„Im Buchstaben abgeschlossen“ (Papst Franziskus) – Versuch zur Überwindung von Verständnisbarrieren


Kardinal Raymond Burke
Kar­di­nal Ray­mond Bur­ke, links Kar­di­nal Tagle

Gast­kom­men­tar von Cle­mens Vic­tor Oldendorf.

Anzei­ge

Mein gestern hier erschie­ne­ner Bei­trag „Kar­di­nal Bur­ke – Hoff­nungs­trä­ger Sisy­phos?“ hat in kur­zer Zeit eine rela­ti­ve Flut von Leser­zu­schrif­ten pro­vo­ziert. Viel­leicht ist sie noch gar nicht abge­ebbt. Bis gestern nacht haben die Kom­men­ta­re jeden­falls ganz über­wie­gend gezeigt, daß mein Arti­kel ins­ge­samt unver­stan­den geblie­ben, zumin­dest sei­tens der mei­sten, die sich dazu geäu­ßert haben, miß­ver­stan­den wor­den ist. Das gilt schlimm­sten­falls auch für mei­ne bis­he­ri­gen, auf oder für Katho​li​sches​.info ver­öf­fent­lich­ten Über­le­gun­gen. Dem möch­te ich mit die­ser Erwi­de­rung ent­ge­gen­wir­ken, mich aber damit zual­ler­erst für das Inter­es­se und das Enga­ge­ment bedan­ken, die durch die Dis­kus­si­on bewie­sen wur­den. Um das Ver­ständ­nis wirk­lich auf­zu­hel­len, bemü­he ich mich im fol­gen­den um wo mög­lich merk­satz­haf­te Kürze.

Zu meinem Argumentationsansatz

Was Kar­di­nal Wal­ter Kas­per errei­chen will, ist wahr­schein­lich noch unstrit­tig. Es geht ihm dar­um, wie­der­ver­hei­ra­te­ten, geschie­de­nen Gläu­bi­gen den Emp­fang der hei­li­gen Kom­mu­ni­on zu ermög­li­chen. In wei­te­rer Kon­se­quenz zusätz­lich Per­so­nen, die in homo­se­xu­el­len (Ein­ge­tra­ge­nen) Part­ner­schaf­ten leben. Er spricht das nicht so deut­lich aus, aber um die­se Zie­le zu errei­chen, ent­schließt er sich dazu, die in der klas­si­schen Moral­theo­lo­gie all­ge­mei­ne Über­zeu­gung von der Exi­stenz eines Natur­rechts zu ver­ab­schie­den. Auf die­se Wei­se soll sich erge­ben, daß es kei­ne Hand­lun­gen mehr gibt, die über­all und zu allen Zei­ten, unter allen Umstän­den „in sich schlecht“ und damit unbe­dingt ver­bo­ten, sowie moral­theo­lo­gisch objek­tiv immer „schwer sünd­haft“ sind. Pro for­ma könn­te der Kar­di­nal mei­nes Erach­tens zu Recht dar­auf hin­wei­sen, daß die Natur­rechts­vor­stel­lung ihren Kon­sens­cha­rak­ter längst ein­ge­büßt hat, mitt­ler­wei­le eigent­lich nur noch von der katho­li­schen Moral­theo­lo­gie auf­recht­erhal­ten wird, wo er aller­dings auch schon schwin­det, jeden­falls argu­men­ta­tiv nicht mehr ein­ge­setzt wer­den kann, um Per­so­nen, die noch nicht glau­ben, zu überzeugen.

Es ist rela­tiv offen­sicht­lich, daß Kas­per wei­ter geht. Er ist selbst davon über­zeugt, daß es kein Natur­recht gibt. Das hat er spä­te­stens deut­lich gemacht, indem er gera­de zur Pro­ble­ma­tik der Homo­se­xua­li­tät auf unter­schied­li­che Kul­tur­krei­se ver­wies, in denen sie jeweils unter­schied­lich zu beur­tei­len sei. Zwi­schen den Ver­tre­tern die­ser ver­schie­de­nen Kul­tur­krei­se, nament­lich den afri­ka­ni­schen Bischö­fen, die Kas­per Wider­stand gelei­stet hat­ten und Kas­per selbst sowie den Befür­wor­tern sei­ner The­se, kön­ne es nicht ein­mal zu einer Ver­stän­di­gung, geschwei­ge denn zu einer über­ein­stim­men­den, gemein­sa­men Beur­tei­lung der Homo­se­xua­li­tät kommen.

Doch die Abkehr Kas­pers vom Natur­recht ist nur der erste Teil sei­ner Argu­men­ta­ti­on. Vor allem möch­te er – mit Schön­born – einen Trans­fer lei­sten von der öku­me­ni­schen Annah­me des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils, es gebe außer­halb der sicht­ba­ren Gren­zen der katho­li­schen Kir­che ekkle­sia­le Ele­men­te, die in Gesamt­heit in der katho­li­schen Kir­che Roms zu vol­ler Gestalt ver­wirk­licht, in den getrenn­ten Kir­chen und kirch­li­chen Gemein­schaf­ten mehr oder weni­ger vor­han­den sei­en und, je voll­zäh­li­ger, desto stär­ker, auf die katho­li­sche Ein­heit mit und unter Petrus und sei­nen Nach­fol­gern hindrängten.

Kas­per und Schön­born wol­len die­se Ele­mentetheo­rie von der Ekkle­sio­lo­gie, wo sie nicht ganz unbe­rech­tigt ist, weil die Kir­che nie die Exi­stenz gül­ti­ger Sakra­men­te bei Schis­ma­ti­kern bestrit­ten hat und die­se auch immer auf­ge­for­dert hat, (wie­der) zur Ein­heit mit ihr zu fin­den, auf die Ehe über­tra­gen. Auch die­ser Gedan­ke ist nicht rund­weg falsch, gera­de, weil im Sakra­ment der Ehe ekkle­sio­lo­gisch sehr­wohl eine Ent­spre­chung des bräut­li­chen Ver­hält­nis­ses Chri­sti zu sei­ner Kir­che vor­liegt. Doch nicht die­se tat­säch­li­che Ana­lo­gie wol­len Kas­per und Schön­born von neu­em bestä­ti­gen, son­dern eine neue Schnitt­men­ge und Ent­spre­chung zwi­schen der sakra­men­ta­len Ehe und der staat­li­chen Zivil­ehe, letzt­lich zwi­schen der sakra­men­ta­len Ehe und jeder, wenig­stens auf Dau­er ange­leg­ten, in geschlecht­li­cher Anzie­hung moti­vier­ten, Lebens­ge­mein­schaft (zwei­er) Men­schen fin­den. Sol­che Gemein­sam­kei­ten sol­len zum Bei­spiel sein: Dau­er (Treue), gegen­sei­ti­ge Für­sor­ge und gege­be­nen­falls gemein­sa­me Ver­ant­wor­tung für Nach­kom­men oder ande­re Schutzbefohlene.

Wirklichkeit des Naturrechts und katholische Moral

Da ich per­sön­lich die Wirk­lich­keit des Natur­rechts aner­ken­ne und sie für die Kon­zep­ti­on einer katho­li­schen Moral­theo­lo­gie für unent­behr­lich hal­te, gleich­zei­tig aber über­zeugt bin, daß man nicht umhin­kommt, anzu­er­ken­nen, daß das Natur­recht in den kon­kret exi­stie­ren­den Staa­ten, bes­ser wür­de man bereits poli­ti­schen Gesell­schaf­ten sagen, als Rechts­quel­le unwirk­sam gewor­den ist und auch phi­lo­so­phisch nicht mehr mit Natur­recht argu­men­tiert wer­den kann, wes­we­gen ich zwi­schen Gül­tig­keit und Gel­tung des Natur­rechts unter­schie­den habe, habe ich über­legt, wie man moral­theo­lo­gisch argu­men­tie­ren müß­te, um zu Kas­pers gewünsch­tem Ergeb­nis zu gelan­gen, ohne wie die­ser Gül­tig­keit und Anspruch des Natur­rechts preis­zu­ge­ben und doch rea­li­stisch zu sehen, daß es prak­tisch im Staat momen­tan nicht mehr gilt und auch phi­lo­so­phisch und juri­stisch nicht mehr wahr­ge­nom­men wird.

Zugleich habe ich eine Lösung gesucht, unter Wah­rung des Natur­rechts­an­spruchs und des über­lie­fer­ten Dog­mas zu einem Ergeb­nis zu gelan­gen, in dem ein Kom­mu­nion­emp­fang durch geschie­de­ne Wie­der­ver­hei­ra­te­te, unver­hei­ra­te­te Paa­re und Per­so­nen glei­chen Geschlechts, die dau­er­haft in einer gege­be­nen­falls staat­lich aner­kann­ten Geschlechts­ge­mein­schaft leben, nicht zwin­gend als Zustand schwe­rer Sün­de und der Kom­mu­nion­emp­fang des­we­gen nicht zwangs­läu­fig in jedem Fall als sakri­le­gisch ein­zu­stu­fen wäre.

Skizze dieser Lösung

Die sakra­men­ta­le Ehe ist streng­ge­nom­men bloß der Son­der­fall einer natur­recht­li­chen Ein­ehe, die, wenn zwei kom­ple­men­tär­ge­schlecht­li­che Chri­sten sie unter­ein­an­der schlie­ßen, von Chri­stus zur Wür­de eines Sakra­men­tes erho­ben und unauf­lös­lich ist, sobald die Ehe­part­ner die­se Ehe nach der Ehe­schlie­ßung wenig­stens ein­mal voll­zo­gen haben.

Wie man aus dem Alten Testa­ment erken­nen kann, ist Mono­ga­mie kein not­wen­di­ges Ele­ment jeder Naturrechtsehe.

Die Zivil­ehe, wie wir sie in unse­ren Staa­ten tra­di­tio­nell ken­nen, ist frei­lich eine Ein­ehe. Eine natur­recht­li­che Ein­ehe ist auch nicht unauf­lös­lich, selbst die sakra­men­ta­le Ehe ist dies prin­zi­pi­ell nicht, solan­ge sie nicht voll­zo­gen ist. Die Unauf­lös­lich­keit der Ehe kann also nicht natur­recht­lich argu­men­tiert wer­den. Für die Zivil­ehe indes ist der Voll­zug der Ehe recht­lich uner­heb­lich. Die Mög­lich­keit der Schei­dung einer voll­zo­ge­nen Zivil­ehe ist also nicht unbe­dingt ein Wider­spruch zu einer Ana­lo­gie zur sakra­men­ta­len Ehe, zeigt aber doch an, daß eine sozu­sa­gen säku­la­ri­sier­te , gleich­sam ver­staat­lich­te, Kon­zep­ti­on von Ehe schon sehr früh begon­nen hat, sich vom zwei­fel­los reli­gi­ös-christ­li­chen Vor­bild zu entfernen.

Staats­theo­re­tisch war das Natur­recht histo­risch durch­aus grund­le­gend, sogar anthro­po­lo­gisch ver­an­kert. Wenn aber heu­ti­ge Staa­ten selbst gleich­ge­schlecht­li­che Ein­ge­tra­ge­ne Part­ner­schaf­ten recht­lich ermög­li­chen, die sie der Zivil­ehe de fac­to und de jure prak­tisch gleich­stel­len und gege­be­nen­falls auch offi­zi­ell Ehe nen­nen, muß man schluß­fol­gern, daß ein sol­cher Staat für sei­ne Zivil­ehe außer (bis jetzt) der Mono­ga­mie jede Gemein­sam­keit mit der natur­recht­li­chen Ein­ehe, wie sie das mit­tel­ba­re Vor­bild der ursprüng­li­chen Zivil­ehe war, auf­ge­ge­ben hat.

Ich argu­men­tie­re nun, Kas­per müs­se tak­ti­scher sagen, Zivil­ehe und erst recht Ein­ge­tra­ge­ne Part­ner­schaft hät­ten nichts mehr mit der natur­recht­li­chen Ein­ehe gemein­sam und des­we­gen noch viel weni­ger irgend­wel­che Berüh­rungs­punk­te mit der sakra­men­ta­len Ehe. Dann bedeu­tet näm­lich das Ein­ge­hen einer sol­chen Ver­bin­dung nicht mehr die Begrün­dung eines Sta­tus‘, bei des­sen Vor­lie­gen die Moral­theo­lo­gie qua­si auto­ma­tisch schon rein for­mal den Zustand schwe­rer Sün­de vor­aus­set­zen muß.

Das mein­te ich, als ich neu­lich aus­führ­te, solan­ge aus einer sol­chen Ver­bin­dung kei­ne Kin­der her­vor­gin­gen, kön­ne man gar kei­ne Unzucht­s­sün­den zwi­schen den Ehe­part­nern bewei­sen, andern­falls höch­stens ein­zel­ne, die man aber ja wie alle Tod­sün­den bereu­en und beich­ten kann und anschlie­ßend sogar wie­der kom­mu­ni­zie­ren soll, um die Kraft zu schöp­fen, nicht aber­mals schwer zu sündigen.

Bei gleich­ge­schlecht­li­chen Part­ner­schaf­ten ist die Ent­spre­chung zur sakra­men­ta­len Ehe noch radi­ka­ler auf­ge­ho­ben, weil sie nicht ein­mal mehr ein schat­ten­haf­ter Abglanz der bräut­li­chen Bezie­hung Chri­sti zu sei­ner Kir­che ist. Hier liegt, nur ganz neben­bei gesagt, mei­nes Erach­tens das dog­ma­ti­sche Haupt­ar­gu­ment gegen das sakra­men­ta­le Amts­prie­ster­tum der Frau.

Da aber bei homo­se­xu­ell prak­ti­zie­ren­den Part­nern eige­ne Nach­kom­men­schaft prin­zi­pi­ell aus­ge­schlos­sen ist, kann man in die­sem Fal­le eine sexu­el­le Pra­xis über­haupt nicht bewei­sen, es sei denn, man wird Augen­zeu­ge – oder die Betrof­fe­nen bekun­den es öffentlich.

Da aber auch bei einer Ein­ge­tra­ge­nen Part­ner­schaft vom Gesetz­ge­ber kei­ne gemein­sa­me sexu­el­le Pra­xis zur Bedin­gung gemacht wird, begrün­det sogar eine sol­che nicht per se eine sozu­sa­gen staat­li­che Insti­tu­tio­na­li­sie­rung von etwas, das moral­theo­lo­gisch zwangs­läu­fig ein Zustand schwe­rer Sün­de ist.

Auch hier sind also höch­stens ein­zel­ne Unzucht­s­sün­den denk­bar, und homo­se­xu­ell emp­fin­den­de Men­schen kön­nen sie wie alle Sün­den und wie jeder ande­re bereu­en und beich­ten und sind dann zur Kom­mu­ni­on zuzulassen.

Solan­ge jemand das nicht pro­vo­kant sagt oder öffent­lich tut, hat dar­über­hin­aus nie­mand ein Recht, vor­aus­zu­setz­ten, daß jemand gleich­ge­schlecht­lich sün­digt, nicht bereut, nicht beich­tet und trotz­dem kommuniziert!

So müss­te und könn­te mei­nes Erach­tens eine Argu­men­ta­ti­on aus­se­hen, die im Ergeb­nis mit Kas­pers Ziel über­ein­stimmt, zugleich aber mit prak­ti­schem Rea­li­täts­sinn zur Kennt­nis, kei­nes­wegs kapi­tu­lie­rend hin­nimmt, daß das Natur­recht momen­tan nir­gend­wo mehr gilt oder als Argu­ment bemüht wird, ohne damit den Natur­rechts­an­spruch auf­zu­ge­ben oder selbst Gül­tig­keit und Wirk­lich­keit des Natur­rechts zu bestrei­ten oder zu ignorieren.

Wie eine sol­che Argu­men­ta­ti­on auch einen wür­di­gen und frucht­brin­gen­den Kom­mu­nion­emp­fang ermög­li­chen könn­te, ohne gegen die Prin­zi­pi­en der klas­si­schen Moral­theo­lo­gie zu ver­sto­ßen, habe ich gera­de gezeigt. Nicht mehr und nicht weni­ger habe ich immer gesagt. Es ist mir schlei­er­haft, wie man das so tief­grei­fend miss­ver­ste­hen kann, daß man mir unter­stellt, für Kas­per Par­tei ergrif­fen oder gar Sinn­frei­es geschrie­ben zu haben.

Meine Probleme mit der Synode

Als Pro­blem betrach­te ich, daß Kas­per und Schön­born gera­de nicht so argu­men­tie­ren und trotz­dem wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne und Per­so­nen, die homo­se­xu­ell leben, zu den Sakra­men­ten zulas­sen wollen.

Wei­ters, daß die Mehr­heits­ver­hält­nis­se kei­nes­wegs so kom­for­ta­bel von der Zwei­drit­tel­mehr­heit ent­fernt waren, daß man jetzt mit Blick auf 2015 Ent­war­nung geben könn­te und der Papst ohne­hin selbst an ein qua­li­fi­ziert ableh­nen­des Votum einer Bischofs­syn­ode nicht gebun­den ist, was Papst Paul VI. 1967 mit der Mis­sa Nor­ma­ti­va und 1969 mit dem Novus Ordo Mis­sae vor­ex­er­ziert hat.

Das Pro­blem, das am schwer­sten wiegt, betrifft aber eigent­lich gar nicht die jetzt ver­gan­ge­ne oder die bevor­ste­hen­de Syn­ode und ihr wahr­schein­li­ches Resul­tat. Man muß näm­lich fol­gen­des sagen: Bis­her hat das römi­sche Lehr­amt an der klas­si­schen katho­li­schen Moral­theo­lo­gie fest­ge­hal­ten, die sich auf das Natur­recht grün­det und ihm in allem ent­spricht, in vie­lem aber auch nur direkt aus dem tra­di­tio­nel­len katho­li­schen Glau­ben abge­lei­tet wer­den kann, gera­de in der Ehe­mo­ral. Katho­li­sche Moral ist eine Kon­se­quenz aus dem katho­li­schen Glau­ben. Seit Paul VI. und unter Johan­nes Paul II. hat man sozu­sa­gen aus dem kon­zi­lia­ren Glau­ben eine katho­li­sche Moral abge­lei­tet. Wenn Ände­run­gen à  la Kas­per fol­gen, ist das eigent­lich viel kon­se­quen­ter, dann folgt aus dem öku­me­nisch-kon­zi­lia­ren Glau­ben eine öku­me­nisch-kon­zi­lia­re Moral.

Das gra­vie­rend­ste Pro­blem ist die Reak­ti­on, die ich gestern erlebt habe. Die Kon­ser­va­ti­ven wol­len wei­ter­hin eine kon­ser­va­ti­ve Inter­pre­ta­ti­on des kon­zi­lia­ren Glau­bens der tra­di­tio­nel­len katho­li­schen Moral­leh­re und ‑pra­xis zuord­nen, die Tra­di­tio­na­li­sten bestä­ti­gen voll­um­fäng­lich das Bild, das Papst Fran­zis­kus in sei­ner Abschluß­an­spra­che von ihnen gezeich­net hat, aber sie wider­le­gen auch sei­ne The­se einer weit­ge­hen­den Gleich­set­zung von katho­li­schem Tra­di­tio­na­lis­mus und Intel­lek­tua­lis­mus, denn sie kön­nen den katho­li­schen Glau­ben und sei­ne Glau­bens­pra­xis offen­bar eben nicht mehr intel­lek­tu­ell begrün­den, sobald sie dazu ihre gewohn­ten Erklä­rungs­mu­ster auf­ge­ben oder auch nur vari­ie­ren müs­sen. Letz­te­res habe ich gestern ver­sucht, sonst nichts. Wie soll man die Moder­ni­sten sonst wider­le­gen, wenn nicht so? Wie Men­schen zum katho­li­schen Glau­ben hin­füh­ren, wenn es nun­mal Tat­sa­che ist, daß das Natur­rechts­ar­gu­ment außer­halb von Krei­sen, die ihm sowie­so zustim­men, nicht mehr über­zeugt, nicht ein­mal mehr bekannt ist?

Bild: Info­Va­ti­ca­na

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