Kardinal Ravasis „Klugheit“, keine Auskunft zu geben


Kardinal Ravasi, Vorsitzender des Päpstlichen Kulturrats
Kar­di­nal Rava­si, Vor­sit­zen­der des Päpst­li­chen Kulturrats

(Vati­kan) Kar­di­nal Gian­fran­co Rava­si stell­te auf einer Pres­se­kon­fe­renz die Akti­on „Vor­hof der Gerech­ten“ vor, die am 26. Sep­tem­ber in Bolo­gna beginnt. Bei die­ser Gele­gen­heit wur­de der Vor­sit­zen­de des Päpst­li­chen Kul­tur­rats gefragt, was er zur Fra­ge der Zulas­sung wie­der­ver­hei­ra­te­ter Geschie­de­ner sage. Kar­di­nal Rava­si ent­stammt nicht dem Diplo­ma­ti­schen Corps des Vati­kans, den­noch ist er bekannt für sei­ne „diplo­ma­ti­schen“ Fähig­kei­ten, die im kon­kre­ten Fall dar­in bestan­den, mög­lichst nichts und in Ansät­zen doch etwas zu sagen. Aber was genau?

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Der „Vor­hof der Gerech­ten“ ist eine von Kar­di­nal Rava­si ent­wickel­te Initia­ti­ve, deren Umset­zung er unter Papst Bene­dikt XVI. begin­nen konn­te. Es geht um Dia­log­ta­ge in ver­schie­de­nen Städ­ten der Welt, die die Begeg­nung zwi­schen Katho­li­ken und Athe­isten för­dern und Letz­te­re an die Kir­che her­an­füh­ren sollen.

Papst Bene­dikt XVI. ermahn­te jedoch zwei Mona­te vor sei­nem Rück­tritt, die Initia­ti­ve kön­ne kein Selbst­läu­fer in eige­ner Sache sein. Mit vor­neh­me­ren Wor­ten warf Bene­dikt XVI., nach­dem der „Vor­hof der Gerech­ten“ in eini­gen Städ­ten halt­ge­macht hat­te, der Initia­ti­ve vor, daß auf der Büh­ne die immer glei­chen Teil­neh­mer sich ziem­lich frucht­los selbst­be­weih­räu­chern. Es kön­ne kei­ne insze­nier­te Begeg­nung ohne wirk­li­ches Bemü­hen um eine Offen­heit gegen­über dem Glau­ben der Kir­che geben, anson­sten sei die Initia­ti­ve frucht­los, so das dama­li­ge Kir­chen­ober­haupt (sie­he eige­nen Bericht Bene­dikt XVI. bringt „Vor­hof der Völ­ker“ wie­der auf Kurs: nicht Dia­log als Selbst­zweck, son­dern Evan­ge­li­sie­rung).

Ravasis (bequemer) Rückzug auf eine Rolle super partes

Auf die Fra­ge nach den wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen mein­te Kar­di­nal Rava­si, es sei bes­ser kei­ne Erklä­rung abzu­ge­ben, da er eine über den Posi­tio­nen ste­hen­de Auf­ga­be erhal­ten habe. Rava­si ist als Vor­sit­zen­der eines römi­schen Dik­aste­ri­ums auto­ma­tisch Syn­oda­le. Papst Fran­zis­kus über­trug ihm zudem die Lei­tung der „Kom­mis­si­on für die Bot­schaft“ der Bischofs­syn­ode über die Fami­lie. Rava­sis Stell­ver­tre­ter in die­ser Funk­ti­on ist der von Papst Fran­zis­kus geför­der­te Titu­lar­erz­bi­schof Và­ctor Manu­el Fernán­dez, Rek­tor der Päpst­li­chen Uni­ver­si­tät Bue­nos Aires.

Gleich­zei­tig sag­te der Kar­di­nal, daß ein „gewis­ses Pro­blem“ bezüg­lich der Unauf­lös­lich­keit der Ehe bereits in der Urkir­che auf theo­lo­gi­scher Ebe­ne aner­kannt gewe­sen, aber auf „prak­ti­sche Schwie­rig­kei­ten“ gesto­ßen sei. „Jetzt ist nicht der Zeit­punkt eine Erklä­rung abzu­ge­ben, vor allem weil das syn­oda­le Ereig­nis noch nicht begon­nen hat und ich Vor­sit­zen­der der Kom­mis­si­on für die Bot­schaft bin, eine heik­le Sache, weil es viel­leicht das ein­zi­ge offi­zi­el­le Doku­ment der kom­men­den Syn­ode sein wird. Wenn wir die Bot­schaft vor­stel­len, wer­de ich ver­su­chen, zum Aus­druck zu brin­gen, wie wir gear­bei­tet haben“, so der Kardinal.

Die wiederverheiratet Geschiedenen und die Porneia-Frage

„Ich möch­te nur hin­zu­fü­gen, daß man bereits im Mat­thä­us-Evan­ge­li­um sieht, die Exege­ten sind sich aller­dings über den genau­en Inhalt nicht einig, daß es in der Urkir­che ein Pro­blem gab, wenn auch mit der abso­lu­ten Gewiß­heit, daß die Unauf­lös­lich­keit eine Bot­schaft Jesu wäre“. Kon­kret nann­te der Kar­di­nal die Exege­ten-Debat­te über die Aus­le­gung des Wor­tes „por­neia“.

„Unab­hän­gig davon, was die­ses ‘por­neia’ mei­ne, zeigt es, daß die Kir­che ein Pro­blem hat­te und daß das, was nun bei der Syn­ode über die Fami­lie geschieht, nicht eine Sache ist, um aus Ver­gnü­gen der Zeit hin­ter­her­zu­lau­fen , son­dern eine Dring­lich­keit dar­stellt, die von einer brei­ten Grup­pe von Gläu­bi­gen vor­ge­bracht wird, die aber bereits in der Urkir­che ein Pro­blem war.“

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Catho­lic Herald (Screen­shot)

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21 Kommentare

  1. S.E. hät­te doch prä­zi­sie­ren kön­nen, was bei der Bedeu­tung des grie­chi­schen Sub­stan­ti­ves „por­neia“ so unklar ist. Es bedeu­tet nach dem Wör­ter­buch zum NT von Wal­ter Bauer:
    1. D.Unzucht; d. Hure­rei; jede Art von ille­gi­ti­mem Geschlechtsverkehr;
    2. über­tra­gen: Abfall von Gott ; Abgötterei
    Ange­spro­chen wird von S.E. offen­sicht­lich Mt. 15,19 Den aus dem Her­zen kom­men: böse Gedan­ken („dia­lo­gis­moi ponäroi“), Mord („pho­näroi“), Ehe­bruch („ por­nei­ai“), Dieb­stahl („klo­pai“), fal­sches Zeug­nis und Got­tes­lä­ste­rung. Mt.15,20 Das sind die Din­ge, die den Men­schen unrein machen. Die Bedeu­tung des Wor­tes ist damit eindeutig.
    Hier zeigt sich wie­der, dass die Begrif­fe solan­ge gedehnt wer­den sol­len, bis sie sich der eige­nen Über­zeu­gung anpas­sen und man dem ein­deu­ti­gen grie­chi­schen Wort „por­neia“ die Bedeu­tung gege­ben hat, die eine Ände­rung der Leh­re zulas­sen. Die Wahr­heit bleibt dabei auf der Strecke.

  2. Wie­der ein Feig­ling mehr, dem das Herz in die Hose rutscht, wenn er sich zu sei­nem Glau­ben beken­nen soll. Ich dach­te immer, der barm­her­zi­ge Nusch­ler in Rom wäre so lieb und nett und jeder dür­fe sei­ne Mei­nung natür­lich äußern. Im Gegen­satz zu vie­len Usern hier schei­nen das eini­ge ewig Gest­ri­ge Jub­ler erst all­mäh­lich zu begrei­fen. Berg­o­gli­os Cre­do ist ein­fach: Wer nicht für mich ist, der wird abge­sägt, abge­scho­ben und weg ver­frach­tet. Sel­ten stand bei einem Gran­den der Kir­che die Rea­li­tät so im Wider­spruch zur Pro­pa­gan­da. Vor über einem Jahr haben weit­sich­ti­ge User hier bereits davon gespro­chen, dass der Moment kom­men wer­de, wo Berg­o­glio die Mas­ke völ­lig fal­len lässt und es offen gegen die Leh­re der Kir­che geht. Wir nähern uns die­sem Augen­blick. Und dann sind wir in unse­rem Gewis­sen ver­pflich­tet, in Treue zur Leh­re der Kir­che zu ste­hen und nicht dem gro­ßen Blen­der und Ver­an­stal­ter der römi­schen Kar­ne­va­lia­den auf den Leim zu gehen. Der lacht sich wohl heim­lich kaputt über die Dumm­heit gut­gläu­bi­ger und nai­ver Jubler.

  3. Der Hin­weis auf die Mat­thä­us­klau­seln ist zen­tral, um zu einer schrift­ge­mä­ßen Behand­lung der Ehe­bruchs­fra­ge zu kom­men. Bis­lang wur­de die­ser Punkt in den offi­ziö­sen Ver­laut­ba­run­gen und in den Stel­lung­nah­men der Befür­wor­ter der gegen­wär­ti­gen Rege­lung ein­fach igno­riert mit dem Hin­weis, man kön­ne nicht sicher sagen, was mit der Por­neia-Aus­nah­me gemeint sei. Das stimmt, führt aber nicht wei­ter, berech­tigt jeden­falls nicht dazu, die­se Pas­sa­gen ein­fach unter den Tisch fal­len zu las­sen und so zu tun, als gäbe es sie nicht.

    Das von Lai­en manch­mal ins Feld geführ­te Argu­ment, es könn­te sich bei den Mt-Klau­seln um rela­ti­vie­ren­de (abschwä­chen­de) spä­te­re Ein­schü­be han­deln, die man des­halb nicht ernst zu neh­men brau­che, ist bibel­theo­lo­gisch natür­lich nicht erlaubt. Selbst wenn es Ein­schü­be wären (und dafür spricht auch eini­ges), gehör­ten sie dann zwar vllt. nicht zur ipsis­si­ma vox Jesu, aber sie blei­ben ja trotz­dem Teil des kano­ni­schen Tex­tes der Bibel und gehö­ren damit zum Got­tes­wort, egal ob Jesus sie histo­risch wirk­lich so aus­ge­spro­chen hat oder nicht.
    Igno­rie­ren dürf­te man sie nur, wenn man die­se Aus­nah­me­klau­seln für unk­a­no­nisch erklä­ren könn­te (also für eine nach­träg­li­che *Ver­fäl­schung* des Got­tes­wor­tes), aber das kann nicht ein­mal das Lehr­amt. Selbst wenn man also durch­aus begrün­de­ter­ma­ßen anneh­men darf, es han­de­le sich um nach­träg­li­che Zusät­ze, muss man (wegen der Inspi­ra­ti­on) davon aus­ge­hen, dass sie jeden­falls kei­ne Ver­fäl­schung dar­stel­len, son­dern der Aus­sa­ge­ab­sicht des Herrn entsprechen.

    Man­che katho­li­sche Autoren bemü­hen sich mitt­ler­wei­le wie­der, dies­mal in Anleh­nung an bestimm­te evan­ge­li­ka­le Theo­lo­gen die Mei­nung zu ver­tei­di­gen, es han­de­le sich wahr­schein­lich gar nicht um Aus­nah­men, die eine Schei­dung recht­fer­ti­gen. Die­se Aus­le­gun­gen wir­ken teils sehr kon­stru­iert und for­ciert, teils auch abwe­gig, sind aber prin­zi­pi­ell denkbar.

    Da die alte Kir­che die­se Klau­seln jedoch meist als ech­te Aus­nah­men, die eine Ehe­schei­dung ermög­li­chen, ange­se­hen hat (die­se Auf­fas­sung ver­tritt auch die Ortho­do­xie), kann man die­se prin­zi­pi­ell eben­so gut mög­li­che tra­di­tio­nel­le Inter­pre­ta­ti­on aller­dings nicht ein­fach für falsch erklären. 

    Es gibt also meh­re­re legi­ti­mer­wei­se mög­li­che Aus­le­gun­gen nebeneinander.
    Vor die­sem Dilem­ma stand auch schon das Kon­zil von Tri­ent und erlaub­te den grie­chi­schen Katho­li­ken des­halb aus­drück­lich, ihren Rechts­brauch zu behal­ten und nach einer Schei­dung noch­mal zu hei­ra­ten und trotz­dem zur Kom­mu­ni­on zu gehen.
    Gleich­zei­tig ver­bot das Kon­zil die­se Pra­xis für die latei­ni­sche Kirche.
    Das bedeu­tet, prin­zi­pi­ell kann die Kir­che eine sol­che „libe­ra­le­re“ Wie­der­hei­rats­pra­xis erlau­ben, muss es aber nicht. Eine bin­den­de, unab­än­der­li­che Leh­re gibt es dem­nach nicht.

    Schon allein hin­ter die­se Ent­schei­dung des Triden­ti­nums kann man heu­te nicht mehr so ein­fach zurück, noch weni­ger natür­lich hin­ter die betref­fen­den Kir­chen­vä­ter. Die Ent­schei­dung ist also offen.

    • Ver­zei­hen Sie, aber da ist gar nichts offen! Und die Kir­chen­vä­ter haben – mit Ver­laub – auch erheb­li­chen Unsinn ver­zapft, daher kann man mit dem, was ein Kir­chen­va­ter schreibt, nicht immer argu­men­tie­ren – rele­vant ist das, was von den Vätern kommt, nur dann, wenn die Kir­che es auch spä­ter in den Rang der wah­ren Leh­re hin­ein aner­kannt hat… Wider­spricht eine Aus­sa­ge eines Kir­chen­va­ters der Leh­re bzw. schon dem aus­drück­li­chen Schrift­wort, dann ist das irrele­vant, um nicht zu sagen häre­tisch, wenn sich huet eei­ner drauf bezieht – man kann den Vätern zugu­te hal­ten, dass sie vor aus­drück­lich for­mu­lier­ten Leh­ren über man­ches noch nicht erleuch­tet waren. Aber gera­de hin­sicht­lich der Ehe war die Sache von Anfang an klar. Gera­de die Väter waren dar­in z.T. wirr, z.B. der sonst ver­dienst­vol­le Tertullian.

      Las­sen wir doch Tri­ent selbst sprechen:
      „Matri­mo­ni­um per­pe­tu­um“ vom 11.11.1563:

      „Da also die Ehe im evan­ge­li­schen Geset­ze die (Eph 5, 32) alten Ver­ehe­li­chun­gen durch Chri­stus an Gna­de über­trifft, so lehr­ten unse­re hei­li­gen Väter, Kon­zi­li­en und die Über­lie­fe­rung der gan­zen Kir­che immer, dass die­sel­be mit Recht unter die Sakra­men­te des neu­en Geset­zes gezählt wer­den müs­se. Woge­gen gott­lo­se Men­schen unse­res Jahr­hun­derts sinn­los wütend nicht nur ver­kehrt von die­sen ehr­wür­di­gen Sakra­men­te dach­ten, son­dern nach ihrer Wei­se, unter dem Vor­wan­de des Evan­ge­li­ums, die Zügel­lo­sig­keit des Flei­sches ein­füh­rend, münd­lich und schrift­lich vie­les dem Sin­ne der Katho­li­schen Kir­che und der seit den Zei­ten der Apo­stel bewähr­ten Übung Frem­des behaup­ten, nicht ohne gro­ßen Scha­den der Gläu­bi­gen Chri­sti. Der Leicht­fer­tig­keit der­sel­ben zu steu­ern wüschend, glaub­te der hei­li­ge und all­ge­mei­ne Kir­chen­rat, die ange­ge­be­nen Irr­leh­ren und Irrtpmer der vor­be­sag­ten Abtrün­ni­gen, damit ihr ver­derb­li­ches Ansteckungs­gift nicht noch meh­re­re an sich zie­he, daq­durch aus­til­gen zu müs­sen, dass er über die­se Irr­leh­rer selbst und ihre Irr­tü­mer den Bann­fluch beschloss. – (…)

      5. Kanon

      Wenn jemand sagt, wegen Irr­leh­re oder beschwer­li­che Bei­woh­nung oder vor­ge­scho­be­ner Abwe­sen­heit des einen Ehe­gat­ten kön­ne das Band der Ehe auf­ge­löst wer­den, der sei im Bann. (…)

      7. Kanon

      Wenn jemand sagt, die Kir­che irre, da sie lehr­te und lehrt, dass (Mt 19, 6; 1 Kor 7, 10) nach der evan­ge­li­schen und apo­sto­li­schen Leh­re, wegen Ehe­bruch des einen Ehe­gat­ten, das Band der Ehe nicht auf­ge­löst wer­den kön­ne und dass Kei­ner von bei­den, nicht ein­mal der Unschul­di­ge, der nicht Ursa­che zum Ehe­bruch gab, eine ande­re ein­ge­hen kön­ne, so lan­ge der ande­re Ehe­gat­te lebt und dass der­je­ni­ge, wel­che eine Ehe­bre­che­rin ent­las­send, eine ande­re ehe­licht und die­je­ni­ge, wel­che den Ehe­bre­cher ent­las­send, sich einem ande­ren ehe­licht, Ehe­bruch bege­he, der sei im Bann. 

      8. Kanon

      Wenn jemand sagt, die Kir­che irre, da sie beschließt, dass wegen vie­len Ursa­chen zwi­schen den Ehe­gat­ten eine Schei­dung in Bezug auf das Ehe­bett oder auf die Zusam­men­woh­nung, auf bestimm­te oder unbe­stimm­te Zeit gesche­hen kön­ne, der sei im Bann. 

      (Forts.)

      • (Forts.)

        9. Kanon

        Wenn jemand sagt, die in die hei­li­gen Wei­hen erho­be­nen Geist­li­chen oder die Ordens­mit­glie­der, die fei­er­lich die Keusch­heit ange­lobt haben, kön­nen die Ehe ein­ge­hen, und die Ein­ge­gan­ge­ne sei gül­tig, ohne dass das Kir­chen­ge­setz oder das Gelüb­de dage­gen sein kön­ne und das Ent­ge­gen­gestzte sei nichts ande­res, als die Ehe ver­dam­men und es kön­nen alle die Ehe ein­ge­hen, wel­che die Gabe der Keusch­heit, auch wenn sie sie ange­lobt, nicht zu haben mei­nen, der sei im Bann. Denn Gott vor­ent­hält die­sel­bi­ge denen nicht, wel­che recht dafür bit­ten und läßt uns (1 Kor 10, 13) nicht über unse­re Kräf­te ver­sucht werden. (…)

        10. Kanon

        Wenn jemand sagt, (Mt 19, 12; 1 Kor 7, 34.35) der Ehe­stand müs­se dem Stan­de der Jung­fräu­lich­keit oder Ehe­lo­sig­keit vor­ge­zo­gen wer­den und es sei nicht bes­ser und gott­se­li­ger, in der Jung­f­rau­schaft oder Ehe­lo­sig­keit zu ver­blei­ben, als sich durch die Ehe zu ver­bin­den, der sei im Bann. (…)

        (Quel­le: http://www.kathpedia.com/index.php?title=Matrimonii_perpetuum_%28Wortlaut%29)

        Sie betrei­ben wie heu­te üblich, eine gro­ße Sophi­ste­rei, bei der man am Schluss nur noch Stern­chen sieht bei einer Sache, die sehr ein­fach ist.

        Die Ehe hat über­haupt nicht die­se hohe Bedeu­tung. und den letz­ten zitier­ten kanon sage ich jenen, die mich hier in dem Forum schon als „gei­stig ver­wirrt“ bezeich­net haben, weil ich dar­auf hin­wies, dass sowohl die schrift als auch die Leh­re der Kir­che die Ehe der ehe­lo­sen Keusch­heit nachordnet.

        Man muss sich das klar­ma­chen: auf einem tra­di­ti­ons­ver­bun­de­nen Forum muss sich ein Poster, der ein­fach nur auf Schrift und Tra­di­ti­on zeigt, und dies auch mit Nach­wei­sen (!!!), als „gei­stig ver­wirrt“ bezeich­net wird. es gibt nur einen, der dar­an Inter­es­se hat, die kla­re, rei­ne Leh­re als gei­sti­ge Ver­wir­rung hin­zu­stel­len. Ich bin übri­gens selbst ver­hei­ra­tet, glück­lich, und den­noch ste­he ich dazu, dass die Ehe­lo­sig­keit geist­lich mehr Wert hat, dazu aber auch eine Beru­fung not­wen­dig ist, eben­so wie zu Ehe, die immer­hin eben an der Hei­li­gen Schöp­fer­kraft Got­tes einen Anteil schenkt.

      • … ja was ich ver­ges­sen hat­te: der 8. Kanon bezeugt, dass die Kir­che unter einer recht­mä­ßi­gen (vor­über­ge­hen­den) Schei­dung nie die Schei­dung des gan­zen Ehe­ban­des ver­stan­den hat, son­dern die Tren­nung von Tisch und Bett. So fin­den wir es auch beim hl. Pau­lus – der Christ muss sich nicht frei­wil­lig, wenn er es ändern kann, stän­di­gem Krieg aussetzen.

        Aber eine Neu­ver­hei­ra­tung ist damit weder bei Pau­lus noch sonst je erlaubt wor­den. Schon bei Pau­lus ist es völ­lig irrele­vant, ob die sub­je­ti­ven tren­nug­ns­grün­de nun zutref­fen oder nicht – das Ehe­band gilt, auch bei Tren­nung der Lebens­räu­me und ein Christ muss dann aber keusch leben.

  4. Nun ja, ich woll­te ein­fach ein­mal den Stand der Din­ge rein sach­lich zusam­men­fas­sen, damit wir wis­sen, wor­über wir sprechen.„Offen“ heißt ja hier aus­drück­lich auch, dass die Kir­che durch­aus stren­ge Maß­re­geln ver­hän­gen kann, aber eben nicht muss.

    Es geht ja eben bei der Fra­ge der Mat­thä­us­klau­seln auch kei­nes­wegs um frag­wür­di­ge Äuße­run­gen ein­zel­ner Kir­chen­vä­ter, son­dern um eine Aus­nah­me­be­stim­mung, die schon in der Bibel ange­legt ist, also im Got­tes­wort selbst. Das kann man nicht ein­fach abtun.

    Was die histo­ri­sche Ent­wick­lung betrifft, stim­men die von Ihnen ange­nom­me­nen Vor­aus­set­zun­gen eben nicht. Die Kir­che war nicht immer so streng, wie Sie den­ken. Es gab sol­che Aus­nah­men in der Väter­zeit und man betrach­te­te den Ehe­bruch eben tat­säch­lich häu­fig als „Tod“ der Ehe, der eine Wie­der­hei­rat prin­zi­pi­ell ermög­licht. Hie­ro­ny­mus, der die zwei­te Hei­rat nach dem Tod des Part­ners sehr skep­tisch beur­teilt und eigent­lich ver­bie­ten will, erlaubt der unschul­dig ver­las­se­nen Fabio­la aus­drück­lich unter Bezug­nah­me auf die Mt-Stel­len eine neue Hei­rat, „weil sie so jung ist“. In den extrem rigo­ri­sti­schen iri­schen Buß­bü­chern des 8. Jh. wird dies sogar der Nor­mal­fall für den Mann ange­se­hen, des­sen Frau ehe­brü­chig wur­de. Und so weiter.
    Sicher­lich haben die Kir­chen­vä­ter und spä­te­re Theo­lo­gen noch mehr auch viel dum­mes Zeug gelehrt. Aber es gibt die­se Fäl­le, und dahin­ter kommt man nicht zurück. Man kann nicht ein­fach sagen, eigent­lich gilt nur die stren­ge Linie und alle Aus­nah­men waren bloß „Abir­run­gen“. Das wäre ganz unred­lich der histo­ri­schen Wahr­heit gegenüber.

    Die Cedu­la für Zypern ist auch vom 11. Novem­ber 1563 und sagt eben ganz aus­drück­lich, dass die Grie­chen in Zypern nach der Schei­dung wie­der hei­ra­ten dür­fen und damit nicht sün­di­gen. Die­se Aus­nah­me für Zypern wur­de zuge­ge­be­ner­ma­ßen von spä­te­ren Päp­sten wie­der abge­schafft. Aber das Kon­zil hat sie nun­mal erlaubt, prin­zi­pi­ell geht es also.
    Und Kanon 7 benutzt eben auch ganz bewusst die Klau­sel „Wenn jemand sagt, die Kir­che irre, da sie lehrt …“ und lässt damit die Tür für anders­ar­ti­ge Beur­tei­lun­gen aus­drück­lich offen. Hier­zu sind die Auf­sät­ze von Piet Fran­sen aus den 50er Jah­ren unhin­ter­geh­ba­rer Stand der For­schung. Sie wer­den halt nur mei­stens igno­riert und von Brand­mül­ler totgeschwiegen.

    Etc. pp. Ich woll­te nur ein­mal auf die­se Din­ge hin­wei­sen. Dass es alles nicht so ein­fach und kom­pli­ziert und viel­leicht auch ver­wir­rend ist, liegt in der Natur der Sache. Aber mit apo­dik­ti­schen State­ments wie „Das war immer so und kann gar nicht anders gewe­sen sein“ kom­men wir nicht wei­ter, weil die­se State­ments ein­fach histo­risch betrach­tet nicht wahr sind.

    • Sie schrei­ben – und damit offen­bart sich, dass Sie eben nicht dog­ma­tisch, son­dern histo­risch argumentieren: 

      „Man kann nicht ein­fach sagen, eigent­lich gilt nur die stren­ge Linie und alle Aus­nah­men waren bloß „Abir­run­gen“. Das wäre ganz unred­lich der histo­ri­schen Wahr­heit gegenüber.“

      Das ist das Dilem­ma der nach­kon­zi­lia­ren Kir­che, dass sie plötz­lich histo­risch argu­men­tiert, anstatt dog­ma­tisch zu argu­men­tie­ren, wie sie es immer getan hat. Vor dem Kon­zil wur­de die­se histo­ri­sche Denk­art mehr­fach unter Ana­them gesetzt.

      Es ist eben nicht rele­vant, was Hie­ro­ny­mus mein­te erlau­ben zu sol­len – war er das Lehr­amt? Er war Prie­ster und Sekre­tär des Pap­stes, hat­te aber lehr­amt­lich nichts zu erlau­ben oder zu verbieten.

      Die von mir zitier­ten Cano­nes von Tri­ent sind eindeutig.
      Was die Mat­thä­us­stel­len anbe­trifft, wird häu­fig ent­ge­gen­ge­hal­ten, dass sich die­ser Aus­nah­me­satz „es sei denn wegen Ehe­bruch“ nicht auf eine Wie­der­ver­hei­ra­tung, son­dern auf ein „Ent­las­sen aus der Ehe“ (nach jüdi­schem Vor­bild) bezieht.
      In der Kir­che wäre das dann das Ver­las­sen des Part­ners, das aber trotz­dem kei­ne Wie­der­hei­rat erlaubt.

      Was letzt­end­lich einer Wie­der­hei­rat logisch ent­ge­ge­steht ist die Abbild­lich­keit der Ehe, aber auch ihre tie­fe Ver­dor­ben­heit nach dem Sün­den­fall. Weil das Ver­hält­nis des Mesn­chen zu Gott sich ver­fin­stert hat, hat sich auto­ma­tisch auch das Ver­hält­nis zwi­schen Mann und Frau aufs Schlimm­ste ver­fin­stert. ich den­ke, dass der l. Pau­lus auch des­we­gen zur Ehe­lo­sig­keit rät und Jesus den Kreis der Ehe­fä­hi­gen erheb­lich einschränkt.

    • Der Ein­wand ist nicht ganz rich­tig. Aus der oben dar­ge­stell­ten Lage sind sowohl histo­ri­sche, haupt­säch­lich aber dog­ma­ti­sche Argu­men­te gegen die Unab­än­der­lich­keit all­zu stren­ger Aus­schluss­kri­te­ri­en abzuleiten.

      Die bibel­theo­lo­gi­sche Argu­men­ta­ti­on bzgl. der Mt-Stel­len ist rein dog­ma­ti­scher Natur. Histo­risch wäre es ja kein Pro­blem anzu­neh­men, Jesus hät­te das vllt. gar nicht so gesagt und es han­del­te sich um spä­te­re, rela­ti­vie­ren­de Ein­schü­be. Wenn man nur histo­risch argu­men­tiert, könn­te man dar­aus ablei­ten, dass man die­se Zusät­ze getrost ver­ges­sen kann, weil sie womög­lich gar nicht von Jesus stam­men. Dog­ma­tisch ist die­ses Argu­ment aber unzu­läs­sig, denn die Stel­len gehö­ren eben zum kan. Schrift­be­stand, egal wie sie hist. ent­stan­den sind.

      Ana­lo­ges gilt für die Bewer­tung der „Cedu­la“ des Kon­zils von Tri­ent für Zypern.
      Hist. gese­hen han­delt es sich dabei um eine kurz­le­bi­ge (schon 1596 von Cle­mens VIII. wie­der auf­ge­ho­be­ne) Aus­nah­me­re­ge­lung für eine (an sich ganz unbe­deu­ten­de) hal­bunier­te Orts­kir­che. Dog­ma­tisch betrach­tet ist sie aber wich­tig, weil sie beweist, dass das Lehr­amt eine weni­ger stren­ge Pra­xis erlau­ben durf­te und nicht zwin­gend jede Wie­der­hei­rat als puta­ti­ve Dau­er­sün­de qua­li­fi­zie­ren muss.

      Zu den Ver­su­chen, die Bedeu­tung der Por­neia-Klau­seln zu rela­ti­vie­ren, habe ich oben schon Stel­lung genom­men. Gera­de weil das nicht mit letz­ter Sicher­heit gelingt, muss man mit der Mög­lich­keit rech­nen, dass es sich um ech­te Aus­nah­men han­delt. Selbst wenn man das ablehnt, muss man es als legi­ti­me Aus­le­gung aner­ken­nen und darf sie nicht als häre­tisch ver­ur­tei­len. Das ist wie­der­um ein rein lehr­mä­ßig-logi­sches Argu­ment, kein historisches.

      Dass die Kir­chen­vä­ter öfters auch Unsinn erzäh­len, habe ich Ihnen ja schon zuge­stan­den. Anders als Sie waren sich die Kon­zils­vä­ter von Tri­ent aber sehr bewusst, dass sie die in die­sem Punkt manch­mal „mil­de­ren“ Kir­chen­vä­ter nicht ver­ur­tei­len dür­fen. Es sind eben alt­ehr­wür­di­ge Auto­ri­tä­ten unse­res Glau­bens, kei­ne Häre­ti­ker (und selbst die Häre­ti­ker unter ihnen wie Ter­tull oder Ori­gi­nes sind in ihren nicht­hä­re­ti­schen Pha­sen für das Lehr­amt bin­dend). Dar­über ein­fach hin­weg­zu­ge­hen wäre nicht dog­ma­tisch kor­rekt, son­dern ver­stie­gen und respekt­los ggü. der Tra­di­ti­on. Das wuss­ten die Kon­zils­vä­ter sehr genau und haben die Fra­ge genau des­halb offen gelas­sen. Sie dür­fen die Leh­re nicht neu erfin­den, son­dern blei­ben jdfs. in den Eck­punk­ten an das Urteil der Vor­vä­ter gebunden.

      Histo­risch gese­hen ist außer­dem ganz klar, dass die gro­ße Mehr­heit der kirch­li­chen Zeug­nis­se prak­tisch aller Epo­chen der Wie­der­hei­rat äußerst ableh­nend gegen­über­stand und Wvh. als Sün­der und Ehe­bre­cher betrach­te­te. Wenn man rein hist. argu­men­tie­ren woll­te, wür­de es schwer­fal­len, eine libe­ra­le­re Pra­xis zu begründen.
      Des­halb ist ein kla­res dog­ma­ti­sches Kri­te­ri­um not­wen­dig. Das bie­tet aber nicht der Rigo­ris­mus (wonach immer die streng­ste Regel die Rich­ti­ge ist), son­dern die Logik (wenn es frü­her Aus­nah­men gab, muss es sie auch heu­te geben können).

      • Mit „histo­risch“ mein­te ich tat­säch­lich die histo­ri­sche Auslegungspraxis.

        Sind Sie sich denn der Trag­wei­te einer dog­ma­ti­schen Defi­ni­ti­on auf einem Kon­zil nicht bewusst?

        Das Kon­zil von Tri­ent hat die Unauf­lös­lich­keit der Ehe unter den „rigo­ro­sen“ Bedin­gun­gen verkündet!
        Mir scheint, dass Ihnen irgend­wie nicht klar ist, dass das nicht mehr hin­ter­geh­bar ist und die Aus­le­gung der Kon­zils­vä­ter in der rigo­ro­sen Form für katho­li­sche Chri­sten abso­lut und für immer bin­dend ist:

        „“Wer sagt, die Kir­che irre, wenn sie gelehrt hat und lehrt: Nach evan­ge­li­scher und apo­sto­li­scher Leh­re (Mt 19, 6 ff; Mk 10, 6 ff; 1 Kor 7, 10 ff) kön­ne wegen eines Ehe­bruchs des einen Ehe­gat­ten das ehe­li­che Band nicht gelöst wer­den und bei­de, auch der unschul­di­ge Teil, der kei­nen Anlaß zum Ehe­bruch gege­ben hat, kön­ne zu Leb­zei­ten des andern Ehe­gat­ten kei­ne ande­re Ehe ein­ge­hen; und der Mann bege­he einen Ehe­bruch, der nach Ent­las­sung der ehe­bre­che­ri­schen Frau eine ande­re hei­ra­te, eben­so die Frau, die nach Ent­las­sung des ehe­bre­che­ri­schen Man­nes sich mit einem ande­ren ver­mäh­le, der sei ausgeschlossen.” (Tri­ent, 24. Sit­zung 1563)

        was die­se „Aus­nah­me betrifft, auf die Sie so abhe­ben – das möch­te ich erst mal vom prä­zi­sen Sach­stand her und v.a. in der For­mu­lie­rung genau wis­sen – haben Sie eine genaue Quel­len­la­ge vorliegen?

        Prin­zi­pi­ell aber han­delt es sich eben nicht um ein blo­ßes Kir­chen­ge­bot, son­dern um ein DOGMA!

        Was die Kir­chen­vä­ter betrifft habe ich ja nicht gesagt, dass sie selbst als Häre­ti­ker zu sehen sind. Ich habe viel­mehr gemeint: wer ihnen in dem, was die Kir­che spä­ter als häre­tisch ein­ge­stuft hat, folgt, ist als Häre­ti­ker anzu­se­hen. Wie gesagt gilt ja die Regel, dass eine Häre­sie, solan­ge sie noch nicht defi­niert ist, auch noch nicht vor­ge­wor­fen wer­den kann.

        Ich ver­wies ja schon dar­auf, dass auch der hl. Pau­lus die Tren­nung vom Ehe­part­ner erlaubt hat, wenn der sich – nach der Bekeh­rung des ande­ren – vom christ­li­chen Teil abwen­det. Von einer Erlaub­nis zur Wie­der­hei­rat ist über­haupt kei­ne Rede! Es geht dabei aus­schließ­lich dar­um, etwas, das nicht zu hal­ten ist durch den ungläu­bi­gen Teil, nicht krampf­haft fest­zu­hal­ten. Wie gesagt geht es hier aber um den Fall eines Nicht­chri­sten – nicht um eine Ehe zwi­schen Getauften!

        Und da ist der sprin­gen­de Punkt – was immer man Ungläu­bi­gen zuge­ste­hen kann – für einen Katho­li­ken ist es dog­ma­tisch ausgeschlossen.

        Mir scheint, dass bei Mt. über­haupt nichts für die Zulas­sung einer Wie­der­hei­rat spricht. Jesus gesteht nur zu, dass man mit einer noto­ri­schen Ehe­bre­che­rin nicht mehr unter einem Dach leben will. Aber da er das an die­ser Stel­le und auch sonst nir­gends wei­ter aus­führt, hat auch nie­mand das recht dar­aus so weit­rei­chen­de Schlüs­se zu zie­hen, wie Sie das andeu­ten. Im Gegen­teil – er ver­ur­teilt mehr­fach in aller Rigo­ro­si­tät jeg­li­che Wie­der­hei­rat und ord­net das Schei­den und Wie­der­hei­ra­ten der „Här­tig­keit der Her­zen“ und der Ver­dor­ben­heit des Ver­hält­nis­ses zwi­schen den Geschlech­tern anch dem Sün­de­fall zu.

      • Ein­deu­tig tritt er vor allem allem dem Domi­nanz­an­spruch des Man­nes über die Frau, der erst nach dem Sün­den­fall und als Sün­den­fol­ge aus­ge­spro­chen wur­de (Gen. 3) ent­ge­gen und schmet­tert ihn ein für alle­mal ab: So ist es von Anfang an nicht gewe­sen. Der Mann folgt der Frau nach Got­tes guter Ord­nung und wird ein Fleisch mit ihr – das ist unauf­lös­lich VOR GOTT.

        Die Kir­che hat mit Recht dar­aus logisch geschlos­sen, dass etwas, das, vor­aus­ge­setzt es liegt nicht blo­ßer Sex, son­dern eine regel­rech­te Ehe­schlie­ßung vor, GOTT SELBST ZUSAMMENEFÜGT HAT, nicht gelöst wer­den kann.

        Rigo­ros sind näm­lich v.a. die über­lie­fer­ten Wor­te Jesu. 

        Es tut mir leid – aber Sie ver­su­chen nun auf Bie­gen und Bre­chen ein Schlupf­loch zu fin­den, wie mir scheint.
        Das ist aber allei­ne auf­grund des ein­deu­tig for­mu­lier­ten Dog­mas in Tri­ent unmöglich.

  5. Lie­be @zeitschnur,
    genau um eine sach­li­che Klä­rung (unab­hän­gig davon, wel­cher Posi­ti­on man selbst zuneigt) geht es mir ja hier. Die heu­te stän­dig wie­der­hol­te Behaup­tung, es gebe ein „Dog­ma“, das die Unauf­lös­lich­keit der Ehe *auch nach Ehe­bruch* fest­schreibt, geht schlicht von fal­schen Vor­aus­set­zun­gen aus. Ein sol­ches Dog­ma gibt es über­haupt nicht. Es kann es auch nicht geben, weil es nicht nur einer Rei­he von Kir­chen­vä­tern, son­dern sogar dem Bibel­text wider­spre­chen wür­de. Sol­che irgend­wann „hin­zu­er­fun­de­nen“ Dog­men gibt es in der kath. Kir­che (jdfs. nach ihrem Selbst­ver­ständ­nis) nicht.
    Etwas ande­res ist das Ana­the­ma von Tri­ent, das fest­schreibt, dass die Kir­che nicht irrt, wenn sie trotz­dem eine sol­che Unauf­lös­lich­keit der Ehe *selbst nach Ehe­bruch* lehrt und vor­schreibt (unter ande­rem dies hat­te ihr Luther vor­ge­wor­fen). Sie kann das vor­schrei­ben, weil der Bibel­text eben nicht ein­deu­tig ist und vie­le Kir­chen­vä­ter und Päp­ste eine der­art stren­ge Auf­fas­sung ja stets befür­wor­tet haben. Aber sie kann die gegen­tei­li­ge Aus­le­gung nicht als häre­tisch verdammen.
    Des­halb han­delt es sich nicht um ein Dog­ma im stren­gen Sinn, son­dern um kirch­li­che Dis­zi­plin (Vor­schrift). Und die lässt sich eben grds. auch wie­der ändern, wenn man das möch­te (wenn man es nicht möch­te, kann man sie auch so streng las­sen wie bis­her). Genau das meint Kas­par, wenn er sagt, die Fra­ge der Sakra­men­te für WvG (also der Sünd­haf­tig­keit der Zweit­ehe in jedem Fall) sei „offen“.

    Das ist kein irgend­wie auf Bie­gen und Bre­chen kon­stru­ier­tes „Schlupf­loch“, das ich mal eben aus dem Hut gezau­bert oder jetzt plötz­lich kurz vor der Fami­li­en­syn­ode neu „ent­deckt“ hät­te, son­dern Stand der Dog­ma­tik seit eh und je. Schon in mei­nem Dog­ma­tik­hand­buch aus dem Jahr 1911 (Bart­mann) ist expli­zit ver­merkt, dass Kanon 7 von Tri­ent die in der Ost­kir­che erlaub­te Zweit­ehe nach Ehe­bruch eben ganz bewusst *nicht* hat.

    Des­halb heißt es ja „Wer sagt, die Kir­che irre, wenn sie lehrt …“ (und nicht ein­fach „Wer sagt …“) sei ver­dammt. Sie haben den Kanon ja selbst mehr­fach zitiert. Die­se umständ­li­che For­mu­lie­rung ist ja kein Zufall. Es ist der Unter­schied zwi­schen (unver­än­der­li­chem) Dog­ma und (prin­zi­pi­ell auch wie­der änder­ba­rer) Disziplin.

    Anders als Sie es oben ver­su­chen, haben die Kon­zils­vä­ter genau gewusst, dass sie alt­kirch­li­che Aus­nah­men nicht als häre­tisch ver­dam­men kön­nen, ohne den ent­spre­chen­den Kir­chen­va­ter zum Häre­ti­ker zu machen, und genau das muss­ten sie ver­mei­den, des­halb die umständ­li­che Formulierung.
    Luthers (in dem Kanon prak­tisch wört­lich zitier­te) Aus­sa­gen aus der „Baby­lo­ni­schen Gefan­gen­schaft“ wer­den als häre­tisch ver­ur­teilt; gleich­zei­tig wird die prin­zi­pi­el­le Mög­lich­keit, dass die Kir­che nach Ehe­bruch (rein theo­re­tisch) auch eine Schei­dung aus­spre­chen könn­te, gera­de nicht verurteilt.

    Der Beweis dafür, dass die Kon­zils­vä­ter das wirk­lich so gemeint haben, ist die die oben bespro­che­ne „Cedu­la“ für Zypern, die genau so einen Fall dar­stellt und am sel­ben Tag vom Kon­zil bewil­ligt wurde.

  6. Eine klei­ne Berich­ti­gung: Oben habe ich im zwei­ten Abschnitt am Ende ein Wort ver­ges­sen, statt „bewusst *nicht* hat“ soll­te da ste­hen: „bewusst *nicht* ana­the­ma­ti­siert hat“.

    Forts.:
    Aus­führ­lich und unter Ein­be­zie­hung der gan­zen Vor­ge­schich­te hat das wie gesagt der Bel­gi­er Piet Fran­sen in sei­ner bekann­ten Auf­satz­rei­he aus den 50er Jah­ren her­aus­ge­ar­bei­tet (zus. über 300 Sei­ten). In der For­schung wird Fran­sen im Grun­de als unwi­der­leg­ba­rer Stand aner­kannt bzw. bestä­tigt (u.a. durch Bres­san, Kas­par, Jor­is­sen u.v.a.). Natür­lich gibt es auch Autoren, die Fran­sen wider­spre­chen (vor allem Bruns, zuletzt auch der Ame­ri­ka­ner Gri­sez, der aber zugibt, weder Deutsch noch Nie­der­län­disch zu ver­ste­hen und Fran­sen über­haupt nicht gele­sen zu haben).
    In den offi­ziö­ser Ver­öf­fent­li­chun­gen wird das The­ma eher schwam­mig behan­delt oder heruntergespielt.
    Auch G.L. Mül­ler ist das alles natür­lich bekannt; er hat 1995 in dem­sel­ben Buch publi­ziert wie Jor­is­sen (und sich dabei übri­gen eben­falls für die Mög­lich­keit aus­ge­spro­chen, die sexu­el­le Betä­ti­gung mit einem neu­en Part­ner unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen sün­den­frei zu ermög­li­chen, also ähn­lich wie das heu­te im Vor­feld der Syn­ode von Ebf. Marx u.v.a. auch ange­dacht wird).

    Inso­fern läuft der Kon­sens wahr­schein­lich in die Rich­tung, an der grds. Unauf­lös­lich­keit der Ehe *auch nach einem Ehe­bruch* und *trotz* der Por­neia-Klau­seln wei­ter­hin fest­zu­hal­ten (also gar nichts an der Tri­en­ter Leh­re zu ändern), aber eben auch zuzu­ge­ste­hen, dass die zivi­le Zweit­ehe nicht immer und unter allen Umstän­den sünd­haft sein muss.
    Damit wür­de man der west­li­chen (katho­li­schen) Tra­di­ti­on gerecht, die meist mehr in die Rich­tung ten­dier­te, die Por­neia-Aus­nah­men nicht als ech­te Schei­dungs­grün­de auf­zu­fas­sen, son­dern eine blo­ße Tren­nung von Tisch und Bett anzu­neh­men, wie Sie das ja oben auch dar­ge­stellt haben. Gleich­zei­tig wür­de man aber auch die Tat­sa­che wür­di­gen, dass Tri­ent eine abwei­chen­de Aus­nah­me­re­ge­lung (die eine Zweit­part­ner­schaft sün­den­frei ermög­li­chen könn­te) dog­ma­tisch nicht aus­ge­schlos­sen und sogar selbst gewährt hat.

  7. @ K

    Es ergibt ange­sichts der For­mu­lie­rung der Kir­che in höchst­lehr­amt­li­cher Auto­ri­tät über­haupt kei­nen Sinn, eine ein­mal getrof­fe­ne Defi­ni­ti­on des höch­sten Lehr­am­tes in der Wei­se zu rela­ti­vie­ren und ohne for­mel­len Beweis als blo­ße Displi­zin, die man auch wie­der ändern kann, zu betrachten. 

    Wie­so soll­te man den dra­ko­ni­schen Bann­fluch (der immer­hin die Höl­le für den Gebann­ten bedeu­tet, wenn er fest­hält) bemü­hen, wenn ein paar Jähr­chen nach­her die­sel­ben Gei­ster freund­lich in den Him­mel hofiert wer­den? Um Tri­ent her­um kamen sie in die Höl­le, danach aber wegen der sel­ben Fra­ge in den Him­mel, wenn es der Kir­che gera­de mal anders einfällt?

    Sie reden damit einer wider­christ­li­chen Unge­rech­tig­keit und Will­kür das Wort, als wäre Gott ein vol­un­t­a­ri­sti­scher Ungeist, der heu­te so und mor­gen so ver­fährt, heu­te dies und mor­gen jenes ver­langt, stets ohne letzt­ver­bind­li­che Ver­nunft – nein! Ich win­de mich ange­sichts einer sol­chen Blas­phe­mie, ver­zei­hen Sie mir.

    Ihr „Beweis“ ist rein spe­ku­la­ti­ver Natur,. und er unter­läuft gewis­ser­ma­ßen die for­mel­le Fas­sung des Dog­mas oder der letzt­gül­ti­gen Defi­ni­ti­on von der Unauf­lös­lich­keit der Ehe auf dem Triden­ti­num – denn es wird als Dog­ma durch­aus gesehen:
    z.B. hier http://​www​.kath​-info​.de/​u​n​a​u​f​l​o​e​s​l​i​c​h​k​e​i​t​.​h​tml

    Nun ist aber die­se Defi­ni­ti­on höchst­ver­bind­lich, mit der For­mel kirch­li­cher unfehl­ba­rer Lehr­au­tori­tät aus­ge­spro­chen wor­den. In aller Regel unter­schla­gen Autoren, dass es in Tri­ent eine ein­deu­ti­ge Defi­ni­ti­on gab und gibt. (Habe gera­de gesurft im Netz – und es st per­fi­de, wie dies ein­fach igno­riert und behaup­tet wird, die Kir­che habe dazu nie etwas Ver­bind­li­ches gesagt, es habe sich viel­mehr „ein­ge­schli­chen“)

    Sie sind nicht im Recht, wenn Sie behaup­ten, man hät­te rück­wir­kend Väter zu Häre­ti­kern erklä­ren müs­sen, wenn die­se Defi­ni­ti­on so defi­ni­tiv gemeint wäre, wie sie for­mu­liert ist. Denn rück­wir­kend und anläss­lich einer lehr­amt­li­chen Defi­ni­ti­on, die natür­lich unfehl­bar ist, kann man den­noch den, der bevor dies aus­drück­lich so for­mu­liert war, die­se Defi­ni­ti­on ja noch nicht ken­nen konn­te und viel­leicht nicht ganz so ver­tre­ten hat, NICHT als Häre­ti­ker erklären.

    Es gibt in der Kir­chen­ge­schich­te meh­re­re sol­cher Bei­spie­le – z.B. hat die hl. Katha­ri­na von Sie­na das spä­te­re Dog­ma von der unbe­fleck­ten Emp­fäng­nis ver­neint – Maria habe ihr das selbst gesagt. Nun ist Katha­ri­na des­halb nicht unhei­lig und nie­mand käme auf den Gedan­ken, sie als Häre­ti­ke­rin anzu­se­hen – weil das Dog­ma noch nicht for­mu­liert war. Aber ein­mal defi­niert konn­te es nicht mehr bezwei­felt werden.

    Wir müs­sen uns ent­scheid­ne, ob wir mit kla­rer Ver­nunft einen defi­ni­ti­ven Satz für einen defi­ni­ti­ven Satz hal­ten, ob wir Gott für einen ver­läss­li­chen und hei­li­gen Gott hal­ten, der nicht nach Lust und Lau­ne ver­dammt und errettet.
    Ihr Kon­zept offen­bart einen vol­un­t­a­ri­sti­schen Gott und prin­zi­pi­ell unlo­gi­sche Lehr­sät­ze der Kirche.

    Ich möch­te lie­ber an dem fest­hal­ten, was dies­bzgl. immer gegol­ten hat: was WAHR ist, kann nicht mor­gen falsch sein.

    • In dem oben ange­ge­ben Link argu­men­tiert Kar­di­nal Höff­ner so:

      „Die Unauf­lös­lich­keit der Ehe ist ein Got­tes­ge­setz, kein Kir­chen­ge­bot. Die Kir­che ist an die­ses Gesetz, das weder Ände­run­gen noch Aus­nah­men zuläßt, für immer gebun­den. Kein Papst, kein Bischof und kein Kon­zil kön­nen einem Ehe­gat­ten zu Leb­zei­ten des ande­ren eine neue Ehe­schlie­ßung gestat­ten. Der hei­li­ge Pau­lus schreibt: “Nicht ich, son­dern der Her­r” befiehlt: “Die Frau soll sich vom Man­ne nicht tren­nen; wenn sie sich trennt, soll sie unver­hei­ra­tet blei­ben oder sich mit dem Man­ne aus­söh­nen; und der Mann soll die Frau nicht ent­las­sen” (1 Kor 7, 10–11). Auch schuld­los Geschie­de­ne blei­ben vor Gott an ihre Ehe gebun­den. Ihr oft schwe­res Leben ist ein tap­fe­res Bekennt­nis zur Unauf­lös­lich­keit der Ehe.

      Kar­di­nal Joseph Höff­ner, Erz­bi­schof von Köln, 1976 bis 1987, Vor­sit­zen­der der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, in sei­nem Hir­ten­wort Die christ­li­che Ehe zum Fami­li­en­sonn­tag 1978.“

      Da also hier bereits in der Schrift steht: „Das sage nicht ich, son­dern der Herr“ ist hier nun mal kein Spielraum.
      __________________

      Ein wei­te­res Pro­blem ist m.E. die Tat­sa­che, dass ein Papst (samt Kon­zil) ja nicht nur in Glaubens‑, son­dern auch in Sit­ten­fra­gen unfehl­bar spricht. Selbst wenn Sie also die zur Debat­te ste­hen­de Ange­le­gen­heit als blo­ße „Dis­zi­pli­n­fra­ge“ rela­ti­vie­ren woll­ten, änder­te auch das nichts dar­an, dass es ein unfehl­ba­res Kon­zil unter Vor­sitz des Pap­stes so defi­niert hat. 

      Aus der nega­ti­ven For­mu­lie­rung nun irgend­ei­ne Rela­ti­vie­rung ablei­ten zu wol­len, ist für mich seman­ti­sche Kaf­fee­satz­le­se­rei, die zwar enorm beein­druckend und sehr intel­lek­tu­ell und sophi­sti­ca­ted klingt, dabei aber ablenkt von der Ein­fach­heit, Ein­deu­tig­keit und Klar­heit der Canones. 

      Es ist doch ersicht­lich, dass sich Tri­ent inten­siv mit Ver­wer­fun­gen von sei­ten der Häre­ti­ker aus­ein­an­der­set­zen muss­te und daher durch die nega­ti­ve For­mu­lie­rung deren Stand­punkt auf­ge­nom­men hat, um ganz deut­lich zu kenn­zeich­nen, auf wel­che Irr­leh­ren genau es sich bezog.

      Was aber Ihren Aus­füh­run­gen total ent­ge­ge­steht, ist die Betä­ti­gung aller Dekre­te des Triden­ti­nums mit fol­gen­dem Wort­laut in höch­ster lehr­amt­li­cher, unfehl­ba­rer Auto­ri­tät in der Bul­le „Bene­dic­tus Deus et Pater“:

      „Es ist daher durch­aus kei­nem Men­schen erlaubt, die­se Schrift Unse­rer Bestä­ti­gung, Ermah­nung, Ver­bie­tung, Vor­be­hal­tung, Wil­lens, Gebo­te und Beschlüs­se zu bre­chen oder ihr mit ver­mes­se­nem Erküh­nen ent­ge­gen zu han­deln. Wenn aber jemand sich ver­mes­sen soll­te, dies zu ersu­chen, der wis­se, dass er dadurch den Unwil­len des all­mäch­ti­gen Got­tes und sei­ner Apo­stel, des hei­li­gen Petrus und Pau­lus auf sich zie­hen würde.
      Gege­ben zu Rom bei St. Peter
      Im Jah­re der Mensch­wer­dung des Herrn 1564“

      (vie­le Namen + Pius IV.)
      ___________

      Sie behaup­ten „Unwi­der­leg­bar­keit“ eines Außen­sei­ter­stand­punk­tes, der nicht ein­mal durch die Ver­laut­ba­run­gen des nach­kon­zi­lia­ren Lehr­am­tes gedeckt ist.

      Das alles über­zeugt mich also begreif­li­cher­wei­se gar nicht. Man sucht eben doch das Schlupfloch…

      • Höff­ner sagt über­haupt nichts Fal­sches. Nur ist in die­sem Zitat allg. von der Tren­nung der Ehe­gat­ten die Rede, nicht spe­zi­ell vom Fall der Mat­thä­us­klau­seln. Die gibt es nun­mal auch.

        Pau­lus kann­te sie natür­lich nicht. Pau­lus selbst zeigt ja ein paar Ver­se zuvor, dass er in bestimm­ten Fäl­len durch­aus eine neue Hei­rat erlau­ben kann. Den Unter­schied zwi­schen einer Ehe zw. Chri­sten und der Ehe mit einem Ungläu­bi­gen (die Pau­lus zufol­ge im Not­fall geschie­den wer­den kann) hat er ja eigen­stän­dig ein­ge­führt, obwohl davon in der Leh­re Jesu kei­ne Rede ist (Jesus ver­bie­tet Schei­dung über­haupt). Pau­lus zeigt also, dass er durch­aus nicht skla­visch am Schei­dungs­ver­bot fest­hält, son­dern Aus­nah­men „im Not­fall“ für ihn denk­bar sind. Des­halb beru­fen sich die Freun­de Kas­pars heu­te ja immer gern auf Paulus.

        Weder Kard. Höff­ner noch Pau­lus betrach­ten den für unse­re Fra­ge (Dog­ma oder nicht) allein inter­es­sie­ren­den Fall, in dem eine Ehe durch „Por­neia“ (also wohl Ehe­bruch oder etwas Vglb.) zer­stört wird. Vom Ehe­bruch nahm man in alter Zeit (im Osten bis heu­te) auf­grund die­ser Mt-Klau­seln an, er löse die Ehe auf.

        Höff­ners letz­ter Gedan­ke („Auch schuld­los Geschie­de­ne blei­ben vor Gott an ihre Ehe gebun­den“) gibt die Leh­re der Kir­che wie­der, wie sie in Kanon 7 von Tri­ent defi­niert ist. Auch hier spricht er den „Ehe­bruch“ als evtl. Schei­dungs­grund im Sin­ne der Por­neia-Klau­seln über­haupt nicht aus­drück­lich an und behaup­tet vor allem auch nicht, die­se letz­te Aus­sa­ge sei ein unab­än­der­li­ches Dog­ma, weil er natür­lich weiß, dass das im Hin­blick auf die Auf­lö­sung der Ehe durch Ehe­bruch nicht stimmt (Höff­ner kann­te den Unter­schied zwi­schen de fide und fidei pro­xi­ma selbst­ver­ständ­lich, sie­he unten).

        Vor allem geht Höff­ner in die­sem Zitat auch nicht auf die damals wie heu­te am mei­sten inter­es­sie­ren­de Fra­ge ein, ob eine Wie­der­hei­rat und der damit ver­bun­de­ne Geschlechts­ver­kehr immer und auto­ma­tisch und auf Dau­er als Ehe­bruch und Tod­sün­de zu wer­ten sind, die vom Sakra­men­ten­emp­fang aus­schließt. Nur die­se Fra­ge soll ja jetzt über­dacht werden.

        Ähn­li­ches gilt für das zwei­te auf dem Por­tal ange­führ­te Argu­ment, wonach Kas­par auf einem ver­al­te­ten Dis­kus­si­ons­stand fest­stecke, weil er Fami­lia­ris Con­sor­tio nicht beach­te. Das Opus Dei hat natür­lich völ­lig recht: Kas­par und FC gehen in kom­plett unter­schied­li­che Rich­tun­gen. Kas­par will die Wie­der­hei­rat in bestimm­ten Fäl­len sün­den­frei ermög­li­chen (was nach dem Triden­ti­num mög­lich wäre), FC tut das gera­de nicht.
        Nur kann auch das OD nicht bewir­ken, dass FC plötz­lich ein Dog­ma wäre. Was der eine Papst ver­bie­tet, kann der näch­ste erlau­ben, so ist das nun­mal in der Kir­che (solan­ge kein Dog­ma im Spiel ist). Das wis­sen wir seit Johan­nes XXII. (14. Jh.) und sei­nem Kampf gegen die Fran­zis­ka­ner, die das (aus Eigen­in­ter­es­se) anders sahen.

        Weder die Posi­ti­on Höff­ners noch die mit des­sen Ansich­ten ganz kon­form gehen­de Leh­re Joh. Paul II. sind in irgend­wie falsch oder ver­werf­lich. Falsch ist nur, wenn das Por­tal so tut, als sei­en die­se Ansich­ten ein Dogma.

      • Die Schluss­klau­sel des Triden­ti­nums führt hier nicht wei­ter. Sie haben ja gese­hen, dass das Triden­ti­num selbst WvG auf Zypern die Kom­mu­ni­on erlaubte.

  8. @zeitlos, das von Ihnen ver­link­te Por­tal der Petrus­brü­der ist ein schö­nes Bsp., wie die­se Din­ge von man­chen Leu­ten in den letz­ten Jahr­zehn­ten ver­un­klart wur­den. Das machen natür­lich nicht nur Kon­ser­va­ti­ve so, son­dern die ande­ren ganz genau­so. Man erzählt ein­fach nur die eine Hälf­te der Wahr­heit und lässt die ande­re weg.

    Resul­tat ist, dass heu­te Mil­lio­nen von Tra­dis, dar­un­ter klu­ge und bele­se­ne Leu­te, der festen Über­zeu­gung sind, die Kir­che habe ein Dog­ma, das die Wie­der­ver­hei­ra­te­ten­kom­mu­ni­on kate­go­risch ein für alle Mal und für immer aus­schlie­ße, und wenn die Fami­li­en­syn­ode etwas ande­res ent­schei­de, ver­sto­ße sie gegen das Got­tes­ge­setz. Dass das über­haupt nicht wahr ist, sagt den Leu­ten ein­fach kei­ner. Das fin­de ich so unverantwortlich.

    Unwahr ist natür­lich auch, wenn Pro­gres­si­ve statt­des­sen behaup­ten, die Unauf­lös­lich­keit der Ehe sei *kein* Dog­ma. Natür­lich ist die Unauf­lös­lich­keit der Ehe ein Dogma!
    Die nicht dog­ma­ti­sier­te Über­zeu­gung der Kir­che (in Bezug auf die also prin­zi­pi­ell auch Aus­nah­men und Ände­run­gen denk­bar sind) betrifft ein­zig und allein die Fra­ge, ob die Unauf­lös­lich­keit auch *einen Ehe­bruch* unein­ge­schränkt über­steht (wegen der Por­neia-Klau­seln im Mat­thä­us-Ev. und der ein­deu­tig ver­nei­nen­den Posi­ti­on vie­ler Kir­chen­vä­ter in die­ser Ange­le­gen­heit). Die Kir­che sagt trotz­dem ja (Kanon 7 von Tri­ent, s.o.), aber das ist kein Dog­ma, weil man es prin­zi­pi­ell auch anders beant­wor­ten könn­te, ohne zum Häre­ti­ker zu wer­den. Genau dies drückt die For­mu­lie­rung aus: „Wenn jemand sagt, die Kir­che irre, wenn sie lehrt …“

    Mein Dog­ma­tik­buch aus der Zeit des hl. Pius X. ist da wesent­lich kla­rer und erzählt die *gan­ze* Wahrheit: 

    (Zitat:) Satz: (Iª) Die unter Chri­sten geschlos­se­ne Ehe ist wegen ihres sakra­men­ta­len Cha­rak­ters dem Ban­de nach unlös­bar; (IIª) auch der Ehe­bruch des einen Ehe­gat­ten löst die Ehe nicht. – Iª: de fide; IIª: fidei prox. (Zitat Ende)
    B. Bart­mann, Lehr­buch der Dog­ma­tik, 2. Aufl. (1911), S. 822

    Also:
    I = Got­tes­ge­setz (Dog­ma)
    II = ver­bind­li­che, aber durch­aus ver­än­der­ba­re Glau­bens­leh­re der Kir­che (kein Dogma)

  9. Ihren Ein­wurf zu den Kir­chen­vä­tern, deren Ansich­ten vom Dog­ma über­holt wer­den könn­ten, fin­de ich an sich beden­kens­wert, aller­dings müs­sen Sie auch beden­ken, dass das eben nicht ein­fach irgend­ei­ne abstru­se und iso­lier­te Rand­mei­nung war, son­dern der auf das NT gestütz­te Kon­sens der aller­mei­sten Väter des 4. und 5. Jh., die den gött­lich pro­te­gier­ten Ehe­bund mit dem Ehe­bruch für defi­ni­tiv zer­stört und been­det ansa­hen, auch wenn kei­nes­wegs alle die Wie­der­hei­rat emp­fah­len oder erlau­ben woll­ten (weder vor noch nach dem Tod des Gat­ten). Wit­wen­hei­rat galt ja i.A. als schimpf­li­cher als eine Neu­hei­rat nach (schuld­lo­ser) Schei­dung wegen Ehe­bruchs. Dar­aus ist die christ­li­che Armen­für­sor­ge (die groß­teils Wit­wen­ver­sor­gung war) über­haupt ent­stan­den, weil man ver­hin­dern woll­te, dass die Wit­wen neu hei­ra­ten. Der auf Augu­stin fußen­de west­li­che Kon­sens, wonach die Ehe als Sakra­ment mit dem Tode endet (und danach dann eine neue Hei­rat pro­blem­los mög­lich sei), hat zwar im Hir­ten des Her­mas, Cle­mens von Alex­an­dri­en und Ori­gi­nes gewich­ti­ge Vor­läu­fer, setz­te sich aber erst spät durch und hat­te im Osten (auch vor dem Gro­ßen Schis­ma) im Grun­de nie Anhänger.

    Unrecht haben Sie mit der Auf­fas­sung, die ver­än­der­li­che Dis­zi­plin habe dazu geführt, dass man zur Zeit des Triden­ti­nums mit dem Bann­fluch bedroht war, der die Höl­le bedeu­tet, und spä­ter nicht mehr. Umge­kehrt wird ein Schuh dar­aus, denn wie oben gezeigt hat ja das Kon­zil am sel­ben Tag den Zyprio­ten und ande­ren „Grie­chen“ aus­drück­lich eine Aus­nah­me­re­ge­lung gestat­tet, die erst 33 Jah­re spä­ter wie­der durch ein Papst­de­kret auf­ge­ho­ben wur­de. Gera­de zur zur Zeit des Triden­ti­nums und mit Erlaub­nis des Triden­ti­nums beka­men WvG auf Zypern also recht­mä­ßig die Kom­mu­ni­on, weil man davon aus­ging, das sie ihre ost­kirch­li­che Rechts­tra­di­ti­on behal­ten und ohne Sün­de noch­mal hei­ra­ten durf­ten, obwohl sie geschie­den waren und der Part­ner noch leb­te. Sünd­haft war das nur für die Gläu­bi­gen der Latei­ni­schen Kir­che, aber nicht, weil sie ein Dog­ma miss­ach­te­ten, son­dern weil sie die Dis­zi­plin der Kir­che miss­ach­te­ten. So ist es bis heu­te geblieben.

    Ob man die­se Dis­zi­plin jetzt ändern soll oder ob man es (auch aus dog­ma­tisch-theol. Grün­den) lie­ber las­sen soll, ist eine ande­re Fra­ge. Da kann man unter­schied­li­cher Mei­nung sein (sie­he die Dis­kus­si­on beim Arti­kel „Kas­par will Krieg“). Hier ging es nur um die Fra­ge, ob man den Umgang mit WvG rein theo­re­tisch ändern könn­te, ohne das Dog­ma der Unauf­lös­lich­keit zu verletzen.

    • @ K

      Dan­ke für Ihre Aus­füh­run­gen. Wenn nun die „regu­la fidei pro­xi­ma“ die Unauf­lös­lich­keit auch im Fall des Ehe­bruchs betrifft (was aber eine räum­li­che Tren­nung nicht aus­schließt), bin ich immer noch nicht über­zeugt davon, dass man das mit einer kurz­le­bi­gen, viel­leicht halb­her­zig getrof­fe­nen Dis­pen­sie­rung (ich ken­ne die­sen Fall zu wenig) zur änder­ba­ren Dis­zi­pli­n­fra­ge machen kann, und dies bei Bei­be­hal­tung einer dog­ma­ti­schen set­zung von der Unauf­lös­lich­keit der Ehe.

      Sie müs­sen mir schon zuge­ste­hen, dass das hoch­gra­dig unlo­gisch ist. Zu Recht wird immer wie­der dar­auf ver­wie­sen, dass man andern­falls mit einer Ände­rung der regu­la fidei pro­xi­ma in ihr Gegen­teil, das Dog­ma ja unter­lau­fen würde.

      In der dog­ma­ti­schen und dis­zi­pli­na­ri­schen Hier­ar­chie kann natür­lich nur die Unauf­lös­lich­keit der Ehee als Dog­ma for­mu­liert wer­den – also als regel­rech­ter Glau­bens­satz. Der Unauf­lös­lich­keit asso­zi­iert die Abbild­lich­keit der Ehe zum Ver­hält­nis Chri­sti zur Kir­che bzw. Got­tes zu Isra­el: Schon im „Geheim­nis“ des treu­lo­sen alten Bun­des­vol­kes, das zwar „ehe­brü­chig“ wur­de, aber von Gott am Ende der Zei­ten doch bekehrt wird, eben weil Sein Bund unwi­der­ruf­lich ist (Römer­brief) scheint auf, dass der Ehe­bruch eben gera­de nicht das Ehe­band löst. Es mag damit zwar mensch­lich und erfah­rungs­ge­mäß den mei­sten Men­schen unter Sün­de unmög­lich sein, dies zu ver­ge­ben oder mit dem Part­ner wei­ter­zu­le­ben – aber will man wirk­lich eine sakra­men­ta­le Ehe anneh­men (und nur davon reden wir hier!), dann müss­te ein Christ dies als Kreuz den­noch tra­gen, weil Chri­stus auch unse­re Treu­lo­sig­keit getra­gen hat.
      Anders: Es ist der sakra­men­ta­le Cha­rak­ter der Ehe, der in der Fol­ge als regu­la fidei pro­xi­ma, die dann auch nicht ein­fach änder­bar ist, weil sie engst gebun­den ist an das Dog­ma und sei­nen Cha­rak­ter, die Ehe­bruchs­aus­nah­me ausschließt.

      Der Satz, dass der Unauf­lös­lich­keit auch nicht ein Ehe­bruch ent­ge­gen­steht kann sei­ner Natur nach nicht als rei­ne Glau­bens­re­gel (Dog­ma) gesagt wer­den, steht aber in unmit­tel­ba­rem und eng­stem Ver­bund mit dem Cha­rak­ter des Dog­mas selbst.

      Ich sehe hier eher das Pro­blem, dass Tri­ent die­se Aus­füh­run­gen über das sakra­men­ta­le Wesen der Ehe nicht aus­ge­führt hat, was aber natür­lich nichts offenlässt“.
      Auch Joseph Ratz­in­ger hat sich von der Auf­fas­sung, der er als jun­ger Mann zuge­neigt war, man kön­ne in Aus­nah­me eine Wie­der­hei­rat zulas­sen, im Alter abge­wandt und davon gespro­chen, dass die ent­spre­chen­den Väter­aus­sa­gen häre­ti­sche Ten­den­zen ver­ra­ten (lei­der fin­de ich das nicht, ich glau­be, es wur­de mal auf kath​.net abgedruckt).

      Sie haben hier also auch das nach­kon­zi­lia­re Lehr­amt einschl. Bene­dikt nicht auf Ihrer Sei­te, wie ich schon sagte.

      (Forts.)

      • Das Vati­ca­num I lehrt, dass eine getrof­fe­ne und öffent­lich defi­nier­te Sit­te nicht mehr hin­ter­geh­bar ist – auch wenn man dabei viel­leicht irgend­wel­che Son­der­si­tua­tio­nen noch „aus­lau­fen lässt“ uso war das mit Zypern ja wohl zu sehen):

        „In Samen des Glau­bens und der Sit­ten, die zum christ­li­chen Lehr­ge­bäu­de gehö­ren, ist als wah­rer Sinn der Hei­li­gen Schrift der anzu­se­hen, den die Kir­che, unse­re hei­li­ge Mut­ter, fest­ge­hal­ten hat und fest­hält. Ihr Amt ist es ja, über den wah­ren Sinn und die Aus­le­gung der hei­li­gen Bücher das ent­schei­den­de Urteil zu spre­chen. Des­halb ist es nie­mand erlaubt, die Hei­li­ge Schrift gegen die­sen Sinn oder auch gegen die über­ein­stim­men­de Erklä­rung der Väter auszulegen.(.…)

        Mit die­sem gött­li­chen und katho­li­schen Glau­ben muss man nun an all dem fest­hal­ten, was das geschrie­be­ne oder über­lie­fer­te Wort Got­tes ent­hält und die Kir­che als von Gott geof­fen­bart zu glau­ben vor­stellt, – sei es in fei­er­li­chem Lehr­ent­scheid, sei es in Aus­übung ihres gewöhn­li­chen all­ge­mei­nen Lehramtes.“

        (Dei Fili­us 1870)

        Noch­mal möch­te ich auf die Pau­lusstel­le ver­wei­sen, die aus­drück­lich als Leh­re „vom Herrn“ (also nach gött­li­chen Recht) auch die Sit­ten­fra­ge einer Wie­der­hei­rat ausschließt.

        Ich den­ke, das lässt sich prin­zi­pell nicht „auf­lockern“. Lei­der habe ich kei­nen Zugang zu die­ser Zypern­fra­ge, gehe aber davon aus, dass Tri­ent, wenn es zugleich eine har­te Defi­ni­ti­on vor­legt, die für römi­sche Katho­li­ken gilt, damit meint, dass das eben für Katho­li­ken immer gel­ten muss – bei Per­so­nen, die nicht katho­lisch sind oder noch nicht oder erst noch wer­den muss für die „mit­ge­schlepp­te“ Lebens­si­tua­ti­on aus der nicht-katho­li­schen Zeit ja eine situa­ti­ons­be­ding­te Defi­ni­ti­on getrof­fen wer­den – es hilft ja alles nichts.
        So wird ja auch die Ehe zwi­schen nicht­ka­tho­li­schen Getauf­ten auch ohne sakra­men­ta­le Ehe­schlie­ßung i. kath. S. als sakra­men­ta­le Ehe aner­kannt, weil die­sel­ben ja zum zeit­punkt ihrer Ehe­schlie­ßung nicht katho­lisch sakra­men­tal hei­ra­ten konnten.
        Für einen Katho­li­ken gilt natür­lich die har­te Regel und es kann ihm (!) kei­ne Aus­nah­me gewährt werden.

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