(Rom) 75 französische Priester und Diakone geben zu, bereits standesamtlich Geschiedene kirchlich „getraut“ zu haben. Neun sogar homosexuelle Paare. Im Klerus wüten liturgische Trapezkünstler. Sie machen sich über Christus, die Kirche und die Sakramente, letztlich auch über die Menschen lustig, denen sie vorgeben, beizustehen. „Dahinter steckt dieselbe Methode, die bereits zur Einführung der Handkommunion angewandt wurde“, so Riposte Catholique. Wird Papst Franziskus reagieren wie Paul VI.?
Wer es noch nicht gewußt haben sollte, weiß es jetzt: Dutzende katholische Priester geben freimütig zu, bereits Geschiedene und Homosexuelle „getraut“ zu haben. Das ergab eine schockierende Erhebung der Conférence catholique des baptisé-e‑s francophones (Katholische Konferenz der französischsprachigen Getauften und Getauftinnen). Die Ergebnisse sprechen eine klare Sprache. 75 Priester und Diakone geben zu, die kirchliche Ordnung zu brechen und das Ehesakrament nach eigenem Gutdünken auszulegen. Die ungehorsamen Priester und Diakone treten mit Blick auf die von Papst Franziskus für Oktober einberufene Bischofssynode über die Familie die Flucht nach vorne an. Sie sehen offenbar eine Aussicht, ihren „Mißbrauch des Ehesakraments“ (Corrispondenza Romana) offiziell durchsetzen und zur Normalität erheben zu können. In diesem Sinn versuchen sie Druck auf die Bischofssynode auszuüben. Eine der vielen progressiven und häretischen Versuche, die derzeitige Kirchenleitung zu erpressen.
Ungültige Trauungsfarcen in Kirchen
Die 75 französischsprachigen Priester und Diakone zelebrieren „Eheschließungen“ zwischen zwei Menschen, von denen einer oder beide objektiv an einer kirchlichen Trauung gehindert sind, weil bereits kirchlich verheiratet, wenn auch zivil geschieden. Standesamtliche Trauungen und Scheidungen betreffen die Kirche nicht. Die kirchliche Trauung, da Sakrament, gilt ein Leben lang. Eine Scheidung ist nicht möglich. Ein kirchliches Ehenichtigkeitsverfahren kann nur prüfen, ob die kirchliche Eheschließung ordnungsgemäß zustandegekommen ist und es zum Zeitpunkt der Trauung keinen objektiven Hinderungsgrund gab. In diesem Fall wird die Ehe für ungültig erklärt. Sie hat nie bestanden.
Entsprechend ungültig sind die “Trauungen“ von Geschiedenen in der Kirche, ebenso von Homosexuellen. Es handelt sich lediglich um ein Nachäffen eines kirchlichen Aktes ohne jeden Wert. Das wirft die Frage auf, warum Geschiedene und Homosexuelle sich überhaupt darauf einlassen. Noch mehr drängt die Frage, welchen Betrug Priester und Diakone betreiben, wenn sie solchen Menschen eine Trauung vorgaukeln. Zur disziplinarischen Frage kommt noch die Frage, in wieweit sich die Beteiligten an einer solchen Inszenierung der Gotteslästerung schuldig machen. Statt eines Gewinns, stellt eine solche Trauungsfarce ein schwerer Schaden für das Seelenheil der beteiligten Personen dar. Nicht zuletzt darf der Imageschaden für die Kirche und die Verwirrung, die durch solche Akte unter anderen Gläubigen und Außenstehenden gestiftet werden, nicht unberücksichtigt bleiben.
Da die sakramentale Ehe unauflöslich ist, ist jede „Trauung“ von Personen, die objektiv daran gehindert sind, und dieser Hinderungsgrund, wie im konkreten, Fall bekannt ist, von vorneherein null und nicht. Das Kirchenrecht läßt diesbezüglich nicht den geringsten Zweifel: „Die Wesenseigenschaften der Ehe sind die Einheit und die Unauflöslichkeit, die in der christlichen Ehe im Hinblick auf das Sakrament eine besondere Festigkeit erlangen“ (Can. 1056).
Für manche Priester gelten keine Regeln – Wie steht es mit der Wahrheit?
Doch für manche Priester und Diakone scheinen keine Regeln zu gelten. Weil letztlich die Sakramente keine Gültigkeit haben? Der schockierende Verdacht, daß sie selbst vom Glauben abgefallen sind, wird nicht leicht von der Hand zu weisen sein. Mehr als 60 Prozent der befragten Priester gaben an, in umstrittenen Fällen oder solchen, wo eindeutig ein objektiver Hinderungsgrund für die Eheschließung vorliegt, weder beim Bischof noch beim zuständigen Pfarrer um Rat oder gar Erlaubnis nachzufragen. Sie „zelebrieren“ vielmehr nach Kundenanfrage, wunschgemäß wie Dienstleister, und fertig. Der Nächste bitte. Das Wort „zelebrieren“ sei ohnehin unpassend. Man „feiert“ ein Fest. Darum geht es. Feste feiern ist toll. Jede Gelegenheit ist gut dafür, auch in der Kirche, wenn auch manchmal nur aus “abergläubischen“ Gründen, wie das Instrumentum laboris zur Bischofssynode zum Wunsch von Getauften anmerkt, die Sakramente der Kirche in Anspruch zu nehmen, die sonst weder in die Kirche gehen noch eine kirchliche Bindung haben.
Taschenspielertrick: „Segnung“ statt Sakrament
Die „liturgischen Trapezkünstler“, so Corrispondenza Romana, sind nicht verlegen. Sie versuchen ihren skandalösen Mißbrauch damit schönzureden, daß ihre „Feiern“ in Wirklichkeit „nur“ einfache Segnungen in der Kirche seien, aber kein Sakrament. Zur Entschuldigung geben Priester und Diakone damit die „Farce“, das nur äußerliche Spiel zu. Es kann aber keinen vernünftigen Zweifel geben: Was diese ungehorsamen Priester und Diakone unbarmherzig verletzen, das würden sie, bei Gelegenheit, auch ebenso unbarmherzig abschaffen oder abändern. Was wiederum die Frage nach ihrem persönlichen Glauben aufwirft.
Durch den Taschenspielertrick einer behaupteten „Segnung“, die nur trauungsähnlich inszeniert sei, nehmen die ungehorsamen Priester und Diakone für sich in Anspruch, völlig auf dem Boden des Kirchenrechts zu stehen und daher keine kirchlichen Grenzen überschritten zu haben. Dialektik macht viel möglich, sehr viel. Die Frage nach der intellektuellen Redlichkeit wird ausgeblendet. Und nicht nur sie.
Familiaris Consortio nie gelesen
In Familiaris Consortio schrieb Papst Johannes Paul II. zu den wiederverheiratet Geschiedenen: „Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.
Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht.“
Und zur Gesamtfrage noch deutlicher: „Die erforderliche Achtung vor dem Sakrament der Ehe, vor den Eheleuten selbst und deren Angehörigen wie auch gegenüber der Gemeinschaft der Gläubigen verbietet es jedem Geistlichen, aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wiederverheiraten, irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen. Sie würden ja den Eindruck einer neuen sakramental gültigen Eheschließung erwecken und daher zu Irrtümern hinsichtlich der Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe führen.
Durch diese Haltung bekennt die Kirche ihre eigene Treue zu Christus und seiner Wahrheit; zugleich wendet sie sich mit mütterlichem Herzen diesen ihren Söhnen und Töchtern zu, vor allem denen, die ohne ihre Schuld von ihrem rechtmäßigen Gatten verlassen wurden“ (FC, 84)
„Arrogante und sakrilegische Dreistigkeit“
Sieben der 75 befragten Ungehorsamen erklärten, auch bereits homosexuelle Paare „gesegnet“ zu haben. 39 Befragte erklärten, daß sie dazu bereit wären, wenn sich die Gelegenheit böte. „Die arrogante und sakrilegische Dreistigkeit dieser ungehorsamen Priester und Diakone verlangt eine eindeutige und sofortige Antwort durch die zuständige kirchliche Autorität“, so Corrispondenza Romana.
Der Zustand wäre aber nicht der, der er ist, wenn die zuständigen Stellen ihren Pflichten nachkämen. Die katholische französische Tageszeitung La Croix, im Besitz der Bischofskonferenz, beschränkte sich in ihrem Bericht über die Erhebung auf die lakonische Bemerkung, daß die „Frage der ‚Zweitehe‘ einer der sensiblen Punkte sein wird, die von der Bischofssynode über die Familie vom 5.–19. Oktober in Rom behandelt werden“.
Gleiche Methode, mit der Handkommunion eingeführt wurde
Laut Riposte Catholique stehe dahinter eine gezielte Strategie, um die Arbeiten der Bischofssynode zu beeinflußen nach dem Motto: da es einige ohnehin schon tun, ist es besser, diese Situation zur Regel zu machen. Das sei, so Riposte Catholique, genau die Methode, die bereits bei der Einführung der Handkommunion angewandt wurde. Um zu verhindern, daß Papst Paul VI. das Verbot der Handkommunion bekräftigte, beeilte man sich aus den Bischofskonferenzen der „Rheinischen Allianz“ mitzuteilen, daß ein solcher Schritt der Kirche mehr schaden als Gutes tun würde, denn diese Praxis sei in vielen Pfarreien bereits allgemein in Gebrauch und stillschweigend akzeptiert. Paul VI. gab nach. „Die traurigen Ergebnisse dieser Entscheidung, um es noch harmlos auszudrücken, sind bekannt. Und wie wird es nun Papst Franziskus halten?“, stellte Corrispondenza Romana als Frage in den Raum.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana