
Das neue belgische Gesetz soll Lesben „das Leben erleichtern“, die Kinder haben wollen, was aufgrund ihrer sexuellen Neigung ein Widerspruch ist. Doch im Zeitalter „öko-grüner“ Sensibilität darf die Natur keine Grenzen auferlegen.
Derzeitige Rechtslage
In Belgien wurde die „Homo-Ehe“ 2003 legalisiert. Ebenso legal ist künstliche Befruchtung für lesbische oder alleinstehende Frauen. Wenn eine lesbische Frau ein im Labor künstlich gezeugtes Kind zur Welt bringt, hat die lesbische „Ehepartnerin“ keine rechtliche Beziehung zum Kind. Um eine solche zu erlangen, muß ein Adoptionsantrag gestellt und die damit verbundene Prozedur eingehalten werden. Dazu gehört die Eignungsprüfung durch Fragenkatalog und Psychologengespräch.
Das will man Lesben aber nicht antun. Wer weiß, was dabei herauskommen könnte. Aus diesem Grund erfand das belgische Parlament mit der Behauptung, eine „Gleichstellung“ mit heterosexuellen Paaren herzustellen und damit implizit eine „Diskriminierung“ abzustellen, eine „Mutterschaftsvermutung“. Mit diesem grotesken Trick, der eine Analogie zur Vaterschaftsvermutung darstellt und wiederum „Gleichheit“ suggerieren soll, gilt die lesbische Gefährtin der Mutter automatisch als „Vater“, nein als „zweite Mutter“ des Kindes, was die Sache vollends ad absurdum führt. Sollten die beiden Lesben nicht verheiratet sein, genügt die bloße Anerkennung des Kindes vor zuständigen Beamten.
„Die Ehe ist vorhanden, das Haus, dann ein Kind, wie bei allen Paaren, die sich lieben und die eine Familie gründen wollen, und dann wenn das Kind geboren wird, bist du niemand für das Kind“, erklärte die Lesbe Anne Sophie Baptist der belgischen Tageszeitung Rtbf. „Mein Name erscheint nicht einmal auf der Geburtsurkunde. Das ist demütigend, denn dieses Kind habe ich mir genauso gewünscht wie meine Lebensgefährtin. Statt dessen bist du niemand“, empört sich die Frau, obwohl sie keinen Anteil an der Kindeszeugung hat.
Wen interessiert der Schutz des Kindes?
Trotz anderslautender Erklärungen des belgischen Parlaments ist die „Mutterschaftsvermutung“ etwas ganz anderes als die Vaterschaftsvermutung. Letztere dient dem Schutz des Kindes sowie dem Schutz der Familie und deren Stabilität. Sie geht davon aus, daß im Falle eines verheirateten Ehepaars der Ehemann der Frau auch der Kindesvater ist.
Die „Mutterschaftsvermutung“ wirft künstlich eine Frage auf, die sich gar nicht stellt, da die Mutterschaft durch die Gebärende geklärt ist. Künstliche Befruchtungsformen machen heute bereits die Verwendung von Eiern zweier Frauen möglich, wobei zunächst ungeklärt bleibt, welches befruchtete Ei letztlich zur Entstehung eines Kindes führt. Oder aber die Gebärende läßt sich die künstlich befruchtete Eizelle ihrer lesbischen Geliebten einsetzen. Die Technik vernichtet die Natur. Grundsätzlich gilt jedoch als anzunehmen, daß die Lebensgefährtin einer Lesbe keinen biologischen Anteil am Kind hat.
Abgesehen davon, daß die „Mutterschaftsvermutung“ damit fast sicher falsch ist, bleiben die Rechte des Kindes in dieser widernatürlichen Selbstverwirklichung Erwachsener völlig unberücksichtigt. Diesem wird nämlich das Recht auf einen Vater ebenso verweigert, wie das Wissen, wer überhaupt der Vater ist.
Diskriminierte Schwule?
Die Rechte und Interessen der Kinder scheinen in Belgien jedoch niemand zu interessieren. Nicht das Parlament und schon gar nicht die Homosexuellen. Ganz im Gegenteil. Die einzige öffentlich vernehmbare Kritik gegen das neue Gesetz kam von Schwulen, die sich „diskriminiert“ sehen, weil sie nicht berücksichtigt wurden. „Die Abgeordneten haben berücksichtigt, daß für Männer die Anmietung eines Uterus notwendig wäre“, erklärte die Juristin Emilie Van den Broeck vom Bundeszentrum für Chancengleichheit die Parlamentsentscheidung. Die Anmietung eines Uterus, geschönt Leihmutterschaft genannt, ist in Belgien aber nicht erlaubt. „Diese Frage hätte einer weiteren Debatte bedurft“, so Van den Broeck.
Ganz anders sieht das die auf Familienrecht spezialisierte Juristin Nathalie Uyttendaele: „Die Männer könnten sich diskriminiert fühlen. Es ist klar, daß es Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt. Vaterschaft und Mutterschaft sind natürlich nicht dasselbe. Eine diskriminierende Behandlung könnte jedoch aufgeworfen werden und vor dem Verfassungsgericht eine Antwort erhalten“. Eine Aussage, die wie eine Drohung klingt.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Tempi
Nur noch peinlich. Das ist also das Ergebnis derer, die sich einst auf die Natur bezogen und ihrer Freunde.
der Staatfunk leugnet schon gesendete Beiträge:
http://www.mmnews.de/index.php/etc/29799-ard-hr-leugnet-sex-mit-hunden-kampagne
jeder der noch GEZ Gebühren zahlt muss beichten gehen!
Die Moral in Belgien ist inzwischen tief unter Null gesackt- faktisch wird dort eine teuflische Antimoral gehegt.
Quos deus perdere vult, prius dementat.
Ja, schon sehr, sehr lange. Jedoch, oder deshalb, gibt es immer wieder, kleine und grosse Wunder, wunderbare Menschen. Auch Freude, z.B.das Pontifikalamt S.E.Jean Pierre Delville, Bischof von Lüttich … Habe mir auch zum Andenken gekauft bei Una Voce.de, ein Video im Rahmen der Kölner Liturgischer Tagung. Anbei ist auch das Pontifikalamt S.E.Athanasius Schneider und ein Levitiertes Requiem, Prof. Andreas Wollbold. Gelobt sei Jesus Christus.
Wer Verlangen danach verspürt, seine Beschränktheit zu messen, der zähle die Anzahl der Dinge, die ihm einleuchtend erscheinen.
Da stellt man sich doch glatt die Frage, warum die lesbische Freundin der Mutter nicht zum Vater erklärt wird. Ich gehe allerdings davon aus, dass das demnächst kommt. Denn welche der neuen Lehren spräche denn überhaupt dagegen?