Roberto de Matteis spitze Antwort auf einen jesuitischen Winkeladvokaten zur Zweitehe


Bischofssynode in Rom 2014
Bischofs­syn­ode in Rom 2014

(Rom) Die Bischofs­syn­ode tagt in Rom und die Fron­ten klä­ren sich. Die deut­schen Syn­oda­len las­sen kei­nen Zwei­fel, daß sie die Unauf­lös­lich­keit der Ehe kip­pen wol­len. Daß sie ihre For­de­rung in sal­bungs­vol­le Wor­te klei­den, ändert an der Absicht nichts. Die mit vati­ka­ni­scher Druck­erlaub­nis erschei­nen­de Jesui­ten­zeit­schrift Civil­tà  Cat­to­li­ca eil­te mit dem Auf­satz eines „jesui­ti­schen Win­kel­ad­vo­ka­ten“ Kas­per zu Hil­fe. Der bekann­te Histo­ri­ker Rober­to de Mat­tei ver­faß­te eine spit­ze Ant­wort auf die „vene­zia­ni­sche Zweit­ehe“ von Pater Gian­car­lo Pani.

Anzei­ge

Papst Fran­zis­kus äußer­te sich noch nicht zur Fra­ge der Kom­mu­ni­on­zu­las­sung wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­ner. Eine Rei­he von Signa­len weist jedoch dar­auf­hin, daß er Kas­pers The­se, des Wort­füh­rers der „Libe­ra­len“ wohl­wol­lend unter­stützt. Ohne sei­ne Zustim­mung hät­te Kas­per kei­ne pri­vi­le­gier­te Stel­lung beim Kar­di­nals­kon­si­sto­ri­um gehabt, wären die maß­geb­li­chen Posi­tio­nen in der Bischofs­syn­ode nicht stra­te­gisch zugun­sten Kas­pers besetzt wor­den, wür­de die Jesui­ten­zeit­schrift Civil­tà  Cat­to­li­ca, mit Druck­erlaub­nis des von Kar­di­nal­staats­se­kre­tär Pie­tro Paro­lin gelei­te­ten Staats­se­kre­ta­ri­ats Kas­per nicht zu Hil­fe eilen.

Der Papst tätig­te aller­dings auch eini­ge per­sön­li­che Aus­sa­gen: Er lob­te gleich beim ersten Ange­lus nach sei­ner Wahl Kar­di­nal Kas­per und des­sen Buch über die Barm­her­zig­keit, das im Wesent­li­chen als Grund­la­ge für sei­ne For­de­rung nach einem Pri­mat der Pra­xis vor der Leh­re gilt. Er dank­te Kas­per über­schweng­lich im Kon­si­sto­ri­um, als ande­re Kar­di­nä­le Empö­rung äußer­ten und lob­te Kas­pers The­se als „Theo­lo­gie auf den Knien“.

Füh­ren­de Theo­lo­gen und Kir­chen­recht­ler sehen in Kas­pers The­se hin­ge­gen eine Häre­sie oder eine The­se, die der Häre­sie sehr nahe kommt, wie der bekann­te Histo­ri­ker Rober­to de Mat­tei auf­zeigt. In der Tages­zei­tung Il Foglio ver­öf­fent­lich­te er am 7. Okto­ber eine spit­ze Ant­wort auf den Vor­stoß der „Civil­tà  Cat­to­li­ca“, in der Pater Gian­car­lo Pani am Vor­abend der Bischofs­syn­ode im Gewand eines „jesui­ti­schen Win­kel­ad­vo­ka­ten“ (Rober­to de Mat­tei) Kas­per zu Hil­fe eil­te. Die Zwi­schen­ti­tel stam­men von der Redaktion.

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Die Abenteuer des Kirchenbanns, der die Kirche der Scheidung verhindert

von Rober­to de Mattei

Der Riß in der über­lie­fer­ten Moral hat kei­ne geschicht­li­chen und theo­lo­gi­schen Grund­la­gen. Die Jesui­ten suchen die Wur­zeln der Ost­kir­che, doch nicht ein­mal die grie­chi­sche Schei­dung taugt dafür.

Die Syn­ode, die eröff­net wur­de, wird nicht wegen ihrer Doku­men­te in die Geschich­te ein­ge­hen, son­dern wegen der Bedeu­tung, die dem Ereig­nis zuge­mes­sen wird: der eines „Ris­ses“ in die über­lie­fer­te Moral, der in der For­mel eines Vor­rangs der pasto­ra­len Pra­xis über die Leh­re zusam­men­ge­faßt wird.

Die The­se wird von histo­ri­schen und theo­lo­gi­schen Bei­trä­gen unter­stützt, die vor­sätz­lich in die Irre füh­ren, wie der Arti­kel des Jesui­ten Gian­car­lo Pani, der am Vor­abend der Syn­ode in der Civil­tà  Cat­to­li­ca mit dem Titel „Ehe und Zweit­ehe beim Kon­zil von Tri­ent“ (Heft Nr. 2943 vom 4. Okto­ber 2014) erschie­nen ist. In die­sem Auf­satz berich­tet der Autor von „einem der inno­va­tiv­sten Dekre­te des Kon­zils von Tri­ent: dem über die Ehe, ‚Tamet­si‘ genannt“, indem er behaup­tet, daß die Kir­che, die die Leh­re Luthers und der Refor­ma­to­ren ver­ur­teilt, im sieb­ten Canon des Doku­ments „die Tra­di­tio­nen der Grie­chen unbe­ein­träch­tigt läßt, die im kon­kre­ten Fall eine neue Ehe tolerieren“.

Die Kon­zils­vä­ter hät­ten näm­lich den Text abge­mil­dert und es ver­mie­den, ein Ana­them gegen die Pra­xis in eini­gen vene­zia­ni­schen Kolo­nien zu erlas­sen, in denen bei Ehe­bruch die Mög­lich­keit einer Schei­dung und erneu­ten Ehe­schlie­ßung nach dem vor­herr­schen­den Brauch in der schis­ma­ti­schen grie­chi­schen Kir­che gedul­det wurde.

Irreführende Darstellung mit Druckerlaubnis des Staatssekretariats

Pater Pani, der die­se Pra­xis recht­fer­tigt, schreibt, daß es auch dem Chri­sten „pas­sie­ren konn­te, in der eige­nen Ehe zu schei­tern und zu einer neu­en Liai­son über­zu­ge­hen; die­se Sün­de, wie jede Sün­de, war nicht von der Barm­her­zig­keit Got­tes aus­ge­schlos­sen, und die Kir­che hat­te und bean­spruch­te die Macht, ihn los­zu­spre­chen. Es han­delt sich um die Anwen­dung der Barm­her­zig­keit und der pasto­ra­len Nach­sicht, die der Schwä­che und der Sünd­haf­tig­keit des Men­schen Rech­nung trägt. Eine sol­che Barm­her­zig­keit ist in der öst­li­chen Tra­di­ti­on unter dem Namen der oiko­no­mia erhal­ten geblie­ben: obwohl die Unauf­lös­lich­keit der von Gott ver­kün­de­ten Ehe, als Iko­ne des Bun­des Chri­sti mit sei­ner Kir­che, sei­ner Braut aner­kannt wird, kommt die pasto­ra­le Pra­xis den Pro­ble­men der Ehe­leu­te ent­ge­gen, die in nicht wie­der gut­zu­ma­chen­den ehe­li­chen Situa­tio­nen leben. Nach einer Prü­fung durch den Bischof und nach einer Buße, kön­nen die Gläu­bi­gen ver­söhnt und die neue Ehe für gül­tig erklärt wer­den und sie wie­der zur Kom­mu­ni­on zuge­las­sen werden.“

Das ist für Pater Pani die Lek­ti­on in Sachen Barm­her­zig­keit, die das Kon­zil von Tri­ent erteilt. „Heu­te“, so schließt er, „scheint es merk­wür­dig, daß beim Kon­zil, auf dem die Unauf­lös­lich­keit der Ehe bekräf­tigt wur­de, nicht auch die neue Ehe für die Katho­li­ken der öst­li­chen Tra­di­ti­on ver­ur­teilt wur­de. Und doch sagt das die Geschich­te: ein Kapi­tel evan­ge­li­scher Barm­her­zig­keit für jene Chri­sten, die unter einer geschei­ter­ten ehe­li­chen Bezie­hung lei­den, die man nicht wie­der zusam­men­fü­gen kann; aber auch ein histo­ri­sches Gescheh­nis, das offen­sicht­lich öku­me­ni­sche Impli­ka­tio­nen hat.“

Was sagte das Konzil von Trient wirklich?

Wie lagen die Din­ge aber wirk­lich? Das Kon­zil von Tri­ent wur­de bekannt­lich ein­be­ru­fen, um auf den Pro­te­stan­tis­mus zu reagie­ren. Luther und Cal­vin hat­ten die Bedeu­tung der Sakra­men­te der Kir­che geleug­net oder ent­leert, dar­un­ter auch der Ehe. Das Kon­zil woll­te daher fei­er­lich, auch in die­sem Punkt, die rech­te Leh­re beto­nen. Am 11. Novem­ber 1563, der 24. Ses­si­on, wur­de ein Dekret [Matri­mo­nii per­pe­tu­um] über das Ehe­sa­kra­ment öffent­lich ver­kün­det, das zwölf Cano­nes umfaßt. Der Text des sieb­ten Canon lau­tet wie folgt:

„Wenn jemand sagt, die Kir­che irre, da sie lehr­te und lehrt, daß (Mt 19, 6; 1 Kor 7, 10) nach der evan­ge­li­schen und apo­sto­li­schen Leh­re, wegen Ehe­bruch des einen Ehe­gat­ten, das Band der Ehe nicht auf­ge­löst wer­den kön­ne und daß Kei­ner von bei­den, nicht ein­mal der Unschul­di­ge, der nicht Ursa­che zum Ehe­bruch gab, eine ande­re ein­ge­hen kön­ne, so lan­ge der ande­re Ehe­gat­te lebt und daß der­je­ni­ge, wel­che eine Ehe­bre­che­rin ent­las­send, eine ande­re ehe­licht und die­je­ni­ge, wel­che den Ehe­bre­cher ent­las­send, sich einem ande­ren ehe­licht, Ehe­bruch bege­he, der sei im Bann.“

Die Bot­schaf­ter der Repu­blik Vene­dig hat­ten von den Kon­zils­vä­tern erbe­ten und auch erhal­ten, daß der Canon zwar die Unauf­lös­lich­keit der Ehe bekräf­tigt, es aber ver­mei­det, jene expli­zit zu exkom­mu­ni­zie­ren, die sagen, daß die Ehe wegen Ehe­bruchs des ande­ren Ehe­part­ner auf­ge­löst wer­den kann.

Die Bit­te ent­stand aus der Sor­ge um die grie­chi­schen Inseln, die der See­re­pu­blik unter­stan­den, wo vie­le Chri­sten dem öst­li­chen Ritus folg­ten, obwohl sie durch die vene­zia­ni­sche Herr­schaft latei­ni­schen Bischö­fen unter­stan­den. Die Bedeu­tung die­ses Canons in sei­ner End­fas­sung läßt aber den­noch kei­nen Zwei­fel. Er stellt eine dog­ma­ti­sche Defi­ni­ti­on der Unauf­lös­lich­keit der Ehe dar.

Direkte Verurteilung der Protestanten, indirekte der Griechen

Der in jenem Augen­blick zu bekämp­fen­de Feind waren die Pro­te­stan­ten und nicht die Grie­chen, und das Kon­zil stell­te die Behaup­tun­gen der Pro­te­stan­ten unter Bann, mit denen sie die der Ehe inne­woh­nen­de Unauf­lös­lich­keit leug­ne­ten. Der Umstand, daß die öst­li­che Pra­xis nicht expli­zit ver­ur­teilt wur­de, bedeu­tet in kei­ner Wei­se, wie aus dem Canon her­vor­geht, daß damit deren Schei­dung akzep­tiert wur­de. Der triden­ti­ni­sche Canon, der direkt nur die Pro­te­stan­ten bann­te, weil sie die Kir­che beschul­dig­ten, zu irren, ver­ur­teil­te indi­rekt eben­so jene, die sich auf der Ver­hal­tens­ebe­ne widersetzten.

In Tri­ent glaub­ten die Kon­zils­vä­ter zudem noch, daß die Grie­chen die Ehe nur im Fall eines Ehe­bruchs auf­lö­sten, wäh­rend seit mehr als einem Jahr­hun­dert die­se Schei­dungs­pra­xis sich immer mehr aus­wei­te­te. Bereits vor dem Fall Kon­stan­ti­no­pels (1453) gewähr­te die Patri­ar­chal­syn­ode die Schei­dung für fol­gen­de Grün­de: 1) eine ern­ste Krank­heit eines der bei­den Ehe­part­ner; 2) völ­li­ge Unver­träg­lich­keit des Cha­rak­ters; 3) Abwe­sen­heit eines Ehe­part­ners für eine Zeit von drei Jah­ren, oder auch weni­ger; 4) Ver­bre­chen eines Ehe­part­ners, des­sen Ver­ur­tei­lung eine gro­ße Schan­de bedeu­tet; 5) gegen­sei­ti­ges Ein­ver­neh­men in beson­de­ren, vom Patri­ar­chen aner­kann­ten Fäl­len aus Grün­den, für die er allein ein Urteil beanspruchte.

Kirchenbann gegen protestantische Theorie und östliche Praxis

Die Ehe hat­te daher ihren unauf­lös­li­chen Cha­rak­ter ver­lo­ren und konn­te nach Belie­ben auf­ge­löst wer­den, wie es ja auch heu­te noch geschieht. Ein Groß­teil der von den Grie­chen prak­ti­zier­ten Fäl­le fiel daher direkt unter den Bann von Canon 5 des Kon­zils von Tri­ent, der festlegt:

„Wenn jemand sagt, wegen Irr­leh­re oder beschwer­li­cher Bei­woh­nung oder vor­ge­scho­be­ner Abwe­sen­heit des einen Ehe­gat­ten kön­ne das Band der Ehe auf­ge­löst wer­den, der sei im Bann.“

Die übri­gen Fäl­le fal­len indi­rekt darunter.

Es ist dar­an zu erin­nern, daß die grie­chi­sche Pra­xis, die viel­leicht vor dem triden­ti­ni­schen Dekret ent­schul­digt wer­den konn­te, nach dem Kon­zil als schwe­re Schuld betrach­tet wur­de, die durch zahl­rei­che Ver­laut­ba­run­gen der Kir­che ver­ur­teilt wur­de. 1593 erließ Papst Cle­mens VIII. (1592–1605) eine Instruk­ti­on über die italo-grie­chi­schen Riten, in der er aus­drück­lich fest­leg­te, daß die Bischö­fe aus kei­ner­lei Grund die Schei­dung zu tole­rie­ren hat­ten, und falls irgend­ei­ne bereits aner­kannt war, hat­te sie für null und nich­tig erklärt zu werden.

Kirchliche Verlautbarungen und doppeltes Ehenichtigkeitsverfahren

Urban VIII. (1623–1644) ver­faß­te ein Glau­bens­be­kennt­nis, das allen Ange­hö­ri­gen der schis­ma­ti­schen grie­chi­schen Kir­che abver­langt wur­de, die in die katho­li­sche Kir­che auf­ge­nom­men wur­den. Die­ses Doku­ment ent­hält eine Erklä­rung, in der es heißt, daß Ehe­bruch zwar eine Tren­nung recht­fer­ti­gen mag, aber abso­lut nicht eine neue Ehe­schlie­ßung erlaubt. Bene­dikt XIV. (1740–1758) wie­der­holt in sei­ner Instruk­ti­on für die Italo-Grie­chen (1742) Wort für Wort das Dekret von Cle­mens VIII. Gegen einen sich aus­brei­ten­den Ver­fall der Sit­ten in punc­to Ehe unter den Polen ord­ne­te der­sel­be Bene­dikt XIV. mit dem Dekret Dei mise­ra­tio­ne vom 3. Novem­ber 1741 an, daß in jeder Diö­ze­se ein defen­sor vin­cu­li zu ernen­nen war, des­sen Auf­ga­be es ist, jeden Antrag auf Ehe­an­nul­lie­rung anzu­fech­ten. Soll­te den­noch ein Ehe­an­nul­lie­rungs­de­kret gewährt wer­den, hat er beim über­ge­ord­ne­ten Gericht Beru­fung dage­gen einzulegen.

Die­ser Grund­satz, daß eine Ehe erst dann annul­liert ist, wenn zwei Gerich­te zu die­sem glei­chen Urteil kom­men, wur­de im Codex Iuris Cano­ni­ci von 1917 eben­so fest­ge­schrie­ben, wie in der Apo­sto­li­schen Kon­sti­tu­ti­on Sac­rae Disci­pli­nae Leges vom 25. Janu­ar 1983 von Johan­nes Paul II., wird aber heu­te von der Kas­per-Par­tei in Fra­ge gestellt.

Pater Pani behauptet Neuheit, die in Wirklichkeit längst abgehandelt ist – auch von Jesuiten

Der Ver­fas­ser des Arti­kels der Civil­tà  Cat­to­li­ca igno­riert, daß gera­de auch inner­halb der Gesell­schaft Jesu Kir­chen­recht­ler wie Pater Franz Xaver Wernz (1842–1914) und Pater Pedro Vidal (1867–1938) und Theo­lo­gen wie Pater Gio­van­ni Per­ro­ne (1794–1876) die Fra­ge bereits behan­delt haben, die er für neu hält, und den Beweis erbrach­ten, daß die Ehe­schlie­ßun­gen more grae­co unter den Kir­chen­bann fallen.

Pater Per­ro­ne, einer der Haupt­ver­tre­ter der Römi­schen Schu­le des 19. Jahr­hun­derts erklär­te in sei­nem grund­le­gen­den Werk über die Ehe in Abhand­lung „de Grae­corum more ac pra­xi“, daß der Irr­tum der Grie­chen aus der Pra­xis kommt und nicht aus der Leh­re, des­halb aber nicht weni­ger schwer­wie­gend ist und daß das Kon­zil von Tri­ent eine im Wider­spruch zur Leh­re der Kir­che ste­hen­de Pra­xis nullo modo tole­rat imo nec tole­r­a­re potest, in kei­ner Wei­se dul­det oder dul­den kann (De matri­mo­nio cri­stia­no, Des­sain, Leo­dii 1861, vol. III, pp. 359–361).

Der Stand­punkt jener, die die Unauf­lös­lich­keit der Ehe leug­nen, ist for­mell häre­tisch. Der Stand­punkt jener, die zwar die Unauf­lös­lich­keit der Ehe in der Theo­rie aner­ken­nen, aber in der Pra­xis ihre Auf­lös­bar­keit zulas­sen, wird von Pater Per­ro­ne als „der Häre­sie nahe“ bezeich­net. Das ist das Urteil der zuver­läs­sig­sten Theo­lo­gen und Kir­chen­recht­ler, das über den Stand­punkt von Kar­di­nal Kas­per und jene fällt, die ihn teilen.

Einleitung/​Übersetzung: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Asianews

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29 Kommentare

  1. „Pater Per­ro­ne, einer der Haupt­ver­tre­ter der Römi­schen Schu­le des 19. Jahr­hun­derts erklär­te in sei­nem grund­le­gen­den Werk über die Ehe in Abhand­lung „de Grae­corum more ac pra­xi“, daß der Irr­tum der Grie­chen aus der Pra­xis kommt und nicht aus der Lehre…“ – 

    Ob das wirk­lich stimmt?
    Immer­hin hat die ortho­do­xe Leh­re ein ver­zerr­tes Got­tes­bild und daher auch logisch ein ver­zerr­tes Menschenbild…

    Wie auch immer – die­ser Arti­kel weist sehr gut nach, dass die­ses „Nicht-Ver­ur­tei­len“ damals kei­ne akti­ve „Erlaub­nis“ bedeu­tet und von daher auch nichts geschlos­sen wer­den kann, wie es neu­lich mit mir hier ver­han­delt hat.
    Er war ja der Mei­nung, das Bei­spiel zei­ge, dass die Aus­nah­me­kla­suel nur eine regu­la fidei pro­xi­ma sei, die man im Gegen­satz zur dog­ma­ti­schen Erklä­rung der Unauf­lös­lich­keit der Ehe, rein „theo­re­tisch“ jeder­zeit ändern könne.
    Ich hat­te dem damals aus logi­schen Grün­den wider­spro­chen: es ergibt ein­fach kei­nen Sinn, in Tri­ent ein Dog­ma zu for­mu­lie­ren und zugleich angeb­lich dia­me­tral dazu in Wider­spruch ste­hen­den „Fol­ge­run­gen“ aus der Pra­xis zu tolerieren.
    man den­ke dar­über nach, ob deut­sche Gerich­te sol­che wider­sprüch­li­chen Äuße­run­gen aner­ken­nen wür­den. Ich den­ke nicht! Zu Recht wür­de man vor Gericht sagen, der Wider­spruch auf logi­scher Ebe­ne mache sozu­sa­gen den kom­plet­ten Canon ungültig.
    Die Tat­sa­che, dass man vor 1453 weit­ge­fä­cher­te Schei­dungs­grün­de aner­kann­te und eine anschlie­ßen­de Wie­der­hei­rat erlaub­te, offen­bart doch, dass in der ortho­do­xen Kir­che die Ehe prin­zi­pi­ell kei­nen Schuss Pul­ver wert ist, wenn die Unauf­lös­lich­keit der Eehe prak­tisch auf jeder den­kn­ba­ren Ebe­ne auf­ge­ho­ben wer­den kann!
    Damit dürf­te sich auch die Hoff­nung vie­ler Tra­dis, dass dort die Sexu­al­mo­ral noch intakt sei, ohne­hin erle­digt haben – es gab sie ja nie so, wie wir sie dog­ma­tisch kannten.

    • “ dass dort die Sexu­al­mo­ral noch intakt sei“ Das habe ich gestern geschrie­ben, und ich habe den Begriff Ehe­mo­ral tun­lichst ver­mie­den, Sie kön­nen zwi­schen Sexua­li­tät und Ehe nicht unter­schei­den, oder sehen sich als USRA­EL-oster ein­fach dazu beru­fen , Russ­land alles abzusprechen.

      • Ein ech­ter Katho­lik lebt sei­ne Sexua­li­tät aus­schließ­lich in einer sakra­men­ta­len bzw. gül­ti­gen Ehe aus.
        Inso­fern ist Sexu­al­mo­ral von Ehe­mo­ral nicht zu trennen.
        Wer das jedoch nicht ein­se­hen kann, also kein ech­ter Katho­lik ist, wird mit­tels einer künst­li­chen Tren­nung die Moral auf­wei­chen – wie eben auch die Bischofssynode.
        Tja – wir erle­ben hier „Tra­di meets post-modernist“…

        Ich habe nicht „Russ­land alles abge­spro­chen“, son­dern bezwei­felt, dass in ortho­do­xen Län­dern eine für Katho­li­ken akzep­ta­ble Sexu­al­mo­ral ver­tre­ten wer­den kann.

        Von anti­se­mi­ti­schen Anwür­fen gegen mei­ne Per­son mah­ne ich an, sich abzusehen.

      • @zeitschnur Bei Ihren Schlä­gen unter die Gür­tel­li­nie strei­fen Sie schon am Boden an, sind Sie Jude dass Sie Anti­se­mi­tis­mus mei­ner­seits anneh­men, wenn ich Sie kri­ti­sie­re, weil ich habe mich in mei­nem Posting zum Juden­tum nicht geäußert.?!

      • @ wickerl

        Ist das eine Form von Demenz? Sie haben sich sowohl oben wie­der mal ent­spre­chend, selbst­ver­ständ­lich wie­der sach­fern und per­sön­lich belei­di­gend, so geäu­ßert, um von den unge­zähl­ten ande­ren Äuße­run­gen hier im Forum in allen Schat­tie­run­gen mal abgesehen.

        Sie und Ihre Spieß­ge­sel­len hier im Forum sor­gen mit Ihren Postings dafür, dass katho​li​sches​.info abge­schal­tet wer­den könnte.
        Und Sie lie­fern per­mant ein Bei­spiel für den per­ver­tier­ten Tra­di­tio­na­lis­mus, mit dem ich nichts zu tun habe und nichts zu tun haben will.

      • Zeit­schnur Ihre Postings zur Unauf­lös­lich­keit der Ehe sind zwar schwer­fäl­lig und lang­wie­rig, anson­sten öfter aber schlüs­sig. Ihr Beneh­men ist aber von bestür­zen­der Schlech­tig­keit, wie Sie um sich schla­gen wenn Ihnen eine ande­re Mei­nung nicht passt. Die Redak­ti­on wird es Ihnen dan­ken oder auch nicht, wenn Sie sich bemü­hen Katho​li​sches​.info vor mei­nen “ Spieß­ge­sel­len“ und mir und dem uns atte­stier­ten per­ver­tier­ten Tra­di­tio­na­lis­mus zu ret­ten. Ich bin übri­gens kein Tra­di­tio­na­list, ich neh­me nur fall­wei­se auch sol­che Posi­tio­nen ein, wenn ich zu der Ansicht gelan­ge , dass die­se in die­sem Bereich mit ihren Arguemen­ten Recht haben. Es wird Ihnen auf­ge­fal­len sein, dass ich bei aller Besorg­nis Papst Fran­zis­kus fast über­haupt nicht kri­ti­sie­re, ledig­lich sei­ne Vor­gän­ger wegen ihrer Dop­pel­zün­gig­keit, und Sie mei­nen ja, dass zwi­schen Papst Bene­dikt und Papst Fran­zis­kus kein Blatt dazwi­schen passt, was Sie eben­falls schlüs­sig begrün­det haben. Ob es stimmt kann ich nicht sagen, ich bin kein Theo­lo­ge, aber ich kann es mir gut vorstellen.

      • Also wis­sen Sie, @ wickerl, aus­ge­re­chent Sie wer­fen mir schlech­tes Beneh­men vor?

        Ich rede in aller Regel sach­be­zo­gen. Wenn mir aber die­se Staf­fel gewis­ser Poster hier kommt mit diver­sen Unter­stel­lun­gen, die Sie selbst oben ohne irgend­ei­ne Not­wen­dig­keit und ganz sach- und the­men­fern plötz­lich ein­flie­ßen las­sen müs­sen (8. Okto­ber 2014 um 14:20), wer­den Sie – da Sie sich selbst ja auto­ri­sie­ren für die­sen rüpel­haf­ten Stil – wenig­stens in fai­rer Kampf­tra­di­ti­on zuge­ste­hen müs­sen, dass ich die­sen ungu­ten Stil mit spit­zen Fin­gern abmah­nen darf…

    • @zeitschnur, rein infor­ma­tiv zum bes­se­ren hist. Verständnis:
      Die unter­schied­li­chen Auf­fas­sun­gen zur Schei­dung und Wie­der­hei­rat beru­hen ursprüng­lich auf einer abwei­chen­den Inter­pre­ta­ti­on der Mat­thä­us­klau­seln (Por­neia-Aus­nah­men), von denen unse­re Dis­kus­si­on neu­lich ausging.

      Die aller­mei­sten Kir­chen­vä­ter des 4./5. Jh. gin­gen davon aus, dass die Ehe durch Ehe­bruch endet. Wohl­ge­merkt bedeu­tet das nicht, dass die­se Kir­chen­vä­ter eine Wie­der­hei­rat erlaub­ten, im Ggt. Die mei­sten lehn­ten die Wie­der­hei­rat ab, und zwar unter­schieds­los sowohl die Wie­der­hei­rat der Wit­wen wie auch die der Geschie­de­nen, deren Part­ner noch lebten.
      Das anti­ke Ide­al der Ein­ehe, dem die Kir­che sich damals anschloss, unter­schied nicht zwi­schen einer Zweit­ehe nach Schei­dung und einer Zweit­ehe nach dem Tod des Ehe­part­ners. Bei­des galt als schänd­lich. Das Ide­al sah vor, über­haupt höch­stens ein­mal im Leben zu hei­ra­ten und sich weder schei­den zu las­sen noch nach dem Tod des Gat­ten neu zu heiraten.

      Davon wur­den aber Aus­nah­men erlaubt. Am ehe­sten die Chan­ce, neu hei­ra­ten zu dür­fen, hat­ten Män­ner, deren Frau­en weg­ge­lau­fen waren. Ihnen wur­de die Wie­der­hei­rat viel eher erlaubt als bspw. Wit­wen. Am streng­sten gal­ten die Regeln des Einehe­ide­als für Kle­ri­ker. Die durf­ten zum Bsp. auch spä­ter noch kei­nes­falls Wit­wen heiraten.
      Bei Kle­ri­kern kam es mglw. sogar vor, dass sie den geschlecht­li­chen Voll­zug ihrer Ehe mit der Wei­he zum Bischof ganz auf­ge­ben und mit ihrer Frau ent­halt­sam leben muss­ten. Jdfs. durf­ten sie kei­nes­falls neu hei­ra­ten, wenn die Frau starb. Dar­aus ent­wickel­te sich der Zöli­bat, der bestimm­te, das unver­hei­ra­tet Geweih­te über­haupt nicht mehr hei­ra­ten durf­ten. Die­se Anfor­de­run­gen an Kle­ri­ker wur­den im Westen schon früh deut­lich stren­ger als im Osten gehand­habt, schon zur Zeit des Kon­zils von Niz­äa gab es da ein Gefälle.

      Mit der Zeit setz­te sich auch die Pra­xis durch, dass Wie­der­hei­rat nach dem Tod des Gat­ten für den Nor­mal­gläu­bi­gen kein Pro­blem mehr war. Auch das geschah ver­stärkt im Westen. Der Tod galt damit immer mehr als tats. Ende der Ehe. Die­se Auf­fas­sung ver­trat v.a. Augu­stin, der zudem den Ehe­bruch nicht als Auf­lö­sungs­tat­be­stand akzep­tier­te, son­dern die Ehe als die Sün­de über­dau­er­haf­tes Sacra­men­tum konzipierte.
      Im Osten blieb es aber dabei, dass die Wie­der­hei­rat der Wit­wen mit einem gewis­sen Makel behaf­tet war, genau wie die Wie­der­hei­rat nach Schei­dung durch Ehe­bruch. Auch hielt man im Osten immer an der Auf­fas­sung fest, dass die Ehe durch den Ehe­bruch auf­ge­löst ist und nicht wei­ter­be­steht (wie gesagt wg. der Mt-Klauseln).

      Im Ergeb­nis gab es gegen­läu­fi­ge Trends in West und Ost: Wäh­rend bei uns der Tod die Ehe schei­det, der Ehe­bruch das Band aber nicht lösen kann, hielt man im Osten an der Bin­dung über den nat. Tod hin­aus fest, betrach­te­te Ehe­bruch aber als Tod einer Ehe. Die­se Unter­schie­de wur­den aber zunächst nicht als tren­nen­de Glau­bens­dif­fe­renz wahr­ge­nom­men, son­dern gal­ten bloß als recht­li­che Unter­schie­de, die man tole­rier­te und nicht für so tra­gisch hielt.

      • Mit zuneh­men­der Distanz ver­selbst­stän­dig­ten sich die­se Trends. Unter Ks. Justi­ni­an wur­den für die byz. Kir­che im 6. Jh. das Ehe­recht gesetz­lich gere­gelt. Damit soll­ten Unter­schie­de zw. (ost-)röm. zivi­lem Ehe­recht und der kirch­li­chen Ehe­auf­fas­sung har­mo­ni­siert wer­den. Dabei wur­de die Schei­dung durch Ehe­bruch fest­ge­schrie­ben, wäh­rend ande­re röm. Schei­dungs­grün­de wegfielen.
        Das Kir­chen­recht geriet nun in Byzanz unter den Druck der weltl. Herr­scher, die auf­bau­end auf dem justin. Recht immer mehr ana­lo­ge Schei­dungs­grün­de ein­führ­ten, etwa Mord­ver­such des Gat­ten, bös­wil­li­ges Ver­las­sen oder Verschollenheit.
        Die­se Ent­wick­lung spiel­te sich groß­teils noch vor dem Gr. Schis­ma ab und ende­te in der Kreuz­zugs­zeit. Damals fie­len auch die Unter­schie­de zwi­schen Ost und West in die­ser Fra­ge erst­mals wirk­lich auf.

        Im Westen kam es unter­des­sen zur Abklä­rung der Fra­ge, wie das Ehe­band recht­lich und sakra­men­tal zustan­de kommt. Hier kon­kur­rier­te die röm. Kon­sens­theo­rie (Ehe kommt allein durch die Zustim­mung der Ehe­leu­te zustan­de) mit der wohl aus ger­man. Recht inspi­rier­ten Kopu­la­ti­ons­theo­rie (Ehe kommt durch Bei­schlaf der Ehe­leu­te zustan­de). Am Ende setz­te sich nach eini­gem Hin-und-her im 13./14. Jh. die von Papst Alex­an­der III. kon­zi­pier­te Kom­pro­miss­for­mel durch, die wir heu­te ken­nen: Ehe kommt mit dem Ja-Wort zustan­de, ist aber erst nach Voll­zug unauflöslich.
        Die Unauf­lös­lich­keit der gül­tig geschlos­se­nen und voll­zo­ge­nen Ehe (ratum et con­su­ma­tum) wur­de im Zuge die­ser Klä­rung noch­mals fest­ge­schrie­ben und betont, dass das ein­mal geknüpf­te Band auch vom Ehe­bruch nicht gelöst wird. Das war aber natür­lich nach wie vor kein Dog­ma (Glau­bens­satz), son­dern ein Rechtsgrundsatz.
        In die­ser Zeit kam auch die Rechts­fi­gur der Nich­tig­keit einer Ehe (Anul­lie­rung wegen feh­len­der Vor­aus­set­zun­gen schon bei der Ehe­schlie­ßung) zu ihrer im Prin­zip noch heu­te gel­ten­den Form.

        Schließ­lich kom­men wir zu Luther und Tri­ent. Dazu hat­ten wir viel ja schon bespro­chen. Luthers Posi­ti­on ist hier im Bei­trag von Mat­tei aller­dings falsch dargestellt.
        Das Unauf­lös­lich­keits­dog­ma in Kanon 7 rich­te­te sich gegen L.s The­sen aus der „baby­lo­ni­schen Gefan­gen­schaft“. L.s Ableh­nung der Sakra­men­ta­li­tät (ist in Kanon 1 gere­gelt) oder die umstrit­te­ne Wie­der­hei­rats­er­laub­nis für Land­graf Phil­ipp von Hes­sen 1540 spiel­ten kei­ne Rolle.
        L. hielt ja prin­zi­pi­ell streng an der Unauf­lös­lich­keit der Ehe fest. Gera­de des­we­gen kri­ti­sier­te er die Kir­che und behaup­te­te, der Papst hal­te sich nicht an das Schei­dungs­ver­bot Jesu (wegen der Ehe­nich­tig­keits­pro­zes­se, die L. als will­kür­li­che päpstl. Schei­dun­gen ansah und ablehnte).
        L. neig­te wegen der Mt-Klau­seln wohl dazu, die Wie­der­hei­rat des unschul­di­gen Teils bei Ehe­bruch zu erlau­ben. In Genf eta­blier­te sich unter Cal­vin auch ein Schei­dungs­recht, das tats. Wie­der­hei­rat erlaubte.

      • Das Kon­zil ver­ur­teilt in Kan. 7 L.s Ansicht, wonach die Kir­che will­kür­lich und ver­bo­te­ner­wei­se die Schei­dung erlau­be, und dog­ma­ti­siert die Unauf­lös­lich­keit. Aus den andern­orts schon bespro­che­nen Grün­den dog­ma­ti­sier­te das Kon­zil aber nicht die katho­li­sche Mei­nung, dass die Ehe auch den Ehe­bruch über­dau­ert. Das war zwar trotz­dem gül­ti­ge kath. Leh­re, konn­te aber nicht dog­ma­ti­siert wer­den, weil vie­le Kir­chen­vä­ter bekann­ter­ma­ßen ande­rer Mei­nung gewe­sen waren. Mit Luther hat­te die­se Aus­nah­me nichts zu tun. Man woll­te nur ver­mei­den, die bekann­ter­ma­ßen auf alt­kirch­li­cher Tra­di­ti­on beru­hen­de ortho­do­xe Ansicht als häre­tisch zu verurteilen.

        Poli­ti­sche Moti­ve spiel­ten da auch eine Rol­le (hier gehört der Hin­weis auf Vene­dig hin, das damals eine Rei­he grch. Inseln besaß).
        Die sepa­rat erlas­se­ne Son­der­ge­neh­mi­gung für Zypern gehört in die­sen Kon­text. Wie schon gesagt war das eine ganz kurz­le­bi­ge Sache (nach 33 Jah­ren schon wider­ru­fen) und im Grun­de ohne Bedeu­tung. Die Bedeu­tung die­ser Aus­nah­me für Zypern und die Grch., die auch nach Wie­der­hei­rat zu Leb­zei­ten des Exgat­ten nicht als Ehe­bre­cher gal­ten und dar­um kom­mu­ni­zie­ren durf­ten, liegt nur dar­in, dass sie illu­striert, dass es sich nach offen­kun­di­ger Ansicht des Kon­zils bei der Leh­re vom Ehe­bruch, der das Ehe­band nicht löst, nicht um ein Glau­bens­dog­ma han­delt, son­dern um einen Rechts­grund­satz (Dis­zi­plin) der latei­ni­schen Kir­che, den man theo­re­tisch auch anders fest­le­gen könn­te, ohne eine Häre­sie zu begehen.

      • Ja, das füh­ren Sie alles gewis­ser­ma­ßen „wie am Schnür­chen“ durch – allein, mir fehlt in die­ser Form dar­ge­legt der Glaube.
        Es ist zwar sicher so, dass alles mög­li­che dis­ku­tiert wur­de, aber ande­rer­seits legt uns der Apo­stel Pau­lus bereits das dar, was dann spä­ter auch in der römisch-katho­li­schen Rechts­auf­fas­sung fest­ge­schrie­ben wurde.
        Die Idee, eine Wit­wen­hei­rat sei eigent­lich nicht zuläs­sig wur­de schon bei Ter­tul­li­an abge­lehnt (+220) („Ter­tul­li­an­sche Häre­sie“). Sie sehen also, dass mich Ihre Dar­le­gung allein des­we­gen nicht ganz über­zeu­gen kann, zumal Pau­lus aus­drück­lich sagt, eine Wit­we, die sich nicht ent­hal­ten kön­ne, sün­di­ge nicht, wenn sie wie­der­hei­ra­te. Sein Tenor ist: wer erst­ma­lig oder nach Ver­witwung wie­der hei­ra­tet, sün­digt nicht, aber für alle stellt sich Pau­lus ein zöli­ba­t­ä­res Leben als das Bes­se­re vor – egal, ob jung­fräu­lich, ver­wit­wet oder nach geschei­ter­ter Ehe ohne wei­te­re „Part­ner“.

        Ich hal­te das an sich schon häre­sie­ver­däch­ti­ge „ad-fontes“-Prinzip, das Ihren Dar­le­gun­gen nach heu­te gän­gi­ger Pra­xis zugrun­de liegt, für nicht katho­lisch. Jeden­falls nicht in dem Sinn, dass man längst ver­wor­fe­ne Mei­nun­gen frü­her Kir­chen­vä­ter aus­kramt, um irgend­wo ein Schlupf­loch für ein aktu­el­les poli­ti­sches Ziel zu finden.
        Offen­ba­rungs­quel­le ist die Hl. Schrift ja nicht als „Urquel­le“ inmit­ten wei­te­rer Quel­len, die man mit­ein­an­der abglei­chen müs­se, son­dern sie ist die – DIE – fixier­te schrift­li­che Offenbarung!
        Sie ist nicht der Beginn eines hera­kle­ti­schen „Stroms“, son­dern ein kon­kre­ter und gene­tisch fest­ge­leg­ter Same, aus dem sich ein Lehr­baum ent­wickel­te, des­sen Gestalt nicht ein­fach einem belie­bi­gen Strom, son­dern einer inne­ren Logik folgt.
        Die Wor­te Jesu und Pau­lus sind ein­deu­tig: eine Wie­der­hei­rat nach Schei­dung ist nir­gends zuge­las­sen, son­dern bei Pau­lus sogar aus­drück­lich ver­neint. Eine Tren­nung ist mög­lich. Dass Jesus und Pau­lus bei Ehe immer von einer frei­en, wil­lent­li­chen und voll­zo­ge­nen Ehe aus­ge­gan­gen wur­de, war so selbst­ver­ständ­lich, dass es nicht eigens gesagt wer­den muss­te. Pau­lus nennt Sexua­li­tät ohne for­mel­le Ehe „Unzucht“. Eine for­mel­le Ehe ohne Sexua­li­tät ist dage­gen so absurd, dass sie nicht the­ma­ti­siert wird. Im Gegen­teil wird davor gewarnt, in einer Ehe all­zu lan­ge ent­halt­sam zu blei­ben, um nicht dem Satan in die Hän­de zu fallen.
        Das war die gene­ti­sche Matrix für die wah­re Lehrentwicklung.
        Es ist schlicht und ein­fach uner­heb­lich, was irgend­ein Kir­chen­va­ter irgend­wann ein­mal fälsch­li­cher­wei­se für rich­tig hielt, wenn es sowohl der Schrift wider­sprach als auch der spä­te­ren schrift­ge­mä­ßen Lehr­ent­wick­lung. Ter­tul­li­an mit sei­nem Wie­der­hei­rats­ver­bot nach Ver­witwung ist dafür das beste Beispiel.
        Man kann die­sen Vätern immer zugu­te hal­ten, dass am Anfang vie­les noch nicht ganz klar war und erst all­mäh­lich dog­ma­tisch erfasst wur­de. Zumal ja der Schrift­ka­non erst um 400 n. Chr. fest­ge­legt wur­de. Ter­tul­li­an erkann­te ande­rer­seits als erster Autor die Tri­ni­tät – ande­rer­seits ver­kann­te er die Ehe…

      • Hal­lo @zeitschnur,
        mei­ne Stoß­rich­tung haben Sie glau­be ich missverstanden.

        Ich hat­te nicht vor, mit die­sem (zuge­ge­be­ner­ma­ßen rudi­men­tä­ren und an eini­gen Stel­len – etwa bei der Fra­ge, ob der Tod die Ehe been­de­te – wohl etwas ver­ein­fa­chen­den) histo­ri­schen Abriss „am Schnür­chen“ in eine bestimm­te Rich­tung zu argu­men­tie­ren, etwa für eine Zulas­sung der Wie­der­hei­rat zu plä­die­ren. Hat­te Ihnen ja auch schon gesagt, dass ich Ihren Ansich­ten in die­ser Fra­ge durch­aus etwas abge­win­nen kann und sie gar nicht für grund­falsch halte.

        Die­ses „häre­sie­ver­däch­ti­ge“ Ad-fon­tes-Prin­zip ver­tre­te ich nicht. Wenn ich Sie rich­tig ver­stan­den habe, mei­nen Sie damit ja offb. einen Denk­an­satz, der die Ver­hält­nis­se in der Ver­gan­gen­heit als eine Art „ver­ges­se­nes Ide­al“ hin­stellt und die gegen­wär­ti­ge Gestalt der Kir­che in einen (angeb­lich) „ursprüng­li­che­ren“ Zustand zurück­ver­set­zen will. Das fin­de ich unsin­nig. Dem läge ja im Grun­de auch die unse­li­ge Deka­denz­theo­rie zugrun­de, mit der wei­te Tei­le des Pro­te­stan­tis­mus‘ die Kir­chen­ge­schich­te deuten.

        Die trad. Dog­ma­tik ver­tritt aller­dings ein ande­res Modell, auf das Sie anschei­nend ganz ver­zich­ten möch­ten: Man geht davon aus, dass frü­he­re Ent­schei­dun­gen und Hand­lun­gen bis in die Gegen­wart bin­dend und rich­tig blei­ben und Ände­run­gen nicht ohne Wei­te­res zuläs­sig sind. Dass Sie das so ganz über Bord wer­fen wol­len, fin­de ich eigtl. sym­pa­thisch, weil ich per­sön­lich das auch nicht abso­lut set­zen möch­te und für krea­ti­ve Neue­run­gen an sich auf­ge­schlos­sen bin. Aller­dings muss man die­se Logik schon irgend­wie ins Kal­kül zie­hen, wenn man über dog­ma­ti­sche und recht­li­che Sach­ver­hal­te nach­sinnt, weil die klas­si­sche Glau­bens­leh­re und vor allem gera­de die tra­di­ti­ons­ver­bun­de­ne Schu­le des Katho­li­zis­mus die­ses Prin­zip sehr ernst nimmt.

        In Ihrem Ansatz, die Offen­ba­rung und die Glau­bens­leh­re aus­zu­le­gen, mei­ne ich etwas Hege­lia­ni­sches zu erken­nen. Offen­bar mei­nen Sie, die Geschich­te der Kir­che besit­ze eine Art Ziel­stre­big­keit, die dia­lek­tisch auf die Mani­fe­sta­ti­on einer Art uni­ver­sa­len Dog­mas (das an die Stel­le des Hegel’schen Welt­gei­stes tritt) zuläuft. In dem Sin­ne erlau­ben Sie sich dann, histo­ri­sche Ent­wick­lun­gen nach Ihrem Emp­fin­den, wie die­se End­ge­stalt aus­se­hen soll, rela­tiv unbe­darft in rich­ti­ge und fal­sche ein­zu­ord­nen. Als „häre­tisch“ wür­de ich das sicher nicht bezeich­nen, son­dern als interessant.
        Klar ist m.E., dass die­ser Denk­an­satz kei­nes­falls „tra­di­tio­na­li­stisch“ im her­kömm­li­chen Sinn genannt wer­den kann, eher das Ggt. Sie inter­pre­tie­ren die Geschich­te gewis­ser­ma­ßen „frei­hän­dig“ vom postu­lier­ten Aus­gang her so, dass Sie in Ihre Vor­stel­lung davon passt, was her­aus­kom­men muss.

        Pro­ble­ma­tisch fin­de ich das aus zwei Grün­den: Erstens muss in der Metho­de irgend­ein Feh­ler lie­gen, weil Sie zu einem fal­schen Ergeb­nis kom­men. Wenn bei Ihnen her­aus­kommt, dass der Papst ein Häre­ti­ker ist und Bischö­fe und Kon­zi­li­en irren, kann das ja nicht stim­men. Logisch Fol­ge wäre, einen Rechen­feh­ler anzunehmen.

        Für den 2. Grund fehlt mir der Platz, vllt. ein andermal.

      • @ K

        Sie dre­hen mir lei­der das Wort im Mun­de her­um. Sie schreiben:

        „Die trad. Dog­ma­tik ver­tritt aller­dings ein ande­res Modell, auf das Sie anschei­nend ganz ver­zich­ten möch­ten: Man geht davon aus, dass frü­he­re Ent­schei­dun­gen und Hand­lun­gen bis in die Gegen­wart bin­dend und rich­tig blei­ben und Ände­run­gen nicht ohne Wei­te­res zuläs­sig sind. Dass Sie das so ganz über Bord wer­fen wollen…“

        Wie kom­men Sie dar­auf? Wegen die­ser Matrix-Sache? Nie­mand beharrt mehr auf bereits gemach­ten Defi­ni­tio­nen als ich hier im Forum – wie kom­men Sie dazu, mir das Gegen­teil zu unterstellen?

        Sie miss­deu­ten mich, wenn Sie das hege­lia­nisch verstehen.
        Den­noch ist das „Wort“ oder „die fro­he Bot­schaft“ ja den­noch auch in der bibli­schen Meta­pho­rik ein „Same“. An sehr vie­len Stel­len des NT taucht die­se Meta­pher auf! Ken­nen Sie die Schrift etwa nicht?! Eben­so zählt auch das „Blut der Mär­ty­rer“ in der Meta­pho­rik eines Kir­chen­va­ters als „Same“
        Samen las­sen nur die Ent­fal­tung zu, die ihnen gene­tisch innewohnt.
        Das ist inso­fern kei­nes­wegs hege­lia­nisch, son­dern schlicht bibli­sche Meta­pho­rik. Den­ken Sie etwa an Sät­ze wie „Mit dem Him­mel­reich ists wie mit einem Senforn“ etc.

        Ich habe im Gegen­teil dar­auf ver­wie­sen oben, dass es egal ist, was ein Kir­chen­va­ter gemeint hat – wenn die Kir­che eine anders­lau­ten­de Defi­ni­ti­on vor­ge­nom­men hat!

        Sie schrei­ben dann, fußend auf einer Miss­deu­tung mei­nes Ansat­zes, wie folgt weiter:

        „In dem Sin­ne erlau­ben Sie sich dann, histo­ri­sche Ent­wick­lun­gen nach Ihrem Emp­fin­den, wie die­se End­ge­stalt aus­se­hen soll, rela­tiv unbe­darft in rich­ti­ge und fal­sche einzuordnen.“

        Das ist nun ehr­lich gesagt per­fi­de – denn ich ver­wei­se stets auf die dog­ma­ti­schen Defi­ni­tio­nen, die sich natür­lich sehr wohl im Lau­fe der Zeit erst aus­ge­fal­tet haben. 

        Viel­leicht soll­ten Sie in Ihren Lexi­ka unter dem Stich­wort „Sote­rio­lo­gie“ nach­le­sen. Dann wer­den Sie ent­decken, dass die Ein­be­zie­hung der Zeit in einen Heils­plan kei­nes­wegs Hegels Erfin­dung ist, son­dern fester Bestand­teil der Leh­re der Kir­che. Dass Hegel die­sen Gedan­ken ver­selb­stän­digt und die Geschich­te selbst zum Objekt des „Heils“ gedeu­tet hat, steht auf einem ganz ande­ren Blatt, ist aber eben eine sehr spä­te phi­lo­so­phi­sche Gestalt, die Sie nicht unbe­darft Ihrer­seits rück­pro­ji­zie­ren kön­nen auf einen theo­lo­gi­schen Begriff, den es von Anfang an gab…

        Sie haben auch mei­ne Schluss­fol­ge­rung durch Ihre (per­fi­de) Miss­deu­tung mei­ner aus­drück­lich anders for­mu­lier­ten Gedan­ken nur noch ver­zerrt auf­neh­men können.

        Der Papst ist dann ein Häre­ti­ker, wenn er die­ser ein­mal defi­nier­ten Leh­re in irgend­ei­ner Wei­se aus­drück­lich wider­spricht. Das Geplän­kel um „mate­ri­ell“ und „for­mell“ kön­nen wir weg­las­sen. Häre­sie ist inhalt­lich Häresie.

        Es ist nir­gends dog­ma­tisch ver­an­kert, dass einer, der zum Papst erho­ben wur­de, nicht häre­tisch wer­den kann – andern­falls wür­de das ja die getä­tig­ten Defi­ni­tio­nen der Ver­gan­gen­heit völ­lig konterkarieren.
        Die Defi­ni­tio­nen sind Schutz des ver­nünf­ti­gen Gläu­bi­gen vor Häretikern!

      • Die von mir als „hege­lia­nisch“ eti­ket­tier­te Idee, die Sie mit dem schö­nen Bild vom Senf­korn illu­strie­ren, kri­ti­sie­re ich grds. über­haupt nicht, son­dern fin­de sie eigtl. rich­tig und ange­mes­sen. Wor­um es mir geht, ist die Wirk­lich­keits­nä­he eines sol­chen Modells. Man kann sich die Geschich­te eben genau­so wenig wie die Wahr­heit zurecht­bie­gen, son­dern muss in sie hin­ein­tau­chen und sie behut­sam und kri­tisch zugleich unter­su­chen, mög­lichst unvor­ein­ge­nom­men wer­ten und mit­füh­lend (empa­thisch) ver­ste­hen. Sonst glau­ben wir an aus­ge­dach­te Sachen und ent­fer­nen uns von der Wahr­heit. Chri­stus und die Kir­che sind eben kein abstrak­tes Dog­ma, son­dern kon­kre­te und wahr­haf­ti­ge Wirk­lich­keit: gestern, heu­te, mor­gen und in Ewig­keit. Des­halb dür­fen wir uns nicht ein­fach eine Reli­gi­on aus­den­ken oder kon­stru­ie­ren und alles, was übrig bleibt, für häre­tisch erklären.

        Matrix-Sache sagt mir jetzt nichts. Per­fi­de woll­te ich auch nicht sein. Fakt ist aber doch, wenn wir bei der Ehe blei­ben, dass Sie die exak­te dog­ma­ti­sche Defi­ni­ti­on der Unauf­lös­lich­keit eben nicht ernst­neh­men und die Mat­thä­us­klau­seln baga­tel­li­sie­ren, weil bei­des nicht der Vor­stel­lung von der abso­lu­ten Unauf­lös­lich­keit ent­spricht, die Sie für das gedank­li­che Ziel des Schei­dungs­ver­bo­tes Jesu hal­ten. Die Kir­che tut das nicht, darf es jdfs. nicht, weil sie alle Aspek­te inte­grie­ren muss und es sich bei der Beur­tei­lung von rich­tig und falsch nicht so leicht machen kann.

      • Häre­ti­sche Päp­ste mag es gege­ben haben. Aber doch nicht from­me und güti­ge Män­ner wie Berg­o­glio oder Joseph Ratz­in­ger. Pius X. hat zwei­fel­los gegen das ev. Schwur­ver­bot ver­sto­ßen, ist aber hei­lig gespro­chen, also auch kein Häre­ti­ker. Wenn Gre­gor VII. sich für eine Reinkar­na­ti­on des hl. Petrus hält und Rit­ter mit grau­sa­men Anek­do­ten aus dem AT zum Tot­schla­gen sei­ner „unge­hor­sa­men“ Geg­ner ermun­tert, kann man sein aus reli­giö­sem Sen­dungs­be­wusst­sein gebo­re­nes Eife­r­er­tum schon als eine Art Häre­sie betrach­ten, und das taten die Zeit­ge­nos­sen ja auch. Ver­ur­teilt wur­de er des­we­gen aber nicht. Ver­ur­teil­te Gegen­päp­ste wie Wig­bert oder Anaklet wir­ken dagg. eher unauf­fäl­lig, wenig häre­tisch. Boni­faz VIII. („Geschlechts­ver­kehr ist so sünd­haft wie Hän­de­rei­ben“) hal­te ich für skru­pel­los, aber im Grun­de eine ehr­li­che Haut. Johan­nes XXII., den die Fran­zis­ka­ner papa hae­re­ti­cus schal­ten, hat­te Feh­ler (Jäh­zorn, Aber­glau­ben, Zynis­mus), aber sei­ne wirk­lich häre­ti­schen Anwand­lun­gen betref­fen unwich­ti­ge Klei­nig­kei­ten (Visio-Streit).

        Sein von mir ver­ehr­ter Nach­fol­ger Bene­dikt XII. war gewiss kein Häre­ti­ker, hat uns aber in sei­nem Werk blei­ben­de Ein­sich­ten dar­über ver­mit­telt, was ein Häre­ti­ker eigtl. ist.
        Vor allem dar­über müs­sen wir uns klar wer­den (lei­der, weil hier so viel von Häre­sie die Rede ist). Des­halb freue ich mich, dass auch Sie die neu­schol. Defi­ni­tio­nen und Unter­schei­dun­gen als klein­lich und haar­spal­te­risch ablehnen.
        Häre­sie liegt weni­ger in der Ableh­nung irgend­wel­cher Dog­men begrün­det, es ist viel­mehr die grds. Ver­nei­nung der Wirk­lich­keit der Kir­che und das feh­len­de Ver­trau­en in Papst und Gläu­bi­ge, die einen Häre­ti­ker aus­macht. Das spie­gelt sich im unka­tho­li­schen Cha­rak­ter sei­ner Über­zeu­gun­gen wider (aus­gren­zend-sek­tie­re­risch). Groß­mut und Ver­ständ­nis ist das beste Mit­tel gegen Häre­sie, wie Four­nier lehrt. Und der war immer­hin der beste Inqui­si­tor, den wir je hatten.

      • @ K

        Ich machs kurz – ent­we­der ver­ste­hen Sie nicht, was ich schrei­be, oder es ist böser Wille…
        Ich lege seit Mona­ten offe­ne Bekennt­nis­se zur Neu­scho­la­stik ab – war­um unter­stel­len Sie mir das Gegenteil?

        Anson­sten – in Ihrem Postung steckt soviel gei­sti­ges Durch­ein­an­der, was sich schon an der inzwi­schen wie­der­hol­ten Ver­keh­rung mei­ner Sät­ze in ihr Gegen­teil zeigt, dass ich kei­nen Sinn dar­in sehe, weiterzureden.

        Nur eines:

        Pius X. hat natür­lich nicht gegen ein ev. Gebot verstoßen!
        Das kano­ni­sche Recht ließ einen Eid immer zu.
        Der Antimodernisten„eid“ ist in der Form eher eine Art Gelöb­nis und kein Eid, wie er vor Gericht geschwo­ren wird. Jesus hat offen­sicht­lich Gelöb­nis­se nicht total abge­lehnt – denn dann wäre auch das Ehe­ge­löb­nis, das Able­gen einer ewi­gen Pro­fess oder letzt­end­lich auch ein Glau­bens­be­kennt­nis vor einer Wei­he damit gemeint.
        Ob der Anti­mo­der­ni­sten­eid – grund­sätz­lich betrach­tet – sinn­voll war, ist aber eine ande­re Fra­ge und berührt nicht die recht­gla­äu­big­keit Pius X..

        An ande­rer Stel­le habe ich nach­ge­wie­sen, dass Ratz­in­ger aus­drück­lich einem Dog­ma widerspricht.
        Fragt sich also, was Sie unter einem Häre­ti­ker verstehen.

        Seufz.

    • Seit wann hat die Ortho­do­xie ein „ver­zerr­tes Got­tes­bild“ ? Man betre­te eine ortho­do­xe Kir­che und erle­be die uni­ver­sa­le Fül­le einer recht­gläu­bi­gen Theo­lo­gie. Die klein­ste Dorf­kir­che in Grie­chen­land bie­tet eine schlüs­si­ge­re und kom­ple­xe­re Dog­ma­tik in ihrer Male­rei als die „modern – zeit­gei­sti­ge“ Peters­kir­che in Rom!

      • Es geht weni­ger um „wann“, das Sie sel­ber nach­le­sen soll­ten, als um „wes­halb“:

        Weil sie durch das Ableh­nen des Fili­o­que den Got­tes­sohn herabsetzt.

        Dies soll­ten auch die sich lei­der auf Äußer­lich­kei­ten abstel­len­den Mozet­ta-Katho­li­ken end­lich zur Kennt­nis nehmen.

      • @ Car­lo

        Dan­ke – genau das ist es. Der unein­ge­stan­de­ne Aria­nis­mus. Und das aria­ni­sche Den­ken ver­zerrt auto­ma­tisch auch das Menschenbild.

        Das sind kei­ne Neben­säch­lich­kei­ten – sol­che theo­lo­gisch-phi­lo­so­phi­schen Fehl­stel­lun­gen haben ver­hee­ren­de Fol­gen – z.B. in die fal­sche Ehelehre.

  2. Schon Kas­pers Plä­doy­er für die Zweit­ehe war win­kel­ad­vo­ka­to­risch, gera­de­zu sata­nisch „wenn er die Schei­dung der Erste­he bereut und sich bemüht, dass die Zweit­ehe hält“… die­se The­ma­tik hat schon Fried­rich Schil­ler in Kaba­le und Lie­be abg­ar­bei­tet , als Lui­se Mil­le­rin Selbst­mord bege­hen woll­te, aber wäh­rend des Ertrin­kens noch zu bereu­en vor­hat­te. Vater Mil­ler erklärt ihr, dass sie bereu­en wol­le, wenn der Erfolg der Sün­de ins Sicher­heit gebracht ist. und dass das der Weg in die Höl­le ist.

  3. Und das ist der Grund, war­um die (sed­eva­kan­te) katho­li­sche Kir­che die Kir­che Chri­sti ist, denn selbst in der (Luther-)Bibel erlaubt Chri­stus die Schei­dung wegen Ehe­bruchs (zumin­dest wenn man das Wort por­neia so aus­legt – wie es die pro­te­stan­ti­schen Bibeln tun). Man kann der Bibel nicht trau­en und sie unbe­darft lesen, denn dann wäre Jesus in vie­len Stel­len wider­sprüch­lich zu sich selbst und zur katho­li­schen Kir­che. Nur das Licht der dog­ma­ti­schen Erklä­run­gen von Tri­ent und ande­rer päpst­li­chen Erklä­run­gen erlau­ben es Chri­sti Barm­her­zig­keit zu ver­ste­hen. Ein Christ soll­te daher die dog­ma­ti­schen Erklä­run­gen von Tri­ent und Vati­kan I bes­ser ken­nen als die Bibel (die wie­der­um für sich pri­vat aus­ge­legt gefähr­lich und irre­füh­rend ist).

  4. Wenn per­ma­nen­ter Ehe­bruch (= Zweit­ehe) nicht mehr zum Aus­schluss vom Emp­fang der Hl. Kom­mu­ni­on führt,

    MÜSSTE man dann nicht ganz kon­se­quent ein­ma­li­ger Ehe­bruch NICHT zum Aus­schluss vom Emp­fang der Hl. Kom­mu­ni­on führen?

    Ehr­li­cher­wei­se wäre dann vor­EHE­li­cher Geschlechts­ver­kehr auch nichts mehr, was vom Emp­fang der Hl. Kom­mu­ni­on ausschliesst.

  5. P.Pani ist lei­der, was die Ehe­theo­lo­gie der byzan­ti­ni­schen ( ortho­do­xen ) Kir­che betriftt, unin­for­miert. Die Mög­lich­keit einer Zweit­ehe in die­ser Kir­che ist im fol­gen­den begrün­det: Die byzan­ti­ni­sche ( ortho­do­xe ) Kir­che sieht sich als Spen­de­rin aller Sakra­men­te, d.h. die Kir­che spen­det durch den Prie­ster den Ehe­leu­ten das Sakra­ment der Ehe. In Beru­fung auf die Bin­de – und Löse­ge­walt, die ja auch den Apo­stel über­ge­ben wur­de, löst sie in sehr schwer­wie­gen­den Fäl­len ( nicht ger­ne! ) das sakra­men­ta­le Ehe­band auf. Bei einer Auf­lö­sung des zwei­ten Ehe­ban­des haben die Schei­dungs­wil­li­gen schon ein Pro­blem. – Die byzan­ti­ni­sche ( ortho­do­xe ) Kir­che kann zur Unter­stüt­zung der neu­en Ehe­auf­fas­sung des moder­ni­sti­schen Roms nicht in Anspruch genom­men werden

    • Kann die byzan­ti­ni­sche Kir­che des­halb nicht in Anspruch genom­men wer­den, weil das moder­ni­sti­sche Rom auch in einer drit­ten Ehe Leben­den das Altar­sa­kra­ment rei­chen möchte?

  6. Gab es nicht ähn­lich feh­ler­haf­te Behaup­tun­gen als sich die Lit­ur­gie­ma­cher auf den Hl Hip­po­lyt beru­fend einen neu­en Meß­ka­non fabrizierten.
    Eine atem­be­rau­ben­de Drei­stig­keit nach der ande­ren wird hier dem ahnungs­lo­sen Publi­kum aufgetischt

  7. Der Amts­in­ha­ber wird schon machen, was ihm vor­schwebt, nur die For­mu­lie­run­gen und Ver­ne­be­lungs­tak­tik ist im Ein­zel­nen wohl noch nicht so klar.

  8. Wenn sich bei der Hei­li­gen Kom­mu­ni­on die Gott­heit aus vor­be­halt­lo­ser, end­gül­ti­ger Lie­be zur Spei­se dar­reicht, muss man sich über­le­gen, ob ein so hohes Sakra­ment denen gereicht wer­den soll­te, deren Lie­be nicht vor­be­halt­los und end­gül­tig ist (wvG). Beim Buß­sa­kra­ment könn­te man viel­leicht groß­zü­gi­ger sein.

  9. Berg­o­glio und sei­ne Hor­den wer­den beim Ehe­sa­kra­ment nicht Halt machen. Auch alle übri­gen Sakra­men­te müs­sen rela­ti­viert oder zer­stört wer­den. Beim Hei­lig­sten Sakra­ment des Alta­res macht Berg­o­glio ja sel­ber vor, wie das zukünf­tig zu lau­fen hat. Jeden ein­zel­nen die­ser ver­rä­te­ri­schen Aria­ner soll­te man sich mer­ken, damit sie danach ja nicht behaup­ten kön­nen, sie wären immer tru gewe­sen. Es wird ein neu­er Atha­na­si­us kom­men und hof­fent­lich räumt er rich­tig auf.

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