Clemens Victor Oldendorf, von dem wir jüngst den anderswo zensurierten Beitrag Doktrinelle Präambel versus Gnadenstreit 2.0 veröffentlicht haben, dürfen wir hiermit als neuen Autor dieser Seite begrüßen. In seinem neuen Beitrag greift Oldendorf noch einmal die Wiederaufnahme der Gespräche zwischen dem Heiligen Stuhl und der Piusbruderschaft auf, um einige Aspekte zu vertiefen. Gleichzeitig provoziert er mit einigen Überlegungen im Zusammenhang mit der in den kommenden beiden Wochen in Rom tagenden Bischofssynode über die Familie. Überlegungen, die wir zur Diskussion stellen wollen.
Von Clemens Victor Oldendorf.
Vor einigen Tagen hat Katholisches.info einen Text von mir übernommen, in dem ich, ausgehend von den Pressemitteilungen des Heiligen Stuhles und des Generalhauses der Priesterbruderschaft St. Pius X. zum jüngsten Zusammentreffen von Bischof Bernard Fellay mit Kardinal Gerhard L. Müller in Rom die Vermutung ausgesprochen hatte, daß die conditio sine qua non der Annahme der sogenannten Doktrinellen Präambel einer offeneren Lösung Platz gemacht habe. Dabei gab ich, anknüpfend an eine mir bekanntgewordene Aussage Fellays bei der Pressekonferenz anläßlich der Zaitzkofener Priesterweihen 2009, als mögliches Vorbild einer solchen Lösung den Gnadenstreit des 17. Jahrhunderts an. Dies nicht deshalb, weil es meine eigene Idee gewesen wäre, mit der man schon aus diesem Grund gerne liebäugelt, sondern, weil Bischof Fellay höchstpersönlich bei der genannten Pressekonferenz dieser Perspektive durchaus Substanz abgewinnen konnte.
Interview vom 3. Oktober 2014
Gestern nun wurde ein Interview veröffentlicht, das der Generalobere dem Pressedienst der Priesterbruderschaft, DICI, gegeben hat und in dem er auf das Treffen mit der Glaubenskongregation eingeht. Die dabei gemachten Aussagen müssen hier nicht nochmals vollständig aufgelistet werden, ich möchte aber ausgewählte Aspekte herausgreifen und näher beleuchten. Dem schicke ich voraus, daß ich meine Überlegungen selbstverständlich nicht mit dem Anspruch anstelle, mit der Prophetengabe ausgestattet zu sein, daß ich sie aber dennoch von völlig willkürlichen, unbeweisbaren Annahmen entschieden abgrenzen muß. Denn wie in der Mathematik anhand bekannter Größen eine Unbekannte ermittelt werden kann, so kann man legitimerweise aus bekannten Tatsachen und nachprüfbaren Zitaten begründete Schlußfolgerungen ziehen, zumal wenn die Fakten und Stellungnahmen, von denen man ausgeht, nicht bloß vereinzelt oder unzusammenhängend aufgetreten sind.
Doktrinelle Präambel: Comeback und doch nicht
Aus der Nichterwähnung der Präambel in den Pressemitteilungen des Heiligen Stuhles und des Generalhauses hatte ich geschlossen, sie sei gar nicht mehr thematisiert worden. Mit seinem Interview korrigiert mich Bischof Fellay in diesem Punkt, und zugleich gibt es Feinheiten, die mich bestätigen. Conditio sine qua non für weitere Kontakte ist die Präambel nämlich offensichtlich nicht mehr, von einem Ultimatum ist ebensowenig mehr die Rede, wie von negativen Konsequenzen, wenn die Präambel bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht unterschrieben wird. Interessant ist überdies, daß Fellay wieder von der Präambel von 2011 spricht, also anscheinend von ihrer Erstfassung. Ob das eine Ungenauigkeit der Ausdrucksweise ist, oder aber auch in puncto des Wortlauts gewissermaßen wieder an den Anfang zurückgekehrt wird und redaktionelle Bearbeitungen daran erneut möglich werden, kann nur durch den Generaloberen selbst oder gegebenenfalls durch Kardinal Müller präzisiert werden. Jedenfalls fehlt eine Deadline, bis zu der unterschrieben sein muß und widrigenfalls neue Sanktionen drohen.
Die Parallele zum Gnadenstreit mag also nicht ausformuliert worden sein, doch auch der weitere und mehr informelle Rahmen der künftigen Kontakte, ohne konkret terminierten Zeitplan, deutet faktisch eine Neuauflage dieses Modells an. Persönlich gehe ich sogar davon aus, daß es für Papst Franziskus als einigermaßen generelles Zukunftsmodell denkbar und favorisiert sein könnte, um innerkirchliche Konflikte zu entschärfen und ökumenische Einigungsprozesse zu erleichtern.
Im Kommentarbereich zu diesem Beitrag hatten einige Leser sogleich Bedenken gegenüber einer solchen Lösung vorgetragen, weil sie meinen, damit würde die Kritik am Modernismus und den konkreten, nachkonziliaren Reformen mundtot gemacht werden. Diese Befürchtung ist nicht begründet, denn auch im historischen Gnadenstreit durften Argumente gesammelt und weiterhin ausgetauscht werden, nur als Häretiker durften und dürfen (!) Jesuiten und Dominikaner, Molinisten und Thomisten, einander nicht disqualifizieren. Auf unsere Gegenwart übertragen heißt das natürlich, daß die Argumente zivilisiert ausgetauscht werden müssen, eben ohne die zelotisch geschwungene Häresiekeule. Daß es Traditionalisten gibt, die sich dieser Etikette nicht fügen könnten, ist ziemlich offensichtlich, doch habe ich die Zuversicht, daß solche, die ja zumeist weder Theologen, noch Kanonisten sind, von Bischof Fellay nicht an relevanten Verhandlungen beteiligt und auch von Rom in ihrer repräsentativen Bedeutung richtig eingeschätzt werden.
Die Anwendbarkeit einer Gnadenstreitlösung hängt sehr weitgehend davon ab, daß wir im Kontakt der Piusbruderschaft zu Rom das lebende Beispiel eines klassischen theologischen Disputs vor uns haben, in dem sozusagen Positionen verschiedener, theologischer Schulen aufeinandertreffen. Ob diese Art der Argumentation sonst überhaupt noch vorkommt, bezweifele ich zunehmend, und man konnte teilweise sogar den Eindruck gewinnen, daß selbst in Rom die Gesprächspartner schwinden, die sich in diese klassische Methode der Diskussion hineinversetzen und daran teilnehmen können oder wollen. Deshalb glaube ich meinerseits erst recht nicht, daß gnadenstreitanaloge Lösungen zum Beispiel im Dialog des Lehramts mit besonders progressiven Gruppen von Katholiken überhaupt geeignet sein könnten, die Konflikte beizulegen, beziehungsweise bis auf weiteres auf sich beruhen zu lassen.
Lehrmäßige Klärung vor kirchenrechtlicher Lösung
Das Interview, das Fellay gegeben hat, enthält weiter die Information, daß die Gesprächspartner sich trotz Fehlens eines Zeitplans oder Ultimatums darüber einig waren, daß die theologischen Differenzen ausgeräumt sein müssen, bevor es zu einer kanonischen Lösung kommt. Da dies im Moment nicht der Fall ist, rechne ich bis auf weiteres nicht mit einer kirchenrechtlichen (Wieder-)Errichtung der Piusbruderschaft durch Rom, gleichgültig, in welcher konkreten Rechtsform.
Wenn man von einer Strategie sprechen darf, könnte ich mir eher vorstellen, daß Rom bewußt einen Schwebezustand beibehalten und tolerieren will und zwar nicht ganz ohne jeden Eigennutz. Fast zeitgleich zu der überraschend positiv verlaufenen Begegnung Fellays mit Müller wurden Maßnahmen bekannt, die sich innerhalb der offiziellen kirchlichen Strukturen gegen Bischöfe oder Gruppen richten, die sich als besonders traditions- oder kontinuitätsfreundlich profiliert haben oder eine spezielle Bevorzugung der sogenannten außerordentlichen Form der Römischen Liturgie erkennen lassen. Tatsächlich ist ja die Zuordnung von ordentlich und außerordentlich im Motu Proprio Summorum Pontificum kirchenrechtlich eindeutig und das Außerordentliche im Kirchenrecht stets die Ausnahme. Somit kann an sich auf Summorum Pontificum kein exklusiver Gebrauch der liturgischen Bücher von 1962 gestützt werden.
Auch angesichts des Priestermangels glaube ich, daß diese augenzwinkernde Inkonsequenz mittelfristig innerhalb der offiziellen, institutionellen Strukturen der Kirche nicht mehr aufrechterhalten werden wird, weder für einzelne Priester oder Gläubige, noch – und möglicherweise insbesondere nicht – für ganze Gemeinschaften.
Wer also exklusiv an der alten Liturgie festhalten will und/oder theologische Probleme im Zweiten Vaticanum benennt, der wird an die Piusbruderschaft verwiesen oder zumindest durch die praktischen Umstände dorthin faktisch gedrängt werden. Um diese pragmatische Koexistenz rechtfertigen zu können, würde ich Papst Franziskus sogar zutrauen, im Falle künftiger Bischofsweihen in der Piusbruderschaft dazu pro forma die Erlaubnis zu geben. Das Problem, daß die Kleriker der Piusbruderschaft de iure suspendiert und nicht rechtmäßig inkardiniert sind, stellt sich wahrscheinlich aus römischer Sicht solange nicht drängend, als die Bruderschaft kanonistisch betrachtet als Körperschaft gar nicht existiert. Dies wäre eben der sozusagen organisatorische Aspekt der vorläufig tolerierten Schwebe und könnte Konflikte Roms mit den Ortsbischöfen vermeiden helfen, die einer Gemeinschaft, die es gar nicht gibt, auch keine Niederlassungserlaubnis in ihren Diözesen geben müssen.
Verschärfte Kirchenkrise und Bischofssynode
Als Neuigkeit nennt Bischof Fellay den Vorstoß Kardinal Kaspers, auf der Bischofssynode zu Ehe und Familie eine Zulassung zivil wiederverheirateter Geschiedener zur heiligen Kommunion zu erreichen. Kardinal Kasper habe argumentiert, man müsse sich fragen, ob man nicht in solchen zivilen Verbindungen „Elemente der sakramentalen Ehe“ erkennen könne und durch Zulassung zum Kommunionempfang auch anerkennen könne. Das sei, so Fellay, eine Übertragung und Anwendung der ökumenischen Konzeption von „Elementen der Kirchlichkeit“ außerhalb der sichtbaren Strukturen der (römisch-)katholischen Kirche auf die Ehe.
Ich bin kein Bischof, sondern einfacher, übrigens verheirateter Laie und nicht in die Bischofssynode eingebunden. Doch, wenn man eventuell einer Zulassung von zivil wiederverheirateten, geschiedenen Gläubigen zum Sakrament der Eucharistie erreichen will, sollte man meines Erachtens genau umgekehrt wie Kardinal Kasper argumentieren. Die Frage ist nicht, ob man in einer standesamtlich erfolgten Wiederheirat (oder einfach im faktischen Zusammenleben, wäre grundsätzlich zu ergänzen) Elemente der sakramentalen Ehe erkennen, sondern, ob man im heutigen, konkreten Staat den naturrechtlichen Staat und somit in der aktuellen, staatlichen Ehe überhaupt noch die naturrechtliche Ehe erkennen kann. Ich glaube, man muß das fortschreitend deutlicher verneinen.
Zunächst ist für eine standesamtliche Ehe der Vollzug der Ehe kein rechtliches Thema, wohingegen nur die vollzogene, sakramentale Ehe absolut unauflöslich ist, die bloß geschlossene nicht. Aus dieser Überlegung würde sich sodann ergeben, daß die Zivilehe nicht per se ein sozusagen institutionalisierter Ehebruch, somit nicht automatisch ein fortgesetzter „Zustand schwerer Sünde“ wäre. Geht aus einer solchen Verbindung keine Nachkommenschaft hervor, kann man das Bestehen einer Geschlechtsgemeinschaft, die das aufgrund der ersten, kirchlichen Eheschließung bestehende, sakramentale Eheband und die eheliche Treue verletzt, überhaupt nicht beweisen und darf sie vielleicht wirklich nicht pauschal voraussetzen. Gibt es Kinder, liegen höchstens einzelne Ehebrüche vor, die man wie alle Todsünden bereuen und beichten und anschließend wieder zur heiligen Kommunion gehen kann, ja sogar soll, um nicht erneut in die schwere Sünde zu fallen.
Mir ist die Provokation bewußt, die ich mit einem solchen Vorschlag setze, und deswegen füge ich hinzu, daß ich selbst es weitaus weltfremder finden würde, würde man bei einer zivilen Wiederheirat keine sexuellen Kontakte annehmen. Doch, daß der aktuelle staatliche Ehebegriff mit dem des Naturrechts und des Sakraments nur noch den Namen gemeinsam hat, finde ich tatsächlich evident. Ich spitze die Provokation noch zu: Ringt man sich zu dieser evidenten Einsicht durch, kann man selbst nichts mehr einwenden, wenn eingetragene, gleichgeschlechtliche Partnerschaften staatlicherseits als Ehe bezeichnet oder so behandelt werden. Da aus solchen Verbindungen naturgemäß keine Nachkommenschaft hervorgehen kann, könnte man in diesen Fällen das Bestehen einer Sexualgemeinschaft oder einzelner Sexualkontakte nie beweisen, es sei denn, die Betreffenden äußern dies expressis verbis, oder man wird Augenzeuge. Da auch Homosexuelle bereuen und beichten können, müßten folglich auch Personen, die in solch eingetragenen Partnerschaften leben, zum Kommunionempfang prinzipiell zugelassen werden. Die Lehre und Praxis über die sakramentale Ehe würde das tatsächlich nicht tangieren. Lassen wir diese extrem erscheinenden Konsequenzen beiseite, bleibt die Frage, wieviele kirchliche Hochzeiten heute überhaupt noch eine sakramentale Ehe gültig zustandekommen lassen.
Das scheint mir die eigentliche Herausforderung für die Bischofssynode zu sein, und die Piusbruderschaft müßte sich meines Erachtens mit der Frage konfrontieren, inwiefern die Religionsfreiheit und die Aufgabe des Katholizismus als Staatsreligion überhaupt bleibende Probleme darstellen, wenn die real existierenden Staaten keine Staaten im Sinne des Naturrechts mehr sind und auf jeden metaphysischen Anspruch verzichten. Müssen nicht sogar in einem solchen Staat Staat und Kirche zwangsläufig getrennt sein?
Einleitung: Giuseppe Nardi
Bild: AlexPhotos
Die vorgelegten Überlegungen zur zivilen Ehe und zur Möglichkeit des Sakramentenempfangs stimmen völlig mit der gültigem Lehre der Kirche überein. Es gibt, nicht nur theoretisch, die Tatsache, dass Personen ohne die Absicht des ehelichen Verkehrs einander heiraten. Sie erhalten dann trotzdem alle zivilen Vorteile einer wirklichen Ehe und sind ohne Weiteres zu allen Sakramenten zugelassen. Sie lebenja nicht im fortgesetzten Zustand der schweren Sünde.
Dies kommt im apostolischen Schreiben „Familiaris consortio“ von Papst Johannes Paul II. in Nr. 84 klar zum Ausdruck. Hier wird die Situation der zivil Wiederverheirateten besprochen: Sobald sie sich zur ehelichen Enthaltsamkeit entscheiden, können ihnen die Sakramente nicht weiter verwehrt werden. Ein solches Zusammenleben steht „nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe“, so wird es ausdrücklich festgestellt. Allerdings spielt diese Möglichkeit in der pastoralen Praxis kaum eine Rolle, was im Grunde sehr verwunderlich ist.
Der Vergleich mit dem Gnadenstreit hinkt etwas:
Gerade weil es in dieser Frage noch keine lehramtliche Entscheidung gibt, hatten die beteiligten Theologen eben nicht das Recht andere, die nicht derselben Meinung waren, als Häretiker zu bezeichnen. Hätte ich im Jahr 1950 schon gelebt, dann wäre ich bis zum 1. November kein Häretiker gewesen, wenn ich die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel abgelehnt hätte. Danach aber schon.
Hinsichtlich z. B. der Religionsfreiheit gibt es aber eine lehramtliche Entscheidung (Mirari vos, Syllabus, Mortalium animos etc.). Und dem „Syllabus“ kommt als lehramtliches Dokument das Verurteilungen ausspricht auch Unfehlbarkeitscharakter zu. Natürlich leugnet „Dignitatis humanae“ (DH) nicht die Verurteilungen im „Syllabus“ nicht formell, aber die Praxis hat sich geändert, genau wie es Kardinal Kasper will: die Lehre (Theorie) bleibt, aber die Praxis ändert sich, man tut so als ob es die Lehre gar nicht gibt.
Wie das also gehen soll weiß ich nicht. Höchstens vielleicht so, dass man der FSSPX zugesteht, dass sie weiterhin, [aus der Sicht Roms gesprochen] die in ihren Augen problematischen Stellen im II. Vatikanum ansprechen und anprangern darf, ohne dass aber Rom dann (im Sinne der FSSPX) reagieren muss. – Oder: Vatikanum II wird nun von Seiten der FSSPX totgeschwiegen, als ob es selbiges nie gegeben hätte, die Dokumente dort also schlichtweg mit Ignoranz zu bestrafen („Dieser Unsinn ist es nicht mal wert, dass man sich darüber aufregt.“) und warten bis sich ein „Pius XIII.“ darum kümmern wird. Dann hätte die FSSPX aber ihr X verloren. Es gibt auf jeden Fall viel zu beten, was nie verkehrt ist.
Zur Ehe:
Sicher ist für die Kirche die standesamtliche Eheschliessung irrelevant, aber wenn zwei Personen (darunter mindestens 1 Ehebrecher) eine zweite standesamtliche „Ehe“ schließen, machen sie ihren Ehebruch doch öffentlich. Laut Katechismus (römischer wie KKK) ist schon das bloße außereheliche Zusammenleben schwer sündhaft, auch wenn es zwischen beiden zu keinerlei sexuellen Handlungen kommt, es reicht, dass es die Öffentlichkeit annehmen muss. Und nach dem Geschlechtsverkehr (hetero wie homo) einfach schnell zur Beichte zu gehen ohne etwas an der bestehenden Situation zu ändern, es damit auch nicht wirklich zu bereuen, ist – meines Erachtens – Blasphemie, ein Missbrauch des Sakraments und außerdem noch ungültig.
Zum letzten Absatz:
Weil also die meisten Staaten auf ihren metaphyischen Anspruch verzichten sind es keine Staaten mehr, weswegen also die Lehre über die Religionsfreiheit nicht greift. Ich finde das zugegebenmaßen sehr interessant und das meine ich nicht ironisch. Ich persönlich halte das für etwas weit hergeholt, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Päpste früherer Zeiten nur die Staaten meinten, die es als ihre Aufgabe ansahen, am ewigen Heil ihrer Bürger mitzuwirken, sondern alle Staaten. Aber: weder bin ich noch werde ich jemals Papst sein u. werde das daher auch nicht entscheiden. DEO GRATIAS!
Sie weisen mE mit gutem Grund auf die Problematik hin, dass Personen (darunter mindestens 1 Ehebrecher), die eine zweite standesamtliche „Ehe“ schließen, „ihren Ehebruch doch öffentlich“ machen, und „dass es die Öffentlichkeit annehmen muss“.
Dementsprechend kann man aber die Frage der Öffentlichkeit auch bei Überlegungen zur Kommunionszulassung einbringen. Ein nicht öffentlicher Empfang wäre dann allenfalls denkbar (also zB nicht während der Messe).
Bedeutet das, dass die Partner sich dazu entschließen, sich zu trennen oder, wenn dies aus wichtigen Gründen (z.B. auf Grund der Kinder) nicht möglich ist, die ehelichen Akte künftig zu unterlassen und wie Geschwister zusammenzuleben ?
Das wäre aber genau das, was die Kirche seit Jahrhunderten den Menschen, die in einer solchen Situation leben, empfiehlt.
Was soll dann die Synode ?
Gehts noch?!?
„Laut Katechismus (römischer wie KKK) ist schon das bloße außereheliche Zusammenleben schwer sündhaft, auch wenn es zwischen beiden zu keinerlei sexuellen Handlungen kommt.“
So ein Unsinn! Wann trifft denn das zu? Tür an Tür? In einer WG? Keep cool allesamt: ob ich gesündigt habe, weiß ich immer noch am besten – nicht eine gerüchteverbreitende Öffentlichkeit!
Wie passen solche Überlegungen zu der kirchlichen Anregungen, wie „Bruder und Schwester“ weiterzuleben, um evtl. „Zweitfamilien“ nicht zu gefährden??!!?
Ist es das Problem des keuschen Freundespaares, wenn die „Öffentlichkeit“ meint annehmen zu müssen – ach: was auch immer meint annehmen zu müssen?
Anders: sündige ich „schwer“, wenn andere ihren dreckigen Gedanken freien Lauf lassen un sie keine Hemmungen haben, gegen das 8. Gebot zu verstoßen?
@Zeitschnur
„Dies bedeutet aber mit Bezug auf die Geschiedenen „Wiederverheirateten“, dass die Partner sich dazu entschließen, sich zu trennen oder, wenn dies aus wichtigen Gründen (z.B. auf Grund der Kinder) nicht möglich ist, die ehelichen Akte künftig zu unterlassen und wie Geschwister zusammenzuleben. Genau dies aber ist das, was die Kirche seit Jahrhunderten den Menschen, die in einer solchen Situation leben, empfiehlt.“
Siehe : http://pius.info/archiv-news/892-kirchenkrise/8704-kardinal-kasper-antwortet-auf-kritik-an-seinem-vortrag
@Santo
Ja, so meine ich das.
Was dann Die Synode soll, weiss ich zwar auch nicht genau. Ich könnte mir aber vorstellen, dass diese Empfehlung der Kirche offensiver kommuniziert werden soll (anstatt irgendwo im Katechismus vor sich hinzusclummern – eben ohne Katechese der Hirten).
Ausserdem könnte es auch in pastoralen Fragen um diesbezügliche Präzisierungen gehen. Schliesslich muss diese Lebensform im Privaten und vor allem der feste Vorsatz, es so beizubehalten, dem Beichtvater gegenüber ja irgendwie glaubwürdig dargestellt werden.
Letzerter Absatz Oldendorf :
„…und die Piusbruderschaft müßte sich meines Erachtens mit der Frage konfrontieren, inwiefern die Religionsfreiheit und die Aufgabe des Katholizismus als Staatsreligion überhaupt bleibende Probleme darstellen, wenn die real existierenden Staaten keine Staaten im Sinne des Naturrechts mehr sind und auf jeden metaphysischen Anspruch verzichten. Müssen nicht sogar in einem solchen Staat Staat und Kirche zwangsläufig getrennt sein? “
@Tradidi:
„Weil also die meisten Staaten auf ihren metaphyischen Anspruch verzichten sind es keine Staaten mehr, weswegen also die Lehre über die Religionsfreiheit nicht greift.“
Müsste man aber zuvor dann nicht Fragen, was Dignitatis Humanae für eine lehrmäßige Bedeutung haben soll ?
Nach katholischer Lehre hat der Irrtum kein Recht auf Dasein . Dignitatis Humanae wäre demnach nur eine Erklärung über das Bürgerrecht in den von der Kirche getrennten Staaten : das bürgerliche Recht auf Kultusfreiheit.
Nachtrag :
Was dafür sprechen könnte kommt im Schlusswort Dignitatis Humanae zum Ausdruck :
die Erklärung im Schlusswort ist eine „Mahnung an die Katholiken und die Bitte(keine lehre) an alle Menschen , „daß sie sich angelegentlich vor Augen stellen, wie notwendig die Religionsfreiheit ist, besonders in der gegenwärtigen Situation der Menschheitsfamilie“, Das Schlusswort meint und fordert damit aber keine Verbindlichkeit der religiösen Freiheit in DH selbst oder die Lehre der jüngeren Päpste ‚sondern ‚wie klar aus dem Kontext des Schlusswortes zu entnehmen ist , „die Religionsfreiheit ‚die in den meisten Verfassungen schon zum bürgerlichen Recht erklärt (39), und in internationalen Dokumenten feierlich anerkannt wird“.
Dann müsste sich das konkrete Lehramt mit der Frage konfrontieren, inwiefern die ablehnende Haltung der Piusbruderschaft zu dignitatis humanae ein Problem darstellt , wenn sie doch bekanntlich an der Lehre der jüngeren Päpste festhalten .
Dies könnt vielleicht nur dort zustande kommen, wo dignitatis humanaean an die Lehre anknüpft , nämlich da wo es lehrmäßig wiederholend erklärt , dass privat niemand zum Glauben gezwungen werden darf usw. . In der öffentlichen Kultusfreiheit erklärt es demnach nicht lehrmäßig sondern umschreibt – mit verkürzten Sätzen des Evangeliums und weltpsychologisch – das Bürgerrecht, was in vielen modernen (zur Kirche getrennten) Staaten besteht und empfiehlt die öffentliche Nichtbehinderrung aller Religionen .
Aber wie verbindlich soll das für Katholiken und so auch für die Piusbruderschaft sein ?
Kardinal Müller bewahrt das Erbe von Benedikt XVI.
Zumindest ist keine neue Exkommunikation zu befürchten.
Kardinal Müller , der große Relativierer der Unbefleckten Empfängnis, war zum levebrveianischen Priesterseminar in Zaitzkofen in seiner Diözese Regensburg immer sehr gehässig
Dass Kardinal Müller ein Bewahrer des Erbes des nunmehrigen Dr. Ratzinger ist, kann ich bestätigen, siehe mein Posting unten!
Wäre es nach Em Müller gegangen, wäre die FSSPX längst exkommuniziert. Er drohte ja bereits unverhohlen im Juli 2013, als die 3 Bischöfe eine Erklärung abgegeben haben.
Daß man sich jetzt auf die Formel der frühen 80er Jahre verständigt hat, muß der ausdrückliche Wunsch des Papstes sein. Em Müllerkann hier absolut nicht wie er will.
Kardinal Müller scheint seine Haltung zur Priesterbruderschaft St. Pius X. geändert zu haben (auf die Linie von Benedikt XVI) angesichts des Chaos, das er in Rom vorgefunden hat.
„Persönlich gehe ich sogar davon aus, daß es für Papst Franziskus als einigermaßen generelles Zukunftsmodell denkbar und favorisiert sein könnte, um innerkirchliche Konflikte zu entschärfen und ökumenische Einigungsprozesse zu erleichtern.“
Ja das interessiert mich auch was der ökumenische Einigungsprozess so darstellt. Wieviele Sakramente wird er noch haben?
“ Daß es Traditionalisten gibt, die sich dieser Etikette nicht fügen könnten, ist ziemlich offensichtlich, doch habe ich die Zuversicht, daß solche, die ja zumeist weder Theologen, noch Kanonisten sind, von Bischof Fellay nicht an relevanten Verhandlungen beteiligt und auch von Rom in ihrer repräsentativen Bedeutung richtig eingeschätzt werden.“
Na dann kann ich ja wieder ruhig schlafen das ich nicht zu den Theologen zähle und von Rom richtig eingeschätzt werde. Das letztere bezweifle ich doch stark.
„Kardinal Kasper habe argumentiert, man müsse sich fragen, ob man nicht in solchen zivilen Verbindungen „Elemente der sakramentalen Ehe“ erkennen könne und durch Zulassung zum Kommunionempfang auch anerkennen könne.“
Also ich bin selbst geschieden und Kardinal Kaspar ist die letzte Adresse von der ich einen nicht abgelaufen Parkschein nehmen würde um Kosten zu sparen.
„Müssen nicht sogar in einem solchen Staat Staat und Kirche zwangsläufig getrennt sein?“
Niemals! Denn wer nicht für Christus ist, ist gegen ihn. Es gibt keine einvernehmliche Trennung. Auge um Auge und Zahn um Zahn. Warum treibt den der deutsche Staat die Kirchensteuer weiter ein. Weil er Christus liebt?
„Die Lehre und Praxis über die sakramentale Ehe würde das tatsächlich nicht tangieren. Lassen wir diese extrem erscheinenden Konsequenzen beiseite, bleibt die Frage, wieviele kirchliche Hochzeiten heute überhaupt noch eine sakramentale Ehe gültig zustandekommen lassen.“ Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Vielleicht hab ich ganz großes Glück gehabt. Der Konzilsgeist ist wahrlich ein Idiot vor Christus.
„Denn wie in der Mathematik anhand bekannter Größen eine Unbekannte ermittelt werden kann, so kann man legitimerweise aus bekannten Tatsachen und nachprüfbaren Zitaten begründete Schlußfolgerungen ziehen, zumal wenn die Fakten und Stellungnahmen, von denen man ausgeht, nicht bloß vereinzelt oder unzusammenhängend aufgetreten sind.“
Der Begriff „Ubekannte“ fasziniert mich, ich würde von einem „Unbekannten“ sprechen. Und wenn der „Nichterkannte“ Jesus Christus ist war der ganze Beitrag umsonst.
Per Mariam ad Christum.
Papst Franziskus‘ (befremdliche) Worte bei der gestrigen Gebets-Vigil anlässlich der beginnenden „Synode über die Familie“:
-
[.…]
„Die Synodenväter sollen
nah dran bleiben an den Sorgen und Bedürfnissen der Menschen von heute, sie sollen den
„Herzschlag der Zeit“ wahrnehmen.
[.…]
Vom Heiligen Geist erbitten wir für die Synodenväter vor allem die Gabe des Zuhörens. (…) Daneben erbitten wir die Bereitschaft für eine ehrliche Auseinandersetzung,
offen und brüderlich, die uns die Fragen angehen lässt,
die sich in dieser Zeit des Wandels ( „Zeitenwechsel“) stellen.“
[.…]
So treten auch die Inhalte des abendlichen Gebets für die Synode hervor
„den Heiligen Geist bitten wir für die Synodenväter vor allem
um die Gabe des Hörens:
Hören auf Gott, bis man mit ihm den Schrei des Volkes hört;
Hören auf das Volk, bis der Wille eingeatmet wird, zu dem uns Gott ruft“.
-
Gott spricht zu uns durch die Stimme des Volkes. Der eigentliche Träger geistlicher Gewalt und Träger der Offenbarung Gottes ist das Volk. – - Bergoglio ist ein Febronianist reinsten Wassers. Deshalb auch rief er gleich nach seiner Wahl auf der Mitteloggia des Petersdoms, dass das Volk zuerst Gott bitten möge, damit er es segnen könne.. Furchtbar!
Das Verzichten der Staaten auf einen metaphysischen Anspruch stimmt so nicht!
Man hat einen Anspruch der auch oft genug von Politikdarstellern oder öffentlichen Personen gesagt wurde, und zwar in den Worten Rosa Luxemburgs, die Freiheit eines jeden ende dort wo die des Nächsten anfange. Kurz gesagt in esoterischem Sprachgewand, tu was du willst ist das Gesetz, die Sachen mit Rosa Luxemburgs Metaphysik hat nur den Haken man verschenkt Ansprüche bis ins Ultimative und blendet die gesellschaftliche Verantwortung aus. Das Resultat ist der Zerfall der Gemeinden und auch der Zerfall der Gesellschaft. Dort muss eine Handstreichaktion durchgeführt werden, genau an diesem Punkt, an der Ursache des Übels. Die Ehe in kirchlich und zivil zu unterscheiden zeigt eigentlich schon genug auf wie schizophren dieser erschaffene Golem eines menschlichen Kollektivgeistes wirklich ist. Dieser Golem muss vernichtet werden, es handelt sich um eine Mutation (!!!) und sie ist wie ein Virus wie eine Hure die ihr Gift nach Dir ausspeit, über den Geist kommt sie, den Körper und die Seele nimmt sie sich! Wie war das noch mit dem gordischen Knoten und dem Schwert?
Ncht böse sein, aber ich halte diese Ausführungen für nominalistische Sophisterei!
Wer in schwerer Sünde lebt, kann die hl. Kommunion nicht empfangen.
Wer daher in einem ehebrecherischen Verhältnis lebt, egal ob mit oder ohne staatliche Sanktionierung, und nicht willens ist, dieses Verhältnis zu lösen, kann daher weder absolviert werden, noch zur hl. Kommunion zugelassen werden.
Die widernatürliche Sünde contra sextum wird zu den himmelschreienden Sünden gezählt. Wie der Staat solche Verhältnisse benamst ist vollkommen unerheblich, nicht unerheblich aber ist die Verpflichtung der Kirche, diesen Personen ohne wenn und aber ihren status animae ungeschminkt vor Augen zu führen, daß sie nämlich der ewigen Verdammnis anheimfallen, sollten sie in diesem unbereuten Zustand vor ihren Richter treten müssen.
Drittens ist es unerheblich, wie sich der Staat im einzelnen definiert. Faktum ist, daß die staatliche Autorität aufgrund des öffentlichen Rechtes der Kirche die Pflicht hat, sich am Naturrecht auszurichten und die katholische Religion als die einzig wahre anzuerkennen. Ob und wieweit das heute realistisch ist, steht auf einem anderen Blatt, aber gemäß den katholischen Prinzipien ist die freimaurerisch-liberale Staatsauffassung, die seit dem Pastoralkonzil als „Lehre der Kirche“ verkauft wir, völlig unannehmbar.
Völlig richtig. Und vollends zum Skandal wird dies, wenn man bedenkt, dass hierzulande die meisten Bischöfe vor ihrem Amtsantritt einen „Eid“ auf die freimaurerisch-liberalen Landesverfassungen ablegen müssen – und dies auch ohne mit der Wimper zu zucken, tun. Was allein schon drauf hindeutet, dass diese Bischöfe die Lehre der Kirche entweder nicht mehr kennen oder aber Häretiker sind. Beides disqualifiziert sie gleichermassen.
@Oldendorf
„Tatsächlich ist ja die Zuordnung von ordentlich und außerordentlich im Motu Proprio Summorum Pontificum kirchenrechtlich eindeutig und das Außerordentliche im Kirchenrecht stets die Ausnahme. Somit kann an sich auf Summorum Pontificum kein exklusiver Gebrauch der liturgischen Bücher von 1962 gestützt werden.“
Aber der hl. Pius V. hat im Jahre 1570 durch die Bulle „Quo primum“ die tridentinische Messe für ewig kodifiziert. Ist sie dann nicht – unabhängig von der Verlautbarung des Kirchenrechts- immer ordentlich .