„Heimlicher Paukenschlag“ im kirchlichen Arbeitsrecht?


DBK Arbeitsrecht
DBK Arbeits­recht

(Bonn) Der ange­se­he­ne Vati­kan­jour­na­list Edward Pen­tin spe­ku­lier­te am ver­gan­ge­nen Sams­tag, 22. Novem­ber 2014, über einen bevor­ste­hen­den „heim­li­chen Pau­ken­schlag“ der Deut­schen Bischofskonferenz. 

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„Mit dem jüng­sten einer Rei­he von Ver­su­chen der deut­schen Bischö­fe, die Leh­re der Kir­che in Ein­klang mit säku­la­ren Wer­ten zu brin­gen, plant ein Unter­aus­schuss der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, das kirch­li­che Arbeits­recht zu ändern, um Ange­stell­ten der Kir­che, die homo­se­xu­ell oder geschie­den und zivil wie­der­ver­hei­ra­tet sind, zu erlau­ben, in kirch­li­chen Insti­tu­tio­nen zu arbei­ten.“ Bis­lang müs­sen die Mit­ar­bei­ter im kirch­li­chen Dienst mehr oder weni­ger auf dem Boden der Leh­re der Kir­che stehen.

In einem Arti­kel für arbeits​recht​.de beschreibt Nadi­ne Burgs­mül­ler, Fach­an­wäl­tin für Arbeits­recht, das gegen­wär­ti­ge kirch­li­che Arbeits­recht wie folgt: „Im Rah­men die­ser Gestal­tungs­form kön­nen die Kir­chen den Arbeits­ver­trä­gen das beson­de­re Leit­bild einer christ­li­chen Dienst­ge­mein­schaft zu Grun­de legen. Das erlaubt es den Kir­chen dann, ihren Arbeit­neh­mern beson­de­re Loya­li­täts­pflich­ten auf­zu­er­le­gen und die Arbeit­neh­mer auf Grund der Arbeits­ver­trä­ge zur Ein­hal­tung der tra­gen­den Grund­sät­ze der kirch­li­chen Glau­bens- und Sit­ten­leh­re zu ver­pflich­ten. Mit­ar­bei­ter der katho­li­schen Kir­che, auf deren Arbeits­ver­hält­nis­se die ‚Grund­ord­nung des kirch­li­chen Dien­stes im Rah­men kirch­li­cher Arbeits­ver­hält­nis­se‘ ange­wen­det wird, unter­wer­fen sich mit der Unter­zeich­nung des Arbeits­ver­tra­ges den Grund­sät­zen der katho­li­schen Kir­che wie etwa der Unauf­lös­bar­keit der Ehe. Die Ver­let­zung sol­cher Grund­sät­ze kann im Ein­zel­fall dazu füh­ren, dass sogar eine frist­lo­se Kün­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses als sach­lich gerecht­fer­tigt erscheint.“

Ein wesent­li­cher Grund für die erwar­te­te Ände­rung des kirch­li­chen Arbeits­rechts sei, so Edward Pen­tim im „Natio­nal Catho­lic Regi­ster“, die „berüch­tig­te Kir­chen­steu­er“, die zu Bequem­lich­keit auf Sei­ten der Kir­che geführt habe. Laut Pen­tin sag­te ein Kon­takt in der deut­schen Kir­che, es sei für vie­le Bischö­fe „schlicht aus­rei­chend, die Steu­er zu zah­len. Sie sind der Ansicht, man müs­se das Pri­vat­le­ben der Leu­te kei­ner Prü­fung unter­zie­hen.“ Die pasto­ra­len Kon­se­quen­zen einer mög­li­chen Ände­rung des kirch­li­chen Arbeits­rechts wären signi­fi­kant: „Jene, die in Bezie­hun­gen leben, wel­che die Kir­che stets als sünd­haft betrach­tet hat, wür­den zukünf­tig ihre Lebens­for­men impli­zit bestä­tigt sehen.“

Am heu­ti­gen Diens­tag, 25. Novem­ber 2014, ver­öf­fent­lich­te die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz eine vage Pres­se­mit­tei­lung, wonach der Stän­di­ge Rat in den letz­ten Tagen „über aktu­el­le Fra­gen zum kirch­li­chen Arbeits­recht“ bera­ten habe. „Im Mit­tel­punkt stan­den die geplan­ten Ände­run­gen der Loya­li­täts­ver­pflich­tun­gen.“ Man habe zudem über die Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vom 20. Novem­ber 2014 gespro­chen, wonach ver­trag­lich ver­ein­bar­te Loya­li­täts­ob­lie­gen­hei­ten in kirch­li­chen Arbeits­ver­hält­nis­sen wei­ter­hin nur ein­ge­schränk­ter Über­prü­fung durch die staat­li­chen Gerich­te unter­lie­gen. Dies sei bei den Bischö­fen „auf ein posi­ti­ves Echo“ gesto­ßen, da man dar­in „eine Bekräf­ti­gung des kirch­li­chen Selbst­be­stim­mungs­recht“ sehe. Eine abschlie­ßen­de Erklä­rung zu die­sem The­ma wer­de von einer Arbeits­grup­pe unter dem Vor­sitz des Köl­ner Erz­bi­schofs Rai­ner Maria Kar­di­nal Woel­ki bis spä­te­stens zum 27. April 2015 vorgenommen.

Trotz der schein­ba­ren vor­läu­fi­gen Ent­war­nung ist erwäh­nens­wert, dass Edward Pen­tin den Sekre­tär der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, Pater Hans Lan­gen­dör­fer SJ, für die mög­li­cher­wei­se immer noch bevor­ste­hen­den Locke­rung des kirch­li­chen Arbeits­rechts ver­ant­wort­lich macht. Sei­ner Quel­len zufol­ge, so Pen­tin, sei­en die Ände­rungs­vor­schlä­ge viel­leicht für rund andert­halb Jah­re im Gehei­men aus­ge­ar­bei­tet und geprüft wor­den. Die Spra­che der Ände­run­gen sei „absicht­lich nebu­lös“, mit For­mu­lie­run­gen „wie Wackel­pud­ding, nicht sehr kon­kret, und daher offen für Interpretationen“.

Text: M. Bene­dikt Buerger
Bild: DBK (Screen­shot)

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26 Kommentare

  1. Das Gan­ze ist ein eher lächer­li­cher, rein vir­tu­el­ler Streit. De iure mag man da rin­gen, als ob es um die letz­ten Din­ge geht. De fac­to ist es längst land­auf, land­ab Usus, daß der „Arbeit­ge­ber Kir­che“ gar nix mehr macht, wenn kirch­li­che Ange­stell­te nicht den mora­li­schen Grund­sät­zen der Kir­che ent­spre­chend leben. Höch­stens bei einem pro­mi­nen­ten Chef­arzt oder so, wo das evt. öffent­lich durch­ge­kaut wird, wagt man noch eine Kündigung. 

    Hier gilt der Grund­satz mal anders­rum: Die Gro­ßen hängt man, die Klei­nen lässt man laufen.

    • @Ultramontanus

      Auch wenn Sie in der Beschrei­bung des Ist-Zustands recht haben mögen, so ver­ken­nen Sie doch die Aus­wir­kun­gen, die eine Ände­rung des Arbeits­rechts hät­te. Im Gegen­satz zum Arti­kel hier hat kath​.net dies sehr gut zusam­men gefasst:

      Geg­ner der Ände­run­gen wür­den befürch­ten, dass die­se Ände­run­gen dazu benutzt wer­den wür­den, jenen Ange­stell­ten zu kün­di­gen, die die kirch­li­che Leh­re schät­zen. Als Vor­wand für sol­che Ent­las­sun­gen könn­te dann gel­tend gemacht wer­den, dass die­se „zu katho­li­schen“ Ange­stell­ten Ärger­nis aus­lö­sten, weil sie eine „nega­ti­ve Atmo­sphä­re“ verursachten.

      Es wür­de also zu einer Ver­keh­rung kom­men, wel­che Arbeits­ver­hält­nis­se sich in völ­li­ger Legi­ti­mi­tät befin­den und wel­che gera­de noch so gedul­det wer­den (oder eben auch nicht).

      Totus tuus

  2. Wenn das zur Regel wird,
    ich gebe mei­ne Kin­der kei­nem Homo­se­xu­el­len (Leh­rer, Jugend­grup­pen­lei­ter, Oberministranten),
    ich gebe mei­ne Kin­der kei­nem Ehe­bre­cher (Leh­rer, Jugendgruppenleiter)
    sie kön­nen nicht anders – durch ihr so sein prä­gen sie Kin­der falsch.

    Ich muss in kirch­li­chen Insti­tu­tio­nen ver­trau­en kön­nen, dass alle Mit­ar­bei­ter katho­lisch den­ken, im Kreissaal möch­te ich ver­trau­en kön­nen, dass mich kei­ner ste­ri­li­siert, unter dem Gut­män­tel­chen „zur Ver­mei­dung von Kom­pli­ka­tio­nen“, in der Schu­le möch­te ich sicher sein, dass nicht quer über alle Fächer Homo­se­xua­li­tät als nor­mal hin­ge­stellt wird, in Jugend­grup­pen brau­che ich auch kei­nen Ehe­bre­cher, der mit sei­ner Patch­work­fa­mi­lie am Lager­feu­er Lie­der anstimmt. Als Pres­se­spre­cher der Bischö­fe brau­che ich kei­ne Nicht-Katho­li­ken, wel­cher Art auch immer, die jeg­li­ches Wort bis an die äußer­sten Gum­mi­gren­zen der Inter­pre­ta­ti­on in ihrem eige­nen Sinn verzerren.
    Wenn wir unse­re katho­li­schen Ein­rich­tun­gen nicht mehr mit gläu­bi­gen Katho­li­ken beset­zen kön­nen, müs­sen wir sie abschaffen.
    Es ist wirk­lich unglaub­lich, in wel­chem Tem­po alles zusam­men­bricht, zum see­li­schen Tod von Millionen.

    • Die­se Sicher­hei­ten gibt es nir­gends mehr in Deutsch­land. So gel­ten bei­spiels­wei­se auch für katho­li­sche Schu­len die säku­lar vor­ge­schrie­be­nen Bildungspläne.
      Und ich stim­me Ihnen zu: Was nicht wahr­haft katho­lisch ist, ist bes­ser gar nicht.
      Die­se Irre­füh­rung heut­zu­ta­ge, die­ses Segeln unter fal­scher Flag­ge, ist eine ganz schlim­me Sünde.

    • Das alles haben Sie in Deutsch­lasnd längst ver­lo­ren. Sie haben in kei­ner Schu­le die Gewähr, dass ihre Kin­der von treu­en Ehe­leu­ten unter­rich­tet wer­den. Von ande­ren Sünde®n ganz zu schweigen.
      In wel­ches Land wol­len Sie aus­wan­dern, wo noch garan­tiert ist, was Sie wol­len? Mir fällt kei­nes ein. Auch Polen, irland oder Mal­ta nicht mehr, die selt­sa­mer­wei­se immer noch als beson­ders „katho­li­sche“ Staa­ten gelten.

      • Mal ohne jeden Zynis­mus. Auch wenn es in „IS“-Zeiten nicht gera­de catho­li­cal cor­rect ist, aber mora­lisch steht gläu­bi­gen Katho­li­ken jeder streng mus­li­mi­sche Staat 10 Mal näher als der deka­den­te „Westen“. Das ist mal sicher.

  3. Das katho­li­sche Arbeits­recht sieht bei einem Men­schen, der homo­se­xu­ell ist, des­halb kei­ne Kün­di­gung vor. 

    Im Tages­ge­schäft wird das ohne­hin nicht so heiß geges­sen, wie es anders­wo gekocht wird. 

    Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und vie­le Kran­ken­häu­ser fin­den ohne­hin kaum Pfle­ge­per­so­nal, wür­den sie dann noch die vie­len in zwei­ter Ehe Ver­hei­ra­te­ten raus­wer­fen, wür­de es schwarz aus­se­hen. Daher juckt das in vie­len katho­li­schen Ein­rich­tun­gen mit gutem Recht niemanden.

    • Wir haben in Deutsch­land rund 420 Kran­ken­häu­ser und Kli­ni­ken in katho­li­scher Trä­ger­schaft, die Zahl der Pfle­ge­ein­rich­tun­gen für alte und behin­der­te Men­schen sowie der Sozi­al­sta­tio­nen ist noch höher. Gera­de in den rei­nen Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Sozi­al­sta­tio­nen fehlt seit lan­gem Personal.

      Wür­de man jetzt alle Pfle­ge­kräf­te, Ärz­te, Rein­gungs- und son­sti­ge Ser­vice­kräf­te in die­sen Ein­rich­tun­gen kün­di­gen, weil sie aus der Kir­che aus­ge­tre­ten oder geschie­den und wie­der­ver­hei­ra­tet sind, wür­de das gan­ze System zusammenbrechen. 

      Wer also den Anspruch hat, in einer katho­li­schen Ein­rich­tung aus­schließ­lich von gläu­bi­gen Katho­li­ken gepflegt oder behan­delt zu wer­den, der möge aus sei­nem Dorn­rös­chen­schlag erwachen. 

      Und bit­te auch gleich­zei­tig kon­kre­te Lösungs­vor­schlä­ge nen­nen, wo und wie er die Tau­sen­den dann zusätz­lich feh­len­den Pfle­ge­kräf­te rekru­tie­ren will. Selbst seit vie­len Jah­ren in der Pfle­ge tätig habe ich bis­lang den Pool katho­li­scher Pfle­ge­kräf­te, die nur dar­auf war­ten, auf die katho­li­schen Ein­rich­tun­gen los­ge­las­sen zu wer­den, noch nicht ent­deckt. Wo sind sie denn alle?

      • Pri­va­ti­sie­ren, an die Bör­se mit den gan­zen Kran­ken­häu­sern und mit den Erlö­sen noch ein paar Ordi­na­ria­te neu bau­en und für zusätz­lich ein­zu­rich­ten­de Gre­mi­en und Stuhl­krei­se erweitern?

      • Die Ret­tung einer See­le wiegt unend­lich schwe­rer als die Ret­tung der kör­per­li­chen Gesund­heit aller Menschen.

      • @ Kosta­di­nov und Morgenes

        Ich sehe, Sie haben also kei­ne Ant­wor­ten auf die­ses Pro­blem, wel­ches dann ganz kon­kret wür­de. Wie erwartet…

      • Sie haben anschei­nend die Iro­nie nicht ver­stan­den, macht aber nix, ist auch ne deut­sche Krank­heit, genau wie die Kir­chen­steu­er oder die Tat­sa­che, dass die kath. Kir­che der zweit­gröss­te Arbeit­ge­ber in einem nur zu 40% katho­li­schen Land ist. Und von die­sen 40% kom­men neun Zehn­tel am Sonn­tag nim­mer zur Mes­se, haben also inner­lich gekün­digt. Gret­chen­fra­ge ist also: Machen wir jetzt Busi­ness oder sind wir fürs ewi­ge Leben zustän­dig? Die Bischö­fe schei­nen im Sin­ne von Busi­ness zu denken

      • @Kostadinov

        Und Sie haben lei­der die­se eben­falls typisch deut­sche Unart an sich, Fra­ge­stel­lun­gen, denen man kei­ne sach­li­che Ant­wort ent­ge­gen­zu­stel­len weiß, ledig­lich mit Iro­nie zu begegnen. 

        Die Gret­chen­fra­ge ist nicht, ob die Kir­che auf Busi­ness macht oder ob sie sich für das ewi­ge Leben zustän­dig fühlt. Die rie­si­ge Anzahl von Kran­ken­häu­sern und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen in katho­li­scher Trä­ger­schaft ist nun mal ein Fakt, der sich nicht ein­fach so ändern lässt. 

        Die Gret­chen­fra­ge ist jene, ob ich als katho­li­scher Trä­ger es mir erlau­ben kann, groß­zü­gig aus­zu­sie­ben, um die Stel­len der dann gekün­dig­ten aus der Kir­che Aus­ge­tre­te­nen, geschie­de­nen Wie­der­ver­hei­ra­te­ten usw. mit den geweih­ten Jung­frau­en und Jung­män­nern zu besetzen.
        Bis­lang konn­te ich den Damm die­ser anste­hen­den Schwem­me durch und durch katho­li­scher Pfle­ge­kräf­te nir­gend­wo entdecken!

        Die Ant­wort ist Nein! Das kön­nen sich die katho­li­schen Trä­ger nicht erlau­ben. Das Per­so­nal­loch, wel­ches dann auf­klaf­fen wür­de, wäre immens. Vor­al­lem vor dem Hin­ter­grund, dass das Per­so­nal im Gesund­heits­we­sen schon seit Jah­ren nicht ausreicht. 

        Es ist leicht, aus der eige­nen Bequem­lich­keit her­aus For­de­run­gen und Erwar­tun­gen ans das kirch­li­che Arbeits­recht zu stel­len. Wie das in der Rea­li­tät funk­tio­nie­ren soll, weiß hier aber auch niemand.

      • Also ich versuch’s sach­li­cher: Wenn man die gan­zen Kran­ken­häu­ser behal­ten will, eben­so die ‎Schulen (wo oft eh schon nicht mehr nach Kate­chis­mus son­dern nach Zeit­geist unter­rich­tet ‎wird), dann muss man wohl beim Per­so­nal Kom­pro­mis­se machen, das sieht man ja sogar beim ‎Personal der DBK…‎

        Sau­be­rer wäre, alles an den Staat zu geben, wo man nicht mehr für Katho­li­zi­tät garan­tie­ren kann

  4. „Ohne Hei­lig­keit wird nie­mand den Herrn schau­en“ – wird nie­mand das Ant­litz Got­tes in der Herr­lich­keit sehen. Nichts unter dem Him­mel kann so gewiss sein wie die­ses, „denn der Mund des Herrn hat gere­det“. Und wenn auch Him­mel und Erde ver­ge­hen, Sei­ne „Wor­te aber wer­den nicht ver­ge­hen“. Die Wahr­schein­lich­keit, dass dies Wort auf die Erde fällt ist eben­so groß, wie dass Gott vom Him­mel fal­len würde.
    Nein, es kann nicht sein. Nie­mand wird mit Gott leben, außer dem, der jetzt für Gott lebt. Nie­mand wird die Herr­lich­keit Got­tes im Him­mel genie­ßen, außer dem, der das Eben­bild Got­tes auf Erden trägt. Nie­mand, der nicht schon hier von Sün­den erlöst ist, wird spä­ter von der Höl­le erlöst wer­den. Nie­mand wird das Reich Got­tes dro­ben sehen, es sei denn, das Reich Got­tes ist schon hier in ihm. Wer immer mit Chri­stus im Him­mel regie­ren wird, muss auf Erden Chri­stus in sich regie­ren las­sen. Er muss Chri­sti Sinn haben, der ihn befä­higt, so zu wan­deln wie Chri­stus wandelte.
    Und doch gibt es sel­ten etwas unter all den Wahr­hei­ten Got­tes, was so wenig von Men­schen ange­nom­men wird, obwohl es so ein­deu­tig ist, und so klar in jedem Teil der Hei­li­gen Schrift gelehrt wird.
    John Wesley

  5. Wenn man sich vor lau­ter Respekt und Hoch­ach­tung vor den Hom­oper­ver­sen über­schlägt, dann muß man natür­lich auch die recht­li­chen Kon­se­quen­zen zie­hen. Auf der einen Sei­te wer­den Schau­pro­zes­se gegen vor­kon­z­li­lia­re Prie­ster­grei­se insze­niert, weil sie vor drei­ßig Jah­ren einem halb­star­ken Fle­gel die wohl­ver­dien­te Wat­schen ver­paßt haben, und dann stellt man hom­oper­ver­se und ehe­bre­che­ri­sche Lai­en in wohl­be­stall­te Posi­tio­nen ein, damit sie im Namen der kon­zi­lia­ren „Kir­che“ ihr Unwe­sen trei­ben kön­nen. Gut, daß bald Schluß mit lustig sein wird!

    • Sehr gut gesagt:
      „.….… und dann stellt man hom­oper­ver­se und ehe­bre­che­ri­sche Lai­en in wohl­be­stall­te Posi­tio­nen ein, damit sie im Namen der kon­zi­lia­ren „Kir­che“ ihr Unwe­sen trei­ben können.“
      Das wäre bzw. wird der kir­chen-gesetz­lich ver­ord­ne­te Super­gau für den Glau­ben und die Sit­ten. Die inner­kirch­li­che Ver­seu­chung umrun­det in Atom­ge­schwin­dig­keit unter Bei­fall den Glo­bus und tötet die Lei­ber der treu­en Chri­sten durch Ver­fol­gung, aber die See­len derer, die sich im Irr­tum fan­gen lassen.
      Ja, gut, dass bald Schluss mit lustig sein wird und Jesus Chri­stus für jede See­le alles unter­nom­men haben wird, damit sie IHN als den wah­ren Gott erkennt und so die Chan­ce erhält, mit frei­em Wil­len ein JA zu JESUS zu sagen. Dann hat Satan kei­ne Macht mehr über die See­le. Mit die­sem JA kann jede See­le, auch die sün­dig­ste, vor der Höl­le geret­tet werden.
      Beten wir in Stell­ver­tre­tung für die Ret­tung aller Seelen.

  6. Das Pro­blem ist ja, dass so vie­le „kirch­li­che Mit­ar­bei­ter“ Lai­en sind. Die ein­fach­ste Lösung, sich vie­ler die­ser Pro­ble­me zu über­he­ben, wäre es, viel kon­se­quen­ter Ordens­leu­te, ins­be­son­de­re geweih­te Jung­frau­en (wegen der For­de­rung nach stär­ke­rer Berück­sich­ti­gung von Frau­en), für kirch­li­che Auf­ga­ben heranzuziehen.

    • Ihre Pro­blem­be­schrei­bung ist zu pau­schal. Lai­en sind oft recht­gläu­bi­ger und zei­gen mehr Glau­bens­treue als Per­so­nen geweih­ten Standes.
      Die von Ihnen erwo­ge­ne „ein­fach­ste Lösung“ funk­tio­niert nicht. Woher neh­men – die vie­len geweih­ten Jungfrauen?

  7. Woher die geweih­ten Jung­frau­en neh­men? Ganz ein­fach! Man muss ledig­lich den kirch­li­chen Glau­ben wie­der pre­di­gen, wonach Geweih­te zu höhe­rer Selig­keit gelan­gen als Eheleute.

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